Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009

Rechtsprechung
   EuGH, 03.06.2010 - C-203/08, C-258/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,78
EuGH, 03.06.2010 - C-203/08, C-258/08 (https://dejure.org/2010,78)
EuGH, Entscheidung vom 03.06.2010 - C-203/08, C-258/08 (https://dejure.org/2010,78)
EuGH, Entscheidung vom 03. Juni 2010 - C-203/08, C-258/08 (https://dejure.org/2010,78)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,78) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Art. 49 EG - Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs - Glücksspiele - Betrieb von Glücksspielen im Internet - Regelung, die eine Erlaubnis einem einzigen Veranstalter vorbehält - Verlängerung der Erlaubnis ohne Ausschreibung - Grundsatz der Gleichbehandlung und ...

  • webshoprecht.de

    Verbot von Glücksspielen im Internet durch die Mitgliedsstaaten

  • Europäischer Gerichtshof

    Sporting Exchange

    Art. 49 EG - Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs - Glücksspiele - Betrieb von Glücksspielen im Internet - Regelung, die eine Erlaubnis einem einzigen Veranstalter vorbehält - Verlängerung der Erlaubnis ohne Ausschreibung - Grundsatz der Gleichbehandlung und ...

  • EU-Kommission PDF

    Sporting Exchange

    Art. 49 EG - Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs - Glücksspiele - Betrieb von Glücksspielen im Internet - Regelung, die eine Erlaubnis einem einzigen Veranstalter vorbehält - Verlängerung der Erlaubnis ohne Ausschreibung - Grundsatz der Gleichbehandlung und ...

  • EU-Kommission

    Sporting Exchange

    Art. 49 EG - Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs - Glücksspiele - Betrieb von Glücksspielen im Internet - Regelung, die eine Erlaubnis einem einzigen Veranstalter vorbehält - Verlängerung der Erlaubnis ohne Ausschreibung - Grundsatz der Gleichbehandlung und ...

  • aufrecht.de

    Zur Rechtswidrigkeit des staatlichen Glückspielmonopols (Niederlande)

  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs beim Anbieten von Glücksspielen im Internet; Erlaubnisvorbehalt für einen einzigen Anbieter; Grundsatz der Gleichbehandlung und Gebot der Transparenz; Sporting Exchange Ltd gegen Minister van Justitie

  • kanzlei.biz

    Ausschließlichkeitsregelung für Glückspiel zulässig

  • vdai.de PDF

    Kein Verstoß gegen Art. 49 EGV durch eine Ausschließlichkeitsregelung zugunsten eines einzigen Veranstalters von Glücksspielen; Geltung des Grundsatzes der Gleichbehandlung und des Transparenzgebots in Verfahren zur Erteilung und zur Verlängerung der Zulassung zugunsten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 49
    Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs beim Anbieten von Glücksspielen im Internet; Erlaubnisvorbehalt für einen einzigen Anbieter; Grundsatz der Gleichbehandlung und Gebot der Transparenz; Sporting Exchange Ltd gegen Minister van Justitie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an die Zulassung oder Verlängerung einer Glückspielkonzession?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Sporting Exchange

    Art. 49 EG - Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs - Glücksspiele - Betrieb von Glücksspielen im Internet - Regelung, die eine Erlaubnis einem einzigen Veranstalter vorbehält - Verlängerung der Erlaubnis ohne Ausschreibung - Grundsatz der Gleichbehandlung und ...

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    EuGH bestätigt Verbot von Internet-Glücksspielen zur Bekämpfung von Betrug und anderen Straftaten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Glücksspiel im Internet

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Verbotsmöglichkeit im Internet für EU-Staaten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Immer anwendbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbot eines Betriebes von Glücksspielen im Internet durch EU-Mitgliedstaat zulässig - Freier Dienstleistungsverkehr darf mit dem Ziel der Bekämpfung von Betrug und anderen Straftaten beschränkt werden

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Niederlande), eingereicht am 16. Mai 2008 - The Sporting Exchange Ltd, handelnd unter der Firma "Betfair"; andere Parteien: Minister van Justitie, Stichting de Nationale Sporttotalisator und Scientific Games Racing

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Niederlande) - Auslegung von Art. 49 EG - Nationale Regelung, die die Veranstaltung von Glücksspielen und das Sammeln von Wetten ohne Genehmigung verbietet und eine Genehmigung einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer vorbehält, ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 1085
  • EuZW 2010, 503
  • MMR 2010, 850
  • DÖV 2010, 696
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (158)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 13.04.2010 - C-91/08

    Wall - Dienstleistungskonzessionen - Vergabeverfahren - Transparenzgebot -

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-203/08
    60 bis 62, vom 10. September 2009, Eurawasser, C-206/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 44, und vom 13. April 2010, Wall, C-91/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 33).

