Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000

Rechtsprechung
   EuGH, 19.10.2000 - C-15/99   

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https://dejure.org/2000,1780
EuGH, 19.10.2000 - C-15/99 (https://dejure.org/2000,1780)
EuGH, Entscheidung vom 19.10.2000 - C-15/99 (https://dejure.org/2000,1780)
EuGH, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - C-15/99 (https://dejure.org/2000,1780)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Gemeinsamer Zolltarif - Zollwert - Kosten für die Analyse von Waren - Nacherhebung von Eingangsabgaben - Erlass von Eingangsabgaben

  • Europäischer Gerichtshof

    Sommer

  • EU-Kommission PDF

    Sommer

    Verordnung Nr. 1224/80 des Rates, Artikel 3 Absätze 1 und 3 Buchstabe a
    1 Gemeinsamer Zolltarif - Zollwert - Transaktionswert - Ermittlung - Analysekosten - Einbeziehung - Kriterien

  • EU-Kommission

    Sommer

  • Wolters Kluwer

    Nacherhebung von noch nicht vom Abgabenschuldner angeforderten Eingangs- oder Ausfuhrabgaben für Waren, die zu einem Zollverfahren angemeldet worden sind; Verpflichtung des Verkäufers, Honig zu liefern, dessen Qualität im Kaufvertrag unter Bezugnahme auf eine ausweisende ...

  • Wolters Kluwer

    Zur Frage der Nacherhebung von Eingangs- und Ausfuhrangaben für Waren durch die Zollbehörde eines Mitgliedstaates; Begriff des Transaktionswerts im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1224/80

  • Judicialis

    Verordnung 1224/80/EWG Art. 3 Abs. 1; ; Verordnung 1697/79/EWG Art. 5 Abs. 2; ; Verordnung 1430/79/EWG Art. 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Gemeinsamer Zolltarif - Zollwert - Transaktionswert - Ermittlung - Analysekosten - Einbeziehung - Kriterien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Bremen - Auslegung von Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1224/80 des Rates über den Zollwert der Waren in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 3193/80 - Kosten für Untersuchungen, die nach der Einfuhr im Hinblick ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 26.11.1998 - C-370/96

    Covita

    Auszug aus EuGH, 19.10.2000 - C-15/99
    Hierzu ist festzustellen, dass Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1697/79 den nationalen Behörden das Absehen von einer Nacherhebung nur erlaubt, wenn drei Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind (vgl. insbesondere Urteil vom 26. November 1998 in der Rechtssache C-370/96, Covita, Slg. 1998, I-7711, Randnr. 24).

    Voraussetzung ist zunächst, dass die Abgaben wegen eines Irrtums der zuständigen Behörden nicht erhoben wurden (vgl. insbesondere Urteil Covita, Randnr. 25).

    Voraussetzung ist weiter, dass der Irrtum der zuständigen Behörden von einem gutgläubigen Abgabenschuldner trotz seiner Berufserfahrung und der erforderlichen Sorgfalt nicht erkannt werden konnte (vgl. insbesondere Urteil Covita, Randnr. 26).

    Voraussetzung ist schließlich, dass alle geltenden Bestimmungen betreffend die Zollerklärung beachtet wurden (vgl. insbesondere Urteil Covita, Randnr. 28).

  • EuGH, 01.04.1993 - C-250/91

    Hewlett Packard / Directeur général des douanes

    Auszug aus EuGH, 19.10.2000 - C-15/99
    Sofern die von dieser Vorschrift aufgestellten Voraussetzungen vorliegen, hat der Abgabenschuldner einen Anspruch darauf, dass von einer Nacherhebung abgesehen wird (vgl. insbesondere Urteil vom 1. April 1993 in der Rechtssache C-250/91, Hewlett Packard France, Slg. 1993, I-1819, Randnr. 12).

    Es ist Sache des nationalen Gerichts, anhand dieser Kriterien zu beurteilen, ob der Irrtum erkennbar war oder nicht (vgl. insbesondere Urteil Hewlett Packard France, Randnr. 22).

