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   EuGH, 30.01.2002 - C-151/01 P   

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EuGH, 30.01.2002 - C-151/01 P (https://dejure.org/2002,7017)
EuGH, Entscheidung vom 30.01.2002 - C-151/01 P (https://dejure.org/2002,7017)
EuGH, Entscheidung vom 30. Januar 2002 - C-151/01 P (https://dejure.org/2002,7017)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    La Conqueste / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    La Conqueste / Kommission

    Artikel 230 Absatz 4 EG; Verordnung Nr. 1338/2000 der Kommission
    1. Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Regelung über die Eintragung bestimmter Bezeichnungen in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen ...

  • EU-Kommission

    La Conqueste / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verfahren zur Eintragung von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen; Zulässigkeit der Nichtigkeitsklage eines Einzelnen gegen eine Verordnung; Individuelle Betroffenheit bei Notwendigkeit der Anpassung von Produktionsstrukturen; Individuelle Betroffenheit bei ...

  • Judicialis

    Verordnung 2081/92 Art. 2 Abs. 2 Buchst. b; ; Verordnung 2081/92 Art. 4 Abs. 1; ; Verordnung 2081/92 Art. 4 Abs. 2; ; Verordnung 2081/92 Art. 5 Abs. 3; ; Verordnung 2081/92 Art. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Nichtigkeitsklage - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Regelung über die Eintragung bestimmter Bezeichnungen in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Beschluss in der Rechtssache T-215/00, mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2000 der Kommission vom 26. Juni 2000 zur Ergänzung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 zur Eintragung bestimmter Bezeichnungen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 18.05.1994 - C-309/89

    Codorniu / Rat

    Auszug aus EuGH, 30.01.2002 - C-151/01
    17 Zu dem Argument aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 18. Mai 1994 in der Rechtssache C-309/89 (Codorniu/Rat, Slg. 1994, I-1853), dass eine Bestimmung mit Normcharakter Wirtschaftsteilnehmer individuell betreffen könne, wenn sie in besondere Rechte dieser Wirtschaftsteilnehmer eingreife, stellte das Gericht in Randnummer 40 des angefochtenen Beschlusses fest, dass die Rechtsmittelführerin weder behauptet noch bewiesen habe, dass der Gebrauch der geografischen Bezeichnung, die sie beanspruche, aus einem besonderen, dem im Urteil Codorniu/Rat behandelten entsprechenden Recht folge, das sie auf nationaler oder gemeinschaftlicher Ebene vor Erlass der Verordnung Nr. 1338/2000 erworben habe und in das im Sinne dieses Urteils eingegriffen worden wäre.

    24 Zweitens wirft die Rechtsmittelführerin dem Gericht vor, in den Randnummern 38 bis 40 des angefochtenen Beschlusses ihre Ausführungen zum Urteil Codorniu/Rat entstellt zu haben.

    25 Nach Ansicht der Rechtsmittelführerin hat das Gericht verkannt, dass für sie besondere Umstände vorgelegen hätten, indem es aufgrund der Feststellung, dass die Herkunftsangaben, die sie seit 20 Jahren auf ihren Erzeugnissen anbringe, nicht Gegenstand eines gewerblichen Schutzrechts seien, ihre Argumente aus dem Urteil Codorniu/Rat zurückgewiesen habe.

    33 Zum ersten Rechtsmittelgrund ist festzustellen, dass das Gericht die Rechtsprechung des Gerichtshofes korrekt angewandt hat, wonach eine natürliche oder juristische Person nur dann von einer Bestimmung, die aufgrund ihrer Rechtsnatur und ihrer Tragweite normativen Charakter hat, individuell betroffen sein kann, wenn diese Bestimmung sie wegen bestimmter persönlicher Eigenschaften oder besonderer, sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebender Umstände berührt (vgl. insbesondere Urteil Codorniu/Rat, Randnrn.

