Weitere Entscheidung unten: EuGH, 26.02.1991

Rechtsprechung
   EuGH, 26.02.1991 - C-154/89   

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https://dejure.org/1991,1690
EuGH, 26.02.1991 - C-154/89 (https://dejure.org/1991,1690)
EuGH, Entscheidung vom 26.02.1991 - C-154/89 (https://dejure.org/1991,1690)
EuGH, Entscheidung vom 26. Februar 1991 - C-154/89 (https://dejure.org/1991,1690)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    EWG-Vertrag, Artikel 59 und 60
    1. Freier Dienstleistungsverkehr - Bestimmungen des Vertrages - Anwendungsbereich - Abgrenzungskriterium - Kriterium der Ausländereigenschaft - Niederlassung des Leistungserbringers in einem anderen Mitgliedstaat als dem der Erbringung der Dienstleistung

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Freier Dienstleistungsverkehr eines Fremdenführers; Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs durch das Allgemeininteresse ; Erfordernis eines Befähigungsnachweises eines Fremdenführers zum Nachweis einer beruflichen Qualifikation; Niederlassung des ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 59; ; EWG-Vertrag Art. 60

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung - Freier Dienstleistungsverkehr - Fremdenführer - Nach nationalem Recht vorgeschriebene berufliche Qualifikation.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1991, 2284
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 10.02.1982 - 76/81

    Transporoute / Ministère des travaux publics

    Auszug aus EuGH, 26.02.1991 - C-154/89
    9 Auch wenn Artikel 59 EWG-Vertrag nach seinem Wortlaut ausdrücklich nur den Fall eines Leistungserbringers betrifft, der in einem anderen Mitgliedstaat als der Leistungsempfänger ansässig ist, ist es doch Ziel dieses Artikels, die Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit solcher Personen zu beseitigen, die nicht in dem Staat niedergelassen sind, in dessen Gebiet die Dienstleistung erbracht werden soll (Urteil vom 10. Februar 1982 in der Rechtssache 76/81, Transporoute, Slg. 1982, 417, Randnr. 14).
  • EuGH, 18.03.1980 - 52/79

    Procureur du Roi / Debauve

    Auszug aus EuGH, 26.02.1991 - C-154/89
    Nur wenn alle wesentlichen Elemente der fraglichen Betätigung nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen, sind die Vertragsbestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr nicht anwendbar (Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 52/79, Debauve, Slg. 1980, 833, Randnr. 9).
  • EuGH, 04.12.1986 - 205/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 26.02.1991 - C-154/89
    Diese Anforderungen müssen ausserdem sachlich geboten sein, um die Einhaltung der Berufsregelungen und den Schutz der Interessen, den diese bezwecken, zu gewährleisten (siehe unter anderem Urteil vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 205/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 27).
  • EuGH, 04.07.2019 - C-377/17

    Verbindliche Honorare mit Mindest- und Höchstsätzen in HOAI für

    Was die Ziele des Erhalts der Baukultur und des ökologischen Bauens anbelangt, können diese mit den allgemeineren Zielen der Erhaltung des kulturellen und historischen Erbes und des Umweltschutzes verknüpft werden, die ebenfalls zwingende Gründe des Allgemeininteresses darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Februar 1991, Kommission/Frankreich, C-154/89, EU:C:1991:76, Rn. 17, und vom 14. Dezember 2004, Kommission/Deutschland, C-463/01, EU:C:2004:797, Rn. 75).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit

    Nach ständiger Rechtsprechung setzt der freie Dienstleistungsverkehr insbesondere die Beseitigung jeder Diskriminierung des Dienstleisters aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder des Umstands voraus, dass er in einem anderen Mitgliedstaat als dem ansässig ist, in dem die Dienstleistung zu erbringen ist (vgl. insbesondere Urteile vom 26. Februar 1991, Kommission/Frankreich, C-154/89, Slg. 1991, I-659, Randnr. 12, Kommission/Italien, C-180/89, Slg. 1991, I-709, Randnr. 15, Kommission/Griechenland, C-198/89, Slg. 1991, I-727, Randnr. 16, und vom 18. Juli 2007, Kommission/Deutschland, Randnr. 83).
  • EuGH, 09.08.1994 - C-43/93

    Vander Elst / Office des migrations internationales

    17 Jedoch kann ein Mitgliedstaat, wie der Gerichtshof mehrfach festgestellt hat, für die Erbringung von Dienstleistungen in seinem Gebiet nicht die Erfuellung aller Bedingungen einer Niederlassung verlangen, weil den Bestimmungen, die den freien Dienstleistungsverkehr gewährleisten sollen, andernfalls ihre praktische Wirksamkeit völlig genommen würde (vgl. Urteil vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-154/89, Kommission/Frankreich, Slg. 1991, I-659, Randnr. 12, und Urteil Säger, a. a. O., Randnr. 13).
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Rechtsprechung
   EuGH, 26.02.1991 - C-198/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1475
EuGH, 26.02.1991 - C-198/89 (https://dejure.org/1991,1475)
EuGH, Entscheidung vom 26.02.1991 - C-198/89 (https://dejure.org/1991,1475)
EuGH, Entscheidung vom 26. Februar 1991 - C-198/89 (https://dejure.org/1991,1475)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    EWG-Vertrag, Artikel 59 und 60
    1. Freier Dienstleistungsverkehr - Bestimmungen des Vertrages - Anwendungsbereich - Abgrenzungskriterium - Kriterium der Ausländereigenschaft - Niederlassung des Leistungserbringers in einem anderen Mitgliedstaat als dem der Erbringung der Dienstleistung

