Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005

Rechtsprechung
   EuGH, 08.09.2005 - C-121/03   

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EuGH, 08.09.2005 - C-121/03 (https://dejure.org/2005,5200)
EuGH, Entscheidung vom 08.09.2005 - C-121/03 (https://dejure.org/2005,5200)
EuGH, Entscheidung vom 08. September 2005 - C-121/03 (https://dejure.org/2005,5200)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG - Abfallbegriff - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Richtlinie 80/68/EWG - Schutz des Grundwassers gegen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG - Abfallbegriff - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Richtlinie 80/68/EWG - Schutz des Grundwassers gegen ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzungsklage gegen Spanien; Rügen in Bezug auf einen Verstoß gegen die Richtlinie 75/442; Anforderungen an die Konkretheit von Rügen gegen das Verhalten eines Mitgliedstaates entgegen der Vorgaben einer Richtlinie; Regelung über die Qualität von Wasser für ...

  • Judicialis

    Richtlinie 75/442/EWG Art. 4; ; Richtlinie 75/442/EWG Art. 9; ; Richtlinie 75/442/EWG Art. 13; ; Richtlinie 91/156/EWG; ; Richtlinie 85/337/EWG; ; Richtlinie 97/11/EG; ; Richtlinie... 80/68/EWG; ; Richtlinie 80/778/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG - Abfallbegriff - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Richtlinie 80/68/EWG - Schutz des Grundwassers gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG - Abfallbegriff - Richtlinien 85/337/EWG und 97/11/EG - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - Richtlinie 80/68/EWG - Schutz des Grundwassers gegen ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Spanien, eingereicht am 19. März 2003

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichterfüllung bestimmter Verpflichtungen im Umweltbereich aus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 11.09.2003 - C-114/01

    AvestaPolarit Chrome

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-121/03
    Der Gerichtshof müsse daher die Rechtsprechung ändern, die sich aus dem Urteil vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-114/01 (AvestaPolarit Chrome, Slg. 2003, I-8725) ergebe, in dem er entschieden habe, dass nationale Rechtsvorschriften auch "andere Rechtsvorschriften" darstellen könnten.

    52 Die spanische Regierung weist in ihrer Gegenerwiderung darauf hin, dass es ihr nicht richtig erscheine, die Auslegung des Begriffes "andere Rechtsvorschriften", die der Gerichtshof im Urteil AvestaPolarit Chrome entwickelt habe, in Frage zu stellen.

    59 So hat der Gerichtshof entschieden, dass im Bergbau anfallendes Nebengestein und bei der Erzaufbereitung anfallende Sandrückstände dieser Stoffe nicht als Abfall im Sinne der Richtlinie 75/442 einzustufen sind, wenn der Besitzer sie rechtmäßig zur erforderlichen Auffüllung der Stollen der betreffenden Gruben verwendet und ausreichende Garantien dafür erbringt, dass diese Stoffe gekennzeichnet und tatsächlich diesem Zweck zugeführt werden (in diesem Sinne Urteil AvestaPolarit Chrome, Randnr. 43).

    69 Der Gerichtshof hat bereits festgestellt, dass sich der Begriff "andere Rechtsvorschriften" sowohl auf gemeinschaftliche als auch auf nationale Vorschriften über eine der in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 75/442 genannten Abfallgruppen beziehen kann, wenn diese gemeinschaftlichen oder nationalen Vorschriften die Bewirtschaftung der fraglichen Abfälle als solche betreffen und zu einem Umweltschutzniveau führen, das dem mit der Richtlinie angestrebten zumindest gleichwertig ist (vgl. Urteil AvestaPolarit Chrome, Randnr. 61).

    70 Ohne dass es in der vorliegenden Rechtssache erforderlich wäre, sich zu den Kritikpunkten zu äußern, die die Kommission gegen das Urteil AvestaPolarit Chrome geltend macht, ist darauf hinzuweisen, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber, was die in Rede stehenden Tierkörper betrifft, auf Gemeinschaftsebene im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 75/442 "andere Rechtsvorschriften" als diese Richtlinie erlassen hat.

  • EuGH, 21.09.1999 - C-392/96

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-121/03
    87 Auch wenn nämlich die Mitgliedstaaten nach Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 85/337 in der ursprünglichen Fassung bei ihrer Entscheidung, ob die in Anhang II dieser Richtlinie aufgezählten Klassen von Projekten einer Prüfung unterzogen werden, oder bei der Aufstellung von Kriterien und/oder Schwellenwerten über einen Ermessensspielraum verfügt haben, so hatte dieser doch seine Grenzen in der in Artikel 2 Absatz 1 dieser Richtlinie enthaltenen Verpflichtung, die Projekte, bei denen insbesondere aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standortes mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen zu unterziehen (in diesem Sinne Urteile vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-72/95, Kraaijeveld u. a., Slg. 1996, I-5403, Randnr. 50, vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-392/96, Kommission/Irland, Slg. 1999, I-5901, Randnr. 64, und Kommission/Spanien, Randnrn.