    Dieses Transparenzgebot gilt, wenn die betreffende Dienstleistungskonzession für ein Unternehmen von Interesse sein kann, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem diese Konzession erteilt wird, ansässig ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juli 2005, Coname, C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Randnr. 17, und Wall, Randnr. 34).

    Ohne zwangsläufig eine Ausschreibung vorzuschreiben, verpflichtet das Transparenzgebot die konzessionserteilende Stelle, zugunsten der potenziellen Konzessionsnehmer einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit sicherzustellen, der eine Öffnung der Dienstleistungskonzessionen für den Wettbewerb und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 2008, Coditel Brabant, C-324/07, Slg. 2008, I-8457, Randnr. 25, und Wall, Randnr. 36).

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-203/08
    In diesem Kontext können die sittlichen, religiösen oder kulturellen Besonderheiten und die sittlich und finanziell schädlichen Folgen für den Einzelnen wie für die Gesellschaft, die mit Spielen und Wetten einhergehen, ein ausreichendes Ermessen der staatlichen Stellen rechtfertigen, festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben (Urteile vom 6. November 2003, Gambelli u. a., C-243/01, Slg. 2003, I-13031, Randnr. 63, sowie vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Randnr. 47).

    Die von ihnen vorgeschriebenen Beschränkungen müssen jedoch den sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergebenden Anforderungen, insbesondere an ihre Verhältnismäßigkeit, genügen (vgl. in diesem Sinne Urteile Placanica u. a., Randnr. 48, sowie Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, Randnr. 59).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs obliegt es den nationalen Gerichten, zu überprüfen, ob die mitgliedstaatlichen Rechtsvorschriften tatsächlich den Zielen, die sie rechtfertigen könnten, entsprechen und ob die darin vorgesehenen Beschränkungen nicht im Hinblick auf diese Ziele unverhältnismäßig sind (Urteile Gambelli u. a., Randnr. 75, sowie Placanica u. a., Randnr. 58).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-203/08
    In diesem Kontext können die sittlichen, religiösen oder kulturellen Besonderheiten und die sittlich und finanziell schädlichen Folgen für den Einzelnen wie für die Gesellschaft, die mit Spielen und Wetten einhergehen, ein ausreichendes Ermessen der staatlichen Stellen rechtfertigen, festzulegen, welche Erfordernisse sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben (Urteile vom 6. November 2003, Gambelli u. a., C-243/01, Slg. 2003, I-13031, Randnr. 63, sowie vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Randnr. 47).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs obliegt es den nationalen Gerichten, zu überprüfen, ob die mitgliedstaatlichen Rechtsvorschriften tatsächlich den Zielen, die sie rechtfertigen könnten, entsprechen und ob die darin vorgesehenen Beschränkungen nicht im Hinblick auf diese Ziele unverhältnismäßig sind (Urteile Gambelli u. a., Randnr. 75, sowie Placanica u. a., Randnr. 58).

    Unter Bezugnahme insbesondere auf die Urteile Gambelli u. a. sowie Placanica u. a. hat das vorlegende Gericht festgestellt, dass die Ziele des Verbraucherschutzes und der Bekämpfung von Kriminalität und Spielsucht, die dem in der Wok vorgesehenen System der ausschließlichen Erlaubnisse zugrunde lägen, als zwingende Gründe des Allgemeininteresses im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs angesehen werden könnten.

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-203/08
    Nach ständiger Rechtsprechung muss ein System der vorherigen behördlichen Genehmigung nämlich, damit es trotz des Eingriffs in eine solche Grundfreiheit gerechtfertigt ist, auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien beruhen, damit der Ermessensausübung durch die nationalen Behörden hinreichende Grenzen gesetzt werden (Urteile vom 17. Juli 2008, Kommission/Frankreich, C-389/05, Slg. 2008, I-5397, Randnr. 94, und vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, Slg. 2009, I-1721, Randnr. 64).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-389/05

