Rechtsprechung
EuGH, 05.12.2006 - C-94/04, C-202/04 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
Gemeinschaftsvorschriften auf dem Gebiet des Wettbewerbs - Nationale Regelungen hinsichtlich Rechtsanwaltsgebühren - Festlegung von Gebühren - Freier Dienstleistungsverkehr
- Europäischer Gerichtshof
Cipolla
Gemeinschaftsvorschriften auf dem Gebiet des Wettbewerbs - Nationale Regelungen hinsichtlich Rechtsanwaltsgebühren - Festlegung von Gebühren - Freier Dienstleistungsverkehr
- EU-Kommission
Cipolla
Gemeinschaftsvorschriften auf dem Gebiet des Wettbewerbs - Nationale Regelungen hinsichtlich Rechtsanwaltsgebühren - Festlegung von Gebühren - Freier Dienstleistungsverkehr
- EU-Kommission
Cipolla
Wettbewerb , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr , Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge
- IWW
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
EG Art. 10, 49, 81
Dienstleistungsfreiheit und Gebührenordnung für Rechtsanwälte - Wolters Kluwer
Genehmigung einer die Mindestgrenze für die Honorare der Mitglieder der Rechtsanwaltschaft festlegenden Gebührenordnung durch eine nationale Norm; Unmöglichkeit einer Abweichung bei sowohl den Mitgliedern der berufsständischen Vertretung von Rechtsanwälten vorbehaltenen ...
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Anwaltsblatt
EG Artt. 10, 49, 81, 82
Zulässigkeit von gesetzlichen Mindestgebühren - Judicialis
EG Art. 234; ; EG Art. 10; ; EG Art. 49; ; EG Art. 81; ; EG Art. 82
- BRAK-Mitteilungen
Vergütung - Vereinbarkeit von Mindestgebühren in einer Gebührenordnung mit dem Gemeinschaftsrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerb: Gemeinschaftsvorschriften auf dem Gebiet des Wettbewerbs - Nationale Regelungen hinsichtlich Rechtsanwaltsgebühren - Festlegung von Gebühren - Freier Dienstleistungsverkehr
- datenbank.nwb.de
Verbot der Abweichung von Mindestgebühren als Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verstößt Honorarordnung gegen EG-Dienstleistungsfreiheit?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Wettbewerb - DAS IN ITALIEN GELTENDE ABSOLUTE VERBOT, VON DEN MINDESTGEBÜHREN DER RECHTSANWÄLTE ABZUWEICHEN, STELLT EINE BESCHRÄNKUNG DES FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHRS DAR.
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Cipolla
Gemeinschaftsvorschriften auf dem Gebiet des Wettbewerbs - Nationale Regelungen hinsichtlich Rechtsanwaltsgebühren - Festlegung einer Gebührenordnung - Freier Dienstleistungsverkehr
- IWW (Kurzinformation)
Honorarrecht - EuGH zu Mindestgebühren italienischer Rechtsanwälte
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Rechtsanwälte, Gebührenordnung, Dienstleistungsverkehr und Wettbewerbsrecht
Besprechungen u.ä. (3)
- Notare Bayern , S. 74 (Entscheidungsbesprechung)
Art. 10, 49, 81 EG
Dienstleistungsfreiheit und Gebührenordnung für Rechtsanwälte - vbi.de (Entscheidungsbesprechung)
HOAI und europäisches Recht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verstößt Honorarordnung mit Mindestgebühren gegen die EG-Dienstleistungsfreiheit? (IBR 2007, 30)
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses der Corte d'Appello Turin (Italien) vom 4. Februar 2004 in dem Rechtsstreit Federico Cipolla gegen Rosaria Portolese in Fazari
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Tribunale Rom (Italien) vom 7. April 2004 in der Rechtssache Claudia Capodarte und Stefano Macrino gegen Roberto Meloni
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen der Corte d'Appello Turin (Italien) - Anwendbarkeit der gemeinschaftsrechtlichen Wettbewerbsvorschriften auf die von Rechtsanwälten angebotenen Dienstleistungen - Nationale Regelung, die unabdingbare Gebührensätze vorsieht und nach der eine ...
Verfahrensgang
- EuGH, 04.02.2004 - C-94/04
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2006 - C-94/04
- EuGH, 05.12.2006 - C-94/04, C-202/04
Papierfundstellen
- NJW 2007, 281
- NVwZ 2007, 679 (Ls.)
- EuZW 2007, 18
- NZBau 2007, 43
- BB 2007, 462
- AnwBl 2007, 149
- BauR 2007, 368
Wird zitiert von ... (123) Neu Zitiert selbst (15)
- EuGH, 17.02.2005 - C-250/03
Mauri - Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Zugang zum Beruf des …
Auszug aus EuGH, 05.12.2006 - C-94/04
Nach ständiger Rechtsprechung betreffen die Artikel 81 EG und 82 EG zwar an sich nur das Verhalten von Unternehmen und nicht als Gesetz oder Verordnung ergangene Maßnahmen der Mitgliedstaaten; in Verbindung mit Artikel 10 EG, der eine Pflicht zur Zusammenarbeit begründet, verbieten sie es jedoch den Mitgliedstaaten, Maßnahmen, auch in Form von Gesetzen oder Verordnungen, zu treffen oder beizubehalten, die die praktische Wirksamkeit der für die Unternehmen geltenden Wettbewerbsregeln aufheben könnten (vgl. u. a. Beschluss vom 17. Februar 2005 in der Rechtssache C-250/03, Mauri, Slg. 2005, I-1267, Randnr. 29 und zitierte Rechtsprechung).Wie der Gerichtshof u. a. entschieden hat, liegt eine Verletzung der Artikel 10 EG und 81 EG vor, wenn ein Mitgliedstaat gegen Artikel 81 EG verstoßende Kartellabsprachen vorschreibt oder begünstigt oder die Auswirkungen solcher Absprachen verstärkt oder wenn er seiner eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, dass er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt (oben genannter Beschluss Mauri, Randnr. 30 und zitierte Rechtsprechung).
Daher lässt sich nicht annehmen, dass der italienische Staat dadurch auf seine Befugnisse verzichtet hätte, dass er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern übertragen hätte, was zur Folge hätte, dass die dem Ausgangsverfahren zugrunde liegende Regelung ihren staatlichen Charakter verlieren würde (vgl. oben genanntes Urteil Arduino, Randnr. 43, und oben genannter Beschluss Mauri, Randnr. 36).
Aus den in den Randnummern 50 und 51 des vorliegenden Urteils dargelegten Gründen kann diesem Staat auch nicht der Vorwurf gemacht werden, dem CNF gegen Artikel 81 EG verstoßende Kartellabsprachen vorzuschreiben, ihren Abschluss zu begünstigen oder die Auswirkungen solcher Absprachen zu verstärken oder gegen Artikel 82 EG verstoßende Missbräuche einer beherrschenden Stellung vorzuschreiben, zu begünstigen oder die Auswirkungen solcher Missbräuche zu verstärken (vgl. in diesem Sinne oben genanntes Urteil Arduino, Randnr. 43, und oben genannter Beschluss Mauri, Randnr. 37).
