Rechtsprechung
EuGH, 01.12.2005 - C-14/04 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 93/104/EG - Begriff 'Arbeitszeit' - Bedeutung - Nationale Regelung, die u. a. für die wöchentliche Höchstarbeitszeit eine für den Arbeitnehmer günstigere Höchstgrenze vorsieht - ...
- Europäischer Gerichtshof
Dellas u.a.
Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 93/104/EG - Begriff "Arbeitszeit" - Bedeutung - Nationale Regelung, die u. a. für die wöchentliche Höchstarbeitszeit eine für den Arbeitnehmer günstigere Höchstgrenze vorsieht - ...
- EU-Kommission
Dellas u.a.
Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 93/104/EG - Begriff "Arbeitszeit" - Bedeutung - Nationale Regelung, die u. a. für die wöchentliche Höchstarbeitszeit eine für den Arbeitnehmer günstigere Höchstgrenze vorsieht - ...
- EU-Kommission
Dellas u.a
Sozialvorschriften
- Wolters Kluwer
Auslegung der Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung; Gleichwertigkeitsregelung im Hinblick auf die gesetzliche Dauer der Arbeitszeit in von Privatpersonen betriebenen gemeinnützigen sozialen und ...
- Judicialis
Richtlinie 93/104/EG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 93/104/EG
Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 93/104/EG - Begriff Arbeitszeit - Bedeutung - Nationale Regelung, die u. a. für die wöchentliche Höchstarbeitszeit eine für den Arbeitnehmer günstigere Höchstgrenze vorsieht - ... - datenbank.nwb.de
Einstufung von Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Bereitschaftsdienst: Nationale Regelung, die für die Vergütung Anwesenheitsstunden nach Arbeitsintensität bewertet ? EU-Richtlinie zur Arbeitszeitgestaltung findet keine Anwendung auf die Vergütung ? Keine Zwischenkategorie zwischen Arbeitszeiten und Ruhezeiten ? ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Sozialpolitik - DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE EINSTUFUNG VON BEREITSCHAFTSDIENSTEN ALS ARBEITSZEIT
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Dellas u.a.
Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 93/104/EG - Begriff "Arbeitszeit" - Bedeutung - Nationale Regelung, die u. a. für die wöchentliche Höchstarbeitszeit eine für den Arbeitnehmer günstigere Höchstgrenze vorsieht - ...
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Bereitschaftsdienste sind in vollem Umfang als Arbeitszeit anzurechnen
- 123recht.net (Pressemeldung, 1.12.2005)
Voller Lohn für Bereitschaftsdienste nicht zwingend // Arbeitszeitrichtlinie ist reiner Gesundheitsschutz
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Beschluss des Conseil d'État (Streitsachenabteilung) vom 3. Dezember 2003 in dem Rechtsstreit Abdelkader Dellas, Confédération générale du travail, Fédération nationale des syndicats des services de santé et des services ...
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'Etat, Streitsachenabteilung (Frankreich) ïEUR Vereinbarkeit des Gleichwertigkeitssystems nach den französischen Rechtsvorschriften über die gesetzliche Arbeitsdauer in den von Privatpersonen verwalteten gemeinnützigen sozialen ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2005 - C-14/04
- EuGH, 01.12.2005 - C-14/04
Papierfundstellen
- NVwZ 2006, 191 (Ls.)
- EuZW 2006, 121
- NZA 2006, 89
- DVBl 2006, 174
- BB 2006, 112
- DB 2006, 51
Wird zitiert von ... (120) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 03.10.2000 - C-303/98
DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER …
Auszug aus EuGH, 01.12.2005 - C-14/04
33 Nach den Ausführungen des Conseil d'État ist diese Gleichwertigkeitsregelung im Hinblick auf die gesetzliche Arbeitszeit nicht grundsätzlich mit der Richtlinie 93/104 in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof unvereinbar, da sie im Unterschied zu den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-303/98 (Simap, Slg. 2000, I-7963) und vom 9. September 2003 in der Rechtssache C-151/02 (Jäger, Slg. 2003, I-8389) ergangen seien, weder bewirke, dass die im Wachdienst enthaltenen Zeiten der Inaktivität, während deren die Arbeitnehmer an der Arbeitsstelle anwesend sein müssten, Ruhezeiten gleichgestellt würden, noch verhindere, dass die Stunden, die Gegenstand einer besonderen Erfassung im Rahmen der Gleichwertigkeitsregelung seien, für die Frage, ob die Arbeitgeber ihre Verpflichtungen auf dem Gebiet der Ruhezeiten und der Ruhepausen einhielten, insgesamt als tatsächliche Arbeitszeit angesehen würden.41 Nach den erwähnten Bestimmungen soll diese gemeinschaftsweite Harmonisierung der Arbeitszeitgestaltung einen besseren Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer durch Gewährung von - u. a. täglichen und wöchentlichen - Mindestruhezeiten und angemessenen Ruhepausen sowie die Festlegung einer durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, bezüglich deren ausdrücklich klargestellt ist, dass sie auch die Überstunden einschließt, gewährleisten (vgl. Urteile Simap, Randnr. 49, BECTU, Randnr. 38, Jaeger, Randnr. 46, Pfeiffer u. a., Randnr. 92, und vom 12. Oktober 2004 in der Rechtssache C-313/02, Wippel, Slg. 2004, I-9483, Randnr. 47).
42 Zum Begriff "Arbeitszeit" im Sinne der Richtlinie 93/104 ist bereits entschieden worden, dass die Richtlinie diesen Begriff als jede Zeitspanne definiert, während deren ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder seine Aufgaben wahrnimmt, und dass dieser Begriff im Gegensatz zur Ruhezeit zu sehen ist, da beide Begriffe einander ausschließen (Urteile Simap, Randnr. 47, und Jaeger, Randnr. 48).
46 Zum einen ist nach ständiger Rechtsprechung Bereitschaftsdienst, den ein Arbeitnehmer in Form persönlicher Anwesenheit im Betrieb des Arbeitgebers leistet, in vollem Umfang als Arbeitszeit im Sinne der Richtlinie 93/104 anzusehen, unabhängig davon, welche Arbeitsleistungen der Betroffene während dieses Bereitschaftsdienstes tatsächlich erbracht hat (vgl. Urteile Simap, Randnr. 52, Jaeger, Randnrn.
