Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 16.10.1997 - C-165/95   

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https://dejure.org/1997,3278
EuGH, 16.10.1997 - C-165/95 (https://dejure.org/1997,3278)
EuGH, Entscheidung vom 16.10.1997 - C-165/95 (https://dejure.org/1997,3278)
EuGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1997 - C-165/95 (https://dejure.org/1997,3278)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Zusätzliche Abgabe für Milch - Spezifische Referenzmenge - Übertragung eines Teils eines Mischbetriebs - Aufteilung der Quote zwischen Veräußerer und Erwerber

  • Europäischer Gerichtshof

    Lay u.a.

  • EU-Kommission PDF

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Lay u.a.

    Verordnungen Nrn. 1078/77 und 2055/93 des Rates, Artikel 1 Absatz 2 und Artikel 2
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - Zuteilung von nicht der Abgabe unterliegenden Referenzmengen - Erzeuger, die ihre Lieferungen gemäß der Regelung über Nichtvermarktungs- bzw. Umstellungsprämien ...

  • EU-Kommission

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Lay u.a.

  • Wolters Kluwer

    Zusätzliche Abgabe für Milch ; Zuteilung einer spezifischen Referenzmenge an bestimmte Erzeuger von Milch oder Milcherzeugnissen ; Übertragung eines Teils eines Mischbetriebs zur Aufteilung der Quote zwischen Veräußerer und Erwerber

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 2055/93/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verordnung Nr. 2055/93/EWG
    Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Milch und Milcherzeugnisse - Zusätzliche Abgabe für Milch - Zuteilung von nicht der Abgabe unterliegenden Referenzmengen - Erzeuger, die ihre Lieferungen gemäß der Regelung über Nichtvermarktungs- bzw. Umstellungsprämien ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (Queen's Bench Division) - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 2055/93 des Rates zur Zuteilung einer spezifischen Referenzmenge an bestimmte Erzeuger von Milch oder Milcherzeugnissen - Teilweise Übertragung eines ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 19.05.1993 - C-81/91

    Twijnstra / Minister van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij

    Auszug aus EuGH, 16.10.1997 - C-165/95
    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-81/91 (Twijnstra, Slg. 1993, I-2455) für Recht erkannt, daß Artikel 3a Satz 2 Unterabsatz 3 der Verordnung Nr. 857/84 in der Fassung der Verordnung Nr. 764/89 so auszulegen ist, daß er es erlaubt, im Falle der Übertragung eines Teils eines Betriebes, bei der sich der Übernehmer zur Einhaltung der vom übertragenden Betriebsinhaber nach der Verordnung Nr. 1078/77 eingegangenen Nichtvermarktungsverpflichtung verpflichtet, die spezifische Referenzmenge zwischen dem übertragenden Betriebsinhaber und dem Übernehmer nach Maßgabe der übertragenen Flächen aufzuteilen.

    Wie aus ihrer vierten und sechsten Begründungserwägung hervorgeht, wurde die Verordnung Nr. 2055/93 erlassen, "um den Urteilen des Gerichtshofes in vollem Umfang zu entsprechen"; zu diesen Urteilen gehört u. a. das Urteil Twijnstra.

    Im Urteil Twijnstra ist jedoch der allgemeine Grundsatz der Flächenbindung der Referenzmenge, wie er sich insbesondere aus dem Urteil vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-463/93 (St. Martinus Elten, Slg. 1997, I-255, Randnr. 14) ergibt, nur in bezug auf die Übertragung eines Teils eines ausschließlich der Milcherzeugung dienenden Betriebes formuliert worden.

    Denn da die Übernehmer einen Teil des Betriebes des übertragenden Betriebsinhabers erworben und die Nichtvermarktungsverpflichtung übernommen haben, dürfen sie darauf vertrauen, daß sie die erworbenen Flächen wieder für die Milcherzeugung nutzen dürfen (vgl. Urteil Twijnstra, Randnr. 23).

    Nach Randnummer 13 des Urteils Knüfer sind ferner zum Zweck der Aufteilung der Referenzmengen alle Flächen des Betriebes zu berücksichtigen, die unmittelbar oder mittelbar zu dessen Milcherzeugung beitragen Der Wortlaut von Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung Nr. 2055/93, der auf das Urteil Twijnstra hin erlassen wurde, spricht nicht gegen diese Auslegung, sondern bestätigt sie.

