Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 03.03.2005 | Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006

Rechtsprechung
   EuGH, 06.04.2006 - C-124/05   

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https://dejure.org/2006,1010
EuGH, 06.04.2006 - C-124/05 (https://dejure.org/2006,1010)
EuGH, Entscheidung vom 06.04.2006 - C-124/05 (https://dejure.org/2006,1010)
EuGH, Entscheidung vom 06. April 2006 - C-124/05 (https://dejure.org/2006,1010)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 93/104/EG - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Finanzielle Entschädigung für die Nichtinanspruchnahme des bezahlten Mindestjahresurlaubs

  • Europäischer Gerichtshof

    Federatie Nederlandse Vakbeweging

    Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 93/104/EG - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Finanzielle Entschädigung für die Nichtinanspruchnahme des bezahlten Mindestjahresurlaubs

  • EU-Kommission PDF

    Federatie Nederlandse Vakbeweging

    Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 93/104/EG - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Finanzielle Entschädigung für die Nichtinanspruchnahme des bezahlten Mindestjahresurlaubs

  • EU-Kommission

    Federatie Nederlandse Vakbeweging

    Sozialvorschriften

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Mindesturlaub darf auch im Folgejahr nicht finanziell abgegolten werden

  • Wolters Kluwer

    Gewährung und Unabdingbarkeit von bezahltem Jahresurlaub; Voraussetzungen für eine ausnahmsweise finanzielle Entschädigung bei Nichtinanspruchnahme; Schutz der Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern; Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der ...

  • Judicialis

    Richtlinie 93/104/EG Art. 7 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Sozialpolitik - DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ENTGEGEN, DASS BEZAHLTER MINDESTJAHRESURLAUB IM FALL DER ÜBERTRAGUNG AUF EIN SPÄTERES JAHR DURCH EINE FINANZIELLE ENTSCHÄDIGUNG ERSETZT WIRD

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Federatie Nederlandse Vakbeweging

    Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 93/104/EG - Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub - Finanzielle Entschädigung für die Nichtinanspruchnahme des bezahlten Mindestjahresurlaubs

  • IWW (Kurzinformation)

    Mindesturlaub - Vergütung des gesetzlichen Mindesturlaubs

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Mindesturlaub nicht finanziell ersetzbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Resturlaub darf nicht ausgezahlt werden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 6.4.2006)

    Finanzielle Entschädigung des Mindesturlaubs untersagt// Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer betont

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des Gerechtshof 's-Gravenhage vom 3. März 2005 in dem Rechtsstreit Federatie Nederlandse Vakbeweging gegen Niederländischen Staat

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof 's-Gravenhage (Niederlande) - Auslegung des Artikels 7 Absatz 2 der Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. L 307, S. 18) - Vereinbarkeit einer nationalen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3550 (Ls.)
  • EuZW 2006, 344
  • NZA 2006, 719
  • DVBl 2006, 835
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 26.06.2001 - C-173/99

    BECTU

    Auszug aus EuGH, 06.04.2006 - C-124/05
    26 Die gemeinschaftsweite Harmonisierung der Arbeitszeitgestaltung soll einen besseren Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer durch die Gewährung von Mindestruhezeiten, insbesondere eines bezahlten Jahresurlaubs, und angemessenen Ruhepausen gewährleisten (vgl. Urteile vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-173/99, BECTU, Slg. 2001, I-4881, Randnr. 38, und vom 1. Dezember 2005 in der Rechtssache C-14/04, Dellas u. a., Slg. 2005, I-0000, Randnr. 41).

    28 Der Anspruch jedes Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub ist als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft anzusehen, von dem nicht abgewichen werden darf und den die zuständigen nationalen Stellen nur in den in der Richtlinie ausdrücklich gezogenen Grenzen umsetzen dürfen (vgl. u. a. Urteile BECTU, Randnr. 43, und vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-342/01, Merino Gómez, Slg. 2004, I-2605, Randnr. 29).

