Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2010

Rechtsprechung
   EuGH, 07.10.2010 - C-162/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2794
EuGH, 07.10.2010 - C-162/09 (https://dejure.org/2010,2794)
EuGH, Entscheidung vom 07.10.2010 - C-162/09 (https://dejure.org/2010,2794)
EuGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2010 - C-162/09 (https://dejure.org/2010,2794)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - Recht auf Daueraufenthalt - Zeitliche Geltung - Vor dem Umsetzungsdatum zurückgelegte Zeiten

  • Europäischer Gerichtshof

    Lassal

    Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - Recht auf Daueraufenthalt - Zeitliche Geltung - Vor dem Umsetzungsdatum zurückgelegte Zeiten

  • EU-Kommission PDF

    Lassal

    Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - Recht auf Daueraufenthalt - Zeitliche Geltung - Vor dem Umsetzungsdatum zurückgelegte Zeiten

  • EU-Kommission

    Lassal

    Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - Recht auf Daueraufenthalt - Zeitliche Geltung - Vor dem Umsetzungsdatum zurückgelegte Zeiten“

  • Wolters Kluwer

    Freizügigkeit; Gemeinschaftsrechtliche Voraussetzungen für das Recht auf Daueraufenthalt in einem Mitgliedstaat; Vor dem Umsetzungsdatum zurückgelegte Zeiten; Secretary of State for Work and Pensions gegen Taous Lassal

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeit; Gemeinschaftsrechtliche Voraussetzungen für das Recht auf Daueraufenthalt in einem Mitgliedstaat; Vor dem Umsetzungsdatum zurückgelegte Zeiten; Secretary of State for Work and Pensions gegen Taous Lassal

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Lassal

    Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - Recht auf Daueraufenthalt - Zeitliche Geltung - Vor dem Umsetzungsdatum zurückgelegte Zeiten

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Court of Appeal (England & Wales) (Civil Division) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 8. Mai 2009 - Secretary of State for Work and Pensions/Taous Lassal

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (ABl. L 158, S. 77) - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 986
  • NVwZ 2011, 32
  • DÖV 2010, 1025
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus EuGH, 07.10.2010 - C-162/09
    Allerdings sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 50, vom 7. Dezember 2006, SGAE, C-306/05, Slg. 2006, I-11519, Randnr. 34, und vom 19. November 2009, Sturgeon u. a., C-402/07 und C-432/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 41).

    In diesem Sinne ist der verfügende Teil eines Unionsrechtsakts untrennbar mit seiner Begründung verbunden und erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der Gründe auszulegen, die zu seinem Erlass geführt haben (Urteile vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-298/00 P, Slg. 2004, I-4087, Randnr. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Sturgeon u. a., Randnr. 42).

    Der Gerichtshof hat auch entschieden, dass bei verschiedenen möglichen Auslegungen einer Vorschrift des Unionsrechts derjenigen der Vorzug zu geben ist, die die praktische Wirksamkeit der Vorschrift zu wahren geeignet ist (vgl. Urteil Sturgeon u. a., Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 25.07.2008 - C-127/08

    DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF

    Auszug aus EuGH, 07.10.2010 - C-162/09
    Zur Richtlinie 2004/38 hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass diese die Ausübung des den Unionsbürgern unmittelbar aus dem Vertrag erwachsenden elementaren und persönlichen Rechts, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, erleichtern soll und insbesondere bezweckt, dieses Recht zu verstärken, so dass nicht in Betracht kommt, dass die Unionsbürger aus dieser Richtlinie weniger Rechte ableiten als aus den Sekundärrechtsakten, die sie ändert oder aufhebt (vgl. Urteil vom 25. Juli 2008, Metock u. a., C-127/08, Slg. 2008, I-6241, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat auch festgestellt, dass in Anbetracht des Kontexts und der Ziele der Richtlinie 2004/38 deren Bestimmungen nicht eng ausgelegt und keinesfalls ihrer praktischen Wirksamkeit beraubt werden dürfen (vgl. Urteil Metock u. a., Randnr. 84).

