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Rechtsprechung
   EuGH, 13.02.2003 - C-131/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1809
EuGH, 13.02.2003 - C-131/01 (https://dejure.org/2003,1809)
EuGH, Entscheidung vom 13.02.2003 - C-131/01 (https://dejure.org/2003,1809)
EuGH, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - C-131/01 (https://dejure.org/2003,1809)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 49 EG - Dienstleistungsfreiheit - Patentanwälte - Pflicht, sich in das Patentanwaltsverzeichnis des Aufnahmemitgliedstaats eintragen zu lassen - Pflicht, im Aufnahmemitgliedstaat einen Wohnsitz oder eine berufliche ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Artikel 50 Absatz 3 EG
    1. Freier Dienstleistungsverkehr - Bestimmungen des Vertrages - Anwendungsbereich - Vorübergehender Charakter der ausgeübten Tätigkeiten - Kriterien - Patentanwälte

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Dienstleistungsfreiheit; Patentanwälte; Pflicht, sich in das Patentanwaltsverzeichnis des Aufnahmemitgliedstaats eintragen zu lassen; Pflicht, im Aufnahmemitgliedstaat einen Wohnsitz oder eine berufliche Niederlassung zu haben

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Wohnsitz- bzw. Niederlassungs- und Eintragungserfordernis für Patentanwälte in Italien verstößt gegen Dienstleistungsfreiheit

  • Judicialis

    EG Art. 49

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 49
    1. Freier Dienstleistungsverkehr - Bestimmungen des Vertrages - Anwendungsbereich - Vorübergehender Charakter der ausgeübten Tätigkeiten - Kriterien - Patentanwälte

  • datenbank.nwb.de

    Dienstleistungsfreiheit: Unzulässigkeit der Pflicht, sich in das Patentanwaltsverzeichnis eines anderen Mitgliedstaats eintragen zu lassen bei gleichzeitiger Voraussetzung eines Wohnsitzes oder einer beruflichen Niederlassung dort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 49 EG (früher Artikel 59 EG-Vertrag) - Patentanwälte, die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen sind und Dienstleistungen beim zentralen Patentamt in Italien erbringen wollen - Nationales Recht, das die Eintragung in ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 852 (Ls.)
  • GRUR Int. 2003, 629
  • EuZW 2003, 344
  • BB 2003, 380
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 03.10.2000 - C-58/98

    Corsten

    Auszug aus EuGH, 13.02.2003 - C-131/01
    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 49 EG weiter nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, die geeignet sind, die Tätigkeiten von Dienstleistenden, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und dort rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringen, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (insbesondere Urteil vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-58/98, Corsten, Slg. 2000, I-7919, Randnr. 33).

    Es stellt eine Beschränkung im Sinne von Artikel 49 EG dar, wenn Patentanwälte, die in einem anderen Mitgliedstaat als der Italienischen Republik niedergelassen sind und im letztgenannten Staat eine Dienstleistung erbringen möchten, sich in das italienische Verzeichnis der Patentanwälte eintragen lassen müssen (vgl. Urteil Corsten, Randnr. 34).

    Auch wenn eine Harmonisierung in diesem Bereich fehlt, kann nach ständiger Rechtsprechung eine solche Beschränkung des elementaren Grundsatzes des freien Dienstleistungsverkehrs nur bei Regelungen gerechtfertigt werden, die auf zwingenden Gründen des Allgemeininteresses beruhen und für alle im Gebiet des Aufnahmelandes tätigen Personen oder Unternehmen gelten, soweit dieses Interesse nicht bereits durch die Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist (insbesondere Urteil Corsten, Randnr. 35).

    15 bis 17, und Corsten, Randnrn.