    108 Wie der Gerichtshof entschieden hat, erlegt Artikel 7 Absatz 6 der Richtlinie 80/778 nicht nur eine bloße Handlungspflicht, sondern eine Erfolgspflicht auf (Urteil vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-316/00, Kommission/Irland, Slg. 2002, I-10527, Randnr. 37).

  • EuGH, 13.06.2002 - C-474/99

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-121/03
    Der Gerichtshof habe bereits festgestellt, dass das Königreich Spanien gegen seine Verpflichtungen aus diesen Bestimmungen verstoßen habe (Urteil vom 13. Juni 2002 in der Rechtssache C-474/99, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-5293).

    87 Auch wenn nämlich die Mitgliedstaaten nach Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 85/337 in der ursprünglichen Fassung bei ihrer Entscheidung, ob die in Anhang II dieser Richtlinie aufgezählten Klassen von Projekten einer Prüfung unterzogen werden, oder bei der Aufstellung von Kriterien und/oder Schwellenwerten über einen Ermessensspielraum verfügt haben, so hatte dieser doch seine Grenzen in der in Artikel 2 Absatz 1 dieser Richtlinie enthaltenen Verpflichtung, die Projekte, bei denen insbesondere aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standortes mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen zu unterziehen (in diesem Sinne Urteile vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-72/95, Kraaijeveld u. a., Slg. 1996, I-5403, Randnr. 50, vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-392/96, Kommission/Irland, Slg. 1999, I-5901, Randnr. 64, und Kommission/Spanien, Randnrn.

  • EuGH, 15.01.2004 - C-235/02

    Saetti und Frediani

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-121/03
    Der Gerichtshof hat ferner festgestellt, dass Petrolkoks, der absichtlich erzeugt wird oder aus der gleichzeitigen Erzeugung anderer brennbarer Erdölderivate in einer Erdölraffinerie stammt und mit Gewissheit als Brennstoff für den Energiebedarf der Raffinerie und anderer Gewerbetreibender verwendet wird, keinen Abfall im Sinne der genannten Richtlinie darstellt (Beschluss vom 15. Januar 2004 in der Rechtssache C-235/02, Saetti und Frediani, Slg. 2004, I-1005, Randnr. 47).

    Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, kann nämlich die Einstufung eines Stoffes als Abfall im Sinne der Richtlinie 75/442 ausscheiden, wenn dieser Stoff mit Gewissheit für die Erfordernisse anderer Gewerbetreibender als des Erzeugers des Stoffes verwendet wird (in diesem Sinne Beschluss Saetti und Frediani, Randnr. 47).

  • EuGH, 29.11.2001 - C-202/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-121/03
    82 Die Kommission ist verpflichtet, in einer gemäß Artikel 226 EG eingereichten Klageschrift die Rügen, über die der Gerichtshof entscheiden soll, genau anzugeben und zumindest in gedrängter Form die rechtlichen und tatsächlichen Umstände darzulegen, auf die diese Rügen gestützt sind (vgl. u. a. Urteile vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-375/95, Kommission/Griechenland, Slg. 1997, I-5981, Randnr. 35, und vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-202/99, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-9319, Randnr. 20).
  • EuGH, 14.11.2002 - C-316/00

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-121/03
    108 Wie der Gerichtshof entschieden hat, erlegt Artikel 7 Absatz 6 der Richtlinie 80/778 nicht nur eine bloße Handlungspflicht, sondern eine Erfolgspflicht auf (Urteil vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-316/00, Kommission/Irland, Slg. 2002, I-10527, Randnr. 37).
  • EuGH, 24.10.1996 - C-72/95

    Kraaijeveld u.a.