  • EuGH, 11.07.2002 - C-224/98

    'D''Hoop'

    Auszug aus EuGH, 07.10.2010 - C-162/09
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen über die Unionsbürgerschaft seit ihrem Inkrafttreten anwendbar und deshalb auf die gegenwärtigen Wirkungen von zuvor entstandenen Sachverhalten anzuwenden sind (vgl. Urteil vom 11. Juli 2002, D'Hoop, C-224/98, Slg. 2002, I-6191, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.12.2006 - C-306/05

    DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE

    Auszug aus EuGH, 07.10.2010 - C-162/09
    Allerdings sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 50, vom 7. Dezember 2006, SGAE, C-306/05, Slg. 2006, I-11519, Randnr. 34, und vom 19. November 2009, Sturgeon u. a., C-402/07 und C-432/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 41).
  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.10.2010 - C-162/09
    Allerdings sind bei der Auslegung einer Vorschrift des Unionsrechts nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 50, vom 7. Dezember 2006, SGAE, C-306/05, Slg. 2006, I-11519, Randnr. 34, und vom 19. November 2009, Sturgeon u. a., C-402/07 und C-432/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 41).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-298/00

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.10.2010 - C-162/09
    In diesem Sinne ist der verfügende Teil eines Unionsrechtsakts untrennbar mit seiner Begründung verbunden und erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der Gründe auszulegen, die zu seinem Erlass geführt haben (Urteile vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-298/00 P, Slg. 2004, I-4087, Randnr. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Sturgeon u. a., Randnr. 42).
  • EuGH, 25.10.2011 - C-509/09

    Die Opfer mittels des Internets begangener Persönlichkeitsverletzungen können

    Bei der Prüfung dieser Bestimmungen sind nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgt werden (vgl. Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 50, vom 7. Dezember 2006, SGAE, C-306/05, Slg. 2006, I-11519, Randnr. 34, und vom 7. Oktober 2010, Lassal, C-162/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 49).

    In diesem Sinne ist der verfügende Teil eines Unionsrechtsakts untrennbar mit seiner Begründung verbunden und erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der Gründe auszulegen, die zu seinem Erlass geführt haben (Urteile vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-298/00 P, Slg. 2004, I-4087, Randnr. 97 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Lassal, Randnr. 50).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt

    Was zunächst die Ziele der Richtlinie 2004/38 betrifft, wird in deren erstem Erwägungsgrund daran erinnert, dass die Unionsbürgerschaft jedem Bürger der Union das elementare und persönliche Recht verleiht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten (vgl. Urteile vom 7. Oktober 2010, Lassal, C-162/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 29, und vom 5. Mai 2011, McCarthy, C-434/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 27).

    Im Übrigen hat der Gerichtshof auch entschieden, dass die Bestimmungen über die Unionsbürgerschaft seit ihrem Inkrafttreten anwendbar und deshalb auf die gegenwärtigen Wirkungen von zuvor entstandenen Sachverhalten anzuwenden sind (vgl. Urteile vom 11. Juli 2002, D'Hoop, C-224/98, Slg. 2002, I-6191, Randnr. 25, und Lassal, Randnr. 39).

    Sofern der Betroffene nachweisen kann, dass solche Zeiten im Einklang mit den Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 zurückgelegt wurden, hat die Berücksichtigung dieser Zeiten ab dem Zeitpunkt des Beitritts des betreffenden Mitgliedstaats zur Union jedoch nicht zur Folge, dass Art. 16 dieser Richtlinie Rückwirkung verliehen wird, sondern nur, dass Sachverhalten, die vor dem Datum für die Umsetzung der Richtlinie entstanden sind, eine gegenwärtige Wirkung beigemessen wird (vgl. Urteil Lassal, Randnr. 38).

