Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 29.11.2001 - C-202/99   

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https://dejure.org/2001,4000
EuGH, 29.11.2001 - C-202/99 (https://dejure.org/2001,4000)
EuGH, Entscheidung vom 29.11.2001 - C-202/99 (https://dejure.org/2001,4000)
EuGH, Entscheidung vom 29. November 2001 - C-202/99 (https://dejure.org/2001,4000)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 78/687/EWG - Aufrechterhaltung eines zweiten Ausbildungsgangs für den Zugang zum Zahnarztberuf - Aufrechterhaltung der Möglichkeit für Ärzte im Sinne des Artikels 19 der Richtlinie 78/686/EWG, gleichzeitig im ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    Artikel 226 EG
    1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung Italiens wegen Verstoßes gegen die Verpflichtungen aus Richtlinie 78/687/EWG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeiten des Zahnarztes; Aufrechterhaltung eines zweiten Ausbildungsgangs für den Zugang zum ...

  • Judicialis

    Richtlinie 78/687/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist

  • datenbank.nwb.de

    Getrennte Ausbildung für den Zugang zum Arzt- und Zahnarztberuf - Unzulässigkeit eines gleichzeitigen Eintrags im Ärzteregister und im Zahnärzteregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 78/687/EWG des Rates vom 25. Juli 1978 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Tätigkeit des Zahnarztes - Beibehaltung der Möglichkeit für Ärzte, die die Tätigkeit eines Dentologen ausüben, ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 23.10.1997 - C-375/95

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 29.11.2001 - C-202/99
    Einleitend ist festzustellen, dass die Kommission nach ständiger Rechtsprechung in einer gemäß Artikel 226 EG eingereichten Klageschrift die Rügen, über die der Gerichtshof entscheiden soll, genau angeben und zumindest in gedrängter Form die rechtlichen und tatsächlichen Umstände darlegen muss, auf die diese Rügen gestützt sind (u. a. Urteil vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-375/95, Kommission/Griechenland, Slg. 1997, I-5981, Randnr. 35).
  • EuGH, 01.06.1995 - C-40/93

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 29.11.2001 - C-202/99
    Diese Auslegung steht nicht im Widerspruch zum Urteil vom 1. Juni 1995 in der Rechtssache C-40/93 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-1319).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

    17 und 18, vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-375/95, Kommission/Griechenland, Slg. 1997, I-5981, Randnr. 35, und vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-202/99, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-9319, Randnrn.
  • EuGH, 26.04.2012 - C-508/10

    Ein Mitgliedstaat darf von langfristig aufenthaltsberechtigten

    Selbst wenn entschieden würde, dass die Kommission berechtigt sei, eine solche Rüge in einem fortgeschrittenen Stadium des Vertragsverletzungsverfahrens geltend zu machen, werde vorliegend -anders als im Urteil vom 29. November 2001, Kommission/Italien (C-202/99, Slg. 2001, I-9319), in dem der Gerichtshof einer solchen Rüge stattgegeben habe - auf keine zwingende Bestimmung des Unionsrechts Bezug genommen.

    Zum einen sei eine Klage, mit der dargetan werden solle, dass die niederländische Regelung gegen das System, den Aufbau oder den Geist der Richtlinie 2003/109 verstoße, sehr wohl zulässig, wie der Gerichtshof im angeführten Urteil Kommission/Italien entschieden habe.

    Der Gerichtshof hat jedoch bereits entschieden, dass eine Klage der Kommission, mit der diese geltend macht, dass eine nationale Regelung gegen das System, den Aufbau oder den Sinn und Zweck einer Richtlinie verstoße, ohne dass die daraus folgende Verletzung des Unionsrechts auf spezielle Vorschriften dieser Richtlinie bezogen werden könnte, nicht allein deswegen als unzulässig qualifiziert werden kann (Urteil vom 29. November 2001, Kommission/Italien, Randnr. 23).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.04.2019 - C-619/18

    Kommission/ Polen (Indépendance de la Cour suprême) - Vertragsverletzung eines

    46 Vgl. Urteil vom 29. November 2001, Kommission/Italien (C-202/99, EU:C:2001:646, Rn. 21).
  • EuGH, 17.10.2003 - C-35/02

    Vogel

    Zur Stützung ihrer Auslegung weisen die Landeszahnärztekammer, die genannten Regierungen und die Kommission darauf hin, dass nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil Kommission/Italien vom 1. Juni 1995 und Urteil vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-202/99, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-9319) die Richtlinie 78/687 einem Mitgliedstaat nicht erlaube, einen zweiten Ausbildungsgang für den Zugang zum Beruf des Zahnarztes vorzusehen, der in einer ärztlichen Grundausbildung mit einer anschließenden Spezialisierung auf dem Gebiet der Zahnheilkunde bestehe.
  • EuGH, 08.09.2005 - C-121/03

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

    82 Die Kommission ist verpflichtet, in einer gemäß Artikel 226 EG eingereichten Klageschrift die Rügen, über die der Gerichtshof entscheiden soll, genau anzugeben und zumindest in gedrängter Form die rechtlichen und tatsächlichen Umstände darzulegen, auf die diese Rügen gestützt sind (vgl. u. a. Urteile vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-375/95, Kommission/Griechenland, Slg. 1997, I-5981, Randnr. 35, und vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-202/99, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-9319, Randnr. 20).
  • EuGH, 27.10.2005 - C-437/03

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

    39 Die Verpflichtung der unter Artikel 19b der Anerkennungsrichtlinie fallenden Ärzte, auf ihre Berufsbezeichnung "Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde" zugunsten der Berufsbezeichnung "Zahnarzt" zu verzichten, würde darauf hinauslaufen, dass sie sich gegenüber den Patienten als Zahnärzte ausgeben müssten und nicht auf die bei ihnen in erster Linie vorliegende Ausbildung und Befähigung zum Arzt für Allgemeinmedizin verweisen dürften, wodurch ihnen die Ausübung ihres Berufes erschwert würde (siehe in diesem Sinne Urteil vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-202/99, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-9319, Randnr. 51).

