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   EuGH, 07.03.1995 - C-12/95 P   

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https://dejure.org/1995,2861
EuGH, 07.03.1995 - C-12/95 P (https://dejure.org/1995,2861)
EuGH, Entscheidung vom 07.03.1995 - C-12/95 P (https://dejure.org/1995,2861)
EuGH, Entscheidung vom 07. März 1995 - C-12/95 P (https://dejure.org/1995,2861)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Transacciones Maritimas u.a. / Kommission

    EG-Vertrag, Artikel 185; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 107 § 2
    Vorläufiger Rechtsschutz; Rechtsmittel; Aussetzung des Vollzugs; Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung, mit der eine finanzielle Beihilfe der Gemeinschaft gestrichen wird; Voraussetzungen; Abwägung sämtlicher betroffener Belange; Sicherheitsleistung; ...

  • EU-Kommission

    Transacciones Maritimas u.a. / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Beihilfe für den Bau eines Fischereifahrzeugs; Gewährung der Verbesserung und Anpassung der Strukturen im Bereich der Fischerei und der Aquakultur; Anforderungen an den Erhalt einer Bankbürgschaft für ein Unternehmen; Verstoß gegen den Grundsatz eines ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 168 a; ; EG-Vertrag Art. 185; ; EG-Satzung Art. 50; ; Verfahrensordnung § 107 § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtsschutz - Rechtsmittel - Aussetzung des Vollzugs - Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung, mit der eine finanzielle Beihilfe der Gemeinschaft gestrichen wird - Voraussetzungen - Abwägung sämtlicher betroffener Belange - Sicherheitsleistung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuG, 26.10.1994 - T-231/94

    Transacciones Maritimas SA, Recursos Marinos SA und Makuspesca SA gegen

    Auszug aus EuGH, 07.03.1995 - C-12/95
    1 Die Rechtsmittelführerinnen haben mit Rechtsmittelschrift, die am 16. Januar 1995 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 168a EG-Vertrag und Artikel 50 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluß des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 26. Oktober 1994 in den verbundenen Rechtssachen T-231/94 R, T-232/94 R und T-234/94 R eingelegt, mit dem einem Antrag auf Aussetzung des Vollzugs des Artikels 2 der Entscheidungen C(94) 670/3, C(94) 670/2 und C(94) 670/1 der Kommission vom 24. März 1994, mit denen die jeder Rechtsmittelführerin bewilligte Gemeinschaftsbeihilfe für ein Vorhaben des Baus eines Fischereifahrzeugs gestrichen worden war, stattgegeben wurde.
  • EuG, 21.12.1994 - T-301/94

    Laakmann Karton GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuGH, 07.03.1995 - C-12/95
    12 Bei der Beurteilung der Fähigkeit eines Unternehmens, eine Bankbürgschaft zu stellen, können nicht nur die Situation des Unternehmens, das diese Bürgschaft zu stellen hat, sondern auch die finanziellen Möglichkeiten seiner Gesellschafter und die Mittel berücksichtigt werden, über die die Unternehmensgruppe, dem das Unternehmen angehört, insgesamt verfügt (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 7. Mai 1982 in der Rechtssache 86/82 R, Hasselblad/Kommission, Slg. 1982, 1555, und Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 21. Dezember 1994 in den Rechtssachen T-295/94 R, Buchmann/Kommission, und T-301/94 R, Laakmann Karton/Kommission, Slg. 1994, II-0000 und II-0000).
  • EuG, 21.12.1994 - T-295/94

    Buchmann GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 07.03.1995 - C-12/95
    12 Bei der Beurteilung der Fähigkeit eines Unternehmens, eine Bankbürgschaft zu stellen, können nicht nur die Situation des Unternehmens, das diese Bürgschaft zu stellen hat, sondern auch die finanziellen Möglichkeiten seiner Gesellschafter und die Mittel berücksichtigt werden, über die die Unternehmensgruppe, dem das Unternehmen angehört, insgesamt verfügt (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 7. Mai 1982 in der Rechtssache 86/82 R, Hasselblad/Kommission, Slg. 1982, 1555, und Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 21. Dezember 1994 in den Rechtssachen T-295/94 R, Buchmann/Kommission, und T-301/94 R, Laakmann Karton/Kommission, Slg. 1994, II-0000 und II-0000).
  • EuGH, 07.05.1982 - 86/82