- EuGH, 08.09.2005 - C-544/03
Mobistar - Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) - …
Auszug aus EuGH, 05.12.2006 - C-94/04
Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 49 EG nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, die geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden oder zu behindern (vgl. u. a. Urteile vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-17/00, De Coster, Slg. 2001, I-9445, Randnr. 29, sowie vom 8. September 2005 in den Rechtssachen C-544/03 und C-545/03, Mobistar und Belgacom Mobile, Slg. 2005, I-7723, Randnr. 29).Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Artikel 49 EG der Anwendung jeder nationalen Regelung entgegensteht, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert (vgl. oben genannte Urteile De Coster, Randnr. 30 und zitierte Rechtsprechung, und Mobistar und Belgacom Mobile, Randnr. 30).
- EuGH, 29.11.2001 - C-17/00
DIE ERHEBUNG EINER GEMEINDEABGABE, DIE NUR PARABOLANTENNEN BETRIFFT, VERSTÖSST …
Auszug aus EuGH, 05.12.2006 - C-94/04
Nach ständiger Rechtsprechung verlangt Artikel 49 EG nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, die geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden oder zu behindern (vgl. u. a. Urteile vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-17/00, De Coster, Slg. 2001, I-9445, Randnr. 29, sowie vom 8. September 2005 in den Rechtssachen C-544/03 und C-545/03, Mobistar und Belgacom Mobile, Slg. 2005, I-7723, Randnr. 29).Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Artikel 49 EG der Anwendung jeder nationalen Regelung entgegensteht, die die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gegenüber der Erbringung von Dienstleistungen allein innerhalb eines Mitgliedstaats erschwert (vgl. oben genannte Urteile De Coster, Randnr. 30 und zitierte Rechtsprechung, und Mobistar und Belgacom Mobile, Randnr. 30).
- EuGH, 30.03.2006 - C-451/03
DAS AUSSCHLIESSLICHE RECHT DER ITALIENISCHEN STEUERBEISTANDSZENTREN ZUR …
Auszug aus EuGH, 05.12.2006 - C-94/04
Was schließlich des Näheren die Fragen zur Auslegung von Artikel 49 EG betrifft, so kann eine Antwort, auch wenn feststeht, dass sämtliche Aspekte des dem vorlegenden Gericht unterbreiteten Rechtsstreits einen einzigen Mitgliedstaat betreffen, dem vorlegenden Gericht gleichwohl von Nutzen sein, insbesondere dann, wenn sein nationales Recht in einem Verfahren der vorliegenden Art vorschriebe, dass einem italienischen Staatsbürger die gleichen Rechte zustehen, die dem Staatsbürger eines anderen Mitgliedstaats in der gleichen Lage kraft Gemeinschaftsrechts zustünden (vgl. u. a. Urteil vom 30. März 2006 in der Rechtssache C-451/03, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, Slg. 2006, I-2941, Randnr. 29).Ein derartiges Verbot kann jedoch gerechtfertigt sein, wenn es zwingenden Gründen des Allgemeinwohls entspricht, geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihm verfolgten Zieles zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-398/95, SETTG, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 21, und Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, Randnr. 37).
- EuGH, 21.09.1999 - C-124/97
Läärä u.a.
Auszug aus EuGH, 05.12.2006 - C-94/04
Hier ist darauf hinzuweisen, dass der Schutz zum einen der Verbraucher, u. a. der Empfänger gerichtsbezogener, von Organen der Rechtspflege erbrachter Dienstleistungen, und zum anderen einer geordneten Rechtspflege Ziele darstellen, die als zwingende Gründe des Allgemeininteresses angesehen werden können und mit denen sich eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen lässt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95, Reisebüro Broede, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 31 und zitierte Rechtsprechung, und vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-124/97, Slg. 1999, I-6067, Randnr. 33), wenn die nationale Maßnahme, die im Ausgangsverfahren in Rede steht, zum einen geeignet ist, die Verwirklichung des verfolgten Zieles zu garantieren, und zum anderen nicht über das zur Erreichung dieses Zieles Erforderliche hinausgeht. - EuGH, 19.02.2002 - C-35/99
DIE VERBINDLICHE GEBÜHRENORDNUNG DER ITALIENISCHEN RECHTSANWÄLTE VERSTÖSST NICHT …
Auszug aus EuGH, 05.12.2006 - C-94/04
14 und 15, sowie vom 19. Februar 2002 in der Rechtssache C-35/99, Arduino, I-1529, Randnr. 33). - EuGH, 12.12.1996 - C-3/95
Reisebüro Broede / Sandker
Auszug aus EuGH, 05.12.2006 - C-94/04
Hier ist darauf hinzuweisen, dass der Schutz zum einen der Verbraucher, u. a. der Empfänger gerichtsbezogener, von Organen der Rechtspflege erbrachter Dienstleistungen, und zum anderen einer geordneten Rechtspflege Ziele darstellen, die als zwingende Gründe des Allgemeininteresses angesehen werden können und mit denen sich eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen lässt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95, Reisebüro Broede, Slg. 1996, I-6511, Randnr. 31 und zitierte Rechtsprechung, und vom 21. September 1999 in der Rechtssache C-124/97, Slg. 1999, I-6067, Randnr. 33), wenn die nationale Maßnahme, die im Ausgangsverfahren in Rede steht, zum einen geeignet ist, die Verwirklichung des verfolgten Zieles zu garantieren, und zum anderen nicht über das zur Erreichung dieses Zieles Erforderliche hinausgeht. - EuGH, 10.12.1991 - C-179/90
Merci Convenzionali Porto di Genova / Siderurgica Gabrielli
Auszug aus EuGH, 05.12.2006 - C-94/04
Vorab ist darauf hinzuweisen, dass diese Gebührenordnung, die sich auf das gesamte Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats erstreckt, im Sinne von Artikel 81 Absatz 1 EG zur Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten geeignet ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Oktober 1972, Vereeniging van Cementhandelaren/Kommission, 8/72, Slg. 1972, 977, Randnr. 29, vom 10. Dezember 1991 in der Rechtssache C-179/90, Merci convenzionali porto di Genova, Slg. 1991, I-5889, Randnrn. - EuGH, 05.06.1997 - C-398/95
Syndesmos ton en Elladi Touristikon kai Taxidiotikon Grafeion / Ypourgos Ergasias
Auszug aus EuGH, 05.12.2006 - C-94/04
Ein derartiges Verbot kann jedoch gerechtfertigt sein, wenn es zwingenden Gründen des Allgemeinwohls entspricht, geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihm verfolgten Zieles zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Zieles erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-398/95, SETTG, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 21, und Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, Randnr. 37). - EuGH, 05.10.2004 - C-442/02
DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE FRANZÖSISCHE REGELUNG, DIE DIE VERZINSUNG VON …
Auszug aus EuGH, 05.12.2006 - C-94/04
Denn das genannte Verbot nimmt Rechtsanwälten, die in einem anderen Mitgliedstaat als der Italienischen Republik niedergelassen sind, die Möglichkeit, durch geringere Honorarforderungen als den in der Gebührenordnung festgesetzten solchen Rechtsanwälten wirksamer Konkurrenz zu machen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat niedergelassen sind und denen es daher leichter als im Ausland niedergelassenen Rechtsanwälten fällt, sich einen Mandantenstamm aufzubauen (vgl. entsprechend Urteil vom 5. Oktober 2004 in der Rechtssache C-442/02, Slg. 2004, I-8961, Randnr. 13). - EuGH, 17.10.1972 - 8/72
Vereeniging van Cementhandelaren / Kommission
- EuGH, 13.03.2001 - C-379/98
PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine …
- EuGH, 28.06.2000 - C-116/00
Laguillaumie
- EuGH, 15.06.2006 - C-466/04
Acereda Herrera - Soziale Sicherheit - In einem anderen Mitgliedstaat entstandene …
- EuGH, 15.05.2003 - C-300/01
Salzmann
- EuGH, 04.07.2019 - C-377/17
Verbindliche Honorare mit Mindest- und Höchstsätzen in HOAI für …
Art. 15 der Richtlinie 2006/123 stelle nicht auf die Marktverhältnisse ab, und der Gerichtshof habe im Urteil vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a. (C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758), die Festlegung von Mindesthonoraren für Rechtsanwälte als Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit angesehen, obwohl der Markt durch eine ausgesprochen große Anzahl von Anwälten gekennzeichnet gewesen sei.Aus dem Urteil vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a. (C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758), könne nicht abgeleitet werden, dass der Gerichtshof jede nationale Mindesttarife festsetzende Regelung als rechtmäßig angesehen habe, wenn der Markt durch eine große Zahl von Anbietern der in Rede stehenden Dienstleistungen gekennzeichnet sei.
