Rechtsprechung
EuGH, 26.06.1991 - C-153/89 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Kommission / Belgien
EWG-Vertrag, Artikel 95 Absatz 1 und 96
Steuerrecht - Inländische Abgaben - System der Besteuerung von Bier - Erhebung der Verbrauchsteuer auf die Warmwürze ohne Rücksicht auf den Brauschwund, der bis zur Herstellung des Fertigerzeugnisses eintritt - Pauschale Berechnung des Ausgleichs der Verbrauchsteuer bei ... - EU-Kommission
Kommission / Belgien
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der unterschiedlichen Besteuerung von einheimischen und eingeführten Biersorten; Zulässigkeit einer Pauschalmethode bei der Festlegung des Betrags der Rückvergütung unterliegenden inländischen Abgaben
- Judicialis
EWG-Vertrag Art. 95 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 96
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWG-Vertrag Art. 95 Abs. 1; EWG-Vertrag Art. 96
Steuerrecht - Inländische Abgaben - System der Besteuerung von Bier - Erhebung der Verbrauchsteuer auf die Warmwürze ohne Rücksicht auf den Brauschwund, der bis zur Herstellung des Fertigerzeugnisses eintritt - Pauschale Berechnung des Ausgleichs der Verbrauchsteuer bei ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verbrauchsteuer auf Bier - Rückvergütung bei der Ausfuhr - Ausgleich bei der Einfuhr.
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 17.02.1976 - 45/75
REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz
Auszug aus EuGH, 26.06.1991 - C-153/89
12 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes liegt eine Verletzung des Artikels 95 Absatz 1 vor, wenn die auf das eingeführte Erzeugnis erhobene Abgabe und die Belastung, die das gleichartige inländische Erzeugnis zu tragen hat, in verschiedener Weise und nach verschiedenen Bestimmungen berechnet werden mit dem Ergebnis, daß das eingeführte Erzeugnis - sei es auch nur in bestimmten Fällen - höher belastet wird (Urteil vom 17. Februar 1976 in der Rechtssache 45/75, Rewe, Slg. 1976, 181). - EuGH, 01.12.1965 - 45/64
Kommission EWG / Italien
Auszug aus EuGH, 26.06.1991 - C-153/89
27 Wie nämlich der Gerichtshof in seinem Urteil vom 1. Dezember 1965 in der Rechtssache 45/64 (Kommission/Italien, Slg. 1965, 1126) entschieden hat, muß ein Mitgliedstaat, der sich bei der Festlegung des Betrags der inländischen Abgaben, der bei der Ausfuhr in einen anderen Mitgliedstaat rückvergütet werden kann, einer Pauschalmethode bedient, beweisen, daß diese in allen Fällen die zwingenden Grenzen des Artikels 96 einhält.
- BFH, 05.08.2002 - VII R 105/99
Europarecht - Gemeinschaftsrecht - Vereinbarkeit - Deutsche Bierbesteuerung - …
Ob diese Wettbewerbsneutralität im Einzelfall durch die nationale Besteuerung verletzt wird, ist bei gleichartigen Erzeugnissen nach Art. 95 Abs. 1 EGV anhand eines Belastungsvergleichs der aus anderen Mitgliedstaaten verbrachten Erzeugnisse mit gleichartigen inländischen Erzeugnissen zu beurteilen (vgl. EuGH-Urteile vom 26. Juni 1991 Rs. C-152/89 --Kommission/Luxemburg-- und Rs. C-153/89 --Kommission/ Belgien--, EuGHE 1991, I-3141 und I-3171; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 28. Juli 1992 VII R 84, 85/91, BFHE 169, 266, m.w.N.). - Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2010 - C-398/09
Lady & Kid u.a. - Mit dem Unionsrecht unvereinbare nationale Abgaben - Erstattung …