  • EuGH, 19.09.2013 - C-140/12

    Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    82 und 59, vom 7. Oktober 2010, Lassal, C-162/09, Slg. 2010, I-9217, Randnr. 30, und vom 5. Mai 2011, McCarthy, C-434/09, Slg. 2011, I-3375, Randnr. 28), doch soll sie auch - wie aus ihrem Art. 1 Buchst. a hervorgeht - näher die Bedingungen regeln, unter denen dieses Recht ausgeübt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile McCarthy, Randnr. 33, und vom 21. Dezember 2011, Ziolkowski und Szeja, C-424/10 und C-425/10, Slg. 2011, I-14035, Randnrn.
  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14

    Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und

    Indes muss die Zeitspanne, während der zur Begründung eines Daueraufenthaltsrechts fünf Jahre lang ununterbrochen die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG vorgelegen haben müssen, nicht der Zeitraum vor der letzten mündlichen Verhandlung oder Tatsacheninstanz sein (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 2012 - 10 C 8.12 - Buchholz 402.261 § 4a FreizügG/EU Nr. 3 Rn. 21; vgl. auch: EuGH, Urteil vom 7. Oktober 2010 - C-162/09 [ECLI:EU:C:2010:592], Lassal - Rn. 33 bis 39).
  • EuGH, 13.09.2016 - C-165/14

    Das Unionsrecht gestattet es nicht, einem für einen minderjährigen Unionsbürger

    70 Die Unionsbürgerschaft verleiht jedem Unionsbürger das elementare, persönliche Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der im Vertrag vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen und der Maßnahmen zu ihrer Durchführung frei zu bewegen und aufzuhalten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Oktober 2010, Lassal, C-162/09, EU:C:2010:592, Rn. 29, und vom 16. Oktober 2012, Ungarn/ Slowakei, C-364/10, EU:C:2012:630, Rn. 43).
  • EuGH, 21.07.2011 - C-325/09

    Dias - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - Recht auf

    Da diese Frage allerdings bereits Gegenstand des von ihm eingereichten Vorabentscheidungsersuchens gewesen sei, das zum Urteil vom 7. Oktober 2010, Lassal (C-162/09, Slg. 2010, I-0000), geführt habe, sei es nicht erforderlich, sie dem Gerichtshof erneut vorzulegen.

    Das vorlegende Gericht hält diese Annahme zwar für unzutreffend, hat es aber nicht für erforderlich erachtet, dem Gerichtshof hierzu erneut eine Frage vorzulegen, weil diese Frage bereits Gegenstand seines Vorabentscheidungsersuchens war, das zum Urteil Lassal geführt hat.

    Da das in Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 vorgesehene Daueraufenthaltsrecht erst ab dem 30. April 2006 erworben werden kann (Urteil Lassal, Randnr. 38), stellt sich somit die Frage, welche Auswirkungen eine Aufenthaltszeit wie die vom 18. April 2003 bis 25. April 2004 zurückgelegte, d. h. der dritte Zeitabschnitt des Aufenthalts von Frau Dias im Vereinigten Königreich, auf den Erwerb eines Daueraufenthaltsrechts nach dieser Vorschrift hat.

    Der Gerichtshof hat in diesem Zusammenhang bereits festgestellt, dass ununterbrochene Aufenthaltszeiten von fünf Jahren, die vor dem Datum für die Umsetzung der Richtlinie 2004/38 in Einklang mit vor diesem Datum geltenden Rechtsvorschriften der Union zurückgelegt wurden, für die Zwecke des Erwerbs des Rechts auf Daueraufenthalt nach Art. 16 Abs. 1 dieser Richtlinie zu berücksichtigen sind (Urteil Lassal, Randnrn.

    Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass Art. 16 Abs. 4 der Richtlinie 2004/38 den Verlust des Rechts auf Daueraufenthalt wegen Abwesenheit vom Aufnahmemitgliedstaat für eine längere Dauer als zwei aufeinanderfolgende Jahre betrifft und dass sich eine derartige Maßnahme damit rechtfertigt, dass nach einer solchen Abwesenheit die Verbindung zum Aufnahmemitgliedstaat gelockert ist (Urteil Lassal, Randnr. 55).

    Da nämlich vor diesem Zeitpunkt zurückgelegte fünfjährige Aufenthaltszeiten für die Zwecke des Erwerbs des in Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 vorgesehenen Rechts auf Daueraufenthalt zu berücksichtigen sind, würde die Nichtanwendung von Art. 16 Abs. 4 der Richtlinie 2004/38 auf diese Zeiten bedeuten, dass die Mitgliedstaaten das Daueraufenthaltsrecht selbst im Fall von erheblichen Abwesenheiten gewähren müssten, die die Verbindung des Betroffenen zum Aufnahmemitgliedstaat in Frage stellen (Urteil Lassal, Randnr. 56).