  • EuGH, 04.12.1986 - 252/83

    Kommission / Denmark

    Auszug aus EuGH, 13.02.2003 - C-131/01
    Weiter stellt die Pflicht eines bereits in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen und zugelassenen Patentanwalts, der Dienstleistungen erbringen will, im Sinne von Artikel 2 des Dekrets Nr. 342/95 einen Wohnsitz oder eine berufliche Niederlassung im Aufnahmemitgliedstaat zu begründen, eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs dar (vgl. insbesondere Urteil vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 252/83, Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 3713, Randnr. 18).

    Diese Pflicht kann daher nur dann als mit den Artikeln 49 EG und 50 EG vereinbar angesehen werden, wenn nachgewiesen wird, dass im Hinblick auf die betreffende Tätigkeit zwingende Gründe des Allgemeininteresses bestehen, die Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen, dass dieses Interesse nicht bereits durch die Vorschriften des Niederlassungsstaats gewahrt ist und dass das gleiche Ergebnis nicht durch weniger einschränkende Bestimmungen erreicht werden kann (vgl. insbesondere Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 19).

  • EuGH, 25.09.1979 - 232/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 13.02.2003 - C-131/01
    Zum anderen sei die Gegenseitigkeitsklausel, nach der die Italienische Republik nur gewillt sei, das Gemeinschaftsrecht in ihren Beziehungen zu den Mitgliedstaaten zu beachten, die selbst keine derartige Wohnsitzpflicht vorschrieben, gemeinschaftsrechtlich nicht hinnehmbar (vgl. insbesondere Urteile vom 25. September 1979 in der Rechtssache C-232/78, Kommission/Frankreich, Slg. 1979, 2729, und vom 6. Juni 1996 in der Rechtssache C-101/94, Kommission/Italien, Slg. 1996, I-2691).

    In Bezug auf die ebenfalls in Artikel 2 des Dekrets Nr. 342/95 geregelte Voraussetzung der Gegenseitigkeit, die keinen Hinweis darauf enthält, dass sie auf in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Erbringer von Dienstleistungen keine Anwendung findet, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile Kommission/Frankreich, Randnr. 9, vom 14. Februar 1984 in der Rechtssache 325/82, Kommission/Deutschland, Slg. 1984, 777, Randnr. 11, und Kommission/Italien, Randnr. 27), dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf die Nichtbeachtung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit berufen oder eine mögliche Missachtung des EG-Vertrags durch einen anderen Mitgliedstaat geltend machen kann, um eine eigene Vertragsverletzung zu rechtfertigen.

  • EuGH, 06.06.1996 - C-101/94

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 13.02.2003 - C-131/01
    Zum anderen sei die Gegenseitigkeitsklausel, nach der die Italienische Republik nur gewillt sei, das Gemeinschaftsrecht in ihren Beziehungen zu den Mitgliedstaaten zu beachten, die selbst keine derartige Wohnsitzpflicht vorschrieben, gemeinschaftsrechtlich nicht hinnehmbar (vgl. insbesondere Urteile vom 25. September 1979 in der Rechtssache C-232/78, Kommission/Frankreich, Slg. 1979, 2729, und vom 6. Juni 1996 in der Rechtssache C-101/94, Kommission/Italien, Slg. 1996, I-2691).

    In Bezug auf die ebenfalls in Artikel 2 des Dekrets Nr. 342/95 geregelte Voraussetzung der Gegenseitigkeit, die keinen Hinweis darauf enthält, dass sie auf in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Erbringer von Dienstleistungen keine Anwendung findet, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile Kommission/Frankreich, Randnr. 9, vom 14. Februar 1984 in der Rechtssache 325/82, Kommission/Deutschland, Slg. 1984, 777, Randnr. 11, und Kommission/Italien, Randnr. 27), dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf die Nichtbeachtung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit berufen oder eine mögliche Missachtung des EG-Vertrags durch einen anderen Mitgliedstaat geltend machen kann, um eine eigene Vertragsverletzung zu rechtfertigen.