    29 Außerdem stellt diese Richtlinie die Regel auf, dass der Arbeitnehmer normalerweise über eine tatsächliche Ruhezeit verfügen können muss, damit ein wirksamer Schutz seiner Sicherheit und seiner Gesundheit sichergestellt ist, denn nur für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird, lässt Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie zu, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub durch eine finanzielle Vergütung ersetzt wird (vgl. Urteile BECTU, Randnr. 44, und Merino Gómez, Randnr. 30).

    34 Hinzu kommt, dass Artikel 7 der Richtlinie nicht zu den Vorschriften gehört, von denen die Richtlinie eine Abweichung ausdrücklich zulässt (vgl. Urteil BECTU, Randnr. 41).

  • EuGH, 18.03.2004 - C-342/01

    Merino Gómez

    Auszug aus EuGH, 06.04.2006 - C-124/05
    28 Der Anspruch jedes Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub ist als ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft anzusehen, von dem nicht abgewichen werden darf und den die zuständigen nationalen Stellen nur in den in der Richtlinie ausdrücklich gezogenen Grenzen umsetzen dürfen (vgl. u. a. Urteile BECTU, Randnr. 43, und vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-342/01, Merino Gómez, Slg. 2004, I-2605, Randnr. 29).

    29 Außerdem stellt diese Richtlinie die Regel auf, dass der Arbeitnehmer normalerweise über eine tatsächliche Ruhezeit verfügen können muss, damit ein wirksamer Schutz seiner Sicherheit und seiner Gesundheit sichergestellt ist, denn nur für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird, lässt Artikel 7 Absatz 2 der Richtlinie zu, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub durch eine finanzielle Vergütung ersetzt wird (vgl. Urteile BECTU, Randnr. 44, und Merino Gómez, Randnr. 30).

  • EuGH, 14.04.2005 - C-519/03

    Kommission / Luxemburg - Rahmenvereinbarung über Elternurlaub - Ersetzung des

    Auszug aus EuGH, 06.04.2006 - C-124/05
    24 Diese Frage braucht nicht detailliert geprüft zu werden, da der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass ein durch Gemeinschaftsrecht gewährleisteter Urlaub nicht einen anderen gemeinschaftsrechtlich gewährleisteten Urlaub beeinträchtigen kann (vgl. Urteil vom 14. April 2005 in der Rechtssache C-519/03, Kommission/Luxemburg, Slg. 2005, I-3067, Randnr. 33).
  • EuGH, 01.12.2005 - C-14/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE EINSTUFUNG VON BEREITSCHAFTSDIENSTEN ALS

    Auszug aus EuGH, 06.04.2006 - C-124/05
    26 Die gemeinschaftsweite Harmonisierung der Arbeitszeitgestaltung soll einen besseren Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer durch die Gewährung von Mindestruhezeiten, insbesondere eines bezahlten Jahresurlaubs, und angemessenen Ruhepausen gewährleisten (vgl. Urteile vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-173/99, BECTU, Slg. 2001, I-4881, Randnr. 38, und vom 1. Dezember 2005 in der Rechtssache C-14/04, Dellas u. a., Slg. 2005, I-0000, Randnr. 41).
  • EuGH, 06.11.2018 - C-619/16

    Kreuziger - Vergütung von Resturlaub geht auch ohne Urlaubsantrag

    Zudem ist die Schaffung eines Anreizes, auf den Erholungsurlaub zu verzichten oder die Arbeitnehmer dazu anzuhalten, darauf zu verzichten, mit den in den Rn. 39 und 40 des vorliegenden Urteils genannten Zielen unvereinbar, die mit dem Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verfolgt werden und u. a. darin bestehen, zu gewährleisten, dass der Arbeitnehmer zum wirksamen Schutz seiner Sicherheit und seiner Gesundheit über eine tatsächliche Ruhezeit verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. April 2006, Federatie Nederlandse Vakbeweging, C-124/05, EU:C:2006:244, Rn. 32).
  • EuGH, 06.11.2018 - C-684/16

    Max-Planck-Gesellschaft - Ein Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf

    Zudem ist die Schaffung eines Anreizes, auf den Erholungsurlaub zu verzichten oder die Arbeitnehmer dazu anzuhalten, darauf zu verzichten, mit den in den Rn. 32 und 33 des vorliegenden Urteils genannten Zielen unvereinbar, die mit dem Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verfolgt werden und u. a. darin bestehen, zu gewährleisten, dass der Arbeitnehmer zum wirksamen Schutz seiner Sicherheit und seiner Gesundheit über eine tatsächliche Ruhezeit verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. April 2006, Federatie Nederlandse Vakbeweging, C-124/05, EU:C:2006:244, Rn. 32).
  • EuGH, 20.01.2009 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Kein Verlust des Urlaubsanspruchs bei Krankheit

    Wie sich nämlich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, entfaltet sich die positive Wirkung des bezahlten Jahresurlaubs für die Sicherheit und die Gesundheit des Arbeitnehmers zwar dann vollständig, wenn der Urlaub in dem hierfür vorgesehenen, also dem laufenden Jahr genommen wird, doch verliert diese Ruhezeit ihre Bedeutung insoweit nicht, wenn sie zu einer späteren Zeit genommen wird (Urteil vom 6. April 2006, Federatie Nederlandse Vakbeweging, C-124/05, Slg. 2006, I-3423, Randnr. 30).
  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Die zuständigen nationalen Stellen dürften ihn nur in den in der Richtlinie ausdrücklich gezogenen Grenzen umsetzen (20. Januar 2009 - C-350/06 und C-520/06 - [Schultz-Hoff] Rn. 22, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2003/88 Nr. 1; 6. April 2006 - C-124/05 - [Federatie Nederlandse Vakbeweging] Rn. 28, Slg. 2006, I-3423; 16. März 2006 - C-131/04 und C-257/04 - [Robinson-Steele ua.] Rn. 48, Slg. 2006, I-2531; 18. März 2004 - C-342/01 - [Merino Gómez] Rn. 29, Slg. 2004, I-2605; 26. Juni 2001 - C-173/99 - [BECTU] Rn. 43, Slg. 2001, I-4881).
  • EuGH, 22.11.2011 - C-214/10

    KHS - Zu Urlaubsansprüchen bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit: Verfall schon nach

    Gewiss hat der Gerichtshof in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass sich die positive Wirkung des bezahlten Jahresurlaubs für die Sicherheit und die Gesundheit des Arbeitnehmers zwar dann vollständig entfaltet, wenn der Urlaub in dem hierfür vorgesehenen, also dem laufenden Jahr genommen wird, die Ruhezeit ihre Bedeutung insoweit jedoch nicht verliert, wenn sie zu einer späteren Zeit genommen wird (Urteile vom 6. April 2006, Federatie Nederlandse Vakbeweging, C-124/05, Slg. 2006, I-3423, Randnr. 30, und Schultz-Hoff u. a., Randnr. 30).
  • EuGH, 22.04.2010 - C-486/08

    Zentralbetriebsrat der Landeskrankenhäuser Tirols - Sozialpolitik -

    Diese Ruhezeit verliert ihre Bedeutung, die sie im Hinblick auf die positive Wirkung des bezahlten Jahresurlaubs für die Sicherheit und die Gesundheit des Arbeitnehmers hat, nicht dadurch, dass sie nicht im Bezugszeitraum, sondern zu einer späteren Zeit genommen wird (Urteil vom 6. April 2006, Federatie Nederlandse Vakbeweging, C-124/05, Slg. 2006, I-3423, Randnr. 30).
  • EuGH, 11.11.2015 - C-219/14

    Greenfield - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Rahmenvereinbarung