  • EuGH, 11.12.1990 - C-217/89

    Pastätter / Hauptzollamt Bad Reichenhall

    Auszug aus EuGH, 16.10.1997 - C-165/95
    Auf die Urteile vom 11. Dezember 1990 in der Rechtssache C-189/89 (Spagl, Slg. 1990, I-4539) und in der Rechtssache C-217/89 (Pastätter, Slg. 1990, I-4585) hin wurde Artikel 3a Absatz 2 der Verordnung Nr. 857/84 durch die Verordnung (EWG) Nr. 1639/91 des Rates vom 13. Juni 1991 (ABl. L 150, S. 35) mit dem Ziel geändert, eine Referenzmenge zuzuteilen, die höher war als die ursprünglichen 60 % der Milchmenge, die vom Erzeuger in den zwölf Kalendermonaten vor Einreichung des Antrags auf Gewährung der Nichtvermarktungsprämie geliefert worden war.
  • EuGH, 11.12.1990 - C-189/89

    Spagl / Hauptzollamt Rosenheim

    Auszug aus EuGH, 16.10.1997 - C-165/95
    Auf die Urteile vom 11. Dezember 1990 in der Rechtssache C-189/89 (Spagl, Slg. 1990, I-4539) und in der Rechtssache C-217/89 (Pastätter, Slg. 1990, I-4585) hin wurde Artikel 3a Absatz 2 der Verordnung Nr. 857/84 durch die Verordnung (EWG) Nr. 1639/91 des Rates vom 13. Juni 1991 (ABl. L 150, S. 35) mit dem Ziel geändert, eine Referenzmenge zuzuteilen, die höher war als die ursprünglichen 60 % der Milchmenge, die vom Erzeuger in den zwölf Kalendermonaten vor Einreichung des Antrags auf Gewährung der Nichtvermarktungsprämie geliefert worden war.
  • EuGH, 17.12.1992 - C-79/91

    Knüfer / Buchmann

    Auszug aus EuGH, 16.10.1997 - C-165/95
    Im Urteil vom 17. Dezember 1992 in der Rechtssache C-79/91 (Knüfer, Slg. 1992, I-6895, Randnr. 12) hat der Gerichtshof hierzu festgestellt, daß die Referenzmengen streng nach dem Verhältnis der verschiedenen für die Milcherzeugung genutzten Flächen des Betriebes aufzuteilen sind, ohne daß nach der Art der Nutzung dieser Flächen unterschieden werden darf.
  • EuGH, 23.01.1997 - C-463/93

    St. Martinus Elten / Landwirtschaftskammer Rheinland

    Auszug aus EuGH, 16.10.1997 - C-165/95
    Im Urteil Twijnstra ist jedoch der allgemeine Grundsatz der Flächenbindung der Referenzmenge, wie er sich insbesondere aus dem Urteil vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-463/93 (St. Martinus Elten, Slg. 1997, I-255, Randnr. 14) ergibt, nur in bezug auf die Übertragung eines Teils eines ausschließlich der Milcherzeugung dienenden Betriebes formuliert worden.
  • EuGH, 28.04.1988 - 120/86

    Mulder / Minister van Landbouw en Visserij

    Auszug aus EuGH, 16.10.1997 - C-165/95
    Der Gerichtshof hat mit seinen Urteilen vom 28. April 1988 in der Rechtssache 120/86 (Mulder, Slg. 1988, 2321) und in der Rechtssache 170/86 (Von Deetzen, Slg. 1988, 2355) die Verordnung Nr. 857/84 für ungültig erklärt, soweit sie keine Zuteilung einer Referenzmenge an SLOM-Erzeuger vorsah.
  • EuGH, 28.04.1988 - 170/86

    Von Deetzen / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus EuGH, 16.10.1997 - C-165/95
    Der Gerichtshof hat mit seinen Urteilen vom 28. April 1988 in der Rechtssache 120/86 (Mulder, Slg. 1988, 2321) und in der Rechtssache 170/86 (Von Deetzen, Slg. 1988, 2355) die Verordnung Nr. 857/84 für ungültig erklärt, soweit sie keine Zuteilung einer Referenzmenge an SLOM-Erzeuger vorsah.
  • BFH, 16.01.2001 - VII B 70/00

    Milchproduktion - Gesellschaft - Milchvieh - Nichtvermarktungsbetrieb -

    Insbesondere in dem Urteil vom 16. Oktober 1997 Rs. C-165/95 (EuGHE 1997, I-5543) erkläre der EuGH, dass nicht sämtliche Flächen des ehemaligen Nichtvermarktungsbetriebes von vornherein als Milcherzeugungsflächen anzusehen seien; wenn der Betrieb vielmehr ein Mischbetrieb gewesen sei, so sei zu erforschen, welche Flächen der Milcherzeugung gedient hätten, und dem Übernehmer nur die entsprechende SLOM-Referenzmenge zuzuteilen.
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-165/95   

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https://dejure.org/1997,26679
Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-165/95 (https://dejure.org/1997,26679)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.04.1997 - C-165/95 (https://dejure.org/1997,26679)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. April 1997 - C-165/95 (https://dejure.org/1997,26679)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    The Queen gegen Ministry of Agriculture, Fisheries and Food, ex parte: Benjamin Lay, Donald Gage und David Gage.

