Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 28.03.2000 - C-158/97   

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https://dejure.org/2000,708
EuGH, 28.03.2000 - C-158/97 (https://dejure.org/2000,708)
EuGH, Entscheidung vom 28.03.2000 - C-158/97 (https://dejure.org/2000,708)
EuGH, Entscheidung vom 28. März 2000 - C-158/97 (https://dejure.org/2000,708)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung - Maßnahmen, die der Beförderung von Frauen den Vorrang einräumen

  • Europäischer Gerichtshof

    Badeck u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Badeck u.a.

    Richtlinie 76/207 des Rates, Artikel 2 Absätze 1 und 4
    Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Ausnahmen - Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen - Nationale Regelung, die bestimmte Maßnahmen vorsieht, die der ...

  • EU-Kommission

    Badeck u.a.

  • Wolters Kluwer

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen ; Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung ; Maßnahmen, die der Beförderung von Frauen den Vorrang einräumen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Techniker Krankenkasse
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 76/207 Art. 2 Abs. 1; ; Richtlinie 76/207 Art. 2 Abs. 4

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Badeck u.a../Hess. Ministerpräsident. Zum Hessischen Gleichstellungsgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Ausnahmen - Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen - Nationale Regelung, die bestimmte Maßnahmen vorsieht, die der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Stellenbesetzung - Gleichbehandlung von Männern und Frauen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    SOZIALPOLITIK - NATIONALE RECHTSVORSCHRIFTEN ZUR FÖRDERUNG DER EINSTELLUNG UND DES AUFSTIEGS VON FRAUEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST, DIE EINE OBJEKTIVE BEURTEILUNG DER BEWERBUNGEN GEWÄHRLEISTEN, SIND MIT DEM GEMEINSCHAFTSRECHT VEREINBAR

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen - Auslegung des Artikels 2 Absätze 1 und 4 der Richtlinie 76/207/EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1549
  • NVwZ 2000, 781 (Ls.)
  • EuZW 2000, 474
  • NZA 2000, 473
  • DVBl 2000, 896
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (20)

  • StGH Hessen, 19.05.1976 - P.St. 757

    Richterwahl in Hessen - Mitwirkung des Richterwahlausschusses verfassungsgemäß

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-158/97
    1992, S. 1222 = ESVGH 43 S. 1 = NVwZ-RR 1993, S. 201; Beschluß vom 19.05.1976 P.St. 757 , …

    1976, S. 1134 = ESVGH 27, S. 15; Urteil vom 06.09.1972 P.St. 647 , StAnz.

  • StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126

    Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-158/97
    05.1992 P.St. 1126

    1992, S. 1222 = ESVGH 43 S. 1 = NVwZ-RR 1993, S. 201; Beschluß vom 19.05.1976 P.St. 757 , …

  • EuGH, 17.10.1995 - C-450/93

    Kalanke / Freie Hansestadt Bremen

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-158/97
    Für die Richtlinie 76/207/EWG hat der Europäische Gerichtshof eine solch unmittelbare Geltung und damit den Anwendungsvorrang ersichtlich bejaht (vgl. Urteil vom 17.10.1995 Rs C-450/93 , EuZW 1995, S. 762 = NJW 1995, S. 3109 = DVBl. 1995, S. 1231 Kalanke-Urteil; zuvor schon zu Art. 5 der Richtlinie EuGH, Urteil vom 25.07.1991 Rs C-345/89 , EuZW 1991, S. 666 = EuGRZ 1991, S. 421).

    Zwar hat sich dieser bereits in seinem Urteil vom 17. Oktober 1995 (Rs C-450/93, a. a. O.) auf eine Vorlage des Bundesarbeitsgerichts hin (Beschluß vom 22.06.1993, PersR 1994, S. 89) mit der Beurteilung von Quotenregelungen zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst des Bundeslandes Bremen befaßt und die europarechtlichen Vorgaben präzisiert.