  • EuGH, 04.02.1986 - 65/85

    Hauptzollamt Hamburg-Ericus / Van Houten

    Auszug aus EuGH, 19.10.2000 - C-15/99
    Diese Wertermittlung geht also von den Bedingungen aus, zu denen das einzelne Kaufgeschäft durchgeführt worden ist (Urteil vom 4. Februar 1986 in der Rechtssache 65/85, Van Houten, Slg. 1986, 447, Randnr. 13).
  • EuGH, 24.09.1998 - C-413/96

    Sportgoods

    Auszug aus EuGH, 19.10.2000 - C-15/99
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass, wenn die Kommission nach Befassung des Ausschusses für den Zollkodex in einer an einen Mitgliedstaat gerichteten Entscheidung festgestellt hat, dass der Erlass von Eingangsabgabennach der Verordnung Nr. 1430/79 in einem bestimmten Fall nicht gerechtfertigt war, ohne rechtliche oder tatsächliche Ausführungen zu der Frage zu machen, ob für die Nacherhebung der betreffenden Eingangsabgaben eine Rechtsgrundlage in der streitigen Verordnung besteht, ein nationales Gericht, gegebenenfalls unter Einhaltung des Verfahrens des Artikels 177 des Vertrages, über diese Frage entscheiden kann (Urteil vom 24. September 1998 in der Rechtssache C-413/96, Sportgoods, Slg. 1998, I-5285, Randnr. 43).
  • EuGH, 04.06.1992 - C-21/91

    Wünsche / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus EuGH, 19.10.2000 - C-15/99
    Daher sei die Rechtsprechung des Gerichtshofes heranzuziehen, der zufolge das Entgelt für Leistungen, die dem Käufer beim Kauf eingeführter Waren erbracht würden, vorbehaltlich der nach Artikel 8 der Verordnung Nr. 1224/80 vorzunehmenden Berichtigungen nicht Teil des Zollwerts der Waren sei (Urteil vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-21/91, Wünsche, Slg. 1992, I-3647, Randnr. 16).
  • EuGH, 06.06.1990 - C-11/89

    Unifert / Hauptzollamt Münster

    Auszug aus EuGH, 19.10.2000 - C-15/99
    Diese Auslegung entspricht dem Ziel der gemeinschaftlichen Zollwertregelung, mit der, wie sich aus der sechsten Begründungserwägung der Verordnung Nr. 1224/80 ergibt, ein gerechtes, einheitliches und neutrales System errichtet werden soll, das die Anwendung von willkürlichen oder fiktiven Zollwerten ausschließt (Urteil vom 6. Juni 1990 in der Rechtssache C-11/89, Unifert, Slg. 1990, I-2275, Randnr. 35).
  • BFH, 23.03.2021 - VII R 24/19

    Zollwertrechtliche Behandlung von Kosten für Schadstoff- und Qualitätsprüfungen

    Aus dem Urteil Sommer des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 19.10.2000 - C-15/99 (EU:C:2000:574, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2001, 13) gehe hervor, dass Analysekosten dem Transaktionswert nur dann hinzugerechnet werden könnten, wenn Analysewerte als Bedingung für die Durchführung des Kaufgeschäfts einzustufen seien und die Analysedurchführung in den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang des Verkäufers fiele.

    Wie der EuGH mit Urteil Sommer (EU:C:2000:574, Rz 24 und 27, ZfZ 2001, 13) entschieden hat, sind die Kosten der Analysen zum Nachweis der Konformität der eingeführten Waren mit den nationalen Rechtsvorschriften des Einfuhrmitgliedstaats, die der Importeur dem Käufer zusätzlich zum Preis der Waren in Rechnung stellt, als Bestandteil des "Transaktionswerts" i.S. von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1224/80 des Rates vom 28.05.1980 über den Zollwert der Waren --VO 1224/80-- (ABlEG Nr. L 134, 1) anzusehen.

    In diesem Zusammenhang war für den EuGH maßgeblich, dass die nach der Einfuhr zum Qualitätsnachweis durchgeführten Analysen eine zur vertragsgemäßen Lieferung der Ware erforderliche Maßnahme dargestellt hatten und sich der wirtschaftliche Wert der Ware durch die Bescheinigung ihrer Qualität erhöht hatte (EuGH-Urteil Sommer, EU:C:2000:574, Rz 23 und 26, ZfZ 2001, 13).

