Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2011

Rechtsprechung
   EuGH, 14.02.2012 - C-204/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,130
EuGH, 14.02.2012 - C-204/09 (https://dejure.org/2012,130)
EuGH, Entscheidung vom 14.02.2012 - C-204/09 (https://dejure.org/2012,130)
EuGH, Entscheidung vom 14. Februar 2012 - C-204/09 (https://dejure.org/2012,130)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Aarhus-Übereinkommen - Richtlinie 2003/4/EG - Zugang zu Umweltinformationen - Gremien und Einrichtungen, die in gesetzgebender Eigenschaft handeln - Vertraulichkeit der Beratungen von Behörden - Voraussetzung, dass diese Vertraulichkeit ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Flachglas Torgau

    Vorabentscheidungsersuchen - Aarhus-Übereinkommen - Richtlinie 2003/4/EG - Zugang zu Umweltinformationen - Gremien und Einrichtungen, die in gesetzgebender Eigenschaft handeln - Vertraulichkeit der Beratungen von Behörden - Voraussetzung, dass diese Vertraulichkeit ...

  • EU-Kommission

    Flachglas Torgau

    Vorabentscheidungsersuchen - Aarhus-Übereinkommen - Richtlinie 2003/4/EG - Zugang zu Umweltinformationen - Gremien und Einrichtungen, die in gesetzgebender Eigenschaft handeln - Vertraulichkeit der Beratungen von Behörden - Voraussetzung, dass diese Vertraulichkeit ...

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit des Nichtansehens von Ministerien als Behörden gemäß Art. 2 Nr. 2 S. 2 RL 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen

  • lda.brandenburg.de PDF

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Interessenabwägung, Schutz besonderer Verfahren

  • fragdenstaat.de

    Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Interessenabwägung - Begriffsbestimmung - Schutz besonderer Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen - Aarhus-Übereinkommen - Richtlinie 2003/4/EG - Zugang zu Umweltinformationen - Gremien und Einrichtungen, die in gesetzgebender Eigenschaft handeln - Vertraulichkeit der Beratungen von Behörden - Voraussetzung, dass diese Vertraulichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Umwelt und Verbraucher - Ein Ministerium darf der Öffentlichkeit den Zugang zu Umweltinformationen verweigern, soweit diese Informationen einem Gesetzgebungsverfahren zuzurechnen sind, an dem das Ministerium beteiligt ist

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Informationszugang während eines Gesetzgebungsverfahrens

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Interessenabwägung, Schutz besonderer Verfahren, Begriffsbestimmung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zugang zu Umweltinformationen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Herausgabe von Umweltinformationen: Glasproduzent setzt sich durch

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zugang zu Informationen eines Gesetzgebungsverfahren darf vom Ministerium verweigert werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren: Ministerium darf Öffentlichkeit Zugang zu Umweltinformationen verweigern - Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erlischt Ausnahmeregelung

Besprechungen u.ä.

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (Deutschland) eingereicht am 08. Juni 2009 - Flachglas Torgau GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts - Auslegung von Art. 2 Nr. 2 Satz 2 und Art. 4 Abs. 2 Satz 1 Buchst. a der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 491
  • EuZW 2012, 459
  • DÖV 2012, 362
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 22.12.2010 - C-524/09

    Ville de Lyon - Vorabentscheidungsersuchen - Übereinkommen von Aarhus -Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 14.02.2012 - C-204/09
    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Europäische Union mit dem Beitritt zum Übereinkommen von Aarhus zugesagt hat, im Rahmen der Anwendung des Unionsrechts sicherzustellen, dass die bei den Behörden vorhandenen Umweltinformationen grundsätzlich zugänglich sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Dezember 2010, Ville de Lyon, C-524/09, Slg. 2010, I-14115, Randnr. 35).

    Mit dem Erlass der Richtlinie 2003/4 wollte der Unionsgesetzgeber im Hinblick auf den Abschluss dieses Übereinkommens durch die Gemeinschaft die Vereinbarkeit des Unionsrechts mit dem Übereinkommen durch eine allgemeine Regelung sicherstellen, die gewährleistet, dass jede natürliche oder juristische Person eines Mitgliedstaats ein Recht auf Zugang zu bei Behörden vorhandenen oder für diese bereitgehaltenen Umweltinformationen hat, ohne hierfür ein Interesse geltend machen zu müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil Ville de Lyon, Randnr. 36).

  • EuGH, 26.06.2003 - C-233/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 14.02.2012 - C-204/09
    31 und 32, sowie vom 26. Juni 2003, Kommission/Frankreich, C-233/00, Slg. 2003, I-6625, Randnr. 76); mit der Klarstellung in Art. 4 Abs. 2 Unterabs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2003/4, dass die Vertraulichkeit der Beratungen von Behörden "gesetzlich vorgesehen" sein muss - eine Voraussetzung, die dem in Art. 4 Abs. 4 des Übereinkommens von Aarhus vorgesehenen Erfordernis, dass die Vertraulichkeit der Beratungen "nach innerstaatlichem Recht" vorgesehen sein muss, entspricht -, hat der Unionsgesetzgeber jedoch ganz offensichtlich gewollt, dass es im nationalen Recht eine ausdrückliche Regel, deren Anwendungsbereich genau bestimmt ist, und nicht lediglich einen allgemeinen rechtlichen Kontext gibt.

