Rechtsprechung
EuGH, 27.01.2011 - C-168/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Richtlinie 98/71/EG - Rechtlicher Schutz von Mustern und Modellen - Art. 17 - Verpflichtung der Kumulierung des Schutzes von Mustern und Modellen mit dem Schutz des Urheberrechts - Nationale Rechtsvorschriften, wonach für einen ...
- Europäischer Gerichtshof
Flos
Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Richtlinie 98/71/EG - Rechtlicher Schutz von Mustern und Modellen - Art. 17 - Verpflichtung der Kumulierung des Schutzes von Mustern und Modellen mit dem Schutz des Urheberrechts - Nationale Rechtsvorschriften, wonach für einen ...
- EU-Kommission
Flos
Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Richtlinie 98/71/EG - Rechtlicher Schutz von Mustern und Modellen - Art. 17 - Verpflichtung der Kumulierung des Schutzes von Mustern und Modellen mit dem Schutz des Urheberrechts - Nationale Rechtsvorschriften, wonach für einen ...
- EU-Kommission
Flos
Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Richtlinie 98/71/EG - Rechtlicher Schutz von Mustern und Modellen - Art. 17 - Verpflichtung der Kumulierung des Schutzes von Mustern und Modellen mit dem Schutz des Urheberrechts - Nationale Rechtsvorschriften, wonach für einen ...
- Wolters Kluwer
Gewerbliches und kommerzielles Eigentum; Rechtlicher Schutz von Mustern und Modellen; Gemeinschaftswidrigkeit einer nationalen Regelung über den Ausschluss des urheberrechtlichen Schutzes für vor ihrem Inkrafttreten gemeinfrei gewordene Muster oder Modelle; Grundsatz des ...
- kanzlei.biz
Kein unbegrenzter Aufschub für Urheberrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewerbliches und kommerzielles Eigentum; Rechtlicher Schutz von Mustern und Modellen; Gemeinschaftswidrigkeit einer nationalen Regelung über den Ausschluss des urheberrechtlichen Schutzes für vor ihrem Inkrafttreten gemeinfrei gewordene Muster oder Modelle; Grundsatz des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Flos
Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Richtlinie 98/71/EG - Rechtlicher Schutz von Mustern und Modellen - Art. 17 - Verpflichtung der Kumulierung des Schutzes von Mustern und Modellen mit dem Schutz des Urheberrechts - Nationale Rechtsvorschriften, wonach für einen ...
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
EuGH entscheidet zum Verhältnis von Geschmacksmuster- und Urheberrecht // Italien durfte urheberrechtlichen Designschutz nicht wegen Gemeinfreiheit des Geschmacksmusters entfallen lassen
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale di Milano (Italien), eingereicht am 12. Mai 2009 - Flos SpA/Semeraro Casa e Famiglia SpA
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Tribunale di Milano - Auslegung der Art. 17 und 19 der Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 1998 über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen - Nationale Regelung, die die Richtlinie durch Aufnahme ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2010 - C-168/09
- EuGH, 27.01.2011 - C-168/09
Papierfundstellen
- GRUR 2011, 216
- GRUR Int. 2011, 235
- EuZW 2011, 193
- ZUM 2011, 225
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (6)
- EuGH, 29.06.1999 - C-60/98
Butterfly Music
Auszug aus EuGH, 27.01.2011 - C-168/09
18 bis 20 des Urteils vom 29. Juni 1999, Butterfly Music (C-60/98, Slg. 1999, I-3939), ausgeführt hat, ergibt sich aus Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 93/98 eindeutig, dass die Anwendung der in der Richtlinie festgelegten Schutzfristen in den Mitgliedstaaten, deren Recht eine kürzere Schutzdauer vorsah, dazu führen kann, dass Werke oder Gegenstände, die gemeinfrei geworden sind, wieder geschützt sind.Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach dem Grundsatz, wonach Gesetzesänderungen, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, auf die künftigen Wirkungen unter dem alten Recht eingetretener Sachverhalte anwendbar sind (vgl. u. a. Urteile vom 14. April 1970, Brock, 68/69, Slg. 1970, 171, Randnr. 6, vom 10. Juli 1986, Licata/WSA, 270/84, Slg. 1986, 2305, Randnr. 31, und Butterfly Music, Randnr. 24), die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Rechtsvorschriften abgeschlossenen Handlungen weiterhin unter das alte Recht fallen.
Die Anwendung dieses urheberrechtlichen Schutzes auf die künftigen Folgen von nicht endgültig abgeschlossenen Sachverhalten bedeutet dagegen, dass dieser sich auf die Rechte eines Dritten auswirkt, die Verwertung eines von neuem durch den Schutz eines Rechts des geistigen Eigentums erfassten Gegenstands fortzusetzen (vgl. in diesem Sinne Urteil Butterfly Music, Randnr. 24).