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-203/08
    Nach ständiger Rechtsprechung muss ein System der vorherigen behördlichen Genehmigung nämlich, damit es trotz des Eingriffs in eine solche Grundfreiheit gerechtfertigt ist, auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien beruhen, damit der Ermessensausübung durch die nationalen Behörden hinreichende Grenzen gesetzt werden (Urteile vom 17. Juli 2008, Kommission/Frankreich, C-389/05, Slg. 2008, I-5397, Randnr. 94, und vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, Slg. 2009, I-1721, Randnr. 64).
  • EuGH, 13.11.2008 - C-324/07

    Coditel Brabant - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-203/08
    Ohne zwangsläufig eine Ausschreibung vorzuschreiben, verpflichtet das Transparenzgebot die konzessionserteilende Stelle, zugunsten der potenziellen Konzessionsnehmer einen angemessenen Grad an Öffentlichkeit sicherzustellen, der eine Öffnung der Dienstleistungskonzessionen für den Wettbewerb und die Nachprüfung ermöglicht, ob die Vergabeverfahren unparteiisch durchgeführt worden sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. November 2008, Coditel Brabant, C-324/07, Slg. 2008, I-8457, Randnr. 25, und Wall, Randnr. 36).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-203/08
    Allerdings könnten die Beschränkungen der in Art. 49 EG verankerten Grundfreiheit, die sich speziell aus den Verfahren zur Erteilung und zur Verlängerung der Zulassung eines einzigen Veranstalters wie denen des Ausgangsverfahrens ergeben, als gerechtfertigt angesehen werden, wenn der betreffende Mitgliedstaat beschlösse, die Zulassung einem öffentlichen Veranstalter, der hinsichtlich seiner Leitung unmittelbarer staatlicher Aufsicht untersteht, oder einem privaten Veranstalter, dessen Tätigkeiten die Behörden genau überwachen können, zu erteilen oder sie zu verlängern (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. September 1999, Läärä u. a., C-124/97, Slg. 1999, I-6067, Randnrn.
  • EuGH, 20.02.2001 - C-205/99

    Analir u.a.

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-203/08
    Zudem muss jedem, der von einer auf einem solchen Eingriff beruhenden einschränkenden Maßnahme betroffen ist, der Rechtsweg offen stehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Februar 2001, Analir u. a., C-205/99, Slg. 2001, I-1271, Randnr. 38).
  • EuGH, 10.09.2009 - C-206/08

    Eurawasser - Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-203/08
    60 bis 62, vom 10. September 2009, Eurawasser, C-206/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 44, und vom 13. April 2010, Wall, C-91/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 33).
  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus EuGH, 03.06.2010 - C-203/08
    Dieses Transparenzgebot gilt, wenn die betreffende Dienstleistungskonzession für ein Unternehmen von Interesse sein kann, das in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem diese Konzession erteilt wird, ansässig ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juli 2005, Coname, C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Randnr. 17, und Wall, Randnr. 34).
  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

  • EuGH, 13.09.2007 - C-260/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Vorab ist daran zu erinnern, dass die öffentlichen Stellen, die Dienstleistungskonzessionsverträge schließen, die Grundregeln des Vertrags im Allgemeinen, insbesondere Art. 56 AEUV , sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und das daraus folgende Transparenzgebot im Besonderen zu beachten haben (vgl. in diesem Sinne Urteil Sporting Exchange, C-203/08, EU:C:2010:307, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

    66 und 67, sowie vom 3. Juni 2010, Sporting Exchange, C-203/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 59).
  • BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Zudem muss jedem, der von einer auf einem solchen Eingriff beruhenden Maßnahme betroffen ist, ein wirkungsvoller Rechtsweg offenstehen (vgl. EuGH, Urteile vom 3. Juni 2010 - C-203/08 [ECLI:EU:C:2010:307], Sporting Exchange - Rn. 50, vom 8. September 2010 - C-46/08, a.a.O., Carmen Media - Rn. 87 und vom 4. Februar 2016 - C-336/14 [ECLI:EU:C:2016:72], Ince; BVerwG, Urteile vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 und vom 20. Juni 2013 - 8 C 39.12 - juris Rn. 54).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5647
Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08 (https://dejure.org/2009,5647)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17.12.2009 - C-203/08 (https://dejure.org/2009,5647)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - C-203/08 (https://dejure.org/2009,5647)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5647) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Sporting Exchange

    Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Wetten und Lotterien im Internet - System ausschließlicher und alleiniger Zulassung - Einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen auferlegtes Verbot, seine Dienstleistungen zu erbringen - Beschränkung des ...

