Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002

Rechtsprechung
   EuGH, 06.06.2002 - C-177/01   

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https://dejure.org/2002,8128
EuGH, 06.06.2002 - C-177/01 (https://dejure.org/2002,8128)
EuGH, Entscheidung vom 06.06.2002 - C-177/01 (https://dejure.org/2002,8128)
EuGH, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - C-177/01 (https://dejure.org/2002,8128)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 4 und 11 der Richtlinie 96/59/EG über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Artikel 226 EG
    Vertragsverletzungsverfahren Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof Maßgebliche Sachlage Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT); Dekontaminierung

  • Judicialis

    Richtlinie des Rates 96/59/EWG Art. 4; ; Richtlinie des Rates 96/59/EWG Art. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzungsverfahren Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof Maßgebliche Sachlage Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist; [Artikel 226 EG]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtübermittlung einer Zusammenfassung der Bestandsaufnahmen der Geräte mit mehr als 5 dm3 PCB, einen Plan zur Dekontaminierung und/oder Beseitigung der in das Bestandsverzeichnis aufgenommenen Geräte und der darin enthaltenen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 11.11.1999 - C-315/98

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 06.06.2002 - C-177/01
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. Urteil vom 11. November 1999 in der Rechtssache C-315/98, Kommission/Italien, Slg. 1999, I-8001, Randnr. 11).
  • EuGH, 05.06.2003 - C-83/02

    Kommission / Griechenland

    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (siehe u. a. Urteile vom 6. Juni 2002 in der Rechtssache C-177/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-5137, Randnr. 13, und vom 4. Juli 2002 in der Rechtssache C-173/01, Kommission/Griechenland, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7).
  • EuGH, 05.12.2002 - C-174/01

    Kommission / Luxemburg

    Zunächst in darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 6. Dezember 2001 in der Rechtssache C-148/00, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-9823, Randnr. 7, und vom 6. Juni 2002 in der Rechtssache C-177/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-5137, Randnr. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.2002 - C-97/01

    Kommission / Luxemburg

    8: - Règlement grand-ducal du 8 juin 2001 déterminant les conditions d'utilisation du domaine routier et ferroviaire de l'État par les opérateurs de télécommunications, les gestionnaires de réseaux de transport d'électricité et les entreprises de transport de gaz naturel, Mémorial vom 13. Juni 2001.9: - Vgl. erst kürzlich Urteil vom 6. Juni 2002 in der Rechtssache C-177/01 (Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-0000).
  • EuGH, 11.09.2003 - C-67/02

    Kommission / Irland

    Dazu ist darauf zu verweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 6. Juni 2002 in der Rechtssache C-177/01, Kommission/Frankreich, Slg. 2002, I-5137, Randnr. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2002 - C-174/01

    Kommission / Luxemburg

    4: - Mémorial "A" Nr. 26 vom 3. April 1998, S. 400.5: - Siehe oben, Nr. 6.6: - Urteile vom 17. September 1996 in der Rechtssache C-289/94 (Kommission/Italien, Slg. 1996, I-4405, Randnr. 20), vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-60/96 (Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-3827, Randnr. 15), vom 11. Juni 1998 in den Rechtssachen C-232/95 und C-233/95 (Kommission/Griechenland, Slg. 1998, I-3343, Randnr. 38) und vom 6. Juni 2002 in der Rechtssache C-177/01 (Kommission/Frankreich, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 13).
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   Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-177/01   

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https://dejure.org/2002,25203
Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2002 - C-177/01 (https://dejure.org/2002,25203)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.03.2002 - C-177/01 (https://dejure.org/2002,25203)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. März 2002 - C-177/01 (https://dejure.org/2002,25203)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 4 und 11 der Richtlinie 96/59/EG über die Beseitigung polychlorierter Biphenyle und polychlorierter Terphenyle (PCB/PCT)

Verfahrensgang

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