    Schließlich hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Anwendung von Art. 16 Abs. 4 der Richtlinie 2004/38 auf vor dem 30. April 2006 zurückgelegte Zeiten eines ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts von fünfjähriger Dauer insbesondere mit sich bringt, dass die eine Dauer von zwei aufeinanderfolgenden Jahren unterschreitenden Abwesenheiten vom Aufnahmemitgliedstaat, die nach diesen Zeiten, aber vor dem genannten Datum eingetreten sind, nicht das Band der Integration des betroffenen Unionsbürgers berühren können und dass diese Abwesenheiten demzufolge nicht den Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 berühren können (Urteil Lassal, Randnrn.

  • EuGH, 12.03.2014 - C-456/12

    Der Gerichtshof klärt die Vorschriften über das Aufenthaltsrecht

    Zur Richtlinie 2004/38 hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass sie die Ausübung des elementaren und persönlichen Rechts, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, das den Unionsbürgern unmittelbar aus Art. 21 Abs. 1 AEUV erwächst, erleichtern soll und bezweckt, dieses Recht zu verstärken (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Juli 2008, Metock u. a., C-127/08, Slg. 2008, I-6241, Rn. 59 und 82, vom 7. Oktober 2010, Lassal, C-162/09, Slg. 2010, I-9217, Rn. 30, und McCarthy, Rn. 28).
  • EuGH, 05.05.2011 - C-434/09

    EU-Bürger, die noch nie ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben, können sich

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Unionsbürgerschaft jedem Bürger der Union das elementare und persönliche Recht verleiht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften vorgesehenen Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten, wobei die Freizügigkeit von Personen im Übrigen eine der Grundfreiheiten des Binnenmarkts ist, die auch in Art. 45 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nochmals bekräftigt wurde (Urteil vom 7. Oktober 2010, Lassal, C-162/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 29).

    82 und 59, sowie Lassal, Randnr. 30).

  • BVerwG, 31.05.2012 - 10 C 8.12

    Aufenthaltsrecht; Arbeitnehmer; Beitrittsstaaten; Daueraufenthaltsrecht;

    Der Senat entnimmt der Entscheidung des Gerichtshofs im Urteil vom 7. Oktober 2010 - Rs. C-162/09, Lassal - (NVwZ 2011, 32 Rn. 33 - 39), dass der ununterbrochene Fünfjahreszeitraum nicht bis zuletzt angedauert haben muss, sondern auch weiter zurück in der Vergangenheit liegen kann.

    Im Unterschied zu der Fallgestaltung einer Unionsbürgerin der ersten Stunde, die dem Urteil vom 7. Oktober 2010 (a.a.O. Rn. 40) zugrunde lag, hat der Gerichtshof für die hier vorliegende Fallkonstellation eines ehemaligen Drittstaaters, dessen Herkunftsland mittlerweile der Union beigetreten ist, im Urteil vom 21. Dezember 2011 (a.a.O. Rn. 61 f.) die in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG enthaltenen Voraussetzungen als maßgeblich für den Erwerb des Daueraufenthaltsrechts erachtet.

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.02.2011 - C-325/09

    Dias - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 - Recht auf

    In der mündlichen Verhandlung hat die Regierung des Vereinigten Königreichs klargestellt, dass sie in Reaktion auf das Urteil Lassal nunmehr auch von einer Berücksichtigungsfähigkeit des Aufenthalts von Frau Dias in den Zeiträumen 1 und 2 ausgehe und Frau Dias daher ein Recht auf Daueraufenthalt erworben habe.

    Der Umstand, dass die Regierung des Vereinigten Königreichs in Reaktion auf das Urteil Lassal ihre Rechtsauffassung geändert hat und nunmehr davon ausgeht, dass Frau Dias ein Recht auf Daueraufenthalt zusteht, führt nicht dazu, dass die Zuständigkeit des Gerichtshofs für die Beantwortung der Vorlagefragen entfällt.

