Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 08.07.1999 - C-186/98   

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https://dejure.org/1999,3118
EuGH, 08.07.1999 - C-186/98 (https://dejure.org/1999,3118)
EuGH, Entscheidung vom 08.07.1999 - C-186/98 (https://dejure.org/1999,3118)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juli 1999 - C-186/98 (https://dejure.org/1999,3118)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Zuschuß des Europäischen Sozialfonds - Nicht ordnungsgemäße Verwendung - Sanktionen im Gemeinschaftsrecht und im nationalen Recht

  • Europäischer Gerichtshof

    Nunes und de Matos

  • EU-Kommission PDF

    Nunes und de Matos

    Verordnung Nr. 2950/83 des Rates, Artikel 6
    1 Sozialpolitik - Europäischer Sozialfonds - Zuschuß zur Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Bildung - Nicht ordnungsgemässe Verwendung des Zuschusses - Natur der gemeinschaftsrechtlichen Sanktionen - Kein strafrechtlicher Charakter

  • EU-Kommission

    Nunes und de Matos

  • Wolters Kluwer

    Ordnungsmäßigkeit der Verwendung von Zuschüssen des Europäischen Sozialfonds; Sanktionen im Gemeinschaftsrecht und im nationalen Recht; Feststellung der Strafbarkeit von Verhaltensweisen, die nur gemeinschaftliche Vermögensinteressen verletzen und für die die ...

  • Judicialis

    EGV Art. 177 (jetzt EGV Art.234); ; EGV Art. 5; ; Verordnung (EWG) Nr. 2950/83 Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Sozialpolitik - Europäischer Sozialfonds - Zuschuß zur Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Bildung - Nicht ordnungsgemässe Verwendung des Zuschusses - Natur der gemeinschaftsrechtlichen Sanktionen - Kein strafrechtlicher Charakter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Circulo Porto - Auslegung des Gemeinschaftsrechts - Bestehen einer Gemeinschaftsvorschrift, wonach die nicht ordnungsgemäße Verwendung von Gemeinschaftsmitteln (des Europäischen Sozialfonds) strafbar ist - Befugnis der Mitgliedstaaten, für ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 1999, 704 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 21.09.1989 - 68/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 08.07.1999 - C-186/98
    Enthält eine gemeinschaftsrechtliche Regelung keine besondere Vorschrift, die für den Fall eines Verstoßes gegen die Regelung eine Sanktion vorsieht, oder verweist sie insoweit auf die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, so sind die Mitgliedstaaten nach Artikel 5 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 EG) verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Reichweite und Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten (vgl. Urteil vom 21. September 1989 in der Rechtssache 68/88, Kommission/Griechenland, Slg. 1989, 2965, Randnr. 23).

    Dabei müssen die Mitgliedstaaten, denen die Wahl zwischen möglichen Sanktionen verbleibt, namentlich darauf achten, daß Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht nach ähnlichen sachlichen und verfahrensrechtlichen Regeln geahndet werden wie nach Art und Schwere gleichartige Verstöße gegen nationales Recht, wobei die Sanktion jedenfalls wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein muß (Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 24).

    Außerdem müssen die nationalen Stellen gegen Verstöße gegen das Gemeinschaftsrecht mit derselben Sorgfalt vorgehen wie bei der Anwendung der entsprechenden nationalen Rechtsvorschriften (Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 25).

  • EuGH, 13.09.2005 - C-176/03

    DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT DARF DIE MITGLIEDSTAATEN VERPFLICHTEN,

    Sie verweist jedoch für ihre Auffassung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes zur Loyalitätspflicht und zu den Grundsätzen der Effektivität und der Gleichwertigkeit (vgl. u. a. Urteile vom 2. Februar 1977 in der Rechtssache 50/76, Amsterdam Bulb, Slg. 1977, 137, Randnr. 33, und vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-186/98, Nunes und de Matos, Slg. 1999, I-4883, Randnrn.
  • EuGH, 14.09.2017 - C-177/16

    Autortiesibu un komunicēsanās konsultāciju aģentura -

    Im Übrigen muss eine von einer nationalen Wettbewerbsbehörde verhängte Geldbuße, wie jede von nationalen Behörden verhängte Sanktion wegen Verstoßes gegen Unionsrecht, wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Juli 1999, Nunes und de Matos, C-186/98, EU:C:1999:376, Rn. 10 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.05.2018 - C-574/15

    Scialdone - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Schutz der

    Schließlich müssen gemäß ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Mitgliedstaaten, denen allerdings die Wahl der Sanktionen verbleibt, darauf achten, dass Verstöße gegen das Unionsrecht einschließlich der durch die Mehrwertsteuerrichtlinie harmonisierten Regelungen nach sachlichen und verfahrensrechtlichen Regeln geahndet werden, die denjenigen ähneln, die bei nach Art und Schwere gleichartigen Verstößen gegen das nationale Recht gelten, und jedenfalls der Sanktion einen wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden Charakter verleihen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 1989, Kommission/Griechenland, 68/88, EU:C:1989:339, Rn. 24, vom 8. Juli 1999, Nunes und de Matos, C-186/98, EU:C:1999:376, Rn. 10, sowie vom 3. Mai 2005, Berlusconi u. a., C-387/02, C-391/02 und C-403/02, EU:C:2005:270, Rn. 65).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2017 - C-574/15

    Scialdone - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG

    Vgl. diese inhaltliche Überschneidung bestätigend Urteil vom 8. Juli 1999, Nunes und de Matos (C-186/98, EU:C:1999:376, Rn. 13), zu Art. 5 des EG-Vertrags und Art. 209a Abs. 1 des EG-Vertrags.

