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   EuGH, 12.11.1998 - C-162/98   

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https://dejure.org/1998,3962
EuGH, 12.11.1998 - C-162/98 (https://dejure.org/1998,3962)
EuGH, Entscheidung vom 12.11.1998 - C-162/98 (https://dejure.org/1998,3962)
EuGH, Entscheidung vom 12. November 1998 - C-162/98 (https://dejure.org/1998,3962)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Ersuchen um Auslegung eines von mehreren Mitgliedstaaten im Rahmen von Artikel 8 der Richtlinie 93/89/EWG geschlossenen Übereinkommens - Unzuständigkeit des Gerichtshofes

  • Europäischer Gerichtshof

    Hartmann

  • EU-Kommission PDF

    Generalstaatsanwaltschaft u.a. / Hartmann

    EG-Vertrag, Artikel 177; Richtlinie 93/89 des Rates
    Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Von mehreren Mitgliedstaaten geschlossenes Übereinkommen über Strassenbenutzungsgebühren - Ausschluß - Richtlinie der Gemeinschaft, die den Abschluß des Übereinkommens gestattet - Verweisung im ...

  • EU-Kommission

    Generalstaatsanwaltschaft u.a. / Hartmann

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Gerichtshofes für ein Ersuchen um Auslegung eines von mehreren Mitgliedstaaten im Rahmen von Art. 8 der Richtlinie 93/89/EWG geschlossenen Übereinkommens; Vorlagefrage in einer Bußgeldsache wegen Ordnungswidrigkeiten nach dem Autobahngebührengesetz; ...

  • Judicialis

    EGV Art. 177; ; Richtlinie 93/89/EWG Art. 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    EGV Art. 177; Richtlinie 93/89/EWG Art. 8
    Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofes - Grenzen - Von mehreren Mitgliedstaaten geschlossenes Übereinkommen über Strassenbenutzungsgebühren - Ausschluß - Richtlinie der Gemeinschaft, die den Abschluß des Übereinkommens gestattet - Verweisung im ...

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 89/93 Art 6 Abs 3, Richtlinie 93/89/EWG Art 6 Abs 3
    Benutzungsgebühren; Güterbeförderung; Mautgebühren; Straßenmaut

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Köln - Auslegung des Artikels 6 Absatz 3 der Richtlinie 93/89/EWG des Rates vom 25. Oktober 1993 über die Besteuerung bestimmter Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung sowie die Erhebung von Maut- und Benutzungsgebühren für ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • EuGH, 28.10.1999 - C-193/98

    Pfennigmann

    Einleitend ist festzustellen, daß das vorlegende Gericht den Gerichtshof bereits mehrfach um Auslegung von Bestimmungen des Übereinkommens ersucht hat (vgl. Beschlüsse vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-162/98, Hartmann, Slg. 1998, I-7083, in der Rechtssache C-194/98, Pörschke, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, und vom 11. Februar 1999 in der Rechtssache C-313/98, Claasen, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).

    Dagegen reicht der Umstand, daß die Richtlinie, auf die die Präambel des Übereinkommens verweist, in ihrem Artikel 8 zwei oder mehr Mitgliedstaaten erlaubt, bei der Einführung eines gemeinsamen Systems von Benutzungsgebühren zusammenzuarbeiten, für sich allein nicht aus, um ein zu diesem Zweck geschlossenes Übereinkommen als Teil des Gemeinschaftsrechts anzusehen, für dessen Auslegung der Gerichtshof zuständig ist (vgl. Beschluß Hartmann, Randnrn. 10 und 11).

    Die Bestimmungen eines solchen Übereinkommens unterscheiden sich nämlich nur dadurch, daß sie gemeinsam vereinbart worden sind, von anderen Rechtsvorschriften, die jeder Mitgliedstaat nach der Richtlinie erlassen darf und für deren Auslegung der Gerichtshof im Rahmen von Artikel 177 des Vertrages nicht zuständig ist (vgl. Beschluß Hartmann, Randnr. 12).

  • EuGH, 04.05.2010 - C-533/08

    TNT Express Nederland - Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen -

    Dagegen ist der Gerichtshof grundsätzlich nicht dafür zuständig, im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens internationale Übereinkommen auszulegen, die zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten geschlossen worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. November 1973, Vandeweghe u. a., 130/73, Slg. 1973, 1329, Randnr. 2, Beschluss vom 12. November 1998, Hartmann, C-162/98, Slg. 1998, I-7083, Randnr. 9, und Urteil Bogiatzi, Randnr. 24).
  • EuGH, 14.12.2000 - C-141/99

    AMID

    Es ist jedoch nicht erforderlich, auf diesen Punkt einzugehen, da das nationale Gericht insoweit keine Frage vorgelegt hat (u. a. Urteil vom 16. September 1999 in der Rechtssache C-435/97, WWF u. a., Slg. 1999, I-5613, Randnr. 29) und da der Gerichtshof ohnehin nicht befugt ist, im Rahmen des Artikels 177 EG-Vertrag über die Auslegung von anderen als gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zu entscheiden (u. a. Beschluss vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-162/98, Hartmann, Slg. 1998, I-7083, Randnrn. 8, 9, 11 und 12).
  • EuGH, 22.10.2009 - C-301/08

    Bogiatzi - Verkehrspolitik - Verordnung (EG) Nr. 2027/97 - Warschauer Abkommen -

    Folglich ist der Gerichtshof grundsätzlich nicht dafür zuständig, die Bestimmungen dieses Abkommens im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens auszulegen (vgl. Urteil vom 27. November 1973, Vandeweghe u. a., 130/73, Slg. 1973, 1329, Randnr. 2, und Beschluss vom 12. November 1998, Hartmann, C-162/98, Slg. 1998, I-7083, Randnr. 9).
  • EuGH, 30.09.2010 - C-132/09

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zuständigkeit

    Zu internationalen Abkommen im Allgemeinen ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof nach seiner Rechtsprechung, wenn die Gemeinschaft nicht Vertragspartei eines Abkommens ist, grundsätzlich nicht dafür zuständig ist, die Bestimmungen dieses Abkommens im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens auszulegen (vgl. Urteil vom 27. November 1973, Vandeweghe u. a., 130/73, Slg. 1973, 1329, Randnr. 2, Beschluss vom 12. November 1998, Hartmann, C-162/98, Slg. 1998, I-7083, Randnr. 9, Urteile vom 22. Oktober 2009, Bogiatzi, C-301/08, Slg. 2009, I-10185, Randnr. 24, und vom 4. Mai 2010, TNT Express Nederland, C-533/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 61).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-401/13

    Balazs - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Leistungen bei Alter -

    22 - Vgl. in diesem Sinne Urteil TNT Express Nederland (C-533/08, EU:C:2010:243, Rn. 58 bis 63) und Beschluss Hartmann (C-162/98, EU:C:1998:539); der Gerichtshof hat in diesen Entscheidungen auf seine Unzuständigkeit zur Auslegung eines von mehreren Mitgliedstaaten geschlossenen internationalen Übereinkommens hingewiesen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1999 - C-193/98

    Pfennigmann

    6: - Beschluß des Gerichtshofes vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-162/98 (Hartmann, Slg. 1998, I-7083).
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