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   EuGH, 29.04.2010 - C-124/09   

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https://dejure.org/2010,8502
EuGH, 29.04.2010 - C-124/09 (https://dejure.org/2010,8502)
EuGH, Entscheidung vom 29.04.2010 - C-124/09 (https://dejure.org/2010,8502)
EuGH, Entscheidung vom 29. April 2010 - C-124/09 (https://dejure.org/2010,8502)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Verordnungen (EWG) Nrn. 3820/85 und 3821/85 - Straßenverkehr - Aufzeichnungspflicht - Ruhezeiten und sonstige Arbeitszeiten - Zeit, die dafür aufgewandt wird, sich zum Ort der Übernahme eines mit einem Kontrollgerät ausgestatteten Fahrzeugs ...

  • verkehrslexikon.de

    Anrechnung von Beifahrerzeiten zum Einsatzort als Fahrzeiten und nicht als Ruhezeiten

  • Europäischer Gerichtshof

    Smit Reizen

    Vorabentscheidungsersuchen - Verordnungen (EWG) Nrn. 3820/85 und 3821/85 - Straßenverkehr - Aufzeichnungspflicht - Ruhezeiten und sonstige Arbeitszeiten - Zeit, die dafür aufgewandt wird, sich zum Ort der Übernahme eines mit einem Kontrollgerät ausgestatteten Fahrzeugs ...

  • EU-Kommission PDF

    Smit Reizen

    Vorabentscheidungsersuchen - Verordnungen (EWG) Nrn. 3820/85 und 3821/85 - Straßenverkehr - Aufzeichnungspflicht - Ruhezeiten und sonstige Arbeitszeiten - Zeit, die dafür aufgewandt wird, sich zum Ort der Übernahme eines mit einem Kontrollgerät ausgestatteten Fahrzeugs ...

  • EU-Kommission

    Smit Reizen

    Vorabentscheidungsersuchen - Verordnungen (EWG) Nrn. 3820/85 und 3821/85 - Straßenverkehr - Aufzeichnungspflicht - Ruhezeiten und sonstige Arbeitszeiten - Zeit, die dafür aufgewandt wird, sich zum Ort der Übernahme eines mit einem Kontrollgerät ausgestatteten Fahrzeugs ...

  • Wolters Kluwer

    Sozialvorschriften im Straßenverkehr; Begriff der Hauptbetriebsstätte; Ruhezeiten und sonstige Arbeitszeiten [Zeitaufwand zur Übernahme eines mit einem Kontrollgerät ausgestatteten Fahrzeugs]; Smit Reizen BV gegen Minister van Verkeer en Waterstaat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialvorschriften im Straßenverkehr; Begriff der Hauptbetriebsstätte; Ruhezeiten und sonstige Arbeitszeiten [Zeitaufwand zur Übernahme eines mit einem Kontrollgerät ausgestatteten Fahrzeugs]; Smit Reizen BV gegen Minister van Verkeer en Waterstaat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Smit Reizen

    Vorabentscheidungsersuchen - Verordnungen (EWG) Nrn. 3820/85 und 3821/85 - Straßenverkehr - Aufzeichnungspflicht - Ruhezeiten und sonstige Arbeitszeiten - Zeit, die dafür aufgewandt wird, sich zum Ort der Übernahme eines mit einem Kontrollgerät ausgestatteten Fahrzeugs ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Niederlande) eingereicht am 3. April 2009 - Smit Reizen B.V./Minister van Verkeer en Waterstaat

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Raad van State - Auslegung von Art. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (ABl. L 370, S. 1) und Art. 15 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • EuZW 2010, 746
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 18.01.2001 - C-297/99

    Skills Motor Coaches u.a.

    Auszug aus EuGH, 29.04.2010 - C-124/09
    21 ff. des Urteils vom 18. Januar 2001, Skills Motor Coaches u. a. (C-297/99, Slg. 2001, I-573), und des Art. 1 Nr. 5 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (ABl. L 370, S. 1).

    Aus dem Urteil Skills Motor Coaches u. a. ergebe sich, dass diese Zeit als Arbeitszeit aufgezeichnet werden müsse, da die Niederlassung in Maarheeze nicht als "Hauptbetriebsstätte" von Smit Reizen angesehen werden könne.

    Smit Reizen hat gegen dieses Urteil beim vorlegenden Gericht Rechtsmittel eingelegt und zur Begründung ausgeführt, dass die Rechtbank te Zutphen das Urteil Skills Motor Coaches u. a. falsch ausgelegt habe.

    21 ff. des Urteils vom 18. Januar 2001, Skills Motor Coaches u. a. (C-297/99), ist als der Ort zu definieren, dem der Fahrer konkret zugeordnet ist, d. h. die Einrichtung des Verkehrsunternehmens, von der aus er - im Rahmen der normalen Ausübung seines Dienstes und nicht auf besondere Weisung seines Arbeitgebers - regelmäßig seinen Dienst verrichtet und zu der er bei Beendigung des Dienstes zurückkehrt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2023 - C-541/20

    Litauen/ Parlament und Rat () und temps de travail)

    119 Voir arrêt du 29 avril 2010, Smit Reizen (C-124/09, EU:C:2010:238, point 27).

    120 Voir arrêt du 29 avril 2010, Smit Reizen (C-124/09, EU:C:2010:238, point 31).

    428 Voir arrêt du 29 avril 2010, Smit Reizen (C-124/09, EU:C:2010:238, point 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-266/14

    Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones obreras - Schutz der

    23 - C-124/09, EU:C:2010:238.
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