  • StGH Hessen, 22.12.1993 - P.St. 1141

    Frauenquote für die Zusammensetzung der Personalvertretungen verfassungsgemäß -

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-158/97
    Bei einer ganzen Reihe der dem Staatsgerichtshof zur Prüfung unterbreiteten Vorschriften stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen Maßnahmen zur Förderung von Frauen mit dem Verbot geschlechtsbezogener Diskriminierung vereinbar sind, wie es in Art. 1 HV enthalten ist, dem nach Auffassung des Staatsgerichtshofs zugleich aber auch der Auftrag zur Förderung der tatsächlichen Gleichstellung der Frau innewohnt (StGH, Urteil vom 22.12.1993 P.St. 1141 , StAnz. 1994, S. 285 = NVwZ 1994, S. 1197 = DVBl. 1994, S. 471).

    Die in jenem Verfahren umstrittenen Maßnahmen zur Förderung von Frauen hat der Staatsgerichtshof daher als zwangsläufige Folge der Verwirklichung des Gleichbehandlungsauftrages des Art. 1 HV angesehen, welche nicht zugleich das Benachteiligungsverbot derselben Vorschrift verletzen könne (StGB; Urteil vom 22.12.1993 P.St. 1141 , a. a. O.).

  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 76.80

    Ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung bei Wechsel von der

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-158/97
    Der Staatsgerichtshof brauchte deswegen nicht abschließend zu entscheiden, ob ein Überschreiten der dem Landesgesetzgeber vom Bundesgesetzgeber durch Rahmenvorschriften gezogenen inhaltlichen Grenzen läge es vor zur Verfassungswidrigkeit der entsprechenden landesrechtlichen Regelung mangels Gesetzgebungskompetenz und zur Nichtigkeit aus diesem Grund führte (so BVerfG, Beschluß vom 08.07.1992, BVerfGE 87, 68 [69]; Beschluß vom 08.07.1992, BVerfGE 87, 95; Degenhart, in: Sachs [Hrsg.], Grundgesetz, Kommentar, 1996, Art. 75 Rdnr. 42; Kunig, in: von Münch/Kunig [Hrsg.], Grundgesetz-Kommentar, Bd. 3, 3. Aufl. 1996, Art. 75 Rdnr. 12) oder ob das die bundesrechtlichen Vorgaben nicht wahrende Landesrecht (lediglich) wegen Verstoßes gegen materielles Bundesrecht nach Art. 31 GG nichtig wäre (so BVerfG, Beschluß vom 27.03.1979, BVerfGE 51, 77 [90]; Beschluß vom 28.03.1984, BVerfGE 66, 291 [310]; BVerwG, Urteil vom 13.04.1983, BVerwGE 67, 93 [94]; Maunz, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Stand: Oktober 1996, Art. 75 Rdnr. 15; Bothe, in: Alternativkommentar zum Grundgesetz, 2. Auflage 1989, Art. 75 Rdnr. 4; Hess. VGH, Beschluß vom 28.11.1973, DVBl. 1974, S. 425).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-158/97
    Damit verlieren sie den Charakter von echten (leistungsfremden) Hilfskriterien (vgl. hierzu näher Hess. VGH, Beschluß vom 19.11.1993, NVwZ-RR 1994, S. 347) und werden zum Bestandteil der Qualifikationsbeurteilung selbst (in diese Richtung allerdings schon BVerwG, Urteil vom 25.08.1988, BVerwGE 80, 123 [126]).
  • VGH Hessen, 19.11.1993 - 1 TG 1465/93

    Beamtenrecht: Beachtung des Gebotes der Bestenauslese bei Beförderungen -

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-158/97
    Damit verlieren sie den Charakter von echten (leistungsfremden) Hilfskriterien (vgl. hierzu näher Hess. VGH, Beschluß vom 19.11.1993, NVwZ-RR 1994, S. 347) und werden zum Bestandteil der Qualifikationsbeurteilung selbst (in diese Richtung allerdings schon BVerwG, Urteil vom 25.08.1988, BVerwGE 80, 123 [126]).
  • BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 27/91

