Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012

Rechtsprechung
   EuGH, 06.12.2012 - C-152/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,37832
EuGH, 06.12.2012 - C-152/11 (https://dejure.org/2012,37832)
EuGH, Entscheidung vom 06.12.2012 - C-152/11 (https://dejure.org/2012,37832)
EuGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2012 - C-152/11 (https://dejure.org/2012,37832)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,37832) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot jeder Diskriminierung wegen des Alters und einer Behinderung - Entlassungsabfindung - Sozialplan, der die Minderung des Abfindungsbetrags für behinderte Arbeitnehmer bei Entlassung vorsieht

  • Europäischer Gerichtshof

    Odar

    Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot jeder Diskriminierung wegen des Alters und einer Behinderung - Entlassungsabfindung - Sozialplan, der die Minderung des Abfindungsbetrags für behinderte Arbeitnehmer bei Entlassung vorsieht

  • EU-Kommission

    Odar

    Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot jeder Diskriminierung wegen des Alters und einer Behinderung - Entlassungsabfindung - Sozialplan, der die Minderung des Abfindungsbetrags für behinderte Arbeitnehmer bei Entlassung ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gleichbehandlung bei Sozialplanabfindungen für ältere und behinderte Beschäftigte

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Geminderte Sozialplanabfindungen für ältere, wirtschaftlich abgesicherte Mitarbeiter/"Odar"

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Sozialplan - Niedrigere Abfindung wegen baldiger Rente

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Sozialplan - Niedrigere Abfindung wegen baldiger Rente

  • hensche.de

    Sozialplan, Abfindung: Diskriminierung, Diskriminierung: Abfindung, Schwerbehinderung

  • Techniker Krankenkasse
  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichbehandlung bei Sozialplanabfindungen für ältere und behinderte Beschäftigte; Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts München

  • datenbank.nwb.de

    Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot jeder Diskriminierung wegen des Alters und einer Behinderung - Gekürzte Abfindung für Arbeitnehmer kurz vor Renteneintritt zulässig

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sozialplanabfindung: Europarechtliche Zulässigkeit der Reduzierung der Leistungen nach Maßgabe des frühestmöglichen Rentenbeginns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - Ein Sozialplan darf eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer vorsehen, die kurz vor dem Renteneintritt stehen

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Diskriminierung in einem Sozialplan

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reduzierte Sozialplan-Abfindungen für ältere Mitarbeiter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geminderte Entlassungsabfindung für Ältere im Sozialplan

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Geringere Sozialplanabfindung für rentennahe Jahrgänge ist EU-rechtskonform - Aber kein Abschlag für Schwerbehinderte zulässig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gekürzte Abfindung für Arbeitnehmer kurz vor Renteneintritt zulässig?

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Geminderte Abfindung benachteiligt schwerbehinderte Arbeitnehmer

  • osborneclarke.com (Zusammenfassung)

    Geringere Sozialplanabfindungen für rentennahe Jahrgänge - aber keine Diskriminierung von Behinderten

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Zusammenfassung)

    Differenzierung nach Alter und Behinderung im Sozialplan

  • diabetes-und-recht.de (Kurzinformation und Tenor)

    Geringere Abfindung aufgrund des Schwerbehindertenstatus ist unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sozialplan darf geminderte Entlassungsabfindung für kurz vor dem Renteneintritt stehende Arbeitnehmer vorsehen - Berücksichtigung einer vorzeitigen Altersrente wegen Behinderung stellt jedoch Diskriminierung dar

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Keine geringere Abfindung für vorzeitig rentenberechtigte schwerbehinderte Arbeitnehmer

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts München (Deutschland) eingereicht am 28 März 2011 - Johann Odar gegen Baxter Deutschland GmbH

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Arbeitsgericht München - Auslegung der Art. 1, 6 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a und 16 der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 587
  • ZIP 2013, 136
  • MDR 2013, 12
  • EuZW 2013, 75
  • NZA 2012, 1435
  • NZS 2013, 174 (Ls.)
  • DB 2012, 2872
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (140)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 07.06.2012 - C-132/11

    Die Nichtberücksichtigung der Berufserfahrung, die bei einem anderen Unternehmen

    Auszug aus EuGH, 06.12.2012 - C-152/11
    Wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, müssen die Sozialpartner, wenn sie Maßnahmen treffen, die in den Geltungsbereich der das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters für Beschäftigung und Beruf konkretisierenden Richtlinie 2000/78 fallen, unter Beachtung dieser Richtlinie vorgehen (Urteile vom 13. September 2011, Prigge u. a., C-447/09, Slg. 2011, I-8003, Randnr. 48, sowie vom 7. Juni 2012, Tyrolean Airways Tiroler Luftfahrt, C-132/11, Randnr. 22).
  • EuGH, 05.07.2012 - C-141/11

    Hörnfeldt - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der

    Auszug aus EuGH, 06.12.2012 - C-152/11
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten und gegebenenfalls die Sozialpartner auf nationaler Ebene über einen weiten Ermessensspielraum nicht nur bei der Entscheidung über die Verfolgung eines bestimmten sozial- und beschäftigungspolitischen Ziels, sondern auch bei der Festlegung der für seine Erreichung geeigneten Maßnahmen verfügen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juli 2012, Hörnfeldt, C-141/11, Randnr. 32).
  • EuGH, 06.04.2000 - C-226/98

    Jørgensen

    Auszug aus EuGH, 06.12.2012 - C-152/11
    Zum einen liegt eine Diskriminierung wegen der Behinderung vor, wenn die streitige Maßnahme nicht durch objektive Faktoren, die nichts mit dieser Diskriminierung zu tun haben, gerechtfertigt ist (vgl. entsprechend Urteile vom 6. April 2000, Jørgensen, C-226/98, Slg. 2000, I-2447, Randnr. 29, vom 23. Oktober 2003, Schönheit und Becker, C-4/02 und C-5/02, Slg. 2003, I-12575, Randnr. 67, sowie vom 12. Oktober 2004, Wippel, C-313/02, Slg. 2004, I-9483, Randnr. 43).
  • EuGH, 12.10.2004 - C-313/02

    Wippel - Richtlinie 97/81/EG - Richtlinie 76/207/EWG - Sozialpolitik -

    Auszug aus EuGH, 06.12.2012 - C-152/11
    Zum einen liegt eine Diskriminierung wegen der Behinderung vor, wenn die streitige Maßnahme nicht durch objektive Faktoren, die nichts mit dieser Diskriminierung zu tun haben, gerechtfertigt ist (vgl. entsprechend Urteile vom 6. April 2000, Jørgensen, C-226/98, Slg. 2000, I-2447, Randnr. 29, vom 23. Oktober 2003, Schönheit und Becker, C-4/02 und C-5/02, Slg. 2003, I-12575, Randnr. 67, sowie vom 12. Oktober 2004, Wippel, C-313/02, Slg. 2004, I-9483, Randnr. 43).
  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus EuGH, 06.12.2012 - C-152/11
    Wie sich aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt, müssen die Sozialpartner, wenn sie Maßnahmen treffen, die in den Geltungsbereich der das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters für Beschäftigung und Beruf konkretisierenden Richtlinie 2000/78 fallen, unter Beachtung dieser Richtlinie vorgehen (Urteile vom 13. September 2011, Prigge u. a., C-447/09, Slg. 2011, I-8003, Randnr. 48, sowie vom 7. Juni 2012, Tyrolean Airways Tiroler Luftfahrt, C-132/11, Randnr. 22).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-4/02

