Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 13.10.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 21.01.1999 - C-150/97   

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https://dejure.org/1999,2381
EuGH, 21.01.1999 - C-150/97 (https://dejure.org/1999,2381)
EuGH, Entscheidung vom 21.01.1999 - C-150/97 (https://dejure.org/1999,2381)
EuGH, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - C-150/97 (https://dejure.org/1999,2381)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 85/337/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Portugal

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Portugal

    Richtlinie 85/337 des Rates, Artikel 12 Absatz 1
    1 Umwelt - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Richtlinie 85/337 - Verspätete nationale Durchführungsmaßnahmen, nach denen die vor ihrem Inkrafttreten, aber nach Ablauf der Umsetzungsfrist eingeleiteten Genehmigungsverfahren von der ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Portugal

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch feherhafte Umsetzung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten; Nichteinhaltung einer Umsetzungsfrist; Fehlende Gewährleistung der vollständige ...

  • Judicialis

    Richtlinie 85/337/EWG; ; EG-Vertrag Art. 189 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 85/337/EWG; EG-Vertrag Art. 189 Abs. 3
    1 Umwelt - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Projekten - Richtlinie 85/337 - Verspätete nationale Durchführungsmaßnahmen, nach denen die vor ihrem Inkrafttreten, aber nach Ablauf der Umsetzungsfrist eingeleiteten Genehmigungsverfahren von der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht ordnungsgemäße und vollständige Umsetzung der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten in innerstaatliches Recht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • RG, 13.02.1890 - 186/90

    Zur Auslegung des Begriffes "drohende Zwangsvollstreckung" im Sinne von §. 288

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-150/97
    Die portugiesische Regierung übermittelte der Kommission Bestimmungen, die ihrer Meinung nach die Umsetzung der Richtlinie sicherstellten, nämlich das Gesetz Nr. 11/87 vom 7. April 1987 (Rahmengesetz über die Umwelt), das Decreto-Lei Nr. 186/90 vom 6. Juni 1990, das Decreto regulamentar Nr. 38/90 vom 27. November 1990 und das Decreto regulamentar Nr. 14/91/M vom 16. August 1991 mit den notwendigen Anpassungen für die Durchführung des Decreto-Lei Nr. 186/90 und des Decreto regulamentar Nr. 38/90 in der Region Madeira.

    Die Portugiesische Republik übermittelte dem Gerichtshof am 23. Oktober 1997 das Decreto-Lei Nr. 278/97 zur Änderung des Decreto-Lei Nr. 186/90 vom 6. Juni 1990 ( Diário da República Nr. 233/97, I Serie A, vom 8. Oktober 1997) sowie das Decreto regulamentar Nr. 42/97 zur Änderung des Decreto regulamentar Nr. 38/90 vom 27. November 1990 ( Diário da República Nr. 235/97, I Serie B, vom 10. Oktober 1997).

    Mit dieser Rüge wirft die Kommission der Portugiesischen Republik vor, daß Artikel 11 Absatz 2 des Decreto-Lei Nr. 186/90 nicht auf Projekte anwendbar sei, für die das Genehmigungsverfahren zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens, d. h. am 7. Juni 1990, bereits eingeleitet gewesen sei, während die Bestimmungen der Richtlinie nach Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 12 Absatz 1 ab 3. Juli 1988 immer dann angewandt werden müßten, wenn es erforderlich sei, über einen Antrag auf Genehmigung zu entscheiden.

    Auch seien die in Artikel 11 des Decreto-Lei Nr. 186/90 genannten Projekte, d. h. diejenigen, für die die Anträge auf Genehmigung nach dem 3. Juni 1988, aber vor Inkrafttreten der nationalen Regelung gestellt worden seien, wenig zahlreich gewesen und alle Gegenstand eines Berichtes über ihre Auswirkungen auf die Umwelt gewesen.

  • RG, 01.12.1897 - I 278/97

    Kommissionsgeschäft

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-150/97
    Die Portugiesische Republik übermittelte dem Gerichtshof am 23. Oktober 1997 das Decreto-Lei Nr. 278/97 zur Änderung des Decreto-Lei Nr. 186/90 vom 6. Juni 1990 ( Diário da República Nr. 233/97, I Serie A, vom 8. Oktober 1997) sowie das Decreto regulamentar Nr. 42/97 zur Änderung des Decreto regulamentar Nr. 38/90 vom 27. November 1990 ( Diário da República Nr. 235/97, I Serie B, vom 10. Oktober 1997).

    Die Kommission hat in ihrem Schriftsatz über die Klagerücknahme ausgeführt, daß sich an dieser Lage durch das Decreto-Lei Nr. 278/97 nichts geändert habe.

    Zu dem Decreto-Lei Nr. 278/97 trägt die Portugiesische Republik vor, sie sei darauf bedacht gewesen, nur diejenigen Bestimmungen von der rückwirkenden Anwendung auszunehmen, die zu einer schweren Beeinträchtigung der Rechte und berechtigten Erwartungen der Bürger, die den sich aus der fraglichen Regelung ergebenden Verpflichtungen unterlägen, führen würden.

  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-150/97
    Der Gerichtshof hat bereits im Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-396/92 (Bund Naturschutz in Bayern u. a., Slg. 1994, I-3717) entschieden, daß Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie es nicht gestattet, daß ein Mitgliedstaat, der diese Richtlinie nach dem 3. Juli 1988, dem Tag des Ablaufs der Umsetzungsfrist, in seine nationale Rechtsordnung umgesetzt hat, Projekte, für die das Genehmigungsverfahren vor Inkrafttreten des nationalen Gesetzes zur Umsetzung dieser Richtlinie, aber nach dem 3. Juli 1988 eingeleitet wurde, durch eine Übergangsvorschrift von der in der Richtlinie vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung ausnimmt (in diesem Sinne auch Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 28, vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-81/96, Gedeputeerde Staten van Noord-Holland, Slg. 1998, I-3923, Randnrn.

    23 bis 28, und vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-301/95, Kommission/Deutschland, Randnr. 29, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

  • EuGH, 09.08.1994 - C-396/92

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. / Freistaat Bayern

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-150/97
    Der Gerichtshof hat bereits im Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-396/92 (Bund Naturschutz in Bayern u. a., Slg. 1994, I-3717) entschieden, daß Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie es nicht gestattet, daß ein Mitgliedstaat, der diese Richtlinie nach dem 3. Juli 1988, dem Tag des Ablaufs der Umsetzungsfrist, in seine nationale Rechtsordnung umgesetzt hat, Projekte, für die das Genehmigungsverfahren vor Inkrafttreten des nationalen Gesetzes zur Umsetzung dieser Richtlinie, aber nach dem 3. Juli 1988 eingeleitet wurde, durch eine Übergangsvorschrift von der in der Richtlinie vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung ausnimmt (in diesem Sinne auch Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 28, vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-81/96, Gedeputeerde Staten van Noord-Holland, Slg. 1998, I-3923, Randnrn.

    In der Richtlinie findet sich nämlich kein Anhaltspunkt dafür, daß die Mitgliedstaaten ermächtigt wären, Projekte, für die das Genehmigungsverfahren nach dem Stichtag des 3. Juli 1988 eingeleitet wurde, von der Umweltverträglichkeitsprüfung auszunehmen (Urteile Bund Naturschutz in Bayern u. a., Randnr. 18, und Gedeputeerde Staten van Noord-Holland, Randnr. 22).

  • EuGH, 18.06.1998 - C-81/96

    Gedeputeerde Staten van Noord-Holland

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-150/97
    Der Gerichtshof hat bereits im Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-396/92 (Bund Naturschutz in Bayern u. a., Slg. 1994, I-3717) entschieden, daß Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie es nicht gestattet, daß ein Mitgliedstaat, der diese Richtlinie nach dem 3. Juli 1988, dem Tag des Ablaufs der Umsetzungsfrist, in seine nationale Rechtsordnung umgesetzt hat, Projekte, für die das Genehmigungsverfahren vor Inkrafttreten des nationalen Gesetzes zur Umsetzung dieser Richtlinie, aber nach dem 3. Juli 1988 eingeleitet wurde, durch eine Übergangsvorschrift von der in der Richtlinie vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung ausnimmt (in diesem Sinne auch Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 28, vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-81/96, Gedeputeerde Staten van Noord-Holland, Slg. 1998, I-3923, Randnrn.

    In der Richtlinie findet sich nämlich kein Anhaltspunkt dafür, daß die Mitgliedstaaten ermächtigt wären, Projekte, für die das Genehmigungsverfahren nach dem Stichtag des 3. Juli 1988 eingeleitet wurde, von der Umweltverträglichkeitsprüfung auszunehmen (Urteile Bund Naturschutz in Bayern u. a., Randnr. 18, und Gedeputeerde Staten van Noord-Holland, Randnr. 22).

  • EuGH, 27.11.1990 - 209/88

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-150/97
    Schließlich ist zu dem Vorbringen, die Anträge auf Genehmigung, die nach dem 3. Juli 1988, aber vor Inkrafttreten der nationalen Regelung gestellt worden seien, seien wenig zahlreich gewesen und alle Gegenstand eines Berichtes über ihre Auswirkungen auf die Umwelt gewesen, daran zu erinnern, daß, auch wenn dieses Vorbringen zuträfe, der Verstoß eines Mitgliedstaats gegen eine Verpflichtung aus einer Vorschrift des Gemeinschaftsrechts für sich allein eine Vertragsverletzung darstellt und die Erwägung, daß dieser Verstoß keine negativen Auswirkungen gehabt hat, unerheblich ist (Urteil vom 27. November 1990 in der Rechtssache C-209/88, Kommission/Italien, Slg. 1990, I-4313, Randnr. 14).
  • EuGH, 28.03.1985 - 275/83

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-150/97
    Im übrigen kann sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in den Gemeinschaftsrichtlinien festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. insbesondere Urteile vom 28. März 1985 in der Rechtssache C-275/83, Kommission/Belgien, Slg. 1985, I-1097, Randnr. 10, vom 28. Mai 1998 in der Rechtssache C-298/97, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-3301, Randnr. 14, und vom 15. Oktober 1998 in der Rechtssache C-326/97, Kommission/Belgien, Randnr. 7, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuGH, 22.10.1998 - C-301/95

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-150/97
    23 bis 28, und vom 22. Oktober 1998 in der Rechtssache C-301/95, Kommission/Deutschland, Randnr. 29, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuGH, 28.05.1998 - C-298/97

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-150/97
    Im übrigen kann sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in den Gemeinschaftsrichtlinien festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. insbesondere Urteile vom 28. März 1985 in der Rechtssache C-275/83, Kommission/Belgien, Slg. 1985, I-1097, Randnr. 10, vom 28. Mai 1998 in der Rechtssache C-298/97, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-3301, Randnr. 14, und vom 15. Oktober 1998 in der Rechtssache C-326/97, Kommission/Belgien, Randnr. 7, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • EuGH, 15.10.1998 - C-326/97

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 21.01.1999 - C-150/97
    Im übrigen kann sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in den Gemeinschaftsrichtlinien festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. insbesondere Urteile vom 28. März 1985 in der Rechtssache C-275/83, Kommission/Belgien, Slg. 1985, I-1097, Randnr. 10, vom 28. Mai 1998 in der Rechtssache C-298/97, Kommission/Spanien, Slg. 1998, I-3301, Randnr. 14, und vom 15. Oktober 1998 in der Rechtssache C-326/97, Kommission/Belgien, Randnr. 7, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • FG Nürnberg, 06.10.1998 - I 233/97
  • RG, 10.11.1897 - I 235/97

    Aktiengesellschaft. Namensaktien

  • EuGH, 29.06.1989 - 11/87
  • EuGH, 14.03.2006 - C-177/04

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    52 Zu dem Verteidigungsvorbringen, dass eine fehlende Befreiung des Lieferanten von der Haftung in den Fällen, in denen er dem Geschädigten seinen eigenen Lieferanten benenne, keine großen praktischen Folgen habe und daher keinen Verstoß gegen die Richtlinie begründe, genügt die Feststellung, dass, selbst unterstellt, dieser Umstand wäre nachgewiesen, der Verstoß gegen eine Verpflichtung aus dem Gemeinschaftsrecht für sich allein eine Vertragsverletzung darstellt und dass die Erwägung, dass dieser Verstoß keine negativen Auswirkungen gehabt hat, unerheblich ist (vgl. insbesondere Urteil vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-150/97, Kommission/Portugal, Slg. 1999, I-259, Randnr. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.06.2005 - 11 A 1193/02

    Klagen gegen die Zulassung des Rahmenbetriebsplans Garzweiler I/II ohne Erfolg

    EuGH, Urteile vom 9. August 1994 - Rs. C- 396/92 -, Slg. 1994, I-3717 (zu der vergleichbaren Übergangsvorschrift des § 22 UVPG a.F.), vom 22. Oktober 1998 - Rs. C-301/95 -, Slg. 1995 I-6154 (6163), und vom 21. Januar 1999 - Rs. C-150/97 -, Slg. 1999 I-266 (271); vgl. auch Dienes, in: Hoppe, Kommentar zum UVPG, 1995, § 22 Rdnrn. 6 ff.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2017 - 3 L 178/15

    Unzulässiger Asylantrag nach Flüchtlingsanerkennung in Bulgarien

    Unzulässig ist allerdings der eigenmächtige Erlass von Übergangsvorschriften für Sachverhalte, die sich in der Zeit zwischen dem Ablauf der Umsetzungsfrist und dem Inkrafttreten der nationalen Umsetzungsregelung ereignet haben (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Januar 1999 - Rs. C-150/97 -, juris sowie Urteil vom 9. August 1994 - Rs. C-396/92 -, juris).
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1998 - C-150/97 (https://dejure.org/1998,18465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,18465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Portugal

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Portugiesische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 85/337/EWG

Verfahrensgang

 
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