    Zur Zuständigkeit der Richterdienstgerichte in den Verfahren zur Überprüfung der

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-158/97
    Der Staatsgerichtshof brauchte deswegen nicht abschließend zu entscheiden, ob ein Überschreiten der dem Landesgesetzgeber vom Bundesgesetzgeber durch Rahmenvorschriften gezogenen inhaltlichen Grenzen läge es vor zur Verfassungswidrigkeit der entsprechenden landesrechtlichen Regelung mangels Gesetzgebungskompetenz und zur Nichtigkeit aus diesem Grund führte (so BVerfG, Beschluß vom 08.07.1992, BVerfGE 87, 68 [69]; Beschluß vom 08.07.1992, BVerfGE 87, 95; Degenhart, in: Sachs [Hrsg.], Grundgesetz, Kommentar, 1996, Art. 75 Rdnr. 42; Kunig, in: von Münch/Kunig [Hrsg.], Grundgesetz-Kommentar, Bd. 3, 3. Aufl. 1996, Art. 75 Rdnr. 12) oder ob das die bundesrechtlichen Vorgaben nicht wahrende Landesrecht (lediglich) wegen Verstoßes gegen materielles Bundesrecht nach Art. 31 GG nichtig wäre (so BVerfG, Beschluß vom 27.03.1979, BVerfGE 51, 77 [90]; Beschluß vom 28.03.1984, BVerfGE 66, 291 [310]; BVerwG, Urteil vom 13.04.1983, BVerwGE 67, 93 [94]; Maunz, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Stand: Oktober 1996, Art. 75 Rdnr. 15; Bothe, in: Alternativkommentar zum Grundgesetz, 2. Auflage 1989, Art. 75 Rdnr. 4; Hess. VGH, Beschluß vom 28.11.1973, DVBl. 1974, S. 425).
  • VGH Hessen, 28.11.1973 - I N 1/72
    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-158/97
    Der Staatsgerichtshof brauchte deswegen nicht abschließend zu entscheiden, ob ein Überschreiten der dem Landesgesetzgeber vom Bundesgesetzgeber durch Rahmenvorschriften gezogenen inhaltlichen Grenzen läge es vor zur Verfassungswidrigkeit der entsprechenden landesrechtlichen Regelung mangels Gesetzgebungskompetenz und zur Nichtigkeit aus diesem Grund führte (so BVerfG, Beschluß vom 08.07.1992, BVerfGE 87, 68 [69]; Beschluß vom 08.07.1992, BVerfGE 87, 95; Degenhart, in: Sachs [Hrsg.], Grundgesetz, Kommentar, 1996, Art. 75 Rdnr. 42; Kunig, in: von Münch/Kunig [Hrsg.], Grundgesetz-Kommentar, Bd. 3, 3. Aufl. 1996, Art. 75 Rdnr. 12) oder ob das die bundesrechtlichen Vorgaben nicht wahrende Landesrecht (lediglich) wegen Verstoßes gegen materielles Bundesrecht nach Art. 31 GG nichtig wäre (so BVerfG, Beschluß vom 27.03.1979, BVerfGE 51, 77 [90]; Beschluß vom 28.03.1984, BVerfGE 66, 291 [310]; BVerwG, Urteil vom 13.04.1983, BVerwGE 67, 93 [94]; Maunz, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Stand: Oktober 1996, Art. 75 Rdnr. 15; Bothe, in: Alternativkommentar zum Grundgesetz, 2. Auflage 1989, Art. 75 Rdnr. 4; Hess. VGH, Beschluß vom 28.11.1973, DVBl. 1974, S. 425).
  • BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 14/92

