Rechtsprechung
EuGH, 09.09.2004 - C-125/03 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit - Rechtsschutzbedürfnis - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Aufträge - Müllentsorgungsdienste - Verfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Deutschland
- Wolters Kluwer
Verstoß der Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/50/EWG wegen Nichtbeachtung vorgesehener Bekanntmachungsvorschriften bei der Vergabe abgeschlossener Müllentsorgungsverträge ; Zulässigkeit einer Vertragsverletzungsklage im Hinblick ...
- oeffentliche-auftraege.de
Feststellungsverfahren vor dem EuGH: Fortbestehen eines Verstoßes gegen das Ausschreibungsrecht
- ponte-press.de (Volltext/Auszüge)
Vertragsverletzungsverfahren; Rechtsfolgen bei Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge ohne Einhaltung der Bekanntmachungsvorschriften.
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Judicialis
Richtlinie 92/50/EWG Art. 8; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 15 Abs. 2; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 16 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit - Rechtsschutzbedürfnis - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Aufträge - Müllentsorgungsdienste - Verfahren ohne vorherige Vergabebekanntmachung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zulässigkeit einer Vertragsverletzungsklage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- dstgb-vis.de (Kurzanmerkung)
Vergaberecht: EuGH zu der Frage, wie lange ein Vergaberechtsverstoß fortbesteht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vergaberechtswidrig abgeschlossene Verträge: Kündigung vor Ende der Laufzeit? (IBR 2004, 1151)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland, eingereicht am 20. März 2003
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Kommission / Deutschland
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 8, 15 Absatz 2 und 16 Absatz 1 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Abschluss von Müllentsorgungsverträgen durch eine ...
Papierfundstellen
- EuZW 2004, 636
- NZBau 2004, 563
- DVBl 2004, 1472
- ZfBR 2004, 809
- ZfBR 2005, 199
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 10.04.2003 - C-20/01
Kommission / Deutschland
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-125/03
10 Die Vertragsverletzung bestehe während der gesamten Dauer der Erfüllung der rechtswidrigen Verträge fort (vgl. Urteil vom 10. April 2003 in den Rechtssachen C-20/01 und C-28/01, Kommission/Deutschland, Slg. 2003, I-3609, Randnrn.Da die Erfüllung der betreffenden Verträge zum Zeitpunkt des Ablaufs der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist nicht abgeschlossen gewesen sei, habe der Verstoß weiter angedauert und sei erst am 31. Dezember 2003 beendet worden (Urteil Kommission/Deutschland, Randnrn.
11 und 13), ergibt sich jedoch ebenfalls aus der Rechtsprechung, dass ein Verstoß zu diesem Zeitpunkt fortbesteht, wenn die unter Verletzung der Gemeinschaftsbestimmungen über öffentliche Aufträge geschlossenen Verträge weiter fortwirken (in diesem Sinne Urteile Kommission/Österreich, Randnr. 44, und Kommission/Deutschland, Randnrn.
Dem ist entgegenzuhalten, dass diese Bestimmung zwar die Mitgliedstaaten ermächtigt, nach Vertragsabschluss den nationalen Rechtsschutz auf Schadensersatz für die durch einen solchen Verstoß geschädigten Personen zu begrenzen, dass sie aber nicht dazu führt, dass das Verhalten eines öffentlichen Auftraggebers in jedem Fall im Rahmen einer Vertragsverletzungsklage als gemeinschaftsrechtskonform anzusehen ist (in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland, Randnrn.
Andernfalls könnten die Mitgliedstaaten allein dadurch, dass sie die Vertragsverletzung einräumen und die sich daraus möglicherweise ergebende Haftung anerkennen, ein beim Gerichtshof anhängiges Vertragsverletzungsverfahren jederzeit beenden, ohne dass das Vorliegen der Vertragsverletzung und der Grund für ihre Haftung jemals gerichtlich festgestellt worden wären (in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-243/89, Kommission/Dänemark, Slg. 1993, I-3353, Randnr. 30, und Kommission/Deutschland, Randnrn.
- EuGH, 31.03.1992 - C-362/90
Kommission / Italien
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-125/03
11 Es ist darauf hinzuweisen, dass nach dem Wortlaut des Artikels 226 Absatz 2 EG eine Klage auf Feststellung einer Vertragsverletzung nur dann erhoben werden kann, wenn der betreffende Mitgliedstaat der mit Gründen versehenen Stellungnahme der Kommission nicht innerhalb der darin gesetzten Frist nachgekommen ist (vgl. Urteil vom 31. März 1992 in der Rechtssache C-362/90, Kommission/Italien, Slg. 1992, I-2353, Randnr. 9).12 Wenngleich der Gerichtshof im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge entschieden hat, dass bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme der Kommission gesetzten Frist ein Verstoß dann nicht mehr besteht, wenn alle Wirkungen der fraglichen Ausschreibung zu diesem Zeitpunkt schon erschöpft waren (in diesem Sinne Urteil Kommission/Italien, Randnrn.