    40 Unter diesen Umständen kann dem Gericht nicht vorgeworfen werden, es habe das Vorbringen der Rechtsmittelführerin entstellt, als es sich in den Randnummern 38 bis 40 des angefochtenen Beschlusses im Zusammenhang mit deren Argumenten aus dem Urteil Codorniu/Rat auf die Prüfung der Frage beschränkt habe, ob die Rechtsmittelführerin von der Verordnung Nr. 1338/2000 individuell betroffen sei, wenn diese im Sinne dieses Urteils besondere Rechte beeinträchtige, auf die sich die Rechtmittelführerin berufen könne.

  • EuG, 30.01.2001 - T-215/00

    La Conqueste / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.01.2002 - C-151/01
    betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Fünfte Kammer) vom 30. Januar 2001 in der Rechtssache T-215/00 (La Conqueste/Kommission, Slg. 2001, II-181) wegen Aufhebung dieses Beschlusses,.

    1 Die La Conqueste SCEA hat mit Klageschrift, die am 6. April 2001 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 30. Januar 2001 in der Rechtssache T-215/00 (La Conqueste/Kommission, Slg. 2001, II-181, im Folgenden: angefochtener Beschluss) eingelegt, mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 1338/2000 der Kommission vom 26. Juni 2000 zur Ergänzung des Anhangs der Verordnung (EG) Nr. 2400/96 zur Eintragung bestimmter Bezeichnungen in das Verzeichnis der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel gemäß Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 154, S. 5), soweit mit ihr die Bezeichnung canard à foie gras du Sud-Ouest" als geschützte geografische Angabe eingetragen wird, als unzulässig abgewiesen hat.

  • EuGH, 26.10.2000 - C-447/98

    Molkerei Großbraunshain und Bene Nahrungsmittel / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.01.2002 - C-151/01
    30 In ihrer Erwiderung fügt sie hinzu, dass der Gerichtshof mit der im Beschluss vom 26. Oktober 2000 in der Rechtssache C-447/98 P (Molkerei Großbraunshain und Bene Nahrungsmittel/Kommission, Slg. 2000, I-9097, Randnr. 74) getroffenen Feststellung, aus dem Wortlaut und der Systematik des Artikels 7 der Verordnung Nr. 2081/92 ergebe sich, dass der Einspruch gegen eine Eintragung nicht von dem Mitgliedstaat ausgehen könne, der den Eintragungsantrag gestellt habe, erhebliche, wenn nicht unüberwindbare Hindernisse für die in ihrem berechtigten Interesse betroffenen Personen geschaffen habe, den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz durch den Gemeinschaftsrichter gegen die Verordnungen der Kommission über die Eintragung einer Ursprungsbezeichnung oder einer geografischen Angabe geltend zu machen.
  • EuGH, 06.12.2001 - C-269/99

    Carl Kühne u.a.

    Auszug aus EuGH, 30.01.2002 - C-151/01
    45 In Randnummer 74 des Beschlusses Molkerei Großbraunshain und Bene Nahrungsmittel/Kommission hat der Gerichtshof auch festgestellt, dass das durch Artikel 7 der Verordnung geschaffene Einspruchsverfahren nicht dazu bestimmt ist, Differenzen zwischen der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, der die Eintragung einer Bezeichnung beantragt hat, und einer natürlichen oder juristischen Person beizulegen, die in diesem Mitgliedstaat ihren gewöhnlichen Aufenthalt, ihren Hauptverwaltungssitz oder eine Niederlassung hat (vgl. auch Urteil vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache C-269/99, Kühne u. a., Slg. 2001, I-5917, Randnr. 55).
  • EuG, 09.11.1999 - T-114/99

    CSR PAMPRYL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Nichtigkeitsklage

    Auszug aus EuGH, 30.01.2002 - C-151/01
    60 und 68, und vom 9. November 1999 in der Rechtssache T-114/99, CSR Pampryl/Kommission, Slg. 1999, II-3331, Randnr. 50).
  • EuGH, 15.10.1987 - 222/86

    Unectef / Heylens

    Auszug aus EuGH, 30.01.2002 - C-151/01
    18 und 19, und vom 15. Oktober 1987 in der Rechtssache 222/86, Heylens u. a., Slg. 1987, 4097, Randnr. 14).
  • EuG, 15.09.1998 - T-109/97