Daher gehören diese Verpflichtungen zur Ausübung der Tätigkeit dieses Arbeitnehmers (vgl. Urteile Simap, Randnr. 48, sowie Jaeger, Randnrn.
56 Diese Beurteilung wird weder durch die Behauptung der französischen Regierung in Frage gestellt, dass die in Frankreich geltende Gleichwertigkeitsregelung zwar in der Anwendung eines Gewichtungssystems, das die Existenz von Zeiten der Inaktivität während des Bereitschaftsdienstes berücksichtigen solle, bestehe, gleichwohl aber die Gesamtheit der Stunden der Anwesenheit der Arbeitnehmer für die Bestimmung ihrer Rechte auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten anrechne, noch durch die Feststellung des vorlegenden Gerichts, dass die nationale Regelung, die Gegenstand der bei ihm anhängigen Verfahren ist, sich von denjenigen unterscheide, um die es in den Urteilen Simap und Jaeger gegangen sei, da die französische Regelung die Zeiten, in denen der Arbeitnehmer zwar am Arbeitsort anwesend sei, um Bereitschaftsdienst zu leisten, jedoch nicht tatsächlich in Anspruch genommen werde, nicht als Ruhezeit behandle.
- EuGH, 05.10.2004 - C-397/01
BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE …
Auszug aus EuGH, 01.12.2005 - C-14/04
45 und 47, sowie vom 5. Oktober 2004 in den Rechtssachen C-397/01 bis C-403/01, Pfeiffer u. a., Slg. 2004, I-8835, Randnr. 91).41 Nach den erwähnten Bestimmungen soll diese gemeinschaftsweite Harmonisierung der Arbeitszeitgestaltung einen besseren Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer durch Gewährung von - u. a. täglichen und wöchentlichen - Mindestruhezeiten und angemessenen Ruhepausen sowie die Festlegung einer durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, bezüglich deren ausdrücklich klargestellt ist, dass sie auch die Überstunden einschließt, gewährleisten (vgl. Urteile Simap, Randnr. 49, BECTU, Randnr. 38, Jaeger, Randnr. 46, Pfeiffer u. a., Randnr. 92, und vom 12. Oktober 2004 in der Rechtssache C-313/02, Wippel, Slg. 2004, I-9483, Randnr. 47).
Jede andere Auslegung würde dieser Richtlinie nämlich ihre praktische Wirksamkeit nehmen und ihr Ziel verkennen, durch Mindestvorschriften einen wirksamen Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten (vgl. Urteile Jaeger, Randnrn. 59, 70 und 82, sowie Pfeiffer u. a., Randnr. 99).
71, 75 und 103, Pfeiffer u. a., Randnr. 93, und Beschluss vom 3. Juli 2001 in der Rechtssache C-241/99, CIG, Slg. 2001, I-5139, Randnr. 34).
43 und 47, Pfeiffer u. a., Randnr. 100, und Wippel, Randnr. 47).
50 Was das Ausgangsverfahren betrifft, so geht aus den Randnummern 40 bis 49 des vorliegenden Urteils hervor, dass die Beachtung aller in der Richtlinie 93/104 vorgesehenen Schwellen und Obergrenzen von den Mitgliedstaaten zu dem Zweck gewährleistet werden muss, die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer wirksam zu schützen, und dass zu diesem Zweck der von einem Arbeitnehmer wie Herrn Dellas am Arbeitsort geleistete Bereitschaftsdienst bei der Bestimmung der nach dem Gemeinschaftsrecht zulässigen täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeit - die Überstunden einschließt - unabhängig davon, dass der Betroffene während dieses Bereitschaftsdienstes tatsächlich keine ununterbrochene berufliche Tätigkeit ausübt, in vollem Umfang zu berücksichtigen ist (vgl. Urteil Pfeiffer u. a., Randnrn.
- EuGH, 26.06.2001 - C-173/99
BECTU
Auszug aus EuGH, 01.12.2005 - C-14/04
40 Was dagegen die Auswirkung einer Gleichwertigkeitsregelung der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Art auf die Arbeits- und die Ruhezeiten der betroffenen Arbeitnehmer angeht, so ist daran zu erinnern, dass sich aus Artikel 118a des Vertrages, der die Rechtsgrundlage der Richtlinie 93/104 bildet, der ersten, vierten, siebten und achten Begründungserwägung dieser Richtlinie, der im Europäischen Rat von Straßburg am 9. Dezember 1989 angenommenen Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer, deren Punkte 8 und 19 Absatz 1 in der vierten Begründungserwägung der Richtlinie wiedergegeben sind, sowie aus dem Wortlaut des Artikels 1 Absatz 1 dieser Richtlinie ergibt, dass durch diese Mindestvorschriften festgelegt werden sollen, die dazu bestimmt sind, die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer durch eine Angleichung namentlich der innerstaatlichen Arbeitszeitvorschriften zu verbessern (vgl. Urteile vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-173/99, BECTU, Slg. 2001, I-4881, Randnr. 37; Jaeger, Randnrn.41 Nach den erwähnten Bestimmungen soll diese gemeinschaftsweite Harmonisierung der Arbeitszeitgestaltung einen besseren Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer durch Gewährung von - u. a. täglichen und wöchentlichen - Mindestruhezeiten und angemessenen Ruhepausen sowie die Festlegung einer durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, bezüglich deren ausdrücklich klargestellt ist, dass sie auch die Überstunden einschließt, gewährleisten (vgl. Urteile Simap, Randnr. 49, BECTU, Randnr. 38, Jaeger, Randnr. 46, Pfeiffer u. a., Randnr. 92, und vom 12. Oktober 2004 in der Rechtssache C-313/02, Wippel, Slg. 2004, I-9483, Randnr. 47).
49 Zum anderen hat der Gerichtshof bereits wiederholt entschieden, dass sowohl in Anbetracht des Wortlauts der Richtlinie 93/104 als auch ihrer Zielsetzung und Systematik die verschiedenen Bestimmungen, die sie in Bezug auf die Höchstdauer der Arbeit und die Mindestruhezeit enthält, besonders wichtige Regeln des Sozialrechts der Gemeinschaft sind, die jedem Arbeitnehmer als ein zum Schutz seiner Sicherheit und seiner Gesundheit bestimmter Mindestanspruch zugute kommen müssen (vgl. Urteile BECTU, Randnrn.