    Wie sich aus der Rechtsprechung ergibt, kann der während eines Referenzzeitraums erworbene Jahresurlaub in einem späteren Zeitraum genommen werden und verliert die erworbene Ruhezeit nicht an Relevanz in Bezug auf die positive Wirkung des bezahlten Jahresurlaubs für die Sicherheit und die Gesundheit des Arbeitnehmers, wenn er nicht in dem Zeitraum, in dem er entsteht und in dem der Arbeitnehmer vollzeitbeschäftigt war, sondern zu einer späteren Zeit genommen wird, zu der er teilzeitbeschäftigt ist (vgl. u. a. Urteil Federatie Nederlandse Vakbeweging, C-124/05, EU:C:2006:244, Rn. 30, und Urteil KHS, C-214/10, EU:C:2011:761, Rn. 32).
  • BAG, 23.03.2010 - 9 AZR 128/09

    Mehrurlaub - Zusatzurlaub - Vertrauensschutz

    Der Zusatzurlaubsanspruch für das Jahr 2004 trat zu dem Anspruch für 2005 hinzu (vgl. zu einem tariflichen "Revolvingsystem" Senat 20. August 1996 - 9 AZR 22/95 - zu I 1 b der Gründe, BAGE 84, 23; für eine Zusammenfassung der Ansprüche aus verschiedenen Urlaubsjahren auch ErfK/Dörner § 7 BUrlG Rn. 39o, 46, 46a; AnwK-ArbR/Düwell § 7 BUrlG Rn. 90, 111 ff., 119; zu der ggf. nötigen Kumulation im Bereich des Mindesturlaubs EuGH 6. April 2006 - C-124/05 - [Federatie Nederlandse Vakbeweging] Rn. 24 und 30, Slg. 2006, I-3423).
  • BAG, 20.10.2015 - 9 AZR 224/14

    Urlaubsdauer - Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

    Damit geht auch die Richtlinie grundsätzlich von einem Abgeltungsverbot im laufenden Arbeitsverhältnis und vom Vorrang des Freizeitanspruchs aus (vgl. zur Richtlinie 93/104/EG in der Fassung der Richtlinie 2000/34/EG EuGH 6. April 2006 - C-124/05 - [Federatie Nederlandse Vakbeweging] Rn. 29 ff., Slg. 2006, I-3423) .
  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07

    Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung

    (3) Eine weitere zeitliche Lockerung ist insbesondere deshalb unbedenklich, weil die Entstehung des Urlaubsanspruchs weder von einem konkreten noch von einem abstrakten Erholungsbedürfnis des Arbeitnehmers abhängt (für die st. Rspr. Senat 15. März 2005 - 9 AZR 143/04 - BAGE 114, 89, zu II 3 der Gründe; grundlegend BAG 28. Januar 1982 - 6 AZR 571/79 - BAGE 37, 382, zu II 2 b bb der Gründe; dazu auch EuGH 6. April 2006 - C-124/05 - [Federatie Nederlandse Vakbeweging] Rn. 30 f., EuGHE I 2006, 3423).

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat in mehreren Entscheidungen hervorgehoben, dass der Anspruch jedes Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts der Gemeinschaft ist (6. April 2006 - C-124/05 - [Federatie Nederlandse Vakbeweging] Rn. 28, EuGHE I 2006, 3423; 18. März 2004 - C-342/01 - [Merino Gómez] Rn. 29, EuGHE I 2004, 2605).