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-121/03
    87 Auch wenn nämlich die Mitgliedstaaten nach Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Richtlinie 85/337 in der ursprünglichen Fassung bei ihrer Entscheidung, ob die in Anhang II dieser Richtlinie aufgezählten Klassen von Projekten einer Prüfung unterzogen werden, oder bei der Aufstellung von Kriterien und/oder Schwellenwerten über einen Ermessensspielraum verfügt haben, so hatte dieser doch seine Grenzen in der in Artikel 2 Absatz 1 dieser Richtlinie enthaltenen Verpflichtung, die Projekte, bei denen insbesondere aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standortes mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen zu unterziehen (in diesem Sinne Urteile vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-72/95, Kraaijeveld u. a., Slg. 1996, I-5403, Randnr. 50, vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-392/96, Kommission/Irland, Slg. 1999, I-5901, Randnr. 64, und Kommission/Spanien, Randnrn.
  • EuGH, 23.10.1997 - C-375/95

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-121/03
    82 Die Kommission ist verpflichtet, in einer gemäß Artikel 226 EG eingereichten Klageschrift die Rügen, über die der Gerichtshof entscheiden soll, genau anzugeben und zumindest in gedrängter Form die rechtlichen und tatsächlichen Umstände darzulegen, auf die diese Rügen gestützt sind (vgl. u. a. Urteile vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-375/95, Kommission/Griechenland, Slg. 1997, I-5981, Randnr. 35, und vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-202/99, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-9319, Randnr. 20).
  • EuGH, 02.05.1996 - C-133/94

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-121/03
    Wie der Gerichtshof entschieden hat, konnten die Mitgliedstaaten insbesondere nicht bei einer oder mehreren Klassen von Projekten dieses Anhangs II die Möglichkeit einer Prüfung vollständig und endgültig ausschließen (in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-133/94, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-2323, Randnrn.
  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    Auszug aus EuGH, 08.09.2005 - C-121/03
    57 Es ist darauf hinzuweisen, dass der Anwendungsbereich des Begriffes "Abfall" im Sinne der Richtlinie 75/442 von der Bedeutung des Ausdrucks "sich entledigen" in Artikel 1 Buchstabe a Unterabsatz 1 dieser Richtlinie abhängt (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1997 in der Rechtssache C-129/96, Inter-Environnement Wallonie, Slg. 1997, I-7411, Randnr. 26).
  • EuGH, 18.04.2002 - C-9/00

    Palin Granit und Vehmassalon kansanterveystyön kuntayhtymän hallitus

  • EuGH, 03.10.2013 - C-113/12

    Brady

    Der Supreme Court ist der Auffassung, dass die Urteile vom 8. September 2005, Kommission/Spanien (C-416/02, Slg. 2005, I-7487) und Kommission/Spanien (C-121/03, Slg. 2005, I-7569), sowie vom 18. Dezember 2007, Kommission/Italien (C-194/05, Slg. 2007, I-11661), Kommission/Italien (C-195/05, Slg. 2007, I-11699) und Kommission/Italien (C-263/05, Slg. 2007, I-11745), insoweit zwar nützliche Hinweise enthielten, es aber weiterhin nicht sicher sei, ob die im Ausgangsverfahren fragliche Gülle als Abfall einzustufen sei.

    Bei dieser allgemeinen Erwähnung von Dung werden nämlich die - für diese Beurteilung maßgeblichen - Bedingungen, unter denen dieser Dung verwendet wird, nicht berücksichtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. September 2005, Kommission/Spanien, C-121/03, Randnr. 66).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs kann es jedoch auch sein, dass in bestimmten Fällen ein Gegenstand, ein Material oder ein Rohstoff, der oder das bei einem nicht hauptsächlich zu seiner Gewinnung bestimmten Abbau- oder Herstellungsverfahren entsteht, keinen Rückstand, sondern ein Nebenerzeugnis darstellt, dessen sich der Besitzer nicht im Sinne des Art. 1 Buchst. a Abs. 1 der Richtlinie 75/442 "entledigen" will, sondern das er unter für ihn vorteilhaften Umständen in einem späteren Vorgang - einschließlich für Zwecke anderer Wirtschaftsteilnehmer als des Erzeugers des fraglichen Gegenstands - nutzen oder vermarkten möchte, sofern diese Wiederverwendung nicht nur möglich, sondern ohne vorherige Bearbeitung in Fortsetzung des Gewinnungsverfahrens gewiss ist (vgl. u. a. Urteile vom 8. September 2005, Kommission/Spanien, C-121/03, Randnr. 58, vom 18. Dezember 2007, Kommission/Italien, C-194/05, Randnr. 38, und Commune de Mesquer, Randnr. 42).

    So hat der Gerichtshof insbesondere zu Dung wie dem hier in Rede stehenden bereits entschieden, dass bei diesem eine Einstufung als Abfall ausscheiden kann, wenn er im Rahmen einer rechtmäßigen Ausbringungspraxis auf genau bestimmten Geländen als Dünger für die Böden verwendet wird und nur für die Erfordernisse dieser Ausbringungen gelagert wird (Urteil vom 8. September 2005, Kommission/Spanien, C-121/03, Randnr. 60).