    Zusätzliche Abgabe für Milch - Spezifische Referenzmenge - Übertragung eines Teils eines Mischbetriebs - Aufteilung der Quote zwischen Veräußerer und Erwerber

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 06.12.1991 - C-121/90

    Posthumus / Oosterwoud

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-165/95
    (24) - Vgl. Randnr. 25 des Urteils Twijnstra (zitiert in Fußnote 15, Randnr. 25) sowie ganz allgemein das Urteil vom 6. Dezember 1991 in der Rechtssache C-121/90 (Posthumus, Slg. 1991, I-5833), in denen der Gerichtshof ausgeführt hat, daß die "Aufteilung streng nach dem Verhältnis der verschiedenen für die Milcherzeugung genutzten Flächen des betreffenden Betriebs ... zu erfolgen hat" (Randnr. 9; Hervorhebung durch mich).

    (27) - Urteil Posthumus (zitiert in Fußnote 24, Randnr. 14).

  • EuGH, 28.04.1988 - 120/86

    Mulder / Minister van Landbouw en Visserij

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-165/95
    19 Der Gerichtshof hat wiederum im Urteil Twijnstra, also mit Bezug auf die SLOM-Erzeuger, ausdrücklich festgestellt, daß "der Übernehmer ... wie die in den Urteilen Mulder und von Deetzen ... angesprochenen Erzeuger darauf vertrauen [darf], daß er die erworbenen Flächen nach Ablauf des Nichtvermarktungszeitraums wieder für die Milcherzeugung nutzen darf", und daß "ein Ausschluß des Übernehmers von dieser Möglichkeit ... den Grundsatz des Vertrauensschutzes verletzen [würde]"(29).

    (6) - Urteile vom 28. April 1988 in den Rechtssachen 120/86 (Mulder, Slg. 1988, 2321) und 170/86 (Von Deetzen, Slg. 1988, 2355).

  • EuGH, 11.12.1990 - C-217/89

    Pastätter / Hauptzollamt Bad Reichenhall

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-165/95
    (9) - Urteile vom 11. Dezember 1990 in den Rechtssachen C-189/89 (Spagl, Slg. 1990, I-4539) und C-217/89 (Pastätter, Slg. 1990, I-4585).
  • EuGH, 11.12.1990 - C-189/89

    Spagl / Hauptzollamt Rosenheim

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-165/95
    (9) - Urteile vom 11. Dezember 1990 in den Rechtssachen C-189/89 (Spagl, Slg. 1990, I-4539) und C-217/89 (Pastätter, Slg. 1990, I-4585).
  • EuGH, 15.04.1997 - C-22/94

    Irish Farmers Association u.a. / Minister for Agriculture, Food und Forestry,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-165/95
    Denn wenn es zutrifft, daß der Grundsatz der Nichtdiskriminierung von Erzeugern oder Verbrauchern gemäß Artikel 40 Absatz 3 Unterabsatz 2 des Vertrages, wie der Gerichtshof wiederholt festgestellt hat, es erfordert, daß gleichartige Sachverhalte nicht unterschiedlich behandelt werden, es sei denn, die Unterschiedlichkeit wäre aus objektiven Gründen gerechtfertigt (vgl. in diesem Sinne zuletzt das Urteil vom 15. April 1997 in der Rechtssache C-22/94, The Irish Farmers Association, Slg. 1997, I-1809, Randnr. 34), so ist vernünftigerweise anzunehmen, daß die von den Verfahrensbeteiligten betonte "subjektive" Unterschiedlichkeit keine hinreichende Grundlage für eine unterschiedliche Behandlung von SLOM-Erzeugern und sonstigen Erzeugern bietet.
  • EuGH, 19.05.1993 - C-81/91

    Twijnstra / Minister van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-165/95
    (15) - Urteil vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-81/91 (Slg. 1993, I-2455, Randnr. 29).
  • EuGH, 17.12.1992 - C-79/91

    Knüfer / Buchmann

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-165/95
    (28) - Vgl. in diesem Sinne das Urteil vom 17. Dezember 1992 in der Rechtssache C-79/91 (Knüfer, Slg. 1992, I-6895, Randnr. 13).
  • EuGH, 23.01.1997 - C-463/93

    St. Martinus Elten / Landwirtschaftskammer Rheinland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-165/95
    Jedenfalls ist es nützlich, darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof erst kürzlich erneut betont hat, daß die in der Verordnung Nr. 857/84 enthaltenen Definitionen der Begriffe "Betrieb" und "Erzeuger" auf die Gesamtheit von Produktionseinheiten zielen, die der Erzeuger zum Zweck der Milchproduktion bewirtschaftet (vgl. das Urteil vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-463/93, Katholische Kirchengemeinde St Martinus Elten, Slg. 1997, I-255, insbes.
  • EuGH, 28.04.1988 - 170/86

    Von Deetzen / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1997 - C-165/95
    (6) - Urteile vom 28. April 1988 in den Rechtssachen 120/86 (Mulder, Slg. 1988, 2321) und 170/86 (Von Deetzen, Slg. 1988, 2355).
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