Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011

Rechtsprechung
   EuGH, 13.10.2011 - C-148/10   

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https://dejure.org/2011,1575
EuGH, 13.10.2011 - C-148/10 (https://dejure.org/2011,1575)
EuGH, Entscheidung vom 13.10.2011 - C-148/10 (https://dejure.org/2011,1575)
EuGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - C-148/10 (https://dejure.org/2011,1575)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Postdienste - Externe Verfahren für die Bearbeitung von Nutzerbeschwerden - Richtlinie 97/67/EG - Art. 19 - Geltungsbereich - Ergänzender Charakter der vom nationalen Recht und vom Unionsrecht eröffneten Rechtsbehelfe - Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten - Grenzen - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    DHL International

    Postdienste - Externe Verfahren für die Bearbeitung von Nutzerbeschwerden - Richtlinie 97/67/EG - Art. 19 - Geltungsbereich - Ergänzender Charakter der vom nationalen Recht und vom Unionsrecht eröffneten Rechtsbehelfe - Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten - Grenzen ...

  • EU-Kommission PDF

    Express Line

    Postdienste - Externe Verfahren für die Bearbeitung von Nutzerbeschwerden - Richtlinie 97/67/EG - Art. 19 - Geltungsbereich - Ergänzender Charakter der vom nationalen Recht und vom Unionsrecht eröffneten Rechtsbehelfe - Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten - Grenzen - ...

  • EU-Kommission

    Express Line

    Postdienste - Externe Verfahren für die Bearbeitung von Nutzerbeschwerden - Richtlinie 97/67/EG - Art. 19 - Geltungsbereich - Ergänzender Charakter der vom nationalen Recht und vom Unionsrecht eröffneten Rechtsbehelfe - Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten - Grenzen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Postdienste - Externe Verfahren für die Bearbeitung von Nutzerbeschwerden - Richtlinie 97/67/EG - Art. 19 - Geltungsbereich - Ergänzender Charakter der vom nationalen Recht und vom Unionsrecht eröffneten Rechtsbehelfe - Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten - Grenzen ...

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hof van Beroep te Brussel (Belgien), eingereicht am 29. März 2010 - NV Express Line/Belgisch Instituut voor Postdiensten en Telecommunicatie

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Hof van Beroep te Brussel (Belgien) - Auslegung von Art. 7 der Richtlinie 97/67/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 1997 über gemeinsame Vorschriften für die Entwicklung des Binnenmarktes der Postdienste der Gemeinschaft ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 07.01.2003 - C-306/99

    BIAO

    Auszug aus EuGH, 13.10.2011 - C-148/10
    Insoweit ist zu beachten, dass es im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten nach Art. 267 AEUV allein Sache des mit dem Rechtsstreit befassten nationalen Gerichts ist, in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten der bei ihm anhängigen Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung zum Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof von ihm vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. u. a. Urteile vom 7. Januar 2003, BIAO, C-306/99, Slg. 2003, I-1, Randnr. 88, vom 14. Dezember 2006, Confederación Española de Empresarios de Estaciones de Servicio, C-217/05, Slg. 2006, I-11987, Randnr. 16, und vom 2. April 2009, Pedro IV Servicios, C-260/07, Slg. 2009, I-2437, Randnr. 28).
  • EuGH, 01.10.2009 - C-247/08

    Gaz de France - Berliner Investissement - Freier Kapitalverkehr - Befreiung von

    Auszug aus EuGH, 13.10.2011 - C-148/10
    Die Niederlassungsfreiheit der Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats umfasst nach ständiger Rechtsprechung die Aufnahme und Ausübung selbständiger Erwerbstätigkeiten sowie die Gründung und Leitung von Unternehmen unter den Voraussetzungen, die in den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats der Niederlassung für dessen eigene Angehörigen aufgestellt werden (vgl. Urteil vom 1. Oktober 2009, Gaz de France - Berliner Investissement, C-247/08, Slg. 2009, I-9225, Randnr. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.09.2006 - C-196/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER BEHERRSCHTE AUSLÄNDISCHE GESELLSCHAFTEN

    Auszug aus EuGH, 13.10.2011 - C-148/10
    Für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Union haben, ist mit der Niederlassungsfreiheit nach Art. 54 AEUV das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben (vgl. u. a. Urteile vom 21. September 1999, Saint-Gobain ZN, C-307/97, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 35; vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, C-196/04, Slg. 2006, I-7995, Randnr. 41, und vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, C-524/04, Slg. 2007, I-2107, Randnr. 36).
  • EuGH, 16.07.1992 - C-343/90

    Lourenço Dias / Director da Alfândega do Porto

    Auszug aus EuGH, 13.10.2011 - C-148/10
    Darüber hinaus ist der Gerichtshof nicht zur Entscheidung befugt, wenn das Verfahren vor dem vorlegenden Gericht beendet ist (Urteil vom 16. Juli 1992, Lourenço Dias, C-343/90, Slg. 1992, I-4673, Randnr. 18), und Art. 267 AEUV erlaubt ihm zudem auch im Fall einer Änderung des einschlägigen innerstaatlichen Rechts nicht, zu prüfen, ob in dem beim nationalen Gericht anhängigen Verfahren noch ein gegenwärtiges Interesse an der gestellten Frage besteht (Urteil vom 14. Dezember 1971, Politi, 43/71, Slg. 1971, 1039, Randnr. 3).
  • EuGH, 11.03.2010 - C-384/08

    Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche

    Auszug aus EuGH, 13.10.2011 - C-148/10
    Der Gerichtshof hat wiederholt darauf hingewiesen, dass Art. 49 AEUV jeder nationalen Regelung entgegensteht, die zwar ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit anwendbar ist, die aber geeignet ist, die Ausübung der vom Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit durch die Unionsangehörigen zu behindern oder weniger attraktiv zu machen, und dass solche Behinderungen entstehen können, wenn ein Unternehmen aufgrund nationaler Vorschriften davon abgehalten werden könnte, untergeordnete Einheiten - wie etwa Betriebsstätten - in anderen Mitgliedstaaten zu gründen und seine Tätigkeiten über diese Einheiten auszuüben (Urteil vom 11. März 2010, Attanasio Group, C-384/08, Slg. 2010, I-2055, Randnrn.
  • EuGH, 21.09.1999 - C-307/97

    Saint-Gobain ZN

    Auszug aus EuGH, 13.10.2011 - C-148/10
    Für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Union haben, ist mit der Niederlassungsfreiheit nach Art. 54 AEUV das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben (vgl. u. a. Urteile vom 21. September 1999, Saint-Gobain ZN, C-307/97, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 35; vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, C-196/04, Slg. 2006, I-7995, Randnr. 41, und vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, C-524/04, Slg. 2007, I-2107, Randnr. 36).
  • EuGH, 14.12.2006 - C-217/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE KARTELLVERBOT FINDET AUF EINEN ALLEINVERTRIEBSVERTRAG

    Auszug aus EuGH, 13.10.2011 - C-148/10
    Insoweit ist zu beachten, dass es im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten nach Art. 267 AEUV allein Sache des mit dem Rechtsstreit befassten nationalen Gerichts ist, in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten der bei ihm anhängigen Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung zum Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof von ihm vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. u. a. Urteile vom 7. Januar 2003, BIAO, C-306/99, Slg. 2003, I-1, Randnr. 88, vom 14. Dezember 2006, Confederación Española de Empresarios de Estaciones de Servicio, C-217/05, Slg. 2006, I-11987, Randnr. 16, und vom 2. April 2009, Pedro IV Servicios, C-260/07, Slg. 2009, I-2437, Randnr. 28).
  • EuGH, 15.10.2009 - C-138/08

    Hochtief und Linde-Kca-Dresden - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge -

    Auszug aus EuGH, 13.10.2011 - C-148/10
    Außerdem wäre eine Änderung des Gehalts der Vorabentscheidungsfragen oder eine Beantwortung der von den Klägern der Ausgangsverfahren in ihren Stellungnahmen genannten Zusatzfragen mit der dem Gerichtshof durch Art. 267 AEUV übertragenen Rolle und mit seiner Verpflichtung unvereinbar, sicherzustellen, dass die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit haben, gemäß Art. 23 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union Erklärungen abzugeben, wobei zu berücksichtigen ist, dass den Verfahrensbeteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (vgl. Urteil vom 15. Oktober 2009, Hochtief und Linde-Kca-Dresden, C-138/08, Slg. 2009, I-9889, Randnrn. 21 und 22 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.04.2009 - C-260/07

    EIN TANKSTELLENVERTRAG MIT EINER LAUFZEIT VON MEHR ALS FÜNF JAHREN FÄLLT NICHT

    Auszug aus EuGH, 13.10.2011 - C-148/10
    Insoweit ist zu beachten, dass es im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten nach Art. 267 AEUV allein Sache des mit dem Rechtsstreit befassten nationalen Gerichts ist, in dessen Verantwortungsbereich die zu erlassende gerichtliche Entscheidung fällt, im Hinblick auf die Besonderheiten der bei ihm anhängigen Rechtssache sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung zum Erlass seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof von ihm vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. u. a. Urteile vom 7. Januar 2003, BIAO, C-306/99, Slg. 2003, I-1, Randnr. 88, vom 14. Dezember 2006, Confederación Española de Empresarios de Estaciones de Servicio, C-217/05, Slg. 2006, I-11987, Randnr. 16, und vom 2. April 2009, Pedro IV Servicios, C-260/07, Slg. 2009, I-2437, Randnr. 28).
  • EuGH, 13.03.2007 - C-524/04

    DIE BRITISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER UNTERKAPITALISIERUNG SIND NUR AUF REIN

    Auszug aus EuGH, 13.10.2011 - C-148/10
    Für die nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats gegründeten Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der Europäischen Union haben, ist mit der Niederlassungsfreiheit nach Art. 54 AEUV das Recht verbunden, ihre Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat durch eine Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Agentur auszuüben (vgl. u. a. Urteile vom 21. September 1999, Saint-Gobain ZN, C-307/97, Slg. 1999, I-6161, Randnr. 35; vom 12. September 2006, Cadbury Schweppes und Cadbury Schweppes Overseas, C-196/04, Slg. 2006, I-7995, Randnr. 41, und vom 13. März 2007, Test Claimants in the Thin Cap Group Litigation, C-524/04, Slg. 2007, I-2107, Randnr. 36).
  • EuGH, 14.12.1971 - 43/71

    Politi / Ministero delle finanze

  • BFH, 01.10.2014 - II R 29/13

    EuGH-Vorlage: Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen

    Der EuGH hat wiederholt darauf hingewiesen, dass Art. 49 AEUV (ex-Art. 43 EG) jeder nationalen Regelung entgegensteht, die zwar ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit anwendbar ist, die aber geeignet ist, die Ausübung der vom Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit durch die Unionsangehörigen zu behindern oder weniger attraktiv zu machen, und dass solche Behinderungen entstehen können, wenn ein Unternehmen aufgrund nationaler Vorschriften davon abgehalten werden könnte, untergeordnete Einheiten --wie etwa Betriebsstätten-- in anderen Mitgliedstaaten zu gründen und seine Tätigkeiten über diese Einheiten auszuüben (vgl. Urteil DHL International, vormals Express Line, C-148/10, EU:C:2011:654, Rn. 60, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VG Köln, 04.12.2018 - 25 K 7243/15

    Price Cap 2015

    Die Postrichtlinie bildet lediglich einen Rahmen allgemeiner Grundsätze auf Unionsebene, den die Mitgliedstaaten durch Verfahrensfestlegungen im Einzelnen auszufüllen haben, vgl. EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2011 - C-148/10 - (Express Line), juris.
  • EuGH, 10.05.2012 - C-357/10

    Das Unionsrecht über die Niederlassungsfreiheit und den freien

    43 und 44 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 13. Oktober 2011, DHL International, C-148/10, Slg. 2011, I-9543, Randnr. 60).
  • EuGH, 31.05.2018 - C-259/16

    Confetra u.a.

    Drittens ist der Gerichtshof in den Urteilen vom 13. Oktober 2011, DHL International (C-148/10, EU:C:2011:654, Rn. 30 und 52), vom 16. November 2016, DHL Express (Austria) (C-2/15, EU:C:2016:880, Rn. 31), sowie vom 15. Juni 2017, 11ves Jakelu (C-368/15, EU:C:2017:462, Rn. 29), davon ausgegangen, dass Unternehmen, die Kurierdienste erbringen, in den Anwendungsbereich der Richtlinie 97/67 fallen, und hat bestimmte Vorschriften dieser Richtlinie auf sie angewandt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2019 - C-719/18

    Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlägt dem Gerichtshof vor, die

    22 Vgl. insbesondere Urteile vom 11. März 2010, Attanasio Group (C-384/08, EU:C:2010:133, Rn. 43 und 44), vom 13. Oktober 2011, DHL International (C-148/10, EU:C:2011:654, Rn. 60), und vom 10. Mai 2012, Duomo Gpa u. a. (C-357/10 bis C-359/10, EU:C:2012:283, Rn. 35).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2014 - C-83/13

    Fonnship und Svenska Transportarbetareförbundet - Vorabentscheidungsersuchen -

    15 - Vgl. beispielsweise Urteile Kainuun Liikenne und Pohjolan Liikenne (Rn. 24), Kersbergen-Lap und Dams-Schipper (Rn. 22), vom 14. April 2011, Vlaamse Dierenartsenvereniging und Janssens (C-42/10, C-45/10 und C-57/10, Slg. 2011, I-2975, Rn. 42 bis 45), vom 13. Oktober 2011, DHL International (C-148/10, Slg. 2011, I-9543, Rn. 25, 28 und 30), und Danske Svineproducenter (Rn. 33).
  • EuGH, 10.05.2012 - C-359/10

    Mindestgesellschaftskapital als Vergabevoraussetzung zulässig?

    43 und 44 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 13. Oktober 2011, DHL International, C-148/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 60).
  • EuGH, 10.05.2012 - C-358/10

    Mindestgesellschaftskapital als Vergabevoraussetzung: Zulässig?

    43 und 44 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 13. Oktober 2011, DHL International, C-148/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 60).
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2018 - C-256/17

    Sandd - Vorlage zur Vorabentscheidung - Dienstleistungsfreiheit - Postdienste -

    28 Vgl. den zehnten Erwägungsgrund der Richtlinie 97/67 sowie Urteil vom 13. Oktober 2011, Express Line (C-148/10, EU:C:2011:654, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2016 - C-2/15

    DHL Express (Austria) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier

    30 - Siehe Urteil DHL International (C-148/10, EU:C:2011:654, Rn. 35 und 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011 - C-148/10   

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https://dejure.org/2011,7613
Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011 - C-148/10 (https://dejure.org/2011,7613)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26.05.2011 - C-148/10 (https://dejure.org/2011,7613)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - C-148/10 (https://dejure.org/2011,7613)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    DHL International

    Vorabentscheidungsersuchen - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Teilweise Klagerücknahme durch den Kläger des Ausgangsverfahrens - Erledigung - Postdienste - Anbieter von nicht zum Universaldienst gehörenden Postdiensten - Externe Verfahren für die Bearbeitung von ...

  • EU-Kommission PDF

    Express Line

    Vorabentscheidungsersuchen - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Teilweise Klagerücknahme durch den Kläger des Ausgangsverfahrens - Erledigung - Postdienste - Anbieter von nicht zum Universaldienst gehörenden Postdiensten - Externe Verfahren für die Bearbeitung von ...

  • EU-Kommission

    Express Line

    Vorabentscheidungsersuchen - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Teilweise Klagerücknahme durch den Kläger des Ausgangsverfahrens - Erledigung - Postdienste - Anbieter von nicht zum Universaldienst gehörenden Postdiensten - Externe Verfahren für die Bearbeitung von ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (32)

  • EuGH, 09.12.2010 - C-241/09

    Fluxys - Vorabentscheidungsersuchen - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Teilweise

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011 - C-148/10
    21 ff. und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 9. Dezember 2010, Fluxys (C-241/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 28).

    26 - Urteil Fluxys (Randnrn. 33 f.).

    27 - Dies war in der Rechtssache Fluxys der Fall, in der das vorlegende Gericht darauf hinwies, dass "die Klagerücknahme nach Art. 825 der belgischen Prozessordnung nur gültig sei, wenn sie ... von der Gegenpartei angenommen werde" (Urteil Fluxys, Randnr. 21).

  • EuGH, 15.06.1995 - C-422/93

    Zabala Erasun u.a. / Instituto Nacional de Empleo

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011 - C-148/10
    16 - Urteil vom 15. Juni 1995, Zabala Erasun u. a. (C-422/93 bis C-424/93, Slg. 1995, I-1567, Randnr. 28).

    22 - Urteile Zabala Erasun u. a. (Randnrn. 15 f.) und Fluxys (Randnrn. 29 und 31).

    24 - Urteil Zabala Erasun u. a. (Randnrn. 26 f.).

  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2011 - C-148/10
    42 - Zum Zusammenspiel zwischen den auf diese beiden Verkehrsfreiheiten anwendbaren Bestimmungen vgl. entsprechend Urteile vom 8. September 2010, Winner Wetten (C-409/06, Slg. 2010, I-0000, Randnrn.

    44 - Vgl. Urteile Winner Wetten (Randnrn. 51 f.) und Stoß u. a. (Randnrn. 64 f.).

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