    Die Kumulierung mehrerer durch Gemeinschaftsrecht gewährleisteter Urlaubszeiten kann die Übertragung des Jahresurlaubs oder eines Teils davon auf das folgende Jahr unvermeidlich machen, weil ein durch Gemeinschaftsrecht gewährleisteter Urlaub einen anderen gemeinschaftsrechtlich gewährleisteten Urlaub nicht beeinträchtigen darf (EuGH 20. September 2007 - C-116/06 - [Kiiski] Rn. 56, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 76/207 Nr. 7; 6. April 2006 - C-124/05 - [Federatie Nederlandse Vakbeweging] Rn. 24, EuGHE I 2006, 3423; 14. April 2005 - C-519/03 - [Kommission gegen Großherzogtum Luxemburg] Rn. 33, EuGHE I 2005, 3067; 18. März 2004 - C-342/01 - [Merino Gómez] Rn. 31 ff., EuGHE I 2004, 2605; vgl. auch die Schlussanträge der Generalanwältin Trstenjak in der Sache Schultz-Hoff vom 24. Januar 2008 - C-350/06 - Rn. 56, denen der Senat insoweit zustimmt, deren Auffassung er hinsichtlich der Befristung des Urlaubs(abgeltungs-)anspruchs und seiner Erfüllbarkeit jedoch nicht teilt).

    Der Erholungsurlaub hat nach der Rechtsprechung des EuGH demgegenüber den Zweck, eine positive Wirkung für die Sicherheit und die Gesundheit des Arbeitnehmers zu entfalten (EuGH 6. April 2006 - C-124/05 - [Federatie Nederlandse Vakbeweging] Rn. 30, EuGHE I 2006, 3423).

    Die Ruhezeit des Erholungsurlaubs verliert ihre Bedeutung selbst dann nicht, wenn sie zu einer späteren Zeit genommen wird (EuGH 6. April 2006 - C-124/05 - [Federatie Nederlandse Vakbeweging] Rn. 30, EuGHE I 2006, 3423).

  • BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10

    Urlaubsabgeltung - Vererbbarkeit

  • EuGH, 20.09.2007 - C-116/06

    Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer

  • BAG, 17.06.2020 - 10 AZR 210/19

    Sind Urlaubszeiten für Mehrarbeitszuschläge zu berücksichtigen?

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-350/06

    Schultz-Hoff - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Art. 7 - Recht auf

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2016 - 4 B 38.14

    EUGH soll Fragen zum Urlaubsrecht klären

  • LAG Hamm, 15.04.2010 - 16 Sa 1176/09

    Vorlagebeschluss zur Urlaubsabgeltung bei Ansammlung von Urlaubsansprüchen

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-684/16

    Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften - Vorlage zur

  • BAG, 23.05.2018 - 5 AZR 303/17

    Ruhezeit - Erholungsurlaub - Flugbegleiter

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2011 - C-214/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak steht das Unionsrecht einer

  • EuGH, 30.06.2016 - C-178/15

    Sobczyszyn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Arbeitszeitgestaltung - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-214/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Tanchev ist es mit dem Unionsrecht unvereinbar,

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-619/16

    Generalanwalt Bot schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass der Umstand

  • LAG Hamm, 14.02.2013 - 16 Sa 1511/12

    Urlaubsabgeltung bei Tod des Arbeitnehmers (EuGH-Vorlage)

  • BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 844/08

    Urlaubsentgelt im Baugewerbe

  • ArbG Berlin, 27.03.2013 - 28 Ca 1960/13

    Urlaubsabgeltungsanspruch bei Krankheit

  • EuGH, 10.09.2009 - C-277/08

    Vicente Pereda - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Anspruch auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2020 - C-119/19

    Kommission/ Carreras Sequeros u.a. - Rechtsmittel - Beamtenrecht - Reform des

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-218/22

    Generalanwältin Capeta: Die Mitgliedstaaten können die Abgeltung nicht genommenen

  • EuGH, 11.01.2007 - C-437/05

    Vorel - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Sozialpolitik - Schutz der