    Die EuGH-Entscheidung Sommer (EU:C:2000:574, ZfZ 2001, 13) ist bereits zur geänderten Fassung des Art. 3 Abs. 3 VO 1224/80 ergangen und somit auch auf die wortgleiche Vorschrift des Art. 29 Abs. 3 ZK übertragbar.

    Auch in inhaltlicher Hinsicht kann im Streitfall auf die EuGH-Entscheidung Sommer (EU:C:2000:574, ZfZ 2001, 13) zurückgegriffen werden.

    Da sich die Verkäuferin im damals zu entscheidenden Fall in den Verträgen verpflichtet hatte, der Klägerin Honig zu liefern, der den Qualitätsanforderungen nach den deutschen Vorschriften genügte, stellten die nach der Einfuhr zum Qualitätsnachweis durchgeführten Analysen nach Auffassung des EuGH eine zur vertragsgemäßen Lieferung der Ware erforderliche Maßnahme dar (EuGH-Urteil Sommer, EU:C:2000:574, Rz 22 f., ZfZ 2001, 13), so dass es sich bei diesen Kosten um einen Bestandteil der Zahlungen handelte, die als Bedingung für das Kaufgeschäft zu entrichten waren.

    Zudem erhöht sich infolge der Bescheinigung der Schadstofffreiheit und der qualitativen Anforderungen an die Ware deren wirtschaftlicher Wert (vgl. dazu EuGH-Urteil Sommer, EU:C:2000:574, Rz 26, ZfZ 2001, 13).

    Im Streitfall ergibt sich der Zollwert unter Anwendung der Schlussmethode nach Art. 74 Abs. 3 UZK i.V.m. Art. 144 UZK-IA und unter Berücksichtigung des EuGH-Urteils Sommer (EU:C:2000:574, ZfZ 2001, 13), dessen Grundsätze aufgrund der weitgehenden Übereinstimmung der Zollwertbestimmungen des ZK mit denen des neuen UZK weiterhin Geltung beanspruchen können.

  • EuGH, 11.10.2001 - C-30/00

    William Hinton & Sons

    Sofern die von dieser Vorschrift aufgestellten Voraussetzungen vorliegen, hat der Abgabenschuldner einen Anspruch darauf, dass von einer Nacherhebung abgesehen wird (vgl. insbesondere Urteil vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-15/99, Sommer, Slg. 2000, I-8989, Randnr. 35).

    Voraussetzung ist zunächst, dass die Abgaben wegen eines Irrtums der zuständigen Behörden nicht erhoben worden sind (vgl. insbesondere Urteil Sommer, Randnr. 36).

    Voraussetzung ist schließlich, dass der Abgabenschuldner alle geltenden Bestimmungen betreffend die Zollerklärung beachtet hat (vgl. insbesondere Urteil Sommer, Randnr. 39).

  • EuGH, 14.11.2002 - C-251/00

    Ilumitrónica

    Sind diese drei Voraussetzungen erfüllt, hat der Abgabenschuldner einen Anspruch darauf, dass von einer Nacherhebung abgesehen wird (u. a. Urteile vom 1. April 1993 in der Rechtssache C-250/91, Hewlett Packard France, Slg. 1993, I-1819, Randnr. 12, vom 14. Mai 1996 in den Rechtssachen C-153/94 und C-204/94, Faroe Seafood u. a., Slg. 1996, I-2465, Randnr. 84, und vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-15/99, Sommer, Slg. 2000, I-8989, Randnr. 35).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Erkennbarkeit des Irrtums unter Berücksichtigung seiner Art, der Berufserfahrung der betroffenen Wirtschaftsteilnehmer und der von ihnen aufgewandten Sorgfalt zu beurteilen (insbesondere Urteile Hewlett Packard France, Randnr. 22, Faroe Seafood u. a., Randnr. 99, und Sommer, Randnr. 37).

  • EuGH, 12.12.2013 - C-116/12

    Christodoulou u.a. - Zollwert - In ein Drittland ausgeführte Waren -

    Was den verfolgten Zweck angeht, soll nach ständiger Rechtsprechung mit der Zollwertregelung der Union ein gerechtes, einheitliches und neutrales System errichtet werden, das die Anwendung von willkürlichen oder fiktiven Zollwerten ausschließt (Urteile vom 6. Juni 1990, Unifert, C-11/89, Slg. 1990, I-2275, Randnr. 35, vom 19. Oktober 2000, Sommer, C-15/99, Slg. 2000, I-8989, Randnr. 25, und vom 16. November 2006, Compaq Computer International Corporation, C-306/04, Slg. 2006, I-10991, Randnr. 30).

    Hierzu hat der Gerichtshof klargestellt, dass der für die Waren tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, auch wenn er grundsätzlich die Grundlage der Zollwertermittlung bildet (vgl. in diesem Sinne Urteil Sommer, Randnr. 22), ein Faktor ist, der gegebenenfalls Berichtigungen unterliegt, wenn dies erforderlich ist, um die Ermittlung eines willkürlichen oder fiktiven Zollwerts zu verhindern (Urteil vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland, C-256/07, Slg. 2009, I-1951, Randnr. 24).

  • FG Düsseldorf, 05.11.2018 - 4 K 3225/17

    Zollwert: Erhöhung um Zahlungen für Qualitätsprüfungen der eingeführten Waren -

    Zahlungen, die als Bedingung für das Kaufgeschäft über die eingeführten Waren vom Käufer entrichtet werden, können auch die diesem entstandenen Kosten für die Durchführung von Qualitätsuntersuchungen sein (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteil vom 19. Oktober 2009 Rs. C-15/99, Slg. 2000, I-8989 Randnr. 23 f.).

    Denn eine Ware, deren Qualität von dem Verkäufer bestätigt worden ist, hat einen höheren wirtschaftlichen Wert als eine Ware ohne eine solche Bestätigung (EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2009 Rs. C-15/99, Slg. 2000, I-8989 Randnr. 26).

    Unbeschadet dessen könnte eine Anwendung des Art. 30 Abs. 2 Buchstabe c ZK und des Art. 74 Abs. 2 Buchstabe c UZK nichts daran ändern, dass die von der Klägerin an die LTD gezahlten Beträge bei der Ermittlung des Zollwerts zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Oktober 2009 Rs. C-15/99, Slg. 2000, I-8989 Randnr. 23 f; Vonderbank in Müller-Eiselt/Vonderbank, EU-Zollrecht Zollwert, Fach 4230 Randnr. 166).

  • BFH, 07.06.2011 - VII R 36/10

    Nacherhebung von Einfuhrabgaben wegen Änderung einer langjährigen, den

    Dementsprechend hat der EuGH mit Urteil vom 19. Oktober 2000 C-15/99 --Sommer-- (Slg. 2000, I-8989, ZfZ 2001, 13) einen Irrtum i.S. des Art. 220 Abs. 2 Buchst. b ZK auch in einem Fall angenommen, in dem anlässlich einer früheren Außenprüfung die Nichteinbeziehung bestimmter Kosten in den Zollwert von der Zollbehörde nicht beanstandet worden war und diese Kosten dementsprechend bei späteren, gleichartige Kaufgeschäfte betreffenden Einfuhren mit der Zollwertanmeldung des Einführers nicht angegeben wurden (vgl. zum Sachverhalt den vorangegangenen Vorlagebeschluss des FG Bremen vom 4. August 1998  296052K 2, ZfZ 1999, 93).
  • EuGH, 19.03.2009 - C-256/07

    Mitsui & Co. Deutschland - Zollkodex der Gemeinschaften - Erstattung von Abgaben

    Zur Beantwortung dieser Fragen ist zuerst daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs mit der gemeinschaftlichen Zollwertregelung ein gerechtes, einheitliches und neutrales System errichtet werden soll, das die Anwendung von willkürlichen oder fiktiven Zollwerten ausschließt (Urteile vom 6. Juni 1990, Unifert, C-11/89, Slg. 1990, I-2275, Randnr. 35, und vom 19. Oktober 2000, Sommer, C-15/99, Slg. 2000, I-8989, Randnr. 25).
  • EuGH, 16.11.2006 - C-306/04

    Compaq Computer International Corporation - Zollwert - Laptops, die mit

    30 Was die Bestimmung des Zollwerts im Ausgangsverfahren angeht, soll nach ständiger Rechtsprechung zur gemeinschaftlichen Zollwertregelung ein gerechtes, einheitliches und neutrales System errichtet werden, das die Anwendung von willkürlichen oder fiktiven Zollwerten ausschließt (Urteile vom 6. Juni 1990 in der Rechtssache C-11/89, Unifert, Slg. 1990, I-2275, Randnr. 35, und vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-15/99, Sommer, Slg. 2000, I-8989, Randnr. 25).
  • EuG, 10.05.2001 - T-186/97

    Kaufring / Kommission

    Angesichts des Beurteilungsspielraums, über den die Kommission bei der Anwendung der auf Billigkeitserwägungen beruhenden Generalklausel des Artikels 13 der Verordnung Nr. 1430/79 verfügt, ist die Wahrung des Rechts auf Anhörung in den Verfahren des Erlasses oder Erstattung von Eingangsabgaben von besonderer Bedeutung (Urteile des Gerichts France-aviation/Kommission, zitiert in Randnr. 139 oben, Randnr. 34, Eyckeler & Malt/Kommission, zitiert in Randnr. 87 oben, Randnr. 77, vom 17. September 1998 in der Rechtssache T-50/96, Primex Produkte Import-Export u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3773, Randnr. 60, und vom 18. Januar 2000 in der Rechtssache T-290/97, Mehibas Dordtselaan/Kommission, Slg. 2000, II-15, Randnr. 46; in gleichem Sinne auch Schlussanträge von Generalanwalt Mischo vom 14. März 2000 in der Rechtssache C-15/99, Hans Sommer, Urteil vom 19. Oktober 2000, Slg. 2000, I-8989, Randnrn.
  • EuGH, 09.03.2006 - C-293/04

    Beemsterboer - Nacherhebung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben - Artikel 220

    92 und 97, vom 19. Oktober 2000 in der Rechtssache C-15/99, Sommer, Slg. 2000, I-8989, Randnrn.
  • EuGH, 28.02.2008 - C-263/06

    Carboni e derivati - Gemeinsame Handelspolitik - Schutz gegen Dumpingpraktiken -

  • BFH, 07.06.2011 - VII R 37/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 7. 6. 2011 VII R 36/10 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-204/07

    C.A.S. / Kommission - Rechtsmittel - Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und

  • EuGH, 22.06.2006 - C-419/04

    Conseil général de la Vienne - Nacherhebung von Eingangsabgaben - Erlass von

  • EuG, 17.09.2003 - T-309/01

    Biegi Nahrungsmittel / Kommission

  • BFH, 07.06.2011 - VII R 38/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 7. 6. 2011 VII R 36/10 -

  • BFH, 07.06.2011 - VII R 39/10

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 7. 6. 2011 VII R 36/10 -

  • EuGH, 23.02.2006 - C-491/04

    Dollond & Aitchison - Zollkodex der Gemeinschaften - Zollwert - Einfuhrzölle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-38/07

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading / Kommission - Rechtsmittel -

  • FG Düsseldorf, 08.01.2014 - 4 K 188/13

    Zollwertrechtliche Behandlung von Kosten für Warenuntersuchungen - Nachweis der

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-375/07

    Heuschen & Schrouff Oriëntal Foods Trading - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 -

  • FG Hessen, 16.07.2001 - 7 K 3138/96

    Zolltarif; Lasergraphics Film Recorder; Foto; Bild; Datenverarbeitung;

  • FG Düsseldorf, 18.07.2001 - 4 K 6669/00

    Gezahlte Einkaufsprovision bei Einfuhr von Bekleidung; Beistellungen bei der

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2006 - C-306/04

    Compaq Computer International Corporation - Zollwert - Tragbare Computer mit

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2007 - C-173/06

    Agrover - Zollkodex der Gemeinschaften - Aktiver Veredelungsverkehr -

  • FG Düsseldorf, 23.03.2022 - 4 K 1371/20

    Festsetzung der Einfuhrabgaben bzgl. der zollrechtlichen Tarifierung von Fischöl

  • FG Düsseldorf, 02.11.2011 - 4 K 1028/11

    Anwendung eines Zollsatzes von 10 % bei der Einfuhr von neuen Kraftfahrzeugen der

  • FG Düsseldorf, 04.10.2006 - 4 K 783/05

    Rechtmäßigkeit eines Einfuhrabgabenbescheides nach Import von Textilwaren aus

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-15/99   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Sommer

  • EU-Kommission PDF

    Hans Sommer GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Bremen.