Insoweit habe der Gerichtshof im Urteil vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a. (C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758), einen Zusammenhang zwischen der Einführung eines Mindesttarifs für das Erbringen von Dienstleistungen und der Wahrung der Qualität dieser Dienstleistungen in einem Markt mit einer starken Informationsasymmetrie zwischen Dienstleistungserbringern und -empfängern und einer großen Zahl von Dienstleistungserbringern grundsätzlich anerkannt, auch wenn er dem nationalen Gericht die Feststellung des Vorliegens und der Relevanz dieses Zusammenhangs im Ausgangsrechtsstreit überlassen habe.
Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass die Festsetzung eines Mindestpreises hilft, in einem Kontext wie dem eines Marktes, der durch eine ausgesprochen große Anzahl von Dienstleistungserbringern gekennzeichnet ist, einen Konkurrenzkampf zu vermeiden, der zu Billigangeboten führen könnte, was das Risiko eines Verfalls der Qualität der erbrachten Dienstleistungen zur Folge hätte (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758, Rn. 67).
- EuGH, 19.12.2018 - C-216/17
Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - Antitrust und Coopservice - …
Im Rahmen dieser Zusammenarbeit spricht eine Vermutung für die Entscheidungserheblichkeit der Fragen zum Unionsrecht, so dass der Gerichtshof das Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann zurückweisen kann, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758, Rn. 25, …und vom 11. Mai 2017, Archus und Gama, C-131/16, EU:C:2017:358, Rn. 42). - EuGH, 12.02.2009 - C-466/07
Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen - …
Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-202/04 und C-94/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 25, vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, Slg. 2007, I-4233, Randnr. 22, sowie Kirtruna und Vigano, Randnr. 27).Die Vermutung der Entscheidungserheblichkeit von Vorlagefragen kann nach der Rechtsprechung nicht allein dadurch widerlegt werden, dass eine der Parteien des Ausgangsverfahrens bestimmte Tatsachen bestreitet, deren Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu überprüfen hat und die den Streitgegenstand bestimmen (Urteile Cipolla u. a., Randnr. 26, sowie van der Weerd u. a., Randnr. 23).
- EuGH, 18.12.2007 - C-341/05
Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit …
Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht hervor, dass, da der freie Dienstleistungsverkehr einer der fundamentalen Grundsätze der Gemeinschaft ist (vgl. u. a. Urteile vom 4. Dezember 1986, Kommission/Frankreich, 220/83, Slg. 1986, 3663, Randnr. 17, und Kommission/Dänemark, 252/83, Slg. 1986, 3713, Randnr. 17), eine Beschränkung dieser Freiheit nur zulässig ist, wenn mit ihr ein berechtigtes und mit dem Vertrag zu vereinbarendes Ziel verfolgt wird und wenn sie durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist, soweit sie in einem solchen Fall geeignet ist, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. insbesondere Urteile vom 5. Juni 1997, SETTG, C-398/95, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 21, vom 30. März 2006, Servizi Ausiliari Dottori Commercialisti, C-451/03, Slg. 2006, I-2941, Randnr. 37, und vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 61). - EuGH, 05.03.2009 - C-350/07
Kattner Stahlbau - Wettbewerb - Art. 81 EG, 82 EG und 86 EG - Pflichtversicherung …
Dazu ist darauf hinzuweisen, dass der freie Dienstleistungsverkehr nach der Rechtsprechung nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten - verlangt, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 20. Februar 2001, Analir u. a., C-205/99, Slg. 2001, I-1271, Randnr. 21, vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-202/04 und C-94/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 56, und vom 11. Januar 2007, ITC, C-208/05, Slg. 2007, I-181, Randnr. 55).Eine solche Beschränkung kann allerdings gerechtfertigt sein, wenn sie zwingenden Gründen des Allgemeinwohls entspricht, geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 5. Juni 1997, SETTG, C-398/95, Slg. 1997, I-3091, Randnr. 21, Cipolla u. a., Randnr. 61, und vom 13. Dezember 2007, United Pan-Europe Communications Belgium u. a., C-250/06, Slg. 2007, I-11135, Randnr. 39).
- EuGH, 01.12.2011 - C-145/10
Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes …
Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 25, vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, Slg. 2007, I-4233, Randnr. 22, sowie Kirtruna und Vigano, Randnr. 27). - EuGH, 01.07.2008 - C-49/07
MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne …
Auch wenn die Tätigkeit eines Unternehmens in beherrschender Stellung nur den Vertrieb von Waren in einem einzigen Mitgliedstaat umfasst, genügt dies nicht, um die Möglichkeit einer Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten auszuschließen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 45). - Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-377/17
Kommission/ Deutschland - Vertragsverletzung - Dienstleistungen im Binnenmarkt - …
13 Urteil vom 5. Dezember 2006 (C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758).15 Diese Bestimmung orientiert sich am Urteil des Gerichtshofs vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a. (C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758).
