Rechtsprechung
EuGH, 08.06.2000 - C-190/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/43 EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Irland
- EU-Kommission
Kommission / Irland
Artikel 226 EG
Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist
- EU-Kommission
Kommission / Irland
- Wolters Kluwer
Vertragsverletzung Irlands durch Nichtumsetzung einer Richtlinie 96/43/EG innerhalb der vorgeschriebenen Frist; Finanzierung der veterinär- und hygienerechtlichen Kontrollen von lebenden Tieren und bestimmten tierischen Erzeugnissen
- Judicialis
Richtlinie 96/43 EG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Richtlinie 96/43 EG
Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 96/43/EG des Rates vom 26. Juni 1996 zur Änderung und Kodifizierung der Richtlinie 85/73/EWG zur Sicherstellung der Finanzierung der veterinär- und hygienerechtlichen Kontrollen von lebenden Tieren ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-190/99
- EuGH, 08.06.2000 - C-190/99
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 23.03.2000 - C-327/98
Kommission / Frankreich
Auszug aus EuGH, 08.06.2000 - C-190/99
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß im Rahmen einer Klage nach Artikel 226 EG das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 23. März 2000 in der Rechtssache C-327/98, Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-0000, Randnr. 28).
- Generalanwalt beim EuGH, 18.01.2001 - C-316/99
Kommission / Deutschland
7: - In den vor dem Gerichtshof verhandelten Rechtsstreitigkeiten über die Nichterfüllung der betreffenden Richtlinie beruft man sich nirgendwo auf die erwähnten Schwierigkeiten: vgl. außer den genannten Urteilen in den Rechtssachen 91/99 und C-137/99 das Urteil vom 8. Juni 2000 in der Rechtssache C-190/99, Kommission/Irland, Slg. 2000, I-4403, sowie die Schlussanträge von Generalanwalt Mischo in der Rechtssache C-168/99, Kommission/Spanien, in der die Kommission ihre Klage später zurückgenommen hat.
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-190/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Kommission / Irland
- EU-Kommission
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Irland.
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 96/43/EG - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-190/99
- EuGH, 08.06.2000 - C-190/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 16.12.1997 - C-316/96
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2000 - C-190/99
(2) - Urteil vom 16. Dezember 1997 in der Rechtssache C-316/96 (Kommission/Italien, Slg. 1997, I-7231, Randnr. 14).