    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil Lassal klargestellt, dass ein rechtmäßiger Aufenthalt im Sinne des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 nicht nur dann vorliegt, wenn der Aufenthalt nach den Bestimmungen der Richtlinie 2004/38 selbst erfolgt, sondern auch dann, wenn nach den zum Zeitpunkt des Aufenthalts zeitlich anwendbaren unionsrechtlichen Bestimmungen ein Recht auf Aufenthalt bestand.(10) Der Aufenthalt von Frau Dias in den Zeiträumen 1 und 2 war somit auch rechtmäßig im Sinne des Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie.

    Wie der Gerichtshof im Urteil Lassal klargestellt hat, ist diese Formulierung nach dem Sinn und Zweck der Richtlinie so zu verstehen, dass nicht nur die Aufenthalte gemeint sind, die gemäß den in der Richtlinie 2004/38 selbst vorgesehenen Bedingungen erfolgt sind, sondern auch die Aufenthalte, die nach den Bedingungen erfolgt sind, die in den zum Zeitpunkt des Aufenthalts geltenden Vorläuferbestimmungen zu denen der Richtlinie geregelt sind.(11).

    3 - Urteil des Gerichtshofs vom 7. Oktober 2010, Lassal (C-162/09, Slg. 2010, I-0000).

    33 - Urteil Lassal (bereits in Fn. 3 angeführt, Randnr. 37).

    34 - Siehe Urteil Lassal (bereits in Fn. 3 angeführt, Randnr. 55) mit Verweis auf die Begründung des Gemeinsamen Standpunkts Nr. 6/2004 des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2004/38 (bereits in Fn. 18 angeführt, S. 31), zu Art. 16 dieser Richtlinie.

    37 - Urteil Lassal (bereits in Fn. 3 angeführt, Randnr. 55).

  • EuGH, 17.04.2018 - C-316/16

    Der verstärkte Schutz vor Ausweisung ist u. a. an die Voraussetzung geknüpft,

  • EuGH, 23.11.2010 - C-145/09

    Tsakouridis - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 4 und Art. 28

  • EuGH, 07.07.2022 - C-576/20

    In anderen Mitgliedstaaten zurückgelegte Kindererziehungszeiten sind bei der

  • EuGH, 08.05.2013 - C-529/11

    Alarape und Tijani - Freizügigkeit - Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 - Art. 12 -

  • EuGH, 16.01.2014 - C-378/12

    Zeiträume der Strafhaft können weder für den Erwerb eines Daueraufenthaltstitels

  • EuGH, 16.10.2012 - C-364/10

    Die Slowakei hat dadurch, dass sie dem Präsidenten Ungarns die Einreise in ihr

  • VGH Bayern, 25.05.2019 - 10 BV 18.281

    Kein abgeleitetes Aufenthaltsrecht für einen drittstaatsangehörigen Elternteil

  • EuGH, 10.07.2014 - C-244/13

    Ogieriakhi - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 16 Abs. 2

  • EuGH, 14.02.2012 - C-17/10

    Die tschechische Wettbewerbsbehörde kann die Auswirkungen eines weltumspannenden

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2010 - C-434/09

    McCarthy - Unionsbürgerschaft - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der

  • EuGH, 11.04.2019 - C-483/17

    Tarola

  • EuGH, 26.03.2019 - C-129/18

    Ein Minderjähriger, für den ein Unionsbürger nach der Regelung der algerischen

  • EuGH, 15.11.2012 - C-539/10

    und Sicherheitspolitik - Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit

  • EuGH, 10.07.2019 - C-210/18

    WESTbahn Management - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Einheitlicher

  • EuGH, 13.09.2016 - C-304/14

    CS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2013 - 18 A 1291/13

    Verfügung einer Wohnsitzauflage für subsidiär Schutzberechtigte zum Zweck der

  • VGH Bayern, 17.07.2012 - 19 B 12.417

    Unanwendbarkeit des Vieraugenprinzips in Fällen assoziationsberechtigter

  • EuGH, 02.05.2018 - C-331/16

    Die Erforderlichkeit einer Beschränkung der Freizügigkeit und des

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.05.2014 - C-244/13

    Ogieriakhi - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2017 - C-316/16

    Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar ist der Erwerb eines Rechts auf