- EuGH, 12.10.2004 - C-313/02
Wippel - Richtlinie 97/81/EG - Richtlinie 76/207/EWG - Sozialpolitik - …
Auszug aus EuGH, 01.12.2005 - C-14/04
41 Nach den erwähnten Bestimmungen soll diese gemeinschaftsweite Harmonisierung der Arbeitszeitgestaltung einen besseren Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer durch Gewährung von - u. a. täglichen und wöchentlichen - Mindestruhezeiten und angemessenen Ruhepausen sowie die Festlegung einer durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden, bezüglich deren ausdrücklich klargestellt ist, dass sie auch die Überstunden einschließt, gewährleisten (vgl. Urteile Simap, Randnr. 49, BECTU, Randnr. 38, Jaeger, Randnr. 46, Pfeiffer u. a., Randnr. 92, und vom 12. Oktober 2004 in der Rechtssache C-313/02, Wippel, Slg. 2004, I-9483, Randnr. 47).43 und 47, Pfeiffer u. a., Randnr. 100, und Wippel, Randnr. 47).
- EuGH, 09.09.2003 - C-151/02
BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT …
Auszug aus EuGH, 01.12.2005 - C-14/04
33 Nach den Ausführungen des Conseil d'État ist diese Gleichwertigkeitsregelung im Hinblick auf die gesetzliche Arbeitszeit nicht grundsätzlich mit der Richtlinie 93/104 in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof unvereinbar, da sie im Unterschied zu den Rechtssachen, in denen die Urteile vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-303/98 (Simap, Slg. 2000, I-7963) und vom 9. September 2003 in der Rechtssache C-151/02 (Jäger, Slg. 2003, I-8389) ergangen seien, weder bewirke, dass die im Wachdienst enthaltenen Zeiten der Inaktivität, während deren die Arbeitnehmer an der Arbeitsstelle anwesend sein müssten, Ruhezeiten gleichgestellt würden, noch verhindere, dass die Stunden, die Gegenstand einer besonderen Erfassung im Rahmen der Gleichwertigkeitsregelung seien, für die Frage, ob die Arbeitgeber ihre Verpflichtungen auf dem Gebiet der Ruhezeiten und der Ruhepausen einhielten, insgesamt als tatsächliche Arbeitszeit angesehen würden. - EuGH, 03.07.2001 - C-241/99
CIG
Auszug aus EuGH, 01.12.2005 - C-14/04
71, 75 und 103, Pfeiffer u. a., Randnr. 93, und Beschluss vom 3. Juli 2001 in der Rechtssache C-241/99, CIG, Slg. 2001, I-5139, Randnr. 34).
- EuGH, 14.05.2019 - C-55/18
Arbeitgeber zur Zeiterfassung verpflichtet
Auch wenn die Mitgliedstaaten daher zu diesem Zweck über einen gewissen Spielraum verfügen, müssen sie angesichts des von der Richtlinie 2003/88 verfolgten wesentlichen Ziels, einen wirksamen Schutz der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer sowie einen besseren Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten, sicherstellen, dass die praktische Wirksamkeit dieser Rechte in vollem Umfang gewährleistet wird, indem ihnen tatsächlich die täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten und die Obergrenze für die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit, die in dieser Richtlinie festgesetzt sind, zugutekommen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 1. Dezember 2005, Dellas u. a., C-14/04, EU:C:2005:728, Rn. 53…, vom 7. September 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-484/04, EU:C:2006:526, Rn. 39 und 40, …sowie vom 14. Oktober 2010, Fuß, C-243/09, EU:C:2010:609, Rn. 64). - EuGH, 10.09.2015 - C-266/14
Die Fahrten, die Arbeitnehmer ohne festen oder gewöhnlichen Arbeitsort zwischen …
Die verschiedenen Bestimmungen, die diese Richtlinie in Bezug auf die Höchstdauer der Arbeit und die Mindestruhezeit enthält, sind besonders wichtige Regeln des Sozialrechts der Union, die jedem Arbeitnehmer als ein zum Schutz seiner Sicherheit und seiner Gesundheit bestimmter Mindestanspruch zugutekommen müssen (Urteil Dellas u. a., C-14/04, EU:C:2005:728, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie Beschluss Grigore, C-258/10, EU:C:2011:122, Rn. 41).Sodann hat der Gerichtshof zum Begriff "Arbeitszeit" im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2003/88 wiederholt entschieden, dass die Richtlinie diesen Begriff als jede Zeitspanne definiert, während deren ein Arbeitnehmer gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gepflogenheiten arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder seine Aufgaben wahrnimmt, und dass dieser Begriff im Gegensatz zur Ruhezeit zu sehen ist, da beide Begriffe einander ausschließen (Urteile Jaeger, C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 48, Dellas u. a., C-14/04, EU:C:2005:728, Rn. 42, …sowie Beschlüsse Vorel, C-437/05, EU:C:2007:23, Rn. 24, und Grigore, C-258/10, EU:C:2011:122, Rn. 42).
In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die genannte Richtlinie keine Zwischenkategorie zwischen den Arbeitszeiten und den Ruhezeiten vorsieht (vgl. in diesem Sinne Urteil Dellas u. a., C-14/04, EU:C:2005:728, Rn. 43, …sowie Beschlüsse Vorel, C-437/05, EU:C:2007:23, Rn. 25, und Grigore, C -258/10, EU:C:2011:122, Rn. 43).
Denn nur eine solche autonome Auslegung kann die volle Wirksamkeit dieser Richtlinie und eine einheitliche Anwendung der genannten Begriffe in sämtlichen Mitgliedstaaten sicherstellen (vgl. Urteil Dellas u. a., C-14/04, EU:C:2005:728, Rn. 44 und 45, …sowie Beschlüsse Vorel, C-437/05, EU:C:2007:23, Rn. 26, und Grigore, C-258/10, EU:C:2011:122, Rn. 44).
