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   EuGH, 13.07.2006 - C-14/05   

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https://dejure.org/2006,8238
EuGH, 13.07.2006 - C-14/05 (https://dejure.org/2006,8238)
EuGH, Entscheidung vom 13.07.2006 - C-14/05 (https://dejure.org/2006,8238)
EuGH, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - C-14/05 (https://dejure.org/2006,8238)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Mit Gas befüllte Ballons

  • Europäischer Gerichtshof

    Anagram International

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Mit Gas befüllte Ballons

  • EU-Kommission PDF

    Anagram International

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Mit Gas befüllte Ballons

  • EU-Kommission

    Anagram International

    Freier Warenverkehr , Zollunion , Gemeinsamer Zolltarif

  • Wolters Kluwer

    Zolltarifliche Einreihung von mit Gas gefüllten Ballons in die Kombinierte Nomenklatur des Gemeinsamen Zolltarifs; Zollrechtliche Tarifierung von Waren unter Berücksichtigung der von der Weltzollorganisation ausgearbeiteten Erläuterungen; Normcharakter einer ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 Anhang I KN; ; Verordnung (EG) Nr. 442/2000 Tabelle im Anhang Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Mit Gas befüllte Ballons

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Anagram International

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Mit Gas befüllte Ballons

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Urteil des Gerechtshof Amsterdam vom 28. Dezember 2004 in dem Rechtsstreit Anagram International Inc. gegen Inspecteur van de Belastingdienst/Douane Rotterdam

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KN Pos 9505 90 00, VO (EG) Nr 442/2000
    Festartikel; Tarifierung; Zoll; Zolltarif

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof Amsterdam (Niederlande) - Auslegung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 442/2000 der Kommission vom 25. Februar 2000 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur (Abl. L 54, S. 33) - Gültigkeit - ...

 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 04.03.2004 - C-130/02

    Krings

    Auszug aus EuGH, 13.07.2006 - C-14/05
    Es meint jedoch, dass die Verordnung Nr. 442/2000 aufgrund des Urteils vom 4. März 2004 in der Rechtssache C-130/02 (Krings, Slg. 2004, I-2121, Randnr. 35) auf das streitige Produkt - wie der Inspecteur vorschlägt - entsprechend anwendbar sei.

    Dennoch hat die Kommission aufgrund ihrer Befugnis zum Erlass von Maßnahmen gemäß Artikel 9 der Verordnung Nr. 2658/87 nicht das Recht, den Inhalt oder die Tragweite der Tarifpositionen zu ändern (vgl. in diesem Sinne Urteil Krings, Randnr. 26 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    Um im Rahmen der Auslegung einer Tarifierungsverordnung deren Anwendungsbereich zu bestimmen, ist u. a. die Begründung der Verordnung zu berücksichtigen (vgl. Urteil Krings, Randnr. 33 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    32 Gleichwohl fördert, wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, die entsprechende Anwendung einer Tarifierungsverordnung wie der Verordnung Nr. 442/2000 auf Produkte, die denjenigen entsprechen, die von dieser Verordnung erfasst werden, eine kohärente Auslegung der KN und die Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer (vgl. Urteil Krings, Randnr. 35).

  • EuGH, 17.03.2005 - C-467/03

    Ikegami

    Auszug aus EuGH, 13.07.2006 - C-14/05
    Die von der Kommission zur KN und von der Weltzollorganisation zur HS ausgearbeiteten Erläuterungen sind ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (vgl. Urteil vom 17. März 2005 in der Rechtssache C-467/03, Ikegami, Slg. 2005, I-2389, Randnr. 17).

    21 Der Verwendungszweck der Ware kann ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er dieser Ware innewohnt, wobei sich dies anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Ware beurteilen lassen muss (vgl. Urteil Ikegami, Randnr. 23 und die dort zitierte Rechtsprechung).