- EuGH, 28.10.1999 - C-328/96
Kommission / Österreich
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-125/03
Die Absicht, künftig die Müllentsorgungsverträge in Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu vergeben, genüge nicht, um die beanstandete Vertragsverletzung zu beenden (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1999 in der Rechtssache C-328/96, Kommission/Österreich, Slg. 1999, I-7479, Randnrn.11 und 13), ergibt sich jedoch ebenfalls aus der Rechtsprechung, dass ein Verstoß zu diesem Zeitpunkt fortbesteht, wenn die unter Verletzung der Gemeinschaftsbestimmungen über öffentliche Aufträge geschlossenen Verträge weiter fortwirken (in diesem Sinne Urteile Kommission/Österreich, Randnr. 44, und Kommission/Deutschland, Randnrn.
- EuGH, 22.06.1993 - C-243/89
Kommission / Dänemark
Auszug aus EuGH, 09.09.2004 - C-125/03
Andernfalls könnten die Mitgliedstaaten allein dadurch, dass sie die Vertragsverletzung einräumen und die sich daraus möglicherweise ergebende Haftung anerkennen, ein beim Gerichtshof anhängiges Vertragsverletzungsverfahren jederzeit beenden, ohne dass das Vorliegen der Vertragsverletzung und der Grund für ihre Haftung jemals gerichtlich festgestellt worden wären (in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 1993 in der Rechtssache C-243/89, Kommission/Dänemark, Slg. 1993, I-3353, Randnr. 30, und Kommission/Deutschland, Randnrn.
- OLG Celle, 24.10.2019 - 13 Verg 9/19
Wirksamkeit des Zuschlags; Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens
Dies erfordert aber nicht notwendig die Gewährung von Primärrechtsschutz in Fällen, in denen Verträge unter Verstoß gegen vergaberechtliche Bestimmungen bereits zustande gekommen sind (so schon: EuGH, Urteil vom 9. September 2004 - C-125/03, WuW 2004, 1229 Tz. 15;… vgl. auch Reidt in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Aufl., § 168 Rn. 35). - OLG Düsseldorf, 02.12.2009 - Verg 39/09
Prüfung der Vergabe zur "Wiedererrichtung Berliner Stadtschloss/Bau des …
Auch die Aufrechterhaltung eines unter Verstoß gegen das Vergaberecht geschlossenen Vertrages verletzt während der gesamten Vertragslaufzeit das Gemeinschaftsrecht (EuGH, Urteil vom 10. April 2003 - Rs. C-20/01 und Rs. C-28/01 "Abwasservertrag Bockhorn und Abfallentsorgung Braunschweig", NZBau 2003, 393 ff.; Urteil vom 9. September 2004 - Rs. C-125/03, "Müllentsorgungsdienste", NZBau 2004, 563 ff.; Urteil vom 21.01.2010 - Rs. C-17/09). - OLG Düsseldorf, 23.05.2007 - Verg 14/07
Kein Nachprüfungsverfahren nach Zuschlagserteilung - Einhaltung der gesetzlichen …
Zwar hat der EuGH in seinen Urteilen vom 9.9.2004 (Rs. C-125/03, Kommission gegen Deutschland, NZBau 2004, 563) und 18.11.2004 (Rs. C-126/03, Kommission gegen Deutschland, IBR 2005, 35) entschieden, dass die Mitgliedstaaten grundsätzlich verpflichtet seien, Verträge zu beenden, wenn der Vertrag unter Verletzung der Vergaberechtsvorschriften zustande gekommen ist.Jedoch hat der EuGH in seinem Urteil vom 9.9.2004 (a. a. O., Tz. 15) ausdrücklich bestätigt, dass Artikel 2 Absatz 6 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge (…Abl. L 395 vom 30.12.1989, S. 33) die Mitgliedstaaten ermächtigt, nach Vertragsschluss den nationalen Rechtsschutz auf Schadensersatz für die durch einen solchen Verstoß geschädigten Personen zu begrenzen (vgl. hierzu auch Heuvels NZBau 2005, 32, 33).
- OLG Celle, 14.09.2006 - 13 Verg 3/06
Gesellschaft bürgerlichen Rechts als öffentlicher Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 …
Auch die Aufrechterhaltung eines unter Verstoß gegen das Vergaberecht geschlossenen Vertrages verletzt während der gesamten Vertragslaufzeit das Gemeinschaftsrecht (EuGH, Urteil vom 10. April 2003 - Rs. C20/01 und Rs. C28/01 Kommission/Deutschland = IBR 2003, 370 = VergabE A15/03; Urteil vom 9. September 2004 - Rs. C125/03 = IBR 2004, 1151 = ZfBR 2005, 199). - OLG Düsseldorf, 23.02.2005 - Verg 78/04
Antragsbefugnis im Vergabenachprüfungsverfahren
Zwar hat der EuGH in seinen Urteilen vom 9.9.2004 (Rs. C-125/03, Kommission gegen Deutschland, NZBau 2004, 563) und 18.11.2004 (…Rs. C-126/03, dito, IBR 2005, S. 35) entschieden, dass die Mitgliedsstaaten grundsätzlich verpflichtet sind, Verträge zu beenden, wenn der Vertrag unter Verletzung der Vergaberechtsvorschriften zustande gekommen ist.Vielmehr hat der EuGH in seinem Urteil vom 9.9.2004 (a. a. O., Tz. 15) ausdrücklich bestätigt, dass Artikel 2 Absatz 6 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21.12.1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge (…Abl. L 395, S. 33) die Mitgliedstaaten ermächtigt, nach Vertragsschluss den nationalen Rechtsschutz auf Schadensersatz für die durch einen solchen Verstoß geschädigten Personen zu begrenzen (vgl. hierzu auch Heuvels NZBau 2005, 32, 33).
