Weitere Entscheidung unten: EuGH, 16.12.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 16.12.1992 - C-169/91   

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https://dejure.org/1992,2108
EuGH, 16.12.1992 - C-169/91 (https://dejure.org/1992,2108)
EuGH, Entscheidung vom 16.12.1992 - C-169/91 (https://dejure.org/1992,2108)
EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - C-169/91 (https://dejure.org/1992,2108)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Rat of the City of Stoke-on-Trent und Norwich City Council / B & Q Plc

    EWG-Vertrag, Artikel 30
    Freier Warenverkehr; Mengenmässige Beschränkungen; Maßnahmen gleicher Wirkung; Regelung, die es Einzelhändlern verbietet, ihre Geschäfte am Sonntag zu öffnen; Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Rat of the City of Stoke-on-Trent und Norwich City Council / B & Q Plc

  • Wolters Kluwer

    Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Regelung, die es Einzelhändlern verbietet, ihre Geschäfte am Sonntag zu öffnen - Zulässigkeit; (EWG-Vertrag, Artikel 30)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Nationales Geschäftsöffnungsverbot an Sonntagen

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 30

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 177; EWG-Vertrag Art. 30
    Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Regelung, die es Einzelhändlern verbietet, ihre Geschäfte am Sonntag zu öffnen - Zulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Artikel 30 und 36 EWG-Vertrag - Verbot des geschäftlichen Verkehrs an Sonntagen.

Papierfundstellen

  • DVBl 1995, 33
  • BB 1995, 71
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 28.02.1991 - C-312/89

    Union départementale des syndicats CGT de l'Aisne / Conforama u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.12.1992 - C-169/91
    5 Vor dem House of Lords, vor dem die Ausgangsverfahren in letzter Instanz anhängig sind, ergab sich, daß die Parteien über die Auslegung des Urteils vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-145/88 (Torfän Borough Council, Slg. 1989, I-3851) sowie der Urteile vom 28. Februar 1991 in den Rechtssachen C-312/89 (Conforama, Slg. 1991, I-997) und C-332/89 (Marchandise, Slg. 1991, I-1027) streiten.

    1) Führen die Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen C-312/89 (Conforama) und C-332/89 (Marchandise) dazu, daß das Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag nicht für eine nationale Regelung gilt, die Einzelhändlern verbietet, ihre Geschäftsräume am Sonntag für den Verkauf bestimmter Waren geöffnet zu halten, wie sie etwa in der Rechtssache C-145/88, Torfän Borough Council/B & Q plc, im Streit stand?.

    8 Die erste Frage geht dahin, ob eine nationale Regelung der fraglichen Art ° um diese ging es auch in dem Urteil Torfän Borough Council ° nach den Urteilen Conforama und Marchandise nicht unter das Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag fällt.

    13 In den Urteilen Conforama und Marchandise stellte der Gerichtshof jedoch angesichts ähnlicher Regelungen fest, daß die beschränkenden Wirkungen, die diese Regelungen auf den Warenverkehr haben könnten, im Hinblick auf den verfolgten Zweck nicht unverhältnismässig seien.

    16 Aufgrund dieser Erwägungen hat der Gerichtshof in den Urteilen Conforama und Marchandise festgestellt, daß die beschränkenden Wirkungen auf den Handel, die ein nationales Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern in Ladengeschäften am Sonntag auf den Warenverkehr haben könne, im Hinblick auf den verfolgten Zweck nicht unverhältnismässig seien.

  • EuGH, 23.11.1989 - 145/88

    Torfaen Borough Council / B & Q PLC

    Auszug aus EuGH, 16.12.1992 - C-169/91
    5 Vor dem House of Lords, vor dem die Ausgangsverfahren in letzter Instanz anhängig sind, ergab sich, daß die Parteien über die Auslegung des Urteils vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-145/88 (Torfän Borough Council, Slg. 1989, I-3851) sowie der Urteile vom 28. Februar 1991 in den Rechtssachen C-312/89 (Conforama, Slg. 1991, I-997) und C-332/89 (Marchandise, Slg. 1991, I-1027) streiten.

    1) Führen die Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen C-312/89 (Conforama) und C-332/89 (Marchandise) dazu, daß das Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag nicht für eine nationale Regelung gilt, die Einzelhändlern verbietet, ihre Geschäftsräume am Sonntag für den Verkauf bestimmter Waren geöffnet zu halten, wie sie etwa in der Rechtssache C-145/88, Torfän Borough Council/B & Q plc, im Streit stand?.

    2) Ist es verneinendenfalls auch ohne Beibringung von Beweisen augenfällig, daß die Beschränkungen des gemeinschaftlichen Binnenhandels, die sich aus einer nationalen Regelung der in Frage 1 angesprochenen Art ergeben können, den Rahmen "der einer solchen Regelung eigentümlichen Wirkungen" im Sinne des Urteils des Gerichtshofes in der Rechtssache C-145/88 nicht überschreiten?.

    3) Aufgrund welcher Kriterien und anhand welchen Beweismaterials muß das nationale Gericht verneinendenfalls die Frage beantworten, ob die Beschränkungen des gemeinschaftlichen Binnenhandels, die sich aus einer nationalen Regelung der in Frage 1 angesprochenen Art ergeben können, den Rahmen "der einer solchen Regelung eigentümlichen Wirkungen" in dem Sinne überschreiten, in dem der Gerichtshof diesen Ausdruck in seinem Urteil in der Rechtssache C-145/88 gebraucht hat?.

  • EuGH, 28.02.1991 - C-332/89

    Strafverfahren gegen Marchandise u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.12.1992 - C-169/91
    5 Vor dem House of Lords, vor dem die Ausgangsverfahren in letzter Instanz anhängig sind, ergab sich, daß die Parteien über die Auslegung des Urteils vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-145/88 (Torfän Borough Council, Slg. 1989, I-3851) sowie der Urteile vom 28. Februar 1991 in den Rechtssachen C-312/89 (Conforama, Slg. 1991, I-997) und C-332/89 (Marchandise, Slg. 1991, I-1027) streiten.

    1) Führen die Urteile des Gerichtshofes in den Rechtssachen C-312/89 (Conforama) und C-332/89 (Marchandise) dazu, daß das Verbot des Artikels 30 EWG-Vertrag nicht für eine nationale Regelung gilt, die Einzelhändlern verbietet, ihre Geschäftsräume am Sonntag für den Verkauf bestimmter Waren geöffnet zu halten, wie sie etwa in der Rechtssache C-145/88, Torfän Borough Council/B & Q plc, im Streit stand?.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-401/92

    Strafverfahren gegen Tankstation 't Heukske vof und J. B. E. Boermans. - Freier

    (18) ° Rechtssache C-304/90 (Payleß DIY u. a., Slg. 1992, I-6493) und Rechtssache C-169/91 (B & Q II, Slg. 1992, I-6635).

    (19) ° Urteil B & Q II, Randnrn.

    (20) ° Urteil B & Q II, Randnr. 11.

    Der Gerichtshof hat wiederholt auf Artikel 3 verwiesen: siehe u. a. Urteile vom 23. November 1971 in der Rechtssache 62/70 (Bock, Slg. 1971, 897, Randnr. 17), vom 30. April 1974 in der Rechtssache 155/73 (Sacchi, Slg. 1974, 409, Randnr. 8), vom 31. März 1982 in der Rechtssache 75/81 (Blesgen, Slg. 1982, 1211, Randnr. 8) und in der Rechtssache C-169/91 (B & Q I, a. a. O., Randnr. 15).

    (58) ° Siehe zur Rechtfertigung oben, Nr. 13. Zur Prüfung der Verhältnismässigkeit siehe Urteil B & Q II, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15

    Deutsche Parkinson Vereinigung - Freier Warenverkehr - Art. 34 und 36 AEUV -

    30 - Vgl. Urteile vom 23. November 1989, B & Q (C-145/88, EU:C:1989:593), vom 16. Dezember 1992, B & Q (C-169/91, EU:C:1992:519) (beide schon vor dem Urteil Keck), und vom 2. Juni 1994, Punto Casa und PPV (C-69/93 und C-258/93, EU:C:1994:226) (nach dem Urteil Keck).
  • EuGH, 20.06.1996 - C-418/93

    Semeraro Casa Uno u.a. / Sindaco del Comune di Erbusco u.a.

    Diese Entscheidungen sind Sache der Mitgliedstaaten; dabei haben sie die gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen zu beachten (siehe u. a. Urteil vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-169/91, B & Q, Slg. 1992, I-6635, Randnr. 11).

    26 Insoweit hat der Gerichtshof im Urteil B & Q für Recht erkannt, daß das in Artikel 30 ausgesprochene Verbot nicht für eine nationale Regelung gilt, die es Einzelhändlern verbietet, ihre Geschäfte am Sonntag zu öffnen.

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Rechtsprechung
   EuGH, 16.12.1992 - C-304/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5089
EuGH, 16.12.1992 - C-304/90 (https://dejure.org/1992,5089)
EuGH, Entscheidung vom 16.12.1992 - C-304/90 (https://dejure.org/1992,5089)
EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1992 - C-304/90 (https://dejure.org/1992,5089)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Reading Borough Council / Payless DIY u.a.

    EWG-Vertrag, Artikel 30
    Freier Warenverkehr; Mengenmässige Beschränkungen; Maßnahmen gleicher Wirkung; Regelung, die es Einzelhändlern verbietet, ihre Geschäfte am Sonntag zu öffnen; Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Reading Borough Council / Payless DIY u.a.

  • riw-online.de

    Einzelhandel: Öffnungsverbot an Sonntagen in Großbritannien

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 30; ; EWG-Vertrag Art. 36

  • rechtsportal.de

    EWG-Vertrag Art. 30; EWG-Vertrag Art. 36
    Freier Warenverkehr - Mengenmässige Beschränkungen - Maßnahmen gleicher Wirkung - Regelung, die es Einzelhändlern verbietet, ihre Geschäfte am Sonntag zu öffnen - Zulässigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Artikel 30 und 36 EWG-Vertrag - Verbot des geschäftlichen Verkehrs an Sonntagen.

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 23.11.1989 - 145/88

    Torfaen Borough Council / B & Q PLC

    Auszug aus EuGH, 16.12.1992 - C-304/90
    4 Vor dem nationalen Gericht stellten die Beklagten des Ausgangsverfahrens die Vereinbarkeit der nationalen Rechtsvorschriften mit Artikel 30 EWG-Vertrag in Frage, wobei sie geltend machten, daß die streitigen Bestimmungen des Shops Act dem in den Randnummern 15 und 16 des Urteils des Gerichtshofes vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-145/88 (B & Q, Slg. 1989, 3851) behandelten Erfordernis der Verhältnismässigkeit nicht entsprächen.

    1) Ist das Ziel, dem die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats dienen, durch die Einzelhandelsgeschäften das Öffnen an Sonntagen für die persönliche Bedienung von Kunden untersagt wird, und das darin besteht, soweit wie möglich sicherzustellen, daß Ladenangestellte an Sonntagen nicht arbeiten müssen, um das zu bewahren, was von vielen als der traditionelle englische Sonntag angesehen wird, im Sinne der Randnummern 12 bis 14 des Urteils vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-145/88 (B & Q) nach Gemeinschaftsrecht gerechtfertigt?.

  • EuGH, 28.02.1991 - C-312/89

    Union départementale des syndicats CGT de l'Aisne / Conforama u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.12.1992 - C-304/90
    8 Wie der Gerichtshof in den Urteilen vom 28. Februar 1991 in den Rechtssachen C-312/89 (Conforama, Slg. 1991, I-997) und C-332/89 (Marchandise, Slg. 1991, I-1027) entschieden hat, ist Artikel 30 EWG-Vertrag dahin auszulegen, daß das in ihm ausgesprochene Verbot nicht für eine nationale Regelung gilt, die es verbietet, Arbeitnehmer sonntags zu beschäftigen.
  • EuGH, 28.02.1991 - C-332/89

    Strafverfahren gegen Marchandise u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.12.1992 - C-304/90
    8 Wie der Gerichtshof in den Urteilen vom 28. Februar 1991 in den Rechtssachen C-312/89 (Conforama, Slg. 1991, I-997) und C-332/89 (Marchandise, Slg. 1991, I-1027) entschieden hat, ist Artikel 30 EWG-Vertrag dahin auszulegen, daß das in ihm ausgesprochene Verbot nicht für eine nationale Regelung gilt, die es verbietet, Arbeitnehmer sonntags zu beschäftigen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1992 - 306/88

    Rochdale Borough Council gegen Stewart John Anders.

    geht, die in anderen Mitgliedstaaten hergestellt oder aus diesen eingeführt wurden? 5. In der Rechtssache C-304/90 geht es um zwanzig Anzeigen des Reading Borough Council (im folgenden: Reading Council) gegen fünf Angeklagte des Ausgangsverfahrens (Payless DIY Ltd, Wickes Building Supplies Ltd, Great Mills [South] Ltd und Homebase Ltd einerseits sowie B & Q pic andererseits; im folgenden: Payless DIY bzw. B & Q) 5, die alle die Öffnung der Läden an Sonntagen für andere als die im Fünften Anhang des Shops Act genannten Verkaufsgeschäfte betreffen.

    4) Hat die Existenz von Ausnahmen vom gesetzlichen Verbot der Geschäftstätigkeit an Sonntagen Einfluß auf die Beantwortung einer der obengenannten Fragen? 6. In der jüngsten Rechtssache, C-169/91, stellt das House of Lords eine Reihe von Fragen zur Verdeutlichung des Verhältnisses der Urteile Conforama und Marchandise zum Urteil B & Q. Beklagter des Ausgangsverfahrens ist erneut (wie im Urteil B & Q und nunmehr in der Rechtssache C-304/90) die B & Q pic, einer der größten Betreiber von Heimwerkermärkten und Gartenzentren im Vereinigten Königreich.

    Sowohl Payless DIY (in der Rechtssache C-304/90) als auch B & Q (in der Rechtssache C-169/91) machen geltend, daß zwischen den französischen bzw. belgischen arbeitsrechtlichen Regelungen, um die es in den Rechtssachen Conforama und Marchandise gegangen sei, und der den Gegenstand der Rechtssache B & Q (und auch der vorliegenden Rechtssachen) bildenden britischen Sonntagsregelung unterschieden werden müsse.

    Wie sich insbesondere aus den Vorlagefragen in der Rechtssache C-304/90 ergibt, haben die englischen Gerichte aus dem Urteil B & Q geschlossen, daß jedenfalls die Prüfung der Verhältnismäßigkeit der britischen Sonntagsregelung ihre Aufgabe ist.

    In der Rechtssache C-304/90: Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die das Öffnen von Geschäften am Sonntag verbieten, verfolgen ein nach Gemeinschaftsrecht gerechtfertigtes Ziel.

    In den Rechtssachen C-304/90 und C-169/91: 1) Es ist grundsätzlich Sache des nationalen Gerichts, anhand der Kriterien, die der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu entnehmen sind, und/oder anhand der Antwort des Gerichtshofes auf eine Vorlagefrage zu beurteilen, ob eine nationale Regelung nach Gemeinschaftsrecht verhältnismäßig ist.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.01.1996 - C-418/93

    Semeraro Casa Uno Srl gegen Sindaco del Comune di Erbusco (C-418/93), Semeraro

    Diese Rechtsprechung wurde durch die Urteile vom 16. Dezember 1992 in den Rechtssachen C-169/91 (B & Q) ( 19 ) und C-304/90 (Payless DIY u. a.) ( 20 ) bestätigt, die ebenso wie das zuvor genannte Urteil britische Regelungen über das Verbot der Öffnung von Einzelhandelsgeschäften am Sonntag betrafen ( 21 ).

    ( 20 ) Slg. 1992, I-6493.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1994 - C-401/92

    Strafverfahren gegen Tankstation 't Heukske vof und J. B. E. Boermans. - Freier

    (18) ° Rechtssache C-304/90 (Payleß DIY u. a., Slg. 1992, I-6493) und Rechtssache C-169/91 (B & Q II, Slg. 1992, I-6635).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.04.1995 - C-391/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Griechenland. - Freier

    (33) ° Wie beispielsweise in den Fällen des Sonntagsverkaufsverbots bzw. des Sonntagsbeschäftigungsverbots in dem Urteil vom 23. November 1989 in der Rechtssache C-145/88, a. a. O.; Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-332/89, a. a. O.; Urteil vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-169/91, a. a. O.; Urteil vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache 306/88 (Rochdale Borough Council, Slg. 1992, I-6457); Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache 312/89 (Conforama u. a., Slg. 1991, I-997); Urteil vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache 304/90 (Reading Borough Council, Slg. 1992, I-6493).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.1990 - C-312/89

    Union départementale des syndicats CGT de l'Aisne gegen SIDEF Conforama u.a.

    11.18 - Daß das Urteil in der Rechtssache C-145/88 in diesem Punkt mehr als eine Frage offenläßt, veranschaulicht die Rechtssache C-304/90, die soeben beim Gerichtshof eingegangen ist und in der.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.03.1994 - C-132/93

    Volker Steen gegen Deutsche Bundespost. - Auf einen Mitgliedstaat beschränkter,

    (1) - Zum Beispiel Urteil vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-304/90 (Payleß DIY, Slg. 1992, I-6493).
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