Rechtsprechung
EuGH, 09.11.2000 - C-126/99 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Örtliche Bedienstete - Artikel 79 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten - Befristeter Arbeitsvertrag - Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag - Anwendbarkeit der nationalen Rechtsvorschriften
- Europäischer Gerichtshof
Vitari
- EU-Kommission
Vitari
- EU-Kommission
Vitari
- Judicialis
Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten Art. 79
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beamte - Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten - Örtliche Bedienstete - Befristeter Arbeitsvertrag - Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag - Anwendbarkeit der nationalen Rechtsvorschriften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen der Pretura circondariale Turin - Öffentlicher Dienst - Auslegung des Artikels 79 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten - Örtliche Bedienstete - Nichtverlängerung eines Arbeitsvertrags - Tragweite des Statuts - ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-126/99
- EuGH, 09.11.2000 - C-126/99
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 03.10.1985 - 232/84
Kommission / Tordeur
Auszug aus EuGH, 09.11.2000 - C-126/99
Unter Hinweis auf das Urteil vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 232/84 (Tordeur u. a., Slg. 1985, 3223) macht die Kommission jedoch geltend, nationale Bestimmungen dürften nicht angewendet werden, wenn dies zu einem Eingriff in den autonomen Bereich der Gemeinschaftsorgane führen würde.Das Urteil Tordeur u. a. betraf nämlich die Frage, ob das Gemeinschaftsrecht der Anwendung eines nationalen Gesetzes auf die Gemeinschaftsorgane, wenn diese sich der Dienste von Leiharbeitsunternehmen bedienen, entgegensteht, wonach zwischeneinem Leiharbeitnehmer und seinem Arbeitgeber bei einer Verletzung bestimmter nationaler Bestimmungen auf dem Gebiet der Leiharbeitsverhältnisse ein unbefristeter Arbeitsvertrag besteht.
Dieser Schutz kann jedoch nicht durch Maßnahmen gewährleistet werden, die einen Eingriff in den Autonomiebereich der Gemeinschaftsorgane darstellen würden (Urteil Tordeur u. a., Randnr. 27).
- EuGH, 25.06.1981 - 105/80
Desmedt / Kommission
Auszug aus EuGH, 09.11.2000 - C-126/99
Die Kommission unterstreicht unter Hinweis auf die Schlussanträge von Generalanwalt Capotorti in der Rechtssache Desmedt (Urteil vom 25. Juni 1981 in der Rechtssache 105/80, Slg. 1981, 1701) den gemischten Charakter der für die örtlichen Bediensteten geltenden Regelung in dem Sinne, dass dieser sowohl gemeinschaftliche als auch nationale Quellen zugrunde lägen.
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-165/01
Betriebsrat der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich
In diesem Zusammenhang verweist der Kläger auf das Urteil Vitari des Gerichtshofes(10).Das ergebe sich aus dem Urteil Vitari(13).
9: - Artikel 39 Absatz 2 EG lautet: "[Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer] umfasst die Abschaffung jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten in Bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeitsbedingungen." 10: - Urteil vom 9. November 2000 in der Rechtssache C-126/99 (Vitari, Slg. 2000, I-9425).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-948/19
Manpower Lit
Vgl. auch Urteile vom 9. November 2000, Vitari (C-126/99, EU:C:2000:609, Rn. 31), und vom 8. September 2005, AB (…C-288/04, EU:C:2005:526, Rn. 31).Für ein Beispiel einer Entscheidung des Gerichtshofs, in der ein Beschluss eines mitgliedstaatlichen Gerichts, der örtlich Bedienstete betraf, die von einer Agentur der Union nach den BSB beschäftigt wurden, keinen Eingriff in den Autonomiebereich der Gemeinschaftsorgane darstellte, vgl. Urteil vom 9. November 2000, Vitari (C-126/99, EU:C:2000:609).
- EuGH, 10.07.2003 - C-165/01
Betriebsrat der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich
Wie der Gerichtshof in Randnummer 23 des Urteils vom 9. November 2000 in der Rechtssache C-126/99 (Vitari, Slg. 2000, I-9425) ausgeführt hat, folgt daraus, dass das nationale Recht des Staates der dienstlichen Verwendung des örtlichen Bediensteten nicht ohne weiteres auf das Arbeitsverhältnis zwischen einem Gemeinschaftsorgan und einem örtlichen Bediensteten anwendbar ist. - Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2005 - C-288/04
AB - Auslegung der Artikel 13 Absatz 1 und 16 Absatz 2 des Protokolls über die …
Im Urteil vom 9. November 2000 in der Rechtssache C-126/99 (Vitari, Slg. 2000, I-9425) überließ der Gerichtshof dagegen dem vorlegenden Gericht die Feststellung, ob die Voraussetzungen vorlagen, die den Abschluss eines befristeten Vertrages zwischen dem Kläger und der Europäischen Stiftung für Berufsbildung rechtfertigten.
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-126/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Vitari
- EU-Kommission
Roberto Vitari gegen Europäische Stiftung für Berufsbildung.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-126/99
- EuGH, 09.11.2000 - C-126/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 17.07.1997 - C-334/95
Krüger
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-126/99
14: - Siehe z. B. Urteil des Gerichtshofes vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-334/95 (Krüger, Slg. 1997, I-4517, Randnr. 22). - EuGH, 30.09.1975 - 50/74
Asmussen u.a. / Kommission u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-126/99
15: - Trotzdem möchte ich bemerken, dass diese Frage meiner Meinung nach in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes, genauer gesagt, mit den Urteilen vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 232/84 (Tordeur, Slg. 1985, 3223), auf die ich noch zurückkommen werde, und vom 30. September 1975 in der Rechtssache 50/74 (Asmussen, Slg. 1975, 1003), bejaht werden könnte. - EuGH, 03.10.1985 - 232/84
Kommission / Tordeur
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2000 - C-126/99
15: - Trotzdem möchte ich bemerken, dass diese Frage meiner Meinung nach in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes, genauer gesagt, mit den Urteilen vom 3. Oktober 1985 in der Rechtssache 232/84 (Tordeur, Slg. 1985, 3223), auf die ich noch zurückkommen werde, und vom 30. September 1975 in der Rechtssache 50/74 (Asmussen, Slg. 1975, 1003), bejaht werden könnte.