Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2016

Rechtsprechung
   EuGH, 17.03.2016 - C-145/15, C-146/15   

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https://dejure.org/2016,4175
EuGH, 17.03.2016 - C-145/15, C-146/15 (https://dejure.org/2016,4175)
EuGH, Entscheidung vom 17.03.2016 - C-145/15, C-146/15 (https://dejure.org/2016,4175)
EuGH, Entscheidung vom 17. März 2016 - C-145/15, C-146/15 (https://dejure.org/2016,4175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ruijssenaars und Jansen

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 7 - Ausgleichsleistungen für Fluggäste bei Annullierung oder mehr als dreistündiger Verspätung von Flügen - Art. 16 - Nationale Stellen, die für die Durchsetzung der Verordnung zuständig sind - Zuständigkeit - Erlass von ...

  • reise-recht-wiki.de

    Erlass von Durchsetzungsmaßnahmen gegen ein Luftfahrtunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Die nationalen Behörden üben eine allgemeine Aufsicht zur Gewährleistung der Fluggastrechte aus, sind jedoch nicht verpflichtet, aufgrund individueller Beschwerden tätig zu werden

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Ruijssenaars und Jansen

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 7 - Ausgleichsleistungen für Fluggäste bei Annullierung oder mehr als dreistündiger Verspätung von Flügen - Art. 16 - Nationale Stellen, die für die Durchsetzung der Verordnung zuständig sind - Zuständigkeit - Erlass von ...

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Durchsetzung von Fluggastrechten durch nationale Behörden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufsicht zur Gewährleistung der Fluggastrechte

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nationale Stellen nach der Fluggastrechteverordnung nicht zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Ausgleichszahlungen verpflichtet - Wirksamer Rechtsschutz aufgrund Geltendmachung der Ausgleichsansprüche vor nationalen Gerichten

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Dees-Erf

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 7 - Ausgleichsleistungen für Fluggäste bei Annullierung oder mehr als dreistündiger Verspätung von Flügen - Art. 16 - Nationale Stellen, die für die Durchsetzung der Verordnung zuständig sind - Zuständigkeit - Erlass von ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1227
  • EuZW 2016, 383
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 13.10.2011 - C-83/10

    Im Fall der Annullierung eines Flugs können die Fluggäste unter bestimmten

    Auszug aus EuGH, 17.03.2016 - C-145/15
    Des Weiteren stimmt sie überein mit der Rollenverteilung zwischen den Stellen im Sinne von Art. 16 Abs. 1 der Verordnung Nr. 261/2004 und den nationalen Gerichten, wie sie sich aus dem zweiten Satz des 22. Erwägungsgrundes und aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteile McDonagh, C-12/11, EU:C:2013:43, Rn. 51, und Sousa Rodríguez u. a., C-83/10, EU:C:2011:652, Rn. 44).
  • EuGH, 31.01.2013 - C-12/11

    Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggäste, deren Flug aufgrund außergewöhnlicher

    Auszug aus EuGH, 17.03.2016 - C-145/15
    Des Weiteren stimmt sie überein mit der Rollenverteilung zwischen den Stellen im Sinne von Art. 16 Abs. 1 der Verordnung Nr. 261/2004 und den nationalen Gerichten, wie sie sich aus dem zweiten Satz des 22. Erwägungsgrundes und aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteile McDonagh, C-12/11, EU:C:2013:43, Rn. 51, und Sousa Rodríguez u. a., C-83/10, EU:C:2011:652, Rn. 44).
  • EuGH, 29.09.2022 - C-597/20

    Die für die Durchsetzung der Fluggastrechte-Verordnung zuständige nationale

    Nach Ansicht des vorlegenden Gerichts lässt der Tenor des Urteils vom 17. März 2016, Ruijssenaars u. a. (C-145/15 und C-146/15, EU:C:2016:187), nicht erkennen, ob der Gerichtshof von der Auslegung von Art. 16 der Verordnung Nr. 261/2004 abgewichen sei, die der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen in den diesem Urteil zugrunde liegenden Rechtssachen vorgeschlagen habe.

    In Anbetracht des Wortlauts dieser Bestimmungen hat der Gerichtshof entschieden, dass Beschwerden im Sinne von Art. 16 Abs. 2 der Verordnung Nr. 261/2004 eher als Hinweise zu verstehen sind, die zur ordnungsgemäßen Anwendung der Verordnung im Allgemeinen beitragen sollen, ohne dass die Stelle verpflichtet wäre, aufgrund solcher Beschwerden tätig zu werden, um das Recht jedes einzelnen Fluggasts auf Erhalt einer Ausgleichsleistung zu gewährleisten (Urteil vom 17. März 2016, Ruijssenaars u. a., C-145/15 und C-146/15, EU:C:2016:187, Rn. 31).

    Desgleichen hat der Gerichtshof festgestellt, dass der in Art. 16 Abs. 3 der Verordnung Nr. 261/2004 enthaltene Begriff "Sanktionen" in Verbindung mit dem 21. Erwägungsgrund der Verordnung die Maßnahmen bezeichnet, die als Reaktion auf Verstöße ergriffen werden, die die Stelle in Ausübung ihrer allgemeinen Aufsicht nach Art. 16 Abs. 1 der Verordnung aufdeckt, und nicht verwaltungsrechtliche Durchsetzungsmaßnahmen, die in jedem Einzelfall zu ergreifen sind (Urteil vom 17. März 2016, Ruijssenaars u. a., C-145/15 und C-146/15, EU:C:2016:187, Rn. 32).

    Im Übrigen hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass die Mitgliedstaaten u. a. angesichts des Handlungsspielraums, über den sie bei der Zuweisung der Zuständigkeiten, die sie den Stellen im Sinne von Art. 16 Abs. 1 der Verordnung Nr. 261/2004 übertragen möchten, verfügen, die Möglichkeit haben, zum Ausgleich eines unzureichenden Schutzes der Fluggastrechte eine solche Stelle zu ermächtigen, Maßnahmen auf individuelle Beschwerden hin zu ergreifen (Urteil vom 17. März 2016, Ruijssenaars u. a., C-145/15 und C-146/15, EU:C:2016:187, Rn. 36).

    Außerdem lässt sich zwar dadurch, dass Gerichten die Rechtsstreitigkeiten über die nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 261/2004 geschuldete Ausgleichszahlung vorbehalten werden, jeglicher für die Fluggastrechte nachteiliger unterschiedlicher Beurteilung ein und desselben Einzelfalls durch die Stellen im Sinne von Art. 16 Abs. 1 der Verordnung Nr. 261/2004 einerseits und die mit individuellen Klagen befassten nationalen Gerichte andererseits vorbeugen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. März 2016, Ruijssenaars u. a., C-145/15 und C-146/15, EU:C:2016:187, Rn. 34), doch lässt sich dieses Risiko auch durch ein angemessenes Zusammenspiel zwischen Verwaltungsverfahren und Gerichtsverfahren vermeiden.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-570/19

    Irish Ferries

    69 Der Gerichtshof hat zwar im Urteil vom 17. März 2016, Ruijssenaars u. a. (C-145/15 und C-146/15, EU:C:2016:187, Rn. 30), zu den entsprechenden im Luftverkehr geltenden Bestimmungen befunden, dass sich die in Art. 16 Abs. 2 der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehene Zuständigkeit für die Behandlung von Beschwerden aus der Aufgabe der in Art. 16 Abs. 1 dieser Verordnung bezeichneten Stelle ergibt, die allgemeine Aufsicht auszuüben.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2022 - C-597/20

