Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 08.11.2001 - C-127/99   

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https://dejure.org/2001,5357
EuGH, 08.11.2001 - C-127/99 (https://dejure.org/2001,5357)
EuGH, Entscheidung vom 08.11.2001 - C-127/99 (https://dejure.org/2001,5357)
EuGH, Entscheidung vom 08. November 2001 - C-127/99 (https://dejure.org/2001,5357)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unzureichende Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG - Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    EG-Vertrag, Artikel 169 [jetzt Artikel 226 EG]
    1. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Nicht gegeben

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Unzureichende Umsetzung einer Richtlinie; Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen

  • Judicialis

    Richtlinie Nr. 91/676/EWG Art. 5; ; Richtlinie Nr. 91/676/EWG Art. 6; ; Richtlinie Nr. 91/676/EWG Art. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Nicht gegeben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 5, 6 und 10 der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 25.02.1999 - C-195/97

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 08.11.2001 - C-127/99
    Auf diese Klage erging das Urteil vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-195/97 (Kommission/Italien, Slg. 1999, I-1169), in dem der Gerichtshof feststellte, dass die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie verstoßen hat, dass sie nicht innerhalb der vorgesehenen Frist die zur Umsetzung der Richtlinie notwendigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen und der Kommission mitgeteilt und insbesondere nicht die Verpflichtung aus Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie beachtet hat.

    Die italienische Regierung ist der Auffassung, dass sie mit diesem Decreto, das sie der Klagebeantwortung in der vorliegenden Rechtssache beigefügt hat, dem genannten Urteil Kommission/Italien nachgekommen sei.

    Da die Kommission im vorliegenden Verfahren die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme vom 19. Februar 1998 formulierte Rüge der Nichtumsetzung der Richtlinie fallen gelassen hat, geht es hier mit den Artikeln 5, 6 und 10 der Richtlinie nur um Bestimmungen, die in der Rechtssache, die zum genannten Urteil Kommission/Italien geführt hat, nicht Streitgegenstand waren, so dass der Grundsatz non bis in idem nicht verletzt wird.

    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (siehe u. a. Urteil vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-207/00, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4571, Randnr. 27).

    Hinsichtlich der anderen Regionen und der autonomen Provinzen oblag es der Kommission, die behauptete Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, anhand deren dieser ihr Vorliegen prüfen kann (siehe u. a. Urteil vom 29. Mai 2001 in der Rechtssache C-263/99, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4195, Randnr. 27).

  • EuGH, 12.03.1987 - 178/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 08.11.2001 - C-127/99
    Auch wenn die Kommission diese Rügen aufgrund späterer Informationen, insbesondere des Berichtes vom 18. September 1998, präzisieren konnte, ändert das nichts daran, dass die in der Klageschrift aufgeführten Rügen im Wesentlichen den gleichen Gegenstand haben, nämlich die Beachtung der Verpflichtungen aus den Artikeln 5, 6 und 10 der Richtlinie (in diesem Sinne auch Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84, Kommission/Deutschland, "Reinheitsgebot für Bier", Slg. 1987, 1227, Randnr. 22).
  • EuGH, 16.11.2000 - C-214/98

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 08.11.2001 - C-127/99
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 169 EG-Vertrag Sache der Kommission, das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung nachzuweisen, wobei sie sich nicht auf Vermutungen stützen kann (siehe u. a. Urteil vom 16. November 2000 in der Rechtssache C-214/98, Kommission/Griechenland, Slg. 2000, I-9601, Randnr. 42).
  • EuGH, 14.06.2001 - C-207/00

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 08.11.2001 - C-127/99
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (siehe u. a. Urteil vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-207/00, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4571, Randnr. 27).
  • EuGH, 29.05.2001 - C-263/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 08.11.2001 - C-127/99
    Hinsichtlich der anderen Regionen und der autonomen Provinzen oblag es der Kommission, die behauptete Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, anhand deren dieser ihr Vorliegen prüfen kann (siehe u. a. Urteil vom 29. Mai 2001 in der Rechtssache C-263/99, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4195, Randnr. 27).
  • EuGH, 13.04.2000 - C-274/98

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 08.11.2001 - C-127/99
    Denn ein Mitgliedstaat kann sich nicht auf die verspätete Umsetzung einer Richtlinie berufen, um die Nichteinhaltung oder die verspätete Befolgung anderer Verpflichtungen aus der Richtlinie zu rechtfertigen (vgl. Urteil vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-274/98, Kommission/Spanien, Slg. 2000, I-2823, Randnr. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08

    Kommission / Luxemburg - Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem -

    10 - Urteile vom 8. November 2001, Kommission/Italien (C-127/99, Slg. 2001, I-8305, Randnrn.

    27 ff.), vom 8. April 2008, Kommission/Italien (C-337/05, Slg. 2008, I-2173, Randnr. 25), und vom 2. Oktober 2008, Kommission/Italien (C-157/06, Slg. 2008, I-7313, Randnr. 19), ähnlich die Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed vom 31. Mai 2001, Kommission/Italien (C-127/99, Slg. 2001, I-8305, Nr. 46), und vom 21. Oktober 2004, Kommission/Frankreich (C-212/03, Slg. 2005, I-4213, Nr. 23), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Mazák vom 10. Juli 2007, Kommission/Italien (C-337/05, Slg. 2008, I-2173, Nr. 32).

    Ähnlich das Urteil C-127/99 (zitiert in Fn. 10, Randnr. 28) zum Grundsatz ne bis in idem .

    26 - Vgl. das Urteil C-127/99 (zitiert in Fn. 10, Randnr. 29) zum Grundsatz ne bis in idem .

  • EuGH, 02.10.2003 - C-322/00

    Kommission / Niederlande

    Was die geplante Änderung der Meststoffenwet und Verabschiedung einer Verordnung über die Lagerkapazität für Dung angeht, so ist darauf hinzuweisen, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. Urteile vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-127/99, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-8305, Randnr. 38, und vom 16. Januar 2003 in der Rechtssache C-122/02, Kommission/Belgien, Slg. 2003, I-833, Randnr. 11).

    Dieses Erfordernis kann jedoch nicht so weit gehen, dass in jedem Fall eine völlige Übereinstimmung zwischen der Darstellung des Streitgegenstands in der mit Gründen versehenen Stellungnahme und in den Anträgen in der Klageschrift bestehen muss, sofern nur der Streitgegenstand nicht erweitert oder geändert worden ist (in diesem Sinne Urteile vom 16. September 1997 in den Rechtssachen C-279/94, Kommission/Italien, Slg. 1997, I-4743, Randnr. 25, und Kommission/Spanien, Randnr. 19).

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-60/01

    Kommission / Frankreich

    14: - Siehe u. a. Urteile vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-127/99 (Kommission/Italien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffenlicht, Randnr. 38) und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-207/00 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4571, Randnr. 27).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-127/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21497
Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-127/99 (https://dejure.org/2001,21497)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31.05.2001 - C-127/99 (https://dejure.org/2001,21497)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - C-127/99 (https://dejure.org/2001,21497)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unzureichende Umsetzung der Richtlinie 91/676/EWG - Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 20.03.1997 - C-96/95

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-127/99
    6: - Urteil vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-96/95 (Slg. 1997, I-1653).

    15: - Urteil vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-96/95 (Kommission/Deutschland, Slg. 1997, I-1653, Randnr. 24).

  • EuGH, 01.10.1998 - C-71/97

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-127/99
    In diesem Zusammenhang verweist die Kommission ferner auf das Urteil Kommission/Spanien(11), bei dem es um die nicht rechtzeitige Umsetzung der Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten(12) ging.

    10: - Urteil vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-71/97 (Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-5991).

  • EuGH, 13.04.2000 - C-274/98

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-127/99
    8: - Zitiert in Fußnote 3.9: - Urteil vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-274/98 (Slg. 2000, I-2823).
  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-127/99
    11: - Urteil vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-355/90 (Slg. 1993, I-4221, Randnrn.
  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-127/99
    7: - Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92 (Slg. 1995, I-2189).
  • EuGH, 29.10.1998 - C-185/96

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-127/99
    5: - Vgl. u. a. Urteil vom 29. Oktober 1998 in der Rechtssache C-185/96 (Kommission/Griechenland, Slg. 1998, I-6601, Randnr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2002 - C-474/99

    Kommission / Spanien

    28: - Angeführt in Fußnote 13.29: - Siehe auch meine Schlussanträge vom 31. Mai 2001 in der Rechtssache C-127/99 (Kommission/Italien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-24/99

    Kommission / Deutschland

    16: - Siehe hierzu ausführlicher meine Schlussanträge vom 31. Mai 2001 in der Rechtssache C-127/99 (Kommission/Italien, Nrn. 25 bis 32).
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