Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 06.07.1993 - C-121/91   

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https://dejure.org/1993,435
EuGH, 06.07.1993 - C-121/91 (https://dejure.org/1993,435)
EuGH, Entscheidung vom 06.07.1993 - C-121/91 (https://dejure.org/1993,435)
EuGH, Entscheidung vom 06. Juli 1993 - C-121/91 (https://dejure.org/1993,435)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    CT Control (Rotterdam) und JCT Benelux / Kommission

    1. Handlungen der Organe; Zeitliche Geltung; Verfahrensvorschriften; Anwendung auf Verfahren, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens anhängig sind

  • EU-Kommission

    CT Control (Rotterdam) und JCT Benelux / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Handlungen der Organe; Zeitliche Geltung von Verfahrensvorschriften ; Anwendung neuer Verfahrensvorschriften auf bereits anhängige Verfahren; Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften; Erstattung oder Erlass von Eingangsabgaben; Behandlung von Erstattungs- oder ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 173 Abs. 2; ; EWG-Vertrag Art. 174; ; EWG-Vertrag Art. 190; ; Verordnung Nr. 1430/79 Art. 13; ; Verordnung Nr. 1575/80 Art. 7; ; Verordnung Nr. 3799/86 Art. 8 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Handlungen der Organe - Zeitliche Geltung - Verfahrensvorschriften - Anwendung auf Verfahren, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens anhängig sind

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigkeitsklage - Versagung des Erlasses von Eingangsabgaben durch die Kommission.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 27.05.1982 - 113/81

    Reichelt / Hauptzollamt Berlin-Süd

    Auszug aus EuGH, 06.07.1993 - C-121/91
    24 Die Klägerinnen machen indessen unter Berufung auf das Urteil in der Rechtssache Salumi II und das Urteil vom 27. Mai 1982 in der Rechtssache 113/81 (Reichelt, Slg. 1982, 1957) geltend, dieser Grundsatz über die zeitliche Wirkung von Verfahrensvorschriften sei hier nicht anwendbar, da die vorliegend maßgebenden verfahrens- und materiell-rechtlichen Vorschriften ein untrennbares Ganzes bildeten und daher, was ihren zeitlichen Geltungsbereich betreffe, nicht isoliert betrachtet werden dürften.

    26 Zum einen hat sich der Gerichtshof in den Urteilen in den Rechtssachen Salumi II und Reichelt mit der Feststellung begnügt, die Gemeinschaftsregelung über die Nacherhebung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben (Urteil Salumi II) und die Gemeinschaftsregelung über die Erstattung oder den Erlaß der Eingangsabgaben (Urteil Reichelt) seien ohne rückwirkende Kraft an die Stelle der verschiedenen entsprechenden innerstaatlichen Regelungen getreten, sowohl was die geltenden verfahrens- als auch was die geltenden materiell-rechtlichen Vorschriften betreffe.

  • RG, 19.12.1891 - I 122/91

    Bedeutung des von dem Schuldner bei einer ihm bewilligten Ermäßigung seiner

    Auszug aus EuGH, 06.07.1993 - C-121/91
    1 Die CT Control (Rotterdam) BV, Klägerin in der Rechtssache C-121/91, und die JCT Benelux BV, Klägerin in der Rechtssache 122/91 (im folgenden: Klägerinnen), haben mit Klageschriften, die bei der Kanzlei des Gerichtshofes am 26. April 1991 eingegangen sind, gemäß Artikel 173 Absatz 2 EWG-Vertrag Klage erhoben auf Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission C (90) 1333 endg.: REM 1/90 vom 5. Juli 1990 und C (90) 3021 endg.: REM 8/90 vom 18. Dezember 1990 (Rechtssache C-121/91) sowie C (90) 3024 endg.: REM 7/90 vom 18. Dezember 1990 (Rechtssache C-122/91) sowie auf Feststellung, daß den Anträgen der Klägerinnen aufgrund des Gemeinschaftsrechts stattzugeben ist bzw. daß sie günstig zu bescheiden sind.

    8 Die niederländischen Behörden legten hierauf die Anträge vor, und zwar mit Schreiben vom 12. Januar und 13. Juli 1990, bei der Kommission am 15. Januar bzw. am 17. Juli 1990 eingegangen und dort unter den Nummern REM 1/90 und 8/90 eingetragen (Rechtssache C-121/91), sowie mit Schreiben vom 13. Juli 1990, eingegangen am 17. Juli 1990 und eingetragen unter der Nummer REM 7/90 (Rechtssache C-122/91).

  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

    Auszug aus EuGH, 06.07.1993 - C-121/91
    22 Nach ständiger Rechtsprechung sind Verfahrensvorschriften im allgemeinen auf alle bei ihrem Inkrafttreten anhängigen Verfahren anwendbar, während materiell-rechtliche Vorschriften gewöhnlich nicht auf vor ihrem Inkrafttreten erworbene Rechtsstellungen anwendbar sind (siehe namentlich das Urteil vom 12. November 1981 in den verbundenen Rechtssachen 212/80 bis 217/80, Salumi II, Slg. 1981, 2735, Randnr. 9).

