Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 20.03.2003 - C-143/02   

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https://dejure.org/2003,7373
EuGH, 20.03.2003 - C-143/02 (https://dejure.org/2003,7373)
EuGH, Entscheidung vom 20.03.2003 - C-143/02 (https://dejure.org/2003,7373)
EuGH, Entscheidung vom 20. März 2003 - C-143/02 (https://dejure.org/2003,7373)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Wild lebende Tiere und Pflanzen

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Wild lebende Tiere und Pflanzen

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik

    Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Erhaltung der natürlichen Lebensräume; Wild lebende Tiere und Pflanzen

  • Judicialis

    Richtlinie 92/43/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 92/43/EWG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verletzung der Artikel 5, 6 und 7 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen - Ausschluss von bestimmten Projekten, die Gebiete von ...

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 08.03.2001 - C-276/98

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-143/02
    Hierzu genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteil vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache C-148/00, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-9823, Randnr. 7), und dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die fehlende Durchführung einer Richtlinie innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-276/98, Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-1699, Randnr. 20, und vom 28. November 2002 in der Rechtssache C-392/01, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-...., Randnr. 9).
  • EuGH, 06.12.2001 - C-148/00

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-143/02
    Hierzu genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteil vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache C-148/00, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-9823, Randnr. 7), und dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die fehlende Durchführung einer Richtlinie innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-276/98, Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-1699, Randnr. 20, und vom 28. November 2002 in der Rechtssache C-392/01, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-...., Randnr. 9).
  • EuGH, 28.11.2002 - C-392/01

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 20.03.2003 - C-143/02
    Hierzu genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteil vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache C-148/00, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-9823, Randnr. 7), und dass sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die fehlende Durchführung einer Richtlinie innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu rechtfertigen (vgl. in diesem Sinne die Urteile vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-276/98, Kommission/Portugal, Slg. 2001, I-1699, Randnr. 20, und vom 28. November 2002 in der Rechtssache C-392/01, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-...., Randnr. 9).
  • EuGH, 15.11.2012 - C-34/11

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kontrolle der

    Die Portugiesische Republik entgegnet in ihrer Gegenerwiderung, dass das Vorliegen einer Vertragsverletzung nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs anhand der Lage zu beurteilen sei, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist befunden habe (vgl. u. a. Urteile vom 20. März 2003, Kommission/Italien, C-143/02, Slg. 2003, I-2877, Randnr. 11, und vom 12. Juni 2003, Kommission/Spanien, C-446/01, Slg. 2003, I-6053, Randnr. 15).
  • EuGH, 12.06.2003 - C-446/01

    Kommission / Spanien

    Insoweit genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (u. a. Urteile vom 3. Oktober 2002 in der Rechtssache C-47/01, Kommission/Spanien, Slg. 2002, I-8231, Randnr. 15, und vom 20. März 2003 in der Rechtssache C-143/02, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 11).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-117/03

    Dragaggi u.a.

    5 - Siehe aber das Urteil vom 20. März 2003 in der Rechtssache C-143/02 (Kommission/Italien, Slg. 2003, I- 2877) zur mangelhaften Umsetzung der Artikel 5, 6 und 7 der Habitatrichtlinie.
  • EuGH, 14.10.2004 - C-339/03

    Kommission / Deutschland

    9 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 20. März 2003 in der Rechtssache C-143/02, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-2877, Randnr. 11, und vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-446/01, Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-6053, Randnr. 15).
  • EuGH, 20.01.2005 - C-198/04

    Kommission / Frankreich

    9 Il suffit de rappeler que, selon la jurisprudence constante de la Cour, l'existence d'un manquement doit être appréciée en fonction de la situation de l'État membre en cause telle qu'elle se présentait au terme du délai fixé dans l'avis motivé (voir, notamment, arrêts du 20 mars 2003, Commission/Italie, C-143/02, Rec.
  • EuGH, 21.10.2004 - C-477/03

    Kommission / Deutschland

    12 Schließlich ist nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 20. März 2003 in der Rechtssache C-143/02, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-2877, Randnr. 11, vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-446/01, Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-6053, Randnr. 15, und vom 27. Mai 2004 in der Rechtssache C-398/02, Kommission/Spanien, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 17).
  • EuGH, 10.06.2004 - C-302/03

    Kommission / Italien

    7 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befindet, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 20. März 2003 in der Rechtssache C-143/02, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-2877, Randnr. 11, und vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-446/01, Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-6053, Randnr. 15).
  • EuGH, 27.05.2004 - C-398/02

    Kommission / Spanien

    17 Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (vgl. u. a. Urteile vom 20. März 2003 in der Rechtssache C-143/02, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-2877, Randnr. 11, und vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-446/01, Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-6053, Randnr. 15).
  • EuGH, 16.10.2003 - C-423/02

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Hierzu genügt der Hinweis, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde (u. a. Urteile vom 20. März 2003 in der Rechtssache C-143/02, Kommission/Italien, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 11, und vom 12. Juni 2003 in der Rechtssache C-446/01, Kommission/Spanien, Slg. 2003, I-0000, Randnr. 15).
  • EuGH, 18.11.2004 - C-482/03

    Kommission / Irland

    11 Or, selon une jurisprudence constante, l'existence d'un manquement doit être appréciée en fonction de la situation de l'État membre telle qu'elle se présentait au terme du délai fixé dans l'avis motivé (voir, notamment, arrêts du 20 mars 2003, Commission/Italie, C-143/02, Rec.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2004 - C-420/02

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 16.06.2005 - C-349/04

    Kommission / Luxemburg

  • EuGH, 14.04.2005 - C-299/04

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 18.11.2004 - C-116/04

    Kommission / Schweden

  • EuGH, 08.07.2004 - C-292/03

    Kommission / Finnland

  • EuGH, 27.10.2005 - C-165/05

    Kommission / Luxemburg

  • EuGH, 18.11.2004 - C-85/04

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 18.11.2004 - C-87/04

    Kommission / Belgien

  • EuGH, 12.10.2004 - C-431/02

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EuGH, 07.10.2004 - C-483/03

    Kommission / Vereinigtes Königreich

  • EuGH, 18.11.2004 - C-164/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2003 - C-143/02   

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https://dejure.org/2003,20909
Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2003 - C-143/02 (https://dejure.org/2003,20909)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.01.2003 - C-143/02 (https://dejure.org/2003,20909)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. Januar 2003 - C-143/02 (https://dejure.org/2003,20909)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Wild lebende Tiere und Pflanzen

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik

    Umwelt

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