Rechtsprechung
EuGH, 04.06.1992 - C-13/91, C-113/91 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Strafverfahren gegen Debus
EWG-Vertrag, Artikel 30 und 36
1. Freier Warenverkehr; Ausnahmen; Schutz der öffentlichen Gesundheit; Regelung über die Verwendung von Lebensmittelzusätzen; Rechtfertigung; Voraussetzungen und Grenzen; Allgemeines und absolutes Verbot des Inverkehrbringens von Bier, das mehr als 20 mg Schwefeldioxyd ... - EU-Kommission
Strafverfahren gegen Debus
- Wolters Kluwer
1. Freier Warenverkehr - Ausnahmen - Schutz der öffentlichen Gesundheit - Regelung über die Verwendung von Lebensmittelzusätzen - Rechtfertigung - Voraussetzungen und Grenzen - Allgemeines und absolutes Verbot des Inverkehrbringens von Bier, das mehr als 20 mg ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Bier: Schwefeldioxydgehalt
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36; ; italienisches Gesetz Nr. 1354 Art. 4 Buchst. c
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Freier Warenverkehr - Ausnahmen - Schutz der öffentlichen Gesundheit - Regelung über die Verwendung von Lebensmittelzusätzen - Rechtfertigung - Voraussetzungen und Grenzen - Allgemeines und absolutes Verbot des Inverkehrbringens von Bier, das mehr als 20 mg ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
EWGV Art. 9 ff., Art. 30, Art. 36
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1992 - C-13/91
- EuGH, 04.06.1992 - C-13/91, C-113/91
Papierfundstellen
- NVwZ 1993, 53 (Ls.)
- BB 1994, 696
Wird zitiert von ... (32) Neu Zitiert selbst (9)
- EuGH, 06.05.1986 - 304/84
Ministère public / Muller
Auszug aus EuGH, 04.06.1992 - C-13/91
14 Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (insbesondere Urteile vom 14. Juli 1983, Sandoz, a. a. O., vom 10. Dezember 1985 in der Rechtssache 247/84, Motte, Slg. 1985, 3887, vom 6. Mai 1986 in der Rechtssache 304/84, Muller, Slg. 1986, 1511, und vom 12. März 1987 über das sogenannte "Reinheitsgebot für Bier" in der Rechtssache 178/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227) ferner ergibt, steht unter diesen Umständen das Gemeinschaftsrecht dem Erlaß einer Regelung durch die Mitgliedstaaten nicht entgegen, mit der die Verwendung von Zusatzstoffen von einer vorherigen Zulassung abhängig gemacht wird, die durch einen Rechtsakt mit allgemeiner Wirkung für bestimmte Zusatzstoffe erteilt wird und sich auf alle oder nur auf einige Erzeugnisse oder aber auf bestimmte Verwendungszwecke bezieht.18 Weiter ist daran zu erinnern, daß es, wie sich insbesondere aus den erwähnten Urteilen Muller, Kommission/Deutschland und Bellon sowie aus dem Urteil vom 30. November 1983 in der Rechtssache 227/82 (Van Bennekom, Slg. 1983, 3883) ergibt, Sache der zuständigen nationalen Stellen des Einfuhrmitgliedstaats ist, darzutun, daß ihre Regelung aus Gründen des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung dieses Mitgliedstaats gerechtfertigt ist.
