Rechtsprechung
| EuGH, 17.03.1993 - C-155/91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- EU-Kommission
Kommission / Rat
1. Handlungen der Organe - Wahl der Rechtsgrundlage - Kriterien
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EWGV Art. 173; EWGV Art. 100a; EWGV Art. 130s
1. Handlungen der Organe - Wahl der Rechtsgrundlage - Kriterien - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.1992 - C-155/91
- EuGH, 17.03.1993 - C-155/91
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1993, I-939
- NJW 1993, 3188 (Ls.)
- NVwZ 1993, 872
Wird zitiert von ... (50)
- EuGH, 05.10.2000 - C-376/98
Richtlinie 98/43/EG - Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen - …
33 Nach ständiger Rechtsprechung dürfe sich die Gemeinschaft nicht auf Artikel 100a stützen, wenn der zu erlassende Rechtsakt die Marktbedingungen in der Gemeinschaft gleichsam nur "nebenbei" harmonisiere (Urteile vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache C-70/88, Parlament/Rat, Slg. 1991, I-4529, Randnr. 17, vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91, Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939, Randnr. 19, vom 28. Juni 1994 in der Rechtssache C-187/93, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2857, Randnr. 25, und vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94, Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-5755, Randnr. 45).70 Im Rahmen seiner Rechtsprechung zu Artikel 129 EG-Vertrag habe der Gerichtshof in den Urteilen vom 5. Mai 1998 in der Rechtssache C-180/96 (Vereinigtes Königreich/Kommission, Slg. 1998, I-2265) und vom 4. April 2000 in der Rechtssache C-269/97 (Kommission/Rat, Slg. 2000, I-2257) unterstrichen, dass die Erfordernisse des Schutzes der menschlichen Gesundheit Bestandteil der anderen Gemeinschaftspolitiken, insbesondere der Binnenmarktpolitik, seien.
- EuGH, 25.02.1999 - C-164/97
Verordnungen über den Schutz des Waldes gegen Luftverschmutzung und gegen Brände …
Zu diesen Umständen gehören insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts (vgl. z. B. Urteile vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91, Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939, Randnr. 7, und vom 23. Februar 1999 in der Rechtssache C-42/97, Parlament/Rat, Slg. 1999, I-0000, Randnr. 36).Im ersten Fall genügt es, eine einzige Rechtsgrundlage heranzuziehen (Urteile vom 4. Oktober 1991 in der Rechtssache 70/88, Parlament/Rat, Slg. 1991, I-4529, Randnr. 17, und vom 26. März 1996 in der Rechtssache C-271/94, Parlament/Rat, Slg. 1996, I-1689, Randnrn. 32 und 33); im zweiten Fall reicht dies nicht aus (Urteile vom 30. Mai 1989 in der Rechtssache 242/87, Kommission/Rat, Slg. 1989, 1425, Randnrn. 33 bis 37, und vom 7. März 1996 in der Rechtssache C-360/93, Parlament/Rat, Slg. 1996, I-1195, Randnr. 30), und das Organ ist verpflichtet, den Rechtsakt auf der Grundlage der beiden seine Zuständigkeit begründenden Bestimmungen zu erlassen (Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 165/87, Kommission/Rat, Slg. 1988, 5545, Randnrn. 6 bis 13).
Eine solche Verbindung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die für die beiden Rechtsgrundlagen jeweils vorgesehenen Verfahren miteinander unvereinbar sind (Urteil vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89, Kommission/Rat, Slg. 1991, I-2867, Randnrn. 17 bis 21).
Dagegen müssen Bestimmungen, die speziell zur Umweltpolitik gehören, auf Artikel 130s des Vertrages gestützt werden (zu Abfallbeseitigungsrichtlinien vgl. Urteil Kommission/Rat vom 17. März 1993), auch wenn sie sich auf das Funktionieren des Binnenmarktes auswirken (zu einer Verordnung über die Verbringung von Abfällen vgl. Urteil vom 28. Juni 1994 in der Rechtssache C-187/93, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2857, Randnrn. 24 bis 26) oder wenn sie u. a. die Verbesserung der Produktion der Landwirtschaft bezwecken (zu einer Richtlinie über Pflanzenschutzmittel vgl. Urteil vom 18. Juni 1996 in der Rechtssache C-303/94, Parlament/Rat, Slg. 1996, I-2943).
- EuGH, 26.01.2006 - C-533/03
Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 - Richtlinie 2003/93/EG - Wahl der Rechtsgrundlage
Zu diesen Umständen gehörten insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts (Urteil vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91, Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939, Randnr. 7).Nach Ansicht Irlands ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere aus dem Urteil vom 29. April 2004 in der Rechtssache C-338/01 (Kommission/Rat, Slg. 2004, I-4829), dass die Artikel 93 EG und 94 EG die richtige Rechtsgrundlage für den Erlass der angefochtenen Rechtsakte seien, die, wie aus ihren Begründungserwägungen und ihren Bestimmungen hervorgehe, die Rechtsvorschriften über die Mehrwertsteuer harmonisierten, indem sie einheitliche Verfahren für die Beschaffung und Übermittlung von Daten über die Steuerpflichtigen vorsähen, um eine ordnungsgemäße Anwendung der Rechtsvorschriften über die Verwaltung, Festsetzung und Erhebung der Mehrwertsteuer zu gewährleisten.
Nach ständiger Rechtsprechung muss die Wahl der Rechtsgrundlage für einen Rechtsakt der Gemeinschaft auf objektiven und gerichtlich nachprüfbaren Umständen beruhen, zu denen insbesondere das Ziel und der Inhalt des Rechtsakts gehören (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89, Kommission/Rat, Titandioxid, Slg. 1991, I-2867, Randnr. 10, vom 4. April 2000 in der Rechtssache C-269/97, Kommission/Rat, Slg. 2000, I-2257, Randnr. 43, vom 11. September 2003 in der Rechtssache C-211/01, Kommission/Rat, Slg. 2003, I-8913, Randnr. 38, und vom 29. April 2004, Kommission/Rat, Randnr. 54).
Dazu gehören insbesondere die "Bestimmungen über die Steuern", deren Angleichung also nicht auf der Grundlage dieses Artikels erfolgen kann (Urteil vom 29. April 2004, Kommission/Rat, Randnr. 61).
- VGH Baden-Württemberg, 24.11.1997 - 10 S 3287/96
Normenkontrolle einer Sonderabfallverordnung: Andienungspflichten und …
Ein solches Rangverhältnis ergibt sich einmal aus dem Urteil des EuGH vom 17.03.1993 (NVwZ 1993, 872).So hat der EuGH in seinem erwähnten Urteil vom 17.03.1993 (aaO) ausgeführt, die Richtlinie bestätige den Grundsatz, daß der Ort der Abfallbeseitigung in der Nähe des Ortes der Abfallerzeugung liegen müsse, damit so weit wie möglich gewährleistet werde, daß jeder Mitgliedstaat die Entsorgungsautarkie erreiche.
Damit enthält die Sonderabfallverordnung mit }}}) und mehreren Folgeentscheidungen geklärt sind: Das gilt einmal für das bereits zur Frage der nationalen Entsorgungsautarkie zitierte Urteil des EuGH vom 17.03.1993 (aaO), in dem die Kompetenz zum Richtlinienerlaß nicht in Art. 100 a (Binnenmarkt), sondern in Art. 130 r,s EGV (Umwelt) gesehen wurde.
- Generalanwalt beim EuGH, 14.06.2001 - C-377/98 74: - Urteil vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91 (Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939, Randnr. 19, Abfallentsorgung).
75: - Vgl. z. B. Urteil vom 11. Juni 1991 in der Rechtssache C-300/89 (Kommission/Rat, Slg. 1991, I-2867, Randnrn. 10 und 13, Titandioxid).
76: - Vgl. z. B. Urteil Kommission/Rat (zitiert in Fußnote 74).