    42 Unter diesen Umständen ist festzustellen, dass die Kommission sich zu Unrecht auf die Rechtsprechung beruft, nach der die Mitgliedstaaten keine Kategorie von Zahnärzten schaffen können, die keiner der in den fraglichen Richtlinien aufgeführten Kategorien entspricht (Urteil vom 1. Juni 1995 in der Rechtssache C-40/93, Kommission/Italien, Slg. 1995, I-1319, Randnr. 24).

  • EuGH, 28.06.2005 - C-208/02

    LR af 1998 (Deutschland) / Kommission

    17 und 18, vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-375/95, Kommission/Griechenland, Slg. 1997, I-5981, Randnr. 35, und vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-202/99, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-9319, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2012 - C-508/10

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    9 - Vgl. Urteil vom 29. November 2001, Kommission/Italien (C-202/99, Slg. 2001, I-9319).
  • EuGH, 28.06.2005 - C-206/02

    LR af 1998 / Kommission

    17 und 18, vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-375/95, Kommission/Griechenland, Slg. 1997, I-5981, Randnr. 35, und vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-202/99, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-9319, Randnrn.
  • EuGH, 28.06.2005 - C-205/02

    Ke Kelit / Kommission

    17 und 18, vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-375/95, Kommission/Griechenland, Slg. 1997, I-5981, Randnr. 35, und vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-202/99, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-9319, Randnrn.
  • EuGH, 19.09.2013 - C-492/12

    'Conseil national de l''ordre des médecins' - Freizügigkeit -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2005 - C-416/02

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzungsverfahren - Verstoß gegen verschiedene

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2009 - C-397/07

    Kommission / Spanien - Richtlinie 69/335/EWG - Indirekte Steuern - Ansammlung von

  • EuGH, 05.11.2002 - C-204/01

    Klett

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2005 - C-514/03

    Kommission / Spanien - Niederlassungsfreiheit (Artikel 43 EG) und freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2005 - C-437/03

    Kommission / Österreich

  • EuGH, 14.10.2004 - C-55/03

    Kommission / Spanien

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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-202/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,24842
Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-202/99 (https://dejure.org/2001,24842)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31.05.2001 - C-202/99 (https://dejure.org/2001,24842)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31. Mai 2001 - C-202/99 (https://dejure.org/2001,24842)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,24842) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 78/687/EWG - Aufrechterhaltung eines zweiten Ausbildungsgangs für den Zugang zum Zahnarztberuf - Aufrechterhaltung der Möglichkeit für Ärzte im Sinne des Artikels 19 der Richtlinie 78/686/EWG, gleichzeitig im ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 09.11.1999 - C-365/97

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-202/99
    12: - Urteil vom 9. November 1999 in der Rechtssache C-365/97 (Kommission/Italien, Slg. 1999, I-7773, Randnr. 23).

    13: - Siehe z. B. Urteil vom 11. November 1999 in der Rechtssache C-315/98 (Kommission/Italien, Slg. 1999, I-8001, Randnr. 11).

    16 bis 18.21: - Urteil vom 9. November 1999, Kommission/Italien, Randnr. 38.22: - Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-135/94 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-1805, Randnr. 3).

  • EuGH, 23.10.1997 - C-375/95

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-202/99
    10: - GURI Nr. 260 vom 6. November 1998.11: - Vgl. als Beispiel aus neuerer Zeit Urteil vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-375/95 (Kommission/Griechenland, Slg. 1997, I-5981, Randnr. 35).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-202/99
    18: - Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92 (Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 13).
  • EuGH, 11.11.1999 - C-315/98

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-202/99
    13: - Siehe z. B. Urteil vom 11. November 1999 in der Rechtssache C-315/98 (Kommission/Italien, Slg. 1999, I-8001, Randnr. 11).
  • EuGH, 29.06.1995 - C-135/94

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-202/99
    16 bis 18.21: - Urteil vom 9. November 1999, Kommission/Italien, Randnr. 38.22: - Urteil vom 29. Juni 1995 in der Rechtssache C-135/94 (Kommission/Italien, Slg. 1995, I-1805, Randnr. 3).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2001 - C-232/99

    Kommission / Spanien

    64. Generalanwalt Léger hat jüngst in seinen Schlussanträgen vom 31. Mai 2001 in der Rechtssache C-202/99(20) eine Ausnahme von diesem Grundsatz für jenen Fall bejaht, dass die Kommission alle Rechtsgrundlagen (im Anlassfall: Bestimmungen einer Richtlinie), gegen die ihrer Meinung nach verstoßen wurde, im gesamten Verfahren genau und unverändert vorgebracht hat, im Klageantrag selbst aber nur die Feststellung eines Verstoßes gegen "die besagte Richtlinie"beantragt hat.

    65. Dazu ist allerdings anzumerken, das die Sachlage in der Rechtssache C-202/99 mit jener des vorliegenden Falls zwar insoweit vergleichbar ist, als die Kommission auch hier im gesamten Verfahren, nur nicht im Klageantrag, einen Verstoß gegen bestimmte Rechtsgrundlagen gerügt hat.

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