Rechtsprechung
EuGH, 25.10.2017 - C-201/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Europäischer Gerichtshof
Shiri
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist - Art. 27 - Rechtsbehelf - Umfang ...
- Informationsverbund Asyl und Migration
- doev.de
Shiri - Zuständigkeit für Asylantragsprüfung nach der Dublin III-Verordnung
- milo.bamf.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist - Art. 27 - Rechtsbehelf - Umfang ...
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, kann sich vor einem Gericht auf den Ablauf der für ihre Abschiebung in einen anderen Mitgliedstaat vorgesehenen Frist berufen
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Shiri
Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist - Art. 27 - Rechtsbehelf - Umfang ...
- lto.de (Kurzinformation)
Asylanträge: Zuständigkeitsübergang nach sechs Monaten
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Beantragung internationalen Schutzes
- anwalt.de (Kurzinformation)
Überstellungsfristen im Dublin-Verfahren: Was passiert nach Ablauf der 6 Monate?
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Shiri
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-201/16
- EuGH, 25.10.2017 - C-201/16
Papierfundstellen
- NVwZ 2018, 43
Wird zitiert von ... (147) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 26.07.2017 - C-670/16
Ein Asylbewerber kann sich vor Gericht darauf berufen, dass ein Mitgliedstaat …
Auszug aus EuGH, 25.10.2017 - C-201/16
Wie sich schon aus dem Wortlaut dieser Bestimmung ergibt, sieht sie von Rechts wegen einen Übergang der Zuständigkeit auf den ersuchenden Mitgliedstaat vor, ohne dies von irgendeiner Reaktion des zuständigen Mitgliedstaats abhängig zu machen (vgl. entsprechend Urteil vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 61).Diese Auslegung steht im Übrigen mit dem im fünften Erwägungsgrund der Dublin-III-Verordnung erwähnten Ziel einer zügigen Bearbeitung der Anträge auf internationalen Schutz im Einklang, indem sie bei einer verzögerten Durchführung des Aufnahme- oder Wiederaufnahmeverfahrens gewährleistet, dass der Antrag auf internationalen Schutz in dem Mitgliedstaat geprüft wird, in dem sich der Antragsteller aufhält, damit die Prüfung nicht weiter aufgeschoben wird (vgl. entsprechend Urteil vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 54).
Danach soll der durch die Verordnung geschaffene wirksame Rechtsbehelf gegen Überstellungsentscheidungen, um die Einhaltung des Völkerrechts sicherzustellen, zum einen die Prüfung der Anwendung dieser Verordnung und zum anderen die Prüfung der Rechts- und Sachlage in dem Mitgliedstaat umfassen, in den der Antragsteller überstellt wird (Urteil vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 43).
Ferner geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass Art. 27 Abs. 1 der Verordnung in Anbetracht insbesondere der allgemeinen, mit dem Erlass der Dublin-III-Verordnung eingetretenen Fortentwicklung des Systems zur Bestimmung des für einen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrag zuständigen Mitgliedstaats sowie der mit dieser Verordnung verfolgten Ziele dahin auszulegen ist, dass der dort vorgesehene Rechtsbehelf u. a. auf die Beachtung der von der Verordnung vorgesehenen Verfahrensgarantien abzielen können muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 44 bis 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Wie den Rn. 30 bis 34 des vorliegenden Urteils zu entnehmen ist, geht nämlich, wenn der Antragsteller nicht vor Ablauf dieser Frist vom ersuchenden Mitgliedstaat in den zuständigen Mitgliedstaat überstellt wurde, die Zuständigkeit von Rechts wegen auf den ersuchenden Mitgliedstaat über (vgl. entsprechend Urteil vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 50 bis 53).
Daher muss das mit einem Rechtsbehelf gegen eine Überstellungsentscheidung befasste Gericht, um sicherzustellen, dass die angefochtene Überstellungsentscheidung ergangen ist, nachdem die genannten Verfahren korrekt durchgeführt wurden, das Vorbringen einer Person, die internationalen Schutz beantragt hat, prüfen können, wonach diese Entscheidung unter Verletzung der Bestimmungen in Art. 29 Abs. 2 der Dublin-III-Verordnung ergangen sei, weil der ersuchende Mitgliedstaat zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung wegen des vorherigen Ablaufs der in Art. 29 Abs. 1 und 2 der Verordnung festgelegten Frist von sechs Monaten bereits zum zuständigen Mitgliedstaat geworden sei (vgl. entsprechend Urteil vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 55).
Festzustellen ist jedoch, dass sich die in Art. 29 der Dublin-III-Verordnung genannten Fristen - im Unterschied zu den Fristen für die Stellung eines Aufnahmegesuchs, um die es in der Rechtssache ging, in der das Urteil vom 26. Juli 2017, Mengesteab (C-670/16, EU:C:2017:587), ergangen ist - nicht nur auf den Erlass der Überstellungsentscheidung beziehen, sondern auch auf ihre Durchführung.
- EuGH, 19.03.2019 - C-163/17
Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
Zum zweiten Teil der ersten Frage, der dahin geht, ob im Rahmen eines Verfahrens gegen eine Überstellungsentscheidung die betreffende Person sich auf Art. 29 Abs. 2 der Dublin-III-Verordnung berufen und geltend machen kann, die Überstellungsfrist sei abgelaufen, weil sie nicht flüchtig gewesen sei, ist festzustellen, dass sich aus dem nach der Einreichung des vorliegenden Vorabentscheidungsersuchens ergangenen Urteil vom 25. Oktober 2017, Shiri (C-201/16, EU:C:2017:805), ergibt, dass dies zu bejahen ist.In jenem Urteil hat der Gerichtshof nämlich zum einen entschieden, dass das mit einem Rechtsbehelf gegen eine Überstellungsentscheidung befasste Gericht, um sicherzustellen, dass die angefochtene Überstellungsentscheidung ergangen ist, nachdem die mit der Dublin-III-Verordnung eingeführten Aufnahme- und Wiederaufnahmeverfahren korrekt durchgeführt wurden, das Vorbringen einer Person, die internationalen Schutz beantragt hat, prüfen können muss, wonach diese Entscheidung unter Verletzung der Bestimmungen in Art. 29 Abs. 2 der Verordnung ergangen sei, weil der ersuchende Mitgliedstaat zum Zeitpunkt des Erlasses der Entscheidung wegen des vorherigen Ablaufs der in Art. 29 Abs. 1 und 2 der Verordnung festgelegten Frist von sechs Monaten bereits zum zuständigen Mitgliedstaat geworden sei (Urteil vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 40).
