Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 13.04.2000 - C-176/96   

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https://dejure.org/2000,601
EuGH, 13.04.2000 - C-176/96 (https://dejure.org/2000,601)
EuGH, Entscheidung vom 13.04.2000 - C-176/96 (https://dejure.org/2000,601)
EuGH, Entscheidung vom 13. April 2000 - C-176/96 (https://dejure.org/2000,601)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Wettbewerbsregeln für Unternehmen - Berufsbasketballspieler - Sportregelungen über den Transfer von Spielern aus anderen Mitgliedstaaten

  • Europäischer Gerichtshof

    Lehtonen und Castors Braine

  • EU-Kommission PDF

    Lehtonen und Castors Braine

    EG-Vertrag, Artikel 177 [jetzt Artikel 234 EG]
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Zulässigkeit - Erfordernis, dem Gerichtshof hinreichende Angaben zum tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang zu machen

  • EU-Kommission

    Lehtonen und Castors Braine

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Vorlagebeschluss im Vorabentscheidungsverfahren; Ausübung von Sport als wirtschaftliche Tätigkeit im Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts; Anwendung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer für Berufsbasketballspieler; Sportregelungen über den ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Basketball-Transferregelungen und gemeinschaftsrechtliche Freizügigkeit - »Lehtonen«

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 177; ; EG-Vertrag Art. 2; ; EG-Vertrag Art. 48; ; EG-Vertrag Art. 52; ; EG-Vertrag Art. 59

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Wettbewerbsregeln für Unternehmen - Berufsbasketballspieler - Sportregelungen über den Transfer von Spielern aus anderen Mitgliedstaaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    FREIZÜGIGKEIT - EINE REGELUNG, DIE BERUFSSPORTLER AN DER TEILNAHME AN WETTKÄMPFEN HINDERT, WENN IHR TRANSFER NACH EINEM BESTIMMTEN ZEITPUNKT STATTGEFUNDEN HAT, KANN EIN HINDERNIS FÜR DIE FREIZÜGIGKEIT DER ARBEITNEHMER DARSTELLEN

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal de première instance Brüssel - Auslegung der Artikel 6, 48, 85 und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 12 EG, 39 EG, 81 EG und 82 EG) - Reglement eines Sportverbands, das für die Verpflichtung von Berufsspielern, die in der laufenden ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2015 (Ls.)
  • EuZW 2000, 375
  • NZA 2000, 645
  • BB 2000, 552
  • SpuRt 2000, 151
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Da die Begriffe Wirtschaftsleben im Sinne von Artikel 2 EG-Vertrag und Arbeitnehmer im Sinne von 48 EG-Vertrag den Geltungsbereich einer der vom Vertrag garantierten Grundfreiheiten festlegen, dürfen sie nicht einschränkend ausgelegt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg. 1982, 1035, Randnr. 13).

    Allerdings muß es sich, wie der Gerichtshof in den Urteilen Levin (Randnr. 17) und Steymann (Randnr. 13) entschieden hat, um tatsächliche und echte Tätigkeiten handeln, die keinen so geringen Umfang haben, daß sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen.

  • EuGH, 14.07.1976 - 13/76

    Dona / Mantero

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes darf diese Beschränkung des Geltungsbereichs des Vertrages jedoch nicht weiter gehen, als ihr Zweck es erfordert; sie kann nicht herangezogen werden, um eine sportliche Tätigkeit im ganzen vom Geltungsbereich des EG-Vertrags auszuschließen (Urteile vom 14. Juli 1976 in der Rechtssache 13/76, Donà, Slg. 1976, 1333, Randnrn.

    Speziell zu dem Begriff Wirtschaftsleben ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung (Urteile Donà, Randnr. 12, und vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 196/87, Steymann, Slg. 1988, 6159, Randnr. 10), daß eine entgeltliche Arbeits- oder Dienstleistung einen Teil des Wirtschaftslebens im Sinne von Artikel 2 EG-Vertrag ausmacht.

  • EuGH, 12.12.1974 - 36/74

    Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Angesichts der Ziele der Gemeinschaft fällt die Ausübung von Sport insoweit unter das Gemeinschaftsrecht, als sie zum Wirtschaftsleben im Sinne von Artikel 2 EG-Vertrag gehört (nach Änderung jetzt Artikel 2 EG)(vgl. Urteile vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74, Walrave und Koch, Slg. 1974, 1405, Randnr. 4, und vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 73).

    Was die Natur der im Ausgangsverfahren streitigen Regelung angeht, so ergibt sich aus den Urteilen Walrave und Koch (Randnrn. 17 und 18) sowie Bosman (Randnrn. 82 und 83), daß die Gemeinschaftsbestimmungen über die Freizügigkeit und den freien Dienstleistungsverkehr nicht nur für behördliche Maßnahmen gelten, sondern sich auch auf Vorschriften anderer Art erstrecken, die zur kollektiven Regelung unselbständiger Arbeit und der Erbringung von Dienstleistungen dienen.

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, daß eine Person während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. z. B. Urteil vom 3. Juli 1986 in der Rechtssache 66/85, Lawrie-Blum, Slg. 1986, 2121, Randnrn.
  • EuGH, 05.10.1988 - 196/87

    Steymann / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Speziell zu dem Begriff Wirtschaftsleben ergibt sich aus der ständigen Rechtsprechung (Urteile Donà, Randnr. 12, und vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 196/87, Steymann, Slg. 1988, 6159, Randnr. 10), daß eine entgeltliche Arbeits- oder Dienstleistung einen Teil des Wirtschaftslebens im Sinne von Artikel 2 EG-Vertrag ausmacht.
  • EuGH, 26.01.1993 - C-322/90
    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Dies gilt insbesondere in bestimmten Bereichen, wie dem des Wettbewerbs, die durch komplexe tatsächliche und rechtliche Verhältnisse gekennzeichnet sind (siehe u. a. Urteile vom 26. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-320/90, C-321/90 und C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnrn.
  • EuGH, 26.01.1993 - C-321/90
    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Dies gilt insbesondere in bestimmten Bereichen, wie dem des Wettbewerbs, die durch komplexe tatsächliche und rechtliche Verhältnisse gekennzeichnet sind (siehe u. a. Urteile vom 26. Januar 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-320/90, C-321/90 und C-322/90, Telemarsicabruzzo u. a., Slg. 1993, I-393, Randnrn.
  • EuGH, 23.03.1995 - C-458/93

    Strafverfahren gegen Saddik

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Der Gerichtshof hat darauf zu achten, daß diese Möglichkeit gewahrt wird; dabei ist zu berücksichtigen, daß den Beteiligten nach dieser Vorschrift nur die Vorlageentscheidungen zugestellt werden (siehe z. B. Beschluß vom 23. März 1995 in der Rechtssache C-458/93, Saddik, Slg. 1995, I-511, Randnr. 13, und Urteile Albany, Randnr. 40, und Brentjens', Randnr. 39).
  • EuGH, 14.07.1994 - C-379/92

    Strafverfahren gegen Peralta

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Nach ständiger Rechtsprechung kann Artikel 6 EG-Vertrag, in dem das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit als allgemeiner Grundsatz niedergelegt ist, autonom nur auf vom Gemeinschaftsrecht geregelte Situationen angewendet werden, für die der Vertrag keine besonderen Diskriminierungsverbote vorsieht (vgl. z. B. Urteile vom 10. Dezember 1991 in der Rechtssache C-179/90, Merci convenzionali porto di Genova, Slg. 1991, I-5889, Randnr. 11, und vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-379/92, Peralta, Slg. 1994, I-3453, Randnr. 18).
  • EuGH, 22.05.1990 - 332/88

    Alimenta / Doux

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-176/96
    Im Rahmen der richterlichen Zusammenarbeit in Vorabentscheidungsverfahren obliegt dem nationalen Gericht die Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts des Rechtsstreits (vgl. insbesondere Urteil vom 3. Juni 1986 in der Rechtssache 139/85, Kempf, Slg. 1986, 1741, Randnr. 12), während es Aufgabe des Gerichtshofes ist, dem nationalen Gericht die Hinweise zur Auslegung zu geben, die zur Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich sind (Urteil vom 22. Mai 1990 in der Rechtssache C-332/88, Alimenta, Slg. 1990, I-2077, Randnr. 9).
  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

  • EuGH, 21.04.1988 - 338/85

    Pardini / Ministero del commercio con l'estero

  • EuGH, 21.09.1999 - C-67/96

    Albany

  • EuGH, 04.10.1991 - C-159/90

    Society for the Protection of Unborn Children Ireland / Grogan u.a.

  • EuGH, 10.12.1991 - C-179/90

    Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli

  • EuGH, 26.01.1993 - C-320/90

    Telemarsicabruzzo u.a. / Circostel u.a.

  • BAG, 16.01.2018 - 7 AZR 312/16

    Befristung des Arbeitsvertrags eines Lizenzspielers der Fußball-Bundesliga

    Diese zeitlichen Transferbeschränkungen schützen vor einer Wettbewerbsverzerrung, indem sie einerseits eine im Wesentlichen gleichbleibende sportliche Stärke der Mannschaften während eines Wettbewerbs gewährleisten und andererseits durch Vereinswechsel während der Spielzeit entstehenden Interessenkonflikten vorbeugen (EuGH 13. April 2000 - C-176/96 - [Lehtonen und Castors Braine] Rn. 53 ff.; Katzer/Frodl NZA 2015, 657, 658; Walker NZA 2016, 657, 660) .
  • EuGH, 18.07.2006 - C-519/04

    DIE DOPINGKONTROLLREGELN DES INTERNATIONALEN OLYMPISCHEN KOMITEES UNTERLIEGEN DEM

    22 Nach den Zielen der Gemeinschaft fällt die Ausübung des Sports insoweit unter das Gemeinschaftsrecht, als sie zum Wirtschaftsleben im Sinne von Artikel 2 EG gehört (vgl. Urteile vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74, Walrave und Koch, Slg. 1974, 1405, Randnr. 4, vom 14. Juli 1976 in der Rechtssache 13/76, Donà, Slg. 1976, 1333, Randnr. 12, vom 15. Dezember 1995 in der Rechtssache C-415/93, Bosman, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 73, vom 11. April 2000 in den Rechtssachen C-51/96 und C-191/97, Deliège, Slg. 2000, I-2549, Randnr. 41, und vom 13. April 2000 in der Rechtssache C-176/96, Lehtonen und Castors Braine, Slg. 2000, I-2681, Randnr. 32).
  • EuGH, 20.09.2007 - C-116/06