37 Urteil vom 5. Dezember 2006 (C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758).
41 Vgl. Urteile vom 3. Oktober 2000, Corsten (…C-58/98, EU:C:2000:527, Rn. 38), und vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a. (C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758, Rn. 64) zur Qualität der Dienstleistungen, vom 8. September 2010, Stoß u. a. (…C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07, EU:C:2010:504, Rn. 74) zum Verbraucherschutz, vom 15. Oktober 2015, Grupo Itevelesa u. a. (…C-168/14, EU:C:2015:685, Rn. 74) zu Sicherheitsaspekten, vom 26. Februar 1991, Kommission/Frankreich (…C-154/89, EU:C:1991:76, Rn. 17) zu kulturellem Erbe, sowie vom 13. März 2001, PreussenElektra (…C-379/98, EU:C:2001:160, Rn. 76) zur Umwelt.
47 Urteil vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a. (C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758).
48 Vgl. Urteil vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a. (C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758, Rn. 66).
- EuGH, 07.12.2010 - C-285/09
R. - Sechste Richtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a - Hinterziehung von …
Der Gerichtshof kann ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur dann zurückweisen, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. Urteile vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Randnr. 25, vom 18. März 2010, Alassini u. a., C-317/08 bis C-320/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 26, sowie Schmelz, Randnr. 29). - EuGH, 22.09.2016 - C-113/15
Breitsamer und Ulrich - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2000/13/EG - …
Der Gerichtshof darf die Entscheidung über ein Ersuchen eines nationalen Gerichts nur dann verweigern, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. Urteile vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758, Rn. 25, …und vom 7. April 2016, KA Finanz, C-483/14, EU:C:2016:205, Rn. 41).Die Vermutung der Entscheidungserheblichkeit kann nicht allein dadurch widerlegt werden, dass eine der Parteien des Ausgangsverfahrens bestimmte Tatsachen bestreitet, deren Richtigkeit der Gerichtshof nicht zu überprüfen hat und die den Streitgegenstand bestimmen (vgl. Urteile vom 5. Dezember 2006, Cipolla u. a., C-94/04 und C-202/04, EU:C:2006:758, Rn. 26, …und vom 14. April 2016, Polkomtel, C-397/14, EU:C:2016:256, Rn. 38).
- EuGH, 14.06.2012 - C-618/10
Das nationale Gericht darf eine missbräuchliche Klausel eines Vertrags zwischen …
- EuGH, 19.06.2012 - C-307/10
Der Gerichtshof konkretisiert die Anforderungen an die Angabe der Waren und …
- EuGH, 01.10.2020 - C-649/18
Ein Mitgliedstaat, für den eine Dienstleistung des Online-Verkaufs nicht …
- EuGH, 30.05.2013 - C-651/11
X - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie 77/388/EWG - Art. 5 Abs. 8 - Begriff …
- EuGH, 14.03.2013 - C-32/11
Vereinbarungen zwischen Versicherungsgesellschaften und Kfz-Reparaturwerkstätten …
- EuGH, 10.07.2014 - C-421/13
Die Darstellung der Ausstattung einer Verkaufsstätte, wie beispielsweise eines …
- EuGH, 01.06.2010 - C-570/07
Die demografischen und geografischen Begrenzungen, die die Regelung von Asturien …
- BGH, 09.06.2008 - AnwSt (R) 5/05
Abgrenzung zwischen Anwalts- und Inkassotätigkeit; Erfolgshonorar nur bei …
- EuGH, 19.04.2007 - C-295/05
Asociación Nacional de Empresas Forestales - Vorabentscheidungsersuchen - …
- EuGH, 28.02.2013 - C-1/12
Nach dem Unionsrecht darf eine berufsständische Vertretung für ihre Mitglieder …
- EuGH, 08.11.2007 - C-379/05
Amurta - Art. 56 EG und 58 EG - Freier Kapitalverkehr - Nationale …
- EuGH, 13.12.2007 - C-250/06
DIE ERTEILUNG DES "MUST CARRY"-STATUS AN RUNDFUNKVERANSTALTER KANN DURCH …
- EuGH, 31.01.2008 - C-380/05
DIE ITALIENISCHE REGELUNG ÜBER DIE ZUTEILUNG VON FUNKFREQUENZEN FÜR TÄTIGKEITEN …
- EuGH, 18.07.2007 - C-134/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
- EuGH, 12.12.2013 - C-327/12
Soa Nazionale Costruttori - Art. 101 AEUV, 102 AEUV und 106 AEUV - Öffentliche …
- EuGH, 16.07.2009 - C-12/08
Mono Car Styling - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 98/59/EG - Art. 2 und …
- EuGH, 02.12.2010 - C-225/09
Jakubowska - Unionsvorschriften über die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs - …
- EuGH, 29.10.2020 - C-243/19
Die Weigerung des Versicherungsmitgliedstaats eines Patienten, eine …
- EuGH, 22.12.2010 - C-338/09
Yellow Cab Verkehrsbetrieb - Freier Dienstleistungsverkehr - …
- EuGH, 18.03.2010 - C-317/08
Alassini - Vorabentscheidungsersuchen - Grundsatz des effektiven gerichtlichen …
- EuGH, 07.06.2007 - C-222/05
van der Weerd u.a. - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche - …
- EuGH, 08.12.2016 - C-532/15
Eurosaneamientos u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Leistungen von …
- EuGH, 01.07.2010 - C-393/08
Sbarigia - Nationale Regelung der Öffnungszeiten von Apotheken - Befreiung - …
- EuGH, 04.09.2014 - C-184/13
Die italienische Regelung, nach der die Preise im Güterkraftverkehr nicht unter …
- EuGH, 22.10.2009 - C-116/08
DIE ENTLASSUNGSENTSCHÄDIGUNG FÜR EINEN IN VOLLZEIT ANGESTELLTEN ARBEITNEHMER, DER …
- EuGH, 16.10.2008 - C-313/07
Kirtruna und Vigano - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von …
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.05.2012 - 7 A 11241/11
Betriebliche Altersversorgung; Finanzierungssystem zur Insolvenzsicherung; …
- EuGH, 22.12.2008 - C-13/08
Stamm und Hauser - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2010 - C-393/08
Sbarigia - Regionale Regelung der Öffnungszeiten von Apotheken - Verbot, auf die …
- EuGH, 12.09.2013 - C-475/11
Konstantinides - Freier Dienstleistungsverkehr für Ärzte - Dienstleister, der …
- EuGH, 28.04.2009 - C-518/06
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- VG Mainz, 09.09.2011 - 4 K 37/11
Beitrag für die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersvorsorge
- EuGH, 18.05.2017 - C-99/16
Lahorgue - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr - …
- EGMR, 20.09.2011 - 3989/07
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- EuGH, 29.03.2011 - C-565/08
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und …
- EuGH, 18.07.2013 - C-414/11
Das Übereinkommen über die handelsbezogenen Aspekte der Rechte des geistigen …
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RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE ZU EINEM VERBOT VON WERBUNG FÜR MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE …
- EuGH, 04.10.2007 - C-429/05
Rampion und Godard - Richtlinie 87/102/EWG - Verbraucherkredit - Berechtigung des …
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- EuGH, 13.12.2007 - C-465/05
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- LG München I, 04.05.2023 - 2 O 25999/09
Privates Baurecht: Architektenvergütung - Unanwendbarkeit der Bestimmung zu …
