Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 18.11.1999 - C-200/98   

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https://dejure.org/1999,1161
EuGH, 18.11.1999 - C-200/98 (https://dejure.org/1999,1161)
EuGH, Entscheidung vom 18.11.1999 - C-200/98 (https://dejure.org/1999,1161)
EuGH, Entscheidung vom 18. November 1999 - C-200/98 (https://dejure.org/1999,1161)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Niederlassungsfreiheit - Geldleistung einer schwedischen Gesellschaft an ihre Tochtergesellschaft - Befreiung von der Körperschaftsteuer

  • Europäischer Gerichtshof

    X und Y

  • EU-Kommission PDF

    X und Y

    EG-Vertrag, Artikel 177 [jetzt Artikel 234 EG]
    1 Vorabentscheidungsverfahren - Anrufung des Gerichtshofes - Einzelstaatliches Gericht im Sinne des Artikels 177 EG-Vertrag (jetzt Artikel 234 EG) - Begriff - "Regeringsrätt" (oberstes Verwaltungsgericht) - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    X und Y

  • Wolters Kluwer

    Niederlassungsfreiheit ; Geldleistung einer schwedischen Gesellschaft an ihre Tochtergesellschaft ; Befreiung von der Körperschaftsteuer; Gewährung von steuerlichen Vergünstigungen an eine Aktiengesellschaft

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gemeinschaftsrecht: Steuerliche Behandlung von Konzernbeiträgen

  • Judicialis

    EGV Art. 43; ; EGV Art. 44; ; EGV Art. 45; ; EGV Art. 46; ; EGV Art. 47; ; EGV Art. 48; ; EGV Art. 56; ; EGV Art. 58

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Schweden: Besteuerung von Konzernbeiträgen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Regeringsrätten - Auslegung der Artikel 52, 58 (jetzt Artikel 43 EG und 48 EG) und 73 b und 73 d EG-Vertrag im Hinblick auf steuerrechtliche Vorschriften (Steuer auf die Gewinne von Gesellschaften) - Steuerlicher Vorteil, der Gesellschaften ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2000, 112
  • BB 2000, 147
  • NZG 2000, 26
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 05.10.1995 - C-125/94

    Aprile / Amministrazione delle Finanze dello Stato

    Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-200/98
    Was die Frage nach dem hypothetischen Charakter der Vorlagefrage angeht, so ist es im Rahmen der durch Artikel 177 EG-Vertrag geschaffenen Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten allein Sache des mit dem Rechtsstreit befaßten nationalen Gerichts, das die Verantwortung für seine Entscheidung trägt, im Hinblick auf die Umstände dieses Rechtsstreits sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlaß seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. z. B. Urteile vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-127/92, Enderby, Slg. 1993, I-5535, Randnr. 10, und vom 5. Oktober 1995 in der Rechtssache C-125/94, Aprile, Slg. 1995, I-2919, Randnr. 16).

    Wenn die vom vorlegenden Gericht gestellten Fragen die Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts betreffen, ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-83/91, Meilicke, Slg. 1992, I-4871, Randnr. 24, und Urteil Aprile, Randnr. 17).

    Vor dem nationalen Gericht ist vielmehr eine echte Rechtsstreitigkeit anhängig, in deren Rahmen der Gerichtshof nicht mit einem hypothetischen Problem befaßt wurde, sondern ihm ausreichende Angaben zum Ausgangssachverhalt gemacht wurden, um die gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen auslegen und die Vorlagefrage zweckdienlich beantworten zu können (vgl. Urteil Aprile, Randnr. 20).

  • EuGH, 12.11.1998 - C-134/97

    Victoria Film

    Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-200/98
    Nach ständiger Rechtsprechung können nationale Gerichte den Gerichtshof ferner nur anrufen, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und das Verfahren, in dem sie entscheiden, auf den Erlaß einer ihrem Wesen nach als Rechtsprechung anzusehenden Entscheidung abzielt (vgl. z. B. Beschluß vom 18. Juni 1980 in der Rechtssache 138/80, Borker, Slg. 1980, 1975, Randnr. 4, und Urteil vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97, Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14).

    Da im Verfahren vor dem Regeringsrätt die Rechtmäßigkeit eines Vorbescheids zu überprüfen ist, der nach Eintritt seiner Bestandskraft die Steuerbehörden bindet und die Grundlage für die Besteuerung bildet, wenn der Antragsteller das in seinem Antrag beschriebene Vorhaben ausführt, übt der Regeringsrätt hier eine Rechtsprechungsfunktion aus (vgl. z. B. Urteil Victoria Film, Randnr. 18).

  • EuGH, 16.07.1992 - C-83/91

    Meilicke / ADV-ORGA

    Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-200/98
    Wenn die vom vorlegenden Gericht gestellten Fragen die Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts betreffen, ist der Gerichtshof daher grundsätzlich gehalten, darüber zu befinden (Urteil vom 16. Juli 1992 in der Rechtssache C-83/91, Meilicke, Slg. 1992, I-4871, Randnr. 24, und Urteil Aprile, Randnr. 17).

    18 und 20, und Meilicke, Randnr. 25).

  • EuGH, 27.09.1988 - 81/87

    The Queen / Treasury und Kommissioners of Inland Revenue, ex parte Daily Mail und

    Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-200/98
    Auch wenn die Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit nach ihrem Wortlaut insbesondere die Inländerbehandlung im Aufnahmemitgliedstaat sichern sollen, so verbieten sie es doch auch, daß der Herkunftsstaat die Niederlassung seiner Staatsangehörigen oder einer nach seinem Recht gegründeten Gesellschaft, die im übrigen der Definition des Artikels 58 EG-Vertrag entspricht, in einem anderen Mitgliedstaat behindert (vgl. Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 81/87, Daily Mail and General Trust, Slg. 1988, 5483, Randnr. 16, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 21).
  • EuGH, 16.07.1998 - C-264/96

    ICI

    Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-200/98
    Auch wenn die Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit nach ihrem Wortlaut insbesondere die Inländerbehandlung im Aufnahmemitgliedstaat sichern sollen, so verbieten sie es doch auch, daß der Herkunftsstaat die Niederlassung seiner Staatsangehörigen oder einer nach seinem Recht gegründeten Gesellschaft, die im übrigen der Definition des Artikels 58 EG-Vertrag entspricht, in einem anderen Mitgliedstaat behindert (vgl. Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 81/87, Daily Mail and General Trust, Slg. 1988, 5483, Randnr. 16, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 21).
  • EuGH, 18.06.1980 - 138/80

    Borker

    Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-200/98
    Nach ständiger Rechtsprechung können nationale Gerichte den Gerichtshof ferner nur anrufen, wenn bei ihnen ein Rechtsstreit anhängig ist und das Verfahren, in dem sie entscheiden, auf den Erlaß einer ihrem Wesen nach als Rechtsprechung anzusehenden Entscheidung abzielt (vgl. z. B. Beschluß vom 18. Juni 1980 in der Rechtssache 138/80, Borker, Slg. 1980, 1975, Randnr. 4, und Urteil vom 12. November 1998 in der Rechtssache C-134/97, Victoria Film, Slg. 1998, I-7023, Randnr. 14).
  • EuGH, 16.12.1981 - 244/80

    Foglia / Novello

    Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-200/98
    Anders wäre es nur, wenn der Gerichtshof ersucht wäre, über ein Problem hypothetischer Natur zu entscheiden (vgl. Urteile vom 16. Dezember 1981 in der Rechtssache 244/80, Foglia, Slg. 1981, 3045, Randnrn.
  • EuGH, 17.09.1997 - C-54/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

    Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-200/98
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt der Gerichtshof zur Beurteilung der rein gemeinschaftsrechtlichen Frage, ob die vorlegende Einrichtung als Gericht im Sinne von Artikel 177 EG-Vertrag anzusehen ist, auf eine Reihe von Gesichtspunkten wie gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständigen Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung und ihre Unabhängigkeit ab (vgl. Urteile vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 61/65, Vaassen-Göbbels, Slg. 1966, 584, und vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-54/96, Dorsch Consult, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 23).
  • EuGH, 30.06.1966 - 61/65

    Vaassen-Goebbels / Beambtenfonds voor het Mijnbedrijf

    Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-200/98
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt der Gerichtshof zur Beurteilung der rein gemeinschaftsrechtlichen Frage, ob die vorlegende Einrichtung als Gericht im Sinne von Artikel 177 EG-Vertrag anzusehen ist, auf eine Reihe von Gesichtspunkten wie gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständigen Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung und ihre Unabhängigkeit ab (vgl. Urteile vom 30. Juni 1966 in der Rechtssache 61/65, Vaassen-Göbbels, Slg. 1966, 584, und vom 17. September 1997 in der Rechtssache C-54/96, Dorsch Consult, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 23).
  • EuGH, 27.10.1993 - C-127/92

    Enderby / Frenchay Health Authority und Secretary of State for Health

    Auszug aus EuGH, 18.11.1999 - C-200/98
    Was die Frage nach dem hypothetischen Charakter der Vorlagefrage angeht, so ist es im Rahmen der durch Artikel 177 EG-Vertrag geschaffenen Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten allein Sache des mit dem Rechtsstreit befaßten nationalen Gerichts, das die Verantwortung für seine Entscheidung trägt, im Hinblick auf die Umstände dieses Rechtsstreits sowohl die Erforderlichkeit einer Vorabentscheidung für den Erlaß seines Urteils als auch die Erheblichkeit der dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zu beurteilen (vgl. z. B. Urteile vom 27. Oktober 1993 in der Rechtssache C-127/92, Enderby, Slg. 1993, I-5535, Randnr. 10, und vom 5. Oktober 1995 in der Rechtssache C-125/94, Aprile, Slg. 1995, I-2919, Randnr. 16).
  • EuGH, 13.04.2000 - C-251/98

    Baars

    Auch wenn Artikel 52 EG-Vertrag ebenso wie die anderen Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit nach seinem Wortlaut insbesondere die Inländerbehandlung im Aufnahmemitgliedstaat sichern soll, so verbietet er es doch auch, daß der Herkunftsmitgliedstaat die Niederlassung seiner Staatsangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat behindert (in diesem Sinne Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 81/87, Daily Mail and General Trust, Slg. 1988, 5483, Randnr. 16, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 21, und vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-200/98, X und Y, Slg. 1999, I-0000, Randnr. 26).
  • EuGH, 21.11.2002 - C-436/00

    X und Y

    Ferner handelt es sich bei dem Ausgangsverfahren, obgleich es nur die mögliche Vornahme einer Transaktion in der Zukunft betrifft, um einen tatsächlichen Rechtsstreit, und die gemeinschaftsrechtliche Frage des vorlegenden Gerichts ist keineswegs hypothetischer Natur (Urteil vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-200/98, X und Y, Slg. 1999, I-8261, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2005 - C-411/03

    SEVIC Systems - Niederlassungsfreiheit - Grenzüberschreitende Verschmelzung -

    17 - Vgl. z. B. Urteile Daily Mail (Randnr. 16), vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-200/98 (X und Y, Slg. 1999, I-8261, Randnr. 26) und vom 11. März 2004 in der Rechtssache C-9/02 (Hughes de Lasteyrie du Saillant, Slg. 2004, I-2409, Randnr. 45).

    28 - Vgl. z. B. Urteile vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-118/96 (Safir, Slg. 1998, I-1897, Randnr. 35), vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-200/98 (X und Y, Slg. 1999, I-8261, Randnr. 30), Baars (Randnr. 42), vom 8. März 2001 in den verbundenen Rechtssachen C-397/98 und C-410/98 (Metallgesellschaft u. a., Slg. 2001, I-1727, Randnr. 75) und vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-436/00 (X und Y, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 66).

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   Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-200/98   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 03. Juni 1999 - C-200/98 (https://dejure.org/1999,18032)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    X und Y

  • EU-Kommission PDF

    X AB und Y AB gegen Riksskatteverket.

    Niederlassungsfreiheit - Geldleistung einer schwedischen Gesellschaft an ihre Tochtergesellschaft - Befreiung von der Körperschaftsteuer

Verfahrensgang

 
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