  • EuGH, 10.09.2014 - C-152/13

    Holger Forstmann Transporte - Vorabentscheidungsersuchen - Steuerrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2012 - C-83/11

    Rahman u.a. - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2019 - C-22/18

    TopFit und Biffi - Niederlassungsfreiheit - Unionsbürgerschaft - Art. 18, 21, 49

  • VGH Bayern, 21.12.2011 - 10 B 11.182

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt gemäß § 6

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2020 - C-754/18

    Ryanair Designated Activity Company

  • SG München, 30.01.2017 - S 40 AS 3074/16

    Grundsicherungsleistungen für bulgarischen Staatsangehörigen

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-456/12

    O - Recht von Nichtunionsbürgern auf Aufenthalt in dem Mitgliedstaat der

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-17/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott schließt das Verbot der Doppelbestrafung

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2018 - 11 S 2019/18

    EU-Bürger; Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt im

  • SG München, 01.02.2017 - S 40 AS 3074/16

    Anspruch auf Überbrückungsleistungen und die Voraussetzung eines Ausreisewilligen

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2010 - C-29/10

    Koelzsch - Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse

  • VG Aachen, 03.03.2017 - 4 K 66/15

    Daueraufenthaltsrecht-EU; Bestehen; Ablauf der Umsetzungsfrist;

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-507/12

    Saint Prix - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Art. 45 AEUV - Diskriminierung aus

  • VGH Bayern, 12.12.2019 - 10 ZB 19.2195

    Verlust des Freizügigkeitsrechts

  • VG Würzburg, 11.12.2023 - W 7 K 21.820

    Daueraufenthaltsrecht, Verlustfeststellung, Griechischer Staatsbürger,

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2021 - C-709/20

    DISC

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2016 - C-220/15

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2015 - C-511/13

    Philips Lighting Poland und Philips Lighting / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-457/12

    S - Recht von Nichtunionsbürgern auf Aufenthalt in dem Mitgliedstaat der

  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 19 CE 11.1893

    Unionsrechtlicher Aufenthaltsanspruch eines drittstaatsangehörigen Ehegatten

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2023 - C-491/21

    Directia pentru Evidenta Persoanelor si Administrarea Bazelor de Date - Vorlage

  • VGH Bayern, 21.01.2020 - 10 ZB 19.2250

    Unterbrechung des rechtmäßigen Aufenthalts eines Unionsbürgers durch Inhaftierung

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-718/19

    Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. (Mesures préventives en vue

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.11.2010 - C-379/09

    Casteels - Art. 45 AEUV und 48 AEUV - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Soziale

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-640/15

    Vilkas

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-719/19

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Effets d'une décision d'éloignement)

  • VGH Bayern, 31.03.2014 - 19 ZB 12.60

    Unionsbürgerrichtlinie, Verfahrensgarantie, Berufungszulassung, Einreiseverbot,

  • VG Saarlouis, 30.03.2017 - 6 K 1758/15

    Zum Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz

  • VG Berlin, 28.05.2020 - 9 K 71.19
  • VG Saarlouis, 08.06.2017 - 6 L 655/17

    Zur Feststellung des Verlusts der Freizügigkeitsvoraussetzungen auf der Grundlage

  • VG München, 18.11.2014 - M 4 K 13.3765

    Wohnsitzbeschränkende Auflage; subsidiär Schutzbedürftige

  • VG Freiburg, 15.03.2011 - 3 K 1723/09

    Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung eines türkischen Staatsangehörigen;

  • VG Saarlouis, 02.02.2021 - 6 L 1585/20

    Verlust des Rechts auf Freizügigkeit bei wiederholter Begehung von Straftaten.