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- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2008 - C-261/07
VTB-VAB - Zulässigkeit einer Vorlage zur Vorabentscheidung - Statthafter …
- EuGH, 19.09.2013 - C-661/11
Martin Y Paz Diffusion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Art. 5 - Zustimmung des …
- EuGH, 08.11.2007 - C-20/05
Schwibbert - Richtlinie 98/34/EG - Informationsverfahren auf dem Gebiet der …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-416/10
Krizan u.a. - Umwelt - Errichtung einer Abfalldeponie - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2008 - C-345/06
GENERALANWÄLTIN SHARPSTON SCHLÄGT VOR, DIE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG ÜBER DIE …
- EuGH, 20.03.2014 - C-139/12
'Caixa d''Estalvis i Pensions de Barcelona' - Vorabentscheidungsersuchen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 05.09.2013 - C-159/12
Venturini - Niederlassungsfreiheit - Zulässigkeit - Ausgangsverfahren, dessen …
- EuGH, 15.11.2012 - C-180/11
Bericap Záródástechnikai - Richtlinie 2004/48/EG - Vorschriften für die …
- EuGH, 22.12.2008 - C-414/07
Magoora - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 6 - Nationale …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2007 - C-380/05
Centro Europa 7
- EuGH, 07.06.2007 - C-224/05
'Maatschap H. en J. van ''t Oever u.a.' - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2009 - C-317/08
Alassini - Rechtsstreitigkeiten zwischen Endverbrauchern und Betreibern im …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2009 - C-570/07
NACH ANSICHT VON GENERALANWALT POIARES MADURO VERSTOSSEN DIE RECHTSVORSCHRIFTEN …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.06.2008 - C-333/07
Regie Networks - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - Art. 92 EG-Vertrag (nach …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2007 - 14 A 4267/05
Berücksichtigung des Tätigwerdens auf allen anderen Gebieten des …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-70/17
Abanca Corporación Bancaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie …
- EuGH, 07.06.2007 - C-223/05
de Rooy - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche -Richtlinie …
- EuGH, 21.12.2011 - C-242/10
Enel Produzione - Richtlinie 2003/54/EG - Elektrizitätsbinnenmarkt - Für das …
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2008 - C-222/07
UTECA - Richtlinie 89/552/EWG "Fernsehen ohne Grenzen" - Europäische Werke - …
- EuGH, 06.10.2022 - C-433/21
Contship Italia
- Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2015 - C-340/14
Trijber - Richtlinie 2006/123/EG - Art. 2 Abs. 2 Buchst. d - Begriff der …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2014 - C-475/12
UPC DTH - Gemeinsamer Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und …
- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-534/11
Arslan - Drittstaatsangehöriger - Illegaler Aufenthalt - Abschiebungshaft - …
- EuGH, 15.09.2011 - C-197/10
Unió de Pagesos de Catalunya - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. …
- EuGH, 22.12.2010 - C-245/09
Omalet - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - In einem Mitgliedstaat …
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Yellow Cab Verkehrsbetrieb - Dienstleistungsfreiheit auf dem Gebiet des Verkehrs …
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- Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-475/11
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- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2008 - 14 A 1228/07
Werbeverbot für öffentlich bestellte Vermessungsingenieure; Qualifizierung von …
- EuGH, 03.07.2014 - C-92/14
Tudoran u.a.
- EuGH, 07.03.2013 - C-127/11
van den Booren - Soziale Sicherheit der Wandererwerbstätigen - Art. 46a der …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-739/19
An Bord Pleanála - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2013 - C-419/12
Crono Service u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-411/06
Kommission / Parlament und Rat - Verbringung von Abfällen - Rechtsgrundlage der …
- EuGH, 06.11.2008 - C-248/07
Trespa International - Durchführungsverordnung zum Zollkodex der Gemeinschaften - …
- LG Köln, 18.05.2011 - 171 StL 3/11
Steuerberater verstößt gegen das Verbot der Unterschreitung von Mindestgebühren …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2009 - C-514/07
Schweden / API und Kommission - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der …
- LG Chemnitz, 08.02.2007 - 2 HKT 88/07
Inhaltliche Übereinstimmung einer elektronisch beglaubigten Abschrift ausreichend
- Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2006 - C-282/04
Kommission / Niederlande - Freier Kapitalverkehr - Vom niederländischen Staat …
- Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2008 - C-518/06
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG und …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2010 - C-565/08
Kommission / Italien - Rechtsanwälte - Gebühren - Verpflichtung, zwingende …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2008 - C-404/07
Katz - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2006 - C-134/05
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 43 EG …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2013 - C-539/11
Ottica New Line di Accardi Vincenzo - Optikertätigkeit - Niederlassungsfreiheit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2009 - C-319/08
Iacono - Rechtsstreitigkeiten zwischen Endverbrauchern und Betreibern im Bereich …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.11.2009 - C-318/08
Califano - Rechtsstreitigkeiten zwischen Endverbrauchern und Betreibern im …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-26/11
Belgische Petroleum Unie u.a. - Kraftstoffe - Verpflichtung zum Absatz von …
- EuGH, 07.06.2007 - C-225/05
van Middendorp
- EuGH, 20.06.2013 - C-468/12
Ciesse
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2006 - C-94/04, C-202/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Europäischer Gerichtshof
Cipolla
Artikel 81 EG - Staatliche Maßnahmen - Staatliche Regelungen für Rechtsanwaltsgebühren - Festlegung von Gebühren - Freier Dienstleistungsverkehr
- EU-Kommission
Cipolla
Artikel 81 EG - Staatliche Maßnahmen - Staatliche Regelungen für Rechtsanwaltsgebühren - Festlegung von Gebühren - Freier Dienstleistungsverkehr
- EU-Kommission
Cipolla
Wettbewerb , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr , Grundsätze, Ziele und Aufgaben der Verträge
- Deutsches Notarinstitut
EG Art. 49, 81; BRAGO; KostO
Prüfung der italienischen Rechtsanwalts-Gebührenordnung am Gemeinschaftsrecht - Wolters Kluwer
Überprüfung der italienischen Regelungen für Rechtsanwaltsgebühren; Anwendbarkeit des gemeinschaftlichen Wettbewerbsgrundsatz auf das Angebot juristischer Dienstleistungen; Zulässigkeit der verbindlichen Regelung der Rechtsanwaltsgebühren durch die Mitgliedstaaten; ...