  • EuGH, 09.08.1994 - C-395/93

    Neckermann Versand / Hauptzollamt Frankfurt am Main-Ost

    Auszug aus EuGH, 13.07.2006 - C-14/05
    Ausreichend ist, dass dies seine wesentliche Zweckbestimmung ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-395/93, Neckermann Versand, Slg. 1994, I-4027, Randnrn.
  • FG Hamburg, 19.06.2015 - 4 K 92/14

    Zollrecht; Vorlage an den Europäischen Gerichtshof: Erteilung einer verbindlichen

    Es entspricht jedoch der gefestigten Rechtsprechung des EuGH, dass angesichts des Normcharakters von Tarifierungsverordnungen diese nicht nur auf identische, sondern auch auf solche Produkte anzuwenden sind, die denjenigen entsprechen, die von der Tarifierungsverordnung erfasst werden (EuGH, Urt. v. 13.07.2006, Rs. C-14/05, Rn. 32 - Anagram).

    Als eine gegenüber der KN speziellere Regelung mit Normcharakter (EuGH, Urt. v. 13.07.2006, C-14/05, Rn. 29 - Anagram), durch die die Einreihung der von ihr erfassten Produkte verbindlich geregelt wird, wäre die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1249/2011 nämlich vorrangig heranzuziehen.

    Wie bereits ausgeführt, sind nach der Rechtsprechung des EuGH Tarifierungsverordnungen aufgrund ihres Normcharakters nicht nur auf identische, sondern auch auf solche Produkte anzuwenden, die denjenigen entsprechen, die von der Verordnung erfasst werden (EuGH, Urt. v. 13.07.2006, Rs. C-14/05, Rn. 32 - Anagram).

    In diesem Sinne könnte die Rn. 34 der Anagram-Entscheidung (Urt. v. 13.07.2006, C-14/05) zu verstehen sein, die auf die Begründung zur Einreihung der unter Ziff. 3 im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 442/2000 der Kommission vom 25.02.2000 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur (ABl. EG L 54/33) genannten Luftballons Bezug nimmt.

  • EuGH, 22.03.2017 - C-435/15

    GROFA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen -

    Die entsprechende Anwendung einer Tarifierungsverordnung wie der Durchführungsverordnung Nr. 1249/2011 auf Produkte, die denjenigen entsprechen, die von dieser Verordnung erfasst werden, fördert eine kohärente Auslegung der KN und die Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juli 2006, Anagram International, C-14/05, EU:C:2006:465, Rn. 32).

    Insoweit ist auch die Begründung dieser Verordnung zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Juli 2006, Anagram International, C-14/05, EU:C:2006:465, Rn. 34, und vom 4. März 2015, 01iver Medical, C-547/13, EU:C:2015:139, Rn. 58).

  • FG Hamburg, 04.05.2015 - 4 K 130/14

    Zolltarif: Einreihung von LED-Leuchtmitteln (Retrofit-LED)

    Einreihungsverordnungen gelten nur für Waren, die mit den Waren, die Anlass zu der Verordnung gegeben haben, identisch sind (EuGH, Urt. v. 13.07.2006, Rs. C-14/05, juris, Rn. 29; BFH, Beschl. v. 10.02.2014, VII R 39/12, juris, Rn. 25; FG München, Urt. v. 04.12.2014, 14 K 2827/11, juris, Rn. 32).

    Eine analoge Anwendung einer Tarifierungsverordnung ist grundsätzlich möglich, um eine kohärente Auslegung der KN und die Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer zu erreichen (EuGH, Urt. v. 13.07.2006, C-14/05, juris, Rn. 32; Urt. v. 04.03.2004, C-130/02, juris, Rn. 35).

    Eine Analogie setzt in der Sache voraus, dass die Produkte, die nach der Einreihungsverordnung tarifiert werden sollen, denjenigen entsprechen, die der Einreihungsverordnung zugrunde lagen (EuGH, Urt. v. 13.07.2006, Rs. C-14/05, juris, Rn. 32; Urt. v. 04.03.2004, Rs. C-130/02, juris, Rn. 35).