Zum zweiten Bestandteil des Begriffs "Arbeitszeit" im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2003/88, wonach der Arbeitnehmer während dieser Zeit dem Arbeitgeber zur Verfügung stehen muss, ist festzustellen, dass der Umstand entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, sich an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort aufzuhalten und sich zu dessen Verfügung zu halten, um gegebenenfalls sofort seine Leistungen erbringen zu können (vgl. in diesem Sinne Urteile Dellas u. a., C-14/04, EU:C:2005:728, Rn. 48, …sowie Beschlüsse Vorel, C-437/05, EU:C:2007:23, Rn. 28, und Grigore, C-258/10, EU:C:2011:122, Rn. 63).
Es genügt der Hinweis, dass sich die Richtlinie 2003/88 nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs mit Ausnahme des in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie geregelten besonderen Falles des bezahlten Jahresurlaubs darauf beschränkt, bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung zu regeln, so dass sie grundsätzlich keine Anwendung auf die Vergütung der Arbeitnehmer findet (vgl. Urteil Dellas u. a., C-14/04, EU:C:2005:728, Rn. 38, …sowie Beschlüsse Vorel, C-437/05, EU:C:2007:23, Rn. 32, und Grigore, C-258/10, EU:C:2011:122, Rn. 81 und 83).
- EuGH, 21.02.2018 - C-518/15
Matzak - Rufbereitschaft zuhause als Arbeitszeit
Zu diesem Zweck und um die volle Wirksamkeit der Richtlinie sicherzustellen, dürfen die Definitionen in ihrem Art. 2 nicht abhängig vom nationalen Recht unterschiedlich ausgelegt werden, sondern haben, wie in Rn. 28 des vorliegenden Urteils für den Begriff "Arbeitnehmer" klargestellt, eine eigenständige unionsrechtliche Bedeutung (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Dezember 2005, Dellas u. a., C-14/04, EU:C:2005:728, Rn. 44 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Außerdem gehören zu den wesentlichen Merkmalen des Begriffs "Arbeitszeit" im Sinne von Art. 2 der Richtlinie 2003/88 nicht die Intensität der vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeit oder dessen Leistung (Urteil vom 1. Dezember 2005, Dellas u. a., C-14/04, EU:C:2005:728, Rn. 43).
- EuGH, 09.03.2021 - C-580/19
Offenbach - Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft
So hat der Gerichtshof zum einen in Bezug auf Bereitschaftszeiten an Arbeitsplätzen, die sich nicht in der Wohnung des Arbeitnehmers befanden, festgestellt, dass es für das Vorliegen der charakteristischen Merkmale des Begriffs "Arbeitszeit" im Sinne der Richtlinie 2003/88 entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer persönlich an dem vom Arbeitgeber bestimmten Ort anwesend sein und ihm zur Verfügung stehen muss, um gegebenenfalls sofort seine Leistungen erbringen zu können (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2000, Simap, C-303/98, EU:C:2000:528, Rn. 48…, vom 9. September 2003, Jaeger, C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 63, sowie vom 1. Dezember 2005, Dellas u. a., C-14/04, EU:C:2005:728, Rn. 48).Folglich ist dieser gesamte Zeitraum, unabhängig von den Arbeitsleistungen, die der Arbeitnehmer darin tatsächlich erbringt, als "Arbeitszeit" im Sinne der Richtlinie 2003/88 einzustufen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2003, Jaeger, C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 65…, vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, EU:C:2004:584, Rn. 93, und vom 1. Dezember 2005, Dellas u. a., C-14/04, EU:C:2005:728, Rn. 46 und 58).
- EuGH, 09.03.2021 - C-344/19
Eine Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft stellt nur dann in vollem …
Jede andere Auslegung würde der Richtlinie 2003/88 ihre praktische Wirksamkeit nehmen und ihrer Zielsetzung zuwiderlaufen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2003, Jaeger, C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 59, und vom 1. Dezember 2005, Dellas u. a., C-14/04, EU:C:2005:728, Rn. 45, …sowie Beschluss vom 11. Januar 2007, Vorel, C-437/05, EU:C:2007:23, Rn. 26).So hat der Gerichtshof zum einen in Bezug auf Bereitschaftszeiten an Arbeitsplätzen, die sich nicht in der Wohnung des Arbeitnehmers befanden, festgestellt, dass es für das Vorliegen der charakteristischen Merkmale des Begriffs "Arbeitszeit" im Sinne der Richtlinie 2003/88 entscheidend ist, dass der Arbeitnehmer persönlich an dem vom Arbeitgeber bestimmten Ort anwesend sein und ihm zur Verfügung stehen muss, um gegebenenfalls sofort seine Leistungen erbringen zu können (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2000, Simap, C-303/98, EU:C:2000:528, Rn. 48…, vom 9. September 2003, Jaeger, C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 63, sowie vom 1. Dezember 2005, Dellas u. a., C-14/04, EU:C:2005:728, Rn. 48).
Folglich ist dieser gesamte Zeitraum, unabhängig von den Arbeitsleistungen, die der Arbeitnehmer darin tatsächlich erbringt, als "Arbeitszeit" im Sinne der Richtlinie 2003/88 einzustufen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 9. September 2003, Jaeger, C-151/02, EU:C:2003:437, Rn. 65…, vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, EU:C:2004:584, Rn. 93, sowie vom 1. Dezember 2005, Dellas u. a., C-14/04, EU:C:2005:728, Rn. 46 und 58).
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2019 - C-55/18
Schlussanträge: Unternehmen sind verpflichtet, ein System zur Erfassung der …
9 Urteile vom 10. September 2015, Federación de Servicios Privados del sindicato Comisiones Obreras (…C-266/14, EU:C:2015:578, Rn. 24), vom 1. Dezember 2005, Dellas u. a. (C-14/04, EU:C:2005:728, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung); Beschluss vom 4. März 2011, Grigore (…C-258/10, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:122, Rn. 41).18 Urteile vom 7. September 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich (…C-484/04, EU:C:2006:526, Rn. 40), vom 1. Dezember 2005, Dellas u. a. (C-14/04, EU:C:2005:728, Rn. 45 und 53), und vom 14. Oktober 2010, Fuß (…C-243/09, EU:C:2010:609, Rn. 64).
- BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12
Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit; …
Der EuGH hat bereits zu der insoweit wortgleichen Vorgängerrichtlinie RL 93/104/EG entschieden, dass unabhängig von günstigeren nationalstaatlichen Regelungen die praktische Wirksamkeit der durch die Arbeitszeitrichtlinie verliehenen Rechte in vollem Umfang gewährleistet werden müsse, was notwendig die Verpflichtung impliziere, die Einhaltung jeder der in dieser Richtlinie aufgestellten Mindestvorschriften zu gewährleisten (EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2005 - Rs. C-14/04, Dellas - Slg. 2005, I-10253 Rn. 53). - OVG Niedersachsen, 11.03.2020 - 5 LB 49/18
Arbeitszeit; beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch; Bereitschaftsdienst; …
- VG Berlin, 24.03.2015 - 14 K 184.14
Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft; Arbeitszeit der Erzieherinnen und …
Die rechtliche Qualifizierung als Arbeitszeit hängt mithin nicht von Ausmaß und Intensität der verrichteten Tätigkeiten ab, sondern erfolgt allein nach Maßgabe der Verpflichtung des Arbeitnehmers, sich für seinen Arbeitgeber zur Verfügung zu halten (EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2005 - C-14/04 [Dellas] - juris Rn. 42-49 m. w. N.). - BAG, 20.04.2011 - 5 AZR 200/10
Pauschalabgeltung von Reisezeiten - Beifahrerzeiten - Vergütungspflicht
Allein die Einordnung einer bestimmten Zeit bzw. Zeitspanne als Arbeitszeit besagt nichts über deren Vergütungspflicht (st. Rspr., vgl. nur BAG 28. Januar 2004 - 5 AZR 530/02 - zu III 1 der Gründe, BAGE 109, 254; 24. September 2008 - 10 AZR 770/07 - Rn. 35 f., BAGE 128, 42; zur Richtlinie 93/104/EG des Rates vom 23. November 1993 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ebenso: EuGH 1. Dezember 2005 - C-14/04 - [Dellas ua.] Rn. 38, Slg. 2005, I-10253) .Nachdem die RL 93/104/EG auf die Vergütung der Arbeitnehmer keine Anwendung findet (EuGH 1. Dezember 2005 - C-14/04 - [Dellas ua.] Rn. 38, Slg. 2005, I-10253) , hätte es - wäre die Regelung von Vergütungsfragen gewollt gewesen - nahegelegen, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass mit der RL 2002/15/EG nicht nur spezifischere Vorschriften zur Arbeitszeit im Straßenverkehr, sondern auch und anders als in der RL 93/104/EG Vergütungsfragen geregelt werden sollen.
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2013 - 4 S 94/12
Zur Frage, ob die Tätigkeit als "Einsatzleiter vom Dienst" bei der Feuerwehr als …
- BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 530/11
Überstunden - Vergütungserwartung
- BAG, 23.06.2010 - 10 AZR 543/09
Arbeitszeit der Werkfeuerwehr
- EuGH, 11.01.2007 - C-437/05
Vorel - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Sozialpolitik - Schutz der …
- EuGH, 26.07.2017 - C-175/16
Hälvä u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/88/EG - Art. 17 - …
- BVerwG, 29.04.2021 - 2 C 18.20
Freizeitausgleich für Polizeibeamte aus Anlass des G7-Gipfels in Elmau und der …
- BAG, 24.01.2006 - 1 ABR 6/05
Höchstzulässige Wochenarbeitszeit bei Alttarifverträgen - § 14 DRK-TV
- BVerwG, 25.01.2007 - 2 C 28.05
Gesetzliche Altersgrenze für Eintritt in den Ruhestand, Heraufsetzung bei …
- EuGH, 14.10.2010 - C-243/09
Fuß - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - …
- EuGH, 15.04.2008 - C-268/06
Impact - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 und Paragraf 5 der Rahmenvereinbarung …
- EuGH, 07.09.2006 - C-484/04
DER BRITISCHE LEITFADEN ÜBER DIE ARBEITSZEIT VERSTÖSST GEGEN DAS …
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 23.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.07.2017 - C-518/15
Matzak
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-350/06
Schultz-Hoff - Richtlinie 2003/88/EG - Arbeitszeitgestaltung - Art. 7 - Recht auf …
- BVerwG, 29.04.2021 - 2 C 33.20
Freizeitausgleich für Polizeibeamte aus Anlass des G7-Gipfels in Elmau und der …
- EuGH, 13.09.2007 - C-307/05
Del Cerro Alonso - Richtlinie 1999/70/EG - Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung über …
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 21.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
- EuGH, 06.04.2006 - C-124/05
DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEM ENTGEGEN, DASS BEZAHLTER MINDESTJAHRESURLAUB IM …
- BVerwG, 29.04.2021 - 2 C 32.20
Freizeitausgleich für Polizeibeamte aus Anlass des G7-Gipfels in Elmau und der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2020 - 6 A 2634/18
Bereitschaftsdienst Freizeitausgleich Dienstbefreiung Polizeibeamter maßgeblicher …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2020 - 1 A 1512/18
Ruhezeiten der Bundespolizisten beim G7-Gipfel 2015 waren Bereitschaftsdienst
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - 1 A 2655/07
Anspruch eines bei der Berufsfeuerwehr tätigen Brandmeisters auf Gewährung eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2020 - C-580/19
Stadt Offenbach am Main (Période d'astreinte d'un pompier) - Vorlage zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2015 - 1 A 421/14