Der Gerichtshof hat insbesondere entschieden, dass gegen diese Bestimmung verstoßen werde, "wenn die auf das eingeführte Erzeugnis erhobene Abgabe und die Belastung, die das gleichartige inländische Erzeugnis zu tragen hat, in verschiedener Weise und nach verschiedenen Bestimmungen berechnet werden, mit dem Ergebnis, dass das eingeführte Erzeugnis - sei es auch nur in bestimmten Fällen - höher belastet wird"; Urteile vom 17. Februar 1976, Rewe (45/75, Slg. 1976, 181, Randnr. 15), vom 27. Februar 1980, Kommission/Irland, Randnr. 8, vom 26. Juni 1991, Kommission/Belgien (C-153/89, Slg. 1991, I-3171, Randnr. 12), vom 26. Juni 1991, Kommission/Luxemburg (C-152/89, Slg. 1991, I-3141, Randnr. 20), vom 12. Mai 1992, Kommission/Griechenland (C-327/90, Slg. 1992, I-3033, Randnr. 12), und vom 23. Oktober 1997, Kommission/Griechenland (C-375/95, Slg. 1997, I-5981, Randnr. 20). - EuGH, 07.03.2002 - C-10/00
Kommission / Italien
Im Übrigen folge die betreffende Beweislastverteilung aus einem Grundsatz, der sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes ergebe, wonach es, wenn die Kommission ernsthafte und berechtigte Zweifel an der Verlässlichkeit der von den nationalen Behörden durchgeführten Kontrollen glaubhaft mache, dem betreffenden Mitgliedstaat obliege, nachzuweisen, dass diese Kontrollen nicht zu einer ungerechtfertigten Verminderung der Beträge führten, die die Gemeinschaften als Eigenmittel erhielten (zur diskriminierenden Besteuerung, Urteile vom 26. Juni 1991 in der Rechtssache C-152/89, Kommission/Luxemburg, Slg. 1991, I-3141, und in der Rechtssache C-153/89, Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-3171, sowie zum Rechnungsabschluss des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft [EAGFL], Abteilung Garantie, Urteile vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-247/98, Griechenland/Kommission, Slg. 2001, I-1, Randnrn.
- Generalanwalt beim EuGH, 13.11.1997 - C-213/96
Verbrauchsteuer auf Elektrizität - Steuersatz, der bei Elektrizität inländischen …
(16) - Urteile vom 26. Juni 1991 in der Rechtssache C-152/89 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1991, I-3141) und in der Rechtssache C-153/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-3171). - Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1999 - C-421/97
Tarantik
(33) - Urteile vom 26. Juni 1991 in der Rechtssache C-152/89 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1991, I-3141, Randnr. 25) und in der Rechtssache C-153/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-3171, Randnr. 16). - Generalanwalt beim EuGH, 17.07.1997 - C-284/96
Didier Tabouillot gegen Directeur des services fiscaux de Meurthe-et-Moselle.
(22) - Urteile vom 26. Juni 1991 in der Rechtssache C-152/89 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1991, I-3141, Randnr. 25) und in der Rechtssache C-153/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-3171, Randnr. 16). - EuGH, 12.05.1992 - C-327/90
Kommission / Griechenland
20 Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß bei einer Regelung, die wie das streitige Gesetz unterschiedliche Vorschriften für einheimische Erzeugnisse und für aus anderen Mitgliedstaaten eingeführte Erzeugnisse enthält, und für die ein Mangel an Transparenz und Klarheit kennzeichnend ist, die beklagte Regierung den Nachweis zu erbringen hat, daß die von der Kommission beanstandete Regelung in keinem Fall diskriminierende Wirkungen haben kann (vgl. dazu Urteile vom 26. Juni 1991 in der Rechtssache C-152/89, Kommission/Luxemburg, Slg. 1991, I-3141, und in der Rechtssache C-153/89, Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-3171). - Generalanwalt beim EuGH, 13.12.1994 - C-345/93
Fazenda Pública und Ministério Público gegen Américo João Nunes Tadeu. - …
(9) ° Urteile in der Rechtssache C-152/89 (Kommission/Luxemburg, Slg. 1991, I-3141, Randnr. 20) und in der Rechtssache C-153/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-3171, Randnr. 12); vgl. auch die Urteile, die in den Nummern 23 und 24 meiner Schlussanträge in den genannten Rechtssachen zitiert sind, und meine Ausführungen in den Nummern 25 und 26 dieser Schlussanträge.