    Gemeinsamer Zolltarif - Zollwert - Kosten für die Analyse von Waren - Nacherhebung von Eingangsabgaben - Erlass von Eingangsabgaben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 04.06.1992 - C-21/91

    Wünsche / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-15/99
    38. Wie wir gesehen haben, stützt sich die Klägerin auch auf das Urteil Wünsche, dem zu entnehmen ist, daß aufgrund des Artikels 3 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1224/80 "das Entgelt für Leistungen, die dem Käufer beim Kauf eingeführter Waren erbracht werden, nicht Teil des Zollwerts der Waren ist"(11).

    L 253, S. 1.8: - Urteil vom 4. Juni 1992 in der Rechtssache C-21/91 (Wünsche, Slg. 1992, I-3647).

    11: - Urteil Wünsche, zitiert in Fußnote 7, Randnr. 16.12: - Vgl. z. B. das vorerwähnte Urteil van Houten, zitiert in Fußnote 9, Randnrn.

  • EuGH, 10.12.1985 - 290/84

    Hauptzollamt Schweinfurt / Mainfrucht Obstverwertung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-15/99
    9: - Urteil vom 10. Dezember 1985 in der Rechtssache 290/84 (Mainfrucht Obstverwertung, Slg. 1985, 3909).

    14: - Vgl. Urteil Mainfrucht Obstverwertung.

  • EuG, 09.11.1995 - T-346/94

    France-aviation gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Erstattung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-15/99
    23: - Urteil vom 9. November 1995 in der Rechtssache T-346/94 (Slg. 1995, II-2841, Randnrn. 32 bis 34).
  • EuGH, 04.02.1986 - 65/85

    Hauptzollamt Hamburg-Ericus / Van Houten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-15/99
    10: - Urteil vom 4. Februar 1986 in der Rechtssache 65/85 (Van Houten, Slg. 1986, 447).
  • EuGH, 12.03.1987 - 244/85

    Cerealmangimi und Italgrani / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-15/99
    L 161, S. 1.31: - Verordnungen (EWG) Nrn. 2380/89 der Kommission vom 2. August 1989 (ABl. L 225, S. 30) und 2164/91 der Kommission vom 23. Juli 1991 (Abl. L 201, S. 16) zur Durchführung des Artikels 5 Absatz 2 der Verordnung Nr. 1697/79.32: - Vgl. Urteil Hewlett Packard France, zitiert in Fußnote 28.33: - Vgl. z. B. Urteil vom 12. März 1987 in den verbundenen Rechtssachen 244/85 und 245/85 (Cerealmangimi und Italgrani/Kommission, Slg. 1987, 1303, Randnr. 10).
  • EuGH, 21.11.1991 - C-269/90

    Technische Universität München / Hauptzollamt München-Mitte

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-15/99
    Der die Erstattung oder den Erlaß beantragende Beteiligte nimmt innerhalb eines Monats, gerechnet vom Datum dieses Schreibens, schriftlich Stellung ..." 22: - Urteil vom 21. November 1991 in der Rechtssache C-269/90 (Slg. 1991, I-5469).
  • EuGH, 15.12.1983 - 283/82

    Schoellershammer / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-15/99
    24: - Vgl. z. B. Urteil vom 15. Dezember 1983 in der Rechtssache 283/82 (Schoellershammer/Kommission, Slg. 1983, 4219, Randnr. 7).
  • EuGH, 26.11.1998 - C-370/96

    Covita

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-15/99
    27: - Urteil vom 26. November 1998 in der Rechtssache C-370/96 (Covita, Slg. 1998, I-7711, Randnrn.
  • EuGH, 01.04.1993 - C-250/91

    Hewlett Packard / Directeur général des douanes

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-15/99
    28: - Vgl. z. B. Urteil Foto-Frost, zitiert in Fußnote 16, Randnr. 22.29: - Vgl. statt aller Urteil vom 1. April 1993 in der Rechtssache C-250/91 (Hewlett Packard France, Slg. 1993, I-1819, Randnr. 22).
  • EuGH, 26.06.1990 - C-64/89

    Hauptzollamt Giessen / Deutsche Fernsprecher

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-15/99
    25: - Vgl. z. B. Urteil CT Control (Rotterdam) und JCT Benelux/Kommission, zitiert in Fußnote 19, Randnr. 31.26: - Urteil vom 26. Juni 1990 in der Rechtssache C-64/89 (Deutsche Fernsprecher, Slg. 1990, I-2535, Randnr. 24).
  • EuGH, 14.09.1999 - C-310/97

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a.

  • EuGH, 12.12.1996 - C-241/95

    The Queen / Intervention Board for Agricultural Produce, ex parte Accrington Beef

  • EuGH, 18.01.1996 - C-446/93

    SEIM / Subdirector-Geral das Alfândegas

  • EuGH, 22.10.1987 - 314/85

    Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost

  • EuGH, 28.03.1990 - 219/88

    Malt / Hauptzollamt Düsseldorf

  • EuGH, 15.05.1986 - 160/84

    Oryzomyli Kavallas / Kommission

  • EuGH, 13.11.1984 - 98/83

    Van Gend & Loos / Kommission

  • EuGH, 11.11.1997 - C-408/95

    Eurotunnel u.a.

  • EuGH, 06.07.1993 - C-121/91

    CT Control (Rotterdam) und JCT Benelux / Kommission

  • EuGH, 06.06.1990 - C-11/89

    Unifert / Hauptzollamt Münster

  • EuGH, 29.06.1994 - C-135/92

    Fiskano / Kommission

  • EuG, 10.05.2001 - T-186/97

    Kaufring / Kommission

    Angesichts des Beurteilungsspielraums, über den die Kommission bei der Anwendung der auf Billigkeitserwägungen beruhenden Generalklausel des Artikels 13 der Verordnung Nr. 1430/79 verfügt, ist die Wahrung des Rechts auf Anhörung in den Verfahren des Erlasses oder Erstattung von Eingangsabgaben von besonderer Bedeutung (Urteile des Gerichts France-aviation/Kommission, zitiert in Randnr. 139 oben, Randnr. 34, Eyckeler & Malt/Kommission, zitiert in Randnr. 87 oben, Randnr. 77, vom 17. September 1998 in der Rechtssache T-50/96, Primex Produkte Import-Export u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3773, Randnr. 60, und vom 18. Januar 2000 in der Rechtssache T-290/97, Mehibas Dordtselaan/Kommission, Slg. 2000, II-15, Randnr. 46; in gleichem Sinne auch Schlussanträge von Generalanwalt Mischo vom 14. März 2000 in der Rechtssache C-15/99, Hans Sommer, Urteil vom 19. Oktober 2000, Slg. 2000, I-8989, Randnrn.
  • EuG, 10.05.2001 - T-187/97

    Nichtigkeitsklage - Einfuhr von Fernsehgeräten aus der Türkei -

    Angesichts des Beurteilungsspielraums, über den die Kommission bei der Anwendung der auf Billigkeitserwägungen beruhenden Generalklausel des Artikels 13 der Verordnung Nr. 1430/79 verfügt, ist die Wahrung des Rechts auf Anhörung in den Verfahren des Erlasses oder Erstattung von Eingangsabgaben von besonderer Bedeutung (Urteile des Gerichts France-aviation/Kommission, zitiert in Randnr. 139 oben, Randnr. 34, Eyckeler & Malt/Kommission, zitiert in Randnr. 87 oben, Randnr. 77, vom 17. September 1998 in der Rechtssache T-50/96, Primex Produkte Import-Export u. a./Kommission, Slg. 1998, II-3773, Randnr. 60, und vom 18. Januar 2000 in der Rechtssache T-290/97, Mehibas Dordtselaan/Kommission, Slg. 2000, II-15, Randnr. 46; in gleichem Sinne auch Schlussanträge von Generalanwalt Mischo vom 14. März 2000 in der Rechtssache C-15/99, Hans Sommer, Urteil vom 19. Oktober 2000, Slg. 2000, I-8989, Randnrn.
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