    Die Einstufung eines Stoffes als "Abfall" im Sinne der Richtlinie 75/442 kann nämlich ausscheiden, wenn dieser Stoff mit Gewissheit für die Erfordernisse anderer Gewerbetreibender als des Erzeugers des Stoffes verwendet wird (Urteil vom 8. September 2005, Kommission/Spanien, C-121/03, Randnr. 61).

    Der Gerichtshof hat auch festgestellt, dass sich diese Rechtsprechung auf Dung übertragen lässt (vgl. Urteil vom 8. September 2005, Kommission/Spanien, C-121/03, Randnrn.

    Nach ständiger Rechtsprechung können die betreffenden gemeinschaftlichen oder nationalen Vorschriften nur dann als "andere Rechtsvorschriften" im Sinne des Art. 2 Abs. 1 Buchst. b Ziff. iii der Richtlinie 75/442 gelten, wenn sie genaue Bestimmungen über die Bewirtschaftung der fraglichen Abfälle enthalten und ein Umweltschutzniveau gewährleisten, das demjenigen zumindest gleichwertig ist, das sich aus dieser Richtlinie ergibt (vgl. u. a. Urteile vom 8. September 2005, Kommission/Spanien, C-121/03, Randnr. 69 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. Mai 2007, Thames Water Utilities, C-252/05, Slg. 2007, I-3883, Randnr. 34).

  • EuGH, 17.11.2022 - C-238/21

    Porr Bau - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Abfälle - Richtlinie

    Bei Dung kann unter denselben Voraussetzungen eine Einstufung als "Abfall" ausscheiden, wenn er im Rahmen einer rechtmäßigen Ausbringungspraxis auf genau bestimmten Geländen als Dünger für die Böden verwendet wird und nur für die Erfordernisse dieser Ausbringungen gelagert wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. September 2005, Kommission/Spanien, C-121/03, EU:C:2005:512, Rn. 59 und 60 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2009 - C-75/08

    Mellor - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung - Begründung der

    4 - Siehe zu den früheren Fassungen der Richtlinie die Urteile vom 24. Oktober 1996, Kraaijeveld u. a. (C-72/95, Slg. 1996, I-5403, Randnr. 50), vom 21. September 1999, Kommission/Irland (C-392/96, Slg. 1999, I-5901, Randnr. 64), vom 29. April 2004, Kommission/Portugal (C-117/02, Slg. 2004, I-5517, Randnr. 82), vom 2. Juni 2005, Kommission/Italien (C-83/03, Slg. 2005, I-4747, Randnr. 19), vom 8. September 2005, Kommission/Spanien (C-121/03, Slg. 2005, I-7569, Randnr. 87), vom 16. März 2006, Kommission/Spanien (C-332/04, Slg. 2006, I-40, Randnr. 76), vom 28. Februar 2008, Abraham u. a. (C-2/07, Slg. 2008, I-1197, Randnrn.

    5 - Urteile Kommission/Spanien (C-332/04, zitiert in Fn. 4, Randnr. 76) und Abraham u. a. (zitiert in Fn. 4, Randnr. 38).

  • EuGH, 17.06.2010 - C-105/09

    Terre wallonne - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen

    Insbesondere hinsichtlich der Anlagen zur Intensivtierhaltung muss eine solche Umweltprüfung die Auswirkungen dieser Anlagen auf die Gewässerqualität einbeziehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. September 2005, Kommission/Spanien, C-121/03, Slg. 2005, I-7569, Randnr. 88).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-188/07

    NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN KOKOTT KANN DAS VERURSACHERPRINZIP DES

    87 ff., und C-121/03, Slg. 2005, I-7569, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.04.2008 - C-142/07

    Ecologistas en Acción-CODA - Richtlinie 85/337/EWG - Prüfung der

    18 - Urteile vom 8. September 2005, Kommission/Spanien (C-121/03, Slg. 2005, I-7569, Randnr. 87), und Kommission/Spanien (zitiert in Fn. 5, Randnr. 76).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-2/07

