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   EuGH, 10.09.2009 - C-206/08   

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https://dejure.org/2009,356
EuGH, 10.09.2009 - C-206/08 (https://dejure.org/2009,356)
EuGH, Entscheidung vom 10.09.2009 - C-206/08 (https://dejure.org/2009,356)
EuGH, Entscheidung vom 10. September 2009 - C-206/08 (https://dejure.org/2009,356)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste - Gemeinwirtschaftliche Leistungen der Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung - Dienstleistungskonzession - Begriff - Übertragung ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Eurawasser

    Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste - Gemeinwirtschaftliche Leistungen der Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung - Dienstleistungskonzession - Begriff - Übertragung ...

  • EU-Kommission PDF

    Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden (WAZV Gotha) gegen Eurawasser Aufbereitungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH.

    Art. 234 EG
    1. Vorabentscheidungsverfahren - Zuständigkeit des Gerichtshofs - Grenzen - Zuständigkeit des nationalen Gerichts - Feststellung und Beurteilung des Sachverhalts des Rechtsstreits - Erforderlichkeit einer Vorlagefrage und Erheblichkeit der gestellten Fragen - Beurteilung ...

  • EU-Kommission

    Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden (WAZV Gotha) gegen Eurawasser Aufberei

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Thüringer Oberlandesgericht - Deutschland. Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste - Gemeinwirtschaftliche Leistungen der Trinkwasserversorgung ...

  • Wolters Kluwer

    Öffentliches Vergabeverfahren; Begriff der "Dienstleistungskonzession" i.S. des Art. 1 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie 2004/17/EG; Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden (WAZV Gotha) gegen Eurawasser Aufbereitungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH

  • forum-vergabe.de PDF

    Definition der Dienstleistungskonzession, speziell der Art des Betrieb

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • energienetzrecht.de

    Dienstleistungskonzessionen bei aufgrund öffentlich-rechtlicher Ausgestaltung der Dienstleistung eingeschränktem Betriebsrisiko des Konzessionärs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentliches Vergabeverfahren; Begriff der "Dienstleistungskonzession" i.S. des Art. 1 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie 2004/17/EG; Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden (WAZV Gotha) gegen Eurawasser Aufbereitungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dienstleistungskonzession auch bei Übernahme geringer Risiken!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Eurawasser

    Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste - Gemeinwirtschaftliche Leistungen der Trinkwasserversorgung und Abwasserbehandlung - Dienstleistungskonzession - Begriff - Übertragung ...

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Dienstleistungskonzession in der Wasserver- und Abwasserentsorgung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Dienstleistungskonzession in der Wasserver- und Abwasserentsorgung

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Leichter möglich

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Dienstleistungskonzession in der Wasserver- und Abwasserentsorgung

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Keine Ausschreibungspflicht für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung

Besprechungen u.ä. (6)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Umfang der Risikoverteilung für die Qualifikation als Dienstleistungskonzession

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Dienstleistungskonzessionen in der Wasser- und Abwasserwirtschaft

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erteilung von Dienstleistungskonzessionen in der Wasserver- und Abwasserentsorgung

  • vergabeblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Dienstleistungskonzession und kein Ende

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Neues EuGH-Urteil zur Dienstleistungskonzession

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dienstleistungskonzession auch bei Übernahme geringer Risiken! (IBR 2009, 1244)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Thüringer Oberlandesgerichts (Deutschland) eingereicht am 19. Mai 2008 - Wasser- und Abwasserzweckverband Gotha und Landkreisgemeinden (WAZV Gotha) gegen Eurawasser Aufbereitungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Thüringer Oberlandesgerichts - Auslegung von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a und d sowie von Art. 1 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2009, 810
  • NZBau 2009, 729
  • BauR 2010, 263
  • VergabeR 2010, 48
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 18.07.2007 - C-382/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 10.09.2009 - C-206/08
    27 und 28, sowie Urteile vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, C-382/05, Slg. 2007, I-6657, Randnr. 34, und vom 13. November 2008, Kommission/Italien, C-437/07, Randnr. 29).

    Besteht die vereinbarte Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung, so bringt diese Art der Bezahlung es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs mit sich, dass der Dienstleistungserbringer das Betriebsrisiko der fraglichen Dienstleistungen übernimmt (vgl. in diesem Sinne Urteile Parking Brixen, Randnr. 40, vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, C-382/05, Slg. 2007, I-6657, Randnr. 34, und vom 13. November 2008, Kommission/Italien, C-437/07, Randnr. 29).

    Fehlt es vollkommen an der Übertragung des mit der Erbringung der Dienstleistung verbundenen Risikos auf den Dienstleistungserbringer, handelt es sich bei dem betreffenden Vorgang um einen Dienstleistungsauftrag (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 2005, Contse u. a., C-234/03, Slg. 2005, I-9315, Randnr. 22, und vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, Randnrn.

    35 bis 37, sowie entsprechend in Bezug auf eine Baukonzession Urteil vom 13. November 2008, Kommission/Italien, Randnrn.

  • EuGH, 13.10.2005 - C-458/03

    EINE ÖFFENTLICHE STELLE KANN EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNGSKONZESSION NICHT

    Auszug aus EuGH, 10.09.2009 - C-206/08
    16 bis 19, vom 13. Oktober 2005, Parking Brixen, C-458/03, Slg. 2005, I-8585, Randnrn.

    Der Dienstleistungsauftrag umfasst eine Gegenleistung, die vom öffentlichen Auftraggeber unmittelbar an den Dienstleistungserbringer gezahlt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil Parking Brixen, Randnr. 39), während im Fall einer Dienstleistungskonzession die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung besteht, sei es ohne oder zuzüglich der Zahlung eines Preises.

    Der Gerichtshof hat eine Dienstleistungskonzession u. a. in Fällen anerkannt, in denen das Entgelt des Dienstleistungserbringers aus Zahlungen der Nutzer eines öffentlichen Parkplatzes, eines öffentlichen Verkehrsdienstes und eines Kabelfernsehnetzes stammte (vgl. Urteile Parking Brixen, Randnr. 40, vom 6. April 2006, ANAV, C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnr. 16, und Coditel Brabant, Randnr. 24).

    Besteht die vereinbarte Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung, so bringt diese Art der Bezahlung es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs mit sich, dass der Dienstleistungserbringer das Betriebsrisiko der fraglichen Dienstleistungen übernimmt (vgl. in diesem Sinne Urteile Parking Brixen, Randnr. 40, vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, C-382/05, Slg. 2007, I-6657, Randnr. 34, und vom 13. November 2008, Kommission/Italien, C-437/07, Randnr. 29).

  • EuGH, 07.12.2000 - C-324/98

    Telaustria und Telefonadress

    Auszug aus EuGH, 10.09.2009 - C-206/08
    In diesem Fall unterläge die Vergabe der Konzession gleichwohl den Grundregeln des EG-Vertrags im Allgemeinen sowie dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dem Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und der daraus folgenden Transparenzpflicht im Besonderen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Dezember 2000, Telaustria und Telefonadress, C-324/98, Slg. 2000, I-10745, Randnrn.

    Dieses Kriterium ergab sich schon aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs vor dem Inkrafttreten der Richtlinie 2004/17. Nach dieser Rechtsprechung lag eine Dienstleistungskonzession dann vor, wenn die vereinbarte Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung bestand (vgl. in diesem Sinne Urteil Telaustria und Telefonadress, Randnr. 58, Beschluss vom 30. Mai 2002, Buchhändler-Vereinigung, C-358/00, Slg. 2002, I-4685, Randnrn.

  • EuGH, 13.11.2008 - C-437/07

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 10.09.2009 - C-206/08
    27 und 28, sowie Urteile vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, C-382/05, Slg. 2007, I-6657, Randnr. 34, und vom 13. November 2008, Kommission/Italien, C-437/07, Randnr. 29).

    Besteht die vereinbarte Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung, so bringt diese Art der Bezahlung es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs mit sich, dass der Dienstleistungserbringer das Betriebsrisiko der fraglichen Dienstleistungen übernimmt (vgl. in diesem Sinne Urteile Parking Brixen, Randnr. 40, vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, C-382/05, Slg. 2007, I-6657, Randnr. 34, und vom 13. November 2008, Kommission/Italien, C-437/07, Randnr. 29).

  • EuGH, 23.04.2009 - C-544/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER WEIGERUNG ENTGEGEN, DIE EINKOMMENSTEUER NACH

    Auszug aus EuGH, 10.09.2009 - C-206/08
    Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über ihm vorgelegte Fragen zu befinden, wenn diese die Auslegung des Gemeinschaftsrechts betreffen (vgl. u. a. Urteil vom 23. April 2009, Rüffler, C-544/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Entscheidung über eine Vorlagefrage eines nationalen Gerichts kann nur dann abgelehnt werden, wenn die erbetene Auslegung des Gemeinschaftsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine sachdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteil Rüffler, Randnrn. 37 und 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.11.2008 - C-324/07

    Coditel Brabant - Öffentliche Aufträge - Vergabeverfahren - Öffentliche

    Auszug aus EuGH, 10.09.2009 - C-206/08
    46 bis 49, und vom 13. November 2008, Coditel Brabant, C-324/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 25).

    Der Gerichtshof hat eine Dienstleistungskonzession u. a. in Fällen anerkannt, in denen das Entgelt des Dienstleistungserbringers aus Zahlungen der Nutzer eines öffentlichen Parkplatzes, eines öffentlichen Verkehrsdienstes und eines Kabelfernsehnetzes stammte (vgl. Urteile Parking Brixen, Randnr. 40, vom 6. April 2006, ANAV, C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnr. 16, und Coditel Brabant, Randnr. 24).

  • EuGH, 30.05.2002 - C-358/00

    Buchhändler-Vereinigung

    Auszug aus EuGH, 10.09.2009 - C-206/08
    Dieses Kriterium ergab sich schon aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs vor dem Inkrafttreten der Richtlinie 2004/17. Nach dieser Rechtsprechung lag eine Dienstleistungskonzession dann vor, wenn die vereinbarte Vergütung im Recht des Dienstleistungserbringers zur Verwertung seiner eigenen Leistung bestand (vgl. in diesem Sinne Urteil Telaustria und Telefonadress, Randnr. 58, Beschluss vom 30. Mai 2002, Buchhändler-Vereinigung, C-358/00, Slg. 2002, I-4685, Randnrn.
  • EuGH, 27.10.2005 - C-234/03

    Contse u.a. - Niederlassungsfreiheit - Freier Dienstleistungsverkehr - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 10.09.2009 - C-206/08
    Fehlt es vollkommen an der Übertragung des mit der Erbringung der Dienstleistung verbundenen Risikos auf den Dienstleistungserbringer, handelt es sich bei dem betreffenden Vorgang um einen Dienstleistungsauftrag (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 2005, Contse u. a., C-234/03, Slg. 2005, I-9315, Randnr. 22, und vom 18. Juli 2007, Kommission/Italien, Randnrn.
  • EuGH, 21.07.2005 - C-231/03

    DIE VERGABE EINER KONZESSION FÜR EINE ÖFFENTLICHE DIENSTLEISTUNG DURCH EINE

    Auszug aus EuGH, 10.09.2009 - C-206/08
    60 bis 62, vom 21. Juli 2005, Coname, C-231/03, Slg. 2005, I-7287, Randnrn.
  • EuGH, 06.04.2006 - C-410/04

    ANAV - Freier Dienstleistungsverkehr - Öffentlicher Nahverkehrsdienst - Vergabe

    Auszug aus EuGH, 10.09.2009 - C-206/08
    Der Gerichtshof hat eine Dienstleistungskonzession u. a. in Fällen anerkannt, in denen das Entgelt des Dienstleistungserbringers aus Zahlungen der Nutzer eines öffentlichen Parkplatzes, eines öffentlichen Verkehrsdienstes und eines Kabelfernsehnetzes stammte (vgl. Urteile Parking Brixen, Randnr. 40, vom 6. April 2006, ANAV, C-410/04, Slg. 2006, I-3303, Randnr. 16, und Coditel Brabant, Randnr. 24).
  • EuGH, 25.03.2010 - C-451/08

    Helmut Müller - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge - Öffentliche

    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass das Wesen der Konzession darin besteht, dass das Betriebsrisiko in erster Linie oder jedenfalls in erheblichem Umfang vom Konzessionsnehmer selbst getragen wird (vgl. in diesem Sinne zu Dienstleistungskonzessionen Urteil vom 10. September 2009, Eurawasser, C-206/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 59 und 77).
  • EuGH, 02.06.2016 - C-410/14

    Falk Pharma - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Das vorlegende Gericht stützt diese Erwägungen zum einen auf das Urteil vom 10. September 2009, Eurawasser (C-206/08, EU:C:2009:540), dem es entnimmt, dass ein Auftrag nicht zwingend in Form eines öffentlichen Auftrags vergeben werden müsse, wenn eine rechtmäßige Alternative bestehe; dies sei im dortigen Ausgangsverfahren, in dem auf eine Dienstleistungskonzession habe zurückgegriffen werden können, der Fall gewesen.
  • BGH, 08.02.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr

    d) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist für die Dienstleistungskonzession charakteristisch, dass der Konzessionär bei der Verwertung der ihm übertragenen Leistung in der Weise den Risiken des Marktes ausgesetzt ist, dass er das damit einhergehende Betriebsrisiko ganz oder zumindest zu einem wesentlichen Teil übernimmt (EuGH, VergabeR 2007, 604 Rn. 34 mwN; VergabeR 2010, 48 Rn. 77 - WAZV Gotha).

    Die Beantwortung dieser Frage ist folgerichtig in die Hände des nationalen Richters gelegt (EuGH, VergabeR 2010, 48 Rn. 78 - WAZV Gotha).

  • EuGH, 10.03.2011 - C-274/09

    Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Öffentliche Aufträge -

    33 und 40), während im Fall einer Dienstleistungskonzession die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung besteht, sei es ohne oder zuzüglich der Zahlung eines Preises (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2009, Eurawasser, C-206/08, Slg. 2009, I-8377, Randnr. 51).

    Im Fall eines Vertrags über Dienstleistungen genügt der Umstand, dass eine unmittelbare Entgeltzahlung des öffentlichen Auftraggebers an den Auftragnehmer nicht erfolgt, sondern der Auftragnehmer das Recht erhält, Entgelte von Dritten zu erheben, dem in Art. 1 Abs. 4 der Richtlinie 2004/18 vorgesehenen Erfordernis einer Gegenleistung (vgl. Urteil Eurawasser, Randnr. 57).

    Auch wenn die Art der Vergütung somit eines der ausschlaggebenden Kriterien für die Einordnung als Dienstleistungskonzession darstellt, ergibt sich aus der Rechtsprechung darüber hinaus, dass bei einer Dienstleistungskonzession der Konzessionär das Betriebsrisiko der fraglichen Dienstleistungen übernimmt und dass die fehlende Übertragung des mit der Erbringung der Dienstleistungen verbundenen Risikos auf den Dienstleistungserbringer darauf hinweist, dass es sich bei dem betreffenden Vorgang um einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag handelt und nicht um eine Dienstleistungskonzession (Urteil Eurawasser, Randnrn. 59 und 68 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dieses Risiko kann zwar von Beginn an erheblich eingeschränkt sein; für die Einordnung als Dienstleistungskonzession ist allerdings erforderlich, dass der öffentliche Auftraggeber das volle von ihm getragene Risiko oder zumindest einen wesentlichen Teil davon auf den Konzessionär überträgt (vgl. in diesem Sinne Urteil Eurawasser, Randnrn. 77 und 80).

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass dann, wenn der Dienstleistungserbringer ausschließlich von Dritten vergütet wird, die Übertragung eines "erheblich eingeschränkten" Betriebsrisikos durch den öffentlichen Auftraggeber für die Annahme einer Dienstleistungskonzession genügt (vgl. Urteil Eurawasser, Randnr. 77).

    Insbesondere muss es den redlich handelnden öffentlichen Auftraggebern weiterhin freistehen, Dienstleistungen mittels einer Konzession erbringen zu lassen, wenn sie der Auffassung sind, dass die Erbringung der betreffenden Gemeinwohldienstleistung so am besten sicherzustellen ist, und zwar auch dann, wenn das mit der Nutzung verbundene Risiko erheblich eingeschränkt ist (Urteil Eurawasser, Randnrn. 72 und 74).

    In diesen Bereichen haben die öffentlichen Auftraggeber keinen Einfluss auf die öffentlich-rechtliche Ausgestaltung der Dienstleistung und damit auf die Größe des zu übertragenden Risikos, und außerdem wäre es nicht sachgerecht, von einer Behörde, die eine Konzession vergibt, zu verlangen, dass sie für einen schärferen Wettbewerb und ein höheres wirtschaftliches Risiko sorgt, als sie in dem betreffenden Bereich aufgrund der für ihn geltenden Regelungen existieren (vgl. Urteil Eurawasser, Randnrn. 75 und 76).

    Insoweit ist zu beachten, dass das wirtschaftliche Betriebsrisiko der Dienstleistung als das Risiko zu verstehen ist, den Unwägbarkeiten des Marktes ausgesetzt zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteil Eurawasser, Randnrn. 66 und 67), das sich im Risiko der Konkurrenz durch andere Wirtschaftsteilnehmer, dem Risiko eines Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage, dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit derjenigen, die die Bezahlung der erbrachten Dienstleistungen schulden, dem Risiko einer nicht vollständigen Deckung der Betriebsausgaben durch die Einnahmen oder dem Risiko der Haftung für einen Schaden im Zusammenhang mit einem Fehlverhalten bei der Erbringung der Dienstleistung äußern kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Oktober 2005, Contse u. a., C-234/03, Slg. 2005, I-9315, Randnr. 22, und Hans & Christophorus Oymanns, Randnr. 74).

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2010 - Verg 19/10

    Vertrag zwischen VRR und DB Regio unwirksam

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (zuletzt Urteil vom 10.09.2009 - C-206/08, Eurawasser m.w.N., NZBau 2009, 729) ist maßgeblich, ob der Auftragnehmer das Betriebsrisiko vollständig oder zumindest einen wesentlichen Teil davon trägt.

    In solchen Mischfällen kann eine Abgrenzung nur anhand des Umfangs des Risikos erfolgen (vgl. EuGH, Urteil vom 10.09.2009 - C-206/08 Rdnr. 77, a.a.O); vgl. auch Prieß, a.a.O.).

    Entgegen der Auffassung der Beigeladenen liegt nicht eine Fallgestaltung vor, wie sie der Entscheidung des EuGH vom 10.09.2009 (- C-206/08, Eurawasser , a.a.O.) zugrunde lag.

  • EuGH, 10.11.2011 - C-348/10

    Norma-A und Dekom - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/17/EG - Art. 1 Abs. 3

    Aufgrund dieser Übereinstimmung müssen bei der Auslegung der Begriffe des Dienstleistungsauftrags und der Dienstleistungskonzession in den jeweiligen Anwendungsbereichen dieser Richtlinie die gleichen Erwägungen zugrunde gelegt werden (Urteil vom 10. September 2009, Eurawasser, C-206/08, Slg. 2009, I-8377, Randnrn. 42 und 43).

    Der Dienstleistungsauftrag umfasst eine Gegenleistung, die vom öffentlichen Auftraggeber unmittelbar an den Dienstleistungserbringer gezahlt wird, während im Fall einer Dienstleistungskonzession die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung besteht, sei es ohne oder zuzüglich der Zahlung eines Preises (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil Eurawasser, Randnr. 51).

    Bei einem Vertrag über Dienstleistungen erfüllt der Umstand, dass eine unmittelbare Entgeltzahlung des öffentlichen Auftraggebers an den Auftragnehmer nicht erfolgt, sondern der Auftragnehmer das Recht erhält, Entgelte von Dritten zu erheben, das in Art. 1 Abs. 3 Buchst. b der Richtlinie 2004/17 vorgesehene Erfordernis einer Gegenleistung (vgl. u. a. Urteil Eurawasser, Randnr. 57).

    Zum anderen muss es den redlich handelnden öffentlichen Auftraggebern weiterhin freistehen, Dienstleistungen mittels einer Konzession erbringen zu lassen, wenn sie der Auffassung sind, dass die Erbringung der betreffenden Gemeindienstleistung so am besten sicherzustellen ist, und zwar selbst dann, wenn das mit dem Betrieb verbundene Risiko erheblich eingeschränkt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Eurawasser, Randnrn. 72 bis 74).

    Es wäre außerdem nicht sachgerecht, von einer Behörde, die eine Konzession vergibt, zu verlangen, dass sie für einen schärferen Wettbewerb und ein höheres wirtschaftliches Risiko sorgt, als sie in dem betreffenden Sektor aufgrund der für ihn geltenden Regelungen existieren (vgl. Urteil Eurawasser, Randnrn. 75 und 76).

    Unter dem Betriebsrisiko ist das Risiko zu verstehen, den Unwägbarkeiten des Marktes ausgesetzt zu sein (vgl. in diesem Sinne Urteil Eurawasser, Randnr. 67), das sich im Risiko der Konkurrenz durch andere Wirtschaftsteilnehmer, dem Risiko eines Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage, dem Risiko der Zahlungsunfähigkeit derjenigen, die die Bezahlung der erbrachten Dienstleistungen schulden, dem Risiko einer nicht vollständigen Deckung der Betriebsausgaben durch die Einnahmen oder dem Risiko der Haftung für einen Schaden im Zusammenhang mit einem Fehlverhalten bei der Erbringung der Dienstleistung äußern kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler, Randnr. 37).

  • KG, 22.01.2015 - 2 U 14/14

    Pachtvertrag ist keine Dienstleistungskonzession!

    Weiter erforderlich ist, dass der Konzessionsnehmer wesentlich das Betriebsrisiko trägt (vgl. EuGH, Urteil vom 10. September 2009 C 206/08 - Ruhland, a.a.O., § 5 Rn. 36 ff).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - 27 U 1/09

    Zulässigkeit des Primärrechtsschutzes des unterlegenen Bieters bei Vergaben

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH sind auch außerhalb des Anwendungsbereichs der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG bei der Vergabe von Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber im weitesten Sinne auf der Grundlage der Warenverkehrs- und Dienstleistungsfreiheit der Gleichbehandlungsgrundsatz, das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit und das Transparenzgebot zu wahren (s. zuletzt Urteile vom 10.09.2009 - C-206/08 - Eurawasser, NZBau 2009, 729 = EuZW 2009, 810 Rdnr. 44, vom 15.10.2009 - C-196/08 - Acoset, NZBau 2009, 804 = EuZW 2009, 849 Rdnrn. 46 ff. für Dienstleistungskonzessionen, vom 23.12.2009 - C-376/09 - Serrantoni und Consorzio stabile edili, Rdnrn. 21 ff., 31 ff. für einen Unterschwellenwertauftrag).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - Verg 13/14

    Begriff des öffentlichen Auftrags im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit a der Richtlinie

    In seinem Urteil vom 10.09.2009 (C-206/08 - Eurawasser, VergabeR 2010, 48) hat der EuGH zum Verhältnis zwischen Dienstleistungsauftrag und Dienstleistungskonzession ausgeführt, EU-Recht schreibe nicht vor, dass Aufträge zwingend in der Form dem Vergaberecht unterliegender öffentlicher Aufträge zu vergeben seien, wenn eine rechtmäßige Alternative (dort: Dienstleistungskonzession) bestehe (EuGH, Urt. v. 10.09.2009, C-206/08 - juris Rn. 41 ff., 67, 74 f., 80).

    In Art. 1 Abs. 2 lit.a ), lit. d) Abs. 4, Art. 17 Richtlinie 2004/18/EG wurden Dienstleistungskonzessionen vielmehr von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen unterschieden und dem Anwendungsbereich der Richtlinie entzogen (vgl. dazu EuGH, C-206/08 - Eurawasser, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2015 - 7 LC 63/13

    Abfallsammlung; Alttextilcontainer; Dienstleistungskonzession; Ermessen;

    Einiges spricht dafür, dass es sich hier um eine Dienstleistungskonzession handelt, d. h. gemäß Art. 1 Abs. 4 Richtlinie 2004/18/EG um einen Vertrag, bei dem "die Gegenleistung für die Erbringung der Dienstleistungen ausschließlich in dem Recht zur Nutzung der Dienstleistung oder in diesem Recht zuzüglich der Zahlung eines Preises besteht" (speziell zur Alttextilsammlung OLG Celle, Beschluss vom 8. September 2014 - 13 Verg 7/14 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. März 2012 - VII-Verg 78/11 -, juris; vgl. auch EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C-206/08 -, juris; EuGH, Urteil vom 10. März 2011 - C-274/09 -, juris).

    Bei einer Einordnung der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis als Dienstleistungskonzession sind insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz anzuwenden (EuGH, Urteil vom 10. September 2009 - C-206/08 -, "WAZV Gotha", NZBau 2009, 729 = VergabeR 2010, 481; EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2005 - C-458/03 - "Parking Brixen", NZBau 2005, 644 Rn. 39).

  • OLG Naumburg, 17.06.2016 - 7 Verg 2/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - Verg 48/10

    Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Wege der

  • VK Düsseldorf, 16.05.2011 - VK-12/11

    Konzessionsvergabe der Abfallbeseitigung

  • EuGH, 15.10.2009 - C-196/08

    Acoset - Art. 43 EG, 49 EG und 86 EG - Vergabe öffentlicher Aufträge - Vergabe

  • OLG Naumburg, 15.04.2016 - 7 Verg 1/16

    Vergabenachprüfungsverfahren: Abgrenzung zwischen Dienstleistungsauftrag und

  • FG Hessen, 22.02.2018 - 6 K 2400/17

    Umsätze mit Geldspielautomaten

  • EuGH, 03.06.2010 - C-203/08

    Ein Mitgliedstaat darf den Betrieb von Glücksspielen im Internet verbieten

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2011 - C-348/10

    Norma-A und Dekom - Unterscheidung zwischen "öffentlichem Dienstleistungsauftrag"

  • OLG München, 25.03.2011 - Verg 4/11

    Öffentliche Auftragsvergabe: Breitbandkabelversorgung von Endkunden in einem

  • OLG Düsseldorf, 23.12.2015 - Verg 34/15

    Zulässigkeit der Vergabe von Busverkehrsdienstleistungen ohne Ausschreibung

  • OLG Naumburg, 22.12.2011 - 2 Verg 10/11

    Rettungsdienst Harz - Vergabenachprüfungsverfahren: Vergabe von

  • VK Niedersachsen, 06.02.2018 - VgK-42/17

    Wer sich nicht rechtzeitig entscheidet, kann sich nicht auf Eilbedürftigkeit

  • OLG Koblenz, 10.07.2018 - Verg 1/18

    Vergabeverfahren zum Abschluss von Fischereipachtverträgen: Abgrenzung zwischen

  • VK Münster, 18.03.2010 - VK 1/10

    Milliardenauftrag von DB Regio unwirksam!

  • VK Brandenburg, 13.05.2011 - VK 12/11

    Abgrenzung Dienstleistungsauftrag/-konzession

  • VK Sachsen-Anhalt, 02.03.2016 - 2 VK LSA 41/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Begriff der Dienstleistungskonzession

  • OLG Frankfurt, 10.11.2015 - 11 Verg 8/15

    Dokumentationspflicht bei bekanntgemachter Absicht zur Direktvergabe; Umfang

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11

    Dienstleistungskonzession: Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig?

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2009 - C-451/08

    Helmut Müller - Öffentliche Bauaufträge - Öffentliche Baukonzessionen - Verkauf

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 57/11

    Rabattverträge für Arzneimittel sind möglich

  • VK Sachsen-Anhalt, 21.12.2015 - 2 VK LSA 33/15

    Dienstleistungskonzession

  • OLG Brandenburg, 28.08.2012 - Verg W 19/11

    Öffentlicher Auftrag: Anwendungsbereich des vergaberechtlichen

  • BFH, 27.06.2017 - V B 162/16

    Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten sind ungeachtet der

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 6/11

    Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung - ein öffentlicher Auftrag?

  • OLG Naumburg, 03.06.2022 - 7 U 6/22

    Wirksamkeit der Inhouse-Vergabe einer Trinkwasserkonzession

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-138/11

    Compass-Datenbank - Wettbewerb - Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung

  • VK Bund, 10.08.2011 - VK 2-76/11

    Besondere zahnärztliche Versorgung nach § 73c SGB V zur Erkennung und Vermeidung

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-92/09

    Volker und Markus Schecke - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung

  • OLG Karlsruhe, 09.10.2012 - 15 Verg 12/11

    Linienbündel Lampertheim - Vergabenachprüfungsverfahren: Verletzung der

  • VK Bund, 10.08.2011 - VK 2-73/11

    Besondere zahnärztliche Versorgung nach § 73c SGB V zur Prävention von

  • VK Sachsen, 12.04.2017 - 1/SVK/003-17

    Vergabe einer Abwasserbeseitigungskonzession: Wann besteht ein Zusammenhang mit

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 67/11

    Rechtsnatur des Abschlusses von Rabattverträgen zwischen gesetzlichen

  • VK Südbayern, 15.10.2015 - Z3-3-3194-1-36-05/15

    Nachprüfungsantrag ist trotz bestandskräftiger Liniengenehmigung zulässig!

  • VK Münster, 07.10.2010 - VK 6/10

    Wann liegt vergabefreies Eigengeschäft vor?

  • VK Brandenburg, 08.09.2010 - VK 44/10

    Rechtzeitige Einlegung von Rechtsmitteln

  • VK Südbayern, 24.09.2015 - Z3-3-3194-1-42-07/15

    Nachprüfungsinstanzen sind nicht für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen

  • VK Brandenburg, 24.06.2021 - VK 11/21

    Betrieb einer Schulkantine: Dienstleistungsauftrag oder

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 77/11

    Wirksamkeit eines Vertrages zur besonderen zahnärztlichen Versorgung während der

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-145/08

    Club Hotel Loutraki u.a. - Öffentliche Aufträge - Auftrag, der eine

  • BFH, 06.07.2017 - V B 28/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 - Umsätze aus dem

  • BFH, 06.07.2017 - V B 24/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 - Umsätze aus dem

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 58/11

    Rechtsnatur des Abschlusses von Rabattverträgen zwischen gesetzlichen

  • OLG Brandenburg, 12.01.2010 - Verg W 7/09

    Vergaberecht: Abgrenzung zwischen Dienstleistungskonzession und

  • BFH, 06.07.2017 - V B 27/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 - Umsätze aus dem

  • BFH, 06.07.2017 - V B 26/17

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27. Juni 2017 V B 162/16 - Umsätze aus dem

  • OLG Brandenburg, 16.01.2012 - Verg W 19/11

    Eröffnung der vergaberechtlichen Nachprüfung: Ausschreibung einer rechtlich nicht

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 79/11

    Anforderungen an die Vergabe von Leistungen zur besonderen zahnärztlichen

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2010 - C-274/09

    Privater Rettungsdienst und Krankentransport Stadler - Rettungsdienstleistungen -

  • VK Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 3 VK LSA 7/17

    Öffentliche Auftragsvergabe: Freihändige Vergabe eines Kooperationsvertrages

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2012 - Verg 59/11

    Rechtsnatur des Abschlusses von Rabattverträgen zwischen gesetzlichen

  • EuGH, 01.08.2022 - C-332/20

    Roma Multiservizi und Rekeep

  • VK Sachsen, 17.07.2019 - 1/SVK/017-19

    Bereitstellung von Breitbandnetz ist Dienstleistungskonzession!

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2010 - C-568/08

    Combinatie Spijker Infrabouw-De Jonge Konstruktie u.a. - Öffentliche Aufträge -

  • VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10

    Sozialrecht contra Vergabrecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-182/11

    Econord - Verwaltung des städtischen Gesundheitsdienstes durch eine

  • VK Rheinland-Pfalz, 14.12.2015 - VK 1-14/15

    Vergabeverfahren beginnt mit Absendung der Bekanntmachung!

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-148/08

    Antragsbefugnis eines Mietglieds einer Bietergemeinschaft

  • OLG Brandenburg, 21.06.2011 - Verg W 9/11

    Abgrenzung Dienstleistungsauftrag/-konzession

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-552/13

    Grupo Hospitalario Quirón - Vorabentscheidungsersuchen - Verfahren zur Vergabe

  • VK Sachsen, 02.09.2022 - 1/SVK/015-22

    Breitbandversorgung = Dienstleistungskonzession?

  • VK Thüringen, 25.03.2015 - 250-4003-1623/2015-E-004-GTH

    Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen: Dienstleistungsauftrag oder

  • VK Nordbayern, 11.11.2011 - 21.VK-3194-33/11

    Dienstleistungskonzessionen unterliegt nicht dem Vergaberecht!

  • VK Südbayern, 27.05.2015 - Z3-3-3194-1-15-03/15

    Vertrag über Errichtung und Betrieb eines Breitbandnetzes ist

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