Rechtsprechung
EuGH, 02.05.1996 - C-133/94 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Richtlinie 85/337/EWG des Rates.
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
EG-Vertrag, Artikel 169
1. Vertragsverletzungsverfahren; Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof; Maßgebliche Sachlage; Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist - EU-Kommission
Kommission / Belgien
- Wolters Kluwer
Auslegung des Begriffs "integrierte chemische Anlagen" ; Erforderllichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung
- Judicialis
Richtlinie 85/337/EWG vom 27. Juni 1985; ; EG-Vertrag Artikel 189
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.1996 - C-133/94
- EuGH, 02.05.1996 - C-133/94
Wird zitiert von ... (23) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 27.11.1990 - 200/88
Kommission / Griechenland
Auszug aus EuGH, 02.05.1996 - C-133/94
17 Dazu ist zu bemerken, daß nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme festgesetzt wurde, befand, und daß später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (Urteil vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-200/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4299, Randnr. 13). - EuGH, 19.02.1991 - C-374/89
Kommission / Belgien
Auszug aus EuGH, 02.05.1996 - C-133/94
56 Da das Königreich Belgien gegen seine besonderen Verpflichtungen aus der Richtlinie verstossen hat, braucht nicht geprüft zu werden, ob es dadurch zugleich seine Verpflichtungen aus Artikel 5 des Vertrages verletzt hat (Urteil vom 19. Februar 1991 in der Rechtssache C-374/89, Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-367, Randnr. 13).
- EuGH, 21.09.1999 - C-392/96
Kommission / Irland
Diese Rechtsauffassung stehe im Einklang mit den Urteilen des Gerichtshofes vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-133/94 (Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-2323) und vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-72/95 (Kraaijeveld u. a., Slg. 1996, I-5403).Die bloß theoretische Möglichkeit einer solchen Umgehung mache die Normierung von Schwellenwerten nicht unzulässig, denn die Richtlinie sehe sie vor und der Gerichtshof habe sie in zwei von ihm geprüften Fällen gutgeheißen (Urteile Kommission/Belgien und Kraaijeveld u. a.).
Was die kumulativen Wirkungen von Projekten angeht, so ist daran zu erinnern, daß mit den in Artikel 4 Absatz 2 genannten Kriterien und/oder Schwellenwerten das Ziel verfolgt wird, die Beurteilung der konkreten Merkmale eines Projektes zu erleichtern, damit bestimmt werden kann, ob es der Prüfungspflicht unterliegt; dagegen ist es nicht ihr Zweck, bestimmte Klassen der in Anhang II aufgeführten Projekte, die im Gebiet eines Mitgliedstaats in Betracht kommen, von vornherein insgesamt von dieser Pflicht auszunehmen (vgl. Urteile Kommission/Belgien, Randnr. 42, Kraaijeveld u. a., Randnr. 51, und vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-301/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-6135, Randnr. 45).
- EuGH, 24.10.1996 - C-72/95
Kraaijeveld u.a.
51 So hat der Gerichtshof zu den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, nach denen ganze Klassen der in Anhang II aufgeführten Projekte von der Pflicht zur Untersuchung ihrer Auswirkungen ausgenommen waren, im Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-133/94 (Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-2323, Randnr. 42) entschieden, daß mit den in Artikel 4 Absatz 2 erwähnten Kriterien und/oder Schwellenwerten bezweckt wird, die Beurteilung der konkreten Merkmale eines Projekts zu erleichtern, damit bestimmt werden kann, ob es der Prüfungspflicht unterliegt, nicht aber, bestimmte Klassen der in Anhang II aufgeführten Projekte, die im Gebiet eines Mitgliedstaats in Betracht kommen, von vornherein insgesamt von dieser Pflicht auszunehmen. - EuGH, 22.10.1998 - C-301/95
Kommission / Deutschland
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes verleiht Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie den Mitgliedstaaten nicht die Befugnis, bei einer oder mehreren Klassen des Anhangs II die Möglichkeit einer Prüfung vollständig und endgültig auszuschließen (vgl. Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-133/94, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-2323, Randnr. 43).Der Gerichtshof hat gerade aufgrund dieses Grundsatzes entschieden, daß der den Mitgliedstaaten durch Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie eingeräumte Ermessensspielraum durch die in Artikel 2 Absatz 1 festgelegte Prüfungspflicht begrenzt wird (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1996 in der Rechtssache C-72/95, Kraaijeveld u. a., Slg. 1996, I-5403, Randnr. 50) und daß mit den in Artikel 4 Absatz 2 erwähnten Kriterien und/oder Schwellenwerten das Ziel verfolgt wird, die Beurteilung der konkreten Merkmale eines Projekts zu erleichtern, damit bestimmt werden kann, ob es der Prüfungspflicht unterliegt; dagegen ist es nicht ihr Zweck, bestimmte Klassen der in Anhang II aufgeführten Projekte, die im Gebiet eines Mitgliedstaats in Betracht kommen, von vornherein insgesamt von dieser Pflicht auszunehmen (Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 42).
- EuGH, 16.09.1999 - C-435/97
WWF u.a.
