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   EuGH, 16.06.2005 - C-138/04   

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https://dejure.org/2005,19523
EuGH, 16.06.2005 - C-138/04 (https://dejure.org/2005,19523)
EuGH, Entscheidung vom 16.06.2005 - C-138/04 (https://dejure.org/2005,19523)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 2005 - C-138/04 (https://dejure.org/2005,19523)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Richtlinie 83/183/EWG

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Dänemark, eingereicht am 15. März 2004

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 249, EWGRL 183/83 Art 1 Abs 1, Richtlinie 83/183/EWG Art 1 Abs 1
    Dänemark; Einfuhr; Kraftfahrzeug; Umzug; Wohnsitz; Zulassungsabgabe

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Kommission / Dänemark

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 83/183/EWG des Rates vom 28. März 1983 über Steuerbefreiungen bei der endgültigen Einfuhr persönlicher Gegenstände durch Privatpersonen aus einem Mitgliedstaat (ABl. L 105, S. 64) - Zulassungsabgabe für Kraftfahrzeuge ...

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • EuGH, 26.04.2007 - C-392/05

    Alevizos - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Richtlinie 83/183/EWG - Art. 6 -

    Knüpfen die nationalen Bestimmungen über die fragliche Steuer dagegen für deren Entstehung an einen anderen Umstand als den Einfuhrvorgang an, etwa an die Erstzulassung oder die Benutzung des Fahrzeugs im Inland, so wird die entsprechende Steuer vom Anwendungsbereich des Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 83/183 nicht erfasst (vgl. Urteile vom 29. April 2004, Weigel, C-387/01, Slg. 2004, I-4981, Randnr. 47, Lindfors, Randnr. 26, und vom 16. Juni 2005, Kommission/Dänemark, C-138/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 13).

    Unter diesen Umständen hängt die Vereinbarkeit der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Steuern mit Art. 39 EG insbesondere von dem entsprechenden Steuersatz und von den Anwendungsmodalitäten dieser Steuern ab (vgl. Urteil Kommission/Dänemark, Randnr. 16).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2006 - C-98/05

    De Danske Bilimportører - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A -

    Im Urteil De Danske Bilimportører I hat er daraus abgeleitet, dass keine Einfuhrabgabe, sondern eine inländische Abgabe vorliegt.(14) In dem Urteil Kommission/Dänemark (C-138/04)(15) hat er die Feststellungen aus den Urteilen Weigel und Lindfors auf die dänische Zulassungsabgabe übertragen.

    Die dänischen Regelungen über die Zulassungsabgabe für Kraftfahrzeuge waren außerdem bereits Gegenstand der Urteile vom 11. Dezember 1990 in der Rechtssache C-47/88 (Kommission/Dänemark, Slg. 1990, I-4509), vom 16. Juni 2005 in der Rechtssache C-138/04 (Kommission/Dänemark, Slg. 2005, I-0000, aber in dänischer und französischer Sprache auf der Homepage des Gerichtshofes [www.curia.eu.int] zugänglich) und vom 15. September 2005 in der Rechtssache C-464/02 (Kommission/Dänemark, Slg. 2005, I-0000).

    17 - Urteil in der Rechtssache C-138/04 (Kommission/Dänemark, zitiert in Fußnote 3, Randnr. 15).

  • EuGH, 01.06.2006 - C-98/05

    De Danske Bilimportører - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 11 Teil A

    18 Im vorliegenden Fall ist jedoch, wie die dänische und die niederländische Regierung sowie die Kommission der Europäischen Gemeinschaften ausgeführt haben, der Entstehungstatbestand der Zulassungsabgabe nicht die Lieferung des Fahrzeugs, sondern dessen erste Zulassung im dänischen Staatsgebiet (vgl. Urteile De Danske Bilimportører, Randnr. 34, und vom 16. Juni 2005 in der Rechtssache C-138/04, Kommission/Dänemark, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 12).
  • EuGH, 07.06.2007 - C-156/04

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Dass ein Mitgliedstaat die Zahlung einer Abgabe für die Zulassung eines Fahrzeugs verlangt, wenn jemand in seinem Hoheitsgebiet seinen gewöhnlichen Wohnsitz begründet, ist vom Gerichtshof jedoch unabhängig davon, ob eine vergleichbare Zulassungsabgabe bereits in einem anderen Mitgliedstaat gezahlt wurde, als gemeinschaftsrechtskonform angesehen worden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2005, C-138/04, Kommission/Dänemark, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.2007 - C-392/05

    Alevizos - Richtlinie 83/183/EWG - Steuerbefreiungen bei der endgültigen Einfuhr

    Vgl. außerdem das Urteil vom 16. Juni 2005, Kommission/Dänemark, im Folgenden "Kommission/Dänemark III" (C-138/04, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 13 bis 15), dem ein Vertragsverletzungsverfahren aus der Zeit nach dem 31. Dezember 1992 zugrunde lag.
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