Zum anderen muss in Anbetracht des im 19. Erwägungsgrund der Dublin-III-Verordnung erwähnten Ziels, im Einklang mit Art. 47 der Charta einen wirksamen Schutz der Betroffenen zu gewährleisten, und des im fünften Erwägungsgrund der Verordnung angeführten Ziels, im Interesse sowohl der Schutzsuchenden als auch des generellen reibungslosen Funktionierens des Dublin-Systems eine zügige Bestimmung des für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats sicherzustellen, der Antragsteller über einen wirksamen und schnellen Rechtsbehelf verfügen können, der es ihm ermöglicht, sich auf den nach dem Erlass der Überstellungsentscheidung eingetretenen Ablauf der in Art. 29 Abs. 1 und 2 der Verordnung festgelegten sechsmonatigen Frist zu berufen (Urteil vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 44 und 46).
Das aufgrund der deutschen Rechtsvorschriften einem Antragsteller, der sich in einer Situation wie der von Herrn Jawo befindet, offenbar - vorbehaltlich der Überprüfung durch das vorlegende Gericht - zustehende Recht, sich im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen die ihm gegenüber ergangene Überstellungsentscheidung auf nach dem Erlass dieser Entscheidung eingetretene Umstände zu berufen, genügt dieser Verpflichtung, einen wirksamen und schnellen Rechtsbehelf vorzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 46).
- EuGH, 25.01.2018 - C-360/16
Hasan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung …
Danach soll der durch die Verordnung geschaffene wirksame Rechtsbehelf gegen Überstellungsentscheidungen, um die Einhaltung des Völkerrechts sicherzustellen, zum einen die Prüfung der Anwendung dieser Verordnung und zum anderen die Prüfung der Rechts- und Sachlage in dem Mitgliedstaat umfassen, in den der Antragsteller überstellt wird (…Urteile vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 43, und vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 37).Außerdem geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu Art. 29 der Dublin-III-Verordnung hervor, dass in Anbetracht zum einen des in ihrem 19. Erwägungsgrund erwähnten Ziels, im Einklang mit Art. 47 der Charta der Grundrechte einen wirksamen Schutz der Betroffenen zu gewährleisten, und zum anderen des im fünften Erwägungsgrund der Verordnung genannten Ziels, eine zügige Bestimmung des für die Bearbeitung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats sicherzustellen, der Antragsteller über einen wirksamen und schnellen Rechtsbehelf verfügen können muss, der es ihm ermöglicht, sich auf nach dem Erlass der ihm gegenüber ergangenen Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände zu berufen, wenn deren Berücksichtigung für die ordnungsgemäße Anwendung der Verordnung entscheidend ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 44).
Rechtsvorschriften wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, die es einer Person, die internationalen Schutz beantragt, erlauben, sich im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen die ihr gegenüber ergangene Überstellungsentscheidung auf Umstände zu berufen, die nach deren Erlass eingetreten sind, genügen dieser Verpflichtung, einen wirksamen und schnellen Rechtsbehelf vorzusehen (vgl. entsprechend Urteil vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 45).
In Bezug auf die Berechnung dieser Fristen ist festzustellen, dass sie das Wiederaufnahmeverfahren regeln sollen und entscheidend zur Verwirklichung des Ziels einer zügigen Bearbeitung der Anträge auf internationalen Schutz beitragen, indem sie gewährleisten, dass das Wiederaufnahmeverfahren ohne unberechtigte Verzögerung durchgeführt wird (…vgl. entsprechend Urteile vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 53 und 54, und vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 31).
- EuGH, 31.05.2018 - C-647/16
Begibt sich eine Person in einen Mitgliedstaat, nachdem sie in einem anderen …
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass Art. 26 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung in deren Kapitel VI ("Aufnahme- und Wiederaufnahmeverfahren") steht, das Bestimmungen enthält, mit denen die aufeinanderfolgenden Phasen dieser Verfahren und eine Reihe zwingender Fristen festgelegt werden, die zur Bestimmung des für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats beitragen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass mit der Dublin-III-Verordnung nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs eine klare und praktikable Formel geschaffen werden soll, die auf objektiven und für die Mitgliedstaaten und die Betroffenen gerechten Kriterien basiert und eine rasche Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats ermöglicht, um einen effektiven Zugang zu den Verfahren zur Gewährung internationalen Schutzes zu gewährleisten und das Ziel einer zügigen Bearbeitung der Anträge auf internationalen Schutz nicht zu gefährden sowie - nach dem 19. Erwägungsgrund - den von der Verordnung eingeführten wirksamen Rechtsbehelf gegen Überstellungsentscheidungen sicherzustellen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Juni 2016, Ghezelbash, C-63/15, EU:C:2016:409, Rn. 42, und vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 31 und 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Dieses Rechtsmittel, dessen Tragweite nicht eng ausgelegt werden darf, muss zum einen die Prüfung der Anwendung dieser Verordnung sowohl hinsichtlich der Anwendung der in ihrem Kapitel III genannten Kriterien als auch hinsichtlich der Beachtung der u. a. in ihrem Kapitel VI vorgesehenen Verfahrensgarantien und zum anderen die Prüfung der Rechts- und Sachlage in dem Mitgliedstaat erfassen, in den der Antragsteller überstellt wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Juli 2017, A. S., C-490/16, EU:C:2017:585, Rn. 26 bis 28…, vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 43, 47 und 48, und vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 36 und 37).