Ferner ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht so weit ausgedehnt werden darf, dass er die Anwendung einer neuen Regelung auf die künftigen Folgen eines Sachverhalts, der unter der Geltung der früheren Regelung entstanden ist, schlechthin ausschließt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 14. Januar 1987, Deutschland/Kommission, 278/84, Slg. 1987, 1, Randnr. 36, vom 20. September 1988, Spanien/Rat, 203/86, Slg. 1988, 4563, Randnr. 19, vom 22. Februar 1990, Busseni, C-221/88, Slg. 1990, I-495, Randnr. 35, und Butterfly Music, Randnr. 25).
Hinsichtlich erstens der gesetzlichen Regelung, die für eine bestimmte Kategorie Dritter eine Übergangszeit vorsieht, um deren berechtigte Interessen zu schützen, ergibt sich aus den Grundsätzen der Wahrung erworbener Rechte und des Vertrauensschutzes, dass Art. 17 der Richtlinie 98/71 einer solchen Vorschrift nicht entgegensteht, soweit sie nicht zur Folge hat, dass die Anwendung der neuen Regelung des urheberrechtlichen Schutzes von Mustern über einen erheblichen Zeitraum aufgeschoben wird, so dass ihre Anwendung zum in der Richtlinie vorgesehenen Zeitpunkt ausgeschlossen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Butterfly Music, Randnrn.
- EuGH, 22.02.1990 - 221/88
ECSC / Busseni
Auszug aus EuGH, 27.01.2011 - C-168/09
Ferner ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht so weit ausgedehnt werden darf, dass er die Anwendung einer neuen Regelung auf die künftigen Folgen eines Sachverhalts, der unter der Geltung der früheren Regelung entstanden ist, schlechthin ausschließt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 14. Januar 1987, Deutschland/Kommission, 278/84, Slg. 1987, 1, Randnr. 36, vom 20. September 1988, Spanien/Rat, 203/86, Slg. 1988, 4563, Randnr. 19, vom 22. Februar 1990, Busseni, C-221/88, Slg. 1990, I-495, Randnr. 35, und Butterfly Music, Randnr. 25). - EuGH, 14.04.1970 - 68/69
Bundesknappschaft / Brock
Auszug aus EuGH, 27.01.2011 - C-168/09
Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach dem Grundsatz, wonach Gesetzesänderungen, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, auf die künftigen Wirkungen unter dem alten Recht eingetretener Sachverhalte anwendbar sind (vgl. u. a. Urteile vom 14. April 1970, Brock, 68/69, Slg. 1970, 171, Randnr. 6, vom 10. Juli 1986, Licata/WSA, 270/84, Slg. 1986, 2305, Randnr. 31, und Butterfly Music, Randnr. 24), die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Rechtsvorschriften abgeschlossenen Handlungen weiterhin unter das alte Recht fallen.
- EuGH, 10.07.1986 - 270/84
Licata / ESC
Auszug aus EuGH, 27.01.2011 - C-168/09
Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach dem Grundsatz, wonach Gesetzesänderungen, soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, auf die künftigen Wirkungen unter dem alten Recht eingetretener Sachverhalte anwendbar sind (vgl. u. a. Urteile vom 14. April 1970, Brock, 68/69, Slg. 1970, 171, Randnr. 6, vom 10. Juli 1986, Licata/WSA, 270/84, Slg. 1986, 2305, Randnr. 31, und Butterfly Music, Randnr. 24), die vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Rechtsvorschriften abgeschlossenen Handlungen weiterhin unter das alte Recht fallen. - EuGH, 20.09.1988 - 203/86
Spanien / Rat
Auszug aus EuGH, 27.01.2011 - C-168/09
Ferner ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht so weit ausgedehnt werden darf, dass er die Anwendung einer neuen Regelung auf die künftigen Folgen eines Sachverhalts, der unter der Geltung der früheren Regelung entstanden ist, schlechthin ausschließt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 14. Januar 1987, Deutschland/Kommission, 278/84, Slg. 1987, 1, Randnr. 36, vom 20. September 1988, Spanien/Rat, 203/86, Slg. 1988, 4563, Randnr. 19, vom 22. Februar 1990, Busseni, C-221/88, Slg. 1990, I-495, Randnr. 35, und Butterfly Music, Randnr. 25). - EuGH, 14.01.1987 - 278/84
Deutschland / Kommission
Auszug aus EuGH, 27.01.2011 - C-168/09
Ferner ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung der Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht so weit ausgedehnt werden darf, dass er die Anwendung einer neuen Regelung auf die künftigen Folgen eines Sachverhalts, der unter der Geltung der früheren Regelung entstanden ist, schlechthin ausschließt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 14. Januar 1987, Deutschland/Kommission, 278/84, Slg. 1987, 1, Randnr. 36, vom 20. September 1988, Spanien/Rat, 203/86, Slg. 1988, 4563, Randnr. 19, vom 22. Februar 1990, Busseni, C-221/88, Slg. 1990, I-495, Randnr. 35, und Butterfly Music, Randnr. 25).
- BGH, 13.11.2013 - I ZR 143/12
Geburtstagszug - Schöpfungshöhe bei angewandter Kunst
In welchem Umfang und unter welchen Bedingungen ein solcher Schutz gewährt wird, wird gemäß Art. 17 Satz 2 der Richtlinie - einschließlich der erforderlichen Gestaltungshöhe - von dem einzelnen Mitgliedstaat festgelegt (vgl. auch EuGH, Urteil vom 27. Januar 2011 - C-168/09, Slg. 2011, I-181 = GRUR 2011, 216 Rn. 35 ff. - Flos/Semeraro).Geschmacksmusterschutz und Urheberrechtsschutz schließen sich nicht aus, sondern können nebeneinander bestehen (vgl. Art. 17 der Richtlinie 98/71/EG über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen und Art. 96 Abs. 2 GGV; vgl. auch EuGH, GRUR 2011, 216 Rn. 28 ff. - Flos/Semeraro).
- Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-251/20
Gtflix Tv - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
95 Nach dem Unionsrecht kann ein und dieselbe Handlung unterschiedlich eingestuft werden und daher unter verschiedene Regelungen fallen, sofern die verwendeten Einstufungskriterien, die Zwecke dieser Regelungen und der von ihnen jeweils gewährte Schutzumfang unterschiedlich sind, vgl. entsprechend Urteil vom 27. Januar 2011, Flos (C-168/09, EU:C:2011:29, Rn. 34). - OLG Köln, 22.06.2011 - 6 U 46/11
Cremetiegel bei QVC
Das von der Klägerin angeführte EuGH-Urteil vom 27.01.2011 - C-168/09 (GRUR 2011, 216 = GRURInt 2011, 235 - Flos / Semeraro) betraf das Zusammentreffen von (mit der Richtlinie 98/71/EG über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen) vollharmonisiertem Geschmacksmusterrecht und (mit der Richtlinie 93/98/EWG zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte und der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft) nur teilweise harmonisiertem Urheberrecht.
- Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2016 - C-169/15
Montis Design - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Schutzdauer - Erlöschen …
18 - Urteil vom 27. Januar 2011 (C-168/09, EU:C:2011:29).36 - Urteil vom 27. Januar 2011 (C-168/09, EU:C:2011:29).
- Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2019 - C-683/17
Cofemel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte …
39 Urteil vom 27. Januar 2011 (C-168/09, EU:C:2011:29, Rn. 39). - Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-181/20
VYSOCINA WIND - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2012/19/EU - Abfälle - …
16 Urteil vom 27. Januar 2011, Flos (C-168/09, EU:C:2011:29, Rn. 51). - Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-65/12
Leidseplein Beheer und de Vries - Richtlinie 2008/95/EG - Markenrecht - Recht des …
19 - Urteil vom 27. Januar 2011, Flos (C-168/09, Slg. 2011, I-181, Randnr. 50). - Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-610/10
Kommission / Spanien - Zeitliche Anwendbarkeit von Art. 260 Abs. 2 AEUV - …
11 - Urteil vom 27. Januar 2011, Flos (C-168/09, Slg. 2011, I-181, Randnr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 15.04.2011 - C-219/09
Vitra Patente
Par lettre du 27 janvier 2011, 1e greffe de la Cour a transmis à la juridiction de renvoi l'arrêt rendu le 27 janvier 2011 dans l'affaire C-168/09, Flos (non encore publié au Recueil), en l'invitant à bien vouloir lui indiquer si, à la lumière de cet arrêt, elle souhaitait maintenir son renvoi préjudiciel.
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2010 - C-168/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
Flos
Richtlinie 98/71/EG - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Rechtlicher Schutz von Mustern und Modellen - Anwendung des Urheberrechts auf gemeinfrei gewordene Muster oder Modelle - Richtlinie 93/98/EWG - Erworbene Rechte - Übergangszeitraum
- EU-Kommission
Flos
Richtlinie 98/71/EG - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Rechtlicher Schutz von Mustern und Modellen - Anwendung des Urheberrechts auf gemeinfrei gewordene Muster oder Modelle - Richtlinie 93/98/EWG - Erworbene Rechte - Übergangszeitraum
- EU-Kommission
Flos
Richtlinie 98/71/EG - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Rechtlicher Schutz von Mustern und Modellen - Anwendung des Urheberrechts auf gemeinfrei gewordene Muster oder Modelle - Richtlinie 93/98/EWG - Erworbene Rechte - Übergangszeitraum“
- rechtsportal.de
Richtlinie 98/71/EG - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Rechtlicher Schutz von Mustern und Modellen - Anwendung des Urheberrechts auf gemeinfrei gewordene Muster oder Modelle - Richtlinie 93/98/EWG - Erworbene Rechte - Übergangszeitraum
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 24.06.2010 - C-168/09
- EuGH, 27.01.2011 - C-168/09