Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2001

Rechtsprechung
   EuGH, 14.06.2001 - C-207/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4405
EuGH, 14.06.2001 - C-207/00 (https://dejure.org/2001,4405)
EuGH, Entscheidung vom 14.06.2001 - C-207/00 (https://dejure.org/2001,4405)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juni 2001 - C-207/00 (https://dejure.org/2001,4405)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 97/36/EG zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates - Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    Artikel 226 EG
    1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch Nichtumsetzung der Richtlinie 97/36/EG zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates; Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten; Ausübung der Fernsehtätigkeit

  • Judicialis

    Richtlinie Nr. 97/36/EWG; ; Richtlinie Nr. 89/552/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vertragsverletzungsverfahren - Prüfung der Begründetheit durch den Gerichtshof - Maßgebliche Sachlage - Sachlage bei Ablauf dei in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Italien wegen Nichtumsetzung der Richtlinie 97/36/EG verurteilt

  • beck.de (Kurzinformation)

    Nichtumsetzung der Fernsehrichtlinie

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unterlassung des Ergreifens der erforderlichen Maßnahmen, um der Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1997 zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2001, 1056
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 15.03.2001 - C-147/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 14.06.2001 - C-207/00
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. Urteil vom 15. März 2001 in der Rechtssache C-147/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-0000, Randnr. 26).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-433/93

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 14.06.2001 - C-207/00
    Nach Fristablauf etwa vorgenommene Änderungen des italienischen Rechts haben auf die Entscheidung über die vorliegende Klage keinen Einfluss (Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-433/93, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2303, Randnr. 15).
  • EuGH, 08.03.2001 - C-97/00

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 14.06.2001 - C-207/00
    Damit ist für jeden Mitgliedstaat, an den eine Richtlinie gerichtet ist, die Verpflichtung impliziert, im Rahmen seiner nationalen Rechtsordnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die volle Wirksamkeit der Richtlinie entsprechend ihrer Zielsetzung zu gewährleisten (Urteil vom 8. März 2001 in der Rechtssache C-97/00, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-0000, Randnr. 9).
  • EuGH, 18.03.1992 - C-29/90

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 14.06.2001 - C-207/00
    Selbst wenn eine Vertragsverletzung nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist abgestellt wird, besteht das Rechtsschutzinteresse an einer Klage fort, da sie die Grundlage für die Haftung schaffen soll, die einen Mitgliedstaat wegen seiner Pflichtverletzung möglicherweise gegenüber anderen Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft oder Einzelnen trifft (vgl. insbesondere Urteil vom18. März 1992 in der Rechtssache C-29/90, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-1971, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-391/17

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Vgl. auch Urteile vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland (C-361/88, EU:C:1991:224, Rn. 31), vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland (C-59/89, EU:C:1991:225, Rn. 35), oder vom 14. Juni 2001, Kommission/Italien (C-207/00, EU:C:2001:340, Rn. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2002 - C-60/01

    Kommission / Frankreich

    14: - Siehe u. a. Urteile vom 8. November 2001 in der Rechtssache C-127/99 (Kommission/Italien, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffenlicht, Randnr. 38) und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-207/00 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4571, Randnr. 27).
  • EuGH, 08.11.2001 - C-127/99

    Kommission / Italien

    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde; später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (siehe u. a. Urteil vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-207/00, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4571, Randnr. 27).
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-316/00

    Kommission / Irland

    8: - Urteil Kommission/Belgien, Randnr. 17.9: - Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b der Richtlinie 98/83.10: - Vgl. u. a. Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-433/93 (Kommission/Deutschland, Slg. 1993, I-2303, Randnr. 15) und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-207/00 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4571, Randnr. 30).
  • EuGH, 06.12.2001 - C-166/00

    Kommission / Griechenland

    Selbst wenn eine Vertragsverletzung aber nach Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist abgestellt wird, besteht das Rechtsschutzinteresse an einer Klage fort, da sie die Grundlage für die Haftung schaffen soll, die einen Mitgliedstaat wegen seiner Vertragsverletzung möglicherweisegegenüber anderen Mitgliedstaaten, der Gemeinschaft oder Einzelnen trifft (vgl. insbesondere Urteile vom 18. März 1992 in der Rechtssache C-29/90, Kommission/Griechenland, Slg. 1992, I-1971, Randnr. 12, und vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-207/00, Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4571, Randnr. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2002 - C-152/00

    Kommission / Frankreich

    4: - Dekret Nr. 2001-464 vom 29. Mai 2001 zur Änderung des Dekrets Nr. 87-848 vom 19. Oktober 1987, JO vom 31. Mai 2001.5: - Verordnung vom 20. Juni 2001 betreffend die guten Laboratoriumspraktiken für Tierarzneimittel, JO vom 4. Juli 2001.6: - Z. B. Urteil vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-207/00 (Kommission/Italienische Republik, Slg. 2001, I-4571, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2002 - C-146/01

    Kommission / Belgien

    5: - Moniteur belge vom 12. Juli 1997, Nr. 1407.6: - Moniteur belge vom 23. Oktober 1997, Nr. 2443.7: - Vgl. kürzlich Urteil vom 14. Juni 2001 in der Rechtssache C-207/00 (Kommission/Italien, Slg. 2001, I-4571, Randnrn.
  • EuGH, 28.10.2004 - C-185/02

    Kommission / Portugal

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   Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2001 - C-207/00   

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https://dejure.org/2001,26775
Generalanwalt beim EuGH, 29.03.2001 - C-207/00 (https://dejure.org/2001,26775)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.03.2001 - C-207/00 (https://dejure.org/2001,26775)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. März 2001 - C-207/00 (https://dejure.org/2001,26775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtumsetzung der Richtlinie 97/36/EG zur Änderung der Richtlinie 89/552/EWG des Rates - Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

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