- ibr-online
Mindestgebühren für Rechtsanwälte verstoßen gegen EU-Recht
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
Wettbewerb - NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT POIARES MADURO BESCHRÄNKT DIE FESTLEGUNG VON MINDESTGEBÜHREN FÜR RECHTSANWÄLTE DEN FREIEN DIENSTLEISTUNGSVERKEHR
- migrationsrecht.net (Kurzinformation)
Rechtsanwälte, Gebührenordnung, Dienstleistungsverkehr und Wettbewerbsrecht
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Mindestgebühr für Rechtsanwälte beschränkt freien Dienstleistungsverkehr - auch HOAI-Mindestsätze infrage gestellt? (IBR 2006, 150)
Verfahrensgang
- EuGH, 04.02.2004 - C-94/04
- Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2006 - C-94/04, C-202/04
- EuGH, 05.12.2006 - C-94/04
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (58)
- EuGH, 19.02.2002 - C-35/99
DIE VERBINDLICHE GEBÜHRENORDNUNG DER ITALIENISCHEN RECHTSANWÄLTE VERSTÖSST NICHT …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2006 - C-94/04
Das vorlegende Gericht meint, dass im Urteil Arduino nur über die Art und Weise der Gebührenfestsetzung, nicht aber über diesen speziellen Punkt entschieden worden sei.Nach Ansicht des vorlegenden Gerichts betrifft das Urteil Arduino nur gerichtliche Leistungen und enthält keine Entscheidung über die Möglichkeit des italienischen Gesetzgebers, Gebühren für außergerichtliche Leistungen festzusetzen.
Die italienische Regierung wendet gegen die Zulässigkeit der Vorlagefrage außerdem ein, dass im vorliegenden Fall keinerlei wettbewerbswidrige Handlung vorliege, und zwar weder, wie sich aus dem Urteil Arduino ergebe, bei der Ausarbeitung der Gebührensätze noch im Verhalten der Beteiligten.
Die ersten drei Fragen in der Rechtssache Cipolla und die Frage in der Rechtssache Macrino und Capodarte sind alle darauf gerichtet, den Geltungsbereich des Urteil Arduino abzugrenzen.
In der Praxis hat der Gerichtshof in der Rechtssache Wouters u. a.(31) die Vereinbarkeit einer berufsständischen Regelung, die die Bildung einer multidisziplinären Sozietät untersagte, mit Artikel 81 EG geprüft, während er im Urteil Arduino festgestellt hat, dass ein nationaler Rechtsakt, mit dem eine Gebührenordnung erlassen wird, nicht Artikel 10 EG in Verbindung mit Artikel 81 EG unterliegt.
Es erscheint jedoch ohne Zweifel nicht angezeigt, im vorliegenden Fall eine Abschwächung der Rechtsprechung vorzunehmen, weil die italienische Regelung im Urteil Arduino bereits geprüft worden ist.
Dieses richtete daraufhin ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof, das zum Urteil Arduino führte.
Auch wenn die Geltung einer Gebührenordnung den Wettbewerb unter Rechtsanwälten stark einschränkt, kann doch, nachdem der Gerichtshof im Urteil Arduino entschieden hat, dass die fragliche Gebührenordnung vom Staat erlassen wurde und nicht auf einer Delegierung seiner Befugnisse an eine Unternehmensvereinigung beruht, an der Rechtmäßigkeit der Gebührenordnung im Hinblick auf die Artikel 10 EG und 81 EG kein Zweifel bestehen.
Ohne sich speziell auf die Merkmale außergerichtlicher Leistungen zu beziehen, hat die Kommission in ihrer schriftlichen Erklärung in der Rechtssache Macrino und Capodarte und in der mündlichen Verhandlung die Auffassung vertreten, es solle in Abweichung von der im Urteil Arduino gewählten Lösung festgestellt werden, dass eine den Wettbewerb beschränkende staatliche Maßnahme die Artikel 10 EG und 81 EG verletze, es sei denn, sie könne durch Ziele des Allgemeininteresses gerechtfertigt werden und erscheine im Hinblick auf diese Ziele verhältnismäßig.
Aus den oben dargelegten Gründen scheint mir das Urteil Arduino nicht anders zu verstehen zu sein als dahin, dass eine Anwendung von Artikel 81 EG in Verbindung mit Artikel 10 EG auf eine staatliche Maßnahme dieser Art ausgeschlossen ist, obgleich ihre wettbewerbswidrigen Auswirkungen schwerer wiegen als im Fall einer Gebührenordnung, die nur Leistungen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens beträfe.
Denn das im Urteil Arduino erreichte Ergebnis ist auf den staatlichen Charakter der gesamten Regelung gestützt und nicht auf die spezielle Art der möglichen wettbewerbswidrigen Auswirkungen je nach den verschiedenen Kategorien von juristischen Dienstleistungen.
Im Ergebnis schlage ich dem Gerichtshof vor, festzustellen, dass sich aus dem Urteil Arduino ergibt, dass Artikel 81 EG in Verbindung mit Artikel 10 EG nicht einer nationalen Regelung entgegensteht, mit der eine Gebührenordnung für Rechtsanwälte erlassen wird, und zwar auch nicht im Hinblick auf außergerichtliche Dienstleistungen, sofern die Regelung einer wirksamen Überwachung durch den Staat unterworfen worden ist und die Befugnis des Richters, von den in der Gebührenordnung festgelegten Sätzen abzuweichen, im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht dahin ausgelegt wird, dass die wettbewerbswidrigen Auswirkungen der Regelung eingeschränkt werden.
Zwar ist die Frage der Vereinbarkeit des Verbotes, von den Sätzen der Gebührenordnung für Rechtsanwälte abzuweichen, mit den Artikeln 81 EG und 10 EG im Urteil Arduino nicht speziell angesprochen worden.
Daher schlage ich vor, auf die in der Rechtssache Cipolla gestellte Frage zu antworten, dass sich aus dem Urteil Arduino ergibt, dass Artikel 81 EG in Verbindung mit Artikel 10 EG nicht einer nationalen Regelung entgegensteht, die es Rechtsanwälten und ihren Mandanten untersagt, von den Sätzen der Gebührenordnung für Rechtsanwälte abzuweichen, sofern die Regelung einer wirksamen Überwachung durch den Staat unterworfen worden ist und die Befugnis des Richters, von den in der Gebührenordnung festgelegten Sätzen abzuweichen, im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht dahin ausgelegt wird, dass die wettbewerbswidrigen Auswirkungen der Regelung eingeschränkt werden.
Auch wenn der Gerichtshof diesen Punkt im Urteil Arduino nicht geprüft hat, ist doch Generalanwalt Léger in seinen Schlussanträgen auf die Frage eingegangen, ob die Festlegung von Mindestgebühren mit der Sicherung der Qualität anwaltlicher Leistungen gerechtfertigt werden kann.
Wie sich aus dem Urteil vom 19. Februar 2002 in der Rechtssache C-35/99 (Arduino, Slg. 2002, I-1529) ergibt, steht Artikel 81 EG in Verbindung mit Artikel 10 EG nicht einer nationalen Regelung wie der im vorliegenden Fall fraglichen entgegen, mit der eine Gebührenordnung für Rechtsanwälte erlassen wird, und zwar auch nicht im Hinblick auf außergerichtliche Dienstleistungen, sofern die Regelung einer wirksamen Überwachung durch den Staat unterworfen worden ist und die Befugnis des Richters, von den in der Gebührenordnung festgelegten Sätzen abzuweichen, im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht dahin ausgelegt wird, dass die wettbewerbswidrigen Auswirkungen der Regelung eingeschränkt werden.