- EuGH, 09.03.1978 - 106/77
Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal
Auszug aus EuGH, 04.06.1992 - C-13/91
32 Hierzu genügt der Hinweis auf die ständige Rechtsprechung, nach der das nationale Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts anzuwenden hat, gehalten ist, für deren volle Wirksamkeit Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede ° auch spätere ° entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lässt, ohne daß es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste (Urteil vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77, Simmenthal, Slg. 1978, 629). - EuGH, 05.02.1981 - 108/80
Kugelman
Auszug aus EuGH, 04.06.1992 - C-13/91
Sie können jedoch ihre Freiheit, Regeln über den Zusatz von konservierenden Stoffen zu Lebensmitteln festzulegen, nur unter der zweifachen Voraussetzung ausüben, daß kein in der Anlage zur Richtlinie nicht aufgeführter konservierender Stoff zugelassen und kein dort aufgeführter konservierender Stoff ° ausser in den besonderen Fällen, in denen die Verwendung eines solchen Stoffes in Lebensmitteln, die in ihrem Hoheitsgebiet erzeugt und verbraucht werden, keinem technologischen Bedürfnis entspricht ° vollkommen verboten wird (siehe Urteile vom 12. Juni 1980 in der Rechtssache 88/79, Grunert, Slg. 1980, 1827, vom 5. Februar 1981 in der Rechtssache 108/80, Kugelmann, Slg. 1981, 433, und vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-42/90, Bellon, Slg. 1990, I-4863).
- EuGH, 30.11.1983 - 227/82
Van Bennekom
Auszug aus EuGH, 04.06.1992 - C-13/91
18 Weiter ist daran zu erinnern, daß es, wie sich insbesondere aus den erwähnten Urteilen Muller, Kommission/Deutschland und Bellon sowie aus dem Urteil vom 30. November 1983 in der Rechtssache 227/82 (Van Bennekom, Slg. 1983, 3883) ergibt, Sache der zuständigen nationalen Stellen des Einfuhrmitgliedstaats ist, darzutun, daß ihre Regelung aus Gründen des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung dieses Mitgliedstaats gerechtfertigt ist. - EuGH, 13.12.1990 - C-42/90
Strafverfahren gegen Bellon
Auszug aus EuGH, 04.06.1992 - C-13/91
Sie können jedoch ihre Freiheit, Regeln über den Zusatz von konservierenden Stoffen zu Lebensmitteln festzulegen, nur unter der zweifachen Voraussetzung ausüben, daß kein in der Anlage zur Richtlinie nicht aufgeführter konservierender Stoff zugelassen und kein dort aufgeführter konservierender Stoff ° ausser in den besonderen Fällen, in denen die Verwendung eines solchen Stoffes in Lebensmitteln, die in ihrem Hoheitsgebiet erzeugt und verbraucht werden, keinem technologischen Bedürfnis entspricht ° vollkommen verboten wird (siehe Urteile vom 12. Juni 1980 in der Rechtssache 88/79, Grunert, Slg. 1980, 1827, vom 5. Februar 1981 in der Rechtssache 108/80, Kugelmann, Slg. 1981, 433, und vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-42/90, Bellon, Slg. 1990, I-4863). - EuGH, 12.06.1980 - 88/79
Grunert
Auszug aus EuGH, 04.06.1992 - C-13/91
Sie können jedoch ihre Freiheit, Regeln über den Zusatz von konservierenden Stoffen zu Lebensmitteln festzulegen, nur unter der zweifachen Voraussetzung ausüben, daß kein in der Anlage zur Richtlinie nicht aufgeführter konservierender Stoff zugelassen und kein dort aufgeführter konservierender Stoff ° ausser in den besonderen Fällen, in denen die Verwendung eines solchen Stoffes in Lebensmitteln, die in ihrem Hoheitsgebiet erzeugt und verbraucht werden, keinem technologischen Bedürfnis entspricht ° vollkommen verboten wird (siehe Urteile vom 12. Juni 1980 in der Rechtssache 88/79, Grunert, Slg. 1980, 1827, vom 5. Februar 1981 in der Rechtssache 108/80, Kugelmann, Slg. 1981, 433, und vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-42/90, Bellon, Slg. 1990, I-4863). - EuGH, 10.12.1985 - 247/84