    Molkerei Großbraunshain und Bene Nahrungsmittel / Kommission

    Auszug aus EuGH, 30.01.2002 - C-151/01
    Dazu erinnerte das Gericht in Randnummer 42 des angefochtenen Beschlusses zunächst an seine Rechtsprechung, wonach weder das Verfahren der Ausarbeitung von Rechtsnormen noch die Rechtsnormen selbst als Maßnahmen von allgemeiner Geltung nach den allgemeinen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts, wie es der Anspruch auf rechtliches Gehör einen darstelle, eine Beteiligung der betroffenen Personen voraussetzten, da davon ausgegangen werde, dass die Interessen dieser Personen durch die für den Erlass derartiger Rechtsakte zuständigen politischen Instanzen wahrgenommen würden, und wonach es daher mangels ausdrücklicher Verfahrensgarantien dem Wortlaut und dem Geist des Artikels 230 EG widerspräche, wenn ein Einzelner schon aufgrund seiner Beteiligung an der Vorbereitung einer gesetzgeberischen Handlung später eine Klage gegen diese Handlung erheben dürfte (Beschlüsse des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-109/97, Molkerei Großbraunshain und Bene Nahrungsmittel/Kommission, Slg. 1998, II-3533, Randnrn.
  • EuGH, 05.07.2001 - C-341/00

    'Conseil national des professions de l''automobile u.a. / Kommission'

    Auszug aus EuGH, 30.01.2002 - C-151/01
    19 und 20, und Beschluss vom 5. Juli 2001 in der Rechtssache C-341/00 P, CNPA u. a./Kommission, Slg. 2001, I-5263, Randnrn.
  • EuGH, 22.11.2001 - C-451/98

    Antillean Rice Mills / Rat

    Auszug aus EuGH, 30.01.2002 - C-151/01
    36 Zum einen wäre die Rechtsmittelführerin, auch wenn man annimmt, dass die Kommission bei Erlass der Verordnung Nr. 1338/2000 gemäß einer besonderen Bestimmung der Verordnung Nr. 2081/92 die Folgen der beabsichtigten Handlung für die Situation bestimmter Einzelpersonen, darunter auch die Rechtsmittelführerin, hätte berücksichtigen müssen, keineswegs von der Verpflichtung entbunden gewesen, nachzuweisen, dass sie durch die Verordnung Nr. 1338/2000 aufgrund einer tatsächlichen Situation beeinträchtigt ist, die sie aus dem Kreis aller anderen Wirtschaftsteilnehmer heraushebt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. November 2001 in der Rechtssache C-451/98, Antillean Rice Mills/Rat, Slg. 2001, I-8949, Randnrn.
  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus EuGH, 30.01.2002 - C-151/01
    46 Entgegen dem Vorbringen der Rechtsmittelführerin verstößt diese Auslegung des Artikels 7 der Verordnung Nr. 2081/92 nicht gegen den Anspruch jeder Person auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz, wie ihn das Gemeinschaftsrecht als allgemeinen Grundsatz garantiert, der sich aus den gemeinsamen Verfassungstraditionen der Mitgliedstaaten ergibt und in den Artikeln 6 und 13 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankert ist (vgl. insbesondere Urteile vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston, Slg. 1986, 1651, Randnrn.
  • EGMR, 19.12.2017 - 56080/13

    LOPES DE SOUSA FERNANDES v. PORTUGAL

    On 9 June 2009 Council Recommendation on patient safety, including the prevention and control of healthcare associated infections (2009/C 151/01) was adopted.

    Council Recommendation (2009/C 151/01) of 9 June 2009 on patient safety, including the prevention and control of healthcare associated infections.

    European Parliament resolution of 22 October 2013 on the report from the Commission to the Council on the basis of Member States" reports on the implementation of the Council Recommendation (2009/C 151/01) on patient safety, including the prevention and control of healthcare associated infections (2013/2022(INI)).

  • BGH, 19.12.2019 - I ZB 78/18

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über Qualitätsregelungen für

    a) Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union und den gemeinsamen Verfassungstraditionen sowie Art. 6 und Art. 13 EMRK ergibt sich, dass eine gerichtliche Überprüfung grundsätzlich möglich sein muss (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Dezember 1992 - C-97/91, Slg. 1992, I-6313 Rn. 14 - Oleificio Borelli/Kommission; Urteil vom 6. Dezember 2001 - C-269/99, Slg. 2001, I-9517 Rn. 57 = GRUR Int. 2002, 523 - Carl Kühne [Spreewälder Gurken]; Beschluss vom 30. Januar 2002 - C-151/01, Slg. 2002, I-1179 Rn. 46 - La Conqueste/Kommission [canard à foie gras du SudOuest]; Urteil vom 2. Juli 2009 - C-343/07, Slg. 2009-I, 5536 Rn. 57 = GRUR 2009, 961 - Bavaria).

    Eine entsprechende Klage ist folglich als zulässig anzusehen, selbst wenn die innerstaatlichen Verfahrensvorschriften dies in einem solchen Fall nicht vorsehen (vgl. EuGH, Slg. 1992, I-6313 Rn. 13 - Oleificio Borelli/Kommission; GRUR Int. 2002, 523 Rn. 58 - Carl Kühne [Spreewälder Gurken]; Slg. 2002, I-1179 Rn. 47 - La Conqueste/Kommission [canard à foie gras du Sud-Ouest]).

  • EuG, 14.12.2005 - T-369/03

    Arizona Chemical u.a. / Kommission - Richtlinie 67/548/EWG - Ablehnung der

    Mangels ausdrücklich garantierter Verfahrensrechte widerspräche es daher dem Wortlaut und dem Geist von Artikel 230 EG, wenn ein Einzelner schon aufgrund seiner Beteiligung an der Vorbereitung eines Rechtsetzungsakts später gegen diesen Klage erheben dürfte (Beschlüsse Molkerei Großbraunshain und Bene Nahrungsmittel/Kommission, Randnr. 68, CSR Pampryl/Kommission, Randnr. 50, und Beschluss des Gerichts vom 30. Januar 2001 in der Rechtssache T-215/00, La Conqueste/Kommission, Slg. 2001, II-181, Randnr. 42, bestätigt durch Beschluss des Gerichtshofes vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache C-151/01 P, La Conqueste/Kommission, Slg. 2002, I-1179, Randnrn.
  • EuGH, 25.04.2002 - C-96/01

    Galileo Company und Galileo International / Rat

    Das zweite Argument beruht im Wesentlichen auf der Rechtsprechung des Gerichtshofes, wie sie u. a. im Urteil Piraiki-Patraiki u. a./Rat zum Ausdruck kommt, der zufolge die von einem Einzelnen erhobene Nichtigkeitsklage zulässig ist, sofern er nachweist, dass erstens das Organ, das den angefochtenen Akt erlassen hat, verpflichtet ist, die Konsequenzen einer von ihm beabsichtigten Maßnahme für die Situation bestimmter Einzelpersonen, darunter des Klägers, zu berücksichtigen, und dass er zweitens bereits Verträge geschlossen hat, deren Erfüllung im Anwendungszeitraum der streitigen Entscheidung durch diese ganz oder teilweise verhindert wurde (u. a. Urteil Antillean Rice Mills/Kommission, Randnrn. 57 und 61, sowie Beschluss vom30. Januar 2002 in der Rechtssache C-151/01 P, La Conqueste/Kommission, Slg. 2002, I-0000, Randnr. 36).
  • EuG, 11.09.2007 - T-35/06

    Honig-Verband / Kommission - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 1854/2005 -

    Der Gerichtshof hat ausdrücklich bestätigt, dass der Umstand, dass ein Kläger sich zum Zeitpunkt des Erlasses einer Verordnung über die Eintragung einer Ursprungsbezeichnung in einer Lage befindet, die es erforderlich macht, dass er Anpassungen seiner Produktionsstruktur vornimmt, um die durch die Verordnung vorgesehenen Bedingungen zu erfüllen, nicht dafür ausreicht, dass er in gleichartiger Weise wie ein Adressat einer Maßnahme individuell betroffen ist (Beschluss des Gerichtshofs vom 30. Januar 2002, La Conqueste/Kommission, C-151/01 P, Slg. 2002, I-1179, Randnr. 35).
  • EuG, 06.07.2004 - T-370/02

    Alpenhain-Camembert-Werk u.a. / Kommission

    Wie der Gerichtshof ausdrücklich bestätigt hat, reicht der Umstand, dass sich ein Kläger zum Zeitpunkt des Erlasses einer Verordnung über die Eintragung einer Ursprungsbezeichnung in einer Lage befindet, die es erforderlich macht, dass er Anpassungen seiner Produktionsstruktur vornimmt, um die in der Verordnung vorgesehenen Bedingungen zu erfüllen, nicht dafür aus, dass er in gleicher Weise wie der Adressat eines Rechtsakts individuell betroffen ist (Beschluss des Gerichtshofes vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache C-151/01 P, La Conqueste/Kommission, Slg. 2002, I-1179, Randnr. 35).
  • EuG, 08.08.2002 - T-155/02

    VVG International u.a. / Kommission

    Selbst wenn man unterstellt, dass die Kommission aufgrund einer höherrangigen Rechtsnorm beim Erlass der streitigen Verordnung die Folgen der beabsichtigten Maßnahme für die Situation bestimmter Personen, zu denen die Antragstellerinnen gehörten, hätte berücksichtigen müssen, wären die Antragstellerinnen überdies keineswegs von der Verpflichtung entbunden gewesen, nachzuweisen, dass die streitige Verordnung sie aufgrund einer tatsächlichen Situation berührt, die sie aus dem Kreis aller übrigen Personen heraushebt (in diesem Sinne auch Urteil Antillean Rice Mills/Rat, Randnrn. 59 bis 62, und Beschluss des Gerichtshofes vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache C-151/01 P, La Conqueste/Kommission, Slg. 2002, I-1179, Randnr. 36).
  • EuG, 13.12.2005 - T-397/02

    Arla Foods u.a. / Kommission - Verordnung (EG) Nr. 1829/2002 - Eintragung einer

    71 Im Übrigen hat der Gerichtshof ausdrücklich bestätigt, dass die Tatsache, dass sich eine Klägerin zum Zeitpunkt des Erlasses einer Verordnung über die Eintragung einer Ursprungsbezeichnung in einer solchen Lage befindet, dass sie, um die von dieser Verordnung vorgesehenen Voraussetzungen zu erfüllen, Anpassungen ihrer Produktionsstruktur vornehmen muss, nicht dafür ausreicht, sie in ähnlicher Weise zu individualisieren wie den Adressaten einer Maßnahme (Beschluss vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache C-151/01 P, La Conqueste/Kommission, Slg. 2002, I-1179, Randnr. 35).
  • EuG, 13.12.2005 - T-381/02

    Confédération générale des producteurs de lait de brebis und des industriels de

    71 bis 73; in diesem Sinne auch Beschluss vom 30. Januar 2002 in der Rechtssache C-151/01 P, La Conqueste/Kommission, Slg. 2002, I-1179, Randnrn.
  • VG Köln, 03.11.2014 - 4 K 3612/13

    Verfahrensanforderungen zum Schutz einer Ursprungsbezeichnung von Wein

    vgl. etwa BPatG, Beschluss vom 25.6.2010 - 30 W (pat) 51/08 - ("Nürnberger Bratwürste/Nürnberger Rostbratwürste"), juris, Rn. 26; EuGH, Beschluss vom 30.1.2002 - C-151/01 P - ("Foie Gras du Sud-Ouest"), juris, Rn. 34 ff.
  • VG Köln, 03.11.2014 - 4 K 3622/13

    Umfang der Beteiligung der Erzeuger eines abgegrenzten geographischen Gebietes

  • VG Köln, 03.11.2014 - 4 K 4984/13

    Schutz einer Ursprungsbezeichnung von Wein

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