  • EU-Kommission PDF

    Sporting Exchange

    Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Wetten und Lotterien im Internet - System ausschließlicher und alleiniger Zulassung - Einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen auferlegtes Verbot, seine Dienstleistungen zu erbringen - Beschränkung des ...

  • EU-Kommission

    Sporting Exchange

    Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Wetten und Lotterien im Internet - System ausschließlicher und alleiniger Zulassung - Einem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen auferlegtes Verbot, seine Dienstleistungen zu erbringen - Beschränkung des ...

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - Nach Ansicht von Generalanwalt Yves Bot ist den Inhabern von Ausschließlichkeitsrechten für den Betrieb von Glücksspielen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, ihr Angebot durch Einführung neuer Spiele und durch Werbung attraktiver zu ...

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sportwettenmonopol in den Niederlanden

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts in den Rechtssachen Betfair und Ladbrokes

  • blogspot.com (Pressemitteilung)

    Schlussanträge des Generalanwalts in den Rechtssachen Betfair und Ladbrokes

  • blogspot.com (Information zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Europäischer Gerichtshof verhandelt Betfair- und Ladbrokes-Vorlagen aus den Niederlanden

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (31)

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08
    Erfüllt eine auf die Lenkung der Spielleidenschaft in bestimmte Bahnen gerichtete, restriktive nationale Glücksspielpolitik, die tatsächlich dazu beiträgt, dass die mit der betreffenden nationalen Regelung verfolgten Ziele, nämlich die Eindämmung der Spielsucht und die Betrugsbekämpfung, erreicht werden, indem sie dafür sorgt, dass dank des regulierten Angebots von Glücksspielen der Umfang des Spielens (viel) begrenzter bleibt, als es ohne das nationale Regulierungssystem der Fall wäre, die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere im Urteil vom 6. November 2003, Gambelli u. a. (C-243/01, Slg. 2003, I-13031), aufgestellte Voraussetzung, dass die Wetttätigkeiten durch diese Politik in kohärenter und systematischer Weise begrenzt werden, auch wenn dem oder den Inhabern der Genehmigung erlaubt ist, ihr Glücksspielangebot durch die Einführung neuer Glücksspiele attraktiver zu machen, das Augenmerk einer breiten Öffentlichkeit durch Werbung auf ihr Glücksspielangebot zu lenken und so (potenzielle) Spieler von dem illegalen Angebot von Glücksspielen fernzuhalten (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Randnr. 55 a. E.)?.

    Im Urteil Placanica u. a. hat der Gerichtshof ausgeführt, dass die zugelassenen Betreiber, falls die Glücksspielregelung eines Mitgliedstaats das Ziel habe, die Glücksspieltätigkeiten in kontrollierbare Bahnen zu lenken, um ihrer Ausnutzung zu kriminellen oder betrügerischen Zwecken vorzubeugen, eine verlässliche und zugleich attraktive Alternative zur verbotenen Tätigkeit anbieten müssten, was an sich das Angebot einer breiten Palette von Spielen, einen gewissen Werbeaufwand und den Einsatz neuer Vertriebstechniken beinhalten könne(20).

    Im Urteil Placanica u. a. hat der Gerichtshof, wie wir gesehen haben, anerkannt, dass das letztgenannte Ziel es notwendig machen kann, dass die zugelassenen Betreiber eine breite Palette von Spielen anbieten, einen gewissen Werbeaufwand bieten und neue Spiele einführen, um eine verlässliche und zugleich attraktive Alternative zum heimlichen und verbotenen Spiel bereitzustellen.

    So musste, was die im Urteil Placanica u. a. in Rede stehenden italienischen Rechtsvorschriften angeht, das nationale Gericht aufgrund dieser Pflicht nacheinander prüfen, ob die Verpflichtung der Wirtschaftsteilnehmer zur Beschaffung einer Konzession, die Art der Vergabe der Konzession und insbesondere der Ausschluss von Gesellschaften, deren Anteilseigner nicht jederzeit feststellbar waren, die Verpflichtung zur Einholung einer polizeilichen Genehmigung und schließlich die strafrechtlichen Sanktionen zur Bekämpfung der Verstöße gegen diese Vorschriften gerechtfertigt waren oder nicht.

    13 - Urteil Placanica u. a. (Randnr. 46 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    20 - Urteil Placanica u. a. (Randnr. 55).

    35 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Placanica u. a. (Randnr. 49).