    Kiiski - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Schutz schwangerer

    Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht darin, dass eine Person während einer bestimmten Zeit für eine andere nach deren Weisung Leistungen erbringt, für die sie als Gegenleistung eine Vergütung erhält (vgl. u. a. Urteile vom 3. Juli 1986, Lawrie-Blum, 66/85, Slg. 1986, 2121, Randnrn. 16 und 17, vom 13. April 2000, Lehtonen und Castors Braine, C-176/96, Slg. 2000, I-2681, Randnr. 45, vom 23. März 2004, Collins, C-138/02, Slg. 2004, I-2703, Randnr. 26, vom 7. September 2004, Trojani, C-456/02, Slg. 2004, I-7573, Randnr. 15, und vom 26. April 2007, Alevizos, C-392/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 67).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1999 - C-176/96   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Juni 1999 - C-176/96 (https://dejure.org/1999,8368)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Lehtonen und Castors Braine

  • EU-Kommission PDF

    Jyri Lehtonen und Castors Canada Dry Namur-Braine ASBL gegen Fédération royale belge des sociétés de basket-ball ASBL (FRBSB).

    Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Wettbewerbsregeln für Unternehmen - Berufsbasketballspieler - Sportregelungen über den Transfer von Spielern aus anderen Mitgliedstaaten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1999 - C-176/96
    Sie können daher nicht den Regelungen über die Modalitäten des Verkaufs von Waren gleichgestellt werden, die nach dem Urteil Keck und Mithouard nicht in den Anwendungsbereich von Artikel 30 EG-Vertrag fallen."(17).

    Nach dem Urteil Keck und Mithouard sind nur die Verkaufsmodalitäten an der Warenverkehrsfreiheit zu messen, die in gleicher Weise für alle betroffenen Produkte gelten oder in- wie ausländische Erzeugnisse tatsächlich und rechtlich gleichartig betreffen.

    Dieser Anknüpfungspunkt der Inanspruchnahme der Freizügigkeit bewirkt bereits eine ähnlich starke Begrenzung des Tatbestands wie sie sich aus dem Urteil Keck und Mithouard für Verkaufsmodalitäten ergibt.

    12: - Urteil vom 24. November 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-267/91 und C-268/91 (Keck und Mithouard, Slg. 1993, I-6097).

    15: - Urteil Keck und Mithouard (zitiert in Fußnote 11).

  • EuGH, 12.12.1974 - 36/74

    Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1999 - C-176/96
    9: - Siehe schon die Urteile vom 12. Dezember 1974 in der Rechtssache 36/74 (Walrave und Koch, Slg. 1974, 1405, Randnr. 4/10) und vom 14. Juli 1976 in der Rechtssache 13/76 (Dona, Slg. 1976, 1333, Randnr. 14/16).

    11: - Urteile Walrave und Koch und Dona (zitiert in Fußnote 8).

    13: - Urteil Bosman (zitiert in Fußnote 1, Randnr. 73) und Urteil Walrave und Koch (zitiert in Fußnote 8, Randnr. 4).

    30: - Urteile Walrave und Koch und Dona (zitiert in Fußnote 8, Randnrn. 4/10 bzw. 14/16).

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1999 - C-176/96
    Der Gerichtshof begrenzt mit dem Urteil zur Rechtssache Keck und Mithouard den weiten Anwendungsbereich der Freiheit des Warenverkehrs nach dem Urteil Dassonville(18), indem er einen bestimmten Regelungstyp - die Verkaufsmodalität - weitgehend ausschließt.

    18: - Urteil vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 8/74 (Dassonville, Slg. 1974, 837, Randnr. 5).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2019 - C-22/18

    TopFit und Biffi - Niederlassungsfreiheit - Unionsbürgerschaft - Art. 18, 21, 49

    71 Schlussanträge des Generalanwalts Alber in der Rechtssache Lehtonen und Castors Braine (C-176/96, EU:C:1999:321, Nr. 33).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.1999 - C-190/98

    Graf

    36: - Bosman, a. a. O.; vgl. auch die Schlußanträge von Generalanwalt Cosmas vom 18. Mai 1999 in den verbundenen Rechtssachen C-51/96 und C-191/97 (Deliège), in der das Urteil noch nicht ergangen ist; hinsichtlich eines anderen formalen nichtdiskriminierenden Hindernisses beim Wechsel des Arbeitsplatzes vgl. die Schlußanträge von Generalanwalt Alber vom 22. Juni 1999 in der Rechtssache C-176/96 (Lethonen and Castors Canada Dry Namur-Braine), in der das Urteil noch nicht ergangen ist.
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