Motte
Auszug aus EuGH, 04.06.1992 - C-13/91
14 Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (insbesondere Urteile vom 14. Juli 1983, Sandoz, a. a. O., vom 10. Dezember 1985 in der Rechtssache 247/84, Motte, Slg. 1985, 3887, vom 6. Mai 1986 in der Rechtssache 304/84, Muller, Slg. 1986, 1511, und vom 12. März 1987 über das sogenannte "Reinheitsgebot für Bier" in der Rechtssache 178/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227) ferner ergibt, steht unter diesen Umständen das Gemeinschaftsrecht dem Erlaß einer Regelung durch die Mitgliedstaaten nicht entgegen, mit der die Verwendung von Zusatzstoffen von einer vorherigen Zulassung abhängig gemacht wird, die durch einen Rechtsakt mit allgemeiner Wirkung für bestimmte Zusatzstoffe erteilt wird und sich auf alle oder nur auf einige Erzeugnisse oder aber auf bestimmte Verwendungszwecke bezieht. - EuGH, 14.07.1983 - 174/82
Sandoz
Auszug aus EuGH, 04.06.1992 - C-13/91
13 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe insbesondere Urteil vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 174/82, Sandoz, Slg. 1983, 2445) ist es, soweit beim jeweiligen Stand der Forschung noch Unsicherheiten hinsichtlich der Schädlichkeit von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln bestehen, mangels einer vollständigen Harmonisierung Sache der Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des freien Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft zu bestimmen, in welchem Umfang sie den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gewährleisten wollen. - EuGH, 12.03.1987 - 178/84
Kommission / Deutschland: Inverkehrbringen von Bier aus einem anderen …
Auszug aus EuGH, 04.06.1992 - C-13/91
14 Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (…insbesondere Urteile vom 14. Juli 1983, Sandoz, a. a. O., vom 10. Dezember 1985 in der Rechtssache 247/84, Motte, Slg. 1985, 3887, vom 6. Mai 1986 in der Rechtssache 304/84, Muller, Slg. 1986, 1511, und vom 12. März 1987 über das sogenannte "Reinheitsgebot für Bier" in der Rechtssache 178/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1987, 1227) ferner ergibt, steht unter diesen Umständen das Gemeinschaftsrecht dem Erlaß einer Regelung durch die Mitgliedstaaten nicht entgegen, mit der die Verwendung von Zusatzstoffen von einer vorherigen Zulassung abhängig gemacht wird, die durch einen Rechtsakt mit allgemeiner Wirkung für bestimmte Zusatzstoffe erteilt wird und sich auf alle oder nur auf einige Erzeugnisse oder aber auf bestimmte Verwendungszwecke bezieht.
- BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99
Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung; …
Danach ist die Berufung auf Gesichtspunkte des Gesundheitsschutzes nur unter engen Voraussetzungen zulässig (vgl. EuGH, Urteile vom 12. März 1987 - RS 178/84 - Slg. 1987, 1262 RN 46, vom 4. Juni 1992 - C 13/91 und C 131/91 - Slg. 1992, I-3636 RN 17, 24, 29, und vom 1. Juni 1994 - C 317/92 - Slg. 1994, I-2054 RN 18). - EuGH, 03.05.2005 - C-387/02
IN EINEM STRAFVERFAHREN WEGEN BILANZFÄLSCHUNG KÖNNEN SICH DIE BEHÖRDEN EINES …
- EuGH, 22.10.1998 - C-10/97
'IN.CO.GE. ''90'
Das vorlegende Gericht stimmt dieser Auffassung jedoch nicht zu und weist daraufhin, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes das nationale Gericht gehaltensei, jede — auch spätere — dem Gemeinschaftsrecht zuwiderlaufende Bestimmungdes nationalen Rechts unangewendet zu lassen, ohne daß es die vorherigeBeseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Weg oder durch irgendeinanderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müßte (Urteilvom 4. Juni 1992 in den Rechtssachen C-13/91 und C-113/91, Debus, Slg. 1992,I-3617).