    37 - Urteil Placanica u. a. (Randnr. 49).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08
    Erfüllt eine auf die Lenkung der Spielleidenschaft in bestimmte Bahnen gerichtete, restriktive nationale Glücksspielpolitik, die tatsächlich dazu beiträgt, dass die mit der betreffenden nationalen Regelung verfolgten Ziele, nämlich die Eindämmung der Spielsucht und die Betrugsbekämpfung, erreicht werden, indem sie dafür sorgt, dass dank des regulierten Angebots von Glücksspielen der Umfang des Spielens (viel) begrenzter bleibt, als es ohne das nationale Regulierungssystem der Fall wäre, die in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften, insbesondere im Urteil vom 6. November 2003, Gambelli u. a. (C-243/01, Slg. 2003, I-13031), aufgestellte Voraussetzung, dass die Wetttätigkeiten durch diese Politik in kohärenter und systematischer Weise begrenzt werden, auch wenn dem oder den Inhabern der Genehmigung erlaubt ist, ihr Glücksspielangebot durch die Einführung neuer Glücksspiele attraktiver zu machen, das Augenmerk einer breiten Öffentlichkeit durch Werbung auf ihr Glücksspielangebot zu lenken und so (potenzielle) Spieler von dem illegalen Angebot von Glücksspielen fernzuhalten (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 6. März 2007, Placanica u. a., C-338/04, C-359/04 und C-360/04, Slg. 2007, I-1891, Randnr. 55 a. E.)?.

    Das vorlegende Gericht stellt diese Frage aufgrund der Äußerungen des Gerichtshofs in den angeführten Urteilen Gambelli u. a. sowie Placanica u. a. Im Urteil Gambelli u. a. hat der Gerichtshof die Auffassung vertreten, dass die Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats, die die Veranstaltung und den Betrieb von Sportwetten einschränken sollten, um die Verbraucher gegen übertriebene Anreize zum Spielen zu schützen, während in Wirklichkeit die Behörden dieses Mitgliedstaats die Verbraucher dazu anreizten und ermunterten, an diesen Spielen teilzunehmen, damit der Staatskasse daraus Einnahmen zuflössen, dieses Ziel nicht kohärent und systematisch verfolgten und daher gegen das Gemeinschaftsrecht verstießen(19).

    Das angeführte Urteil Gambelli u. a. fügt sich nahtlos in diese Rechtsprechung ein, auch wenn die vom Gerichtshof in diesem Urteil festgestellte Inkohärenz nicht den Rechtsvorschriften selbst, sondern deren Anwendung durch die nationalen Behörden anhaftete.

    Anders als bei dem Sachverhalt, der dem angeführten Urteil Gambelli u. a. zugrunde lag, will das niederländische Gesetz nicht nur die Verbraucher gegen die Spielsucht schützen, sondern dient auch der Betrugsbekämpfung.

    11 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Gambelli u. a. (Randnr. 59).

    19 - Urteil Gambelli u. a. (Randnr. 69).

    21 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Gambelli u. a. (Randnr. 67).

    25 - Urteil Gambelli u. a. (Randnr. 63).

  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08
    15 - Urteil vom 21. September 1999, Läärä u. a. (C-124/97, Slg. 1999, I-6067, Randnr. 37).

    16 - Urteil Läärä u. a. (Randnr. 37).

    17 - Urteile Läärä u. a. (Randnrn. 35 und 39), Zenatti (Randnr. 33) und Anomar u. a. (Randnr. 87).

    18 - Urteile Läärä u. a. (Randnr. 36) und Zenatti (Randnr. 34).

    24 - Vgl. die in Fn. 15 angeführten Urteile Läärä u. a. (Randnr. 33) und Zenatti (Randnr. 31).

    31 - Urteil Läärä u. a. (angeführt in Fn. 15).

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08
    Vgl. auch Urteile vom 21. Oktober 1999, Zenatti (C-67/98, Slg. 1999, I-7289, Randnr. 35), und Anomar u. a. (Randnr. 74).

    26 - Urteile Zenatti (Randnr. 37) und Gambelli u. a. (Randnr. 66).

    32 - Urteil Zenatti (angeführt in Fn. 15).

    38 - Urteile Zenatti (Randnr. 37) und Gambelli u. a. (Randnr. 75).

  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08
    42 - Urteile vom 21. Juli 2005, Coname (C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Randnr. 17), und vom 17. Juli 2008, ASM Brescia (C-347/06, Slg. 2008, I-5641, Randnr. 59).

    49 - Urteil Coname (Randnrn. 21 und 28).

