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   EuGH, 28.11.1996 - C-119/96 P   

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https://dejure.org/1996,8629
EuGH, 28.11.1996 - C-119/96 P (https://dejure.org/1996,8629)
EuGH, Entscheidung vom 28.11.1996 - C-119/96 P (https://dejure.org/1996,8629)
EuGH, Entscheidung vom 28. November 1996 - C-119/96 P (https://dejure.org/1996,8629)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Ryan-Sheridan / FEACVT

    Beamtenstatut, Anhang III, Artikel 1 Absatz 1
    Beamte; Auswahlverfahren; Ausschreibung; Gegenstand

  • EU-Kommission

    Ryan-Sheridan / FEACVT

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 29; ; VO (EWG) Nr. 1860/76 Art. 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamte - Auswahlverfahren - Ausschreibung - Gegenstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Entscheidende Funktion der Ausschreibung eines Auswahlverfahrens

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuG, 17.05.1995 - T-16/94

    Dimitrios Benecos gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuGH, 28.11.1996 - C-119/96
    "56 Ferner entspricht die interne Ausschreibung den nach der Rechtsprechung für Stellenausschreibungen und für Ausschreibungen von Auswahlverfahren geltenden Anforderungen (Urteile des Gerichts vom 17. Mai 1995 in der Rechtssache T-16/94, Benecos/Kommission, Slg. ÖD 1995, II-335, Randnr. 18, und in der Rechtssache Seghers/Rat, a. a. O., Randnr. 34), da die Klägerin durch sie tatsächlich über die Art der Voraussetzungen für die Besetzung der fraglichen Stelle informiert wurde und somit beurteilen konnte, ob eine Bewerbung für sie in Frage kommt.

    47 Dazu ist zu bemerken, daß die entscheidende Funktion der Ausschreibung eines Auswahlverfahrens nach ständiger Rechtsprechung darin besteht, die an einer Bewerbung Interessierten so genau wie möglich über die Art der Anforderungen für die fragliche Stelle zu unterrichten, damit sie beurteilen können, ob sie sich bewerben sollen (Urteile des Gerichtshofes vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme und Constant/Kommission, Slg. 1979, 2323, Randnr. 9, und vom 18. Februar 1982 in der Rechtssache 67/81, Ruske/Kommission, Slg. 1982, 661, Randnr. 9; siehe auch Urteile des Gerichts vom 17. Mai 1995 in der Rechtssache T-16/94, Benecos/Kommission, Slg. ÖD 1995, II-335, Randnr. 18, und vom 24. Juni 1993 in der Rechtssache T-69/92, Seghers/Rat, Slg. 1993, II-651, Randnr. 34).

  • EuGH, 28.06.1979 - 255/78

    Anselme u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.11.1996 - C-119/96
    47 Dazu ist zu bemerken, daß die entscheidende Funktion der Ausschreibung eines Auswahlverfahrens nach ständiger Rechtsprechung darin besteht, die an einer Bewerbung Interessierten so genau wie möglich über die Art der Anforderungen für die fragliche Stelle zu unterrichten, damit sie beurteilen können, ob sie sich bewerben sollen (Urteile des Gerichtshofes vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme und Constant/Kommission, Slg. 1979, 2323, Randnr. 9, und vom 18. Februar 1982 in der Rechtssache 67/81, Ruske/Kommission, Slg. 1982, 661, Randnr. 9; siehe auch Urteile des Gerichts vom 17. Mai 1995 in der Rechtssache T-16/94, Benecos/Kommission, Slg. ÖD 1995, II-335, Randnr. 18, und vom 24. Juni 1993 in der Rechtssache T-69/92, Seghers/Rat, Slg. 1993, II-651, Randnr. 34).
  • EuGH, 18.02.1982 - 67/81

    Ruske / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.11.1996 - C-119/96
    47 Dazu ist zu bemerken, daß die entscheidende Funktion der Ausschreibung eines Auswahlverfahrens nach ständiger Rechtsprechung darin besteht, die an einer Bewerbung Interessierten so genau wie möglich über die Art der Anforderungen für die fragliche Stelle zu unterrichten, damit sie beurteilen können, ob sie sich bewerben sollen (Urteile des Gerichtshofes vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme und Constant/Kommission, Slg. 1979, 2323, Randnr. 9, und vom 18. Februar 1982 in der Rechtssache 67/81, Ruske/Kommission, Slg. 1982, 661, Randnr. 9; siehe auch Urteile des Gerichts vom 17. Mai 1995 in der Rechtssache T-16/94, Benecos/Kommission, Slg. ÖD 1995, II-335, Randnr. 18, und vom 24. Juni 1993 in der Rechtssache T-69/92, Seghers/Rat, Slg. 1993, II-651, Randnr. 34).
  • EuGH, 01.10.1991 - C-283/90

    Vidrányi / Kommission

    Auszug aus EuGH, 28.11.1996 - C-119/96
    49 Aus dieser Tatsachenfeststellung, die vorzunehmen Sache des Gerichts ist (siehe insbesondere Urteil vom 1. Oktober 1991 in der Rechtssache C-283/90 P, Vidrányi/Kommission, Slg. 1991, I-4339, Randnr. 12), hat dieses zu Recht hergeleitet, daß die interne Ausschreibung den von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen genügte.
  • EuG, 24.06.1993 - T-69/92

    Willy Seghers gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - Modalitäten

    Auszug aus EuGH, 28.11.1996 - C-119/96
    47 Dazu ist zu bemerken, daß die entscheidende Funktion der Ausschreibung eines Auswahlverfahrens nach ständiger Rechtsprechung darin besteht, die an einer Bewerbung Interessierten so genau wie möglich über die Art der Anforderungen für die fragliche Stelle zu unterrichten, damit sie beurteilen können, ob sie sich bewerben sollen (Urteile des Gerichtshofes vom 28. Juni 1979 in der Rechtssache 255/78, Anselme und Constant/Kommission, Slg. 1979, 2323, Randnr. 9, und vom 18. Februar 1982 in der Rechtssache 67/81, Ruske/Kommission, Slg. 1982, 661, Randnr. 9; siehe auch Urteile des Gerichts vom 17. Mai 1995 in der Rechtssache T-16/94, Benecos/Kommission, Slg. ÖD 1995, II-335, Randnr. 18, und vom 24. Juni 1993 in der Rechtssache T-69/92, Seghers/Rat, Slg. 1993, II-651, Randnr. 34).
  • EuG, 15.02.1996 - T-589/93
    Auszug aus EuGH, 28.11.1996 - C-119/96
    1 Die Rechtsmittelführerin hat mit Rechtsmittelschrift, die am 15. April 1996 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Dritte Kammer) vom 15. Februar 1996 in der Rechtssache T-589/93 (Ryan-Sheridan/Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, Slg. ÖD 1996, II-77) eingelegt.
  • EuGH, 18.03.1999 - C-304/97

    Carbajo Ferrero / Parlament

    Werden die Anforderungen an die Qualifikationen und Kenntnisse der Bewerber im Rahmen der Prüfungen als Elemente der Bewertung der Kenntnisse der Bewerber benutzt, nicht aber in der Bekanntgabe des Auswahlverfahrens ausdrücklich erwähnt, so vermindert das ihre Bedeutung und wesentliche Rolle, die Interessierten so genau wie möglich über die Art der Anforderungen für die fragliche Stelle zu unterrichten, damit sie beurteilen können, ob sie sich bewerben sollen (siehe u. a. Beschluß vom 28. November 1996 in der Rechtssache C-119/96 P, Ryan-Sheridan, Slg. 1996, I-6151, Randnrn. 47).
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