  • EuGH, 12.10.2023 - C-57/22

    Reditelství silnic a dálnic

  • ArbG Essen, 22.08.2014 - 7 Ca 1286/14

    Beanspruchung von Resturlaub durch Arbeitnehmerinnen wegen eines

  • LAG Düsseldorf, 18.08.2010 - 12 Sa 650/10

    Verjährung von Urlaubsanprüchen

  • OVG Bremen, 24.09.2008 - 2 A 432/07

    Wertung des von den Beamten des Feuerwehrdienstes zu leistenden

  • OVG Bremen, 06.10.2008 - 2 A 433/07

    Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen

  • OVG Bremen, 06.10.2008 - 2 A 432/07

    Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen

  • EuGH, 13.02.2014 - C-512/11

    Terveys- ja sosiaalialan neuvottelujärjestö TSN - Sozialpolitik - Richtlinie

  • EuGH, 19.09.2013 - C-579/12

    Réexamen Commission / Strack - Überprüfung des Urteils des Gerichts in der

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-282/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Trstenjak kann die Ausübung des Anspruchs auf

  • ArbG Nienburg, 04.09.2012 - 2 Ca 257/12

    Quotierung erworbener Urlaubsansprüche im Rahmen des Übergangs von

  • VG Sigmaringen, 24.01.2008 - 6 K 847/07

    Nachträglicher Freizeitausgleich des Beamten für dauerhaft

  • LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10

    Urlaubsabgeltung bei längerer Erkrankung; unbefristeter Urlaubsanspruch über das

  • VG Berlin, 03.05.2013 - 5 K 158.11

    Abgeltung von nicht beanspruchtem Mindestjahresurlaub

  • VG Saarlouis, 25.02.2014 - 2 K 193/12

    Berechnung des Resturlaubsanspruchs beim Übergang von einem

  • ArbG Düsseldorf, 05.11.2009 - 6 Ca 5602/09

    Anspruch eines Dienstordnungsangestellten auf Abgeltung von Urlaubsansprüchen bei

  • ArbG Wesel, 15.07.2015 - 6 Ca 703/15

    Tod des Arbeitnehmers - Urlaubsabgeltung

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Rechtsprechung
   EuGH, 03.03.2005 - C-124/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,78390
EuGH, 03.03.2005 - C-124/05 (https://dejure.org/2005,78390)
EuGH, Entscheidung vom 03.03.2005 - C-124/05 (https://dejure.org/2005,78390)
EuGH, Entscheidung vom 03. März 2005 - C-124/05 (https://dejure.org/2005,78390)
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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-124/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,32137
Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-124/05 (https://dejure.org/2006,32137)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.01.2006 - C-124/05 (https://dejure.org/2006,32137)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Januar 2006 - C-124/05 (https://dejure.org/2006,32137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Federatie Nederlandse Vakbeweging

    Arbeitsbedingungen - Arbeitszeitgestaltung - Finanzielle Entschädigung für die Nichtinanspruchnahme des jährlichen Mindesturlaubs

  • EU-Kommission PDF

    Federatie Nederlandse Vakbeweging

    Arbeitsbedingungen - Arbeitszeitgestaltung - Finanzielle Entschädigung für die Nichtinanspruchnahme des jährlichen Mindesturlaubs

  • EU-Kommission

    Federatie Nederlandse Vakbeweging

    Sozialvorschriften

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2003 - C-342/01

    Merino Gómez

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-124/05
    7 - Die Kommission bezieht sich auf die Schlussanträge vom 3. April 2003 in der Rechtssache C-342/01 (Slg. 2004, I-2605, Nrn. 32 f.).

    11 - Urteile BECTU (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 44) und vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-342/01 (Merino Gómez, Slg. 2004, I-2605, Randnr. 30).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2005 - C-131/04

    Robinson-Steele - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-124/05
    6 - So auch die Schlussanträge der Generalanwältin Stix-Hackl vom 27. Oktober 2005 in den verbundenen Rechtssachen C-131/04 und C-257/04 (Robinson-Steele u. a., Slg. 2006, I-0000, Nr. 79).
  • EuGH, 26.06.2001 - C-173/99

    BECTU

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2006 - C-124/05
    5 - Urteil vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-173/99 (Slg. 2001, I-4881).
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