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   EuGH, 29.01.2009 - C-19/08   

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https://dejure.org/2009,3175
EuGH, 29.01.2009 - C-19/08 (https://dejure.org/2009,3175)
EuGH, Entscheidung vom 29.01.2009 - C-19/08 (https://dejure.org/2009,3175)
EuGH, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - C-19/08 (https://dejure.org/2009,3175)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch einen Mitgliedstaat eines mit seinem Antrag abgewiesenen Asylbewerbers, der sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet, in dem er einen neuen Asylantrag eingereicht hat - Beginn der Frist für die ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Petrosian u.a.

    Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch einen Mitgliedstaat eines mit seinem Antrag abgewiesenen Asylbewerbers, der sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet, in dem er einen neuen Asylantrag eingereicht hat - Beginn der Frist für die ...

  • EU-Kommission PDF

    Petrosian u.a.

    Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch einen Mitgliedstaat eines mit seinem Antrag abgewiesenen Asylbewerbers, der sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet, in dem er einen neuen Asylantrag eingereicht hat - Beginn der Frist für die ...

  • EU-Kommission

    Petrosian u.a.

    Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch einen Mitgliedstaat eines mit seinem Antrag abgewiesenen Asylbewerbers, der sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet, in dem er einen neuen Asylantrag eingereicht hat - Beginn der Frist für die ...

  • Wolters Kluwer

    Beginn der Sechs-Monats-Frist des Art. 20 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 für die Durchführung der Überstellung eines [hier in Schweden] abgelehnten Asylbewerbers an den die Wiederaufnahme akzeptierenden anderen Mitgliedstaat [hier: Frankreich] - ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    EG VO Nr. 343/2003 Art. 20 Abs. 1 Bst. d; EG VO Nr. 343/2003 Art. 20 Abs. 2
    Verordnung Dublin II, Verfahrensrecht, Überstellung, Überstellungsfrist, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, Fristbeginn, Dublin II-VO, Dublinverfahren

  • Judicialis

    Verordnung (EG) Nr. 343/2003 Art. 20 Abs. 1 Buchst. d; ; Verordnung (EG) Nr. 343/2003 Art. 20 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Sechs-Monats-Frist des Art. 20 Abs. 1 Buchst. d der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 für die Durchführung der Überstellung eines [hier in Schweden] abgelehnten Asylbewerbers an den die Wiederaufnahme akzeptierenden anderen Mitgliedstaat [hier: Frankreich] - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Petrosian u.a.

    Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch einen Mitgliedstaat eines mit seinem Antrag abgewiesenen Asylbewerbers, der sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet, in dem er einen neuen Asylantrag eingereicht hat - Beginn der Frist für die ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Kammarrätten I Stockholm (Schweden) eingereicht am 21. Januar 2008 - Migrationsverket / Edgar Petrosian, Nelli Petrosion, Svetlana Petrosian, David Petrosian, Maxime Petrosian

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Kammarrätt i Stockholm, Migrationsöverdomstol - Auslegung von Art. 20 Abs. 1 Buchst. d und Art. 20 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 639
 
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Wird zitiert von ... (302)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 13.03.2007 - C-432/05

    Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale

    Auszug aus EuGH, 29.01.2009 - C-19/08
    Wie einige Regierungen und die Kommission in ihren dem Gerichtshof vorliegenden Stellungnahmen betonen, liefe eine derartige Auslegung dem genannten Grundsatz zuwider, wie er in der Gemeinschaftsrechtsprechung niedergelegt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2003, Safalero, C-13/01, Slg. 2003, I-8679, Randnr. 49, und vom 13. März 2007, Unibet, C-432/05, Slg. 2007, I-2271, Randnr. 39).
  • EuGH, 23.11.2006 - C-300/05

    ZVK - Richtlinie 91/628/EWG - Schutz von Tieren beim Transport - Zeitabstände für

    Auszug aus EuGH, 29.01.2009 - C-19/08
    Nach ständiger Rechtsprechung sind jedoch bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 18. Mai 2000, KVS International, C-301/98, Slg. 2000, I-3583, Randnr. 21, und vom 23. November 2006, ZVK, C-300/05, Slg. 2006, I-11169, Randnr. 15).
  • EuGH, 11.09.2003 - C-13/01

    Safalero

    Auszug aus EuGH, 29.01.2009 - C-19/08
    Wie einige Regierungen und die Kommission in ihren dem Gerichtshof vorliegenden Stellungnahmen betonen, liefe eine derartige Auslegung dem genannten Grundsatz zuwider, wie er in der Gemeinschaftsrechtsprechung niedergelegt worden ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2003, Safalero, C-13/01, Slg. 2003, I-8679, Randnr. 49, und vom 13. März 2007, Unibet, C-432/05, Slg. 2007, I-2271, Randnr. 39).
  • EuGH, 18.05.2000 - C-301/98

    KVS International

    Auszug aus EuGH, 29.01.2009 - C-19/08
    Nach ständiger Rechtsprechung sind jedoch bei der Auslegung einer Gemeinschaftsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. u. a. Urteile vom 18. Mai 2000, KVS International, C-301/98, Slg. 2000, I-3583, Randnr. 21, und vom 23. November 2006, ZVK, C-300/05, Slg. 2006, I-11169, Randnr. 15).
  • EuGH, 19.03.2019 - C-163/17

    Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

    Angesichts dieses Zieles einer zügigen Bearbeitung soll die in Art. 29 Abs. 1 und 2 Satz 1 der Dublin-III-Verordnung gesetzte Überstellungsfrist von sechs Monaten gewährleisten, dass die betreffende Person tatsächlich so rasch wie möglich an den für die Prüfung ihres Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaat überstellt wird, dabei aber in Anbetracht der praktischen Komplexität und der organisatorischen Schwierigkeiten, die mit der Durchführung ihrer Überstellung einhergehen, die Zeit eingeräumt wird, die die beiden beteiligten Mitgliedstaaten benötigen, um sich im Hinblick auf die Durchführung der Überstellung abzustimmen, und insbesondere der ersuchende Mitgliedstaat benötigt, um die Modalitäten für die Durchführung der Überstellung zu regeln (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Januar 2009, Petrosian, C-19/08, EU:C:2009:41, Rn. 40).
  • EuGH, 26.07.2017 - C-490/16

    Kroatien ist für die Prüfung der Anträge auf internationalen Schutz von Personen

    Zweitens geht zu der in Art. 29 Abs. 2 der Dublin-III-Verordnung genannten Frist zum einen aus dem Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Absätzen dieses Artikels und zum anderen aus dem Fehlen jeder näheren Angabe in dieser Bestimmung zum Beginn der dort vorgesehenen Frist hervor, dass sie nur die Folgen des Ablaufs der in Art. 29 Abs. 1 der Verordnung genannten Frist für die Vornahme der Überstellung präzisiert (vgl. entsprechend Urteil vom 29. Januar 2009, Petrosian, C-19/08, EU:C:2009:41, Rn. 50).
  • EuGH, 07.06.2016 - C-63/15

    Ghezelbash - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 -

    57 Jedoch hat der Gerichtshof bereits im Kontext der Verordnung Nr. 343/2003 festgestellt, dass der Unionsgesetzgeber nicht die Absicht hatte, dem Erfordernis der zügigen Bearbeitung der Asylanträge den gerichtlichen Schutz der Asylbewerber zu opfern (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Januar 2009, Petrosian, C-19/08, EU:C:2009:41, Rn. 48).
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