Der Gerichtshof hat demgemäß in bezug auf die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, nach denen bestimmte Klassen der im Anhang II der Richtlinie aufgezählten Projekte insgesamt von der Verpflichtung zur Untersuchung ihrer Auswirkungen ausgenommen waren, im Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-133/94 (Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-2323, Randnr. 42) entschieden, daß mit den in Artikel 4 Absatz 2 erwähnten Kriterien und/oder Schwellenwerten das Ziel verfolgt wird, die Beurteilung der konkreten Merkmale eines Projekts zu erleichtern, damit bestimmt werden kann, ob es der Prüfungspflicht unterliegt; dagegen ist es nicht ihr Zweck, bestimmte Klassen der in Anhang II aufgeführten Projekte, die im Gebiet eines Mitgliedstaats in Betracht kommen, von vornherein insgesamt von dieser Pflicht auszunehmen. - Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2003 - C-143/02
Kommission / Italien
4: - Vgl. insbesondere Urteile vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-200/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4299, Randnr. 13), vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-133/94 (Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-2323, Randnr. 17) und vom 14. Mai 2002 in der Rechtssache C-383/00 (Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-4219, Randnr. 16).5: - Vgl. insbesondere Urteile vom 14. März 1996 in der Rechtssache C-238/95 (Kommission/Italien, Slg. 1990, I-1451, Randnr. 7), vom 6. Juli 2000 in der Rechtssache C-236/99 (Kommission/Belgien, Slg. 2000, I-5657, Randnr. 23) und Kommission/Deutschland (Randnr. 18).
6: - Vgl. insbesondere Urteile Kommission/Griechenland (Randnr. 9), vom 10. Mai 2001 in der Rechtssache C-152/98 (Kommission/Niederlande, Slg. 2001, I-3463, Randnr. 20) und vom 5. November 2002 in der Rechtssache C-471/98 (Kommission/Belgien, Slg. 2002, I-0000).
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-420/01
Kommission / Italien
4: - Siehe insbesondere Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-133/94 (Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-2323, Randnr. 17) und vom 16. Januar 2003 in der Rechtssache C-122/02 (Kommission/Belgien, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 11).8: - Urteil vom 16. Januar 2003, Kommission/Belgien, Randnr. 11.9: - Rechtssache 7/69 (Slg. 1970, 111).
- EuGH, 08.09.2005 - C-121/03
Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien …
Wie der Gerichtshof entschieden hat, konnten die Mitgliedstaaten insbesondere nicht bei einer oder mehreren Klassen von Projekten dieses Anhangs II die Möglichkeit einer Prüfung vollständig und endgültig ausschließen (in diesem Sinne Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-133/94, Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-2323, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-121/21
Generalanwalt Pikamäe ist der Auffassung: Polen hat dadurch gegen Unionsrecht …
21 Vgl. Urteil vom 2. Mai 1996, Kommission/Belgien (C-133/94, EU:C:1996:181, Rn. 42 und 43). - Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-490/04
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Maßstäbe …
50 - Urteile vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-200/88 (Kommission/Griechenland, Slg. 1990, I-4299, Randnr. 13), vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-133/94 (Kommission/Belgien, Slg. 1996, I-2323, Randnr. 17), vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache C-103/00 (Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-1147, Randnr. 23), vom 16. Januar 2003 in der Rechtssache C-63/02 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 2003, I-821, Randnr. 11) und vom 13. März 2003 in der Rechtssache C-333/01 (Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-2623, Randnr. 8). - EuGH, 17.09.1996 - C-289/94
Kommission / Italien
20 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme festgesetzt wurde, befand, und können später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-133/94, Slg. 1996, I-0000, Randnr. 17). - EuGH, 13.06.2002 - C-474/99
Kommission / Spanien
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2006 - C-412/04
Kommission / Italien - Öffentliche Aufträge - Kriterien für die Anwendbarkeit der …
- EuGH, 16.01.2003 - C-122/02
Kommission / Belgien
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2002 - C-246/00
Kommission / Niederlande
- Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2002 - C-474/99
Kommission / Spanien
- Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-392/96
Kommission / Irland
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2005 - C-428/04
Kommission / Österreich - Vertragsverletzung - Richtlinie 89/391/EWG - Sicherheit …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2004 - C-266/03
Kommission / Luxemburg
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1999 - C-435/97
WWF u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1998 - C-285/96
Kommission / Italien
- Generalanwalt beim EuGH, 12.03.1998 - C-301/95
Kommission / Deutschland
- Generalanwalt beim EuGH, 27.05.1997 - C-21/96
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2001 - C-24/99
Kommission / Deutschland
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 11.01.1996 - C-133/94 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.
Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Richtlinie 85/337/EWG des Rates
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.1996 - C-133/94
- EuGH, 02.05.1996 - C-133/94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 13.07.1995 - C-216/94
Kommission / Belgien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.01.1996 - C-133/94
( 18 ) Zuletzt Urteil vom 13. Juli 1995 in der Rechtssache C-216/94 (Kommission/Belgien, Slg. 1995, I-2155, Randnrn.