Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004

Rechtsprechung
   EuGH, 13.01.2005 - C-175/02   

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https://dejure.org/2005,9730
EuGH, 13.01.2005 - C-175/02 (https://dejure.org/2005,9730)
EuGH, Entscheidung vom 13.01.2005 - C-175/02 (https://dejure.org/2005,9730)
EuGH, Entscheidung vom 13. Januar 2005 - C-175/02 (https://dejure.org/2005,9730)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 Absatz 3 EG) - Beihilfevorhaben - Verbot der Durchführung beabsichtigter Maßnahmen vor Erlass der abschließenden Entscheidung durch die Kommission - Teilweise der Finanzierung der Beihilfemaßnahme ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Pape

    Staatliche Beihilfen - Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 Absatz 3 EG) - Beihilfevorhaben - Verbot der Durchführung beabsichtigter Maßnahmen vor Erlass der abschließenden Entscheidung durch die Kommission - Teilweise der Finanzierung der Beihilfemaßnahme ...

  • EU-Kommission PDF

    Pape

    Staatliche Beihilfen - Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 Absatz 3 EG) - Beihilfevorhaben - Verbot der Durchführung beabsichtigter Maßnahmen vor Erlass der abschließenden Entscheidung durch die Kommission - Teilweise der Finanzierung der Beihilfemaßnahme ...

  • EU-Kommission

    Pape

    Wettbewerb , Staatliche Beihilfen

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Verstoßes gegen das in Artikel 93 Absatz 3 Satz 3 EG-Vertrag enthaltene Durchführungsverbot durch eine auf Düngemittelüberschüsse erhobene Abgabe, die sich auf Art. 13 der Meststoffenwet vom 27. November 1986 (Düngemittelgesetz) stützt; Geltung des ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 93 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Pape

    Staatliche Beihilfen - Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 Absatz 3 EG) - Beihilfevorhaben - Verbot der Durchführung beabsichtigter Maßnahmen vor Erlass der abschließenden Entscheidung durch die Kommission - Teilweise der Finanzierung der Beihilfemaßnahme ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Pape

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabenscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung des Artikels 93 Absatz 3 letzter Satz EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 Absatz 3 letzter Satz EG) - Verbot der Durchführung der geplanten Maßnahmen - Einführung einer Abgabe, deren Aufkommen teilweise dazu ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2005, 469
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 25.06.1970 - 47/69

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.01.2005 - C-175/02
    Besteht ein solcher Zusammenhang, so beeinflusst das Abgabenaufkommen unmittelbar den Umfang der Beihilfe und folglich die Beurteilung der Vereinbarkeit dieser Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt (in diesem Sinne Urteile vom 25. Juni 1970 in der Rechtssache 47/69, Frankreich/Kommission, Slg. 1970, 487, Randnrn.
  • EuGH, 13.01.2005 - C-174/02

    Streekgewest - Staatliche Beihilfen - Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt

    Auszug aus EuGH, 13.01.2005 - C-175/02
    1 Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft ebenso wie das in der Rechtssache C-174/02, Streekgewest Westelijk Noord-Brabant (Urteil vom selben Tag, Slg. 2005, I-0000, im Folgenden: Urteil SWNB), die Auslegung des Artikels 93 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 Absatz 3 EG).
  • EuG, 11.07.2014 - T-151/11

    Telefónica de España und Telefónica Móviles España / Kommission

    Daher fallen steuerliche Maßnahmen, die der Finanzierung einer Beihilfe dienen, grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich der Vorschriften des AEU-Vertrags über staatliche Beihilfen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 13. Januar 2005, Pape, C-175/02, Slg. 2005, I-127, Rn. 14, und Streekgewest, oben in Rn. 98 angeführt, Rn. 25).

    Wenn die steuerlichen Maßnahmen jedoch eine Beihilfe in einer Weise finanzieren, dass sie Bestandteil der Beihilfe sind, kann die Kommission die Prüfung der Beihilfe nicht von den Auswirkungen ihrer Finanzierungsweise trennen, da sich in einem solchen Fall die Unvereinbarkeit der Finanzierungsweise mit dem Unionsrecht auf die Vereinbarkeit der Beihilferegelung mit dem Gemeinsamen Markt auswirken kann (Urteile Pape, oben in Rn. 99 angeführt, Rn. 14, und Streekgewest, oben in Rn. 98 angeführt, Rn. 25).

    Entgegen dem Vorbringen der Klägerinnen kann aus den von ihnen angeführten Urteilen (Urteile des Gerichtshofs Streekgewest, oben in Rn. 98 angeführt, Rn. 26, Pape, oben in Rn. 99 angeführt, Rn. 15, vom 14. April 2005, AEM und AEM Torino, C-128/03 und C-129/03, Slg. 2005, I-2861, Rn. 46 und 47, und vom 27. Oktober 2005, Distribution Casino France u. a., C-266/04 bis C-270/04, C-276/04 und C-321/04 bis C-325/04, Slg. 2005, I-9481, Rn. 40) jedoch nicht gefolgert werden, dass die unmittelbare Auswirkung der steuerlichen Maßnahme auf die Höhe der Beihilfe keine notwendige Voraussetzung, sondern lediglich eines von mehreren Indizien ist.

  • EuGH, 27.10.2005 - C-266/04

    Casino France - Begriff der Beihilfe - Abgabe auf die Verkaufsfläche - Zwingender

    In Anbetracht des Ermessens, über das diese Minister verfügen, kann nicht angenommen werden, dass das Aufkommen aus der TACA sich unmittelbar auf den Umfang der den begünstigten Kassen gewährten Vergünstigungen auswirkt (vgl. Urteil vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-175/02, Pape, Slg. 2005, I-127, Randnr. 16).

    Das Ermessen, über das der Fisac und das CPDC sowie die zuständigen Minister aufgrund der Artikel 8 des Dekrets Nr. 95-1140 bzw. 4 des Dekrets Nr. 91-284 bei der Verwendung der aus dem Aufkommen aus der TACA herrührenden Mittel verfügen, schließt auch das Bestehen eines solchen Verwendungszusammenhangs aus (vgl. Urteil Pape, Randnr. 16).

  • EuGH, 22.12.2008 - C-333/07

    Regie Networks - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung zugunsten von lokalen

    Die Abgabe auf die Vermarktung von Werbezeiten unterscheidet sich im Übrigen wesentlich von den Abgaben zur Finanzierung von Beihilfen, um die es in verschiedenen Rechtssachen ging, die zu von der Kommission angeführten Urteilen des Gerichtshofs geführt haben, in denen dieser befand, dass zwischen der betreffenden Abgabe und der betreffenden Beihilfe nach der einschlägigen nationalen Regelung kein zwingender Verwendungszusammenhang bestand (Urteil vom 13. Januar 2005, Pape, C-175/02, Slg. 2005, I-127, und Urteil Distribution Casino France u. a.).
  • EuG, 11.07.2014 - T-533/10

    DTS Distribuidora de Televisión Digital / Kommission

    Daher fallen steuerliche Maßnahmen, die der Finanzierung einer Beihilfe dienen, grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich der Vorschriften des AEU-Vertrags über staatliche Beihilfen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 13. Januar 2005, Pape, C-175/02, Slg. 2005, I-127, Rn. 14, und Streekgewest, oben in Rn. 48 angeführt, Rn. 25).

    Wenn die steuerlichen Maßnahmen jedoch eine Beihilfe in einer Weise finanzieren, dass sie Bestandteil dieser Beihilfe sind, kann die Kommission die Prüfung der Beihilfe nicht von den Auswirkungen ihrer Finanzierungsweise trennen, da sich in einem solchen Fall die Unvereinbarkeit der Finanzierungsweise mit dem Unionsrecht auf die Vereinbarkeit der Beihilferegelung mit dem Gemeinsamen Markt auswirken kann (Urteile Pape, oben in Rn. 49 angeführt, Rn. 14, und Streekgewest, oben in Rn. 48 angeführt, Rn. 25).

    Entgegen dem Vorbringen von Telefónica de España und Telefónica Móviles España kann aus den von ihnen angeführten Urteilen (Urteile des Gerichtshofs Streekgewest, oben in Rn. 48 angeführt, Rn. 26, Pape, oben in Rn. 49 angeführt, Rn. 15, vom 14. April 2005, AEM und AEM Torino, C-128/03 und C-129/03, Slg. 2005, I-2861, Rn. 46 und 47, und vom 27. Oktober 2005, Distribution Casino France u. a., C-266/04 bis C-270/04, C-276/04 und C-321/04 bis C-325/04, Slg. 2005, I-9481, Rn. 40) jedoch nicht gefolgert werden, dass die unmittelbare Auswirkung der steuerlichen Maßnahme auf die Höhe der Beihilfe keine notwendige Voraussetzung, sondern lediglich eines von mehreren Indizien ist.

  • EuGH, 27.10.2005 - C-276/04

    Bricorama France

    In Anbetracht des Ermessens, über das diese Minister verfügen, kann nicht angenommen werden, dass das Aufkommen aus der TACA sich unmittelbar auf den Umfang der den begünstigten Kassen gewährten Vergünstigungen auswirkt (vgl. Urteil vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-175/02, Pape, Slg. 2005, I-127, Randnr. 16).

    Das Ermessen, über das der Fisac und das CPDC sowie die zuständigen Minister aufgrund der Artikel 8 des Dekrets Nr. 95-1140 bzw. 4 des Dekrets Nr. 91-284 bei der Verwendung der aus dem Aufkommen aus der TACA herrührenden Mittel verfügen, schließt auch das Bestehen eines solchen Verwendungszusammenhangs aus (vgl. Urteil Pape, Randnr. 16).

  • EuGH, 27.10.2005 - C-323/04

    Dechrist Holding

    In Anbetracht des Ermessens, über das diese Minister verfügen, kann nicht angenommen werden, dass das Aufkommen aus der TACA sich unmittelbar auf den Umfang der den begünstigten Kassen gewährten Vergünstigungen auswirkt (vgl. Urteil vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-175/02, Pape, Slg. 2005, I-127, Randnr. 16).

    Das Ermessen, über das der Fisac und das CPDC sowie die zuständigen Minister aufgrund der Artikel 8 des Dekrets Nr. 95-1140 bzw. 4 des Dekrets Nr. 91-284 bei der Verwendung der aus dem Aufkommen aus der TACA herrührenden Mittel verfügen, schließt auch das Bestehen eines solchen Verwendungszusammenhangs aus (vgl. Urteil Pape, Randnr. 16).

  • EuGH, 27.10.2005 - C-322/04

    Casino France

    In Anbetracht des Ermessens, über das diese Minister verfügen, kann nicht angenommen werden, dass das Aufkommen aus der TACA sich unmittelbar auf den Umfang der den begünstigten Kassen gewährten Vergünstigungen auswirkt (vgl. Urteil vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-175/02, Pape, Slg. 2005, I-127, Randnr. 16).

    Das Ermessen, über das der Fisac und das CPDC sowie die zuständigen Minister aufgrund der Artikel 8 des Dekrets Nr. 95-1140 bzw. 4 des Dekrets Nr. 91-284 bei der Verwendung der aus dem Aufkommen aus der TACA herrührenden Mittel verfügen, schließt auch das Bestehen eines solchen Verwendungszusammenhangs aus (vgl. Urteil Pape, Randnr. 16).

  • EuGH, 27.10.2005 - C-267/04

    Jaceli

    In Anbetracht des Ermessens, über das diese Minister verfügen, kann nicht angenommen werden, dass das Aufkommen aus der TACA sich unmittelbar auf den Umfang der den begünstigten Kassen gewährten Vergünstigungen auswirkt (vgl. Urteil vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-175/02, Pape, Slg. 2005, I-127, Randnr. 16).

    Das Ermessen, über das der Fisac und das CPDC sowie die zuständigen Minister aufgrund der Artikel 8 des Dekrets Nr. 95-1140 bzw. 4 des Dekrets Nr. 91-284 bei der Verwendung der aus dem Aufkommen aus der TACA herrührenden Mittel verfügen, schließt auch das Bestehen eines solchen Verwendungszusammenhangs aus (vgl. Urteil Pape, Randnr. 16).

  • EuGH, 14.04.2005 - C-128/03

    DIE ERHÖHUNG DER GEBÜHR FÜR DEN ZUGANG ZUM ELEKTRIZITÄTSÜBERTRAGUNGSNETZ UND

    Nur wenn ein solcher Zusammenhang besteht, beeinflusst das Abgabenaufkommen unmittelbar den Umfang der Beihilfe und folglich die Beurteilung von deren Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Januar 2005 in den Rechtssachen C-174/02, Streekgewest, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 26, und C-175/02, Pape, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 15).
  • EuGH, 20.09.2018 - C-510/16

    Carrefour Hypermarchés u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche

    Ein solcher zwingender Verwendungszusammenhang kann hingegen vorliegen, wenn das Abgabenaufkommen ausschließlich und vollständig für die Gewährung von Beihilfen verwendet wird, auch wenn es sich um unterschiedliche Arten von Beihilfen handelt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Januar 2005, Pape, C-175/02, EU:C:2005:11, Rn. 16, vom 27. Oktober 2005, Distribution Casino France u. a., C-266/04 bis C-270/04, C-276/04 und C-321/04 bis C-325/04, EU:C:2005:657, Rn. 55, sowie vom 22. Dezember 2008, Régie Networks, C-333/07, EU:C:2008:764, Rn. 102 und 104).
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07

    Regie Networks - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2016 - C-449/14

    DTS Distribuidora de Televisión Digital / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2017 - C-510/16

    Carrefour Hypermarchés u.a. - Staatliche Beihilfen - Art. 108 Abs. 3 AEUV -

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-175/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29330
Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-175/02 (https://dejure.org/2004,29330)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.03.2004 - C-175/02 (https://dejure.org/2004,29330)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. März 2004 - C-175/02 (https://dejure.org/2004,29330)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,29330) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-134/03

    Viacom Outdoor

    Eine umfassende Aufarbeitung der Problematik findet sich in Nrn. 32 ff. der Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed vom 4. März 2004 in den Rechtssachen C-174/02 und C-175/02 (Streekgewest Westelijk Noord-Brabant u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-283/03

    Kuipers

    Eine umfassende Aufarbeitung der Problematik findet sich in Nrn. 32 ff. der Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed vom 4. März 2004 in den Rechtssachen C-174/02 und C-175/02 (Streekgewest Westelijk Noord-Brabant u. a., Slg. 2004, I-0000).
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