    LOT (Indemnisation imposée par l'autorité administrative)

    a., EU:C:2016:187.
  • VG Köln, 28.11.2022 - 18 K 1593/22
    Ob der nationale Gesetzgeber jedoch dem EBA in § 5a Abs. 2 AEG die Befugnis eingeräumt hat, eine auf eine individuelle Beschwerde eines Eisenbahnfahrgastes ergehende Verpflichtung eines Eisenbahnverkehrsunternehmen auszusprechen, dem Fahrgast Erstattungszahlungen im Sinne des Art. 16 der Fahrgastrechte-Verordnung zu leisten, vgl. insoweit zur systematisch vergleichbaren Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (Fluggastrechte-Verordnung): EuGH, Urteile vom 17. März 2016 - C-145/15 und C-146/15 - ECLI:EU:C:2016:187, juris, und vom 29. September 2022 - C-597/20 - ECLI:EU:C:2022, juris, muss vorliegend nicht abschließend geklärt werden.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2016 - C-145/15, C-146/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,118
Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2016 - C-145/15, C-146/15 (https://dejure.org/2016,118)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14.01.2016 - C-145/15, C-146/15 (https://dejure.org/2016,118)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - C-145/15, C-146/15 (https://dejure.org/2016,118)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Ruijssenaars und Jansen

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste - Annullierung eines Flugs - Art. 16 - Nationale Stellen, die für die Durchsetzung der Verordnung zuständig sind - Subjektive Rechte - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 14.06.2007 - C-333/06

    Kommission / Schweden

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2016 - C-145/15
    Er wurde allenfalls in den Rechtssachen, in denen die Urteile Kommission/Luxemburg (C-264/06, EU:C:2007:240), Kommission/Schweden (C-333/06, EU:C:2007:351) und McDonagh (C-12/11, EU:C:2013:43) ergangen sind, erwähnt, ohne jedoch dass die uns hier vorgelegte Frage erörtert wurde.
  • EuGH, 19.04.2007 - C-264/06

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2016 - C-145/15
    Er wurde allenfalls in den Rechtssachen, in denen die Urteile Kommission/Luxemburg (C-264/06, EU:C:2007:240), Kommission/Schweden (C-333/06, EU:C:2007:351) und McDonagh (C-12/11, EU:C:2013:43) ergangen sind, erwähnt, ohne jedoch dass die uns hier vorgelegte Frage erörtert wurde.
  • EuGH, 31.01.2013 - C-12/11

    Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggäste, deren Flug aufgrund außergewöhnlicher

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2016 - C-145/15
    Er wurde allenfalls in den Rechtssachen, in denen die Urteile Kommission/Luxemburg (C-264/06, EU:C:2007:240), Kommission/Schweden (C-333/06, EU:C:2007:351) und McDonagh (C-12/11, EU:C:2013:43) ergangen sind, erwähnt, ohne jedoch dass die uns hier vorgelegte Frage erörtert wurde.
  • EuGH, 12.06.2014 - C-377/13

    Ascendi - Vorabentscheidungsersuchen - Begriff "Gericht eines Mitgliedstaats" -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2016 - C-145/15
    19 - Es sei daran erinnert, dass "der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung zur Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV handelt, auf eine Reihe von Merkmalen abstellt, wie z. B. gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit ... Zudem können die nationalen Gerichte den Gerichtshof nur anrufen, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und sie im Rahmen eines Verfahrens zu entscheiden haben, das auf eine Entscheidung mit Rechtsprechungscharakter abzielt" (vgl. Urteil Ascendi Beiras Litoral e Alta, Auto Estradas das Beiras Litoral e Alta, C-377/13, EU:C:2014:1754, Rn. 23).
  • EuGH, 29.09.2022 - C-597/20

    Die für die Durchsetzung der Fluggastrechte-Verordnung zuständige nationale

    Unter Berufung auf die Schlussanträge des Generalanwalts in den verbundenen Rechtssachen Ruijssenaars u. a. (C-145/15 und C-146/15, EU:C:2016:12) macht LOT geltend, dass das Verhältnis zwischen einem Luftfahrtunternehmen und einem Fluggast zivilrechtlicher Natur sei.
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