Klagen von Personenschützern an den deutschen Botschaften Bagdad und Kabul wegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2020 - 1 A 1671/18
Ruhezeiten der Bundespolizisten beim G7-Gipfel 2015 waren Bereitschaftsdienst
- LAG Baden-Württemberg, 28.11.2012 - 4 Sa 48/12
Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst - pflegerische …
- OVG Niedersachsen, 11.03.2020 - 5 LB 48/18
Arbeitszeit; beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch; Bereitschaftsdienst; …
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 3.16
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2009 - 1 A 2652/07
Gewährung von Freizeitausgleich für Feuerwehrbeamte aufgrund der Überschreitung …
- VG Gelsenkirchen, 13.06.2018 - 1 K 2081/14
Polizeibeamter, Bereitschaftsdienst, geschlossener Einsatz, Arbeitszeit, …
- BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 579/09
Tariflicher Zusatzurlaub - Nachtarbeit - Bereitschaftsdienst
- BAG, 23.06.2010 - 10 AZR 544/09
Arbeitszeit einer Werksfeuerwehr - Bereitschaftsruhe nach § 5 Abs 2 MTV Chemische …
- BVerwG, 13.10.2022 - 2 C 7.21
Pausen in "Bereithaltung" als Arbeitszeit
- VG Sigmaringen, 24.01.2008 - 6 K 847/07
Nachträglicher Freizeitausgleich des Beamten für dauerhaft …
- OVG Bremen, 24.09.2008 - 2 A 432/07
Wertung des von den Beamten des Feuerwehrdienstes zu leistenden …
- BVerwG, 17.02.2022 - 2 C 5.21
Finanzieller Ausgleich für unionsrechtswidrige Zuvielarbeit eines Polizeibeamten
- OVG Niedersachsen, 11.03.2020 - 5 LB 63/18
Arbeitszeit; beamtenrechtlicher Ausgleichsanspruch; Bereitschaftsdienst; …
- OVG Sachsen, 17.11.2020 - 2 A 960/19
Arbeitszeit; Anrechnung von Pausenzeiten
- OVG Niedersachsen, 25.01.2011 - 5 LC 178/09
Einbeziehung des von einem Beamten geleisteten Bereitschaftsdienstes in die …
- LAG Niedersachsen, 17.05.2002 - 10 TaBV 22/02
Auslegung des Arbeitszeitbegriffs in Art. 2 Ziffer 1) der Richtlinie 93/104/EG; …
- OVG Bremen, 06.10.2008 - 2 A 432/07
Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen
- OVG Bremen, 06.10.2008 - 2 A 433/07
Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen
- Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2020 - C-344/19
Radiotelevizija Slovenija (Période d'astreinte dans un lieu reculé) - Vorlage zur …
- BAG, 23.03.2011 - 10 AZR 661/09
Tariflicher Zusatzurlaub - Bereitschaftsdienst - Ausschlussfrist
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2019 - 2 A 10719/18
Beamtenrecht; unionsrechtlicher Haftungsanspruch; Mehrarbeitsvergütung; …
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 4 S 169/13
An die Deutsche Botschaft in Bagdad zum Personenschutz abgeordneter …
- OVG Sachsen, 22.06.2020 - 2 A 878/18
Freizeitausgleich; Bundespolizei; Bereitschaftsdienst; G7-Gipfel
- BVerwG, 28.11.2018 - 2 B 29.18
Gewährung eines einheitlichen Freizeitausgleichs nach dem …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2015 - 6 A 2326/12
Anspruch eines Ruhestandsbeamten auf finanzielle Abgeltung nicht in Anspruch …
- BVerwG, 25.06.2013 - 1 WRB 2.11
Urlaubsanspruch; Mindesturlaub; finanzielle Abgeltung von krankheitsbedingt nicht …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.01.2007 - C-307/05
Del Cerro Alonso - Rahmenvereinbarung EGB, UNICE und CEEP - Befristete …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2019 - C-609/17
TSN - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Arbeitszeitgestaltung - …
- VG München, 15.11.2022 - M 5 K 20.3819
Anrechnung von Reisezeiten auf Arbeitszeit
- Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2020 - C-107/19
Dopravní podnik hl. m. Prahy - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 22.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
- LAG Hessen, 07.05.2009 - 11 Sa 2240/08
Zusatzurlaub für Nachtarbeitsstunden während Bereitschaftsdienst - TV-Ärzte/VKA
- EuGH, 09.07.2015 - C-87/14
Die Kommission hat eine Vertragsverletzung Irlands bei der Umsetzung der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2019 - 7 Sa 312/18
Rufbereitschaft einer Betreuerin und Hauswirtschafterin - Abgrenzung zum …
- BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 24.15
Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …
- BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 208/10
Zusatzurlaub - Nachtarbeit - Bereitschaftsdienst - TV-Ärzte HELIOS
- Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2008 - C-268/06
Impact - Befristete Beschäftigung - Richtlinie 1999/70/EG - Rahmenvereinbarung …
- OVG Bremen, 13.03.2019 - 2 LC 332/16
Entschädigung für rechtswidrig angeordnete Mehrarbeit - Ausgleichsanspruch; …
- OVG Niedersachsen, 12.06.2020 - 5 LC 2/18
Bereitschaftsdienst; G7-Gipfel; Ruhezeiten
- BVerwG, 03.07.2020 - 2 B 18.20
Streit um eine Gutschrift für Reisezeiten auf dem Arbeitszeitkonto eines …
- VG Minden, 12.10.2015 - 4 K 1951/14
- VGH Bayern, 05.10.2016 - 3 ZB 14.2464
Keine Mehrarbeitsvergütung für Rufbereitschaft
- OVG Niedersachsen, 07.12.2005 - 11 LC 91/04
Voraussetzungen für den Verstoß eines Rettungsdienstträgers gegen das im …