    Diese Klarstellung kann hingegen nicht so ausgelegt werden, dass es erforderlich ist, dass sämtliche Bedingungen für die Anwendung dieses Grundes für die Ablehnung des Zugangs zu Umweltinformationen im Detail festgelegt sind, da die in diesem Bereich zu treffenden Entscheidungen schon aufgrund ihrer Eigenart eng von dem konkreten Kontext abhängen, in dem sie erlassen werden, und eine Berücksichtigung der Art der in Rede stehenden Dokumente sowie des Verfahrensabschnitts, in dem der Zugangsantrag gestellt wird, erfordern (vgl. entsprechend Urteil Kommission/Frankreich, Randnrn.

  • EuGH, 16.12.2010 - C-266/09

    Stichting Natuur en Milieu u.a. - Umwelt - Pflanzenschutzmittel - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 14.02.2012 - C-204/09
    Schließlich und in jedem Fall findet das Erfordernis, dass die Vertraulichkeit der Beratungen von Behörden gesetzlich vorgesehen sein muss, unbeschadet der anderen in Art. 4 der Richtlinie 2003/4 festgelegten Verpflichtungen und insbesondere der Verpflichtung der betreffenden Behörden, die vorliegenden Interessen in jedem Einzelfall gegeneinander abzuwägen, Anwendung (vgl. insoweit Urteil vom 16. Dezember 2010, Stichting Natuur en Milieu u. a., C-266/09, Slg. 2010, I-13119, Randnr. 58).
  • EuGH, 23.05.1985 - 29/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 14.02.2012 - C-204/09
    Allerdings erfordert die Umsetzung einer Richtlinie zwar nicht eine förmliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche, besondere Rechtsvorschrift, da der Umsetzung dieser Richtlinie je nach ihrem Inhalt durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan sein kann (vgl. u. a. Urteile vom 23. Mai 1985, Kommission/Deutschland, 29/84, Slg. 1985, 1661, Randnrn. 22 und 23, vom 9. September 1999, Kommission/Deutschland, C-217/97, Slg. 1999, I-5087, Randnrn.
  • EuGH, 09.09.1999 - C-217/97

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 14.02.2012 - C-204/09
    Allerdings erfordert die Umsetzung einer Richtlinie zwar nicht eine förmliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche, besondere Rechtsvorschrift, da der Umsetzung dieser Richtlinie je nach ihrem Inhalt durch einen allgemeinen rechtlichen Kontext Genüge getan sein kann (vgl. u. a. Urteile vom 23. Mai 1985, Kommission/Deutschland, 29/84, Slg. 1985, 1661, Randnrn. 22 und 23, vom 9. September 1999, Kommission/Deutschland, C-217/97, Slg. 1999, I-5087, Randnrn.
  • EuGH, 17.06.1998 - C-321/96

    Mecklenburg

    Auszug aus EuGH, 14.02.2012 - C-204/09
    Im Übrigen kann Art. 2 Nr. 2 Satz 2 der Richtlinie 2003/4, der es den Mitgliedstaaten erlaubt, Ausnahmen von der allgemeinen Regelung der Richtlinie vorzusehen, nicht so ausgelegt werden, dass seine Wirkung über das hinausgeht, was zum Schutz der von ihm gewährleisteten Interessen erforderlich ist, und die Reichweite der dort vorgesehenen Ausnahmen muss unter Berücksichtigung der Ziele der Richtlinie bestimmt werden (vgl. entsprechend Urteil vom 17. Juni 1998, Mecklenburg, C-321/96, Slg. 1998, I-3809, Randnr. 25).
  • EuGH, 09.09.2003 - C-236/01

    Monsanto Agricoltura Italia u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.02.2012 - C-204/09
    Nach ständiger Rechtsprechung folgt sowohl aus den Anforderungen der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch aus dem Gleichheitsgrundsatz, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Bestimmung und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteil vom 9. September 2003, Monsanto Agricoltura Italia u. a., C-236/01, Slg. 2003, I-8105, Randnr. 72).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.2011 - C-128/09

    Boxus und Roua - Umweltverträglichkeitsprüfung - Begriff des "besonderen

    Auszug aus EuGH, 14.02.2012 - C-204/09
    So nimmt z. B. in einem anderen Kontext, nämlich dem der Regeln über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, die Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 (ABl. L 175, S. 40) Projekte, die im Einzelnen durch einen besonderen einzelstaatlichen Gesetzgebungsakt genehmigt werden, von der Pflicht zur Prüfung aus, sofern die mit dieser Richtlinie verfolgten Ziele einschließlich des Ziels der Bereitstellung von Informationen im Wege des Gesetzgebungsverfahrens erreicht werden (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 18. Oktober 2011, Boxus u. a., C-128/09 bis C-131/09, C-134/09 und C-135/09, Slg. 2011, I-9711, Randnr. 36).
  • EuGH, 18.10.2011 - C-128/09

    Boxus und Roua - Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 14.02.2012 - C-204/09
    So nimmt z. B. in einem anderen Kontext, nämlich dem der Regeln über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, die Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 (ABl. L 175, S. 40) Projekte, die im Einzelnen durch einen besonderen einzelstaatlichen Gesetzgebungsakt genehmigt werden, von der Pflicht zur Prüfung aus, sofern die mit dieser Richtlinie verfolgten Ziele einschließlich des Ziels der Bereitstellung von Informationen im Wege des Gesetzgebungsverfahrens erreicht werden (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 18. Oktober 2011, Boxus u. a., C-128/09 bis C-131/09, C-134/09 und C-135/09, Slg. 2011, I-9711, Randnr. 36).
  • VG Wiesbaden, 28.03.2019 - 6 K 1016/15

    Die Vorlage dient der Klärung, ob der Petitionsausschuss des Hessischen Landtages

    Hierfür spricht auch, dass die Datenschutzgrundverordnung etwa anders als die Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformations-Richtlinie) in ihrem Art. 2 Nr. 2 Einrichtungen mit gerichtlicher oder gesetzgebender Eigenschaft gerade nicht ausnimmt (hierzu EuGH, Urteil vom 14.02.2012, C-204/09 - Flachglas Torgau, ECLI:EU:C:2012:71, dort insb. Rn. 40-44).
  • EuGH, 19.09.2013 - C-140/12

    Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass sowohl aus den Anforderungen der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch aus dem Gleichheitsgrundsatz folgt, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Bestimmung und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteile vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau, C-204/09, Randnr. 37, und vom 11. April 2013, Edwards und Pallikaropoulos, C-260/11, Randnr. 29).
  • BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15

    Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol;

    Mit dem Erlass der Richtlinie 2003/4/EG wollte der Unionsgesetzgeber im Hinblick auf den Abschluss dieses Übereinkommens durch die Gemeinschaft die Vereinbarkeit des Unionsrechts mit dem Übereinkommen durch eine allgemeine Regelung sicherstellen, die gewährleistet, dass jede natürliche oder juristische Person eines Mitgliedstaats ein Recht auf Zugang zu bei Behörden vorhandenen oder für diese bereitgehaltenen Umweltinformationen hat, ohne hierfür ein Interesse geltend machen zu müssen (EuGH, Urteil vom 14. Februar 2012 - C-204/09 [ECLI:EU:C:2012:71], Flachglas Torgau, Rn. 31).
  • BVerwG, 02.08.2012 - 7 C 7.12

    Umweltinformation; Zugangsanspruch; Bundesministerium; gesetzesvorbereitende

    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 14. Februar 2012 - Rs. C-204/09 - (NuR 2012, 183) über die Vorlage entschieden.

    Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs steht fest, dass das nationale Recht in dieser Auslegung mit Art. 2 Nr. 2 Satz 2 der Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates - Umweltinformations-RL - (ABl EG Nr. L 41 S. 26) auf Grund des dort zu Grunde liegenden funktionellen Verständnisses des Begriffs der "Gremien oder Einrichtungen, die in ... gesetzgebender Eigenschaft handeln" in Einklang steht (EuGH, Urteil vom 14. Februar 2012 - Rs. C-204/09 - NuR 2012, 183 ).

    Denn der von der genannten Vorschrift bezweckte ordnungsgemäße Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens kann nach dessen Abschluss nicht mehr beeinträchtigt werden (EuGH, Urteil vom 14. Februar 2012 a.a.O. ).

    a) Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist geklärt, dass eine Regelung wie § 8 Abs. 1 UIG, die den Schutz der Vertraulichkeit der Beratungen selbst vorsieht und nicht auf eine anderweitig bestehende gesetzliche Vorschrift verweist, mit Art. 4 Abs. 2 UAbs. 1 Buchst. a der Umweltinformations-RL vereinbar sein kann (EuGH, Urteil vom 14. Februar 2012 a.a.O. ).

    Der Europäische Gerichtshof geht davon aus, dass dieser Ablehnungsgrund gerade auch dann einschlägig sein kann, wenn das Gesetzgebungsverfahren und die hierauf bezogenen Beratungen beendet sind und demnach die Ausnahmebestimmung des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a UIG nicht mehr greift (EuGH, Urteil vom 14. Februar 2012 a.a.O. ).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-470/19

    Friends of the Irish Environment

    6 Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71).

    7 Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71).

    8 Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 48).

    10 Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    15 Vgl. Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 40).

    18 Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 40 und 48).

    25 Wie vom Gerichtshof in dem Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 46), ausgelegt.

    39 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 43).

    43 Vgl. Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 40).

    52 Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 50).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2016 - C-60/15

    Saint-Gobain Glass Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in der Rechtssache, in der das Urteil Flachglas Torgau(21) ergangen ist, bereits Gelegenheit hatte, Art. 4 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2003/4 auszulegen, wenn auch aus einem anderen Blickwinkel.

    In einem von der Rechtsmittelführerin angeführten Urteil, das nach dem Urteil Flachglas Torgau(25) ergangen ist, wurde der in Rede stehende Ablehnungsgrund vom Bundesverwaltungsgericht (Deutschland) dahin ausgelegt, dass er auf den Beratungsprozess als solchen beschränkt sei, d. h. auf den eigentlichen Vorgang des Überlegens, während Informationen, die die Tatsachengrundlagen der getroffenen Entscheidungen darstellten, nur dann geschützt seien, wenn sie gesicherte Rückschlüsse auf die Meinungsbildung zuließen(26).

    Vgl. in diesem Sinne auch Urteile vom 22. Dezember 2010, Ville de Lyon (C-524/09, EU:C:2010:822, Rn. 36), und vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 30).

    11 Vgl. in diesem Sinne, zur Richtlinie 2003/4, Urteile vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 40), und vom 19. Dezember 2013, Fish Legal und Shirley (C-279/12, EU:C:2013:853, Rn. 37).

    21 Urteil vom 14. Februar 2012 (C-204/09, EU:C:2012:71).

    22 Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 63).

    23 Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2011:413, Nr. 83).

    24 Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2011:413, Nr. 81).

    25 Urteil vom 14. Februar 2012 (C-204/09, EU:C:2012:71).

  • EuGH, 20.01.2021 - C-619/19

    Land Baden-Württemberg (Communications internes) - Vorlage zur Vorabentscheidung

    Der letztgenannte Grund gelte nämlich auch nach Abschluss der Entscheidungsprozesse, wie sich aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 57), ergebe.

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass der Unionsgesetzgeber mit dem Erlass der Richtlinie 2003/4 die Vereinbarkeit des Unionsrechts mit dem Übereinkommen von Aarhus durch eine allgemeine Regelung sicherstellen wollte, die gewährleisten soll, dass jeder Antragsteller im Sinne von Art. 2 Nr. 5 dieser Richtlinie ein Recht auf Zugang zu bei Behörden vorhandenen oder für diese bereitgehaltenen Umweltinformationen hat, ohne dass er ein Interesse geltend machen müsste (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau, C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 31).

    Dies in Bezug auf das Ausgangsverfahren zu prüfen, ist Sache des vorlegenden Gerichts (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau, C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 32).

    In Bezug auf die Ziele der Richtlinie 2003/4 führt deren Art. 1 insbesondere aus, dass die Richtlinie das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen, die bei Behörden vorhanden sind, gewährleisten und dafür sorgen soll, dass diese Informationen selbstverständlich zunehmend öffentlich zugänglich gemacht und verbreitet werden (Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau, C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 39).

    Im Übrigen folgt nach ständiger Rechtsprechung aus den Anforderungen sowohl der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch des Gleichheitsgrundsatzes, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Europäischen Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontexts der Bestimmung und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau, C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 37).

  • EuGH, 18.07.2013 - C-515/11

    Deutsche Umwelthilfe - Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen -

    Er hat sich jedoch nicht zu der Frage geäußert, ob diese Bestimmung auch für Ministerien gilt, wenn sie an einem Verfahren beteiligt sind, aus dem eine Rechtsnorm hervorgehen kann, die im Rang unter einem Gesetz steht (Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau, C-204/09, Randnrn.

    Für die Feststellung, ob Art. 2 Nr. 2 Satz 2 der Richtlinie 2003/4 auch Ministerien erfasst, wenn sie an einem Verfahren beteiligt sind, aus dem eine im Rang unter einem Gesetz stehende Rechtsnorm hervorgehen kann, ist zu berücksichtigen, dass nach ständiger Rechtsprechung sowohl aus den Anforderungen der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch aus dem Gleichheitsgrundsatz folgt, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontexts der Bestimmung und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. Urteil Flachglas Torgau, Randnr. 37).

    Im Übrigen kann Art. 2 Nr. 2 Satz 2 der Richtlinie 2003/4, der es den Mitgliedstaaten erlaubt, Ausnahmen von der allgemeinen Regelung der Richtlinie vorzusehen, nicht so ausgelegt werden, dass seine Wirkung über das hinausgeht, was zum Schutz der von ihm gewährleisteten Interessen erforderlich ist, und die Reichweite der dort vorgesehenen Ausnahmen muss unter Berücksichtigung der Ziele der Richtlinie bestimmt werden (Urteil Flachglas Torgau, Randnr. 38).

    Der Gerichtshof hat ferner festgestellt, dass eine funktionelle Auslegung des Begriffs "Gremien oder Einrichtungen, soweit sie in gesetzgebender Eigenschaft handeln" in Anbetracht der möglichen Unterschiede zwischen den Gesetzgebungsverfahren der Mitgliedstaaten durch die Notwendigkeit gerechtfertigt ist, eine einheitliche Anwendung der Richtlinie 2003/4 in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten (Urteil Flachglas Torgau, Randnr. 50).

    Er hat daraus den Schluss gezogen, dass Art. 2 Nr. 2 Satz 2 der Richtlinie 2003/4 funktionell dahin auszulegen ist, dass die darin eingeräumte Befugnis für Ministerien gelten kann, soweit sie am Gesetzgebungsverfahren beteiligt sind (Urteil Flachglas Torgau, Randnr. 51).

    Während nämlich die im Urteil Flachglas Torgau aufgeworfene Frage die Einordnung von Gremien und Einrichtungen betraf, die im Rahmen eines Verfahrens tätig wurden, dessen gesetzgebender Charakter nicht in Zweifel stand, geht es im Ausgangsverfahren gerade um die davon zu unterscheidende Frage, ob andere Verfahren eventuell von Art. 2 Nr. 2 Satz 2 der Richtlinie 2003/4 erfasst werden.

    Daher führen sowohl der Wortlaut von Art. 2 Nr. 2 Satz 2 der Richtlinie 2003/4 als auch das mit dem Übereinkommen von Aarhus und dieser Richtlinie verfolgte Ziel, das Recht auf Zugang zu den bei Behörden vorhandenen Umweltinformationen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass die Informationen selbstverständlich zunehmend öffentlich zugänglich gemacht und verbreitet werden (Urteil Flachglas Torgau, Randnr. 39), zu einer engen Auslegung, wonach nur solche Verfahren von Art. 2 Nr. 2 Satz 2 der Richtlinie 2003/4 erfasst werden, die zum Erlass eines Gesetzes oder einer gleichrangigen Rechtsnorm führen können.

  • EuGH, 15.04.2021 - C-470/19

    Friends of the Irish Environment

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Europäische Union mit dem Beitritt zum Übereinkommen von Aarhus zugesagt hat, im Rahmen der Anwendung des Unionsrechts sicherzustellen, dass die bei den Behörden vorhandenen Umweltinformationen grundsätzlich zugänglich sind (Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau, C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Mit dem Erlass der Richtlinie 2003/4 wollte der Unionsgesetzgeber im Hinblick auf den Abschluss dieses Übereinkommens durch die Gemeinschaft die Vereinbarkeit des Unionsrechts mit dem Übereinkommen durch eine allgemeine Regelung sicherstellen, die gewährleistet, dass jede natürliche oder juristische Person eines Mitgliedstaats ein Recht auf Zugang zu bei Behörden vorhandenen oder für diese bereitgehaltenen Umweltinformationen hat, ohne hierfür ein Interesse geltend machen zu müssen (Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau, C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zudem greift das von der Richtlinie 2003/4 gewährleistete Zugangsrecht nur insoweit, als die begehrten Informationen unter die von dieser Richtlinie vorgesehenen Vorgaben für den Zugang der Öffentlichkeit fallen, was u. a. voraussetzt, dass es sich um "Umweltinformationen" im Sinne von Art. 2 Nr. 1 dieser Richtlinie handelt; dies in Bezug auf das Ausgangsverfahren zu prüfen, ist Sache des vorlegenden Gerichts (Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau, C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 32).

    Mit Art. 2 Nr. 2 Satz 3 der Richtlinie 2003/4, der den Sonderfall bestimmter nationaler Behörden regeln soll, deren Entscheidungen zum Zeitpunkt der Annahme dieser Richtlinie nach den nationalen Rechtsvorschriften nicht gemäß den Anforderungen dieser Richtlinie überprüft werden konnten, wird eine Begrenzung der Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, Gremien oder Einrichtungen vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie auszunehmen, soweit sie in gesetzgebender oder gerichtlicher Eigenschaft handeln, jedoch weder bezweckt noch bewirkt; diese Möglichkeit ist im Übrigen im Übereinkommen von Aarhus selbst ohne jede Einschränkung vorgesehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau, C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 45 bis 48).

    Aus Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie 2003/4 in seiner Gesamtheit geht hervor, dass die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, Gremien oder Einrichtungen, die "in gerichtlicher ... Eigenschaft handeln", vom Begriff der "Behörde" auszunehmen, wie sie im funktionell auszulegenden Art. 2 Nr. 2 Satz 2 dieser Richtlinie vorgesehen ist (vgl. entsprechend Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau, C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 49), nur Gremien oder Einrichtungen betreffen kann, die der institutionellen Definition des Begriffs "Behörde" in Art. 2 Nr. 2 Satz 1 der Richtlinie entsprechen.

    Sowohl aus dem Übereinkommen von Aarhus selbst als auch aus der Richtlinie 2003/4, mit der dieses Überkommen in das Unionsrecht umgesetzt werden soll, geht aber hervor, dass deren Verfasser mit "Behörden" keine Justizbehörden, insbesondere Gerichte, sondern, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, Verwaltungsbehörden meinten, da es innerhalb der Staaten die Verwaltungsbehörden sind, bei denen infolge der von ihnen wahrgenommenen Aufgaben die Umweltinformationen normalerweise vorhanden sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau, C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 40).

    Diese Bestimmungen räumen den Mitgliedstaaten zum einen die Möglichkeit ein, der Definition einer "Behörde" entsprechende Gremien oder Einrichtungen, die - wie etwa bestimmte unabhängige Verwaltungsbehörden - im Einzelfall veranlasst sein können, in gerichtlicher Eigenschaft zu handeln, ohne selbst Gerichte zu sein, vom Anwendungsbereich dieser Richtlinie auszunehmen (vgl. entsprechend zum Fall eines Ministeriums, das in gesetzgebender Eigenschaft handelt, ohne selbst Teil der Legislative zu sein, Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau, C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 49), und zum anderen die Möglichkeit, vom Grundsatz des Zugangs der Bürger zu Umweltinformationen, die bei "Behörden" vorhanden sind, abzuweichen, wenn die Bekanntgabe dieser Informationen negative Auswirkungen auf "laufende Gerichtsverfahren, die Möglichkeiten einer Person, ein faires Verfahren zu erhalten, oder die Möglichkeiten einer Behörde, Untersuchungen strafrechtlicher oder disziplinarischer Art durchzuführen", hätte.

    Insoweit kann der Ansatz, dem der Gerichtshof im Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 54 bis 58), gefolgt ist, nicht in entsprechender Anwendung zu einer anderen Schlussfolgerung führen, weil es in der diesem Urteil zugrunde liegenden Rechtssache um den Zugang zu Informationen ging, die bei einer "Behörde" im Sinne von Art. 2 Nr. 2 Satz 1 der Richtlinie 2003/4 vorhanden waren.

  • EuGH, 19.12.2013 - C-279/12

    Fish Legal und Shirley - Vorabentscheidungsersuchen - Übereinkommen von Aarhus -

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Europäische Union mit dem Beitritt zum Übereinkommen von Aarhus zugesagt hat, im Rahmen der Anwendung des Unionsrechts sicherzustellen, dass die bei den Behörden vorhandenen oder für diese bereitgehaltenen Umweltinformationen grundsätzlich zugänglich sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Dezember 2010, Ville de Lyon, C-524/09, Slg. 2010, I-14115, Randnr. 36, und vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau, C-204/09, Randnr. 30).

    Wie der fünfte Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/4 bestätigt, wollte der Unionsgesetzgeber mit dem Erlass dieser Richtlinie im Hinblick auf den Abschluss dieses Übereinkommens durch die Gemeinschaft die Vereinbarkeit des Unionsrechts mit dem Übereinkommen durch eine allgemeine Regelung sicherstellen, die gewährleistet, dass jede natürliche oder juristische Person eines Mitgliedstaats ein Recht auf Zugang zu bei Behörden vorhandenen oder für diese bereitgehaltenen Umweltinformationen hat, ohne hierfür ein Interesse geltend machen zu müssen (Urteil Flachglas Torgau, Randnr. 31).

    Demnach sind für die Auslegung der Richtlinie 2003/4 der Wortlaut und das Ziel des Übereinkommens von Aarhus, das mit dieser Richtlinie in das Unionsrecht umgesetzt werden soll, zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Flachglas Torgau, Randnr. 40).

    Schließlich greift auch das von der Richtlinie 2003/4 gewährleistete Zugangsrecht nur insoweit, als die begehrten Informationen unter die von dieser Richtlinie vorgesehenen Vorgaben für den Zugang der Öffentlichkeit fallen, was u. a. voraussetzt, dass es sich um "Umweltinformationen" im Sinne des Art. 2 Nr. 1 dieser Richtlinie handelt; dies in Bezug auf das Ausgangsverfahren zu prüfen, ist Sache des vorlegenden Gerichts (Urteil Flachglas Torgau, Randnr. 32).

    Nach ständiger Rechtsprechung folgt sowohl aus den Anforderungen der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts als auch aus dem Gleichheitsgrundsatz, dass die Begriffe einer unionsrechtlichen Bestimmung, die für die Ermittlung ihres Sinnes und ihrer Bedeutung nicht ausdrücklich auf das Recht der Mitgliedstaaten verweist, in der Regel in der gesamten Union eine autonome und einheitliche Auslegung erhalten müssen, die unter Berücksichtigung des Kontextes der Bestimmung und des mit der fraglichen Regelung verfolgten Ziels gefunden werden muss (vgl. u. a. Urteil Flachglas Torgau, Randnr. 37).

    Zweitens hat der Gerichtshof zu den Kriterien, die zur Klärung der Frage heranzuziehen sind, ob die auf der Grundlage des nationalen Rechts von der betreffenden Einrichtung wahrgenommenen Aufgaben unter den Begriff der "Aufgaben der öffentlichen Verwaltung" im Sinne des Art. 2 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2003/4 fallen, bereits darauf hingewiesen, dass sowohl aus dem Übereinkommen von Aarhus selbst als auch aus der Richtlinie 2003/4 hervorgeht, dass deren Verfasser mit "Behörden" die Verwaltungsbehörden meinten, da es innerhalb der Staaten die Verwaltungsbehörden sind, bei denen infolge der von ihnen wahrgenommenen Aufgaben die Umweltinformationen normalerweise vorhanden sind (Urteil Flachglas Torgau, Randnr. 40).

  • EuGH, 07.03.2024 - C-234/22

    Roheline Kogukond u.a.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2016 - 15 A 2024/13

    Verstoß gegen die Vertraulichkeitsvorschriften hinsichtlich

  • BVerwG, 26.04.2021 - 10 C 2.20

    Zugang zu Unterlagen über CO2-Emissionen von Kraftfahrzeugen

  • VG Köln, 18.07.2013 - 13 K 5610/12

    Gesetzgebungsunterlagen zum Ausstieg aus der Kernenergie müssen nicht ausnahmslos

  • VG Berlin, 19.12.2017 - 2 K 236.16

    Zugang zu Umweltinformationen; strafrechtliches Ermittlungsverfahren als

  • BVerwG, 28.07.2016 - 7 C 7.14

    Zurückverweisung; Rechtsänderung im Revisionsverfahren; missbräuchliche

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2019 - 12 B 13.18

    Bundesverkehrsministerium muss Unterlagen zum Abgasskandal an Deutsche

  • EuGH, 20.11.2018 - C-147/17

    Sindicatul Familia Constanta u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der

  • VG Berlin, 21.06.2018 - 2 K 291.16

    Anspruch eines Journalisten auf Zugang zu den Informationen über den sogenannten

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2023 - C-84/22

    Right to Know - Vorabentscheidungsersuchen - Zugang der Öffentlichkeit zu

  • VG Berlin, 30.11.2017 - 2 K 288.16

    Zugang zu Umweltinformationen des Bundesministeriums im Zusammenhang mit dem

  • VG Berlin, 21.04.2017 - 14 K 172.16

    EuGH soll die Vereinbarkeit der Tabakrichtlinie mit höherrangigem EU-Recht

  • VG München, 22.05.2013 - M 24 K 12.613

    Vorlage an Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-234/22

    Roheline Kogukond u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/4/EG -

  • VGH Hessen, 10.07.2013 - 6 A 544/13

    Zugang zu Informationan

  • VG Karlsruhe, 21.01.2014 - 4 K 3315/11

    Gebühr für Umweltinformation

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2019 - 12 B 14.18

    Anspruch auf Einsicht in Unterlagen des Bundesministeriums für Verkehr und

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-245/20

    Autoriteit Persoonsgegevens - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher

  • VG Freiburg, 13.07.2020 - 10 K 1230/19

    Zugang zu Umweltinformationen, hier: Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-404/12

    Rat / Stichting Natuur en Milieu und Pesticide Action Network Europe -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-619/19

    Land Baden-Württemberg (Communications internes) - Vorlage zur Vorabentscheidung

  • EuG, 08.10.2013 - T-545/11

    Stichting Greenpeace Nederland und PAN Europe / Kommission - Zugang zu Dokumenten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2015 - 12 B 16.14

    Zugang zu Informationen des Bundeskanzleramtes, die im Zusammenhang mit der

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-401/12

    Rat / Vereniging Milieudefensie und Stichting Stop Luchtverontreiniging Utrecht -

  • EuGH, 12.05.2022 - C-714/20

    U.I. (Représentant en douane indirect)

  • EuGH, 11.04.2013 - C-260/11

    Edwards und Pallikaropoulos - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie

  • VG Berlin, 22.11.2018 - 2 K 384.16

    Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen

  • VG Berlin, 22.05.2014 - 2 K 285.12

    Zugang zu Informationen

  • EuGH, 23.11.2023 - C-84/22

    Right to Know

  • VG Berlin, 18.12.2013 - 2 K 249.12

    Zum Anspruch gegenüber dem Bundeskanzleramt auf Zugang zu Informationen, die im

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.11.2015 - 12 B 6.14

    Zugang zu Informationen des Bundeskanzleramtes, die im Zusammenhang mit der

  • VG Berlin, 05.12.2019 - 2 K 84.18
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-673/13

    Kommission / Stichting Greenpeace Nederland und PAN Europe - Rechtsmittel -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-442/14

    Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting - Richtlinie 2003/4/EG - Zugang

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 7 Sa 378/13

    Differenzlohnanspruch eines Leiharbeitnehmers bei höherwertiger Beschäftigung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - 12 B 13.18

    Umweltinformationen; Verbrauchswerte; CO2-Werte; Unregelmäßigkeiten;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - 12 B 14.18

    Umweltinformationen; Dieselabgasskandal; Rückrufanordnung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2017 - 15 P 1/15

    Anforderungen an ein In-camera-Verfahren nach VwGO § 99 Abs 2

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2012 - C-260/11

    Edwards und Pallikaropoulos - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie 2003/35/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-515/11

    Deutsche Umwelthilfe - Zugang zu bei Behörden vorhandenen Umweltinformationen -

  • VG Hannover, 14.03.2018 - 4 A 2661/16

    Raum; Umwelt

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.05.2012 - C-116/11

    Bank Handlowy und Adamiak - Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 - Insolvenzverfahren -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2016 - C-294/16

    JZ

  • VG Wiesbaden, 17.09.2014 - 4 K 1043/13

    Auskünfte nach dem Umweltinformationsgesetz Hessen im Zusammenhang mit dem

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.09.2013 - 7 Sa 378/13 7 Sa 808/13

    Ausschlussfrist - equal-pay-Anspruch - vergleichbarer Arbeitnehmer

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2012 - C-92/12

    C. - Eilvorlageverfahren - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung

  • VG Wiesbaden, 14.11.2012 - 4 K 877/12

    Ministerium als informationspflichtige Stelle nach § 2 I HUIG

  • VG Berlin, 18.02.2015 - 2 K 48.14

    Herausgabe ungeschwärzter Informationen über einen Vorschlag der Europäischen

  • VG Schleswig, 20.03.2019 - 8 A 111/16

    Verfahren nach dem Informationszugangsgesetz (IZG-SH)

  • VG Köln, 28.01.2016 - 13 K 7921/13
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2011 - C-204/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22163
Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2011 - C-204/09 (https://dejure.org/2011,22163)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22.06.2011 - C-204/09 (https://dejure.org/2011,22163)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 22. Juni 2011 - C-204/09 (https://dejure.org/2011,22163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Flachglas Torgau

    Zugang zu bei Behörden vorhandenen Umweltinformationen - Aarhus-Übereinkommen - Richtlinie 2003/4/EG - In gesetzgebender Eigenschaft handelnde Gremien - Gesetzlich vorgesehene Vertraulichkeit von Beratungen

  • EU-Kommission PDF

    Flachglas Torgau

    Zugang zu bei Behörden vorhandenen Umweltinformationen - Aarhus-Übereinkommen - Richtlinie 2003/4/EG - In gesetzgebender Eigenschaft handelnde Gremien - Gesetzlich vorgesehene Vertraulichkeit von Beratungen

  • EU-Kommission

    Flachglas Torgau

    Zugang zu bei Behörden vorhandenen Umweltinformationen - Aarhus-Übereinkommen - Richtlinie 2003/4/EG - In gesetzgebender Eigenschaft handelnde Gremien - Gesetzlich vorgesehene Vertraulichkeit von Beratungen“

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 21.09.2010 - C-514/07

    Schweden / API und Kommission - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2011 - C-204/09
    20 - Vgl. zum Bereich der Rechtsprechungstätigkeit Urteil vom 21. September 2010, Schweden/API und Kommission, API/Kommission und Kommission/API (C-514/07 P, C-528/07 P und C-532/07 P, Slg. 2010, I-8533, Randnrn.
  • EuGH, 17.02.2009 - C-552/07

