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   EuGH, 11.06.2009 - C-16/08   

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https://dejure.org/2009,10548
EuGH, 11.06.2009 - C-16/08 (https://dejure.org/2009,10548)
EuGH, Entscheidung vom 11.06.2009 - C-16/08 (https://dejure.org/2009,10548)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juni 2009 - C-16/08 (https://dejure.org/2009,10548)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinsamer Zolltarif - Zolltarifliche Einreihung - Kombinierte Nomenklatur - Flüssigkristallvorrichtungen mit aktiver Matrix

  • Europäischer Gerichtshof

    Schenker

    Gemeinsamer Zolltarif - Zolltarifliche Einreihung - Kombinierte Nomenklatur - Flüssigkristallvorrichtungen mit aktiver Matrix

  • EU-Kommission PDF

    Schenker

    Gemeinsamer Zolltarif - Zolltarifliche Einreihung - Kombinierte Nomenklatur - Flüssigkristallvorrichtungen mit aktiver Matrix

  • EU-Kommission

    Schenker

    Gemeinsamer Zolltarif - Zolltarifliche Einreihung - Kombinierte Nomenklatur - Flüssigkristallvorrichtungen mit aktiver Matrix“

  • Wolters Kluwer

    Einreihung einer Flüssigkristallvorrichtungen mit aktiver Matrix in die Kombinierte Nomenklatur; Schenker SIA gegen Valsts ie?²Ä"mumu dienests

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einreihung einer Flüssigkristallvorrichtungen mit aktiver Matrix in die Kombinierte Nomenklatur - [Schenker SIA gegen Valsts ie?²Ä"mumu dienests]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Schenker

    Gemeinsamer Zolltarif - Zolltarifliche Einreihung - Kombinierte Nomenklatur - Flüssigkristallvorrichtungen mit aktiver Matrix

Sonstiges (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Administrativa apgabaltiesa (Republik Lettland) eingereicht am 15. Januar 2008 - SIA Schenker / Valsts ienemumu dienests

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KN Pos 8528 UPos 2190
    Flüssigkristall; LCD; Matrix; TFT; Zolltarif

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KN Pos 8528 UPos 2190
    Kombinierten Nomenklatur, Matrix-Flüssigkristallvorrichtungen, Kontrolleinheit, Interface für die Datenübertragung, LCD-Modul, LVDS-Technik

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Administrativa apgabaltiesa (Lettland) - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256, S. 1) - Gerät mit aktiven ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.11.2008 - C-403/07

    Metherma - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-16/08
    Außerdem kann der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich nach den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Ware bemisst (Urteil vom 27. November 2008, Metherma, C-403/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 47).
  • EuGH, 11.12.2008 - C-362/07

    Kip Europe u.a. - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-16/08
    Sowohl die Anmerkungen zu den Kapiteln des Gemeinsamen Zolltarifs als auch die Erläuterungen zum HS sind nämlich wichtige Hilfsmittel, um eine einheitliche Anwendung des Zolltarifs zu gewährleisten, und können deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Tarifs angesehen werden (Urteil vom 11. Dezember 2008, Kip Europe u. a., C-362/07 und C-363/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 27).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-142/06

    Olicom - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung in die Kombinierte

    Auszug aus EuGH, 11.06.2009 - C-16/08
    Vorab ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteil vom 18. Juli 2007, Olicom, C-142/06, Slg. 2007, I-6675, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2017 - 7 U 97/16

    Amtshaftung: Behördlich genehmigte Aufstellung eines mobilen Halteverbotsschildes

    Teilweise wird - meist ohne weitere Begründung - eine eigene deliktische Haftung des Aufstellers angenommen, wenn das Schild etwa bei Wind umstürzt oder von Dritten umgeworfen wird (LG Berlin, Urteil vom 23. Oktober 2003 - 57 S 4/03, juris; OLG Hamburg, Urteil vom 3. März 1999 - 14 U 44/98, juris; AG Kaiserslautern, Urteil vom 29. April 2005 - 3 C 2325/04, juris; AG Hamburg, Urteil vom 6. Mai 2009 - 7c C 16/08, juris; AG Bremen, Urteil vom 20. Oktober 2011 - 9 C 0232/11, juris; AG Wiesbaden, Urteil vom 4. April 2014 - 93 C 6143/10, juris), teilweise wird aber auch ein Amtshaftungsanspruch gegen die öffentliche Hand bejaht (OLG Hamm, Urteil vom 29. Juli 2015 - I-11 U 32/14, juris; vgl. auch LG Berlin, Urteil vom 21. Dezember 1998 - 13 O 357/98, NVwZ-RR 1999, 362).
  • EuGH, 17.12.2009 - C-410/08

    Swiss Caps - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

    Außerdem kann der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich nach den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Ware bemisst (vgl. Urteil vom 11. Juni 2009, Schenker, C-16/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).
  • OLG Celle, 08.09.2014 - 13 Verg 7/14

    Anforderungen an die Vergabe einer Dienstleistungskonzession hinsichtlich der

    Bei der vorzunehmenden Abgrenzung sollten Entgeltvereinbarungen oder verbindliche Einzelaufträge sowie dauerhafte und in festen Strukturen erfolgende Sammeltätigkeiten auf der Grundlage vertraglicher Bindungen zwischen den sammelnden Unternehmen und den privaten Haushalten gegen die Annahme einer gewerblichen Sammlung sprechen (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2009 - VII C 16/08, juris Tz. 31).
  • FG Hessen, 11.05.2020 - 3 K 550/16

    Anspruch auf einen ungekürzten deutschen Kindergeldanspruch für ein in London

    Es gelte der schon im EuGH-Urteil vom 14.10.2010 (C-16/08 "Schwemmer") aufgestellte Grundsatz, dass Familienleistungen im Beschäftigungsstaat zu gewähren seien, auch wenn die Familie dort nicht wohne.
  • EuGH, 02.12.2010 - C-199/09

    Schenker - Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 - Durchführungsvorschriften zum Zollkodex

    Wie aus dem Urteil vom 11. Juni 2009, Schenker (C-16/08, Slg. 2009, I-5015, Randnrn. 19, 20 und 30), hervorgeht, betraf der zur im Ausgangsverfahren maßgeblichen Zeit bestehende Zweifel hinsichtlich der zolltariflichen Einreihung der LCD-Flüssigkristallpaneele im Wesentlichen die Frage, ob sie in die Positionen 8528, 8529 oder 9013 der KN einzureihen sind.
  • FG Niedersachsen, 27.05.2010 - 16 K 129/09

    Ermäßigter Steuersatz für Omega 3-Lachsöl-Kapseln als Lebensmittelzubereitungen

    Außerdem kann der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich nach den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Ware bemisst (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009 C-16/08, Schenker SIA -, Slg. 2009, n.v., Rdnr. 25).
  • EuGH, 17.12.2009 - C-411/08

    Swiss Caps - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

    Außerdem kann der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohnt, was sich nach den objektiven Merkmalen und Eigenschaften der Ware bemisst (vgl. Urteil vom 11. Juni 2009, Schenker, C-16/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).
  • FG Schleswig-Holstein, 28.03.2012 - 4 K 70/11

    Ermäßigter Steuersatz für genießbare getrocknete Schweineohren

    Außerdem könne der Verwendungszweck der Ware ein objektives Tarifierungskriterium sein, sofern er der Ware innewohne, was sich anhand der objektiven Merkmale und Eigenschaften der Waren beurteilen lasse (EuGH-Urteile vom 18.07.2007 - Rs. C-142/06 - und 11.06.2009 - Rs. C-16/08 -).
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