  • EGMR, 30.04.2019 - 57551/17

    OGIERIAKHI v. IRELAND

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2010 - C-162/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15806
Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2010 - C-162/09 (https://dejure.org/2010,15806)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.05.2010 - C-162/09 (https://dejure.org/2010,15806)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Mai 2010 - C-162/09 (https://dejure.org/2010,15806)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Lassal

    Richtlinie 2004/38/EG - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufzuhalten - Art. 16 Abs. 1 - Recht auf Daueraufenthalt - Ununterbrochener Aufenthalt von fünf Jahren - Berücksichtigung von Zeiträumen vor Ablauf der Umsetzungsfrist - Rückwirkung ...

  • EU-Kommission PDF

    Lassal

    Richtlinie 2004/38/EG - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufzuhalten - Art. 16 Abs. 1 - Recht auf Daueraufenthalt - Ununterbrochener Aufenthalt von fünf Jahren - Berücksichtigung von Zeiträumen vor Ablauf der Umsetzungsfrist - Rückwirkung ...

  • EU-Kommission

    Lassal

    Richtlinie 2004/38/EG - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufzuhalten - Art. 16 Abs. 1 - Recht auf Daueraufenthalt - Ununterbrochener Aufenthalt von fünf Jahren - Berücksichtigung von Zeiträumen vor Ablauf der Umsetzungsfrist - Rückwirkung ...

  • rechtsportal.de

    Richtlinie 2004/38/EG - Recht der Unionsbürger, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aufzuhalten - Art. 16 Abs. 1 - Recht auf Daueraufenthalt - Ununterbrochener Aufenthalt von fünf Jahren - Berücksichtigung von Zeiträumen vor Ablauf der Umsetzungsfrist - Rückwirkung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 09.01.2003 - C-257/00

    Givane u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2010 - C-162/09
    Nach Auffassung der Kommission kann aus dem von der Regierung des Vereinigten Königreichs angeführten Urteil Givane(13) nicht hergeleitet werden, dass im Rahmen von Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie ein Aufenthalt im Aufnahmestaat, der vor der Umsetzung der Richtlinie bzw. vor dem Ablauf der Frist für die Umsetzung am 30. April 2006 geendet hat, nicht berücksichtigt werden dürfe.

    iii) Zum Urteil Givane.

    Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat sich in der mündlichen Verhandlung auf das Urteil Givane(32) gestützt.

    Aus dem Urteil Givane kann kein solcher Schluss gezogen werden.

    Das Urteil Givane, das sich auf die in Art. 3 Abs. 2 erster Spiegelstrich der Verordnung Nr. 1251/70 geregelten Voraussetzungen stützt, ist offensichtlich nicht auf die hier zu behandelnde Fragestellung übertragbar.

    11 - Urteil des Gerichtshofs vom 9. Januar 2003, Givane (C-257/00, Slg. 2003, I-345).

  • EuGH, 07.09.2004 - C-456/02

    Trojani - Freier Personenverkehr - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2010 - C-162/09
    Ergänzend weist die Kommission auf das Urteil Trojani(14) hin, nach dem sich der Angehörige eines Mitgliedstaats, der sich eine bestimmte Zeit rechtmäßig in einem anderen Mitgliedstaat aufgehalten habe, auf den Grundsatz der Gleichbehandlung stützen könne.

    14 - Urteil vom 7. September 2004, Trojani (C-456/02, Slg. 2004, I-7573).

  • EuGH, 06.07.1993 - C-121/91

    CT Control (Rotterdam) und JCT Benelux / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2010 - C-162/09
    18 - Urteile vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a. (212/80 bis 217/80, Slg. 1981, 2735, Randnr. 9), vom 6. Juli 1993, CT Control (Rotterdam) und JCT Benelux/Kommission (C-121/91 und C-122/91, Slg. 1993, I-3873, Randnr. 22), und vom 9. März 2006, Beemsterboer Coldstore Services (C-293/04, Slg. 2006, I-2263, Randnrn.
  • EuGH, 09.03.2006 - C-293/04

    Beemsterboer - Nacherhebung von Eingangs- oder Ausfuhrabgaben - Artikel 220

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2010 - C-162/09
    18 - Urteile vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a. (212/80 bis 217/80, Slg. 1981, 2735, Randnr. 9), vom 6. Juli 1993, CT Control (Rotterdam) und JCT Benelux/Kommission (C-121/91 und C-122/91, Slg. 1993, I-3873, Randnr. 22), und vom 9. März 2006, Beemsterboer Coldstore Services (C-293/04, Slg. 2006, I-2263, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2001 - C-413/99

    Baumbast und R

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2010 - C-162/09
    30 - Siehe den 3. Erwägungsgrund der Richtlinie 2004/38. Siehe auch Iliopoulou, A., "Le nouveau droit de séjour des citoyens de l'Union et des membres de leur famille: la directive 2004/38/CE", Revue du Droit de l'Union Européenn e, 2004, S. 523 ff., 530, die mit Verweis auf Nr. 114 der Schlussanträge von Generalanwalt Geelhoed vom 5. Juli 2001 in der Rechtssache Baumbast (C-413/99, Slg. 2002, I-7091) die Auffassung vertritt, dass Art. 18 EG eine primärrechtliche Garantiefunktion für bereits eingeräumte Aufenthaltsrechte beinhaltet, an die sich der Gemeinschaftsgesetzgeber halten muss.
  • EuGH, 15.07.1993 - C-34/92

    GruSa Fleisch / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2010 - C-162/09
    21 - Urteile des Gerichtshofs Salumi (bereits in Fn. 18 angeführt, Randnrn. 9 f.), vom 15. Juli 1993, GruSa Fleisch (C-34/92, Slg. 1993, I-4147, Randnr. 22), Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission (bereits in Fn. 19 angeführt, Randnr. 119), und Beemsterboer Coldstore Services (bereits in Fn. 18 angeführt, Randnr. 21).
  • EuGH, 24.09.2002 - C-74/00

    Falck / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2010 - C-162/09
    19 - Urteile des Gerichtshofs vom 25. Januar 1979, Racke (98/78, Slg. 1979, 69, Randnr. 20), und vom 24. September 2002, Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission (C-74/00 P und C-75/00 P, Slg. 2002, I-7869, Randnr. 119).
  • EuGH, 12.11.1981 - 212/80

    Salumi

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2010 - C-162/09
    18 - Urteile vom 12. November 1981, Meridionale Industria Salumi u. a. (212/80 bis 217/80, Slg. 1981, 2735, Randnr. 9), vom 6. Juli 1993, CT Control (Rotterdam) und JCT Benelux/Kommission (C-121/91 und C-122/91, Slg. 1993, I-3873, Randnr. 22), und vom 9. März 2006, Beemsterboer Coldstore Services (C-293/04, Slg. 2006, I-2263, Randnrn.
  • EuGH, 14.01.1987 - 278/84

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2010 - C-162/09
    23 - Urteil des Gerichtshofs vom 14. Januar 1987, Kommission/Deutschland (278/84, Slg. 1987, 1, Randnr. 35).
  • EuGH, 25.01.1979 - 98/78

    Racke / Hauptzollamt Mainz

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.05.2010 - C-162/09
    19 - Urteile des Gerichtshofs vom 25. Januar 1979, Racke (98/78, Slg. 1979, 69, Randnr. 20), und vom 24. September 2002, Falck und Acciaierie di Bolzano/Kommission (C-74/00 P und C-75/00 P, Slg. 2002, I-7869, Randnr. 119).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2018 - 11 S 2019/18

    EU-Bürger; Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt im

    Einschränkend ist bei der Anwendung der zitierten "Lassal-Entscheidung" des EuGH jedoch zu berücksichtigen, dass das Vereinigte Königreich - die Vorlage stammte vom Court of Appeal (England & Wales) - die Richtlinie 2004/38/EG am letzten Tag der Umsetzungsfrist zum 30. April 2006 umsetzte (siehe dazu GAin Trstenjak, Schlussanträge vom 11.05.2010 - C- 162/09 - Lassal -, ECLI:EU:C:2010:266), so dass die Fixierung der Rechtsprechung des Gerichtshofs auf dieses Datum auch dem Einzelfall der Anwendung der Richtlinie im Vereinigten Königreich geschuldet gewesen sein könnte.
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