    26 Zum einen hat sich der Gerichtshof in den Urteilen in den Rechtssachen Salumi II und Reichelt mit der Feststellung begnügt, die Gemeinschaftsregelung über die Nacherhebung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben (Urteil Salumi II) und die Gemeinschaftsregelung über die Erstattung oder den Erlaß der Eingangsabgaben (Urteil Reichelt) seien ohne rückwirkende Kraft an die Stelle der verschiedenen entsprechenden innerstaatlichen Regelungen getreten, sowohl was die geltenden verfahrens- als auch was die geltenden materiell-rechtlichen Vorschriften betreffe.

  • EuGH, 17.03.1983 - 294/81

    Control Data / Kommission

    Auszug aus EuGH, 06.07.1993 - C-121/91
    48 Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 17. März 1983 in der Rechtssache 294/81 (Control Data, Slg. 1983, 911, Randnr. 17) sowie in seinem Urteil in der Rechtssache Van Gend & Loos und Bosman (a. a. O., Randnr. 9) diese Rüge bereits im selben rechtlichen Zusammenhang zurückgewiesen.
  • EuGH, 13.11.1984 - 98/83

    Van Gend & Loos / Kommission

    Auszug aus EuGH, 06.07.1993 - C-121/91
    29 Die Klägerinnen machen geltend, die angefochtenen Entscheidungen genügten nicht den Begründungsanforderungen von Artikel 190 EWG-Vertrag, da die Begründungserwägungen sich darauf beschränkten, auf das Urteil des Gerichtshofes vom 13. November 1984 in den verbundenen Rechtssachen 98/83 und 230/83 (Van Gend & Loos und Bosman/Kommission, Slg. 1984, 3763) zu verweisen, ohne die besonderen Tatsachen und Umstände des vorliegenden Falls zu berücksichtigen.
  • EuGH, 25.10.1984 - 185/83

    Rijksuniversiteit te Groningen

    Auszug aus EuGH, 06.07.1993 - C-121/91
    Für die Frage, ob die Begründung einer Entscheidung diese Voraussetzungen erfuellt, ist nämlich nicht allein ihr Text in Betracht zu ziehen, sondern auch der Kontext, in dem sie erlassen wurde, sowie die Gesamtheit der auf dem betroffenen Gebiet geltenden Rechtsvorschriften (siehe hierzu das Urteil vom 25. Oktober 1984 in der Rechtssache 185/83, Rijksuniversiteit Groningen, Slg. 1984, 3623, Randnr. 38).
  • EuGH, 12.03.1987 - 244/85

    Cerealmangimi und Italgrani / Kommission

    Auszug aus EuGH, 06.07.1993 - C-121/91
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. März 1987 in den verbundenen Rechtssachen 244/85 und 245/85 (Italgrani, Slg. 1987, 1303) entschieden hat, kann eine solche Beanstandung nicht als Argument dafür vorgebracht werden, daß die Entscheidungen der Kommission über die Anträge auf Erlaß von Einfuhrabgaben rechtswidrig seien.
  • EuGH, 11.07.1990 - 323/88

    Sermes / Directeur des services des douanes de Strasbourg

    Auszug aus EuGH, 06.07.1993 - C-121/91
    31 Nach ständiger Rechtsprechung (siehe u. a. das Urteil vom 11. Juli 1990 in der Rechtssache 323/88, Sermes, Slg. 1990, I-3027, Randnr. 38) muß die nach Artikel 190 EWG-Vertrag notwendige Begründung die Überlegungen der Gemeinschaftsbehörde, die den angefochtenen Rechtsakt erlassen hat, so klar und unzweideutig wiedergeben, daß die Betroffenen zur Wahrnehmung ihrer Rechte die tragenden Gründe für die Maßnahme kennenlernen können und daß der Gerichtshof seine Kontrolle ausüben kann.
  • EuGH, 06.07.1993 - C-122/92

    Stenhouse / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 06.07.1993 - C-121/91
    - VERBUNDENE RECHTSSACHEN C-121/91 UND C-122/92.
  • EuGH, 08.09.2011 - C-279/08

    Kommission / Niederlande - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 87 Abs. 1

    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich und rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob die Begründung eines Rechtsakts den Erfordernissen des Art. 296 AEUV genügt, nicht nur anhand ihres Wortlauts zu beurteilen ist, sondern auch anhand ihres Kontextes sowie sämtlicher Rechtsvorschriften auf dem betreffenden Gebiet (vgl. Urteile vom 6. Juli 1993, CT Control [Rotterdam] und JCT Benelux/Kommission, C-121/91 und C-122/91, Slg. 1993, I-3873, Randnr. 31, und vom 30. September 2003, Eurocoton u. a./Rat, C-76/01 P, Slg. 2003, I-10091, Randnr. 88).
  • EuGH, 14.02.2012 - C-17/10