  • EuGH, 14.02.1984 - 325/82

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 13.02.2003 - C-131/01
    In Bezug auf die ebenfalls in Artikel 2 des Dekrets Nr. 342/95 geregelte Voraussetzung der Gegenseitigkeit, die keinen Hinweis darauf enthält, dass sie auf in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Erbringer von Dienstleistungen keine Anwendung findet, ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile Kommission/Frankreich, Randnr. 9, vom 14. Februar 1984 in der Rechtssache 325/82, Kommission/Deutschland, Slg. 1984, 777, Randnr. 11, und Kommission/Italien, Randnr. 27), dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf die Nichtbeachtung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit berufen oder eine mögliche Missachtung des EG-Vertrags durch einen anderen Mitgliedstaat geltend machen kann, um eine eigene Vertragsverletzung zu rechtfertigen.
  • EuGH, 25.07.1991 - C-76/90

    Säger / Dennemeyer

    Auszug aus EuGH, 13.02.2003 - C-131/01
    Zwar stellen derartige Ziele zwingende Gründe des Allgemeininteresses dar, doch muss nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch die Anwendung der nationalen Regelungen eines Mitgliedstaats auf die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Dienstleistenden geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieser Ziele erforderlich ist (vgl. insbesondere Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnrn.
  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus EuGH, 13.02.2003 - C-131/01
    Der Begriff der Niederlassung im Sinne des EG-Vertrags setzt voraus, dass ein Gemeinschaftsangehöriger in stabiler und kontinuierlicher Weise am Wirtschaftsleben eines anderen Mitgliedstaats als seines Herkunftsstaats teilnehmen kann (Urteil vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94, Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnrn.
  • EuGH, 11.12.2003 - C-215/01

    DIE VERPFLICHTUNG ZUR EINTRAGUNG IN DIE HANDWERKSROLLE VERSTÖSST GEGEN DIE

    Der vorübergehende Charakter der Leistung schließt für den Dienstleistenden im Sinne des Vertrages nicht die Möglichkeit aus, sich im Aufnahmemitgliedstaat mit einer bestimmten Infrastruktur (einschließlich eines Büros, einer Praxis oder einer Kanzlei) auszustatten, soweit diese Infrastruktur für die Erbringung der fraglichen Leistung erforderlich ist (Urteile vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94, Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 27, und vom 13. Februar 2003 in der Rechtssache C-131/01, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-1659, Randnr. 22).
  • EuG, 13.07.2017 - T-527/14

    Rosenich / EUIPO - Binnenmarkt - Entscheidung des EUIPO, mit dem ein Antrag auf

    Der Gerichtshof habe jedoch im Hinblick auf die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten der Union bereits entschieden, dass die Pflicht eines bereits in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen und zugelassenen Patentanwalts, für die Erbringung von Dienstleistungen einen Wohnsitz oder eine berufliche Niederlassung im Aufnahmemitgliedstaat zu begründen, eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstelle, die über das hinausgehe, was für die Erreichung von Zielen wie die Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts bei einer Beschwerde wegen eines im Aufnahmemitgliedstaat erteilten Patents und die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Ablaufs des Verfahrens erforderlich sei (Urteile vom 13. Februar 2003, Kommission/Italien, C-131/01, EU:C:2003:96, Rn. 42 bis 45, und vom 11. Juni 2009, Kommission/Österreich, C-564/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:364, Rn. 47 bis 53).

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich, dass eine solche Tätigkeit in den Geltungsbereich des freien Dienstleistungsverkehrs nach dem EWR-Abkommen fallen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Februar 2003, Kommission/Italien, C-131/01, EU:C:2003:96, Rn. 21 bis 25).

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht hervor, dass die Pflicht eines bereits beim Patentamt eines anderen Mitgliedstaats zugelassenen Patentanwalts, der Dienstleistungen erbringen möchte, eine berufliche Niederlassung im Aufnahmemitgliedstaat zu begründen oder einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen, eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Februar 2003, Kommission/Italien, C-131/01, EU:C:2003:96, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung; Urteil vom 11. Juni 2009, Kommission/Österreich, C-564/07, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:364, Rn. 47).

    Schließlich genügt jedenfalls der Hinweis darauf, dass sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. Urteil vom 13. Februar 2003, Kommission/Italien, C-131/01, EU:C:2003:96, Rn. 46 sowie die dort angeführte Rechtsprechung) ein Mitgliedstaat nicht auf die Nichtbeachtung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit berufen oder eine mögliche Missachtung des Vertrags durch einen anderen Mitgliedstaat geltend machen kann, um eine eigene Vertragsverletzung zu rechtfertigen.

  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman

    Nach ständiger Rechtsprechung verbietet Artikel 49 EG nicht nur jede Diskriminierung eines in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch jede Beschränkung und jede Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs, selbst wenn sie unterschiedslos für inländische wie für in anderen Mitgliedstaaten ansässige Dienstleistende gelten (vgl. Urteil vom 13. Februar 2003 in der Rechtssache C-131/01, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-1659, Randnr. 26).
  • EuGH, 14.12.2006 - C-257/05

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen

    16 Schließlich seien die Zulassungsverfahren für Kesselprüfstellen weder mit den im Urteil vom 13. Februar 2003 in der Rechtssache C-131/01 (Kommission/Italien, Slg. 2003, I-1659) behandelten Regelungen über das Erfordernis der Eintragung von Patentanwälten in das italienische Patentanwaltsverzeichnis noch mit den Regelungen über das System von Laboren für biomedizinische Analysen, zu denen das Urteil vom 11. März 2004 in der Rechtssache C-496/01 (Kommission/Frankreich, Slg. 2004, I-2351) ergangen sei, vergleichbar.

    21 Daher läuft nach ständiger Rechtsprechung das Erfordernis, dass ein Dienstleistungserbringer seine Betriebsniederlassung in dem Mitgliedstaat haben muss, in dem die Dienstleistung erbracht wird, dem freien Dienstleistungsverkehr direkt zuwider, da es die Erbringung von Dienstleistungen in diesem Staat durch in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Dienstleistungserbringer unmöglich macht (vgl. Urteile vom 29. Mai 2001 in der Rechtssache C-263/99, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4195, Randnr. 20, und vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-171/02, Kommission/Portugal, Slg. 2004, I-5645, Randnr. 33 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Zum einen würde ein solcher Vorbehalt den freien Dienstleistungsverkehr von der Harmonisierung aller nationalen Regelungen über die Ausübung der fraglichen Tätigkeit abhängig machen, was darauf hinausliefe, den freien Dienstleistungsverkehr seines Inhalts und seiner Bedeutung zu berauben (vgl. im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr Urteil vom 9. Dezember 1981 in der Rechtssache 193/80, Kommission/Italien, Slg. 1981, 3019, Randnr. 17).

    33 Die Frage schließlich, ob die Tätigkeiten einer Kesselprüfstelle mit den Tätigkeiten vergleichbar sind, um die es in den Urteilen Kommission/Italien und Kommission/Frankreich ging, ist für die vom Gerichtshof in den Randnummern 25 bis 29 des vorliegenden Urteils vorgenommene Würdigung der Umstände der Rechtssache und des Vorbringens der österreichischen Regierung unerheblich.

  • BFH, 21.07.2011 - II R 6/10

    Zurückweisung ausländischer Steuerberatungsgesellschaften - Fehlender Schutz in

    Nach ständiger EuGH-Rechtsprechung verlangt Art. 49 EG (jetzt Art. 56 AEUV) nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit bzw. seiner Ansässigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen --selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten--, die geeignet sind, die Tätigkeiten von Dienstleistenden, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und dort rechtmäßig entsprechende Dienstleistungen erbringen, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. EuGH-Urteil vom 13. Februar 2003 C-131/01, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-1659 Rdnr. 26).
  • BVerwG, 20.06.2019 - 1 B 10.19

    "Vander Elst-Visum"; Arbeitnehmer; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit;

