Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1992

Rechtsprechung
   EuGH, 30.11.1993 - C-189/91   

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https://dejure.org/1993,348
EuGH, 30.11.1993 - C-189/91 (https://dejure.org/1993,348)
EuGH, Entscheidung vom 30.11.1993 - C-189/91 (https://dejure.org/1993,348)
EuGH, Entscheidung vom 30. November 1993 - C-189/91 (https://dejure.org/1993,348)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kirsammer-Hack / Sidal

    EWG-Vertrag, Artikel 92 Absatz 1
    1. Staatliche Beihilfen; Begriff; Befreiung von Kleinbetrieben von einer nationalen Kündigungsschutzregelung für Arbeitnehmer; Vergünstigung, die ohne Übertragung öffentlicher Mittel gewährt wird; Ausschluß

  • EU-Kommission

    Kirsammer-Hack / Sidal

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 177; ; EWG-Vertrag Art. 92; ; Richtlinie 76/207/EWG vom 09.02.1976 Art. 2; ; Richtlinie 76/207/EWG vom 09.02.1976 Art. 5; ; KSchG § 23 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Staatliche Beihilfen - Begriff - Befreiung von Kleinbetrieben von einer nationalen Kündigungsschutzregelung für Arbeitnehmer - Vergünstigung, die ohne Übertragung öffentlicher Mittel gewährt wird - Ausschluß

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EWG-Vertrag Art. 92 Abs. 1; Richtlinie 76/207/EWG Art. 2 Abs. 1 u. 5 Abs. 1; KSchG § 23 Abs. 1 Satz 1
    Nichtberücksichtigung geringfügig Beschäftigter im Kündigungsschutzgesetz: Kein Verstoß gegen europäisches Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befreiung von Kleinbetrieben von einer nationalen Kündigungsschutzregelung für Arbeitnehmer; Diskriminierung aufgrund des Geschlechts

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nationale Kündigungsschutzregelung - Befreiung von Kleinbetrieben - Staatliche Beihilfe - Gleichbehandlung von Männern und Frauen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1994, 145
  • DB 1994, 50
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 17.03.1993 - C-72/91

    Sloman Neptun / Bodo Ziesemer

    Auszug aus EuGH, 30.11.1993 - C-189/91
    14 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes hindert die Zuständigkeit der Kommission einen einzelnen jedoch nicht daran, ein nationales Gericht zum Zweck der Feststellung anzurufen, daß eine staatliche Maßnahme, die nicht mitgeteilt wurde, gemäß Artikel 93 Absatz 3 EWG-Vertrag hätte mitgeteilt werden müssen, wobei dieses Gericht dem Gerichtshof eine Frage nach der Auslegung des Begriffs der Beihilfe vorlegen kann (Urteil vom 17. März 1993 in den verbundenen Rechtssachen C-72/91 und C-73/91, Sloman Neptun, Slg. 1993, I-887, Randnr. 12).

    Die in dieser Bestimmung vorgenommene Unterscheidung zwischen "staatlichen" und "aus staatlichen Mitteln gewährten" Beihilfen bedeutet nämlich nicht, daß alle von einem Staat gewährten Vorteile unabhängig davon Beihilfen darstellen, ob sie aus staatlichen Mitteln finanziert werden, sondern dient dem Zweck, in den Beihilfebegriff nicht nur unmittelbar vom Staat gewährte Beihilfen, sondern auch jene Beihilfen einzubeziehen, die durch vom Staat benannte oder errichtete öffentliche oder private Einrichtungen gewährt werden (Urteil Sloman Neptun, a. a. O., Randnr. 19).

  • EuGH, 13.07.1989 - 171/88

    Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung

    Auszug aus EuGH, 30.11.1993 - C-189/91
    22 Nach ständiger Rechtsprechung enthält eine nationale Regelung dann eine mittelbare Diskriminierung weiblicher Arbeitnehmer, wenn sie zwar neutral gefasst ist, jedoch tatsächlich prozentual erheblich mehr Frauen als Männer benachteiligt, sofern diese unterschiedliche Behandlung nicht durch objektive Faktoren gerechtfertigt ist, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben (Urteil vom 13. Juni 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 12).
  • BAG, 28.10.2010 - 2 AZR 392/08

    Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes - Kleinbetrieb

    Auch der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich bereits mit der Kleinbetriebsklausel befasst und die Regelung als mit Unionsrecht vereinbar angesehen (vgl. EuGH 30. November 1993 - C-189/91 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 13 = EzA KSchG § 23 Nr. 13) ; Anhaltspunkte, die im Hinblick auf Neufassungen des § 23 KSchG oder Änderungen der unionsrechtlichen Grundlagen zu einer anderen Bewertung Anlass geben könnten, sind nicht ersichtlich (vgl. KR/Weigand 9. Aufl. § 23 KSchG Rn. 15).
  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    24 und 25, Sloman Neptun, Randnr. 19, vom 30. November 1993 in der Rechtssache C-189/91, Kirsammer-Hack, Slg. 1993, I-6185, Randnr. 16, vom 7. Mai 1998 in den verbundenen Rechtssachen C-52/97 bis C-54/97, Viscido u. a., Slg. 1998, I-2629, Randnr. 13, vom 1. Dezember 1998 in der Rechtssache C-200/97, Ecotrade, Slg. 1998, I-7907, Randnr. 35, und vom 17. Juni 1999 in der Rechtssache C-295/97, Piaggio, Slg. 1999, I-3735, Randnr. 35).
  • BAG, 27.01.2011 - 6 AZR 526/09

    Hemmung der Stufenlaufzeit durch Elternzeit

    Bei Tarifverträgen ist deshalb auf den gesamten Kreis der von der fraglichen Bestimmung erfassten Normunterworfenen abzustellen (für Gesetze siehe EuGH 30. November 1993 - C-189/91 - [Kirsammer-Hack] Slg. 1993, I-6185; allgemein 13. Januar 2004 - C-256/01 - [Allonby] Rn. 73 f., Slg. 2004, I-873) .
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   Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1992 - C-189/91   

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https://dejure.org/1992,19103
Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1992 - C-189/91 (https://dejure.org/1992,19103)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25.11.1992 - C-189/91 (https://dejure.org/1992,19103)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 25. November 1992 - C-189/91 (https://dejure.org/1992,19103)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Petra Kirsammer-Hack gegen Nurhan Sidal.

    Nationale Kündigungsschutzregelung - Befreiung von Kleinbetrieben - Staatliche Beihilfe - Gleichbehandlung von Männern und Frauen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • EuGH, 22.03.1977 - 78/76

    Steinike & Weinlig

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1992 - C-189/91
    (11) ° Rechtssache 78/76, Slg. 1977, 595.

    (15) ° Urteil vom 30. Januar 1985 in der Rechtssache 290/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1985, 439, Randnr. 14); vgl. auch Urteil vom 22. März 1977 in der Rechtssache 78/76 (Steinike und Weinlig, Slg. 1977, 595); Urteil vom 7. Juni 1988 in der Rechtssache 57/86 (Griechenland/Kommission, Slg. 1988, 2855, Randnr. 12); Urteil vom 2. Februar 1988 in den verbundenen Rechtssachen 67/85, 68/85 und 70/85 (Van der Kooy/Kommission, Slg. 1988, 219, Randnr. 35).

    (21) ° Urteil Steinike und Weinlig, a. a. O., Randnr. 21.

  • EuGH, 15.05.1986 - 222/84

    Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1992 - C-189/91
    So hat der Gerichtshof entschieden, daß die Bestimmungen einer Richtlinie Finanzbehörden (Urteile vom 19. Januar 1982, Becker, a. a. O., und vom 22. Februar 1990 in der Rechtssache C-221/88, EGKS/Konkursmasse Acciaierie e Ferriere Busseni, Slg. 1990, I-495), Gebietskörperschaften (Urteil vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 103/88, Fratelli Costanzo/Stadt Mailand, Slg. 1989, 1939), verfassungsmässig unabhängigen Hoheitsträgern, die mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit betraut sind (Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston/Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary, Slg. 1986, 1651), sowie mit der Verwaltung des öffentlichen Gesundheitsdienstes beauftragten Behörden (Urteil vom 26. Februar 1986, Marshall, a. a. O.) entgegengehalten werden können.

    (57) ° Vgl. insbesondere Urteil vom 15. Mai 1986 in der Rechtssache 222/84, Johnston (Slg. 1986, 1651, Randnr. 53).

  • EuGH, 02.07.1974 - 173/73

    Italien / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1992 - C-189/91
    Lassen Sie mich darauf hinweisen, daß der Begriff der Rechtfertigung der Ausnahme aus der Natur oder dem inneren Aufbau des Systems, der den schriftlichen Erklärungen der Kommission zugrunde liegt, aus Ihrem Urteil Italien/Kommission(43) stammt.

    (22) ° Urteil vom 2. Juli 1974 in der Rechtssache 173/73 (Italien/Kommission, Slg. 1974, 709, besonders Randnr. 33).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-656/15

    Kommission / TV2/Danmark

    Vgl. auch seine Schlussanträge in der Rechtssache Kirsammer-Hack (C-189/91, EU:C:1992:458, Nrn. 18 bis 27), auch wenn der Gerichtshof damals diese Auslegung verworfen hat und eine engeren Sichtweise vertreten hat.
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