    Die tschechische Wettbewerbsbehörde kann die Auswirkungen eines weltumspannenden

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Verfahrensvorschriften im Allgemeinen auf alle bei ihrem Inkrafttreten anhängigen Rechtsstreitigkeiten anwendbar, während materiell-rechtliche Vorschriften gewöhnlich so ausgelegt werden, dass sie grundsätzlich nicht für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte gelten (vgl. Urteile vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a., 212/80 bis 217/80, Slg. 1981, 2735, Randnr. 9, vom 6. Juli 1993, CT Control [Rotterdam] und JCT Benelux/Kommission, C-121/91 und C-122/91, Slg. 1993, I-3873, Randnr. 22, vom 23. Februar 2006, Molenbergnatie, C-201/04, Slg. 2006, I-2049, Randnr. 31, und vom 14. Februar 2008, Varec, C-450/06, Slg. 2008, I-581, Randnr. 27).
  • EuGH, 07.09.1999 - C-61/98

    De Haan

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Verfahrensvorschriften im allgemeinen auf alle bei ihrem Inkrafttreten anhängigen Streitigkeiten anwendbar, während materiell-rechtliche Vorschriften so ausgelegt werden, daß sie nicht für vor ihrem Inkrafttreten entstandene Sachverhalte gelten (vgl. u. a. Urteil vom 12. November 1981 in den Rechtssachen 212/80 bis 217/80, Salumi u. a., Slg. 1981, 2735, Randnr. 9, und Urteil vom 6. Juli 1993 in den Rechtssachen C-121/91 und C-122/91, CT Control [Rotterdam] und JCT Benelux/Kommission, Slg. 1993, I-3873, Randnr. 22).
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   Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1992 - C-121/91   

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https://dejure.org/1992,20632
Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1992 - C-121/91 (https://dejure.org/1992,20632)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.11.1992 - C-121/91 (https://dejure.org/1992,20632)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. November 1992 - C-121/91 (https://dejure.org/1992,20632)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    CT Control (Rotterdam) BV und JCT Benelux BV gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Nichtigkeitsklage - Versagung des Erlasses von Eingangsabgaben durch die Kommission

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1992 - C-121/91
    (6) ° Siehe z. B. die Urteile vom 12. November 1981 in den verbundenen Rechtssachen 212/80 bis 217/80 (Salumi II, Slg. 1981, 2735) und vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 154/84 (FKF, Slg. 1985, 3165).

    (7) ° Urteil Salumi II, a. a. O. (siehe oben, Anmerkung 6) sowie Urteil vom 27. Mai 1982 in der Rechtssache 113/81 (Reichelt, Slg. 1982, 1957).

  • EuGH, 27.05.1982 - 113/81

    Reichelt / Hauptzollamt Berlin-Süd

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1992 - C-121/91
    (7) ° Urteil Salumi II, a. a. O. (siehe oben, Anmerkung 6) sowie Urteil vom 27. Mai 1982 in der Rechtssache 113/81 (Reichelt, Slg. 1982, 1957).
  • EuGH, 17.03.1983 - 294/81

    Control Data / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1992 - C-121/91
    (12) ° Rechtssache 294/81, Slg. 1983, 911.
  • EuGH, 13.11.1984 - 98/83

    Van Gend & Loos / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1992 - C-121/91
    (9) ° Urteil vom 13. November 1984 in den verbundenen Rechtssachen 98/83 und 220/83 (Slg. 1984, 3763).
  • EuGH, 03.10.1985 - 154/84

    FKF / Hauptzollamt Berlin-Süd

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1992 - C-121/91
    (6) ° Siehe z. B. die Urteile vom 12. November 1981 in den verbundenen Rechtssachen 212/80 bis 217/80 (Salumi II, Slg. 1981, 2735) und vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 154/84 (FKF, Slg. 1985, 3165).
  • EuGH, 12.03.1987 - 244/85

    Cerealmangimi und Italgrani / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1992 - C-121/91
    (10) ° Urteil vom 12. März 1987 in den verbundenen Rechtssachen 244/85 und 245/85 (Slg. 1987, 1303).
  • EuGH, 22.09.1988 - 148/87

    Frydendahl Pedersen / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.11.1992 - C-121/91
    (8) ° Unerheblich ist meines Erachtens der Hinweis der Klägerinnen auf die Schlussanträge des Generalanwalts Lenz vom 22. September 1988 in der Rechtssache 148/87 (Frydendahl Pedersen, Slg. 1988, 4993), die die gleichen Normen betraf wie diejenigen, um die es vorliegend geht.
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