- EuGH, 02.04.2019 - C-582/17
H.
Danach soll der durch die Verordnung geschaffene wirksame Rechtsbehelf gegen Überstellungsentscheidungen, um die Einhaltung des Völkerrechts sicherzustellen, zum einen die Prüfung der Anwendung dieser Verordnung und zum anderen die Prüfung der Rechts- und Sachlage in dem Mitgliedstaat umfassen, in den der Antragsteller überstellt wird (…Urteile vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 43, und vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 37).In diesem Zusammenhang ist in Anbetracht insbesondere der allgemeinen, mit dem Erlass der Dublin-III-Verordnung eingetretenen Fortentwicklung des Systems zur Bestimmung des für einen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrag zuständigen Mitgliedstaats sowie der mit dieser Verordnung verfolgten Ziele Art. 27 Abs. 1 dieser Verordnung dahin auszulegen, dass der dort gegen eine Überstellungsentscheidung vorgesehene Rechtsbehelf auf die Beachtung sowohl der Regeln, nach denen die Zuständigkeit zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz übertragen wird, als auch der von der Verordnung vorgesehenen Verfahrensgarantien abzielen können muss (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 26. Juli 2017, A.S., C-490/16, EU:C:2017:585, Rn. 27 und 31…, vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 44 bis 48, und vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 38).
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-163/17
Jawo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
In Rn. 41 des Urteils vom 25. Oktober 2017, Shiri (C-201/16, EU:C:2017:805), hat der Gerichtshof entschieden, dass "sich die in Art. 29 der Dublin-III-Verordnung genannten Fristen ... nicht nur auf den Erlass der Überstellungsentscheidung beziehen, sondern auch auf ihre Durchführung".In den Rn. 39 und 40 des Urteils vom 25. Oktober 2017, Shiri (C-201/16, EU:C:2017:805), hat der Gerichtshof entschieden, dass die durch die Dublin-III-Verordnung geschaffenen Aufnahme- und Wiederaufnahmeverfahren insbesondere unter Beachtung einer Reihe zwingender Fristen durchgeführt werden müssen, zu denen die in Art. 29 Abs. 1 und 2 der Verordnung erwähnte sechsmonatige Frist zählt.
Der Gerichtshof hat in Rn. 46 des Urteils vom 25. Oktober 2017, Shiri (C-201/16, EU:C:2017:805), außerdem entschieden, dass "Art. 27 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung, betrachtet vor dem Hintergrund ihres 19. Erwägungsgrundes[(11)], sowie Art. 47 der Charta ... dahin auszulegen sind, dass eine Person, die internationalen Schutz beantragt hat, über einen wirksamen und schnellen Rechtsbehelf verfügen können muss, der es ihr ermöglicht, sich auf den nach dem Erlass der Überstellungsentscheidung eingetretenen Ablauf der in Art. 29 Abs. 1 und 2 der Verordnung festgelegten sechsmonatigen Frist zu berufen".
- EuGH, 15.04.2021 - C-194/19
Ein Asylbewerber muss Umstände, die nach dem Erlass einer …
Danach soll der durch die Verordnung geschaffene wirksame Rechtsbehelf gegen Überstellungsentscheidungen, um die Einhaltung des Völkerrechts sicherzustellen, zum einen die Prüfung der Anwendung dieser Verordnung und zum anderen die Prüfung der Rechts- und Sachlage in dem Mitgliedstaat umfassen, in den der Antragsteller überstellt wird (Urteile vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 37, …und vom 2. April 2019, H. und R., C-582/17 und C-583/17, EU:C:2017:280, Rn. 39).In Anbetracht insbesondere der allgemeinen, mit dem Erlass der Dublin-III-Verordnung eingetretenen Fortentwicklung des Systems zur Bestimmung des für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats sowie der mit dieser Verordnung verfolgten Ziele ist Art. 27 Abs. 1 dieser Verordnung dahin auszulegen, dass der dort gegen eine Überstellungsentscheidung vorgesehene Rechtsbehelf auf die Beachtung sowohl der Regeln, nach denen die Zuständigkeit zur Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz übertragen wird, als auch der von der Verordnung vorgesehenen Verfahrensgarantien abzielen können muss (Urteile vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 38, …und vom 2. April 2019, H. und R., C-582/17 und C-583/17, EU:C:2019:280, Rn. 40).
Außerdem hat der Gerichtshof entschieden, dass in Anbetracht zum einen des im 19. Erwägungsgrund der Dublin-III-Verordnung erwähnten Ziels, im Einklang mit Art. 47 der Charta einen wirksamen Schutz der Betroffenen zu gewährleisten, und zum anderen des im fünften Erwägungsgrund der Verordnung genannten Ziels, eine zügige Bestimmung des für die Bearbeitung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaats sicherzustellen, der Antragsteller über einen wirksamen und schnellen Rechtsbehelf verfügen können muss, der es ihm ermöglicht, sich auf nach dem Erlass der ihm gegenüber ergangenen Überstellungsentscheidung eingetretene Umstände zu berufen, wenn deren Berücksichtigung für die ordnungsgemäße Anwendung der Verordnung entscheidend ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 44, …und vom 25. Januar 2018, Hasan, C-360/16, EU:C:2018:35, Rn. 31).
Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht ebenfalls hervor, dass eine nationale Regelung, die es einer Person, die internationalen Schutz beantragt, erlaubt, sich im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen die ihr gegenüber ergangene Überstellungsentscheidung auf Umstände zu berufen, die nach deren Erlass eingetreten sind, dieser Verpflichtung, einen wirksamen und schnellen Rechtsbehelf vorzusehen, genügt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 45, …und vom 25. Januar 2018, Hasan, C-360/16, EU:C:2018:35, Rn. 32).
Dieser Rechtsbehelf muss auch sicherstellen, dass, wenn ein nach der Überstellungsentscheidung eingetretener Umstand bedeutet, dass der ersuchende Mitgliedstaat zuständig ist, dessen zuständige Behörden verpflichtet sind, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um diese Zuständigkeit anzuerkennen und unverzüglich mit der Prüfung des von dieser Person gestellten Antrags auf internationalen Schutz zu beginnen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 43).