    Hasselblad / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.03.1995 - C-12/95
    12 Bei der Beurteilung der Fähigkeit eines Unternehmens, eine Bankbürgschaft zu stellen, können nicht nur die Situation des Unternehmens, das diese Bürgschaft zu stellen hat, sondern auch die finanziellen Möglichkeiten seiner Gesellschafter und die Mittel berücksichtigt werden, über die die Unternehmensgruppe, dem das Unternehmen angehört, insgesamt verfügt (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 7. Mai 1982 in der Rechtssache 86/82 R, Hasselblad/Kommission, Slg. 1982, 1555, und Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 21. Dezember 1994 in den Rechtssachen T-295/94 R, Buchmann/Kommission, und T-301/94 R, Laakmann Karton/Kommission, Slg. 1994, II-0000 und II-0000).
  • EuG, 26.10.2001 - T-184/01

    IMS Health / Kommission

    Auch wenn die hier befürchteten Verluste nach den Angaben von Herrn Sian IMS Health treffen würden, ist es zulässig und auch angemessen, da der Adressat der Entscheidung und der Antragsteller sowohl im Hauptsacheverfahren als auch im vorliegenden Verfahren IMS ist, die potenziellen Auswirkungen dieser Verluste auf IMS insgesamt zu prüfen (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 7. März 1995 in der Rechtssache C-12/95 P, Transacciones Marítimas u. a./Kommission, Slg. 1995, I-467, Randnr. 12, Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 10. Dezember 1997 in der Rechtssache T-260/97 R, Camar/Kommission und Rat, Slg. 1997, II-2357, Randnr. 50, und vom 30. Juni 1999 in der Rechtssache T-13/99 R, Pfizer Animal Health/Rat, Slg. 1999, II-1961, Randnr. 155, im Rechtsmittelverfahren bestätigt durch den vorerwähnten Beschluss in der Rechtssache C-329/99 P[R], Randnr. 67, und Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 2. August 2001 in der Rechtssache T-111/01 R, Saxonia Edelmetalle/Kommission, Slg. 2001, II-2335, Randnr. 27).
  • EuG, 30.06.1999 - T-13/99

    Pfizer Animal Health / Rat

    Bei der Beurteilung der materiellen Lage eines Antragstellers können jedoch insbesondere die Merkmale des Konzerns berücksichtigt werden, zu dem der Antragsteller aufgrund seines Aktienbesitzes gehört (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 7. März 1995 in der Rechtssache C-12/95 P, Transacciones Marítimas u. a./Kommission, Slg. 1995, I-467, Randnr. 12, und vom 15. April 1998 in der Rechtssache Camar/Kommission und Rat, Randnr. 36; Beschlüsse des Präsidenten des Gerichts vom 4. Juni 1996 in der Rechtssache T-18/96, SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, II-407, Randnr. 35, und vom 10. Dezember 1997 in der Rechtssache Camar/Kommission und Rat, Randnr. 50).
  • EuG, 11.10.2007 - T-120/07

    MB Immobilien und MB System / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche

    Im Rahmen der Prüfung der finanziellen Lebensfähigkeit des Antragstellers kann nach ständiger Rechtsprechung insbesondere dessen materielle Lage unter Berücksichtigung u. a. der Besonderheiten des Konzerns beurteilt werden, dem er über seine Gesellschafter angehört (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 7. März 1995, Transacciones Marítimas u. a./Kommission, C-12/95 P, Slg. 1995, I-467, Randnr. 12, und des Präsidenten des Gerichts vom 7. Dezember 2001, Lior/Kommission, T-192/01 R, Slg. II-3657, Randnr. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.04.1998 - C-43/98

    Camar / Kommission und Rat

    Was die Schwere und den irreversiblen Charakter des behaupteten Schadens anbelangt, so sind in dem angefochtenen Beschluß bei der Beurteilung der materiellen Lage der Rechtsmittelführerin zu Recht insbesondere die Merkmale des Konzerns berücksichtigt worden, zu dem sie aufgrund ihres Aktienbesitzes gehört (vgl. sinngemäß Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 7. März 1995 in der Rechtssache C-12/95 P, Transacciones Marítimas u. a./Kommission, Slg. 1995, I-467, Randnr. 12, und Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 4. Juni 1996 in der Rechtssache T-18/96 R, SCK und FNK/Kommission, Slg. 1996, II-407, Randnr. 35).
  • EuG, 13.04.2011 - T-393/10

