Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 25.02.1999 - C-195/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6056
EuGH, 25.02.1999 - C-195/97 (https://dejure.org/1999,6056)
EuGH, Entscheidung vom 25.02.1999 - C-195/97 (https://dejure.org/1999,6056)
EuGH, Entscheidung vom 25. Februar 1999 - C-195/97 (https://dejure.org/1999,6056)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 91/676/EWG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    EG-Vertrag, Artikel 169
    Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Nicht bestrittener Verstoß

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung Italiens durch Nichtumsetzung der Richtlinie 91/676/EWG; Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen ; Hauptzweck der Richtlinie, die mittelbar oder unmittelbar durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen ...

  • Judicialis

    Richtlinie 91/676/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 91/676/EWG
    Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Nicht bestrittener Verstoß; [EG-Vertrag, Artikel 169]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichterlaß oder Nichtmitteilung der Vorschriften zur Durchführung der Richtlinie 91/676/EWG des Rates vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen innerhalb der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuGH, 08.11.2001 - C-127/99

    Kommission / Italien

    Auf diese Klage erging das Urteil vom 25. Februar 1999 in der Rechtssache C-195/97 (Kommission/Italien, Slg. 1999, I-1169), in dem der Gerichtshof feststellte, dass die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 12 Absatz 1 der Richtlinie verstoßen hat, dass sie nicht innerhalb der vorgesehenen Frist die zur Umsetzung der Richtlinie notwendigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen und der Kommission mitgeteilt und insbesondere nicht die Verpflichtung aus Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie beachtet hat.

    Die italienische Regierung ist der Auffassung, dass sie mit diesem Decreto, das sie der Klagebeantwortung in der vorliegenden Rechtssache beigefügt hat, dem genannten Urteil Kommission/Italien nachgekommen sei.

    Da die Kommission im vorliegenden Verfahren die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme vom 19. Februar 1998 formulierte Rüge der Nichtumsetzung der Richtlinie fallen gelassen hat, geht es hier mit den Artikeln 5, 6 und 10 der Richtlinie nur um Bestimmungen, die in der Rechtssache, die zum genannten Urteil Kommission/Italien geführt hat, nicht Streitgegenstand waren, so dass der Grundsatz non bis in idem nicht verletzt wird.

    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (siehe u. a. Urteil vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-207/00, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4571, Randnr. 27).

    Hinsichtlich der anderen Regionen und der autonomen Provinzen oblag es der Kommission, die behauptete Vertragsverletzung nachzuweisen und dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte zu liefern, anhand deren dieser ihr Vorliegen prüfen kann (siehe u. a. Urteil vom 29. Mai 2001 in der Rechtssache C-263/99, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4195, Randnr. 27).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.2010 - C-526/08

    Kommission / Luxemburg - Sprachenregime - Verteidigungsrechte - ne bis in idem -

    47 - Siehe etwa die Urteile vom 25. Februar 1999, Kommission/Italien (C-195/97, Slg. 1999, I-1169), und vom 8. November 2001 (zitiert in Fn. 10) zur Nitratrichtlinie sowie die Urteile vom 11. Dezember 1997, Kommission/Deutschland (C-83/97, Slg. 1997, I-7191), und vom 10. Januar 2006, Kommission/Deutschland (C-98/03, Slg. 2006, I-53), zur Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1998 - C-195/97   

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https://dejure.org/1998,19850
Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1998 - C-195/97 (https://dejure.org/1998,19850)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12.11.1998 - C-195/97 (https://dejure.org/1998,19850)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. November 1998 - C-195/97 (https://dejure.org/1998,19850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 91/676/EWG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 06.10.1998 - C-79/98

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.11.1998 - C-195/97
    (4) - Vgl. z. B. Urteil vom 6. Oktober 1998 in der Rechtssache C-79/98 (Kommission/Belgien, Slg. 1998, I-6039, Randnr. 8).
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