    53 - Urteil Coname (Randnr. 20).

  • EuGH, 13.11.2008 - C-324/07

    Coditel Brabant - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Öffentliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08
    44 - Vgl. insbesondere Urteil vom 13. November 2008, Coditel Brabant (C-324/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    48 - Urteil Coditel Brabant (Randnr. 25).

    55 - Urteil Coditel Brabant (angeführt in Fn. 44, Randnr. 48).

  • EuGH, 17.07.2008 - C-347/06

    ASM Brescia - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Konzession für die öffentliche

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08
    42 - Urteile vom 21. Juli 2005, Coname (C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Randnr. 17), und vom 17. Juli 2008, ASM Brescia (C-347/06, Slg. 2008, I-5641, Randnr. 59).

    43 - Urteil ASM Brescia (Randnr. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.11.2007 - C-507/03

    Kommission / Irland - Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG und 49 EG - Richtlinie

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08
    41 - Urteile vom 13. November 2007, Kommission/Irland (C-507/03, Slg. 2007, I-9777, Randnr. 26), und vom 10. September 2009, Sea (C-573/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 39).

    51 - Urteil Kommission/Irland (Randnr. 33).

  • EuGH, 11.09.2003 - C-6/01

    DIE PORTUGIESISCHEN RECHTSVORSCHRIFTEN, DURCH DIE GLÜCKS- ODER GELDSPIELE AUF

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08
    10 - Urteil vom 11. September 2003, Anomar u. a. (C-6/01, Slg. 2003, I-8621, Randnrn.

    33 - Urteil Anomar u. a. (angeführt in Fn. 10).

  • EuGH, 14.04.2005 - C-6/03

    Deponiezweckverband Eiterköpfe - Umwelt - Abfalldeponien - Richtlinie 1999/31 -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 17.12.2009 - C-203/08
    36 - Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2005, Deponiezweckverband Eiterköpfe (C-6/03, Slg. 2005, I-2753, Randnr. 63).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-500/06

    RECHTSVORSCHRIFTEN, DIE ZU EINEM VERBOT VON WERBUNG FÜR MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE

  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT

  • EuGH, 19.06.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG -

  • EuGH, 15.10.2007 - C-409/07

    Avalon Service-Online-Dienste - Verbindung

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

  • EuGH, 20.02.1979 - 120/78

    Cassis de Dijon (Rewe / Bundesmonopolverwaltung für Branntwein)

  • EFTA-Gerichtshof, 14.03.2007 - E-1/06

    EFTA-Überwachungsbehörde gegen Königreich Norwegen - Binnenmarkt und

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

  • EuGH, 17.07.2008 - C-389/05

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG

  • EuGH, 26.10.2006 - C-65/05

    Generelles Verbot von elektronischen Spielen eines EU-Mitglieds-Staates

  • EuGH, 07.07.2005 - C-147/03

    DIE REGELUNG ÜBER DEN ZUGANG ZU DEN ÖSTERREICHISCHEN UNIVERSITÄTEN IST

  • EuGH, 25.02.2010 - C-55/08

    Santa Casa da Misericórdia de Lisboa

  • EuGH, 10.09.2009 - C-573/07

    Sea - Öffentliche Aufträge - Verfahren zur Vergabe - Auftrag über die

  • EuGH, 19.05.2009 - C-531/06

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • EuGH, 15.05.2008 - C-147/06

    SECAP - Öffentliche Bauaufträge - Vergabeverfahren - Ungewöhnlich niedrige

  • EuGH, 30.06.2011 - C-212/08

    Ein Monopol für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen kann gerechtfertigt sein,

  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

  • EuGH, 15.10.2007 - C-410/07

    Happel - Verbindung

  • VGH Bayern, 22.10.2012 - 22 B 10.2398

    Anwendbarkeit des Feiertagsgesetzes auf Spielhallen, auf in Gaststätten

    Auch für in Gaststätten aufgestellte Spielgeräte gilt namentlich, dass "die Spieler in ihrer übergroßen Mehrheit mehr verlieren als sie gewinnen", und dass "das eigentliche Prinzip des Spielens, an dem ein lukratives Interesse wegen der Anziehungskraft der Träume besteht, ... durch die Vorspiegelung der Möglichkeit des Reichwerdens zur Verarmung derjenigen [führt], die sich dem Spiel hingeben" (so Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Yves Bot in seinen Schlussanträgen vom 17.12.2009 in den Verfahren C-203/08 und C-258/08, RdNr. 59).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht