Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 17.07.1997 - C-142/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3668
EuGH, 17.07.1997 - C-142/96 (https://dejure.org/1997,3668)
EuGH, Entscheidung vom 17.07.1997 - C-142/96 (https://dejure.org/1997,3668)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - C-142/96 (https://dejure.org/1997,3668)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Passiver Veredelungsverkehr - Vollständige oder teilweise Befreiung von Eingangsabgaben - Ermittlung des Wertes der Veredelungserzeugnisse und der vorübergehend ausgeführten Waren - Zweckmäßige Methoden zur Ermittlung des Wertes

  • Europäischer Gerichtshof

    Wacker Werke

  • EU-Kommission PDF

    Hauptzollamt München / Wacker Werke

    Verordnung Nr. 2478/86 des Rates, Artikel 13 Absatz 2 Unterabsatz 2
    Freier Warenverkehr - Handelsverkehr mit Drittstaaten - Passiver Veredelungsverkehr - Vollständige oder teilweise Befreiung von den Eingangsabgaben auf Veredelungserzeugnisse - Ermittlung des Wertes der vorübergehend ausgeführten Waren - Zu berücksichtigende Faktoren - ...

  • EU-Kommission

    Hauptzollamt München / Wacker Werke

  • Wolters Kluwer

    Nacherhebung von Zöllen auf Einfuhren im Rahmen des passiven Veredelungsverkehrs; Auslegung der Verordnung über den passiven Veredelungsverkehr und den Standard-Austausch-Verkehr; Zweckmäßigkeit einer Methode zur Ermittlung der Veredelungskosten hinsichtlich ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Passiver Veredelungsverkehr: Wertermittlung

  • Judicialis

    EGV Art. 177 (jetzt EGV Art. 234); ; Verordnung (EWG) Nr. 2473/86 Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Passiver Veredelungsverkehr - Vollständige oder teilweise Befreiung von Eingangsabgaben - Ermittlung des Wertes der Veredelungserzeugnisse und der vorübergehend ausgeführten Waren - Zweckmäßige Methoden zur Ermittlung des Wertes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs - Auslegung des Artikels 13 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2473/86 des Rates über den passiven Veredelungsverkehr und den Standard-Austausch-Verkehr

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 794
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.12.1992 - C-16/91

    Wacker Werke / Hauptzollamt München-West

    Auszug aus EuGH, 17.07.1997 - C-142/96
    Mit Urteil vom 17. Dezember 1992 in der Rechtssache C-16/91 (Wacker Werke I, Slg. 1992, I-6821) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß die Verordnung Nr. 2473/86 dahin auszulegen ist, daß bei der Festsetzung der vorgesehenen vollständigen oder teilweisen Befreiung von den Eingangsabgaben der Berechnung der Eingangsabgaben auf die Veredelungserzeugnisse grundsätzlich deren Transaktionswert zugrunde zu legen ist, während der Wert der vorübergehend ausgeführten Waren nach einer der beiden in Artikel 13 Absatz 2 Unterabsatz 2 dieser Verordnung vorgesehenen Methoden zu berechnen ist.

    Der Bundesfinanzhof hat Bedenken gegenüber der zweiten Methode, insbesondere bezüglich der Bestimmung der Veredelungskosten durch zweckmäßige Methoden, und ist der Ansicht, daß durch das Urteil Wacker Werke I insoweit nicht alle Zweifel geklärt worden seien.

    Im Urteil Wacker Werke I, a. a. O., hat der Gerichtshof entschieden, daß die Berücksichtigung des anschließend vom Zollwert der Veredelungserzeugnisse abzuziehenden Transaktionswerts der vorübergehend ausgeführten Waren eine zweckmäßige Methode zur Bestimmung der Veredelungskosten darstellen kann.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-4/15

    Argos Supply Trading

    19 - Vgl. dazu Urteil Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386, Rn. 14, 15 und 21) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Friesland Coberco Dairy Foods (C-11/05, EU:C:2006:78, Nr. 42).

    27 - Vgl. den achten Erwägungsgrund der Richtlinie 76/119/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den passiven Veredelungsverkehr (ABl. L 24, S. 58), den vierten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 2473/86 sowie die Urteile Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386, Rn. 21) und GEFCO (C-411/01, EU:C:2003:536, Rn. 51).

    62 - Urteil Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386).

    63 - In Rn. 21 des Urteils Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386) heißt es, dass dies nur dann gilt, wenn "nichts darauf hindeutet, dass die Preise, die die Unternehmen einander berechnet haben, durch ihre Geschäftsbeziehungen beeinflusst worden sind".

  • BFH, 26.09.1997 - VII R 57/95

    Rechtmäßigkeit einer Zollforderung

    Das Urteil des EuGH (vom 17. Juli 1997 C- 142/96) lautet wie folgt:.
  • EuGH, 02.10.2003 - C-411/01

    GEFCO

    Einer der Zwecke des Verfahrens der passiven Veredelung besteht darin, eine Belastung von zur Veredelung aus der Gemeinschaft ausgeführten Waren mit Abgaben zu verhindern (in diesem Sinne Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-142/96, Wacker Werke, Slg. 1997, I-4649, Randnr. 21).
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   Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1997 - C-142/96   

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https://dejure.org/1997,26111
Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1997 - C-142/96 (https://dejure.org/1997,26111)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.04.1997 - C-142/96 (https://dejure.org/1997,26111)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. April 1997 - C-142/96 (https://dejure.org/1997,26111)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Hauptzollamt München gegen Wacker Werke GmbH & Co. KG.

    Passiver Veredelungsverkehr - Vollständige oder teilweise Befreiung von Eingangsabgaben - Ermittlung des Wertes der Veredelungserzeugnisse und der vorübergehend ausgeführten Waren - Zweckmäßige Methoden zur Ermittlung des Wertes

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 17.12.1992 - C-16/91

    Wacker Werke / Hauptzollamt München-West

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.04.1997 - C-142/96
    9 Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, daß durch das Urteil Wacker Werke nicht alle Zweifel hinsichtlich der Auslegung der einschlägigen Vorschriften, insbesondere bezueglich der Bestimmung des Veredelungswerts, geklärt worden seien.

    10 Meines Erachtens sind diese Fragen bereits explizit im Urteil Wacker Werke beantwortet worden, in dem der Gerichtshof, wie erwähnt, ausdrücklich festgestellt hat, daß "die Berücksichtigung des Transaktionswerts der betreffenden Waren ... eine [zweckmässige] Methode" zur Ermittlung der Veredelungskosten darstellen kann.

    L 212, S. 1. Vgl. hierzu bereits das Urteil vom 17. Dezember 1992 in der Rechtssache C-16/91 (Wacker Werke, Slg. 1992, I-6821), das sich auf den gleichen Rechtsstreit wie das vorliegende Vorabentscheidungsersuchen bezieht.

    (4) - Urteil Wacker Werke, zitiert in Fußnote 1.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-4/15

    Argos Supply Trading

    19 - Vgl. dazu Urteil Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386, Rn. 14, 15 und 21) sowie Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in der Rechtssache Friesland Coberco Dairy Foods (C-11/05, EU:C:2006:78, Nr. 42).

    27 - Vgl. den achten Erwägungsgrund der Richtlinie 76/119/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den passiven Veredelungsverkehr (ABl. L 24, S. 58), den vierten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 2473/86 sowie die Urteile Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386, Rn. 21) und GEFCO (C-411/01, EU:C:2003:536, Rn. 51).

    62 - Urteil Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386).

    63 - In Rn. 21 des Urteils Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:386) heißt es, dass dies nur dann gilt, wenn "nichts darauf hindeutet, dass die Preise, die die Unternehmen einander berechnet haben, durch ihre Geschäftsbeziehungen beeinflusst worden sind".

    Mit der Annahme dieser Beschränkung wird offenbar auf die Schlussanträge des Generalanwalts Tesauro in der Rechtssache Wacker Werke (C-142/96, EU:C:1997:217, Nr. 15) eingegangen, in denen es ausdrücklich heißt, dass "[a]nders ... der Fall bei einem Veredelungsgeschäft [läge], bei dem Elemente vorliegen, ... die darauf schließen lassen, dass [die betreffenden Wirtschaftsteilnehmer] tatsächlich andere als reine Veredelungszwecke [verfolgen], wie die Umgehung der Zollvorschriften oder ... eine ungerechtfertigte Bereicherung".

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