Rechtsprechung
EuGH, 13.01.2005 - C-175/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Staatliche Beihilfen - Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 Absatz 3 EG) - Beihilfevorhaben - Verbot der Durchführung beabsichtigter Maßnahmen vor Erlass der abschließenden Entscheidung durch die Kommission - Teilweise der Finanzierung der Beihilfemaßnahme ...
- Europäischer Gerichtshof
Pape
Staatliche Beihilfen - Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 Absatz 3 EG) - Beihilfevorhaben - Verbot der Durchführung beabsichtigter Maßnahmen vor Erlass der abschließenden Entscheidung durch die Kommission - Teilweise der Finanzierung der Beihilfemaßnahme ...
- EU-Kommission
Pape
Staatliche Beihilfen - Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 Absatz 3 EG) - Beihilfevorhaben - Verbot der Durchführung beabsichtigter Maßnahmen vor Erlass der abschließenden Entscheidung durch die Kommission - Teilweise der Finanzierung der Beihilfemaßnahme ...
- EU-Kommission
Pape
Wettbewerb , Staatliche Beihilfen
- Wolters Kluwer
Möglichkeit des Verstoßes gegen das in Artikel 93 Absatz 3 Satz 3 EG-Vertrag enthaltene Durchführungsverbot durch eine auf Düngemittelüberschüsse erhobene Abgabe, die sich auf Art. 13 der Meststoffenwet vom 27. November 1986 (Düngemittelgesetz) stützt; Geltung des ...
- Judicialis
EG-Vertrag Art. 93 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Pape
Staatliche Beihilfen - Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 Absatz 3 EG) - Beihilfevorhaben - Verbot der Durchführung beabsichtigter Maßnahmen vor Erlass der abschließenden Entscheidung durch die Kommission - Teilweise der Finanzierung der Beihilfemaßnahme ...
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Pape
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabenscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden - Auslegung des Artikels 93 Absatz 3 letzter Satz EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 Absatz 3 letzter Satz EG) - Verbot der Durchführung der geplanten Maßnahmen - Einführung einer Abgabe, deren Aufkommen teilweise dazu ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-175/02
- EuGH, 13.01.2005 - C-175/02
Papierfundstellen
- EuZW 2005, 469
Wird zitiert von ... (13) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 25.06.1970 - 47/69
Frankreich / Kommission
Auszug aus EuGH, 13.01.2005 - C-175/02
Besteht ein solcher Zusammenhang, so beeinflusst das Abgabenaufkommen unmittelbar den Umfang der Beihilfe und folglich die Beurteilung der Vereinbarkeit dieser Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt (in diesem Sinne Urteile vom 25. Juni 1970 in der Rechtssache 47/69, Frankreich/Kommission, Slg. 1970, 487, Randnrn. - EuGH, 13.01.2005 - C-174/02
Streekgewest - Staatliche Beihilfen - Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt …
Auszug aus EuGH, 13.01.2005 - C-175/02
1 Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft ebenso wie das in der Rechtssache C-174/02, Streekgewest Westelijk Noord-Brabant (Urteil vom selben Tag, Slg. 2005, I-0000, im Folgenden: Urteil SWNB), die Auslegung des Artikels 93 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 88 Absatz 3 EG).
- EuG, 11.07.2014 - T-151/11
Telefónica de España und Telefónica Móviles España / Kommission
Daher fallen steuerliche Maßnahmen, die der Finanzierung einer Beihilfe dienen, grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich der Vorschriften des AEU-Vertrags über staatliche Beihilfen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 13. Januar 2005, Pape, C-175/02, Slg. 2005, I-127, Rn. 14, und Streekgewest, oben in Rn. 98 angeführt, Rn. 25).Wenn die steuerlichen Maßnahmen jedoch eine Beihilfe in einer Weise finanzieren, dass sie Bestandteil der Beihilfe sind, kann die Kommission die Prüfung der Beihilfe nicht von den Auswirkungen ihrer Finanzierungsweise trennen, da sich in einem solchen Fall die Unvereinbarkeit der Finanzierungsweise mit dem Unionsrecht auf die Vereinbarkeit der Beihilferegelung mit dem Gemeinsamen Markt auswirken kann (Urteile Pape, oben in Rn. 99 angeführt, Rn. 14, und Streekgewest, oben in Rn. 98 angeführt, Rn. 25).
Entgegen dem Vorbringen der Klägerinnen kann aus den von ihnen angeführten Urteilen (Urteile des Gerichtshofs Streekgewest, oben in Rn. 98 angeführt, Rn. 26, Pape, oben in Rn. 99 angeführt, Rn. 15…, vom 14. April 2005, AEM und AEM Torino, C-128/03 und C-129/03, Slg. 2005, I-2861, Rn. 46 und 47, …und vom 27. Oktober 2005, Distribution Casino France u. a., C-266/04 bis C-270/04, C-276/04 und C-321/04 bis C-325/04, Slg. 2005, I-9481, Rn. 40) jedoch nicht gefolgert werden, dass die unmittelbare Auswirkung der steuerlichen Maßnahme auf die Höhe der Beihilfe keine notwendige Voraussetzung, sondern lediglich eines von mehreren Indizien ist.