    Abraham u.a. - Richtlinie 85/337/EWG - Prüfung der Umweltauswirkungen eines

    3 - Urteile vom 24. Oktober 1996, Kraaijeveld u. a. (C-72/95, Slg. 1996, I-5403, Randnr. 50), vom 21. September 1999, Kommission/Irland (C-392/96, Slg. 1999, I-5901, Randnr. 64), vom 29. April 2004, Kommission/Portugal (C-117/02, Slg. 2004, I-5517, Randnr. 82), vom 2. Juni 2005, Kommission/Italien (C-83/03, Slg. 2005, I-4747, Randnr. 19), und vom 8. September 2005, Kommission/Spanien (C-121/03, Slg. 2005, I-7569, Randnr. 87).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2007 - C-195/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    8 - Urteile vom 8. September 2005, Kommission/Spanien (C-416/02, Slg. 2005, I-7487), und vom 8. September 2005, Kommission/Spanien (C-121/03, Slg. 2005, I-7569).
  • EuGH, 07.09.2023 - C-197/22

    Kommission/ Italien () und fluorures)

    Or, d'une part, eu égard à l'obligation de résultat fixée à l'article 4, paragraphe 1, de la directive 98/83, lu en combinaison avec l'annexe I, partie B, de celle-ci, telle que rappelée au point 49 du présent arrêt, une amélioration partielle de la qualité des eaux destinées à la consommation humaine sur le territoire de la commune de Bagnoregio ne saurait suffire à remettre en cause le manquement à cette obligation, dès lors qu'il est établi que celle-ci n'est pas pleinement respectée sur ce territoire (voir, en ce sens, arrêts du 8 septembre 2005, Commission/Espagne, C-121/03, EU:C:2005:512, points 108 à 110, ainsi que du 31 janvier 2008, Commission/France, C-147/07, EU:C:2008:67, points 10, 11, 20 et 21).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2010 - C-105/09

    Terre wallonne - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen

    26 - Vgl. das Urteil vom 8. September 2005, Kommission/Spanien (C-121/03, Slg. 2005, I-7569, Randnr. 88).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2013 - C-113/12

    Brady - Umwelt - Richtlinien 75/442/EWG und 91/156/EWG - Abfallbegriff - In einem

  • VG Aachen, 15.06.2007 - 9 K 2631/03

    Bewertung eines industriellen Chemienebenproduktes; Berücksichtigung der

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-121/03   

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Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-121/03 (https://dejure.org/2005,30912)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.05.2005 - C-121/03 (https://dejure.org/2005,30912)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Mai 2005 - C-121/03 (https://dejure.org/2005,30912)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzungsverfahren - Verstoß gegen verschiedene Verpflichtungen im Bereich des Umweltschutzes in der Zone Baix Ter der Provinz Gerona - Richtlinie 75/442/EWG über Abfälle - Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzungsverfahren - Verstoß gegen verschiedene Verpflichtungen im Bereich des Umweltschutzes in der Zone Baix Ter der Provinz Gerona - Richtlinie 75/442/EWG über Abfälle - Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

    Angleichung der Rechtsvorschriften , Umwelt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-494/01

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-121/03
    3 - Vgl. dazu die Ausführungen zum Nachweis eines "strukturellen" Verstoßes gegen eine Richtlinie in den Schlussanträgen von Generalanwalt Geelhoed vom 23. September 2004 in der anhängigen Rechtssache C-494/01 (Kommission/Irland, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Nrn. 43 ff.); siehe dazu unten, Nrn. 23 bis 25.
  • EuGH, 25.05.1982 - 96/81

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-121/03
    29 - Unter anderem die Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81 (Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6), vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-404/00 (Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-6695, Randnr. 26) und vom 6. November 2003 in der Rechtssache C-434/01 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2003, I-13239, Randnr. 21).
  • EuGH, 15.07.2004 - C-272/01

    Kommission / Portugal

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-121/03
    24 - Vgl. u. a. die Urteile vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26) und vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-272/01 (Kommission/Portugal, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 29).
  • EuGH, 14.11.2002 - C-316/00

    Kommission / Irland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-121/03
    33 - Urteile vom 14. November 2002 in der Rechtssache C-316/00 (Kommission/Irland, Slg. 2002, I-10527, Randnrn.
  • EuGH, 15.03.2001 - C-147/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-121/03
    24 - Vgl. u. a. die Urteile vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00 (Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-2387, Randnr. 26) und vom 15. Juli 2004 in der Rechtssache C-272/01 (Kommission/Portugal, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 29).
  • EuGH, 26.06.2003 - C-404/00

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-121/03
    29 - Unter anderem die Urteile vom 25. Mai 1982 in der Rechtssache 96/81 (Kommission/Niederlande, Slg. 1982, 1791, Randnr. 6), vom 26. Juni 2003 in der Rechtssache C-404/00 (Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-6695, Randnr. 26) und vom 6. November 2003 in der Rechtssache C-434/01 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2003, I-13239, Randnr. 21).
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