    Maßgeblich sind nur die einreihungsrelevanten Merkmale (vgl. EuGH, Urt. v. 13.07.2006, C-14/05, juris, Rn. 34).

  • EuGH, 26.10.2006 - C-250/05

    Turbon International - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von

    Die von der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur KN und von der Weltzollorganisation zur HS ausgearbeiteten Erläuterungen sind ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen (Urteil vom 13. Juli 2006 in der Rechtssache C-14/05, Anagram International, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 20).
  • BFH, 10.02.2014 - VII R 39/12

    Tarifierung zur Stromversorgung dienender Adapter eines Videospielgeräts -

    Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), wonach auch die Begründung einer Einreihungsverordnung zur Bestimmung ihres Anwendungsbereichs zu berücksichtigen ist (EuGH-Urteile vom 13. Juli 2006 C-14/05; vom 4. März 2004 C-130/02; vom 17. Mai 2001 C-119/99, und vom 9. Oktober 1997 C-67/95), sei nicht einschlägig, da die vom EuGH jeweils zu beurteilende Begründung --anders als die Begründung der VO Nr. 1142/2008-- verallgemeinerungsfähige Rückschlüsse auf die Eigenschaften der von der Einreihungsverordnung erfassten Ware erlaubten.

    Die vom HZA zur Unterstützung seiner Rechtsauffassung zitierten EuGH-Entscheidungen (EuGH-Urteil in Slg. 2004, I-2123; vom 13. Juli 2006 C-14/05, Slg. 2006, I-6763) lassen keine andere Beurteilung zu.

  • EuGH, 17.07.2014 - C-480/13

    Sysmex Europe - Vorabentscheidungsersuchen - Tarifierung - Gemeinsamer Zolltarif

    Ausreichend ist, dass diese Verwendung seine wesentliche Zweckbestimmung ist (vgl. in diesem Sinne Urteile Neckermann Versand, C-395/93, EU:C:1994:318, Rn. 8 und 9, und Anagram International, C-14/05, EU:C:2006:465, Rn. 26).
  • EuGH, 19.02.2009 - C-376/07

    Kamino International Logistics - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur

    Hinzu kommt, dass zwar die entsprechende Anwendung einer Tarifierungsverordnung auf Waren, die denjenigen entsprechen, die von dieser Verordnung erfasst werden, eine kohärente Auslegung der KN und die Gleichbehandlung der Wirtschaftsteilnehmer fördert (vgl. Urteile vom 4. März 2004, Krings, C-130/02, Slg. 2004, I-2121, Randnr. 35, und vom 13. Juli 2006, Anagram International, C-14/05, Slg. 2006, I-6763, Randnr. 32), dass jedoch in einem solchen Fall die einzureihenden und die in der Einreihungsverordnung bezeichneten Waren einander hinreichend ähnlich sein müssen.
  • FG Hamburg, 19.09.2012 - 4 K 89/10