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

    Soweit die Kommission erstens geltend macht, in diesem Zusammenhang seien die finanziellen Mittel des Anteilseigners ArcelorMittal zu Unrecht unberücksichtigt geblieben, der seit Langem einen Anteil von einem Drittel an WDV halte, ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der Prüfung der finanziellen Lebensfähigkeit eines Unternehmens sowie seiner Möglichkeiten, eine Sicherheit zu stellen, in der Tat dessen materielle Lage unter Berücksichtigung u. a. der Besonderheiten des Konzerns beurteilt werden, dem das Unternehmen über seine Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar angehört (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 7. März 1995, Transacciones Marítimas u. a./Kommission, C-12/95 P, Slg. 1995, I-467, Randnr. 12, und des Präsidenten des Gerichts vom 11. Oktober 2007, MB Immobilien Verwaltungs-GmbH/Kommission, T-120/07 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 16.01.2004 - T-369/03

    Arizona Chemical u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Richtlinie

    87 Macht ein Antragsteller geltend, dass nachteilige Folgen für seine finanzielle Situation geeignet seien, seine Existenz zu gefährden, so sind auf alle Fälle bei der Beurteilung seiner materiellen Lage insbesondere die Merkmale des Konzerns zu berücksichtigen, zu dem er aufgrund der Beteiligungsverhältnisse an seinem Kapital gehört (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 7. März 1995 in der Rechtssache C-12/95 P, Transacciones Marítimas u. a./Kommission, Slg. 1995, I-467, Randnr. 12, und vom 15. April 1998 in der Rechtssache C-43/98 P[R], Camar/Kommission und Rat, Slg. 1998, I-1815, Randnr. 36).
  • EuG, 24.04.1996 - T-551/93
    Die drei an diesem Verfahren der einstweiligen Anordnung beteiligten Klägerinnen haben am 17. Januar 1995 ein Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt, das zurückgewiesen worden ist (Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 7. März 1995 in der Rechtssache C-12/95 P, Transacciones Maritimas u. a./Kommission, Slg. 1995, I-467).
  • EuG, 21.06.2011 - T-209/11

    MB System / Kommission

    Im Rahmen der Prüfung der finanziellen Lebensfähigkeit des Antragstellers sind nach ständiger Rechtsprechung jedoch auch die finanziellen Möglichkeiten seiner Gesellschafter bzw. die Mittel zu berücksichtigen, über die der Konzern insgesamt verfügt, dem der Antragsteller unmittelbar oder mittelbar angehört (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 7. März 1995, Transacciones Marítimas u. a./Kommission, C-12/95 P, Slg. 1995, I-467, Randnr. 12, und des Präsidenten des Gerichts vom 11. Oktober 2007, MB Immobilien Verwaltungs-GmbH/Kommission, T-120/07 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 30.06.2009 - T-550/08

    Tudapetrol Mineralölerzeugnisse Nils Hansen / Kommission - Beweisaufnahme -

          Im Rahmen der Prüfung der finanziellen Lebensfähigkeit eines Unternehmens sowie seiner Möglichkeiten, die fragliche Sicherheit zu stellen, muss jedoch nach ständiger Rechtsprechung insbesondere dessen materielle Lage unter Berücksichtigung u. a. der Besonderheiten des Konzerns beurteilt werden, dem es über seine Gesellschafter unmittelbar oder mittelbar angehört (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofs vom 7. März 1995, Transacciones Marítimas u. a./Kommission, C-12/95 P, Slg. 1995, I-467, Randnr. 12, sowie des Präsidenten des Gerichts Romana Tabacchi/Kommission, , Randnr. 111, und vom 11. Oktober 2007, MB Immobilien Verwaltungs-GmbH/Kommission, T-120/07 R, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 23.11.2018 - T-733/17

    GMPO/ Kommission

    En effet, dans le cadre de l'examen de la viabilité financière d'une société, la situation matérielle de celle-ci peut être appréciée en prenant, notamment, en considération les caractéristiques du groupe auquel elle se rattache, directement ou indirectement, par son actionnariat [voir ordonnances du 7 mars 1995, Transacciones Marítimas e.a./Commission, C-12/95 P(R), EU:C:1995:62, point 12 et jurisprudence citée, et du 13 avril 2011, Westfälische Drahtindustrie e.a./Commission, T-393/10 R, EU:T:2011:178, point 37 et jurisprudence citée].
  • EuG, 02.05.2007 - T-297/05

    IPK International / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -Art. 256 EG -

  • EuG, 11.04.2003 - T-392/02

    Solvay Pharmaceuticals / Rat

  • EuG, 19.07.2007 - T-31/07

    Du Pont de Nemours (France) u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag

  • EuG, 15.01.2001 - T-241/00

    Le Canne / Kommission

  • EuGH, 14.06.2012 - C-644/11

    Qualitest FZE / Rat

  • EuG, 22.10.2001 - T-141/01

    Entorn / Kommission

  • EuG, 07.12.2001 - T-192/01

    Lior / Kommission

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