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

  • Wolters Kluwer

    Freier Dienstleistungsverkehr eines Fremdenführers; Nachweis einer nach nationalem Recht vorgeschriebenen beruflichen Qualifikation; Beschränkung des Dienstleistungsverkehrs durch das Allgemeinsinteresse

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 59; ; EWG-Vertrag Art. 60

  • rechtsportal.de

    EWG-Vertrag Art. 59; EWG-Vertrag Art. 60
    1. Freier Dienstleistungsverkehr - Bestimmungen des Vertrages - Anwendungsbereich - Abgrenzungskriterium - Kriterium der Ausländereigenschaft - Niederlassung des Leistungserbringers in einem anderen Mitgliedstaat als dem der Erbringung der Dienstleistung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Dienstleistungsfreiheit, Art. 56 AEUV: Auslandsbedingte Dienstleistung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung - Freier Dienstleistungsverkehr - Fremdenführer - Nach nationalem Recht vorgeschriebene berufliche Qualifikation.

Papierfundstellen

  • DB 1991, 2284
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 04.12.1986 - 205/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 26.02.1991 - C-198/89
    Diese Anforderungen müssen ausserdem sachlich geboten sein, um die Einhaltung der Berufsregelungen und den Schutz der Interessen, den diese bezwecken, zu gewährleisten (siehe unter anderem Urteil vom 4. Dezember 1986 in der Rechtssache 205/84, Kommission/Deutschland, Slg. 1986, 3755, Randnr. 27).
  • EuGH, 10.02.1982 - 76/81

    Transporoute / Ministère des travaux publics

    Auszug aus EuGH, 26.02.1991 - C-198/89
    9 Auch wenn Artikel 59 EWG-Vertrag nach seinem Wortlaut ausdrücklich nur den Fall eines Leistungserbringers betrifft, der in einem anderen Mitgliedstaat als der Leistungsempfänger ansässig ist, ist es doch Ziel dieses Artikels, die Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit solcher Personen zu beseitigen, die nicht in dem Staat niedergelassen sind, in dessen Gebiet die Dienstleistung erbracht werden soll (Urteil vom 10. Februar 1982 in der Rechtssache 76/81, Transporoute, Slg. 1982, 417, Randnr. 14).
  • EuGH, 18.03.1980 - 52/79

    Procureur du Roi / Debauve

    Auszug aus EuGH, 26.02.1991 - C-198/89
    Nur wenn alle wesentlichen Elemente der fraglichen Betätigung nicht über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen, sind die Vertragsbestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr nicht anwendbar (Urteil vom 18. März 1980 in der Rechtssache 52/79, Debauve, Slg. 1980, 833, Randnr. 9).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit

    Nach ständiger Rechtsprechung setzt der freie Dienstleistungsverkehr insbesondere die Beseitigung jeder Diskriminierung des Dienstleisters aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder des Umstands voraus, dass er in einem anderen Mitgliedstaat als dem ansässig ist, in dem die Dienstleistung zu erbringen ist (vgl. insbesondere Urteile vom 26. Februar 1991, Kommission/Frankreich, C-154/89, Slg. 1991, I-659, Randnr. 12, Kommission/Italien, C-180/89, Slg. 1991, I-709, Randnr. 15, Kommission/Griechenland, C-198/89, Slg. 1991, I-727, Randnr. 16, und vom 18. Juli 2007, Kommission/Deutschland, Randnr. 83).
  • EuGH, 14.09.2006 - C-386/04

    Centro di Musicologia Walter Stauffer - Freier Kapitalverkehr -

    Zwar können bestimmte mit der Förderung der Kultur und einer Ausbildung auf hohem Niveau zusammenhängende Ziele zwingende Gründe des Allgemeininteresses darstellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-198/89, Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727, und vom 13. November 2003 in der Rechtssache C-153/02, Neri, Slg. 2003, I-13555, Randnr. 46), doch lassen die Informationen, über die der Gerichtshof verfügt, nicht erkennen, dass die hier betroffene steuerliche Befreiungsregelung derartige Ziele verfolgte oder eine unter die Artikel 92 und 93 EG-Vertrag fallende Beihilfe darstellte.
  • EuGH, 09.08.1994 - C-43/93

    Vander Elst / Office des migrations internationales

    16 Schließlich darf der freie Dienstleistungsverkehr als fundamentaler Grundsatz des EWG-Vertrags nur durch Regelungen, die durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind und die für alle im Hoheitsgebiet des Bestimmungsstaats tätigen Personen oder Unternehmen gelten, und nur insoweit beschränkt werden, als dem Allgemeininteresse nicht bereits durch die Rechtsvorschriften Rechnung getragen ist, denen der Dienstleistende in dem Staat unterliegt, in dem er ansässig ist (vgl. insbesondere Urteile vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-180/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-709, Randnr. 17, und in der Rechtssache C-198/89, Kommission/Griechenland, Slg. 1991, I-727, Randnr. 18).
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