    Zoll - Gemeinsamer Zolltarif: Widerruf verbindlicher Zolltarifauskunft für

    Zwar ist, um im Rahmen der Auslegung einer Einreihungsverordnung deren Anwendungsbereich zu bestimmen, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union u. a. die Begründung der Verordnung zu berücksichtigen (EuGH, Urteile vom 13.07.2006, Rs.: C-14/05, vom 04.03.2004, Rs.: C-130/02, und vom 17.05.2001, Rs.: C-119/99, jeweils in: juris, unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 09.10.1997, Rs.: C-67/95, in: juris, dort: Rn. 26).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist darauf hinzuweisen, dass die Kommission eine Tarifierungsverordnung nach Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex erlässt, wenn die Einreihung eines bestimmten Erzeugnisses in die KN Schwierigkeiten bereiten oder zu unterschiedlichen Meinungen führen kann; nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs hat der Rat der Kommission, die mit den Zollsachverständigen der Mitgliedstaaten zusammenarbeitet, ein weites Ermessen bei der näheren Bestimmung des Inhalts der Tarifpositionen, die für die Einreihung einer bestimmten Ware in Frage kommen, eingeräumt; dennoch hat die Kommission aufgrund ihrer Befugnis zum Erlass von Maßnahmen gemäß Artikel 9 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23.07.1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. Nr. L 256/1, m. spät. Änd.) - im Folgenden: VO Nr. 2658/87 - nicht das Recht, den Inhalt oder die Tragweite der Tarifpositionen zu ändern (vgl. nur EuGH, Urteile vom 04.03.2004, Rs.: C-130/02, und vom 13.07.2006, Rs.: C-14/05, jeweils in: juris, m. w. N.).

  • EuGH, 27.09.2007 - C-208/06

    Medion - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

    Diese objektiven Merkmale und Eigenschaften der Erzeugnisse müssen zum Zeitpunkt der Zollabfertigung nachprüfbar sein (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Februar 1990, Van de Kolk, C-233/88, Slg. 1990, I-265, Randnr. 12, vom 12. Dezember 1996, Foods Import, C-38/95, Slg. 1996, I-6543, Randnr. 17, und vom 13. Juli 2006, Anagram International, C-14/05, Slg. 2006, I-6763, Randnr. 26).
  • FG Hamburg, 06.12.2023 - 4 K 80/19

    Zoll - Gemeinsamer Zolltarif: Verbindliche Zolltarifauskunft - Einreihung einer

    Maßgeblich sind dabei nur die einreihungsrelevanten Merkmale (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Juli 2006, C-14/05, in: juris).
  • FG Hamburg, 11.06.2019 - 4 K 232/16

    (Zollrecht; Tarifierung: Einreihung von Modulen eines ASi-Systems (Slaves eines

  • FG Hamburg, 28.05.2019 - 4 K 82/18

    Zollrecht; Tarifierung: Einreihung eines Multimediageräts für Kraftfahrzeuge

  • EuGH, 13.09.2018 - C-372/17

    Vision Research Europe - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif -

  • FG Hamburg, 14.11.2023 - 4 K 47/19

    Zollrecht: Gemeinsamer Zolltarif: Zur Einreihung von Abdeckplanen für Schwimm-

  • FG Hamburg, 19.07.2017 - 4 K 161/15

    Zollrecht - Tarifierung: Vorlageersuchen an den EuGH: Zur Einreihung von

  • EuGH, 16.07.2009 - C-56/08

    Pärlitigu - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

  • FG Hamburg, 22.09.2017 - 4 K 129/17

    Zollrecht, Tarifierung: Einreihung von Instantnudeln - Gültigkeit einer

  • FG Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 11 K 3730/16

    (Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Verordnung

  • FG München, 26.07.2007 - 14 K 3457/06

    Zollrechtliche Tarifierung von sog. X'-Drive Geräten als Multimediaplayer

  • FG Hamburg, 25.05.2023 - 4 V 92/21

    Zolltarifrecht: Eilrechtsschutz gegen eine verbindliche Zolltarifauskunft

  • FG Hamburg, 06.12.2021 - 4 K 9/18

    Tarifrecht: Voraussetzungen für die entsprechende Anwendung von

  • FG Hamburg, 18.12.2018 - 4 K 165/15

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Hamburg vom 11.12.2018 4 K 161/15

  • FG Hamburg, 23.01.2018 - 4 K 101/14

    Zollrecht - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung eines Rundfunkempfangsgeräts mit

  • FG München, 24.05.2007 - 14 K 4390/06

    Zollrechtliche Tarifierung von LCD-Monitoren; Unterscheidung zwischen Video- und

  • FG München, 13.09.2007 - 14 K 2333/04

    Dispenser (Tarifierung)

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