Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 17.06.1999 - C-166/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2215
EuGH, 17.06.1999 - C-166/98 (https://dejure.org/1999,2215)
EuGH, Entscheidung vom 17.06.1999 - C-166/98 (https://dejure.org/1999,2215)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - C-166/98 (https://dejure.org/1999,2215)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Inländische Abgaben - Artikel 95 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 90 EG) - Richtlinien 92/83/EWG und 92/84/EWG - Unterschiedliche Besteuerung von Wein und Bier

  • Europäischer Gerichtshof

    Socridis

  • EU-Kommission PDF

    Socridis

    EG-Vertrag, Artikel 95 [nach Änderung jetzt Artikel 90 EG]; Richtlinien 92/83 und 92/84 des Rates
    1 Steuerrecht - Harmonisierung - Verbrauchsteuern - Richtlinien 92/83 und 92/84 - Alkohol und alkoholische Getränke - Einführung einer Mindestverbrauchsteuer auf Bier, nicht aber auf Wein - Ermessen der Mitgliedstaaten

  • EU-Kommission

    Socridis

  • Wolters Kluwer

    Harmonisierung der Struktur von Verbrauchersteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke ; Unterschiedliche Besteuerung von Wein und Bier; Zulassung diskriminerender und wettbewerbswidriger Praktiken durch eingeführtes Besteuerungssystem; Mindestverbrauchssteuer auf Bier

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verbrauchsteuern: Unterschiedliche Besteuerung von Wein und Bier nicht diskriminierend

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 90; ; Richtlinie 92/83/EWG; ; Richtlinie 92/84/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Steuerrecht - Harmonisierung - Verbrauchsteuern - Richtlinien 92/83 und 92/84 - Alkohol und alkoholische Getränke - Einführung einer Mindestverbrauchsteuer auf Bier, nicht aber auf Wein - Ermessen der Mitgliedstaaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 83/92, Richtlinie 92/83/EWG, EWGRL 84/92, Richtlinie 92/84/EWG, EGV Art 95 Abs 2
    Bier; Mindestverbrauchsteuer; Wein

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de grande instance Foix - Verstoß gegen die Richtlinie 92/83/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische Getränke (ABl. L 316, S. 21) und gegen die Richtlinie 92/84/EWG ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2000, 150
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 09.07.1987 - 356/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 17.06.1999 - C-166/98
    Artikel 95 Absatz 2 des Vertrages soll dabei jede Form eines mittelbaren steuerlichen Protektionismus bei eingeführten Erzeugnissen erfassen, die, ohne daß sie gleichartig im Sinne des Absatzes 1 wären, dennoch mit bestimmten inländischen Erzeugnissen, wenn auch nur teilweise, mittelbar oder potentiell, im Wettbewerb stehen (vgl. Urteil vom 9. Juli 1987 in der Rechtssache 356/85, Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3299, Randnrn.

    Insoweit weisen nur Konsumweine, die im allgemeinen billig sind, ausreichend gemeinsame Merkmale mit Bier auf, um eine Alternative für den Verbraucher darzustellen und im Sinne von Artikel 95 Absatz 2 des Vertrages mit Bier in Wettbewerb zu treten (vgl. Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 11).

  • EuGH, 29.02.1984 - 37/83

    Rewe-Zentrale

    Auszug aus EuGH, 17.06.1999 - C-166/98
    Die Durchführung solcher Maßnahmen ist nämlich im allgemeinen schwierig, da sie voraussetzt, daß die zuständigen Gemeinschaftsorgane anhand von unterschiedlichen und komplexen nationalen Bestimmungen gemeinsame Vorschriften ausarbeiten, die den im Vertrag festgelegten Zielen entsprechen und die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der Mitglieder des Rates oder, wie im steuerlichen Bereich, sogar deren einstimmige Zustimmung finden (vgl. Urteile vom 29. Februar 1984 in der Rechtssache 37/83, Rewe-Zentrale, Slg. 1984, 1229, Randnr. 20, und vom 13. Mai 1997 in der Rechtssache C-233/94, Deutschland/Parlament und Rat, Slg. 1997, I-2405, Randnr. 43).
  • EuGH, 13.05.1997 - C-233/94