    49 Vgl. Urteile vom 21. September 1989, Kommission/Griechenland (68/88, EU:C:1989:339, Rn. 24 und 25), und vom 8. Juli 1999, Nunes und de Matos (C-186/98, EU:C:1999:376, Rn. 10 und 11).

  • EuGH, 28.10.2010 - C-367/09

    SGS Belgium u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Beeinträchtigungen der

    Enthält nämlich eine unionsrechtliche Regelung keine besondere Vorschrift, die für den Fall eines Verstoßes gegen die Regelung eine Sanktion vorsieht, oder sieht sie vor, dass bei einem Verstoß gegen das Unionsrecht bestimmte Sanktionen verhängt werden können, ohne die Sanktionen, die die Mitgliedstaaten verhängen können, abschließend festzulegen, verpflichtet Art. 4 Abs. 3 AEUV die Mitgliedstaaten, alle wirksamen Maßnahmen zu ergreifen, um Verhaltensweisen zu ahnden, die die finanziellen Interessen der Union verletzen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 1989, Kommission/Griechenland, 68/88, Slg. 1989, 2965, Randnr. 23, und vom 8. Juli 1999, Nunes und de Matos, C-186/98, Slg. 1999, I-4883, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2007 - C-440/05

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Art. 47 EU - Rahmenbeschluss 2005/667/JI -

    29 - Urteil vom 8. Juli 1999 (C-186/98, Slg. 1999, I-4883, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2007 - C-62/06

    ZF Zefeser - Art. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1697/79 des Rates - Nacherhebung von

    Siehe zur Entwicklung der Rechtsprechung betreffend die Pflicht der Mitgliedstaaten zur Ahndung von Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht die Urteile vom 2. Februar 1977, Amsterdam Bulb (50/76, Slg. 1977, 137), vom 21. September 1989, Kommission/Griechenland (68/88, Slg. 1989, 2965), und vom 8. Juli 1999, Nunes und de Matos (C-186/98, Slg. 1999, I-4883, Randnr. 14).
  • EuG, 30.06.2005 - T-347/03

    Branco / Kommission - Europäischer Sozialfonds - Kürzung des Zuschusses - Vergabe

    Aus Artikel 6 der Verordnung Nr. 2950/83 geht nämlich hervor, dass das Gemeinschaftsrecht die nicht ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses des ESF nicht als Straftat qualifiziert (Urteil des Gerichtshofes vom 8. Juli 1999 in der Rechtssache C-186/98, Nunes und de Matos, Slg. 1999, I-4883, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2017 - C-13/17

    Fédération des entreprises de la beauté

    53 Vgl. insbesondere Urteile vom 6. Mai 1982, BayWa u. a. (146/81, 192/81 und 193/81, EU:C:1982:146, Rn. 20), vom 21. September 1989, Kommission/Griechenland (68/88, EU:C:1989:339, Rn. 23), und vom 8. Juli 1999, Nunes und de Matos (C-186/98, EU:C:1999:376, Rn. 9 bis 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-556/10

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzungsklage - Richtlinie 91/440/EWG -

    22 - Vgl. Urteile vom 10. April 1984, von Colson und Kamann, vom 26. September 1996, Allain (C-341/94, Slg. 1996, I-4631), vom 23. Januar 1997, Pastoors und Trans-Cap (C-29/95, Slg. 1997, I-285), und vom 8. Juli 1999, Nunes und de Matos (C-186/98, Slg. 1999, I-4883).
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https://dejure.org/1999,19709
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.05.1999 - C-186/98 (https://dejure.org/1999,19709)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - C-186/98 (https://dejure.org/1999,19709)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Nunes und de Matos

  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Maria Amélia Nunes und Evangelina de Matos.

    Zuschuß des Europäischen Sozialfonds - Nicht ordnungsgemäße Verwendung - Sanktionen im Gemeinschaftsrecht und im nationalen Recht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuG, 15.09.1998 - T-142/97

    Branco / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-186/98
    (4) - Zu Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung Nr. 2950/83 vgl. Urteil des Gerichts vom 15. September 1998 in der Rechtssache T-142/97 (Branco/Kommission, Slg. 1998, II-3567).
  • EuGH, 21.09.1989 - 68/88

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-186/98
    (5) - Rechtssache C-68/88, Slg. 1989, 2965.
  • EuGH, 10.07.1990 - 326/88

    Strafverfahren gegen Hansen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.05.1999 - C-186/98
    (7) - Urteil des Gerichtshofes vom 10. Juli 1990 in der Rechtssache C-326/88 (Slg. 1990, I-2911, Randnr. 17).
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