- EuGH, 19.11.2009 - C-314/08
Filipiak - Einkommensteuerrecht - Recht auf Abzug der Sozialversicherungsbeiträge …
Nach ständiger Rechtsprechung ist das innerstaatliche Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts anzuwenden hat, gehalten, für die volle Wirksamkeit dieser Normen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede - auch spätere - entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste (vgl. u. a. Urteile vom 9. März 1978, Simmenthal, 106/77, Slg. 1978, 629, Randnr. 24, vom 4. Juni 1992, Debus, C-13/91 und C-113/91, Slg. 1992, I-3617, Randnr. 32, vom 18. Juli 2007, Lucchini, C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 61, und vom 27. Oktober 2009, CEZ, C-115/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 138). - Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1994 - C-17/93
Strafverfahren gegen J.J.J. Van der Veldt.
(15) - Urteil vom 4. Juni 1992 in den Rechtssachen C-13/91 und C-113/91 (Slg. 1992, I-3617).(23) - Urteil C-13/91 und C-113/91, a. a. O. Siehe auch zuletzt Urteil vom 2. Februar 1994 in der Rechtssache C-315/92 (Clinique und Estée Lauder, Slg. 1994, I-317).
- EuGH, 24.10.2002 - C-121/00
Hahn
Hierzu stellt die Kommission zunächst fest, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden nationalen Maßnahmen Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Artikel 28 EG darstellten, und verweist in Bezug auf eine entsprechende Anwendung des Artikels 30 EG auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes zu Zusatzstoffen (Urteile vom 4. Juni 1992 in den Rechtssachen C-13/91 und C-113/91, Debus, Slg. 1992, I-3617, und vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-344/90, Kommission/Frankreich, Slg. 1992, I-4719), aus der hervorgehe, dass bei der im Rahmen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu prüfenden Erforderlichkeit eines Zusatzstoffs die Gesundheitsgefahr unter Berücksichtigung der Ergebnisse der internationalen wissenschaftlichen Forschung und insbesondere der Arbeiten des wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses der Gemeinschaft, der Codex-Alimentarius-Kommission der FAO (Ernährungs- und Landwirtschafts-Organisation der Vereinten Nationen) und der WHO (Weltgesundheitsorganisation) sowie die Ernährungsgewohnheiten im Einfuhrmitgliedstaat und das Vorliegen eines echten Bedürfnisses, insbesondere technologischer Art, zu berücksichtigen seien. - EuGH, 07.03.1996 - C-118/94
Associazione Italiana per il WWF u.a.
Im übrigen ist das nationale Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts anzuwenden hat, gehalten, für deren volle Wirksamkeit Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede ° auch spätere ° entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewendet lässt, ohne daß es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste (Urteile vom 9. März 1978 in der Rechtssache 106/77, Simmenthal, Slg. 1978, 629, und vom 4. Juli 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-13/91 und C-113/91, Debus, Slg. 1992, I-3617, Randnr. 32). - EuGH, 19.06.2003 - C-420/01
Kommission / Italien
Nach ständiger Rechtsprechung obliegt es den zuständigen nationalen Behörden, im Einzelfall nachzuweisen, dass ihre Regelung oder ihre Verwaltungspraxis zum wirksamen Schutz der in Artikel 30 EG genannten Belange oder der zwingenden Erfordernisse erforderlich ist und - gegebenenfalls - dass die Vermarktung der betreffenden Waren ein Gesundheitsrisiko darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Mai 1986 in der Rechtssache 304/84, Muller u. a., Slg. 1986, 1511, Randnr. 25, vom 12. März 1987, "Reinheitsgebot für Bier", Randnr. 46, und vom 4. Juni 1992 in den Rechtssachen C-13/91 und C-113/91, Debus, Slg. 1992, I-3617, Randnr. 18). - Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2010 - C-188/10
Melki - Allgemeine Grundsätze des Unionsrechts - Verpflichtung, vorab den Conseil …
41 - Vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 9. März 1978, Simmenthal (106/77, Slg. 1978, 629, Randnr. 24), vom 4. Juni 1992, Debus (C-13/91 und C-113/91, Slg. 1992, I-3617, Randnr. 32), vom 18. Juli 2007, Lucchini (C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnr. 61), und vom 27. Oktober 2009, CEZ (C-115/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 138). - Generalanwalt beim EuGH, 30.04.1998 - C-18/95
F.C. Terhoeve gegen Inspecteur van de Belastingdienst Particulieren/Ondernemingen …
(35) - Zitiert in Fußnote 33, Randnr. 24. Diese Rechtsprechung wurde kürzlich bestätigt in den Urteilen vom 11. Juli 1989 in der Rechtssache 170/88 (Ford España, Slg. 1989, 2305), vom 4. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-13/91 und C-113/91 (Debus, Slg. 1992, I-3617, Randnr. 32), vom 9. Juni 1992 in den verbundenen Rechtssachen C-228/90 bis C-234/90, C-339/90 und C-353/90 (Simba u. a., Slg. 1992, I-3713, Randnr. 27) und in der Rechtssache Morellato (zitiert in Fußnote 32, Randnr. 18). - Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2004 - C-41/02
Kommission / Niederlande
- EuGH, 03.07.2003 - C-220/01
Lennox
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-420/01
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2018 - C-378/17
The Minister for Justice and Equality und Commissioner of the Garda Síochána - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2002 - C-192/01
Kommission / Dänemark
- Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-2/10
Azienda Agro-Zootecnica Franchini und Eolica di Altamura - Umwelt - Richtlinie …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.06.2002 - C-416/00
Morellato
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2001 - C-121/00
Hahn
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2002 - C-95/01
Greenham und Abel
- Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2000 - C-473/98
Toolex
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1997 - C-1/96
The Queen gegen Minister of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte Compassion …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.1996 - C-358/95
Tommaso Morellato gegen Unità sanitaria locale (USL) n. 11 di Pordenone.
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - 306/88
Rochdale Borough Council gegen Stewart John Anders.
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2000 - C-42/99
Eru Portuguesa
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2000 - C-465/98
Darbo
- EuGH, 16.07.1992 - C-344/90
Kommission / Frankreich
- Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1999 - C-262/97
Engelbrecht
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2010 - C-453/08
Karanikolas u.a. - Gemeinsame Fischereipolitik - Erhaltung der Fischbestände im …
- EuGH, 16.07.1992 - C-95/89
Kommission / Italien
- EuGH, 16.07.1992 - C-293/89
Kommission / Griechenland
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1993 - C-332/92
Eurico Italia Srl, Viazzo Srl und F & P SpA gegen Ente Nazionale Risi. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1992 - C-13/91
Strafverfahren gegen Michel Debus. - Maßnahme gleicher Wirkung - Bier - …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1992 - C-13/91 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Strafverfahren gegen Michel Debus.
Maßnahme gleicher Wirkung - Bier - Schwefeldioxyd
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1992 - C-13/91
- EuGH, 04.06.1992 - C-13/91
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 06.05.1986 - 304/84
Ministère public / Muller
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1992 - C-13/91
Im Zusammenhang mit der Verwendung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln, einem Gebiet, auf dem bislang nur eine partielle Harmonisierung erreicht worden ist(7), hat der Gerichtshof diese bedeutsame Einschränkung u. a. im Urteil vom 6. Mai 1986 in der Rechtssache 304/84 (Strafverfahren gegen Claude Muller u. a.)(8) verdeutlicht."45 Weiter ist daran zu erinnern, daß der Grundsatz der Verhältnismässigkeit, wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. Mai 1986 in der Rechtssache 304/84 (…Muller, a. a. O.) festgestellt hat, ausserdem erfordert, daß die Wirtschaftsteilnehmer die Möglichkeit haben müssen, in einem leicht zugänglichen Verfahren, das innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeschlossen werden kann, zu beantragen, daß die Verwendung bestimmter Zusatzstoffe durch einen Rechtsakt von allgemeiner Wirkung zugelassen wird.
Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil in der Rechtssache 304/84 (…Muller, a. a. O.) entschieden hat, ist es Sache der zuständigen nationalen Stellen des Einfuhrmitgliedstaats, darzutun, daß das Verbot aus Gründen des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung dieses Mitgliedstaats gerechtfertigt ist; dabei können sie jedoch von den Wirtschaftsteilnehmern die Vorlage der in ihrem Besitz befindlichen Unterlagen verlangen, die für die Beurteilung des Sachverhalts von Nutzen sein könnten.".
(8) - Slg. 1986, 1511, Randnr. 20 bis einschließlich 25. Siehe auch beispielsweise das vor kurzem ergangene Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-42/90, Strafverfahren gegen Jean-Claude Bellon, Slg. 1990, I-4863, Randnrn.
- EuGH, 12.03.1987 - 178/84
Kommission / Deutschland: Inverkehrbringen von Bier aus einem anderen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1992 - C-13/91
Im Zusammenhang mit dem Verfahren, auf das in der vorstehend zitierten Randnummer 23 Bezug genommen wird, hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 12. März 1987 in der Rechtssache 178/84 (Kommission/Deutschland)(9) folgende Präzisierung hinzugefügt:.(9) - Slg. 1987, 1227, Randnrn.
- EuGH, 11.06.1987 - 14/86
Pretore di Salò / X
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1992 - C-13/91
Er betrifft nämlich nicht die Frage ° wie sie beispielsweise in der vom Gerichtshof am 11. Juni 1987 entschiedenen Rechtssache 14/86 aufgeworfen worden war(4) °, ob die Pretura circondariale Vigevano ein Gericht im Sinne des Artikels 177 EWG-Vertrag ist.(4) - Urteil vom 11. Juni 1987 in der Rechtssache 14/86 (Strafverfahren gegen X, Slg. 1987, 2545, Randnrn. 6 bis 7).
- EuGH, 13.12.1990 - C-42/90
Strafverfahren gegen Bellon
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1992 - C-13/91
(8) - Slg. 1986, 1511, Randnr. 20 bis einschließlich 25. Siehe auch beispielsweise das vor kurzem ergangene Urteil vom 13. Dezember 1990 in der Rechtssache C-42/90, Strafverfahren gegen Jean-Claude Bellon, Slg. 1990, I-4863, Randnrn. - EuGH, 16.04.1991 - C-347/89
Freistaat Bayern / Eurim-Pharm
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1992 - C-13/91
(6) - Zuletzt Urteil vom 16. April 1991 in der Rechtssache C-347/89, Freistaat Bayern/Eurim-Pharm, Slg. 1991, I-1747, Randnr. 26. - EuGH, 11.07.1974 - 8/74
Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1992 - C-13/91
(5) - Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5). - EuGH, 04.06.1992 - C-13/91
Strafverfahren gegen Debus
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1992 - C-13/91
Im Rahmen dieser Verfahren hat die Pretura circondariale Pordenone mit Beschluß vom 9. Januar 1991 (Rechtssache C-13/91) und die Pretura circondariale Vigevano mit Beschluß vom 25. März 1991 (Rechtssache C-113/91) dem Gerichtshof folgende gleichlautende Fragen vorgelegt:. - EuGH, 14.07.1983 - 174/82
Sandoz
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.1992 - C-13/91
21 Wie der Gerichtshof unter anderem in seinen Urteilen vom 14. Juli 1983 in der Rechtssache 174/82 (Sandoz, Slg. 1983, 2445) und vom 10. Dezember 1985 (…Motte, a. a. O.) entschieden hat, ist es unter derartigen Umständen mangels einer vollständigen gemeinschaftlichen Harmonisierung des betreffenden Bereichs Sache der Mitgliedstaaten, unter Berücksichtigung sowohl der Ernährungsgewohnheiten ihrer Bevölkerung als auch der Erfordernisse des freien Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft zu bestimmen, in welchem Umfang sie den Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gewährleisten wollen.