    Deutschland / Parlament und Rat

    Auszug aus EuGH, 17.06.1999 - C-166/98
    Die Durchführung solcher Maßnahmen ist nämlich im allgemeinen schwierig, da sie voraussetzt, daß die zuständigen Gemeinschaftsorgane anhand von unterschiedlichen und komplexen nationalen Bestimmungen gemeinsame Vorschriften ausarbeiten, die den im Vertrag festgelegten Zielen entsprechen und die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der Mitglieder des Rates oder, wie im steuerlichen Bereich, sogar deren einstimmige Zustimmung finden (vgl. Urteile vom 29. Februar 1984 in der Rechtssache 37/83, Rewe-Zentrale, Slg. 1984, 1229, Randnr. 20, und vom 13. Mai 1997 in der Rechtssache C-233/94, Deutschland/Parlament und Rat, Slg. 1997, I-2405, Randnr. 43).
  • EuGH, 13.07.1989 - 5/88

    Wachauf / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Auszug aus EuGH, 17.06.1999 - C-166/98
    Sodann ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, daß Richtlinien nicht gegen den Vertrag verstoßen, wenn sie den Mitgliedstaaten einen Ermessensspielraum belassen, der weit genug ist, um ihnen die Umsetzung in einer mit den Erfordernissen des Vertrages im Einklang stehenden Weise zu ermöglichen (vgl. Urteil vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 5/88, Wachauf, Slg. 1989, 2609, Randnr. 22).
  • BFH, 05.08.2002 - VII R 105/99

    Europarecht - Gemeinschaftsrecht - Vereinbarkeit - Deutsche Bierbesteuerung -

    Dies hat der EuGH bereits entschieden und dies damit begründet, dass Richtlinien nicht gegen den Vertrag verstoßen, wenn sie den Mitgliedstaaten einen Ermessensspielraum belassen, der weit genug ist, um ihnen die Umsetzung in einer mit den Erfordernissen des Vertrages im Einklang stehenden Weise zu ermöglichen (EuGH-Urteil vom 17. Juni 1999 Rs. C-166/98 --Socridis--, EuGHE 1999, I-3791 Rdnr. 19).

    Ziel des Art. 95 EGV ist es, durch Beseitigung jeder Form des Schutzes, die aus einer die Waren aus anderen Mitgliedstaaten diskriminierenden inländischen Besteuerung folgen könnte, den freien Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten unter normalen Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten und die vollkommene Wettbewerbsneutralität der inländischen Besteuerung für inländische und eingeführte (d.h. im Binnenmarkt: aus anderen Mitgliedstaaten verbrachte) Erzeugnisse zu sichern (EuGH in EuGHE 1999, I-3791 Rdnr. 16).

    Das Verbot soll dabei jede Form eines mittelbaren steuerlichen Protektionismus bei "eingeführten" Erzeugnissen umfassen, die, ohne dass sie gleichartig im Sinne von Art. 95 Abs. 1 EGV wären, dennoch mit bestimmten inländischen Erzeugnissen, wenn auch nur teilweise, mittelbar oder potentiell, im Wettbewerb stehen (EuGH in EuGHE 1999, I-3791 Rdnr. 17).

    aa) Nach der Rechtsprechung des EuGH ist davon auszugehen, dass nur Konsumweine, die im Allgemeinen billig sind, ausreichend gemeinsame Merkmale mit Bier aufweisen, um eine Alternative für den Verbraucher darzustellen und i.S. von Art. 95 Abs. 2 EGV mit Bier in Wettbewerb zu treten (EuGH, Urteile vom 9. Juli 1987 Rs. 356/85 --Kommission/Belgien--, EuGHE 1987, 3299, und in EuGHE 1999, I-3791 Rdnr. 18).

  • BFH, 28.03.2006 - VII R 38/04

    Besteuerung von mit gezuckerter Limonade hergestellten Biermischgetränken ist

    Denn die Durchführung solcher Maßnahmen gestalte sich im Allgemeinen schwierig, da sie voraussetzen würde, dass die zuständigen Gemeinschaftsorgane anhand von unterschiedlichen und komplexen nationalen Bestimmungen gemeinsame Vorschriften ausarbeiten, die den im Vertrag festgelegten Zielen entsprechen und zumindest im Steuerbereich die einstimmige Zustimmung der Mitgliedstaaten finden müssten (EuGH-Urteil vom 17. Juni 1999 Rs. C-166/98, EuGHE 1999, I-3791 Rdnr. 26, m.w.N.).

    Schließlich hat der EuGH die den Mitgliedstaaten eröffnete Möglichkeit, Bier wahlweise nach dem Stammwürzegehalt oder nach dem Alkoholgehalt zu besteuern, in seinem Urteil in EuGHE 1999, I-3791 unter dem Gesichtspunkt eines etwaigen Verstoßes gegen die Pflicht zur Begründung von Gemeinschaftsrechtsakten überprüft und einen solchen Verstoß unter Hinweis auf den siebenten Erwägungsgrund der Alkoholsatzrichtlinie ausdrücklich verneint.

    Denn wie bereits ausgeführt, bestand das Anliegen des Gemeinschaftsgesetzgebers nicht in einer vollständigen Angleichung der Besteuerung aller alkoholischen Getränke (EuGH-Urteil in EuGHE 1999, I-3791 Rz. 25).

  • EuG, 21.03.2012 - T-50/06

    Das Gericht erklärt die Entscheidung der Kommission für nichtig, mit der die

    Die Bestimmung lautete in ihrer zum maßgeblichen Zeitpunkt geltenden Fassung: "Der Rat erlässt auf Vorschlag der Kommission und nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses einstimmig die Bestimmungen zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über die Umsatzsteuern, die Verbrauchsabgaben und sonstige indirekte Steuern, soweit diese Harmonisierung für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts innerhalb der in Artikel 14 gesetzten Frist notwendig ist." Nach Art. 93 EG war der Rat somit befugt, die nationalen Rechtsvorschriften über die Verbrauchsteuern anzunähern, soweit dies für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts notwendig war (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 17. Juni 1999, Socridis, C-166/98, Slg. 1999, I-3791, Randnr. 25, und Schlussanträge des Generalanwalts Mischo in dieser Rechtssache, Slg. 1999, I-3793, Nr. 53).

    Dieser Erwägungsgrund und dieser Verweis betreffen a priori also Fälle, die sich vom vorliegenden Fall unterscheiden, nämlich in denen die Mitgliedstaaten Ermäßigungen der Verbrauchsteuer oder Befreiungen von der Verbrauchsteuer gewähren, indem sie von einem ihnen vom Unionsrecht eingeräumten Gestaltungsspielraum Gebrauch machen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2006, Deutsche Bahn/Kommission, oben in Randnr. 73 angeführt, Randnr. 113; in diesem Sinne entsprechend Urteil Socridis, oben in Randnr. 66 angeführt, Randnrn.

  • BFH, 28.03.2006 - VII R 39/04

    Bier-Mischgetränke: Besteuerung

    Denn die Durchführung solcher Maßnahmen gestalte sich im Allgemeinen schwierig, da sie voraussetzen würde, dass die zuständigen Gemeinschaftsorgane anhand von unterschiedlichen und komplexen nationalen Bestimmungen gemeinsame Vorschriften ausarbeiten, die den im Vertrag festgelegten Zielen entsprechen und zumindest im Steuerbereich die einstimmige Zustimmung der Mitgliedstaaten finden müssten (EuGH-Urteil vom 17. Juni 1999 Rs. C-166/98, EuGHE 1999, I-3791 Rdnr. 26, m.w.N.).

    Schließlich hat der EuGH die den Mitgliedstaaten eröffnete Möglichkeit, Bier wahlweise nach dem Stammwürzegehalt oder nach dem Alkoholgehalt zu besteuern, in seinem Urteil in EuGHE 1999, I-3791 unter dem Gesichtspunkt eines etwaigen Verstoßes gegen die Pflicht zur Begründung von Gemeinschaftsrechtsakten überprüft und einen solchen Verstoß unter Hinweis auf den siebenten Erwägungsgrund der Alkoholsatzrichtlinie ausdrücklich verneint.

    Denn wie bereits ausgeführt, bestand das Anliegen des Gemeinschaftsgesetzgebers nicht in einer vollständigen Angleichung der Besteuerung aller alkoholischen Getränke (EuGH-Urteil in EuGHE 1999, I-3791 Rz. 25).

  • EuGH, 01.10.2009 - C-247/08

    Gaz de France - Berliner Investissement - Freier Kapitalverkehr - Befreiung von

    Die Durchführung solcher Maßnahmen ist nämlich im Allgemeinen schwierig, da sie voraussetzt, dass die zuständigen Gemeinschaftsorgane anhand von unterschiedlichen und komplexen nationalen Bestimmungen gemeinsame Vorschriften ausarbeiten, die den im EG-Vertrag festgelegten Zielen entsprechen und die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der Mitglieder des Rates oder, wie im steuerlichen Bereich, sogar deren einstimmige Zustimmung finden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 29. Februar 1984, Rewe-Zentrale, 37/83, Slg. 1984, 1229, Randnr. 20, vom 13. Mai 1997, Deutschland/Parlament und Rat, C-233/94, Slg. 1997, I-2405, Randnr. 43, und vom 17. Juni 1999, Socridis, C-166/98, Slg. 1999, I-3791, Randnr. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2004 - C-475/01

    Kommission / Griechenland

    Mit anderen Worten: Wenn man der Ansicht der Kommission folgt, war es Griechenland nicht möglich, eine mit den Regelungen des EG-Vertrags vereinbare Art der Durchführung der Bestimmung zu wählen (Urteil Socridis, Nr. 32); es hatte lediglich die paradoxe "Freiheit", von der dort gewährten Befugnis keinen Gebrauch zu machen.

    9 - Urteil vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-166/98 (Socridis, Slg. 1999, I-3791, Randnr. 19).

  • EuG, 02.03.2010 - T-16/04

    Das Gericht weist die gegen die Gültigkeit der Richtlinie über ein System für den

    Wenn der Gemeinschaftsgesetzgeber ein komplexes System wie das Emissionshandelssystem umstrukturieren oder schaffen muss, steht es ihm frei, einen Lösungsansatz in Etappen zugrunde zu legen (vgl. in diesem Sinne Urteil Arcelor Atlantique et Lorraine u. a., oben in Randnr. 42 angeführt, Randnr. 57) und nur eine schrittweise Harmonisierung der betreffenden nationalen Rechtsvorschriften vorzunehmen, da die Durchführung solcher Maßnahmen im Allgemeinen schwierig ist, weil sie voraussetzt, dass die zuständigen Gemeinschaftsorgane ausgehend von unterschiedlichen und komplexen nationalen Bestimmungen gemeinsame Vorschriften ausarbeiten, die den im EG-Vertrag festgelegten Zielen entsprechen und die Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der Mitglieder des Rates finden (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs Rewe-Zentrale, oben in Randnr. 177 angeführt, Randnr. 20, vom 18. April 1991, Assurances du crédit/Rat und Kommission, C-63/89, Slg. 1991, I-1799, Randnr. 11, vom 13. Mai 1997, Deutschland/Parlament und Rat, C-233/94, Slg. 1997, I-2405, Randnr. 43, vom 17. Juni 1999, Socridis, C-166/98, Slg. 1999, I-3791, Randnr. 26, und vom 13. Juli 2006, Sam Mc Cauley Chemists [Blackpool] und Sadja, C-221/05, Slg. 2006, I-6869, Randnr. 26).
  • FG Hamburg, 13.10.1999 - IV 184/94

    Besteuerung von Bier und Wein; Erhebung einer Mindestverbrauchsteuer; Allgemeines

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  • EuG, 18.06.2008 - T-175/06

    Coca-Cola / OHMI - San Polo (MEZZOPANE) - Gemeinschaftsmarke -

    Der Gerichtshof hat jedoch die Auffassung eingenommen, dass in Anbetracht der großen Qualitäts- und dementsprechend Preisunterschiede zwischen den Weinen zur Ermittlung des Wettbewerbsverhältnisses zwischen Bier, einem volkstümlichen und in großem Umfang konsumierten Getränk, und Wein entscheidend auf die dem allgemeinen Publikum am ehesten zugänglichen Weine abzustellen ist, bei denen es sich im Regelfall um die leichtesten und billigsten Weine handelt (vgl. entsprechend Urteil des Gerichtshofs vom 9. Juli 1987, Kommission/Belgien, 356/85, Slg. 1987, 3299, Randnr. 10; vgl. auch Urteile des Gerichtshofs vom 12. Juli 1983, Kommission/Vereinigtes Königreich, 170/78, Slg. 1983, 2265, Randnr. 8, und vom 17. Juni 1999, Socridis, C-166/98, Slg. 1999, I-3791, Randnr. 18).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2008 - C-127/07

    Arcelor Atlantique und Lorraine u.a. - Integrierte Vermeidung und Verminderung

    48 - Vgl. Urteile vom 29. Februar 1984, Rewe-Zentrale (37/83, Slg. 1984, 1229, Randnr. 20), vom 17. Juni 1999, Socridis (C-166/98, Slg. 1999, I-3791, Randnr. 26), und vom 13. Juli 2006, Sam Mc Cauley Chemists und Sadja (C-221/05, Slg. 2006, I-6869, Randnr. 26).
  • BFH, 26.02.2020 - VII R 25/18

    Herstellung von Wasserglas

  • EuGH, 13.07.2006 - C-221/05

    Sam Mc Cauley Chemists und Sadja - Richtlinie 85/433/EWG - Gegenseitige

  • EuG, 22.09.2021 - T-195/20

    Sociedade da Água de Monchique/ EUIPO - Ventura Vendrell (chic ÁGUA ALCALINA 9,5

  • EuG, 03.10.2012 - T-584/10

    Yilmaz / OHMI - Tequila Cuervo (TEQUILA MATADOR HECHO EN MEXICO) -

  • FG München, 28.04.2004 - 3 K 433/02

    Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Biermischgetränken, die mit gezuckerter

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-167/05

    Kommission / Schweden - Alkoholische Getränke - Unterschiedliche Besteuerung von

  • FG München, 28.04.2004 - 3 K 432/02

    Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Biermischgetränken, die mit geenderter

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-166/98   

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https://dejure.org/1999,18580
Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-166/98 (https://dejure.org/1999,18580)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.02.1999 - C-166/98 (https://dejure.org/1999,18580)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - C-166/98 (https://dejure.org/1999,18580)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 27.02.1980 - 168/78

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-166/98
    44 Das Urteil Kommission/Frankreich(11) bestätigt diese Rechtsprechung in allen Punkten.

    (6) - Urteil vom 27. Februar 1980 in der Rechtssache 168/78 (Kommission/Frankreich, Slg. 1980, 347, Randnr. 4).

  • EuGH, 12.11.1996 - C-84/94

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS AUF NICHTIGERKLÄRUNG

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-166/98
    (13) - Vgl. z. B. Urteil vom 12. November 1996 in der Rechtssache C-84/94 (Vereinigtes Königreich/Rat, Slg. 1996, I-5755).
  • EuGH, 14.01.1981 - 819/79

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-166/98
    (12) - Vgl. z. B. Urteil vom 14. Januar 1981 in der Rechtssache 819/79 (Deutschland/Kommission, Slg. 1981, 21).
  • EuGH, 07.04.1987 - 196/85

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-166/98
    (11) - Urteil vom 7. April 1987 in der Rechtssache 196/85 (Slg. 1987, 1597, Randnr. 6).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-408/95

    Eurotunnel u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-166/98
    (3) - Urteil vom 11. November 1997 in der Rechtssache C-408/95 (Eurotunnel u. a., Slg. 1997, I-6315, Randnrn.
  • EuGH, 12.07.1983 - 170/78

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-166/98
    (8) - Rechtssache 170/78 (Kommission/Vereinigtes Königreich, Slg. 1983, 2265).
  • EuGH, 27.05.1981 - 142/80

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Essevi und Salengo

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-166/98
    (10) - Urteil vom 27. Mai 1981 in den Rechtssachen 142/80 und 143/80 (Slg. 1981, 1413).
  • EuGH, 05.05.1982 - 15/81

    Schul

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-166/98
    (7) - Urteil vom 5. Mai 1982 in der Rechtssache 15/81 (Slg. 1982, 1409).
  • EuGH, 04.03.1986 - 243/84

    Walker / Ministeriet for Skatter og Afgifter

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-166/98
    (5) - Urteil vom 4. März 1986 in der Rechtssache 243/84 (Walker, Slg. 1986, 875, Randnr. 23).
  • EuGH, 09.07.1987 - 356/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.02.1999 - C-166/98
    (4) - Rechtssache 356/85 (Kommission/Belgien, Slg. 1987, 3299, Randnr. 11).
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