- EuGH, 19.09.2002 - C-336/00
Landwirtschaft - Kofinanzierte Beihilfen - Rückforderung - Rechtsgrundlage - …
31 Ergibt die Prüfung eines gemeinschaftlichen Rechtsakts, dass er zwei Zielsetzungen verfolgt oder zwei Komponenten hat, und lässt sich eine davon als wesentliche oder überwiegende ausmachen, während die andere nur von untergeordneter Bedeutung ist, so ist der Rechtsakt nur auf eine Rechtsgrundlage zu stützen, und zwar auf diejenige, die die wesentliche oder überwiegende Zielsetzung oder Komponente erfordert (vgl. Urteile vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91, Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939, Randnrn. - EuGH, 06.12.2001 - Gutachten 2/00
Protokoll von Cartagena - Abschluss - Rechtsgrundlage - Artikel 133 EG, 174 …
Diese Praxis stehe im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. Urteile vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91, Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939 [im Folgenden: Urteil Abfallrichtlinie"], und vom 28. Juni 1994 in der Rechtssache C-187/93, Parlament/Rat, Slg. 1994, I-2857), der auf den Hauptgegenstand des fraglichen Rechtsakts - den Umweltschutz - abgestellt habe, während die Harmonisierung der Marktbedingungen innerhalb der Gemeinschaft mit einem solchen Rechtsakt nur nebenbei angestrebt werde.23 Ergibt die Prüfung eines gemeinschaftlichen Rechtsakts, dass er zwei Zielsetzungen verfolgt oder zwei Komponenten hat, und lässt sich eine davon als wesentliche oder überwiegende ausmachen, während die andere nur von untergeordneter Bedeutung ist, so ist der Rechtsakt nur auf eine Rechtsgrundlage zu stützen, und zwar auf die, die die wesentliche oder überwiegende Zielsetzung oder Komponente erfordert (vgl. Urteil Abfallrichtlinie", Randnrn. 19 und 21, Urteil vom 23. Februar 1999 in der Rechtssache C-42/97, Parlament/Rat, Slg. 1999, I-869, Randnrn. 39 und 40, sowie Urteil Spanien/Rat, Randnr. 59).
- EuGH, 28.06.1994 - C-187/93
Parlament / Rat
Zu diesen Umständen gehören insbesondere das Ziel und der Inhalt der Handlung (vgl. zuletzt Urteil vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91, Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939, Randnr. 7).28 Die Tatsache, daß die angefochtene Verordnung an die Stelle einer anderen Handlung tritt, die auf Artikel 100 EWG-Vertrag gestützt war, der die Angleichung derjenigen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betrifft, die sich unmittelbar auf die Errichtung oder das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes auswirken, bedeutet nicht zwangsläufig, daß bei dieser Verordnung auf den genannten Artikel oder auf den durch die Einheitliche Europäische Akte in den Vertrag eingefügten Artikel 100a zurückgegriffen werden muß, der den Erlaß von Maßnahmen zur Angleichung derjenigen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten vorsieht, die die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarktes zum Gegenstand haben (vgl. in bezug auf Artikel 235 EWG-Vertrag Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 165/87, Kommission/Rat, Slg. 1988, 5545, Randnr. 17).
- EuGH, 09.11.1995 - C-426/93
Deutschland / Rat
29 Weiter muß sich nach gefestigter Rechtsprechung (insb. Urteil vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91, Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939, Randnr. 7) im Rahmen des Zuständigkeitssystems der Gemeinschaft die Wahl der Rechtsgrundlage eines Rechtsaktes auf objektive, gerichtlich nachprüfbare Umstände gründen.Wie der Gerichtshof entschieden hat, genügt der blosse Umstand, daß durch einen Rechtsakt die Errichtung oder das Funktionieren des Binnenmarktes betroffen ist, nicht, um den Rückgriff auf diese Bestimmung als Rechtsgrundlage des Aktes zu rechtfertigen (vgl. insbesondere das Urteil Kommission/Rat, a. a. O., Randnrn. 18 und 19).
- EuGH, 09.09.2004 - C-195/02
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 91/439/EWG - Führerschein - …
Ferner ergibt sich entgegen den Ausführungen der Kommission in der mündlichen Verhandlung aus dem Urteil vom 17. März 1993 in der Rechtssache C-155/91 (Kommission/Rat, Slg. 1993, I-939) nicht, dass der Umstand, dass sich die Streithilfeschrift des Vereinigten Königreichs nur auf eine der drei Rügen bezieht, auf die die Klage gestützt wird, diese Streithilfe unzulässig macht.Denn aus dem Urteil Kommission/Rat geht hervor, dass die Anträge aus dem Streithilfeschriftsatz in dieser Rechtssache auf Nichtigerklärung eines bestimmten Artikels einer Richtlinie aus Gründen gerichtet waren, die nichts mit denen zu tun hatten, auf die sich die Klägerin für ihren Antrag auf Nichtigerklärung der gesamten Richtlinie stützte, was den Gerichtshof zu der Entscheidung veranlasst hat, dass mit den Anträgen des Streithelfers nicht die Anträge, zu deren Unterstützung sie gestellt worden waren, unterstützt wurden.