    DAS RECHT DER ÖFFENTLICHKEIT AUF ZUGANG ZU INFORMATIONEN GILT AUCH BEI

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2011 - C-204/09
    8 - Vgl. z. B. Urteile vom 17. Juni 1998, Mecklenburg (C-321/96, Slg. 1998, I-3809, Randnr. 25), oder vom 17. Februar 2009, Azelvandre (C-552/07, Slg. 2009, I-987, Randnr. 52).
  • EuGH, 17.06.1998 - C-321/96

    Mecklenburg

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2011 - C-204/09
    8 - Vgl. z. B. Urteile vom 17. Juni 1998, Mecklenburg (C-321/96, Slg. 1998, I-3809, Randnr. 25), oder vom 17. Februar 2009, Azelvandre (C-552/07, Slg. 2009, I-987, Randnr. 52).
  • EuG, 12.09.2007 - T-36/04

    DAS GERICHT PRÄZISIERT DIE REGELN FÜR DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN DER ORGANE IN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2011 - C-204/09
    28 - Vgl. Urteil des Gerichts vom 12. September 2007, API/Kommission (T-36/04, Slg. 2007, II-3201, Randnrn. 135 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-470/19

    Friends of the Irish Environment

    6 Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71).

    7 Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71).

    8 Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 48).

    10 Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    15 Vgl. Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 40).

    18 Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 40 und 48).

    25 Wie vom Gerichtshof in dem Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 46), ausgelegt.

    39 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 43).

    41 Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2011:413, Nr. 73).

    43 Vgl. Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 40).

    52 Urteil vom 14. Februar 2012, Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2012:71, Rn. 50).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-245/20

    Autoriteit Persoonsgegevens - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher

    58 Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2011:413, Nr. 73).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2023 - C-84/22

    Right to Know - Vorabentscheidungsersuchen - Zugang der Öffentlichkeit zu

    19 Vgl. Urteile vom 23. November 2016, Bayer CropScience und Stichting De Bijenstichting (C-442/14, EU:C:2016:890, Rn. 56), und vom 20. Januar 2021, Land Baden-Württemberg (Interne Mitteilungen) (C-619/19, EU:C:2021:35, Rn. 33 und 48), sowie Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2011:413, Nr. 83).

    20 Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2011:413, Nr. 83) und des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Saint-Gobain Glass Deutschland/Kommission (C-60/15 P, EU:C:2016:778, Nrn. 76 und 57 ff.) sowie den Aarhus-Überwachungsausschuss, Findings and recommendations with regard to communication ACCC/C/2010/51 concerning compliance by Romania vom 28. März 2014, Nr. 89.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2016 - C-60/15

    Saint-Gobain Glass Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu

    23 Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2011:413, Nr. 83).

    24 Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2011:413, Nr. 81).

  • VGH Hessen, 27.04.2016 - 6 A 2050/14

    Vertraulichkeit der Sitzungsniederschrift des Bundesratsausschusses und Anspruch

    Dafür, dass der Bundesrat nicht zur "öffentlichen Verwaltung" i. S. der Richtlinie gehört, sprechen auch die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 22. Juni 2011 in der Rechtssache C-204/09 Flachglas Torgau GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland.
  • VGH Hessen, 27.04.2016 - 6 A 2052/14

    Vertraulichkeit der Beratungen des Bundesratsausschusses und Anspruch auf Zugang

    Dafür, dass der Bundesrat nicht zur "öffentlichen Verwaltung" i. S. der Richtlinie gehört, sprechen auch die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 22. Juni 2011 in der Rechtssache C-204/09 Flachglas Torgau GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland.
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2023 - C-234/22

    Roheline Kogukond u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2003/4/EG -

    20 Vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Flachglas Torgau (C-204/09, EU:C:2011:413, Nr. 83) und des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Saint-Gobain Glass Deutschland/Kommission (C-60/15 P, EU:C:2016:778, Nrn. 76 und 57 ff.) sowie den Aarhus-Überwachungsausschuss, Findings and recommendations vom 28. März 2014 with regard to communication ACCC/C/2010/51, concerning compliance by Romania, ECE/MP.PP/C.1/2014/12, Nr. 89.
  • VGH Hessen, 27.04.2016 - 6 A 2051/14

    Vertraulichkeit der Verhandlungen des Bundesratsausschusses und Anspruch auf

    Dafür, dass der Bundesrat nicht zur "öffentlichen Verwaltung" i. S. der Richtlinie gehört, sprechen auch die Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston vom 22. Juni 2011 in der Rechtssache C-204/09 Flachglas Torgau GmbH gegen Bundesrepublik Deutschland.
  • VG Berlin, 22.09.2011 - 2 K 174.10

    Frage nach Umweltinformation durch Ministerium

    Insoweit bedarf es aber der Entscheidung, ob Art. 2 Nr. 2 Satz 2 der Richtlinie 2003/4/EG es dem nationalen Gesetzgeber erlaubt, vorzusehen, dass von dem Begriff der "Behörde" im Sinne der Richtlinie Gremien und Einrichtungen auch dann nicht erfasst werden, wenn ihre Tätigkeit kein Parlamentsgesetz betrifft, sie vielmehr lediglich als Teil der Exekutive aufgrund einer Ermächtigung durch ein Parlamentsgesetz Recht (in Gestalt einer Rechtsverordnung) setzen (diese Frage ausdrücklich nicht beantwortet von Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihren Schlussanträgen vom 22. Juni 2011 in der Rechtssache C-204/09 "Flachglas Torgau", Rn. 47 und 48).
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