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2022 - C-19/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Refus de prise en charge d'un mineur …
39 Vgl. Urteile vom 7. Juni 2016, Ghezelbash (C-63/15, EU:C:2016:409), vom 7. Juni 2016, Karim (C-155/15, EU:C:2016:410), und vom 25. Oktober 2017, Shiri (C-201/16, EU:C:2017:805).83 Vgl. Urteil vom 25. Oktober 2017 (C 201/16, EU:C:2017:805, Rn. 44).
88 Vgl. entsprechend Urteil vom 25. Oktober 2017, Shiri (C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 44).
Vgl. auch als weiteres Beispiel Urteil vom 25. Oktober 2017, Shiri (C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 44), wo der Gerichtshof festgestellt hat, dass sowohl Art. 27 Abs. 1 der Dublin-III-Verordnung (in Verbindung mit dem 19. Erwägungsgrund dieser Verordnung) als auch Art. 47 Abs. 1 der Charta verlangen, dass einem Asylbewerber, dessen Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat unter Verletzung der in Art. 29 Abs. 1 der Dublin-III- Verordnung geregelten Sechsmonatsfrist erfolgt ist, ein effektiver und schneller Rechtsbehelf gewährt werden muss.
100 Vgl. u. a. Urteile vom 7. Juni 2016, Ghezelbash (C-63/15, EU:C:2016:409) vom 7. Juni 2016, Karim (C-155/15, EU:C:2016:410), sowie vom 25. Oktober 2017, Shiri (C-201/16, EU:C:2017:805).
- EuGH, 13.11.2018 - C-47/17
X
Aus den in den Rn. 58 bis 68 des vorliegenden Urteils angeführten Vorschriften geht hervor, dass der Unionsgesetzgeber mit diesen die Aufnahme- und Wiederaufnahmeverfahren mit einer Reihe zwingender Fristen versehen hat, die entscheidend zur Verwirklichung des im fünften Erwägungsgrund der Dublin-III-Verordnung genannten Ziels einer zügigen Bearbeitung der Anträge auf internationalen Schutz beitragen, indem sie gewährleisten, dass diese Verfahren ohne unberechtigte Verzögerung durchgeführt werden (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. Juli 2017, Mengesteab, C-670/16, EU:C:2017:587, Rn. 53 und 54, vom 25. Oktober 2017, Shiri, C-201/16, EU:C:2017:805, Rn. 31, …und vom 25. Januar 2018, Hasan, C-360/16, EU:C:2018:35, Rn. 62). - BVerwG, 15.06.2023 - 1 C 10.22
Rechtmäßigkeit des Betretens von Räumen in Flüchtlingsunterkünften
Diese Auslegung steht im Einklang mit dem im fünften Erwägungsgrund der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 erwähnten Ziel einer zügigen Bearbeitung der Anträge auf internationalen Schutz, indem sie bei einer verzögerten Durchführung des Aufnahme- oder Wiederaufnahmeverfahrens gewährleistet, dass der Antrag auf internationalen Schutz in dem Mitgliedstaat geprüft wird, in dem sich der Antragsteller aufhält, damit die Prüfung nicht weiter aufgeschoben wird (EuGH, Große Kammer, Urteil vom 25. Oktober 2017 - C-201/16 [ECLI:EU:C:2017:805], Shiri - Rn. 30 f.). - VG Trier, 27.08.2019 - 7 K 178/18
Dublin-Verfahren - Ablauf der Überstellungsfrist - gezielte …
Wurde die Frist zu Recht verlängert, greift die Vorschrift des Art. 29 Abs. 2 S. 1 Dublin III-Verordnung nicht ein und es bleibt bei der Zuständigkeit des gemäß Art. 3 ff. Dublin III-Verordnung zuständigen Mitgliedstaates; ist die Fristverlängerung zu Unrecht erfolgt, geht die Zuständigkeit nach Art. 29 Abs. 2 S. 1 Dublin III-Verordnung "von Rechts wegen" (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2017 - C-201/16 -, "Shiri", Rn. 34, juris) auf den ersuchenden Mitgliedstaat über, ohne dass es hierzu einer vorigen Aufhebung der Verlängerungsentscheidung bedarf.Nichts Anderes folgt daraus, dass Asylbegehrende nach der Rechtsprechung des EuGHs im Hinblick auf die Verlängerung der Überstellungsfrist subjektiven Rechtsschutz in Anspruch nehmen können (hierzu: EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2017, a. a. O., Rn. 44).
Der bloße Umstand, dass der in Art. 27 Abs. 1 Dublin III-Verordnung vorgesehene Rechtsbehelf u. a. auf die Beachtung von Verfahrensgarantien abzielt und die Überprüfung der Einhaltung einschlägiger Fristen ermöglicht (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2017, a. a. O, Rn. 39 f. m. w. N.), lässt keinen Rückschluss auf die nationale verwaltungsdogmatische Einordnung der Verfahren zu.
Zwar hat der Betreffende ein schutzwürdiges Interesse an einer zügigen Bestimmung des für die Bearbeitung seines Antrags auf internationalen Schutz zuständigen Mitgliedstaates und effektiven Zugang zum Asylverfahren, weshalb er sich auf den Ablauf der Überstellungsfrist berufen kann (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Oktober 2017, a. a. O., Rn. 44), jedoch wird dies durch die Fristverlängerung auf 18 Monate nicht tangiert.
- VG Trier, 27.08.2019 - 7 K 3223/18
Dublin-Verfahren - Entziehung vor der Überstellung - Begriff "flüchtig"
- BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 30.17
Unwirksame Asylantragsrücknahme im Dublin-Verfahren
- Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-228/21
Ministero dell'Interno (Brochure commune - Refoulement indirect) - Vorlagen zur …
- EuGH, 12.01.2023 - C-323/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Délai de transfert - Pluralité de …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2020 - 3 B 35.19
Guinea; Asylantrag in Spanien; Weiterwanderung; Asylantrag im Bundesgebiet; …
- BVerwG, 02.07.2019 - 1 AV 2.19
Antragsbefugnis; Dublin-Verfahren; Familienangehöriger; Familienzusammenführung; …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2018 - C-47/17
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des …
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 3 B 22.19
(Keine) Flüchtigkeit bei Nichtbefolgung einer Aufforderung zur Selbstgestellung
- EuGH, 30.11.2023 - C-228/21
Asylverfahren: Die Pflicht zur Aushändigung des gemeinsamen Merkblatts und zur …
- VG Karlsruhe, 22.03.2018 - A 5 K 15921/17
Anspruch auf Aufnahme bei Ablauf der Überstellungsfrist gemäß Art. 29 Abs. 2 der …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-359/22
Minister for Justice (Clause discrétionnaire - Recours) - Vorlage zur …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2020 - 3 B 16.19
Guinea: Dublin Spanien; Überstellungsfrist abgelaufen; Keine Fristverlängerung …
- VG Augsburg, 11.03.2020 - Au 6 K 20.50007
Erfolglose Anfechtungsklage gegen Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig
- EuGH, 05.07.2018 - C-213/17
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung des …
- VGH Bayern, 16.05.2018 - 20 ZB 18.50011
Keine Verlängerung der Überstellungsfrist bei offenem Kirchenasyl
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.07.2020 - 3 B 19.19
- VG Münster, 20.12.2018 - 2 L 989/18
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-323/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Délai de transfert - Pluralité de …
- VG Würzburg, 27.08.2020 - W 10 S 20.30920
Abschiebung einer Nigerianerin trotz minderjähriger Kinder
- VG Würzburg, 03.04.2020 - W 10 K 19.30677
Dublin III (Italien): Keine systemischen Mängel, jedoch zielstaatbezogenes …
- EuGH, 26.09.2018 - C-175/17
Belastingdienst/ Toeslagen (Effet suspensif de l'appel)
- VG Augsburg, 03.04.2018 - Au 6 K 18.50319
Dublin III-Verfahren: Keine systemischen Mängel in Italien, Abschiebungsverbot …
- VG Augsburg, 15.06.2018 - Au 6 K 18.50264
Keine systemischen Mängel im Asylverfahren in den Niederlanden
- VG Hannover, 05.03.2020 - 12 A 1921/18
Asylantragsstellung; Erfolgloses Asylverfahren; maßgeblicher Zeitpunkt; sicherer …
- VG Augsburg, 28.09.2018 - Au 6 S 18.50756
Erfolgloser Eilantrag eines türkischen Staatsangehörigen gegen eine …
- VG Augsburg, 13.06.2018 - Au 6 K 18.50557
Rücküberstellung des Vaters eines ungeborenen Kindes nach Kroatien im Rahmen des …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-324/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Délai de transfert - Pluralité de …
- VG Augsburg, 21.06.2022 - Au 6 K 22.50123
Dublin-Überstellung nach Österreich
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 3 B 37.19
Verlängerung der Überstellungsfrist unzulässig, wenn der Aufforderung zur …
- VG Augsburg, 20.06.2018 - Au 6 K 18.5565
- VG Augsburg, 12.02.2018 - Au 6 S 18.50217
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebungsanordnung - Visumserteilung durch …
- VG Augsburg, 26.04.2022 - Au 6 K 21.50243
Dublin III-Verfahren, Zuständigkeitsbegründung durch Asylantragstellung, …
- BVerwG, 10.02.2020 - 1 AV 1.20
Bestimmung des zuständigen Gerichts im Asylverfahren
- BVerwG, 16.09.2019 - 1 AV 4.19
Zuständigkeitsbestimmung durch das Bundesverwaltungsgericht; Zuständigkeit bei …
- VG Augsburg, 20.06.2018 - Au 6 K 18.50565
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Slowenien
- VG Augsburg, 21.05.2019 - Au 6 S 19.50444
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in …
- VG Augsburg, 13.11.2018 - Au 6 K 18.50813
Dublin-Verfahren (Kroatien)
- VG Berlin, 31.05.2018 - 22 K 462.17
Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland für ein Asylverfahren nach Ablauf …
- VG Köln, 28.11.2023 - 17 K 458/20
- VG Sigmaringen, 08.10.2020 - A 4 K 4596/18
Überstellungsfrist; Unterbrechung; Corona
- VGH Bayern, 18.05.2020 - 3 ZB 20.50004
Ablauf der Überstellungsfrist
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 3 B 5.19
Rücküberstellung syrischer Staatsangehöriger im Dublin-Verfahren nach Spanien: …
- VG Augsburg, 24.07.2018 - Au 6 K 18.50603
Keine systemischen Mängel in Frankreich - Frankreich bleibt für Asylverfahren …
- VG Augsburg, 30.10.2018 - Au 6 K 18.50780
Rechtmäßige Abschiebungsanordnung nach Italien bei türkischem Asylbewerber
- VG Saarlouis, 01.10.2020 - 5 L 814/20
Zur Überstellungsfrist und zur Antragsfrist beim Widerruf einer Corona-bedingten …
- VG Augsburg, 25.06.2018 - Au 6 S 18.50604
Dublin III-Verfahren: Keine systemischen Mängel in Frankreich
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2021 - 3 B 25.19
Guinea: Dublin Spanien: Überstellungsfrist abgelaufen, da nicht flüchtig
- VG Würzburg, 16.09.2020 - W 10 K 20.30919
Kein Anspruch auf Feststellung zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote …
- BVerwG, 25.09.2019 - 1 AV 5.19
Bestimmung des Verwaltungsgerichts Hamburg als zuständiges Gericht für die …
- VG Augsburg, 21.01.2019 - Au 6 S 19.50042
Zustandigkeit Litauens im Asylverfahren durch Visumsausstellung
- VG Würzburg, 29.01.2018 - W 1 K 17.50166
Verlängerung der Überstellungsfrist wegen Untertauchens
- VG Augsburg, 30.04.2019 - Au 6 K 19.50300
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen für …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-56/17
Fathi
- Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2018 - C-582/17
H. - (Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung
- Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-322/19
The International Protection Appeals Tribunal u.a. - Vorlage zur …
- VG Würzburg, 13.11.2020 - W 10 K 19.31019
Ablehnung des Asylantrags wegen der Zuständigkeit Italiens
- VG Berlin, 25.01.2018 - 31 L 586.17
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- OVG Saarland, 03.02.2021 - 2 A 356/20
Keine Unterbrechung der Überstellungsfrist durch Corona-bedingte Aussetzung der …
- VG Greifswald, 28.08.2020 - 3 A 1865/19
Keine Unterbrechung des Laufs der Überstellungsfrist durch Corona-bedingte …
- Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2021 - C-194/19
Belgischer Staat (Éléments postérieurs à la décision de transfert) - Vorlage zur …
- VG Karlsruhe, 15.03.2018 - A 3 K 2695/18
Dublin-Verfahren - Abschiebungsanordnung nach Unzulässigkeitsentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2018 - C-175/17
Belastingdienst/ Toeslagen (Effet suspensif de l'appel) - Vorlage zur …
- VG Stade, 17.08.2021 - 10 B 854/21
- BVerwG, 09.01.2020 - 1 AV 6.19
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts in Streitigkeiten nach dem Asylgesetz …
- VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 K 15354/17
Bulgarien; systemische Schwachstellen bei Überstellung von Dublin-Rückkehrer; …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.12.2017 - C-647/16
Hassan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und …
- VG Ansbach, 20.10.2020 - AN 17 E 20.50328
Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland für ein Asylverfahren eines …
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.2020 - A 4 S 1933/20
Angemessene Entscheidungsfrist bei Antrag auf Gewährung vorläufigen …
- BVerwG, 06.01.2020 - 1 AV 7.19
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts durch das Bundesverwaltungsgericht; …
- VG Ansbach, 16.04.2019 - AN 17 S 19.50331
Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in …
- VG Ansbach, 01.08.2018 - AN 14 K 17.50567
Überstellungsfrist, Dublin-III-Verordnung, Systemischer Mangel, …
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2018 - C-180/17
X und Y
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2017 - C-240/17
E - Vorabentscheidungsersuchen - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2018 - C-213/17
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
- VG Bayreuth, 17.02.2020 - B 8 E 19.50589
Anordnungsanspruch aus Art. 17 Abs. 2 Dublin III-VO für einen in Griechenland …
- VGH Bayern, 14.11.2019 - 13a B 19.50029
Voraussetzungen einer wirksamen Verlängerung der Überstellungsfrist
- VG Greifswald, 12.06.2019 - 3 B 844/19
(Bei einer nachträglichen Veränderung der Sachlage und/oder Rechtlage ist eine …
- VG Frankfurt/Oder, 05.11.2020 - 10 K 1301/19
Asylrecht; Dublin-Verfahren; Finnland
- VG Halle, 12.10.2020 - 5 B 364/20
- VG Karlsruhe, 24.10.2022 - A 19 K 2557/22
Das Asylverfahren in Polen weist auch nach dem kriegsbedingten Zuzug von …
- VG Ansbach, 22.12.2020 - AN 17 E 20.50376
Kein rückwirkendes Eingreifen des Verwaltungsgerichts in endgültig …
- VG Sigmaringen, 14.12.2020 - A 13 K 1269/18
Dublin-Folgeantrag; Antrag auf Abänderung eines Bescheids; Familieneinheit; …
- VG Magdeburg, 02.12.2020 - 3 A 101/20
Dublin-Verfahren; Aussetzung der Vollziehung der Abschiebung durch das BAMF; …
- VG Berlin, 20.08.2020 - 32 L 173.20
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- VG Berlin, 08.12.2017 - 22 K 354.16
Abschiebung eines Asylsuchenden in den für das Asylverfahren zuständigen …
- VG Ansbach, 18.10.2021 - AN 17 E 21.50213
Familienzusammenführung und Übernahmegesuch aus Griechenland im Dublin-Verfahren
- VG Düsseldorf, 03.05.2019 - 12 K 6554/18
- VG Berlin, 09.03.2018 - 28 L 129.18
Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsanordnung bei Ablauf der Überstellungsfrist …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2023 - C-568/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Carte diplomatique) - Vorlage zur …
- VG Frankfurt/Main, 09.08.2021 - 9 K 1340/18
Somalia: Dublinfall; Unzulässigkeitsentscheidung trotz Zuständigkeit Italiens …
- VG Würzburg, 20.05.2021 - W 10 K 21.50087
Dublinverfahren, Abschiebungsanordnung nach Italien, nachgeborenes Kleinkind, …
- VG Ansbach, 01.04.2021 - AN 17 E 21.50079
Nachzug der Ehefrau zu dem in Deutschland lebenden Ehepartner im Dublin-Verfahren …
- VG Saarlouis, 29.12.2020 - 5 L 1356/20
Widerruf einer Corona-bedingten Vollziehungsaussetzung einer …
- VG Würzburg, 10.11.2020 - W 10 K 19.50432
Nigeria: Dublin: keine systemischen Mängel in Italien
- VG Würzburg, 05.11.2020 - W 10 K 19.50434
Nigeria: Dublin: keine systemischen Mängel in Italien
- VG Ansbach, 23.09.2020 - AN 17 K 20.50258
Abänderung eines Dublin-Bescheids nach Ablauf der Überstellungsfrist
- VG Würzburg, 17.07.2020 - W 10 K 19.31704
Hinsichtlich der Abschiebungsandrohung erfolgreiche Klage eines Nigerianers gegen …
- VG Berlin, 18.03.2020 - 28 L 194.19
- VG Hamburg, 24.06.2019 - 7 AE 2211/19
Flüchtigkeit bei Kirchenasyl
- VG Berlin, 18.04.2019 - 28 L 88.19
Überstellung eines Asylsuchenden nach Norwegen; Ablauf der Überstellungsfrist; …
- VG Magdeburg, 12.11.2018 - 8 A 122/18
Asyl; Dublin; Ablauf Überstellungsfrist; Kirchenasyl
- VG Karlsruhe, 30.10.2018 - A 13 15354/17
Systemische Schwachstellen; Systemische Mängel; Wiedereintritt in das …
- VG Braunschweig, 07.02.2018 - 7 A 373/16
- VG Würzburg, 09.11.2020 - W 10 K 19.50159
Kein zielstaatsbezogener Abschiebungsschutz - Italien
- VG Ansbach, 24.09.2020 - AN 17 E 20.50307
Verpflichtung zur Zuständigerklärung für ein Asylverfahren
- VG Berlin, 26.02.2020 - 3 L 1010.19
Abschiebung einer Familie bei Flucht eines Familienmitglieds
- VG Lüneburg, 04.06.2019 - 8 B 105/19
Bestandskraft; Überstellungsfrist; Verlängerung
- VG Würzburg, 19.10.2020 - W 10 K 20.30990
Rückkehr nach Nigeria oder Elfenbeinküste für Kläger mit Familie zumutbar
- VG Würzburg, 26.03.2020 - W 10 K 19.50533
Übereinstimmende Erledigung bei Ablauf der Überstellungsfrist
- VG Trier, 08.07.2019 - 7 K 3017/18
Flüchtigsein eines Asylbewerbers nach EUV 604/2013
- VG Düsseldorf, 16.01.2019 - 22 L 3556/18
- VG Berlin, 10.08.2018 - 34 L 296.18
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung
- VG Ansbach, 17.08.2020 - AN 17 E 20.50269
Erfolgloser Eilantrag eines minderjährigen Afghanen auf Zuständigkeitsübernahme
- VG München, 21.12.2018 - M 19 S 18.52174
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Abschiebung nach Italien
- VG Augsburg, 30.10.2018 - Au 6 K 18.50815
Dublin-Verfahren (Slowenien)
- VG Hamburg, 09.08.2018 - 7 A 9473/17
Überstellungsfrist; Dublin III VO; sofortiges Anerkenntnis; Kostenentscheidung
- VG Berlin, 23.02.2018 - 3 L 49.18
Einstweilige Anordnung gegen aufenthaltsbeendende Maßnahmen; Begriff des …
- VG Berlin, 16.02.2017 - 22 K 611.16
Überstellung eines Asylsuchenden nach Finnland zur Durchführung des …
- VG Saarlouis, 27.11.2020 - 5 K 517/20
Keine Unterbrechung der Überstellungsfrist im Dublin-III-VO-Verfahren durch die …
- VG Dresden, 13.10.2020 - 6 L 712/20
Iran, Asylantrag unzulässig, Abschiebungsanordnung nach Italien, Aussetzung der …
- VG Ansbach, 11.09.2020 - AN 17 K 20.50158
Unterbrechung der Überstellungsfrist nur bei relevanter Aussetzungsentscheidung
- VG Würzburg, 17.07.2020 - W 10 K 19.32022
Covid-19-Pandemie kein zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot
- VG Berlin, 20.09.2018 - 25 L 338.18
Wiederaufnahme eines nach Finnland abgeschobenen Asylsuchenden; Ablauf der …
- VG Augsburg, 24.04.2018 - Au 6 K 18.50409
Einreise mit Visum eines anderen Mitgliedsstaates im Dublin-Verfahren
- VG Ansbach, 09.02.2018 - AN 14 E 17.51345
Kein Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Überstellung von …
- VG Würzburg, 14.03.2023 - W 1 E 23.50094
Einstweilige Anordnung, Regelungsanordnung, Rechtsschutzbedürfnis, verneint, …
- VG Trier, 27.10.2022 - 7 K 1198/22
Syrien: Dublin Italien: Keine Verlängerung der Überstellungsfrist wegen …
- VG Kassel, 09.12.2020 - 1 L 2205/20
Äthiopien: Dublin: Aussetzungentscheidung des Bundesamt unterbricht die …
- VG Ansbach, 07.12.2020 - AN 17 E 20.50374
Familiennachzug aus Griechenland zu afghanischer Restfamilie in Deutschland iRd …
- VG München, 20.12.2018 - M 19 S 18.52176
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Abschiebung nach Italien
- VG Augsburg, 27.09.2018 - Au 1 E 18.50712
Verlängerung der Überstellungsfrist bei Inhaftierung
- VG Berlin, 13.06.2018 - 3 L 255.18
Rechtsschutzform bei Streitfrage über Ablauf der Überstellungsfrist im Fall der …
- VG Trier, 19.04.2022 - 7 L 958/22
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung nach Ablauf der …
- VG Chemnitz, 23.06.2021 - 3 K 725/17
Dublinverfahren, flüchtig, Überstellungsfrist, Fristverlängerung, …
- VG Düsseldorf, 31.07.2019 - 12 K 1884/19
- VG Berlin, 06.03.2018 - 22 K 523.16
Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland für ein Asylverfahren nach Ablauf …
- VG Braunschweig, 12.03.2018 - 9 B 49/18
Dublinverfahren, Familienzusammenführung, Griechenland, Dublin III-Verordnung, …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-201/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Shiri
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Auslegung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Recht auf ein wirksames Rechtsmittel nach Art. 27 Abs. 1 - Modalitäten und Fristen nach Art. 29 für die Überstellung einer Person aus dem ersuchenden Mitgliedstaat in den ...
- rechtsportal.de
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Auslegung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Recht auf ein wirksames Rechtsmittel nach Art. 27 Abs. 1 - Modalitäten und Fristen nach Art. 29 für die Überstellung einer Person aus dem ersuchenden Mitgliedstaat in den ...
- rechtsportal.de
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Dublin III: Überstellungs- und Wiederaufnahmefristen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-201/16
- EuGH, 25.10.2017 - C-201/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 07.06.2016 - C-63/15
Ghezelbash - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-201/16
Der Gerichtshof hat das Urteil Abdullahi(20) im Licht der Änderungen an den Regeln der Dublin-II-Verordnung, die durch die Dublin-III-Verordnung eingeführt wurden, im Rahmen der Auslegung von Art. 27 Abs. 1 der letzteren Verordnung im Urteil Ghezelbash überprüft.Die Fragestellung im Urteil Ghezelbash war, ob die einschlägigen Kriterien nach Kapitel III zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats richtig angewendet worden waren(22).
Die Begründung im Urteil Ghezelbash fand im Urteil Karim Anwendung, wo es um die Frage ging, ob ein Antragsteller auf internationalen Schutz geltend machen konnte, dass Art. 19 Abs. 2 der Dublin-III-Verordnung bei der Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats nicht richtig angewendet worden war(23).
Die Urteile Ghezelbash und Karim betrafen zwar beide Elemente des Verfahrens nach der Dublin-III-Verordnung, die relevant werden, bevor die Behörden eines Mitgliedstaats eine Überstellungsentscheidung erlassen.
17 - Urteil vom 7. Juni 2016 (C-63/15, EU:C:2016:409).
21 - Urteil vom 7. Juni 2016 (C-63/15, EU:C:2016:409, Rn. 36, 37 bzw. 38).
26 - Urteil vom 7. Juni 2016, Ghezelbash (C-63/15, EU:C:2016:409, Rn. 40 bis 44).
27 - Urteil vom 7. Juni 2016, Ghezelbash (C-63/15, EU:C:2016:409, Rn. 45 bis 52).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.06.2017 - C-670/16
Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston kann eine Person, die internationalen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-201/16
12 - Vgl. meine Schlussanträge in den Rechtssachen A.S. und Jafari (C-490/16 und C-646/16, EU:C:2017:443) und Mengesteab (C-670/16, EU:C:2017:480, noch anhängig); vgl. auch Hasan (C-360/16, noch anhängig).13 - Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache A.S. und Jafari (C-490/16 und C-646/16, EU:C:2017:443, Nrn. 244 bis 247) und meine Schlussanträge in der Rechtssache Mengesteab (C-670/16, EU:C:2017:480, Nrn. 77 bis 110).
14 - Vgl. eingehender hierzu meine jüngsten Schlussanträge in der Rechtssache Mengesteab (C-670/16, EU:C:2017:480, Nr. 79).
30 - Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Mengesteab (C-670/16, EU:C:2017:480, Nr. 104 und Fn. 97).
Wie in Nr. 69 und Fn. 66 meiner Schlussanträge in der Rechtssache Mengesteab (C-670/16, EU:C:2017:480) ausgeführt, wird die letztere Verwendung des Ausdrucks "forum shopping" als irreführend und unangemessen kritisiert, vgl. "The reform of the Dublin III Regulation" (Studie für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres [LIBE] im Auftrag der Fachabteilung Bürgerrechte und konstitutionelle Angelegenheiten des Europäischen Parlaments), S. 21.
36 - Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Mengesteab, (C-670/16, EU:C:2017:480, Nrn. 96 bis 98).
- EuGH, 29.01.2009 - C-19/08
Petrosian u.a. - Asylrecht - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Wiederaufnahme durch …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-201/16
35 - Urteil vom 29. Januar 2009, Petrosian u. a. (C-19/08, EU:C:2009:41, Rn. 40 und 41).46 - Urteil vom 29. Januar 2009, Petrosian u. a. (C-19/08, EU:C:2009:41).
52 - Urteil vom 29. Januar 2009, Petrosian u. a. (C-19/08, EU:C:2009:41, Rn. 45).
- EuGH, 07.06.2016 - C-155/15
Karim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 - Bestimmung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-201/16
Die Begründung im Urteil Ghezelbash fand im Urteil Karim Anwendung, wo es um die Frage ging, ob ein Antragsteller auf internationalen Schutz geltend machen konnte, dass Art. 19 Abs. 2 der Dublin-III-Verordnung bei der Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats nicht richtig angewendet worden war(23).18 - Urteil vom 7. Juni 2016 (C-155/15, EU:C:2016:410).
24 - Urteil vom 7. Juni 2016, Karim (C-155/15, EU:C:2016:410, Rn. 23).
- EuGH, 10.12.2013 - C-394/12
Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-201/16
15 - Urteil vom 10. Dezember 2013 (C-394/12, EU:C:2013:813).19 - Urteil vom 10. Dezember 2013 (C-394/12, EU:C:2013:813, Rn. 62).
20 - Urteil vom 10. Dezember 2013 (C-394/12, EU:C:2013:813).
- EuGH, 26.04.2005 - C-494/01
Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-201/16
51 - Es ist Sache der Kommission, festzustellen, ob eine in bestimmtem Grad verfestigte und allgemeine Praxis besteht und sie eine Vertragsverletzungsklage nach Art. 258 AEUV erheben sollte, vgl. entsprechend Urteil vom 26. April 2005, Kommission/Irland (C-494/01, EU:C:2005:250, Rn. 28), vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache Kommission/Irland (C-494/01, EU:C:2004:546, Nr. 48). - Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2004 - C-494/01
Kommission / Irland
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.07.2017 - C-201/16
51 - Es ist Sache der Kommission, festzustellen, ob eine in bestimmtem Grad verfestigte und allgemeine Praxis besteht und sie eine Vertragsverletzungsklage nach Art. 258 AEUV erheben sollte, vgl. entsprechend Urteil vom 26. April 2005, Kommission/Irland (C-494/01, EU:C:2005:250, Rn. 28), vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache Kommission/Irland (C-494/01, EU:C:2004:546, Nr. 48).
- Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2022 - C-556/21
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Suspension du délai de transfert en …
24 Obwohl ich mit Generalanwältin Sharpston in ihren Schlussanträgen in der Rechtssache Shiri (C-201/16, EU:C:2017:579, Fn. 47) übereinstimme, dass diese Bestimmung als Ausnahme und nicht als Regel anzuwenden ist.