- VK Hamburg, 27.04.2006 - VgK FB 2/06
De-Facto-Vergabe: Keine obligatorische Rügepflicht!
Ebenso hat der EuGH (Urteil vom 09.09.2004, Rs. C-125/03) festgestellt, dass vergaberechtswidrig abgeschlossene Verträge bis zu ihrer endgültigen Beendigung gemeinschaftsrechtswidrig bleiben.Wenn auch vergaberechtswidrig geschlossene Verträge bis zu ihrer endgültigen Beendigung gemeinschaftsrechtswidrig sind (vgl.: EuGH, Urteil vom 09.09.2004, Rs. C-125/03), ist der Kammer jedoch bislang kein Fall bekannt, in dem ein öffentlicher Auftraggeber in Deutschland verpflichtet worden wäre, einen derartigen (wirksamen) Vertrag vor Ende der Laufzeit vorzeitig zu beenden.
- Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-20/09
Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit - …
32 bis 37), vom 9. September 2004, Kommission/Deutschland (C-125/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 12 und 13), vom 4. Oktober 2007, Kommission/Italien (C-217/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 21), und Urteil Kommission/Griechenland (C-394/02, Randnrn.Der Gerichtshof nimmt in dieser Randnummer auf drei im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge ergangene Urteile Bezug, nämlich die Urteile Kommission/Deutschland (C-20/01 und C-28/01), Kommission/Deutschland (C-125/03) und Kommission/Italien (C-525/03).
- VK Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - VK-SH 1/05
Ausschluss wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung
Ebenso hat der EuGH (Urteil vom 09.09.2004, Rs. C-125/03) festgestellt, dass vergaberechtswidrig abgeschlossene Verträge bis zu ihrer endgültigen Beendigung gemeinschaftsrechtswidrig bleiben.Wenn auch vergaberechtswidrig geschlossene Verträge bis zu ihrer endgültigen Beendigung gemeinschaftsrechtswidrig sind (vgl. EuGH, Urteil vom 09.09.2004, Rs. C-125/03, IBR 2004, 1151 nur online), ist der Kammer jedoch bislang kein Fall bekannt, in dem ein Öffentlicher Auftraggeber in Deutschland verpflichtet worden wäre, einen derartigen (wirksamen) Vertrag vor Ende der Laufzeit vorzeitig zu beenden.
- EuGH, 06.12.2007 - C-456/05
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG - …
34 und 37, vom 9. September 2004, Kommission/Deutschland, C-125/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. - KG, 11.11.2004 - 2 Verg 16/04
Vergabeverfahren: Nichtigkeitsfolge bei de-facto-Vergabe
Der Gerichtshof hat in mehreren gegen Deutschland gerichteten Vertragsverletzungsverfahren, welche die Vergabe von Dienstleistungsverträgen ohne Einhaltung des dafür in der Richtlinie 92/50/EWG vorgesehenen Verfahrens durch deutsche Kommunen zum Gegenstand hatten, ausgesprochen, dass die durch die Missachtung der Bestimmungen der Richtlinie 92/50EWG erfolgte Beeinträchtigung des freien Dienstleistungsverkehrs während der gesamten Dauer der Erfüllung der unter Verstoß gegen diese Richtlinie geschlossenen Verträge fortdauert (…EuGH, Urt. v. 10. April 2003, verbundene Rechtssachen C-20/01 und C-28/01 Rn. 37 bis 39.; Urt. v. 9. September 2003 - Rs. C-125/03 Rn. 15). - VK Bund, 12.12.2002 - VK 1-83/02
Beschaffung von Schuhen
- Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2007 - C-503/04
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 228 …
- EuGH, 03.03.2005 - C-414/03
Kommission / Deutschland
- OLG Düsseldorf, 05.04.2023 - Verg 27/22
Vergabeverfahren abgeschlossen: Kein Vergaberechtsschutz mehr!
- Generalanwalt beim EuGH, 24.02.2005 - C-394/02
Kommission / Griechenland
- VK Niedersachsen, 10.03.2005 - VgK-04/05
Vergabeverfahren über den Betrieb einer mechanisch-biologischen …
- VK Bund, 17.11.2004 - VK 1-83/02
Verpflichtender oder feststellender Verwaltungsakt als Voraussetzung für …
- VK Bund, 13.06.2022 - VK 1-47/22
Administration
- VK Niedersachsen, 10.03.2005 - VgK-4/05
Geltung des Grundsatzes "pacta sunt servanda"?