- EuGH, 27.10.2005 - C-266/04
Casino France - Begriff der Beihilfe - Abgabe auf die Verkaufsfläche - Zwingender …
In Anbetracht des Ermessens, über das diese Minister verfügen, kann nicht angenommen werden, dass das Aufkommen aus der TACA sich unmittelbar auf den Umfang der den begünstigten Kassen gewährten Vergünstigungen auswirkt (vgl. Urteil vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-175/02, Pape, Slg. 2005, I-127, Randnr. 16).Das Ermessen, über das der Fisac und das CPDC sowie die zuständigen Minister aufgrund der Artikel 8 des Dekrets Nr. 95-1140 bzw. 4 des Dekrets Nr. 91-284 bei der Verwendung der aus dem Aufkommen aus der TACA herrührenden Mittel verfügen, schließt auch das Bestehen eines solchen Verwendungszusammenhangs aus (vgl. Urteil Pape, Randnr. 16).
- EuGH, 22.12.2008 - C-333/07
Regie Networks - Staatliche Beihilfen - Beihilferegelung zugunsten von lokalen …
Die Abgabe auf die Vermarktung von Werbezeiten unterscheidet sich im Übrigen wesentlich von den Abgaben zur Finanzierung von Beihilfen, um die es in verschiedenen Rechtssachen ging, die zu von der Kommission angeführten Urteilen des Gerichtshofs geführt haben, in denen dieser befand, dass zwischen der betreffenden Abgabe und der betreffenden Beihilfe nach der einschlägigen nationalen Regelung kein zwingender Verwendungszusammenhang bestand (Urteil vom 13. Januar 2005, Pape, C-175/02, Slg. 2005, I-127, und Urteil Distribution Casino France u. a.).
- EuG, 11.07.2014 - T-533/10
DTS Distribuidora de Televisión Digital / Kommission
Daher fallen steuerliche Maßnahmen, die der Finanzierung einer Beihilfe dienen, grundsätzlich nicht in den Anwendungsbereich der Vorschriften des AEU-Vertrags über staatliche Beihilfen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 13. Januar 2005, Pape, C-175/02, Slg. 2005, I-127, Rn. 14, und Streekgewest, oben in Rn. 48 angeführt, Rn. 25).Wenn die steuerlichen Maßnahmen jedoch eine Beihilfe in einer Weise finanzieren, dass sie Bestandteil dieser Beihilfe sind, kann die Kommission die Prüfung der Beihilfe nicht von den Auswirkungen ihrer Finanzierungsweise trennen, da sich in einem solchen Fall die Unvereinbarkeit der Finanzierungsweise mit dem Unionsrecht auf die Vereinbarkeit der Beihilferegelung mit dem Gemeinsamen Markt auswirken kann (Urteile Pape, oben in Rn. 49 angeführt, Rn. 14, und Streekgewest, oben in Rn. 48 angeführt, Rn. 25).
Entgegen dem Vorbringen von Telefónica de España und Telefónica Móviles España kann aus den von ihnen angeführten Urteilen (Urteile des Gerichtshofs Streekgewest, oben in Rn. 48 angeführt, Rn. 26, Pape, oben in Rn. 49 angeführt, Rn. 15…, vom 14. April 2005, AEM und AEM Torino, C-128/03 und C-129/03, Slg. 2005, I-2861, Rn. 46 und 47, …und vom 27. Oktober 2005, Distribution Casino France u. a., C-266/04 bis C-270/04, C-276/04 und C-321/04 bis C-325/04, Slg. 2005, I-9481, Rn. 40) jedoch nicht gefolgert werden, dass die unmittelbare Auswirkung der steuerlichen Maßnahme auf die Höhe der Beihilfe keine notwendige Voraussetzung, sondern lediglich eines von mehreren Indizien ist.
- EuGH, 27.10.2005 - C-276/04
Bricorama France
In Anbetracht des Ermessens, über das diese Minister verfügen, kann nicht angenommen werden, dass das Aufkommen aus der TACA sich unmittelbar auf den Umfang der den begünstigten Kassen gewährten Vergünstigungen auswirkt (vgl. Urteil vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-175/02, Pape, Slg. 2005, I-127, Randnr. 16).Das Ermessen, über das der Fisac und das CPDC sowie die zuständigen Minister aufgrund der Artikel 8 des Dekrets Nr. 95-1140 bzw. 4 des Dekrets Nr. 91-284 bei der Verwendung der aus dem Aufkommen aus der TACA herrührenden Mittel verfügen, schließt auch das Bestehen eines solchen Verwendungszusammenhangs aus (vgl. Urteil Pape, Randnr. 16).