    Soweit die Leistungserbringung in diesem Mitgliedstaat nicht stabil und kontinuierlich ist, sondern vorübergehend bleibt, fällt dies weiterhin unter die Vorschriften des Kapitels über die Dienstleistungen (EuGH, Urteile vom 13. Februar 2003 - C-131/01 [ECLI:EU:C:2003:96], Kommission/Italien - Rn. 23 und vom 11. Dezember 2003 - C-215/01 - Rn. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015 - C-342/14

    X-Steuerberatungsgesellschaft - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 AEUV -

    17- Vgl. Urteile Gebhard (C-55/94, EU:C:1995:411, Rn. 27), Kommission/Italien (C-131/01, EU:C:2003:96, Rn. 22) und Schnitzer (C-215/01, EU:C:2003:662, Rn. 28).

    28- Vgl. u. a. Urteile Säger (C-76/90, EU:C:1991:331, Rn. 15), Kommission/Italien (C-131/01, EU:C:2003:96, Rn. 28) und Peñarroja Fa (C-372/09 und C-373/09, EU:C:2011:156, Rn. 54).

  • BVerwG, 20.06.2019 - 1 B 12.19

    "Vander Elst-Visum"; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit;

    Soweit die Leistungserbringung in diesem Mitgliedstaat nicht stabil und kontinuierlich ist, sondern vorübergehend bleibt, fällt dies weiterhin unter die Vorschriften des Kapitels über die Dienstleistungen (EuGH, Urteile vom 13. Februar 2003 - C-131/01 [ECLI:EU:C:2003:96], Kommission/Italien - Rn. 23 und vom 11. Dezember 2003 - C-215/01 - Rn. 27).
  • EuGH, 09.11.2006 - C-433/04

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 49 EG

    28 Zunächst ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung Artikel 49 EG nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende und für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten - verlangt, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten von Dienstleistenden, die in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringen, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90, Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12, vom 7. Februar 2002 in der Rechtssache C-279/00, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-1425, Randnr. 31, vom 13. Februar 2003 in der Rechtssache C-131/01, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-1659, Randnr. 26, vom 19. Januar 2006 in der Rechtssache C-244/04, Kommission/Deutschland, Slg. 2006, I-885, Randnr. 30, und vom 15. Juni 2006 in der Rechtssache C-255/04, Kommission/Frankreich, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 37).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.03.2004 - C-36/02

    GENERALANWÄLTIN STIX-HACKL IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE VERBOT DES BETRIEBS

    Siehe auch die Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90 (Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12), vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-43/93 (Vander Elst, Slg. 1994, I-3803, Randnr. 14), vom 28. März 1996 in der Rechtssache C-272/94 (Guiot, Slg. 1996, I-1905, Randnr. 10), in der Rechtssache C-58/98 (zitiert in Fußnote 10), Randnr. 33, vom 11. Juli 2002 in der Rechtssache C-294/00 (Deutsche Paracelsus Schulen, Slg. 2002, I-6515, Randnr. 38) und vom 13. Februar 2003 in der Rechtssache C-131/01 (Kommission/Italien, Slg. 2003, I-1659, Randnr. 26).
  • BFH, 22.12.2006 - VII B 165/06

    Zurückweisung einer Steuerberatungsgesellschaft; Niederlassung in anderem

  • BFH, 09.07.2007 - I B 70/07

    Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen; Zurückweisung ausländischer

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-433/04

    Kommission / Belgien - Freier Dienstleistungsverkehr - In Belgien nicht

  • BFH, 21.01.2004 - VII B 99/03

    Grenzüberschreitende Hilfeleistung in Steuersachen

  • EuGH, 02.06.2005 - C-266/03

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Aushandlung,

  • EuGH, 11.06.2009 - C-564/07

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 49 EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-97/09