    Zur Zuständigkeit der Richterdienstgerichte in den Verfahren zur Überprüfung der

    Auszug aus EuGH, 28.03.2000 - C-158/97
    Der Staatsgerichtshof brauchte deswegen nicht abschließend zu entscheiden, ob ein Überschreiten der dem Landesgesetzgeber vom Bundesgesetzgeber durch Rahmenvorschriften gezogenen inhaltlichen Grenzen läge es vor zur Verfassungswidrigkeit der entsprechenden landesrechtlichen Regelung mangels Gesetzgebungskompetenz und zur Nichtigkeit aus diesem Grund führte (so BVerfG, Beschluß vom 08.07.1992, BVerfGE 87, 68 [69]; Beschluß vom 08.07.1992, BVerfGE 87, 95; Degenhart, in: Sachs [Hrsg.], Grundgesetz, Kommentar, 1996, Art. 75 Rdnr. 42; Kunig, in: von Münch/Kunig [Hrsg.], Grundgesetz-Kommentar, Bd. 3, 3. Aufl. 1996, Art. 75 Rdnr. 12) oder ob das die bundesrechtlichen Vorgaben nicht wahrende Landesrecht (lediglich) wegen Verstoßes gegen materielles Bundesrecht nach Art. 31 GG nichtig wäre (so BVerfG, Beschluß vom 27.03.1979, BVerfGE 51, 77 [90]; Beschluß vom 28.03.1984, BVerfGE 66, 291 [310]; BVerwG, Urteil vom 13.04.1983, BVerwGE 67, 93 [94]; Maunz, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz, Kommentar, Stand: Oktober 1996, Art. 75 Rdnr. 15; Bothe, in: Alternativkommentar zum Grundgesetz, 2. Auflage 1989, Art. 75 Rdnr. 4; Hess. VGH, Beschluß vom 28.11.1973, DVBl. 1974, S. 425).
  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvR 1011/78

    Personalrat

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvL 3/82

    Universität - Wahl zu Kollegialorganen - Mehrheitswahlrecht -

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

  • EuGH, 25.07.1991 - C-345/89

    Strafverfahren gegen Stoeckel

  • StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023

    Alarmbereitschaft; allgemeine Persönlichkeitsrecht; Angestellter; Antragsrecht;

  • StGH Hessen, 15.01.1982 - P.St. 947

    Startbahn West - Zulassungsvoraussetzungen für ein Volksbegehren

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

  • BAG, 25.04.2013 - 8 AZR 287/08

    Entschädigung - Bewerber - Diskriminierung - Auskunftsanspruch

    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 28. März 2000 (- C-158/97 - [Badeck ua.] Slg. 2000, I-1875) betraf die Vorlagefrage, ob Art. 2 Absätze 1 und 4 der Richtlinie 76/207/EWG einer nationalen Regelung entgegensteht, die in Bereichen des öffentlichen Dienstes, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, bei gleicher Qualifikation von Bewerberinnen und Bewerbern sicherstellt, dass qualifizierte Frauen zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden.
  • VerfGH Thüringen, 06.03.2024 - VerfGH 23/18

    Regelungen des Thüringer Hochschulgesetzes zur Wahl der

    Diese Rechtsprechungslinie setzte der Europäische Gerichtshof in mehreren Folgeurteilen fort (vgl. EuGH, Urteile vom 6. Juli 2000, Abrahamsson - C-407/98 -, juris Rn. 61 f. und vom 28. März 2000, Badeck - C-158/97 -, juris Rn. 17 ff., 38).

    Badeck - C-158/97 -, juris Rn. 50 ff.).

    Die Quote galt außerdem nur für Ausbildungsplätze, die auch von privaten Arbeitgebern angeboten wurden (vgl. EuGH, Urteil vom 28. März 2000, Badeck - C-158/97 -, juris Rn. 53, 55).

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 307/02

    Konkurrentenklage - Vorrang unterrepräsentierter Frauen - Härtefallregelung für

    Die Grenzen einer zulässigen Förderungsmaßnahme hält eine Vorrangsregelung nur ein, wenn die Bevorzugung entfällt, sofern in der Person eines männlichen Mitbewerbers schwerwiegende Gründe vorliegen (EuGH 11. November 1997 - C-409/95 - EuGHE I 1997, 6363; 28. März 2000 - C-158/97 - EuGHE I 2000, 1875, zu § 10 Gleichberechtigungsgesetz Hessen).

    bb) Die Bestimmung der Gründe, die einer Bevorzugung einer Frau entgegengehalten werden können, ist Aufgabe der nationalen Gerichte (EuGH 11. November 1997 - C-409/95 - EuGHE I 1997, 6363; 28. März 2000 - C-158/97 - EuGHE I 2000, 1875).

    Diese haben dabei die Rechtsprechung des EuGH zur Auslegung der Richtlinie anzuwenden und zu beachten, daß diese Gründe ihrerseits keine diskriminierende Wirkung gegenüber Frauen haben (EuGH 11. November 1997 - C-409/95 - aaO; 28. März 2000 - C-158/97 - aaO; 6. Juli 2000 - C-407/98 - EuGHE I 2000, 5539; BAG 5. März 1996 - 1 AZR 590/92 (A) - BAGE 82, 211; Mallossek Die tatbestandlichen Voraussetzungen der Gleichbehandlungsrichtlinie 76/207/EWG und ihre Auswirkungen auf das deutsche Arbeitsrecht S. 161; Schiek Frauengleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder 2. Aufl. Rn. 281 f., 2634).

    cc) Die Berücksichtigung des Dienstalters ist im Rahmen einer Härtefallregelung nicht ausgeschlossen (vgl. EuGH 28. März 2000 - C-158/97 - EUGHE I 2000, 1875; 6. Juli 2000 - C-407/98 - EUGHE I 2000, 5539).

  • EuGH, 19.03.2002 - C-476/99

    Lommers

    26 und 27, und vom 28. März 2000, in der Rechtssache C-158/97, Badeck u. a., Slg. 2000, I-1875, Randnr. 19).

    Nach dem Hinweis darauf, dass eine derartige Regelung Teil eines begrenzten Konzepts zur Verwirklichung der Chancengleichheit ist, da den Frauen keine Arbeitsplätze, sondern Ausbildungsplätze vorbehalten sind, die zur Erlangung einer Qualifikation dienen, welche später den Zugang zu qualifizierten Tätigkeiten im öffentlichen Dienst eröffnen kann, und dass sich die Regelung daher auf die Verbesserung der Chancen weiblicher Bewerber im öffentlichen Sektor beschränkt, hat der Gerichtshof diese Regelung den Maßnahmen zugerechnet, die die Ursachen der geringeren Zugangschancen der Frauen zum Arbeitsmarkt und zur beruflichen Laufbahn beseitigen sollen, und die ihnen dazu verhelfen sollen, im Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt besser zu bestehen und unter den gleichen Bedingungen wie Männer eine berufliche Laufbahn zu verfolgen (Urteil Badeck u. a., Randnrn.

    Außerdem bewirkt eine Maßnahme wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende keineswegs, dass die betreffenden männlichen Arbeitnehmer wie im Übrigen auch die weiblichen Arbeitnehmer, die keinen Platz im Rahmen des vom Landwirtschaftsministerium subventionierten Kinderbetreuungssystems erhalten konnten, überhaupt keinen Zugang zu Kindertagesstättenplätzen für ihre Kinder hätten, da solche Plätze auf dem Markt für entsprechende Dienstleistungen im Wesentlichen zugänglich bleiben (vgl. entsprechend, in Bezug auf berufliche Ausbildungsplätze, Urteil Badeck u. a., Randnr. 53).

  • EuGH, 06.07.2000 - C-407/98

    DIE VORRANGIGE EINSTELLUNG VON FRAUEN IM ÖFFENTLICHEN DIENST DARF NICHT

    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 28. März 2000 in der Rechtssache C-158/97 (Badeck u. a., Slg. 2000, I-0000, Randnr. 23) entschieden, daß eine Maßnahme, nach der weibliche Bewerber in Bereichen des öffentlichen Dienstes, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, vorrangig befördert werden sollen, mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, - wenn sie weiblichen Bewerbern, die die gleiche Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber besitzen, keinen automatischen und unbedingten Vorrang einräumt und - wenn die Bewerbungen Gegenstand einer objektiven Beurteilung sind, bei der die besondere persönliche Lage aller Bewerber berücksichtigt wird.
  • LAG Hamburg, 09.11.2007 - H 3 Sa 102/07

    Stellenbewerbung, Benachteiligung, Entschädigung

    Anderes folgt auch nicht aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 28.03.2000 (Rs. C-158/97 - NJW 2000, 1549).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.11.2001 - C-476/99

    Lommers

    Wie sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes u. a. in den Urteilen Badeck(69) und Mahlburg(70) ableiten lässt, sind zulässige positive Maßnahmen bzw. spezifische Regelungen für Frauen Ausdruck des Gleichbehandlungsgrundsatzes, denn dieser zielt darauf ab, eine materielle und nicht nur eine formale Gleichheit herbeizuführen.

    16: - Urteil vom 28. März 2000 in der Rechtssache C-158/97 (Badeck, Slg. 2000, I-1875).

    64: - Vgl. Maidowski, zitiert in Fußnote 47, S. 82.65: - Vgl. dritter Erwägungsgrund der Empfehlung 84/635 zur Förderung positiver Maßnahmen für Frauen (zitiert in Fußnote 4): "Die geltenden Rechtsvorschriften über die Gleichbehandlung, die zur Stärkung der Rechte des Einzelnen erlassen wurden, reichen nicht aus, um alle faktischen Ungleichheiten zu beseitigen, wenn nicht die Regierungen, die Sozialpartner und sonstige beteiligte Stellen gleichzeitig tätig werden, um gegen die Benachteiligung der Frauen in der Arbeitswelt vorzugehen, die durch Einstellungen, Verhaltensmuster und Strukturen in der Gesellschaft verursacht wird." Vgl. Urteil Marschall (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 29), Urteil Badeck (zitiert in Fußnote 16, Randnr. 49) und Maidowski (zitiert in Fußnote 47, S. 35 ff.).

  • ArbG Berlin, 05.06.2014 - 42 Ca 1530/14

    Volontariat bei der taz.die tageszeitung - Entschädigung wegen der

    Diese Rechtsprechung wird auch für Ausbildungsmaßnahmen in der von der Beklagten zitierten Entscheidung des EuGH vom 28.03.2000 - C-158/97, Rn. 53 (NZA 2000, 473) bestätigt, in der der EuGH ausführt, dass eine positive Maßnahme dann rechtmäßig ist, wenn "kein männlicher Bewerber definitiv von einer Ausbildung ausgeschlossen" wird.
  • EuGH, 30.09.2010 - C-104/09

    Abhängig beschäftigte Väter haben unabhängig vom beruflichen Status der Mutter

    26 und 27, vom 28. März 2000, Badeck u. a., C-158/97, Slg. 2000, I-1875, Randnr. 19, sowie Lommers, Randnr. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2011 - 4 S 1075/11

    Beförderung und Frauenförderung

    Dagegen sind nationale Regelungen zulässig, die den Bewerberinnen in Bereichen des öffentlichen Dienstes, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, bei gleicher Qualifikation den Vorrang einräumen, wenn dies zur Erfüllung der Zielvorgaben des Frauenförderplans erforderlich ist und keine Gründe von größerem rechtlichen Gewicht entgegenstehen, sofern diese Regelungen gewährleisten, dass die Bewerbungen Gegenstand einer objektiven Beurteilung sind, bei der die besondere persönliche Lage aller Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt wird (Urteil vom 28.03.2000 - Rs. C-158/97 -, EuGHE 2000 I S. 01875 "Badeck u.a." zum hessischen Gleichberechtigungsgesetz; vgl. auch Urteil vom 11.11.1997 - Rs C-409/95 -, EuGHE 1997 I S. 6383 "Marschall" zum nordrhein-westfälischen Beamtengesetz; Urteil vom 06.07.2000 - Rs C-407/98 -, EuGHE 2000 I S. 05539 "Abrahamsson und Anderson" zum schwedischen Gleichstellungsgesetz).
  • EuGH, 29.11.2001 - C-366/99

    DER GERICHTSHOF SPRICHT SICH FÜR DIE GLEICHBEHANDLUNG VON BEAMTEN UND BEAMTINNEN

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2019 - C-192/18

    Kommission/ Polen (Indépendance des juridictions de droit commun) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2019 - C-450/18

    Instituto Nacional de la Seguridad Social (Complément de pension pour les mères)

  • BVerwG, 10.05.2006 - 2 B 2.06

    Beamter im Bundesdienst, dienstliche Beurteilung, Feststellung der Qualifikation,

  • EuGH, 19.11.2020 - C-93/19

    EAD/ Hebberecht

  • EuGH, 05.02.2004 - C-380/01

    Schneider

  • EuGH, 30.09.2004 - C-319/03

    Briheche - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Artikel 141

  • VG Sigmaringen, 06.06.2002 - 2 K 532/02

    Konkurrentenklage um Beförderung - Auswahl - Begründung - Frauenförderung als

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-406/15

    Milkova

  • BVerwG, 06.06.2006 - 2 B 5.06
  • OVG Saarland, 27.10.2003 - 1 R 22/02

    VA-Qualität der Festsetzung von Dienstalter und Einweisungsdatum in

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2001 - C-366/99

    Griesmar

  • VG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 9 G 5086/05

    Kompetenzen der Frauenbeauftragten im Auswahlverfahren und die Würdigung

  • VG Frankfurt/Main, 09.12.2009 - 9 L 3454/09

    Richterbeförderung - Bewerbungsverfahrensanspruch

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2003 - C-25/02

    Rinke

  • VG Schleswig, 12.07.2004 - 16 B 29/04

    Abweichung vom Grundsatz der Auswahl nach Eignung, Befähigung und fachlicher

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2001 - C-380/01

    Gustav Schneider gegen Bundesminister für Justiz. - Richtlinie 76/207/EWG -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2000 - L 16 KR 125/99

    Krankenversicherung

  • VG Frankfurt/Main, 26.02.2008 - 9 G 3556/07

    Rechtsfehlerhafte Nichtbeteiligung der Frauenbeauftragten bei Auswahlverfahren

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2004 - C-319/03

    Briheche

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.12.2002 - C-380/01

    Schneider

  • VG Frankfurt/Main, 29.08.2000 - 9 G 2391/00

    Geltendmachung eines Anspruchs auf ein faires, chancengleiches

  • VG Frankfurt/Main, 22.05.2003 - 9 G 1008/03

    Notwendigkeit eines stellenspezifischen Anforderungsprofils.

  • VG Frankfurt/Main, 11.06.2014 - 9 L 1294/14

    Auswahl aufgrund Vorstellungsgesprächs bei in etwa gleicher Qualifikation

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1999 - C-158/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,16061
Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1999 - C-158/97 (https://dejure.org/1999,16061)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10.06.1999 - C-158/97 (https://dejure.org/1999,16061)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 10. Juni 1999 - C-158/97 (https://dejure.org/1999,16061)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Badeck u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Beschäftigung in der öffentlichen Verwaltung - Maßnahmen, die der Beförderung von Frauen den Vorrang einräumen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.1995 - C-450/93

    Eckhard Kalanke gegen Freie Hansestadt Bremen.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1999 - C-158/97
    6: - Wie Generalanwalt Tesauro in seinen Schlußanträgen vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-450/93 (Kalanke, Slg. 1995, I-3501) ausgeführt hat, wurde der Begriff "positive Maßnahmen" im US-Recht geprägt, wo die affermatives actions zunächst Maßnahmen zugunsten der farbigen Bevölkerung und später Maßnahmen zugunsten ethnischer Minderheiten oder schwächerer Bevölkerungsgruppen wie der Frauen darstellten.

    8: - Zitiertes Urteil vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-450/93.9: - Zur Untermauerung dieser Überlegung erinnert der Generalanwalt daran, daß der Gerichtshof im Urteil Kommission/Frankreich, a. a. O., festgestellt habe, daß zu den positiven Maßnahmen des Artikels 2 Absatz 4 der Richtlinie nur diejenigen gehörten, die nur nach ihrer äußeren Erscheinung diskriminierend seien, woraus folge, daß das Ziel der Vorschrift die inhaltliche Gleichheit sei, das jedoch "nur durch Maßnahmen verfolgt werden darf, die auf die Herbeiführung einer Situation tatsächlicher Chancengleichheit ausgerichtet sind, so daß allein die Ungleichheiten erlaubt sind, die erforderlich sind, um die Hindernisse oder Unterschiede zu beseitigen, die die Frauen daran hindern, unter gleichen Voraussetzungen zu den gleichen Ergebnissen zu gelangen wie die Männer.

  • EuGH, 25.10.1988 - 312/86

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1999 - C-158/97
    7: - Bei der ersten Entscheidung zu Artikel 2 Absatz 4 der Richtlinie handelt es sich um das Urteil vom 25. Oktober 1988 in der Rechtssache 312/86 (Kommission/Frankreich, Slg. 1988, 6315), in dem der Gerichtshof festgestellt hat, daß diese Vorschrift eine Ausnahme enthält, die "einem bestimmten und begrenzten Zweck [dient], nämlich der Zulassung von Maßnahmen, die zwar nach ihrer äußeren Erscheinung diskriminierend sind, tatsächlich aber in der sozialen Wirklichkeit bestehende faktische Ungleichheiten beseitigen oder verringern sollen" (Randnr. 15).

    8: - Zitiertes Urteil vom 17. Oktober 1995 in der Rechtssache C-450/93.9: - Zur Untermauerung dieser Überlegung erinnert der Generalanwalt daran, daß der Gerichtshof im Urteil Kommission/Frankreich, a. a. O., festgestellt habe, daß zu den positiven Maßnahmen des Artikels 2 Absatz 4 der Richtlinie nur diejenigen gehörten, die nur nach ihrer äußeren Erscheinung diskriminierend seien, woraus folge, daß das Ziel der Vorschrift die inhaltliche Gleichheit sei, das jedoch "nur durch Maßnahmen verfolgt werden darf, die auf die Herbeiführung einer Situation tatsächlicher Chancengleichheit ausgerichtet sind, so daß allein die Ungleichheiten erlaubt sind, die erforderlich sind, um die Hindernisse oder Unterschiede zu beseitigen, die die Frauen daran hindern, unter gleichen Voraussetzungen zu den gleichen Ergebnissen zu gelangen wie die Männer.

  • EuGH, 11.11.1997 - C-409/95

    Marschall

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1999 - C-158/97
    10: - Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-409/95 (Marschall, Slg. 1997, I-6363).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.11.1999 - C-407/98

    Abrahamsson und Anderson

    Diese Fragen werfen somit erneut die Problematik auf, die sich bei meinen Schlußanträgen vom 10. Juni 1999 in der beim Gerichtshof anhängigen Rechtssache Badeck (C-158/97) ergab, auf die ich bezüglich der allgemeinen Bemerkungen verweise, die ich zur Tragweite positiver nationaler Maßnahmen und zu deren Grenzen aufgrund des Gemeinschaftsrechts vorgetragen habe.
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