- EuGH, 27.10.2005 - C-323/04
Dechrist Holding
In Anbetracht des Ermessens, über das diese Minister verfügen, kann nicht angenommen werden, dass das Aufkommen aus der TACA sich unmittelbar auf den Umfang der den begünstigten Kassen gewährten Vergünstigungen auswirkt (vgl. Urteil vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-175/02, Pape, Slg. 2005, I-127, Randnr. 16).Das Ermessen, über das der Fisac und das CPDC sowie die zuständigen Minister aufgrund der Artikel 8 des Dekrets Nr. 95-1140 bzw. 4 des Dekrets Nr. 91-284 bei der Verwendung der aus dem Aufkommen aus der TACA herrührenden Mittel verfügen, schließt auch das Bestehen eines solchen Verwendungszusammenhangs aus (vgl. Urteil Pape, Randnr. 16).
- EuGH, 27.10.2005 - C-322/04
Casino France
In Anbetracht des Ermessens, über das diese Minister verfügen, kann nicht angenommen werden, dass das Aufkommen aus der TACA sich unmittelbar auf den Umfang der den begünstigten Kassen gewährten Vergünstigungen auswirkt (vgl. Urteil vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-175/02, Pape, Slg. 2005, I-127, Randnr. 16).Das Ermessen, über das der Fisac und das CPDC sowie die zuständigen Minister aufgrund der Artikel 8 des Dekrets Nr. 95-1140 bzw. 4 des Dekrets Nr. 91-284 bei der Verwendung der aus dem Aufkommen aus der TACA herrührenden Mittel verfügen, schließt auch das Bestehen eines solchen Verwendungszusammenhangs aus (vgl. Urteil Pape, Randnr. 16).
- EuGH, 27.10.2005 - C-267/04
Jaceli
In Anbetracht des Ermessens, über das diese Minister verfügen, kann nicht angenommen werden, dass das Aufkommen aus der TACA sich unmittelbar auf den Umfang der den begünstigten Kassen gewährten Vergünstigungen auswirkt (vgl. Urteil vom 13. Januar 2005 in der Rechtssache C-175/02, Pape, Slg. 2005, I-127, Randnr. 16).Das Ermessen, über das der Fisac und das CPDC sowie die zuständigen Minister aufgrund der Artikel 8 des Dekrets Nr. 95-1140 bzw. 4 des Dekrets Nr. 91-284 bei der Verwendung der aus dem Aufkommen aus der TACA herrührenden Mittel verfügen, schließt auch das Bestehen eines solchen Verwendungszusammenhangs aus (vgl. Urteil Pape, Randnr. 16).
- EuGH, 14.04.2005 - C-128/03
DIE ERHÖHUNG DER GEBÜHR FÜR DEN ZUGANG ZUM ELEKTRIZITÄTSÜBERTRAGUNGSNETZ UND …
Nur wenn ein solcher Zusammenhang besteht, beeinflusst das Abgabenaufkommen unmittelbar den Umfang der Beihilfe und folglich die Beurteilung von deren Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Januar 2005 in den Rechtssachen C-174/02, Streekgewest, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 26, und C-175/02, Pape, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 15). - EuGH, 20.09.2018 - C-510/16
Carrefour Hypermarchés u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche …
Ein solcher zwingender Verwendungszusammenhang kann hingegen vorliegen, wenn das Abgabenaufkommen ausschließlich und vollständig für die Gewährung von Beihilfen verwendet wird, auch wenn es sich um unterschiedliche Arten von Beihilfen handelt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. Januar 2005, Pape, C-175/02, EU:C:2005:11, Rn. 16…, vom 27. Oktober 2005, Distribution Casino France u. a., C-266/04 bis C-270/04, C-276/04 und C-321/04 bis C-325/04, EU:C:2005:657, Rn. 55, …sowie vom 22. Dezember 2008, Régie Networks, C-333/07, EU:C:2008:764, Rn. 102 und 104). - Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07
Regie Networks - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2016 - C-449/14
DTS Distribuidora de Televisión Digital / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2017 - C-510/16
Carrefour Hypermarchés u.a. - Staatliche Beihilfen - Art. 108 Abs. 3 AEUV - …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-175/02 |
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Pape
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2004 - C-175/02
- EuGH, 13.01.2005 - C-175/02
Wird zitiert von ... (2)
- Generalanwalt beim EuGH, 28.10.2004 - C-134/03
Viacom Outdoor
Eine umfassende Aufarbeitung der Problematik findet sich in Nrn. 32 ff. der Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed vom 4. März 2004 in den Rechtssachen C-174/02 und C-175/02 (Streekgewest Westelijk Noord-Brabant u. a., noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht). - Generalanwalt beim EuGH, 16.12.2004 - C-283/03
Kuipers
Eine umfassende Aufarbeitung der Problematik findet sich in Nrn. 32 ff. der Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed vom 4. März 2004 in den Rechtssachen C-174/02 und C-175/02 (Streekgewest Westelijk Noord-Brabant u. a., Slg. 2004, I-0000).