    Schönheit

    Auszug aus EuGH, 06.12.2012 - C-152/11
    Zum einen liegt eine Diskriminierung wegen der Behinderung vor, wenn die streitige Maßnahme nicht durch objektive Faktoren, die nichts mit dieser Diskriminierung zu tun haben, gerechtfertigt ist (vgl. entsprechend Urteile vom 6. April 2000, Jørgensen, C-226/98, Slg. 2000, I-2447, Randnr. 29, vom 23. Oktober 2003, Schönheit und Becker, C-4/02 und C-5/02, Slg. 2003, I-12575, Randnr. 67, sowie vom 12. Oktober 2004, Wippel, C-313/02, Slg. 2004, I-9483, Randnr. 43).
  • EuGH, 12.10.2010 - C-45/09

    Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des

    Auszug aus EuGH, 06.12.2012 - C-152/11
    Dass es damit den Sozialpartnern überlassen ist, einen Ausgleich zwischen ihren Interessen festzulegen, bietet eine nicht unerhebliche Flexibilität, da jede der Parteien gegebenenfalls die Vereinbarung kündigen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Oktober 2010, Rosenbladt, C-45/09, Slg. 2010, I-9391, Randnr. 67).
  • EuGH, 29.03.2012 - C-599/10

    Der öffentliche Auftraggeber muss, wenn der Preis eines aufgrund einer

    Auszug aus EuGH, 06.12.2012 - C-152/11
    Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, Slg. 2010, I-5667, Randnr. 27, vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, Randnr. 15, sowie vom 12. Juli 2012, VALE Építési, C-378/10, Randnr. 18).
  • EuGH, 22.06.2010 - C-188/10

    Melki - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit

    Auszug aus EuGH, 06.12.2012 - C-152/11
    Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, Slg. 2010, I-5667, Randnr. 27, vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, Randnr. 15, sowie vom 12. Juli 2012, VALE Építési, C-378/10, Randnr. 18).
  • EuGH, 12.07.2012 - C-378/10

    Sieht ein Mitgliedstaat für inländische Gesellschaften die Möglichkeit einer

    Auszug aus EuGH, 06.12.2012 - C-152/11
    Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, Slg. 2010, I-5667, Randnr. 27, vom 29. März 2012, SAG ELV Slovensko u. a., C-599/10, Randnr. 15, sowie vom 12. Juli 2012, VALE Építési, C-378/10, Randnr. 18).
  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 417/12

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs können auch auf dem Alter beruhende Ungleichbehandlungen in betrieblichen Vereinbarungen zulässig sein, wenn die Betriebsparteien mit ihren Regelungen sozial- und beschäftigungspolitische Ziele iSd. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG verfolgen, sofern die zur Erreichung dieser Ziele eingesetzten Mittel angemessen und erforderlich sind und nicht über das zur Erreichung des verfolgten Ziels Erforderliche hinausgehen (EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar] Rn. 43, 46, 49) .

    Nach den Entscheidungen des Gerichtshofs in den Rs. Odar (EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar]) und Hlozek (EuGH 9. Dezember 2004 - C-19/02 - [Hlozek] Slg. 2004, I-11491) steht zudem fest, dass in Betriebsvereinbarungen enthaltene Ungleichbehandlungen aufgrund des Alters durch sozial- und beschäftigungspolitische Ziele iSd. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt werden können.

  • EuGH, 11.04.2013 - C-335/11

    Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder

    Es ist darauf hinzuweisen, dass die Mitgliedstaaten über einen weiten Wertungsspielraum nicht nur bei der Entscheidung über die Verfolgung eines bestimmten sozial- und beschäftigungspolitischen Ziels, sondern auch bei der Festlegung der für seine Erreichung geeigneten Maßnahmen verfügen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juli 2012, Hörnfeldt, C-141/11, Randnr. 32, und vom 6. Dezember 2012, Odar, C-152/11, Randnr. 47).

    Zur Prüfung der Frage, ob die 120-Tage-Regel des § 5 Abs. 2 FL über das zur Erreichung der verfolgten Ziele Erforderliche hinausgeht, ist diese Vorschrift in dem Kontext zu betrachten, in den sie sich einfügt, und sind die Nachteile zu berücksichtigen, die sie für die Betroffenen bewirken kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Odar, Randnr. 65).

    Insoweit darf das Risiko für Menschen mit Behinderung, die im Allgemeinen größere Schwierigkeiten als nichtbehinderte Arbeitnehmer haben, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern, und die spezifische Bedürfnisse im Zusammenhang mit dem Schutz haben, den ihr Zustand erfordert, nicht verkannt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Odar, Randnrn.

  • LAG Hamm, 02.06.2016 - 11 Sa 1344/15

    Berechnung der Sozialplanabfindungen für schwerbehinderte Arbeitnehmern bei Opel

    Dabei hat sich der Kläger auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 06.12.2012 - C 152/11 - [Odar] berufen.

    Nach der Entscheidung des EuGH vom 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] ist eine mittelbar auf dem Kriterium der Behinderung beruhende Ungleichbehandlung gegeben, wenn eine Regelung vorsieht, dass einem schwerbehinderten Arbeitnehmer bei Entlassung wegen der Möglichkeit eines früheren Renteneintritts ein geringerer Abfindungsbetrag zu zahlen ist als einem nicht behinderten Arbeitnehmer ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 59. ).

    Dass einer solchen Berechnung das Renteneintrittsalter dem Anschein nach neutral zugrunde lag, führte im beurteilten Fall dazu, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer , die die Möglichkeit hatten, früher, und zwar mit 60 Jahren statt mit 63 Jahren wie nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer, in Rente zu gehen, wegen ihrer Schwerbehinderung eine geringere Entlassungsabfindung erhielten ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 54., 57. ).

    Der EuGH hat die Vergleichbarkeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern, die einer kurz vor dem Renteneintritt stehenden Altersgruppe angehören, mit nicht behinderten Arbeitnehmern derselben Altersgruppe bejaht ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 60., 61. ).

    Dem stand nach Auffassung des EuGH nicht entgegen, dass den schwerbehinderten Arbeitnehmern kraft Gesetzes der Vorteil gewährt war, mit einem drei Jahre niedrigeren Alter Altersrente in Anspruch nehmen zu können als nicht behinderte Arbeitnehmer ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 62. ).

    Die Minderung der Abfindung sei nicht durch den gesetzlich gewährten Vorteil gerechtfertigt, der darin bestehe, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer ab einem Alter, das drei Jahre niedriger sei als bei nichtbehinderten Arbeitnehmern, eine Altersrente in Anspruch nehmen könnten ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 62.-67. ).

    Die Zahlung eines geringeren Abfindungsbetrags an schwerbehinderte Arbeitnehmer bei betriebsbedingter Kündigung bewirkt danach eine übermäßige Beeinträchtigung der legitimen Interessen schwerbehinderter Arbeitnehmer und geht daher über das hinaus, was zur Erreichung der vom deutschen Gesetzgeber verfolgten sozialpolitischen Ziele erforderlich ist ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 70. ).

    Die durch den dortigen Sozialplan bewirkte Ungleichbehandlung von schwerbehinderten Arbeitnehmern durch eine niedrigere Abfindungszahlung hat der EuGH aus diesen Gründen als nicht gerechtfertigt angesehen ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 71./ ebenso Richardi-Annuß, BetrVG, 15. Aufl. 2016, § 112 BetrVG Rn. 105; Fitting, 28. Aufl. 2016, §§ 112, 112 a BetrVG Rn. 149 ).

    Aus dem Umstand der Möglichkeit der früheren Inanspruchnahme einer (vorzeitigen) Altersrente aufgrund seiner Schwerbehinderung folgt nicht, dass seine Situation eine andere ist als die eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers ( BAG aaO Rn. 26 unter Hinweis auf EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] ).

    Anderenfalls würde sich die gesetzliche Kompensation für besondere Erschwernisse, denen Schwerbehinderte ausgesetzt sind, an anderer Stelle zu ihren Lasten auswirken ( Hess. LAG 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14 - Rn. 58; LAG Köln19.11.2013 - 12 Sa 692/13 - Rn.46 - jeweils unter Bezugnahme auf EuGH 06.12.2012 - C-152/11 [Odar]).

    Das dem Anschein nach neutrale Kriterium des frühestmöglichen Renteneintritts führt zu einer mittelbaren Diskriminierung des Klägers wegen der Schwerbehinderung ( vgl. EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] 57.-59. ).

    Schwerbehinderte haben im Allgemeinen größere Schwierigkeiten, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern; auch ist zu berücksichtigen, dass Schwerbehinderte unabweisbaren finanziellen Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer Behinderung ausgesetzt sind und/oder dass sich diese finanziellen Aufwendungen mit zunehmendem Alter erhöhen ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] 67. - 69.).

  • BGH, 26.03.2019 - II ZR 244/17

    Rechtmäßigkeit der Kündigung des Fremdgeschäftsführers einer GmbH; Ansehung des

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ergibt sich sowohl aus dem Titel und den Erwägungsgründen als auch aus dem Inhalt und der Zielsetzung der Richtlinie 2000/78/EG, dass diese einen allgemeinen Rahmen schaffen soll, der gewährleistet, dass jeder "in Beschäftigung und Beruf" gleich behandelt wird, indem sie dem Betroffenen einen wirksamen Schutz vor Diskriminierungen aus einem der in ihrem Art. 1 genannten Gründe - darunter auch das Alter - bietet (EuGH, Urteil vom 13. September 2011 - C-447/09, ZIP 2011, 1882 Rn. 39 - Prigge; Urteil vom 6. Dezember 2012 - C-152/11, ZIP 2013, 136 Rn. 32 - Odar; Urteil vom 28. Juli 2016 - C-423/15, ZIP 2016, 1498 Rn. 32 - Kratzer, alle mwN).
  • LAG Hamm, 06.04.2017 - 11 Sa 1426/16

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers durch eine niedrige

    Dabei hat sich der Kläger insbesondere auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 06.12.2012 -C 152/11- und auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 - berufen.

    Das unterschiedliche Renteneintrittsalter stelle keine objektive zulässige Differenzierung dar (EuGH 06.12.2012 - C 152/11 [Odar]; LAG Köln 19.11.2013 - 12 Sa 692/13 - BAG 17.11.2015 - 1 AZR 938/13).

    Nach der Entscheidung des EuGH vom 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] ist eine mittelbar auf dem Kriterium der Behinderung beruhende Ungleichbehandlung gegeben, wenn eine Regelung vorsieht, dass einem schwerbehinderten Arbeitnehmer bei Entlassung wegen der Möglichkeit eines früheren Renteneintritts ein geringerer Abfindungsbetrag zu zahlen ist als einem nicht behinderten Arbeitnehmer ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 59. ).

    Dass einer solchen Berechnung das Renteneintrittsalter dem Anschein nach neutral zugrunde lag, führte im beurteilten Fall dazu, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer, die die Möglichkeit hatten früher und zwar mit 60 Jahren statt wie nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer mit 63 Jahren in Rente zu gehen, wegen ihrer Schwerbehinderung eine geringere Entlassungsabfindung erhielten ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 54., 57. ).

    Der EuGH hat die Vergleichbarkeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern, die einer kurz vor dem Renteneintritt stehenden Altersgruppe angehören, mit nicht behinderten Arbeitnehmern derselben Altersgruppe bejaht ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 60., 61. ).

    Dem stand nach Auffassung des EuGH nicht entgegen, dass den schwerbehinderten Arbeitnehmern kraft Gesetzes der Vorteil gewährt war, mit einem drei Jahre niedrigeren Alter Altersrente in Anspruch nehmen zu können als nicht behinderte Arbeitnehmer ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 62. ).

    Die Minderung der Abfindung sei nicht durch den gesetzlich gewährten Vorteil gerechtfertigt, der darin bestehe, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer ab einem Alter, das drei Jahre niedriger sei als bei nicht behinderten Arbeitnehmern, eine Altersrente in Anspruch nehmen könnten ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 62.-67. ).

    Die Zahlung eines geringeren Abfindungsbetrags an schwerbehinderte Arbeitnehmer bei betriebsbedingter Kündigung bewirkt danach eine übermäßige Beeinträchtigung der legitimen Interessen schwerbehinderter Arbeitnehmer und geht daher über das hinaus, was zur Erreichung der vom deutschen Gesetzgeber verfolgten sozialpolitischen Ziele erforderlich ist ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 70. ).

    Die durch den dortigen Sozialplan bewirkte Ungleichbehandlung von schwerbehinderten Arbeitnehmern durch eine niedrigere Abfindungszahlung hat der EuGH aus diesen Gründen als nicht gerechtfertigt angesehen ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 71./ ebenso: Richardi-Annuß, BetrVG, 15. Aufl. 2016, § 112 BetrVG Rn. 105; Fitting, BetrVG, 28. Aufl. 2016, §§ 112, 112 a BetrVG Rn. 149 ).

    Aus dem Umstand der Möglichkeit der früheren Inanspruchnahme einer (vorzeitigen) Altersrente aufgrund seiner Schwerbehinderung folgt nicht, dass seine Situation eine andere ist als die eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers ( BAG aaO Rn. 26 unter Hinweis auf EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] ).

    Anderenfalls würde sich die gesetzliche Kompensation für besondere Erschwernisse, denen Schwerbehinderte ausgesetzt sind, an anderer Stelle zu ihren Lasten auswirken ( Hess. LAG 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14 - Rn. 58; LAG Köln19.11.2013 - 12 Sa 692/13 - Rn.46 - jeweils unter Bezugnahme auf EuGH 06.12.2012 - C-152/11 [Odar]).

    Das dem Anschein nach neutrale Kriterium des frühestmöglichen Renteneintritts führt zu einer mittelbaren Diskriminierung des Klägers wegen der Schwerbehinderung ( vgl. EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] 57.-59. ).

    Schwerbehinderte haben im Allgemeinen größere Schwierigkeiten, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern; auch ist zu berücksichtigen, dass Schwerbehinderte unabweisbaren finanziellen Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer Behinderung ausgesetzt sind und/oder dass sich diese finanziellen Aufwendungen mit zunehmendem Alter erhöhen ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] 67. - 69.).

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1525/15

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

    (im Anschluss an EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] und BAG 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 -).

    Dabei berufe er sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 06.12.2012 - C 152/11 -.

    Nach der Entscheidung des EuGH vom 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] ist eine mittelbar auf dem Kriterium der Behinderung beruhende Ungleichbehandlung gegeben, wenn eine Regelung vorsieht, dass einem schwerbehinderten Arbeitnehmer bei Entlassung wegen der Möglichkeit eines früheren Renteneintritts ein geringerer Abfindungsbetrag zu zahlen ist als einem nicht behinderten Arbeitnehmer ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 59. ).

    Dass einer solchen Berechnung das Renteneintrittsalter dem Anschein nach neutral zugrunde lag, führte im beurteilten Fall dazu, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer, die die Möglichkeit hatten früher und zwar mit 60 Jahren statt wie nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer mit 63 Jahren in Rente zu gehen, wegen ihrer Schwerbehinderung eine geringere Entlassungsabfindung erhielten ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 54., 57. ).

    Der EuGH hat die Vergleichbarkeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern, die einer kurz vor dem Renteneintritt stehenden Altersgruppe angehören, mit nicht behinderten Arbeitnehmern derselben Altersgruppe bejaht ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 60., 61. ).

    Dem stand nach Auffassung des EuGH nicht entgegen, dass den schwerbehinderten Arbeitnehmern kraft Gesetzes der Vorteil gewährt war, mit einem drei Jahre niedrigeren Alter Altersrente in Anspruch nehmen zu können als nicht behinderte Arbeitnehmer ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 62. ).

    Die Minderung der Abfindung sei nicht durch den gesetzlich gewährten Vorteil gerechtfertigt, der darin bestehe, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer ab einem Alter, das drei Jahre niedriger sei als bei nicht behinderten Arbeitnehmern, eine Altersrente in Anspruch nehmen könnten ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 62.-67. ).

    Die Zahlung eines geringeren Abfindungsbetrags an schwerbehinderte Arbeitnehmer bei betriebsbedingter Kündigung bewirkt danach eine übermäßige Beeinträchtigung der legitimen Interessen schwerbehinderter Arbeitnehmer und geht daher über das hinaus, was zur Erreichung der vom deutschen Gesetzgeber verfolgten sozialpolitischen Ziele erforderlich ist ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 70. ).

    Die durch den dortigen Sozialplan bewirkte Ungleichbehandlung von schwerbehinderten Arbeitnehmern durch eine niedrigere Abfindungszahlung hat der EuGH aus diesen Gründen als nicht gerechtfertigt angesehen ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 71./ ebenso: Richardi-Annuß, BetrVG, 15. Aufl. 2016, § 112 BetrVG Rn. 105; Fitting, BetrVG, 28. Aufl. 2016, §§ 112, 112 a BetrVG Rn. 149 ).

    Aus dem Umstand der Möglichkeit der früheren Inanspruchnahme einer (vorzeitigen) Altersrente aufgrund seiner Schwerbehinderung folgt nicht, dass seine Situation eine andere ist als die eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers ( BAG aaO Rn. 26 unter Hinweis auf EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] ).

    Anderenfalls würde sich die gesetzliche Kompensation für besondere Erschwernisse, denen Schwerbehinderte ausgesetzt sind, an anderer Stelle zu ihren Lasten auswirken ( Hess. LAG 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14 - Rn. 58; LAG Köln19.11.2013 - 12 Sa 692/13 - Rn.46 - jeweils unter Bezugnahme auf EuGH 06.12.2012 - C-152/11 [Odar]).

    Das dem Anschein nach neutrale Kriterium des frühestmöglichen Renteneintritts führt zu einer mittelbaren Diskriminierung des Klägers wegen der Schwerbehinderung ( vgl. EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] 57.-59. ).

    Schwerbehinderte haben im Allgemeinen größere Schwierigkeiten, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern; auch ist zu berücksichtigen, dass Schwerbehinderte unabweisbaren finanziellen Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer Behinderung ausgesetzt sind und/oder dass sich diese finanziellen Aufwendungen mit zunehmendem Alter erhöhen ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] 67. - 69.).

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1518/15

    Berechnung der Abfindung nach Sozialtarifvertrag bei Schwerbehinderung;

    (im Anschluss an EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] und BAG 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 -).

    Dabei berufe er sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 06.12.2012 - C 152/11 -.

    Nach der Entscheidung des EuGH vom 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] ist eine mittelbar auf dem Kriterium der Behinderung beruhende Ungleichbehandlung gegeben, wenn eine Regelung vorsieht, dass einem schwerbehinderten Arbeitnehmer bei Entlassung wegen der Möglichkeit eines früheren Renteneintritts ein geringerer Abfindungsbetrag zu zahlen ist als einem nicht behinderten Arbeitnehmer ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 59. ).

    Dass einer solchen Berechnung das Renteneintrittsalter dem Anschein nach neutral zugrunde lag, führte im beurteilten Fall dazu, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer, die die Möglichkeit hatten früher und zwar mit 60 Jahren statt wie nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer mit 63 Jahren in Rente zu gehen, wegen ihrer Schwerbehinderung eine geringere Entlassungsabfindung erhielten ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 54., 57. ).

    Der EuGH hat die Vergleichbarkeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern, die einer kurz vor dem Renteneintritt stehenden Altersgruppe angehören, mit nicht behinderten Arbeitnehmern derselben Altersgruppe bejaht ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 60., 61. ).

    Dem stand nach Auffassung des EuGH nicht entgegen, dass den schwerbehinderten Arbeitnehmern kraft Gesetzes der Vorteil gewährt war, mit einem drei Jahre niedrigeren Alter Altersrente in Anspruch nehmen zu können als nicht behinderte Arbeitnehmer ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 62. ).

    Die Minderung der Abfindung sei nicht durch den gesetzlich gewährten Vorteil gerechtfertigt, der darin bestehe, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer ab einem Alter, das drei Jahre niedriger sei als bei nicht behinderten Arbeitnehmern, eine Altersrente in Anspruch nehmen könnten ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 62.-67. ).

    Die Zahlung eines geringeren Abfindungsbetrags an schwerbehinderte Arbeitnehmer bei betriebsbedingter Kündigung bewirkt danach eine übermäßige Beeinträchtigung der legitimen Interessen schwerbehinderter Arbeitnehmer und geht daher über das hinaus, was zur Erreichung der vom deutschen Gesetzgeber verfolgten sozialpolitischen Ziele erforderlich ist ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 70. ).

    Die durch den dortigen Sozialplan bewirkte Ungleichbehandlung von schwerbehinderten Arbeitnehmern durch eine niedrigere Abfindungszahlung hat der EuGH aus diesen Gründen als nicht gerechtfertigt angesehen ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 71./ ebenso: Richardi-Annuß, BetrVG, 15. Aufl. 2016, § 112 BetrVG Rn. 105; Fitting, BetrVG, 28. Aufl. 2016, §§ 112, 112 a BetrVG Rn. 149 ).

    Aus dem Umstand der Möglichkeit der früheren Inanspruchnahme einer (vorzeitigen) Altersrente aufgrund seiner Schwerbehinderung folgt nicht, dass seine Situation eine andere ist als die eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers ( BAG aaO Rn. 26 unter Hinweis auf EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] ).

    Anderenfalls würde sich die gesetzliche Kompensation für besondere Erschwernisse, denen Schwerbehinderte ausgesetzt sind, an anderer Stelle zu ihren Lasten auswirken ( Hess. LAG 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14 - Rn. 58; LAG Köln19.11.2013 - 12 Sa 692/13 - Rn.46 - jeweils unter Bezugnahme auf EuGH 06.12.2012 - C-152/11 [Odar]).

    Das dem Anschein nach neutrale Kriterium des frühestmöglichen Renteneintritts führt zu einer mittelbaren Diskriminierung des Klägers wegen der Schwerbehinderung ( vgl. EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] 57.-59. ).

    Schwerbehinderte haben im Allgemeinen größere Schwierigkeiten, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern; auch ist zu berücksichtigen, dass Schwerbehinderte unabweisbaren finanziellen Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer Behinderung ausgesetzt sind und/oder dass sich diese finanziellen Aufwendungen mit zunehmendem Alter erhöhen ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] 67. - 69.).

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 526/16

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

    (im Anschluss an EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] und BAG 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 -).

    Dabei berufe er sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 06.12.2012 - C 152/11 -.

    Nach der Entscheidung des EuGH vom 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] ist eine mittelbar auf dem Kriterium der Behinderung beruhende Ungleichbehandlung gegeben, wenn eine Regelung vorsieht, dass einem schwerbehinderten Arbeitnehmer bei Entlassung wegen der Möglichkeit eines früheren Renteneintritts ein geringerer Abfindungsbetrag zu zahlen ist als einem nicht behinderten Arbeitnehmer ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 59. ).

    Dass einer solchen Berechnung das Renteneintrittsalter dem Anschein nach neutral zugrunde lag, führte im beurteilten Fall dazu, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer, die die Möglichkeit hatten früher und zwar mit 60 Jahren statt wie nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer mit 63 Jahren in Rente zu gehen, wegen ihrer Schwerbehinderung eine geringere Entlassungsabfindung erhielten ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 54., 57. ).

    Der EuGH hat die Vergleichbarkeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern, die einer kurz vor dem Renteneintritt stehenden Altersgruppe angehören, mit nicht behinderten Arbeitnehmern derselben Altersgruppe bejaht ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 60., 61. ).

    Dem stand nach Auffassung des EuGH nicht entgegen, dass den schwerbehinderten Arbeitnehmern kraft Gesetzes der Vorteil gewährt war, mit einem drei Jahre niedrigeren Alter Altersrente in Anspruch nehmen zu können als nicht behinderte Arbeitnehmer ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 62. ).

    Die Minderung der Abfindung sei nicht durch den gesetzlich gewährten Vorteil gerechtfertigt, der darin bestehe, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer ab einem Alter, das drei Jahre niedriger sei als bei nicht behinderten Arbeitnehmern, eine Altersrente in Anspruch nehmen könnten ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 62.-67. ).

    Die Zahlung eines geringeren Abfindungsbetrags an schwerbehinderte Arbeitnehmer bei betriebsbedingter Kündigung bewirkt danach eine übermäßige Beeinträchtigung der legitimen Interessen schwerbehinderter Arbeitnehmer und geht daher über das hinaus, was zur Erreichung der vom deutschen Gesetzgeber verfolgten sozialpolitischen Ziele erforderlich ist ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 70. ).

    Die durch den dortigen Sozialplan bewirkte Ungleichbehandlung von schwerbehinderten Arbeitnehmern durch eine niedrigere Abfindungszahlung hat der EuGH aus diesen Gründen als nicht gerechtfertigt angesehen ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 71./ ebenso: Richardi-Annuß, BetrVG, 15. Aufl. 2016, § 112 BetrVG Rn. 105; Fitting, BetrVG, 28. Aufl. 2016, §§ 112, 112 a BetrVG Rn. 149 ).

    Aus dem Umstand der Möglichkeit der früheren Inanspruchnahme einer (vorzeitigen) Altersrente aufgrund seiner Schwerbehinderung folgt nicht, dass seine Situation eine andere ist als die eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers ( BAG aaO Rn. 26 unter Hinweis auf EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] ).

    Anderenfalls würde sich die gesetzliche Kompensation für besondere Erschwernisse, denen Schwerbehinderte ausgesetzt sind, an anderer Stelle zu ihren Lasten auswirken ( Hess. LAG 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14 - Rn. 58; LAG Köln19.11.2013 - 12 Sa 692/13 - Rn.46 - jeweils unter Bezugnahme auf EuGH 06.12.2012 - C-152/11 [Odar]).

    Das dem Anschein nach neutrale Kriterium des frühestmöglichen Renteneintritts führt zu einer mittelbaren Diskriminierung des Klägers wegen der Schwerbehinderung ( vgl. EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] 57.-59. ).

    Schwerbehinderte haben im Allgemeinen größere Schwierigkeiten, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern; auch ist zu berücksichtigen, dass Schwerbehinderte unabweisbaren finanziellen Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer Behinderung ausgesetzt sind und/oder dass sich diese finanziellen Aufwendungen mit zunehmendem Alter erhöhen ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] 67. - 69.).

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 528/16

    Berechnung der Abfindung nach Sozialtarifvertrag bei Schwerbehinderung;

    (im Anschluss an EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] und BAG 17.11.2015 - 1 AZR 938/13 -).

    Dabei berufe er sich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 06.12.2012 - C 152/11 -.

    Nach der Entscheidung des EuGH vom 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] ist eine mittelbar auf dem Kriterium der Behinderung beruhende Ungleichbehandlung gegeben, wenn eine Regelung vorsieht, dass einem schwerbehinderten Arbeitnehmer bei Entlassung wegen der Möglichkeit eines früheren Renteneintritts ein geringerer Abfindungsbetrag zu zahlen ist als einem nicht behinderten Arbeitnehmer ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 59. ).

    Dass einer solchen Berechnung das Renteneintrittsalter dem Anschein nach neutral zugrunde lag, führte im beurteilten Fall dazu, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer, die die Möglichkeit hatten früher und zwar mit 60 Jahren statt wie nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer mit 63 Jahren in Rente zu gehen, wegen ihrer Schwerbehinderung eine geringere Entlassungsabfindung erhielten ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 54., 57. ).

    Der EuGH hat die Vergleichbarkeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern, die einer kurz vor dem Renteneintritt stehenden Altersgruppe angehören, mit nicht behinderten Arbeitnehmern derselben Altersgruppe bejaht ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 60., 61. ).

    Dem stand nach Auffassung des EuGH nicht entgegen, dass den schwerbehinderten Arbeitnehmern kraft Gesetzes der Vorteil gewährt war, mit einem drei Jahre niedrigeren Alter Altersrente in Anspruch nehmen zu können als nicht behinderte Arbeitnehmer ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 62. ).

    Die Minderung der Abfindung sei nicht durch den gesetzlich gewährten Vorteil gerechtfertigt, der darin bestehe, dass schwerbehinderte Arbeitnehmer ab einem Alter, das drei Jahre niedriger sei als bei nicht behinderten Arbeitnehmern, eine Altersrente in Anspruch nehmen könnten ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 62.-67. ).

    Die Zahlung eines geringeren Abfindungsbetrags an schwerbehinderte Arbeitnehmer bei betriebsbedingter Kündigung bewirkt danach eine übermäßige Beeinträchtigung der legitimen Interessen schwerbehinderter Arbeitnehmer und geht daher über das hinaus, was zur Erreichung der vom deutschen Gesetzgeber verfolgten sozialpolitischen Ziele erforderlich ist ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 70. ).

    Die durch den dortigen Sozialplan bewirkte Ungleichbehandlung von schwerbehinderten Arbeitnehmern durch eine niedrigere Abfindungszahlung hat der EuGH aus diesen Gründen als nicht gerechtfertigt angesehen ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] unter 71./ ebenso: Richardi-Annuß, BetrVG, 15. Aufl. 2016, § 112 BetrVG Rn. 105; Fitting, BetrVG, 28. Aufl. 2016, §§ 112, 112 a BetrVG Rn. 149 ).

    Aus dem Umstand der Möglichkeit der früheren Inanspruchnahme einer (vorzeitigen) Altersrente aufgrund seiner Schwerbehinderung folgt nicht, dass seine Situation eine andere ist als die eines nicht schwerbehinderten Arbeitnehmers ( BAG aaO Rn. 26 unter Hinweis auf EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] ).

    Anderenfalls würde sich die gesetzliche Kompensation für besondere Erschwernisse, denen Schwerbehinderte ausgesetzt sind, an anderer Stelle zu ihren Lasten auswirken ( Hess. LAG 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14 - Rn. 58; LAG Köln19.11.2013 - 12 Sa 692/13 - Rn.46 - jeweils unter Bezugnahme auf EuGH 06.12.2012 - C-152/11 [Odar]).

    Das dem Anschein nach neutrale Kriterium des frühestmöglichen Renteneintritts führt zu einer mittelbaren Diskriminierung des Klägers wegen der Schwerbehinderung ( vgl. EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] 57.-59. ).

    Schwerbehinderte haben im Allgemeinen größere Schwierigkeiten, sich wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern; auch ist zu berücksichtigen, dass Schwerbehinderte unabweisbaren finanziellen Aufwendungen im Zusammenhang mit ihrer Behinderung ausgesetzt sind und/oder dass sich diese finanziellen Aufwendungen mit zunehmendem Alter erhöhen ( EuGH 06.12.2012 - C-152/11 - [Odar] 67. - 69.).

  • BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 813/11

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

    b) Die Vereinbarkeit der Senatsrechtsprechung mit Unionsrecht wird überdies durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 6. Dezember 2012 (- C-152/11 - [Odar]) vollumfänglich bestätigt.

    Auch der Gerichtshof geht davon aus, dass eine Ungleichbehandlung von älteren Arbeitnehmern bei der Berechnung der Sozialplanabfindung durch ein legitimes Ziel iSv. Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG gerechtfertigt sein kann, wenn der Sozialplan die Gewährung eines Ausgleichs für die Zukunft, den Schutz der jüngeren Arbeitnehmer sowie die Unterstützung bei ihrer beruflichen Wiedereingliederung und eine gerechte Verteilung der begrenzten finanziellen Mittel bezweckt (EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar], Rn. 42 f., 45) .

    Eine in Abhängigkeit von Lebensalter und Betriebszugehörigkeit berechnete Abfindung könne bei Arbeitnehmern, die im Zeitpunkt der Entlassung durch den möglichen Bezug einer vorgezogenen gesetzlichen Altersrente wirtschaftlich abgesichert sind, gemindert werden (EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar], Rn. 48) .

    aa) Das Arbeitsgericht München hat den Gerichtshof im Verfahren nach Art. 267 AEUV ua. nach der Vereinbarkeit der im Ausgangsrechtsstreit maßgeblichen Regelung einer als "Vorsorglicher Sozialplan" bezeichneten Vereinbarung mit den Vorgaben der Richtlinie 2000/78/EG gefragt (EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar], Rn. 30) .

    bb) Der Gerichtshof hat zwar die im "Vorsorglichen Sozialplan" vorgenommene Berechnung der Abfindung auf der Grundlage des frühestmöglichen Rentenbeginns als mit Unionsrecht für vereinbar gehalten (EuGH 6. Dezember 2012 - C-152/11 - [Odar], Rn. 54) .

  • LAG Hamm, 16.06.2016 - 11 Sa 1643/15

    Diskriminierung schwerbehinderter Arbeitnehmer bei zu geringer Abfindung

  • LAG Hamm, 16.06.2016 - 11 Sa 1524/15

    Verstoß gegen Diskriminierungsverbot durch geringere Sozialplanabfindung an

  • LAG Hamm, 29.06.2017 - 11 Sa 53/17
  • BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 842/16

    Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen des Alters - mittelbare

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1520/15

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1519/15

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1758/15

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 527/16

    Berechnung der Abfindung nach Sozialtarifvertrag bei Schwerbehinderung;

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1516/15

    Berechnung der Abfindung nach Sozialtarifvertrag bei Schwerbehinderung;

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 531/16

    Anpassung einer Abfindungsregelung nach oben; Mittelbare Benachteiligung des

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1514/15

    Berechnung der Abfindung nach Sozialtarifvertrag bei Schwerbehinderung;

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1761/15

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1764/15

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 533/16

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 534/16

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 536/16

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1763/15

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1513/15

    Berechnung der Abfindung nach Sozialtarifvertrag bei Schwerbehinderung;

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1760/15

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1526/15

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1757/15

    Abfindung nach Sozialtarifvertrag / Sozialplan: Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hamm, 08.12.2016 - 11 Sa 539/16
  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 530/16

    Berechnung der Abfindung nach Sozialtarifvertrag bei Schwerbehinderung;

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 532/16

    Anpassung einer Abfindungsregelung nach oben; Mittelbare Benachteiligung des

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1511/15

    Berechnung der Abfindung nach Sozialtarifvertrag bei Schwerbehinderung;

  • LAG Hamm, 16.03.2017 - 11 Sa 1189/16

    Benachteiligung wegen einer Behinderung bei Zahlung eines geringeren

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1508/15

    Verstoß gegen Benachteiligungsverbot bei geringerer Abfindung an

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1505/15
  • LAG Hamm, 08.12.2016 - 11 Sa 489/16
  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1510/15
  • BAG, 13.10.2015 - 1 AZR 853/13

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Beendigungstermin

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1767/15

    Benachteiligung durch Abfindungsregelung eines Sozialtarifvertrages zu

  • LAG Hamm, 24.08.2017 - 11 Sa 360/17

    Benachteiligung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers durch eine niedrige

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1768/15

    Ungleichbehandlung des schwerbehinderten Arbeitnehmers wegen geringerer Abfindung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1506/15

    Zu geringe Zahlung einer Sozialplanabfindung an schwerbehinderten Arbeitnehmer

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1759/15

    Geringere Sozialplanabfindung für schwerbehinderten Arbeitnehmer

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1766/15

    Verstoß gegen AGG bei Zahlung geringerer Abfindung an schwerbehinderten

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1762/15

    Diskriminierung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers wegen geringerer

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1756/15

    Diskriminierung schwerbehinderter Arbeitnehmer durch geringere Abfindungszahlung

  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1509/15
  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 1765/15
  • LAG Hamm, 24.11.2016 - 11 Sa 535/16
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-312/17

    Bedi - Ersuchen um Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in

  • LAG Hamm, 28.03.2017 - 14 Sa 312/16

    Vorgezogene Altersrente; Behinderung; Überbrückungsbeihilfe; Rentenberechtigung;

  • EuGH, 19.09.2018 - C-312/17

    Bedi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

  • BAG, 17.11.2015 - 1 AZR 938/13

    Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen Behinderung

  • BAG, 28.07.2020 - 1 AZR 590/18

    Sozialplan - mittelbare Benachteiligung wegen Behinderung

  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 54/17

    Auf Einigungsstellenspruch beruhender Sozialplan - Sozialplananfechtung wegen

  • LAG Köln, 13.09.2018 - 6 Sa 150/18

    Schwerbehinderung; Sozialplan; Pauschalierung; Benachteiligung; Rechtfertigung;

  • BAG, 23.04.2013 - 1 AZR 916/11

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters - Benachteiligung von

  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 295/12

    Ausschluss ordentlicher Kündigungen - Altersdiskriminierung

  • BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 537/17

    Unzulässiges Teilurteil - Abfindungsanspruch - mittelbare Benachteiligung wegen

  • BAG, 07.12.2021 - 1 AZR 562/20

    Klageverzichtsprämie - Sozialplanabfindung - Höchstbetrag -

  • LAG Köln, 19.11.2013 - 12 Sa 692/13

    Pauschale Abfindung für Schwerbehinderte in Sozialplan

  • BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 857/11

    Sozialplanabfindung - Altersdiskriminierung

  • BAG, 05.09.2019 - 6 AZR 533/18

    TV UmBw - Altersrente - Benachteiligung wegen Behinderung

  • BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

  • BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 693/11

    Sozialplanabfindung - Altersdiskriminierung

  • BAG, 11.10.2022 - 1 AZR 129/21

    Sozialplan - Zusatzbetrag für schwerbehinderte Arbeitnehmer

  • BAG, 21.11.2017 - 9 AZR 141/17

    Vorruhestandsverhältnis - Benachteiligung wegen Behinderung

  • LAG Hessen, 04.09.2015 - 14 Sa 1288/14

    Die Regelung in einer Dienstvereinbarung und einem auf ihr beruhenden

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.11.2018 - 8 Sa 26/18

    Benachteiligung wegen Behinderung - vorzeitige Altersrente - Ausgleichszahlung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.03.2014 - 23 Sa 1807/13

    Benachteiligung wegen des Alters bei Sozialplanleistungen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.01.2017 - 26 Sa 1565/15

    Benachteiligung in einer Vorruhestandsvereinbarung wegen der Behinderung -

  • BAG, 12.11.2013 - 9 AZR 484/12

    Altersteilzeitarbeitsverhältnis - Beendigung bei Anspruch auf abschlagsfreie

  • OVG Sachsen, 23.04.2013 - 2 A 150/12

    Rechtmäßigkeit eines Besoldungssystems von Beamten unter dem Blickwinkel der

  • LAG Hamburg, 16.11.2017 - 7 TaBV 3/17

    Anfechtung Einigungsstellenspruch - Sozialplanabfindung

  • LAG Düsseldorf, 12.01.2021 - 3 Sa 393/20

    Mittelbare Benachteiligung von Menschen mit Behinderung durch Tarifvertrag;

  • BVerfG, 25.03.2015 - 1 BvR 2803/11

    Keine Verletzung des Diskriminierungsverbots durch Ausschluss eines

  • BAG, 23.04.2013 - 1 AZR 25/12

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 94/12

    Beschäftigungszeit iSv. § 7 Abschn. A Abs. 2 Satz 4 TV UmBw - Berücksichtigung

  • BAG, 08.02.2022 - 1 AZR 252/21

    Sozialplanabfindung - Höchstbetragsregelung - betriebsverfassungsrechtlicher

  • BAG, 05.03.2013 - 1 AZR 880/11

    Betriebsvereinbarung - Altersgrenze - Betriebsvereinbarungsoffenheit

  • BAG, 20.02.2018 - 1 AZR 787/16

    Streitgegenstand - Abfindungsanspruch

  • LAG Rheinland-Pfalz, 03.09.2019 - 8 Sa 374/18

    Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters

  • BAG, 22.09.2016 - 6 AZR 397/15

    Überbrückungsbeihilfe nach dem TV SozSich - Erlöschen bei Anspruch auf Teilrente

  • LAG Nürnberg, 12.11.2014 - 2 Sa 317/14

    Sozialplanabfindung - Altersdiskriminierung - Kappungsgrenze

  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 286/19

    Überbrückungsbeihilfe TV SozSich - Teilrente - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen

  • LAG Hamm, 29.08.2012 - 4 Sa 668/11

    Altersdiskriminierung durch Ausnehmen älterer, bereits rentenberechtigter

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-354/13

    Generalanwalt Jääskinen ist der Auffassung, dass morbide Adipositas eine

  • BAG, 21.11.2017 - 1 AZR 131/17

    Streitgegenstand - Abfindungsanspruch

  • BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 11/13

    Erlöschen des Notaramtes wegen Erreichens der Altersgrenze

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2013 - C-476/11

    HK Danmark - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG

  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 381/19

    Überbrückungsbeihilfe TV SozSich - Teilrente - Änderung der Hinzuverdienstgrenzen

  • BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 266/19

    Tarifliche Ausgleichszahlung bei Inanspruchnahme vorgezogener Altersrente -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.01.2015 - 8 Sa 365/14

    Betriebliche Altersrente - vorzeitiges Ausscheiden - Bezug ungekürzter

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2013 - 3 Sa 271/13

    Sozialplanabfindung - Altersdiskriminierung rentennaher Arbeitnehmer

  • ArbG Bochum, 29.09.2015 - 2 Ca 752/15

    Berechnung einer Sozialplanabfindung; Wirksamkeit eines Sozialplans bei

  • ArbG Hamburg, 24.05.2017 - 24 Ca 246/16
  • LAG Nürnberg, 19.01.2023 - 8 Sa 164 22

    Abfindung - Sozialplan - Altersrente - Regelaltersrente

  • BAG, 15.01.2019 - 1 AZR 296/17

    Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren

  • LAG Nürnberg, 11.11.2022 - 8 Sa 164/22

    Abfindung - Sozialplan - Altersrente - Regelaltersrente

  • ArbG Bochum, 20.11.2015 - 4 Ca 613/15
  • ArbG Bochum, 29.09.2015 - 2 Ca 656/15
  • ArbG Bochum, 29.09.2015 - 2 Ca 616/15
  • ArbG Bochum, 29.09.2015 - 2 Ca 622/15
  • ArbG Bochum, 02.09.2015 - 5 Ca 769/15
  • ArbG Bochum, 02.09.2015 - 5 Ca 680/15
  • ArbG Bochum, 02.09.2015 - 5 Ca 679/15
  • ArbG Bochum, 20.11.2015 - 4 Ca 673/15
  • ArbG Bochum, 20.11.2015 - 4 Ca 647/15
  • ArbG Bochum, 20.11.2015 - 4 Ca 653/15
  • ArbG Bochum, 20.11.2015 - 4 Ca 649/15
  • ArbG Bochum, 20.11.2015 - 4 Ca 617/15
  • ArbG Bochum, 20.11.2015 - 4 Ca 619/15
  • ArbG Bochum, 20.11.2015 - 4 Ca 657/15
  • ArbG Bochum, 20.11.2015 - 4 Ca 659/15
  • ArbG Bochum, 29.09.2015 - 2 Ca 652/15
  • ArbG Bochum, 29.09.2015 - 2 Ca 672/15
  • ArbG Bochum, 29.09.2015 - 2 Ca 666/15
  • ArbG Bochum, 02.09.2015 - 5 Ca 664/15
  • ArbG Bochum, 02.09.2015 - 5 Ca 669/15
  • ArbG Bochum, 02.09.2015 - 5 Ca 674/15
  • EuGH, 24.10.2013 - C-85/12

    Das Zahlungsmoratorium, das die isländischen Behörden der Bank LBI bewilligt

  • ArbG Köln, 05.02.2013 - 13 Ca 5641/12

    Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Gewährung einer höheren

  • ArbG Bochum, 08.09.2015 - 2 Ca 696/15
  • ArbG Bochum, 02.09.2015 - 5 Ca 700/15
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-443/15

    Parris - Grundrechte - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung

  • ArbG Bochum, 02.09.2015 - 2.09.2015
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.11.2013 - L 22 R 1145/11
  • BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 12/13

    Verfassungsmäßigkeit der Altersgrenze für Notare

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2017 - C-143/16

    Abercrombie & Fitch Italia - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik -

  • BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 8/13

    Rechtmäßigkeit einer Altersgrenze für Notare

  • ArbG Hamburg, 12.07.2017 - 27 Ca 525/16

    Konsultationsverfahren bei anzeigepflichtigen Entlassungen - Verkürzung von

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.08.2020 - 7 Sa 503/20
  • LAG München, 19.06.2020 - 3 Sa 844/19

    Sozialplan, Höchstbetragsklausel, Altersdiskriminierung

  • ArbG Düsseldorf, 26.09.2014 - 14 Ca 3145/14

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Bewilligung einer Rente wegen voller

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 23.11.2016 - 3 Sa 160/16

    Veränderte Berechnung eines tariflichen Abfindungsanspruches auf Grund

  • ArbG Düsseldorf, 12.09.2019 - 9 Ca 2039/19
  • EuGH, 10.04.2014 - C-485/12

    Maatschap T. van Oosterom en A. van Oosterom-Boelhouwer - Landwirtschaft -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,17776
Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11 (https://dejure.org/2012,17776)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.07.2012 - C-152/11 (https://dejure.org/2012,17776)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 2012 - C-152/11 (https://dejure.org/2012,17776)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,17776) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Odar

    Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und/oder einer Behinderung - Zulässigkeit nationaler Maßnahmen, die es erlauben, Arbeitnehmer, die kurz vor dem Erreichen des Rentenalters stehen, von den in einem Sozialplan ...

  • EU-Kommission

    Odar

    Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters und/oder einer Behinderung - Zulässigkeit nationaler Maßnahmen, die es erlauben, Arbeitnehmer, die kurz vor dem Erreichen des Rentenalters stehen, von den in einem Sozialplan ...

Kurzfassungen/Presse

  • sozialplan-eup.de (Kurzinformation)

    Geminderte Entlassungsabfindung diskriminiert schwerbehinderte Arbeitnehmer

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11
    Siehe auch Urteil des Gerichtshofs vom 5. März 2009, Age Concern England (C-388/07, Slg. 2009, I-1569, Randnr. 51).

    36 - Urteil Age Concern England, oben in Fn. 35 angeführt, Randnr. 58.

    37 - Urteil Age Concern England, oben in Fn. 35 angeführt, Randnr. 65.

    40 - Urteil Age Concern England, oben in Fn. 35 angeführt, Randnr. 65.

    42 - Vgl. Urteil Age Concern England, oben in Fn. 35 angeführt, Randnr. 46.

  • EuGH, 09.11.1993 - C-132/92

    Birds Eye Walls / Roberts

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11
    28 - Urteil des Gerichtshofs vom 9. November 1993 (C-132/92, Slg. 1993, I-5579).
  • EuGH, 10.03.2011 - C-109/09

    Deutsche Lufthansa - Befristeter Arbeitsvertrag - Richtlinie 1999/70/EG -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11
    53 - Siehe Urteil des Gerichtshofs vom 13. November 1990, Marleasing (C-106/89, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8), und kürzlich Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 2011, Deutsche Lufthansa (C-109/09, Slg. 2011, I-1309, Randnr. 51).
  • EuGH, 09.12.2004 - C-19/02

    Hlozek

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11
    29 - Urteil des Gerichtshofs vom 9. Dezember 2004 (C-19/02, Slg. 2004, I-11491).
  • EuGH, 12.01.2010 - C-341/08

    Petersen - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 5 und Art. 6 Abs. 1 - Verbot der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11
    Zur Auslegung der Ausnahmeregelung in Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 12. Januar 2010, Petersen (C-341/08, Slg. 2010, I-47, Randnr. 60), und kürzlich Urteil des Gerichtshofs vom 13. September 2011, Prigge (C-447/09, Slg. 2011, I-8003, Randnr. 56).
  • EuGH, 21.10.2010 - C-227/09

    Accardo u.a. - Sozialpolitik - Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11
    39 - Zur Auslegung von Ausnahmeregelungen im Allgemeinen vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 21. Oktober 2010, Accardo (C-227/09, Slg. 2010, I-10273, Randnr. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.11.1990 - C-106/89

    Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11
    53 - Siehe Urteil des Gerichtshofs vom 13. November 1990, Marleasing (C-106/89, Slg. 1990, I-4135, Randnr. 8), und kürzlich Urteil des Gerichtshofs vom 10. März 2011, Deutsche Lufthansa (C-109/09, Slg. 2011, I-1309, Randnr. 51).
  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11
    Zur Auslegung der Ausnahmeregelung in Art. 2 Abs. 5 der Richtlinie vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 12. Januar 2010, Petersen (C-341/08, Slg. 2010, I-47, Randnr. 60), und kürzlich Urteil des Gerichtshofs vom 13. September 2011, Prigge (C-447/09, Slg. 2011, I-8003, Randnr. 56).
  • EuGH, 19.02.2009 - C-321/07

    Schwarz - Richtlinie 91/439/EWG - Besitz von Fahrerlaubnissen verschiedener

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11
    22 - Siehe Urteil des Gerichtshofs vom 19. Februar 2009, Schwarz (C-321/07, Slg. 2009, I-1113, Randnr. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.11.2010 - C-250/09

    Georgiev - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2012 - C-152/11
    41 - Urteil des Gerichtshofs vom 18. November 2010, Georgiev (C-250/09 und C-268/09, Slg. 2010, I-11869, Randnr. 40).
  • EuGH, 12.01.2010 - C-229/08

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht