Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999

Rechtsprechung
   EuGH, 18.11.1999 - C-200/98   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Niederlassungsfreiheit - Geldleistung einer schwedischen Gesellschaft an ihre Tochtergesellschaft - Befreiung von der Körperschaftsteuer

  • Europäischer Gerichtshof

    X und Y

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gemeinschaftsrecht: Steuerliche Behandlung von Konzernbeiträgen

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  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Gemeinschaftsrecht: Steuerliche Behandlung von Konzernbeiträgen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    EG-Vertrag Art. 52, Art. 53, Art. 54, Art. 55, Art. 56, Art. 57; E G-Vertrag Art. 58
    Niederlassungsfreiheit: Befreiung von der Körperschaftsteuer von Gesellschaften und deren Tochtergesellschaften in anderen Mitgliedstaaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Schweden: Besteuerung von Konzernbeiträgen

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1999, I-8261
  • EuZW 2000, 112
  • BB 2000, 147



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Wird zitiert von ... (22)  

  • EuGH, 13.04.2000 - C-251/98  

    Niederlassungsfreiheit - Vermögensanlage in Anteilen an Gesellschaften mit Sitz

    28 Auch wenn Artikel 52 EG-Vertrag ebenso wie die anderen Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit nach seinem Wortlaut insbesondere die Inländerbehandlung im Aufnahmemitgliedstaat sichern soll, so verbietet er es doch auch, daß der Herkunftsmitgliedstaat die Niederlassung seiner Staatsangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat behindert (in diesem Sinne Urteile vom 27. September 1988 in der Rechtssache 81/87, Daily Mail and General Trust, Slg. 1988, 5483, Randnr. 16, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 21, und vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-200/98, X und Y, Slg. 1999, I-0000, Randnr. 26).
  • EuGH, 21.11.2002 - C-436/00  

    Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer -

    Ferner handelt es sich bei dem Ausgangsverfahren, obgleich es nur die mögliche Vornahme einer Transaktion in der Zukunft betrifft, um einen tatsächlichen Rechtsstreit, und die gemeinschaftsrechtliche Frage des vorlegenden Gerichts ist keineswegs hypothetischer Natur (Urteil vom 18. November 1999 in der Rechtssache C-200/98, X und Y, Slg. 1999, I-8261, Randnrn. 16 bis 22).
  • BFH, 14.12.2004 - XI R 66/03  

    Sonderausgabenabzug bei Schulgeldzahlungen im Ausland

    Darüber zu entscheiden, ist nach ständiger Rechtsprechung des EuGH ausschließlich Aufgabe der nationalen Gerichte (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 18. November 1999 Rs. C-200/98, EuGHE 1999, I-8261; von der Groeben/Schwarze, EU-Kommentar, 2004, Art. 234 EGV Rdnr. 57).
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-200/98   

Volltextveröffentlichungen

Verfahrensgang

  • Regeringsrätten [Schweden], 19.05.1998 - 7894-1996
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-200/98
  • EuGH, 18.11.1999 - C-200/98
  • Regeringsrätten [Schweden], 15.03.2000 - 7894-1996

Zeitschriftenfundstellen

  • Slg. 1999, I-8261
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