- EuGH, 09.10.2001 - C-377/98
Nichtigerklärung - Richtlinie 98/44/EG - Rechtlicher Schutz biotechnologischer …
- EuGH, 23.05.2000 - C-209/98
Artikel 90 EG-Vertrag (jetzt Artikel 86 EG) in Verbindung mit den Artikeln …
- BVerwG, 29.07.1999 - 7 CN 2.98
Andienungspflichten für Sonderabfälle
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.1999 - C-209/98
- EuGH, 02.05.2006 - C-436/03
Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 - Europäische Genossenschaft …
- EuG, 10.05.2001 - T-186/97
Nichtigkeitsklage - Einfuhr von Fernsehgeräten aus der Türkei - …
- EuGH, 11.09.2003 - C-211/01
Abkommen EG/Bulgarien und Abkommen EG/Ungarn - Güterbeförderung auf der Straße …
- EuGH, 29.04.2004 - C-338/01
Richtlinie 2001/44/EG - Wahl der Rechtsgrundlage
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-318/98
- Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2001 - C-324/99
- EuGH, 12.12.2002 - C-281/01
Völkerrechtliche Vereinbarungen - Zuständigkeit der Gemeinschaft - …
- EuG, 15.06.2005 - T-171/02
Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung zur Umstrukturierung landwirtschaftlicher …
- EuGH, 04.03.2010 - C-297/08
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - Richtlinie 2006/12/EG - Art. 4 …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2003 - C-338/01
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen …
- EuGH, 13.07.1995 - C-156/93
Parlament / Kommission
- EuGH, 05.10.2000 - G-376/98
Richtlinie 98/43/EG - Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2005 - C-317/04
Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - …
- EuGH, 06.11.2008 - C-155/07
Nichtigkeitsklage - Beschluss 2006/1016/EG - Garantieleistung der Gemeinschaft …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2010 - C-550/07
Rechtsmittel - Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Nachprüfungsbefugnisse der …
- EuGH, 12.09.1996 - C-58/95
Strafverfahren gegen Gallotti u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-376/98
- EuGH, 18.11.1999 - C-209/97
Verordnung (EG) Nr. 515/97 - Rechtsgrundlage - Artikel 235 EG-Vertrag (jetzt …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-13/07
Welthandelsorganisation (WTO) - Beitritt Vietnams - Festlegung des Standpunkts …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-343/07
Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 und der Verordnung (EG) Nr. 1347/2001 …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-74/99
Zweck dieser Richtlinie ist die Angleichung der Rechts- und …
- EuG, 10.05.2001 - T-187/97
Nichtigkeitsklage - Einfuhr von Fernsehgeräten aus der Türkei - …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2007 - C-341/06
Rechtsmittel - Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel - Zusammensetzung des …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-178/03
Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien - Verordnung (EG) Nr. 304/2003 - Wahl …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2005 - C-217/04
Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) - Aufhebung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.11.2002 - C-20/01
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-411/06
Verbringung von Abfällen - Rechtsgrundlage der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006
- VG Aachen, 26.07.2011 - 3 L 43/11
"Heatballs" bleiben vorläufig verboten // Satire-Aktion zu Glühlampenverbot
- VG Aachen, 19.06.2012 - 3 K 181/11
Verkauf von Glühbirnen als "Heatballs" bleibt verboten // Keine "Kleinheizgeräte" …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1999 - C-418/97
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-94/03
Gefährliche Chemikalien und Pestizide - Rotterdamer Übereinkommen - Wahl der …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2004 - C-6/03
Deponiezweckverband Eiterköpfe gegen Land Rheinland-Pfalz - Umwelt
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-195/02
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Spanien - …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.07.2005 - C-436/03
Verordnung (EG) des Rates Nr. 1435/2003 - Europäische Genossenschaft (SCE) - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2000 - C-36/98
- Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1995 - C-271/94
Europäisches Parlament gegen Rat der Europäischen Union.
Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 01.12.1992 - C-155/91 |
Volltextveröffentlichungen
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.
Abfallrichtlinie - Rechtsgrundlage
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 01.12.1992 - C-155/91
- EuGH, 17.03.1993 - C-155/91
Zeitschriftenfundstellen
- Slg. 1993, I-939
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