- VG Bremen, 24.10.2023 - 6 K 3875/16
Vergütung von Führungsbereitschaftsdienste Spezialeinheiten/Spezialkräfte, Urteil …
- VG Freiburg, 10.11.2020 - 3 K 599/19
Zur Abgeltung von Rufbereitschaftszeiten eines als Kriminaltechniker eingesetzten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2020 - 1 A 1672/18
Ruhezeiten der Bundespolizisten beim G7-Gipfel 2015 waren Bereitschaftsdienst
- BVerwG, 03.07.2020 - 2 B 17.20
Anrechnung von Reisezeiten als Arbeitszeit; Hin- und Rückfahrt zu und von einer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2020 - 1 A 1673/18
Ruhezeiten der Bundespolizisten beim G7-Gipfel 2015 waren Bereitschaftsdienst
- VG Gelsenkirchen, 01.12.2011 - 12 K 3555/10
Beamter; Zurruhesetzung; Beweisvereitelung; Beweislast; Beweislastumkehr
- VG Düsseldorf, 04.08.2010 - 13 K 8443/09
Richtlinie 2003/88/EG Arbeitszeitrichtlinie unmittelbare Anwendung Beamter …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-175/16
Hälvä u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-254/18
Syndicat des cadres de la sécurité intérieure - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-393/10
'O''Brien' - Richtlinie 97/81/EG - Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit - …
- VG Düsseldorf, 25.06.2010 - 13 K 5206/09
Richtlinie 2003/88/EG Arbeitszeitrichtlinie unmittelbare Anwendung Beamter …
- VG Hamburg, 10.06.2022 - 8 K 4681/17
Zur Bewertung der Rufbereitschaft einer Polizeibeamtin als Bereitschaftsdienst …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2020 - 1 A 1677/18
Ruhezeiten der Bundespolizisten beim G7-Gipfel 2015 waren Bereitschaftsdienst
- VG Düsseldorf, 25.06.2010 - 13 K 8443/09
Richtlinie 2003/88/EG Arbeitszeitrichtlinie unmittelbare Anwendung Beamter …
- BVerwG, 03.07.2020 - 2 B 19.20
Streit um eine Gutschrift für Reisezeiten auf dem Arbeitszeitkonto eines …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2006 - C-484/04
Kommission / Vereinigtes Königreich - Arbeitszeit - Tägliche und wöchentliche …
- VGH Baden-Württemberg, 21.06.2021 - 4 S 1809/20
Rufbereitschaftszeiten des Kriminaldauerdienstes sind in der Regel keine …
- BVerwG, 03.07.2020 - 2 B 20.20
Streit um eine Gutschrift für Reisezeiten auf dem Arbeitszeitkonto eines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2020 - 1 A 1678/18
Ruhezeiten der Bundespolizisten beim G7-Gipfel 2015 waren Bereitschaftsdienst
- VGH Bayern, 05.10.2016 - 3 ZB 14.2462
Krankenpfleger - Rufbereitschaft - Mehrarbeitsvergütung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2013 - 6 A 1615/11
Urlaubsabgeltung eines Hauptbrandmeisters in Bezug auf den unionsrechtlich …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.09.2021 - C-262/20
Glavna direktsia "Pozharna bezopasnost i zashtita na naselenieto" - …
- VG Düsseldorf, 17.12.2010 - 13 K 4888/10
Anspruch eines Ruhestandsbeamten auf Abgeltung von nicht genommenem Urlaub
- VGH Bayern, 05.10.2016 - 3 ZB 14.2465
Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung - Rufbereitschaft
- VG Düsseldorf, 15.07.2011 - 13 K 1287/11
Begründung eines Anspruchs auf Abgeltung von Urlaub eines Beamten bei …
- VG Düsseldorf, 25.06.2010 - 13 K 5458/09
Richtlinie 2003/88/EG Arbeitszeitrichtlinie unmittelbare Anwendung Beamter …
- ArbG Köln, 22.05.2019 - 2 Ca 897/19
- VG Arnsberg, 25.10.2016 - 2 K 3697/14
- VG Gelsenkirchen, 24.01.2011 - 12 K 331/10
Urlaubsentgelt, Beamter, Krankheit, vorzeitige Zurruhesetzung, Urlaub, …
- VG Düsseldorf, 25.06.2010 - 13 K 696/10
Richtlinie 2003/88/EG Arbeitszeitrichtlinie unmittelbare Anwendung Beamter …
- VG Ansbach, 15.06.2020 - AN 1 K 18.01540
Beamter in der Integrierten Leitstelle - Anspruch auf Gewährung von …
- VG Stuttgart, 04.05.2017 - 14 K 2889/16
Kriminaldauerdienst als Bereitschaftsdienst
- VG Regensburg, 01.10.2014 - RN 1 K 13.1973
- VG Arnsberg, 25.10.2016 - 2 K 1577/15
- VG Gelsenkirchen, 24.01.2011 - 12 K 5288/09
Urlaubsentgelt, Beamter, Krankheit, vorzeitige Zurruhesetzung, Schwerbehinderung, …
- VG Bayreuth, 04.02.2020 - B 5 K 19.14
Urlaubsabgeltung und Mehrarbeitsvergütung im Beamtenrecht
- VG Lüneburg, 24.04.2007 - 4 A 17/06
Rindersonderprämie 2004 für im Jahr 2005 geschlachtete Rinder
- VG Gera, 11.05.2022 - 1 E 470/22
Anordnung der Rufbereitschaft kein Verwaltungsakt
- VG Bayreuth, 14.07.2020 - B 5 K 19.600
Unterschiedliche Verfallfristen für Abwicklung und Abgeltung von …
- VG Bayreuth, 14.07.2020 - B 5 K 19.285
Grenzen der Urlaubsabgeltung bei Beamten
- OVG Sachsen, 19.05.2016 - 2 A 229/15
Wechseldienstzulage; Feuerwehrbeamter; feuerwehrtechnischer Einsatzdienst
- VG Regensburg, 01.10.2014 - 1 K 13.1973
Urlaubstag, Mindesturlaub, Urlaubsabgeltungsanspruch, Beamtenverhältnis, …
- VG Ansbach, 10.12.2013 - AN 1 K 13.01309
Abgeltung krankheitsbedingt nicht eingebrachten Erholungsurlaubs
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2005 - C-14/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Dellas u.a.
Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 93/104/EG - Arbeitszeit - Gleichwertigkeitsregelung
- EU-Kommission
Dellas u.a.
Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer - Richtlinie 93/104/EG - Arbeitszeit - Gleichwertigkeitsregelung
- EU-Kommission
Dellas u.a
Sozialvorschriften
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2005 - C-14/04
- EuGH, 01.12.2005 - C-14/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (14)
- EuGH, 25.10.2001 - C-49/98
EIN MITGLIEDSTAAT KANN UNTER BESTIMMTEN VORAUSSETZUNGEN EIN UNTERNEHMEN DES …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2005 - C-14/04
Beispielsweise hat in den letzten Jahren das Urteil vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-133/00 (Bowden u. a., Slg. 2001, I-7031) Artikel 1 Absatz 3 im Hinblick auf die Beschäftigten im Sektor des Straßengüterverkehrs untersucht; das Urteil BECTU hat sich mit Artikel 7 Absatz 1 befasst, der den Jahresurlaub regelt, und festgestellt, dass er ein Recht ohne Ausnahme regelt, und hat damit eine nationale Regelung verworfen, in der dieses Recht erst erworben wurde, nachdem eine bestimmte ununterbrochene Beschäftigungszeit beim selben Unternehmer zurückgelegt worden war (Randnrn. 43ff.); das Urteil vom 25. Oktober 2001 in den verbundenen Rechtssachen C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98) hat sich ebenfalls mit der Dauer des Jahresurlaubs befasst, und das Urteil vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-342/01 (Merino Gomez, Slg. 2004, I-2605) hat diesen Begriff dahin verstanden, dass "die Anforderungen der Richtlinie hinsichtlich des bezahlten Jahresurlaubs nicht als erfüllt angesehen werden können, wenn der Mutterschaftsurlaub einer Arbeitnehmerin zeitlich mit dem Jahresurlaub für die Belegschaft zusammenfällt" (Randnr. 33). - EuGH, 12.10.2004 - C-313/02
Wippel - Richtlinie 97/81/EG - Richtlinie 76/207/EWG - Sozialpolitik - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2005 - C-14/04
41 - Urteil vom 12. Oktober 2004 in der Rechtssache C-313/02 (Wippel, Slg. 2004, I-0000). - EuGH, 09.09.2003 - C-151/02
BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2005 - C-14/04
40 - Urteil vom 9. September 2003 in der Rechtssache C-151/02 (Jaeger, Slg. 2003, I-8389).
- EuGH, 03.07.2001 - C-241/99
CIG
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2005 - C-14/04
46 - Rechtssache C-241/99, Slg. 2001, I-5139, Randnrn. - EuGH, 05.10.2004 - C-397/01
BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2005 - C-14/04
47 - Urteil vom 5. Oktober 2004 in den verbundenen Rechtssachen C-397/01 bis C-403/01 (Slg. 2004, I-0000). - EuGH, 08.06.2000 - C-46/99
Kommission / Frankreich
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2005 - C-14/04
27 - JORF vom 20. Januar 2000, S. 975. Dieses Gesetz entspricht der Notwendigkeit, die Richtlinie 93/104 umzusetzen, denn, wie im Urteil vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-46/99 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-4379) festgestellt worden ist, war dies bei Ablauf der gesetzten Frist noch nicht erfolgt. - EuGH, 04.10.2001 - C-133/00
Bowden u.a.
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2005 - C-14/04
Beispielsweise hat in den letzten Jahren das Urteil vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-133/00 (Bowden u. a., Slg. 2001, I-7031) Artikel 1 Absatz 3 im Hinblick auf die Beschäftigten im Sektor des Straßengüterverkehrs untersucht; das Urteil BECTU hat sich mit Artikel 7 Absatz 1 befasst, der den Jahresurlaub regelt, und festgestellt, dass er ein Recht ohne Ausnahme regelt, und hat damit eine nationale Regelung verworfen, in der dieses Recht erst erworben wurde, nachdem eine bestimmte ununterbrochene Beschäftigungszeit beim selben Unternehmer zurückgelegt worden war (Randnrn. 43ff.); das Urteil vom 25. Oktober 2001 in den verbundenen Rechtssachen C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98) hat sich ebenfalls mit der Dauer des Jahresurlaubs befasst, und das Urteil vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-342/01 (Merino Gomez, Slg. 2004, I-2605) hat diesen Begriff dahin verstanden, dass "die Anforderungen der Richtlinie hinsichtlich des bezahlten Jahresurlaubs nicht als erfüllt angesehen werden können, wenn der Mutterschaftsurlaub einer Arbeitnehmerin zeitlich mit dem Jahresurlaub für die Belegschaft zusammenfällt" (Randnr. 33). - EuGH, 18.03.2004 - C-342/01
Merino Gómez
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2005 - C-14/04
Beispielsweise hat in den letzten Jahren das Urteil vom 4. Oktober 2001 in der Rechtssache C-133/00 (Bowden u. a., Slg. 2001, I-7031) Artikel 1 Absatz 3 im Hinblick auf die Beschäftigten im Sektor des Straßengüterverkehrs untersucht; das Urteil BECTU hat sich mit Artikel 7 Absatz 1 befasst, der den Jahresurlaub regelt, und festgestellt, dass er ein Recht ohne Ausnahme regelt, und hat damit eine nationale Regelung verworfen, in der dieses Recht erst erworben wurde, nachdem eine bestimmte ununterbrochene Beschäftigungszeit beim selben Unternehmer zurückgelegt worden war (Randnrn. 43ff.); das Urteil vom 25. Oktober 2001 in den verbundenen Rechtssachen C-49/98, C-50/98, C-52/98 bis C-54/98 und C-68/98 bis C-71/98) hat sich ebenfalls mit der Dauer des Jahresurlaubs befasst, und das Urteil vom 18. März 2004 in der Rechtssache C-342/01 (Merino Gomez, Slg. 2004, I-2605) hat diesen Begriff dahin verstanden, dass "die Anforderungen der Richtlinie hinsichtlich des bezahlten Jahresurlaubs nicht als erfüllt angesehen werden können, wenn der Mutterschaftsurlaub einer Arbeitnehmerin zeitlich mit dem Jahresurlaub für die Belegschaft zusammenfällt" (Randnr. 33). - EuGH, 03.10.2000 - C-303/98
DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2005 - C-14/04
39 - Urteil vom 3. Oktober 2000 in der Rechtssache C-303/98 (Simap, Slg. 2000, I-7963). - EuGH, 26.06.2001 - C-173/99
BECTU
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2005 - C-14/04
14 - Urteil vom 26. Juni 2001 in der Rechtssache C-173/99 (Slg. 2001, I-4881, Randnr. 5). - EuGH, 09.07.1987 - 281/85
Deutschland, Frankreich, Niederlande, Denmark und Vereinigtes Königreich / …
- EuGH, 09.07.1987 - 284/85
Anforderungen an das Mitteilungsverfahren und Abstimmungsverfahren über die …
- EuGH, 25.05.1982 - 97/81
Kommission / Niederlande
- EuGH, 09.07.1987 - 283/85
Anforderungen an das Mitteilungsverfahren und Abstimmungsverfahren über die …