Wie sich aus dem Urteil Arduino ergibt, steht Artikel 81 EG in Verbindung mit Artikel 10 EG nicht einer nationalen Regelung wie der im vorliegenden Fall fraglichen entgegen, die es Rechtsanwälten und ihren Mandanten untersagt, von den Sätzen der Gebührenordnung für Rechtsanwälte abzuweichen, sofern die Regelung einer wirksamen Überwachung durch den Staat unterworfen worden ist und die Befugnis des Richters, von den in der Gebührenordnung festgelegten Sätzen abzuweichen, im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht dahin ausgelegt wird, dass die wettbewerbswidrigen Auswirkungen der Regelung eingeschränkt werden.
2 - Urteil vom 19. Februar 2002 in der Rechtssache C-35/99 (Arduino, Slg. 2002, I-1529).
32 - Urteil Arduino (Randnr. 41).
- EuGH, 19.03.1991 - 249/88
Kommission / Belgien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2006 - C-94/04
52 - Urteile vom 29. Januar 1985 in der Rechtssache 231/83 (Cullet, Slg. 1985, 305) und vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-249/88 (Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-1275, Randnr. 10).Vgl. auch Urteile vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 65/75 (Tasca, Slg. 1976, 291), vom 24. Januar 1978 in der Rechtssache 82/77 (Van Tiggele, Slg. 1978, 25), Cullet (Randnr. 23) und vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-287/89 (Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-2233, Randnr. 17).
57 - Urteile vom 5. Juni 1985 in der Rechtssache 116/84 (Roelstraete, Slg. 1985, 1705, Randnr. 21) und vom 19. März 1991 in der Rechtssache C-249/88 (Kommission/Belgien, Slg. 1991, 1275, Randnr. 7).
- EuGH, 11.12.2003 - C-322/01
DAS NATIONALE VERBOT DES VERSANDHANDELS MIT ARZNEIMITTELN LÄUFT DEM …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2006 - C-94/04
So hat der Gerichtshof etwa im Bereich des freien Warenverkehrs in seinem Urteil Deutscher Apothekerverband(46) eine nationale Maßnahme mit der Begründung beanstandet, dass sie die Apotheken außerhalb Deutschlands stärker als die im deutschen Inland beeinträchtigt und ihnen damit eine bedeutende Möglichkeit des Zugangs zum deutschen Markt nimmt.46 - Urteil vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache C-322/01 (Deutscher Apothekerverband, Slg. 2003, I-14887, Randnr. 74).
- EuGH, 18.10.1990 - 297/88
Dzodzi / Belgischer Staat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2006 - C-94/04
7 - Urteile vom 18. Oktober 1990 in den Rechtssachen C-297/88 und C-197/89 (Dzodzi, Slg. 1990, I-3763, Randnrn.14 - Vgl. die Urteile Dzodzi, Leur-Bloem und Inspire Art.
- EuGH, 18.06.1998 - C-35/96
Kommission / Italien
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2006 - C-94/04
22 - Urteile vom 3. Dezember 1987 in der Rechtssache 136/86 (Aubert, Slg. 1987, 4789, Randnr. 23), vom 18. Juni 1998 in der Rechtssache C-35/96 (Kommission/Italien, Slg. 1998, I-3851) und Arduino (Randnr. 35) sowie Beschluss vom 17. Februar 2005 in der Rechtssache C-250/03 (Mauri, Slg. 2005, I-1267, Randnr. 30).55 - Vgl. Nr. 48 der Schlussanträge von Generalanwalt Alber in der Rechtssache C-263/99 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4195).
- EuGH, 10.05.1995 - C-384/93
Alpine Investments / Minister van Financiën
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2006 - C-94/04
Ähnliche Erwägungen wurden im Urteil Alpine Investments(48) für das Gebiet der Dienstleistungen angestellt.42 - Urteile vom 25. Juli 1991 in den Rechtssachen C-288/89 (Collectieve Antennevoorziening Gouda, Slg. 1991, I-4007) und C-76/90 (Säger, Slg. 1991, I-4221), vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-23/93 (TV10, Slg. 1994, I-4795) und vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-384/93 (Alpine Investments, Slg. 1995, I-1141, Randnr. 21).
- EuGH, 05.10.2004 - C-397/01
BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2006 - C-94/04
36 - Zur Verpflichtung des nationalen Richters, das nationale Recht so weit wie möglich im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht auszulegen, vgl. Urteile vom 10. April 1984 in der Rechtssache 14/83 (Von Colson und Kamann, Slg. 1984, 1891), vom 13. November 1990 in der Rechtssache C-106/89 (Marleasing, Slg. 1990, I-4135) und vom 5. Oktober 2004 in den Rechtssachen C-397/01 bis C-403/01 (Pfeiffer u. a., Slg. 2004, I-8835).39 - Vgl. Urteile Pfeiffer u. a. und CIF.
- EuGH, 03.12.1974 - 33/74
Van Binsbergen / Bedrijfsvereniging voor de Metaalnijverheid
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2006 - C-94/04
40 - Urteil vom 3. Dezember 1974 in der Rechtssache 33/74 (Van Binsbergen, Slg. 1974, 1299).70 - Vgl. auch Urteile Van Binsbergen, vom 25. Februar 1988 in der Rechtssache 427/85 (Kommission/Deutschland, Slg. 1988, 1123) und vom 12. Dezember 1996 in der Rechtssache C-3/95 (Reisebüro Broede, Slg. 1996, I-6511).
- EuGH, 15.11.2005 - C-320/03
DAS FAHRVERBOT FÜR BESTIMMTE LASTKRAFTWAGEN AUF DER INNTALAUTOBAHN IST MIT DEM …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2006 - C-94/04
75 - Vgl. Urteil vom 15. November 2005 in der Rechtssache C-320/03 (Kommission/Österreich, Slg. 2005, I-0000, Randnrn. 87 bis 89). - EuGH, 16.11.1977 - 13/77
INNO / ATAB
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2006 - C-94/04
20 - Urteil vom 16. November 1977 in der Rechtssache 13/77 (Slg. 1977, 2115, Randnr. 31). - EuGH, 26.02.1976 - 65/75
Tasca
- EuGH, 12.12.1996 - C-3/95
Reisebüro Broede / Sandker
- EuGH, 11.12.2003 - C-289/02
AMOK
- EuGH, 08.11.2005 - C-443/03
VERWEIGERT DER EMPFÄNGER EINES GERICHTLICHEN ODER AUSSERGERICHTLICHEN …
- EuGH, 28.03.2000 - C-7/98
Krombach
- EuGH, 29.11.1983 - 181/82
Roussel
- EuGH, 20.09.2001 - C-184/99
STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER …
- EuGH, 13.11.1986 - 80/85
Nederlandse Bakkerij Stichting / Edah
- EuGH, 30.09.2003 - C-167/01
Inspire Art
- EuGH, 07.05.1997 - C-321/94
FREIER WARENVERKEHR
- EuGH, 31.01.1984 - 286/82
Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro
- EuGH, 15.06.1995 - C-422/93
Zabala Erasun u.a. / Instituto Nacional de Empleo
- EuGH, 25.02.1988 - 427/85
Kommission / Deutschland
- EuGH, 24.01.1978 - 82/77
Van Tiggele
- EuGH, 17.07.1997 - C-28/95
Leur-Bloem
- EuGH, 13.07.2004 - C-429/02
Bacardi France
- EuGH, 21.06.1974 - 2/74
Reyners / Belgischer Staat
- EuGH, 03.12.1987 - 136/86
BNIC / Aubert
- EuGH, 07.09.2004 - C-319/02
Manninen - Einkommensteuer - Steuergutschrift für von finnischen Gesellschaften …
- EuGH, 10.04.1984 - 14/83
Von Colson und Kamann / Land Nordrhein-Westfalen
- EuGH, 24.11.1993 - C-267/91
Strafverfahren gegen Keck und Mithouard
- EuGH, 15.05.1986 - 222/84
Johnston / Chief Constable of the Royal Ulster Constabulary
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
- EuGH, 03.10.2000 - C-58/98
Corsten
- EuGH, 05.06.1997 - C-398/95
Syndesmos ton en Elladi Touristikon kai Taxidiotikon Grafeion / Ypourgos Ergasias
- EuGH, 29.01.1985 - 231/83
Cullet / Leclerc
- EuGH, 25.07.1991 - C-288/89
Stichting Collectieve Antennevoorziening Gouda / Commissariaat voor de Media
- Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2005 - C-446/03
NACH ANSICHT VON GENERALANWALT POIARES MADURO IST EINE REGELUNG EINES …
- EuGH, 11.09.2003 - C-6/01
DIE PORTUGIESISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN, DURCH DIE GLÜCKS- ODER GELDSPIELE AUF …
- EuGH, 09.09.2003 - C-198/01
CIF
- EuGH, 05.12.2000 - C-448/98
DIE FRANZÖSISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN ÜBER DIE BEZEICHNUNG "EMMENTALER" VERSTOSSEN …
- EuGH, 08.03.2001 - C-405/98
Gourmet International Products
- EuGH, 16.12.1981 - 244/80
Foglia / Novello
- EuGH, 12.07.1984 - 107/83
Ordre des avocats au barreau des Paris / Klopp
- EuGH, 19.02.2002 - C-309/99
DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN …
- EuGH, 05.10.2004 - C-442/02
DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE FRANZÖSISCHE REGELUNG, DIE DIE VERZINSUNG VON …
- EuGH, 17.02.2005 - C-250/03
Mauri - Artikel 104 § 3 der Verfahrensordnung - Zugang zum Beruf des …
- EuGH, 05.06.1985 - 116/84
Roelstraete
- EuGH, 30.11.1995 - C-55/94
Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano
- EuGH, 05.02.2004 - C-380/01
Schneider
- EuGH, 12.09.2000 - C-180/98
Pavlov
- EuGH, 13.11.1990 - C-106/89
Marleasing / Comercial Internacional de Alimentación
- EuGH, 07.05.1991 - C-287/89
Kommission / Belgien
- EuGH, 05.10.1994 - C-23/93
TV10 / Commissariaat voor de Media
- EuGH, 29.04.1999 - C-224/97
Ciola
- EuGH, 15.12.1971 - 51/71
International Fruit Company u.a. / Produktschap voor Groenten en fruit
- EGMR, 09.10.1979 - 6289/73
AIREY v. IRELAND
- EGMR, 21.02.1975 - 4451/70
GOLDER c. ROYAUME-UNI
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2010 - C-550/07
Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott gilt das Anwaltsgeheimnis in …
135 - In diesem Sinne Urteil Klopp (zitiert in Fn. 133, Randnrn. 17 und 18); vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro vom 1. Februar 2006 in den verbundenen Rechtssachen Cipolla u. a. (C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Nr. 82). - Generalanwalt beim EuGH, 30.03.2006 - C-158/04
Alfa Vita Vassilopoulos - Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - …
42 - Vgl. in diesem Sinne Nrn. 37 bis 40 meiner Schlussanträge zum Urteil vom 13. Dezember 2005 in der Rechtssache C-446/03 (Marks & Spencer, Slg. 2005, I-0000) sowie Nrn. 55 und 56 meiner Schlussanträge vom 1. Februar 2006 in den Rechtssachen C-94/04 und C-202/04 (Cipolla sowie Macrino und Capodarte, vor dem Gerichtshof anhängig). - Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2006 - C-17/05
Cadman - Gleiches Entgelt für männliche und weibliche Arbeitnehmer - Anwendung …
38 - Vgl. meine Schlussanträge vom 1. Februar 2006 in den beim Gerichtshof anhängigen Rechtssachen C-94/04 (Cipolla) und C-202/04 (Macrino und Capodarte, Nrn. 28 und 29 zu dieser Frage).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2010 - C-163/09
Repertoire Culinaire - Indirekte Steuern - Verbrauchsteuer auf Alkohol und …
40 - Schlussanträge der Generalanwälte Lagrange vom 13. März 1963 in der Rechtssache Da Costa u. a. (28/62 bis 30/62, Slg. 1963, 63, 91) und Poiares Maduro vom 1. Februar 2006 in der Rechtssache Cipolla u. a. (C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Nrn. 28 und 29). - Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-463/04
Federconsumatori u.a.
9 - Vgl. auch meine Schlussanträge vom 1. Februar 2006 in der Rechtssache C-94/04 (Cipolla, gegenwärtig beim Gerichtshof anhängig, Nr. 58. - Generalanwalt beim EuGH, 02.01.2009 - C-197/08
Mindestpreise - Tabakwaren - Richtlinie 95/59/EG - Schutz der Gesundheit
16 - Siehe hierzu auch die Schlussanträge des Generalanwalts Maduro vom 1. Februar 2006 in der Rechtssache Cipolla u. a. (C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Nrn. 27 ff.). - Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2009 - C-197/08
Kommission / Frankreich - Mindestpreise - Tabakwaren - Richtlinie 95/59/EG - …
16 - Siehe hierzu auch die Schlussanträge des Generalanwalts Maduro vom 1. Februar 2006 in der Rechtssache Cipolla u. a. (C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Nrn. 27 ff.). - Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2009 - C-221/08
Kommission / Irland
16 - Siehe hierzu auch die Schlussanträge des Generalanwalts Maduro vom 1. Februar 2006 in der Rechtssache Cipolla u. a. (C-94/04 und C-202/04, Slg. 2006, I-11421, Nrn. 27 ff.).