    Schmelz - Mehrwertsteuer - Sonderregelung für Kleinunternehmen - Steuerfreiheit

  • BFH, 08.03.2007 - IX B 240/06

    Steuerberatung; grenzüberschreitende Dienstleistungen

  • EuGH, 06.03.2003 - C-478/01

    Kommission / Luxemburg

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2003 - C-42/02

    Lindman

  • BFH, 20.12.2006 - VII B 198/06

    Zurückweisung einer in einem anderen Mitgliedstaat der EU niedergelassenen

  • FG Hessen, 18.01.2007 - 13 K 1124/06

    Unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen

  • BFH, 09.12.2005 - VII B 146/05

    Unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen - Luxemburgische

  • BFH, 09.12.2005 - VII B 136/05

    Unerlaubte Hilfeleistung in Steuersachen - Luxemburgische

  • BFH, 29.08.2007 - IX B 246/06

    Revisionszulassung wegen Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs

  • FG Köln, 20.02.2014 - 11 K 922/09

    Grenzüberschreitende Steuerberatungstätigkeit

  • EuGH, 08.12.2005 - C-38/05

    Kommission / Irland

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   EuGH, 12.02.2003 - C-131/01   

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    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 49 EG - Dienstleistungsfreiheit - Patentanwälte - Pflicht, sich in das Patentanwaltsverzeichnis des Aufnahmemitgliedstaats eintragen zu lassen - Pflicht, im Aufnahmemitgliedstaat einen Wohnsitz oder eine berufliche ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 03.10.2000 - C-58/98

    Corsten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-131/01
    6: - Urteil vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-58/98 (Corsten, Slg. 2000, I-7919, Randnr. 33 und die anderen dort zitierten Urteile).

    8: - Siehe Urteil Corsten (Randnr. 35 und die dort zitierten Urteile).

    9: - Siehe Urteil Corsten (Randnr. 38).

  • EuGH, 09.03.2000 - C-358/98

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-131/01
    Siehe auch Urteile vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-358/98 (Kommission/Italien, Slg. 2000, I-1255, Randnr. 15) und vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-264/99 (Kommission/Italien, Slg. 2000, I-4417, Randnr. 8).

    12: - Siehe entsprechend Urteil vom 6. Juni 1996 in der Rechtssache C-101/94 (Kommission/Italien, Slg. 1996, I-2691, Randnr. 22).

    13: - Siehe entsprechend Urteil vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-298/99 (Kommission/Italien, Slg. 2002, I-3129, Randnr. 62).

  • EuGH, 04.12.1986 - 252/83

    Kommission / Denmark

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-131/01
    15: - Siehe z. B. Urteil vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 252/83 (Kommission/Dänemark, Slg. 1986, 3713, Randnr. 18).
  • EuGH, 08.06.2000 - C-264/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-131/01
    Siehe auch Urteile vom 9. März 2000 in der Rechtssache C-358/98 (Kommission/Italien, Slg. 2000, I-1255, Randnr. 15) und vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-264/99 (Kommission/Italien, Slg. 2000, I-4417, Randnr. 8).
  • EuGH, 25.09.1979 - 232/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-131/01
    11: - Siehe u. a. Urteil vom 25. September 1979 in der Rechtssache 232/78 (Kommission/Frankreich, Slg. 1979, 2729, Randnr. 9).
  • EuGH, 22.01.2002 - C-390/99

    Canal Satélite Digital

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-131/01
    Siehe auch Urteil vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-390/99 (Canal Satélite Digital, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 38).
  • EuGH, 21.03.2002 - C-298/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-131/01
    13: - Siehe entsprechend Urteil vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-298/99 (Kommission/Italien, Slg. 2002, I-3129, Randnr. 62).
  • EuGH, 06.06.1996 - C-101/94

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-131/01
    12: - Siehe entsprechend Urteil vom 6. Juni 1996 in der Rechtssache C-101/94 (Kommission/Italien, Slg. 1996, I-2691, Randnr. 22).
  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-131/01
    3: - Urteil vom 30. November 1995 in der Rechtssache C-55/94 (Gebhard, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 26).
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